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Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014 Juradelegation 30 2013.1499 Interpellation 304-2013 Graber (La Neuveville, SVP) Ein Inserat von Notre Jura bernois sorgt für Unruhe

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Sitzungstitel7 2013.1499 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014

Juradelegation

30 2013.1499 Interpellation 304-2013 Graber (La Neuveville, SVP) Ein Inserat von Notre Jura bernois sorgt für Unruhe

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 304-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1499 Eingereicht am: 17.11.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Graber (La Neuveville, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 21.11.2013

RRB-Nr.: 1706/2013 vom 20. Januar 2014 Direktion: Staatskanzlei

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ein Inserat von «Notre Jura bernois» sorgt für Unruhe

Sollte sich der Berner Jura am 24. November 2013 an der Urne für die Einleitung eines Verfah- rens zur Gründung eines neuen Kantons aussprechen, ist es mehr als wahrscheinlich, dass mehrere bernjurassische Gemeinden (Péry-Reuchenette, La Heutte, Orvin, Sonceboz, Corgé- mont und viele mehr) um einen Verbleib im Kanton Bern ersuchen werden. Ihre Bevölkerungen werden diesen Wunsch an der Urne bestätigen. Im Falle eines JA ist dieses Szenario mehr als wahrscheinlich! Damit werden diese Gemeinden nie mehr an einer Abstimmung über die Zukunft des Berner Juras teilnehmen. Sie werden weder die Mitglieder des Verfassungsrats wählen noch sich zur Verfassung, die dieser Rat ausarbeiten wird, äussern können. In seiner Botschaft zur institutionellen Zukunft des Berner Juras bestätigt der Regierungsrat die Folgen dieser sehr wahrscheinlichen Annahme. Auf Seite 4 der Botschaft heisst es: «Der Perimeter des neuen Kan- tons wird erst bekannt sein, wenn die Phase der allfälligen gemeindeweisen Abstimmungen ab- geschlossen sein wird. Die beiden Kantonsregierungen werden dann gemeinsam die nötigen Schritte zur Gründung eines neuen Kantons einleiten.»

Artikel 10 der Absichtserklärung vom 20. Februar 2012 enthält folgende Textstelle: «Der Verfas- sungsrat erarbeitet die Verfassung des neuen Kantons. Der Wortlaut wird der betroffenen Bevöl- kerung zur Genehmigung vorgelegt. Stimmt diese der Vorlage zu, wird sie der Bundesversamm- lung zur Genehmigung vorgelegt.» Zu beachten ist, dass eine allfällige Verfassung DER betrof- fenen Bevölkerung (im Singular) und nicht von DEN betroffenen Bevölkerungen (im Plural) zur Genehmigung vorgelegt würde.

Bis zum heutigen Tag hat sich die jurassische Regierung geweigert, sich schriftlich zu verpflich- ten, dass die allfällige Verfassung der Bevölkerung des Kantons Jura und separat auch der Ge-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 04.12.2013 / Version: 8 / Dok.-Nr.: 75274 / Geschäftsnummer: 2013.1499??Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

samtbevölkerung all jener bernjurassischen Gemeinden, die nach den allfälligen gemeindewei- sen Abstimmungen am Kantonsgründungsverfahren teilgenommen haben, vorgelegt wird.

Die beiden Kantonsregierungen legen den erwähnten Auszug aus der Absichtserklärung unter- schiedlich aus. In seiner Botschaft schreibt der Regierungsrat auf Seite 5 Folgendes: «Wird die (Verfassungs-)Vorlage von der Bevölkerung beider Regionen angenommen, wird in einem letz- ten Schritt das in der Bundesverfassung dafür festgelegte Verfahren eingeleitet.» Die jurassische Regierung hingegen schreibt in ihrer Botschaft auf Seite 7: «Die Vorlage wird im Laufe eines demokratischen Prozesses erarbeitet, der namentlich von der Wahl eines Verfassungsrats ge- prägt sein wird. Dieser wird den Auftrag haben, die Verfassung für einen neuen Kanton zu ver- fassen. Der Wortlaut wird dann der betroffenen Bevölkerung (im Singular) vorgelegt, die ihn ent- weder annehmen oder ablehnen wird. Ohne Verfassung wird es keinen neuen Kanton geben.»

In einer dringlichen Interpellation schreibt Grossrat Maxime Zuber: «In einem irreführenden [L]

Inserat [L] behaupten die Verfechter eines NEIN [es handelt sich dabei um das Komitee «Notre Jura bernois»], dass der Berner Jura am Ende des Verfahrens, das mit einer allfälligen JA- Mehrheit am 24. November eingeleitet würde, nie mehr allein und innerhalb seiner Grenzen ab- stimmen würde».

Aufgrund all dieser Fakten stellen wir folgende Frage:

– Aufgrund welcher Überlegungen kommt die Staatskanzlei des Kantons Bern dazu, öffentlich zu sagen, der Stadtpräsident von Moutier, Grossrat Maxime Zuber, habe richtigerweise ge- sagt, dass der Inhalt des besagten Inserats von «Notre Jura bernois» nicht der Wahrheit ent- spreche und daher falsch sei?

Antwort des Regierungsrats

Die von den regionalen Medien angefragte Staatskanzlei musste sich am Freitag, 15. November 2013, kurzfristig zu einer Interpellation äussern, die im Zusammenhang mit einem Inserat des Abstimmungskomitees «Notre Jura bernois» von Grossrat Maxime Zuber eingereicht worden war. Angesichts dieser besonderen Umstände konnte die Stellungnahme nur summarisch und ohne eingehende Prüfung erfolgen.

Der Regierungsrat äussert sich im Vorfeld von Abstimmungen grundsätzlich nicht zu Inseraten oder Plakaten von Abstimmungskomitees und gibt auch keine Beurteilung zu deren Inhalten ab.

Er hat dies auch im vorliegenden Fall nicht getan.

Er weist hingegen darauf hin, dass die bernjurassischen Gemeinden – hätten die Bevölkerungen des Berner Juras und des Kantons Jura an der Abstimmung vom 24. November 2013 beide mehrheitlich JA gestimmt – innerhalb von zwei Jahren um einen Verbleib im Kanton Bern hätten ersuchen können (Artikel 9 der Absichtserklärung vom 20. Februar 2012). Es ist davon auszuge- hen, dass sich die Gemeinden, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, von sich aus nicht am Verfassungsrat zur Gründung eines neuen Kantons beteiligt hätten.

Angesichts des Abstimmungsergebnisses vom 24. November 2013 ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen nicht mehr aktuell sind.

Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. Mme. Graber est partiellement satisfaite et fait une déclaration.

Anne-Caroline Graber, La Neuveville (SVP). Je remercie le Conseil-exécutif de sa réponse à mon interpellation. Cette réponse me satisfait partiellement. Les résultats de la votation du 24 novembre 2013 sur l’avenir institutionnel du Jura bernois sont extrêmement clairs. Il est donc vrai, comme l’affirme le Conseil-exécutif, que l’interpellation Zuber et la mienne sur une annonce du mouvement

«Notre Jura bernois» ne sont plus d’actualité. Je tiens toutefois à rappeler avec fermeté ce qui suit.

Sauf à considérer la situation improbable où aucune commune n’aurait demandé à quitter le canton de Berne en cas de non le 24 novembre dernier ou à y demeurer en cas de oui, jamais plus le Jura bernois dans son entier ne votera sur son avenir institutionnel dans le cadre de la Déclaration d’intention du 20 février 2012. Cette interprétation des textes est irréfutable. L’annonce du mouve- ment «Notre Jura bernois» était donc conforme à la réalité. L’honnêteté intellectuelle commande de

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Januarsession 2014 2013.1499 3

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dire que ce raisonnement valait aussi bien pour le oui que pour le non. J’apprécie beaucoup le tra- vail de notre Chancellerie, mais je suis aussi très contente que ces allégations un peu intempestives et hasardeuses du 15 novembre dernier n’aient eu aucun impact sur la votation du 24 novembre 2013.

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