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Mittwoch (Nachmittag), 12. Juni 2013 Erziehungsdirektion 85 2012.1457 Interpellation 242-2012 Graber (La Neuveville, SVP) Stellvertretungen an den Schulen der Sekundarstufe II

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Sitzungstitel7 2012.1457 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 12. Juni 2013

Erziehungsdirektion

85 2012.1457 Interpellation 242-2012 Graber (La Neuveville, SVP) Stellvertretungen an den Schulen der Sekundarstufe II

Vorstoss-Nr: 242-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 19.11.2012

Eingereicht von: Graber (La Neuveville, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Nein 22.11.2012

Datum Beantwortung: 13.03.2013

RRB-Nr: 348/2013

Direktion: ERZ

Stellvertretungen an den Schulen der Sekundarstufe II

An der Volksschule muss für Lektionen, die wegen Krankheit, Unfall, Urlaub oder Weiter- bildung der Lehrkraft nicht erteilt werden können, unverzüglich ein Ersatz gefunden wer- den. Es ist in der Tat undenkbar, dass Schülerinnen und Schüler der Primar- oder Sekun- darstufe I im Verlaufe des Tages alleine gelassen werden und sie auf sich selbst gestellt sind. Dies ist aus offensichtlichen sozialpolitischen Gründen so.

Hingegen stellt sich die Frage, ob es wirklich nötig ist, solche Lektionen auch an Schulen der Sekundarstufe II unverzüglich zu ersetzen. An Mittelschulen und Berufsschulen kön- nen Stellvertretungen von kurzer Dauer manchmal als Alibiübungen oder Beschäftigungs- programme empfunden werden. Mit anderen Worten: Kurzstellvertretungen auf Sekundar- stufe II bringen manchmal nicht viel, weil die Stellvertretungen nicht immer in der Lage sind, ans Unterrichtsprogramm der abwesenden Lehrkraft anzuknüpfen.

Man kann sich daher zu Recht fragen, ob es wirklich sinnvoll ist, Lektionen, die auf Sekun- darstufe II ausfallen, unverzüglich zu ersetzen. Die Frage stellt sich umso mehr, weil der kantonale Haushalt ein grosses strukturelles Defizit aufweist. So kosten 1000 Lektionen, die an den Schulen der Sekundarstufe II ersetzt werden, den Kanton rund 100 000 Fran- ken. Es ist davon auszugehen, dass an Gymnasien, Fachmaturitätsschulen, Vollzeit- Handelsmittelschulen und Berufsschulen des Dualsystems ein Nichtersetzen der ersten drei Fehltage praktisch keine negativen Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler hätte.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie hoch waren die kantonalen Kosten für alle Stellvertretungen an den Schulen der Sekundarstufe II während der Schuljahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012?

2. Wie hoch waren die kantonalen Kosten für alle Stellvertretungen während der ersten drei Fehltage einer Lehrkraft an den Schulen der Sekundarstufe II während der Schul- jahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012?

3. Wie hoch waren die kantonalen Kosten für alle Stellvertretungen während der ersten fünf Fehltage einer Lehrkraft an den Schulen der Sekundarstufe II während der Schul- jahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012?

Wie sieht die tatsächliche Stellvertretungspraxis der Schulen der Sekundarstufe II aus? Mit

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Geschäfts-Nr.: 2012.1457 Seite 2/4

anderen Worten: Ersetzen diese Schulen ausgefallene Lektionen unverzüglich oder be- achten sie eine Karenzfrist, bevor sie Stellvertretungen organisieren?

4. Ist unsere Kantonsregierung nicht der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, wenn an den Be- rufs- und Mittelschulen die Lektionen, die während der ersten drei oder fünf Tage einer Lehrerabwesenheit nicht gehalten werden können, ausser in Ausnahmefällen (z. B.

kurz bevorstehende Lehrabschlussprüfungen) nicht ersetzt werden?

Antwort des Regierungsrates

Die Interpellantin geht in ihrer Anfrage davon aus, dass eine andere Praxis bei den Stell- vertretungen auf der Sekundarstufe II für den Kanton ohne Nachteile für die Bildung Ein- sparungen bringen würde und sie erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach den heu- te anfallenden Kosten für Stellvertretungen.

Stellvertretungen werden einerseits im Personalerfassungssystem Persiska unter der Ge- haltsrubrik für Einzellektionen erfasst. Über diese Gehaltsrubrik erfolgen sämtliche Zah- lungen an Lehrkräfte, welche nur sehr kleine Lehraufträge erfüllen und daher pro Einzel- lektionen entschädigt werden. Dies betrifft neben den Stellvertretungen insbesondere in den Berufsfachschulen auch Einzellektionen von Spezialistinnen und Spezialisten in der Weiterbildung und der höheren Berufsbildung. Andererseits können Lektionen, die stellver- tretend durch interne Lehrkräfte gehalten werden als Einzellektionen in der individuellen Pensenbuchhaltung ausgewiesen werden, sofern sie nicht im gleichen Semester im Rah- men der Erfüllung des Berufsauftrags oder durch Minderlektionen kompensiert werden können.

Unter Berücksichtigung dieses Umstandes kann der Regierungsrat die Fragen der Inter- pellantin wie folgt beantworten:

Fragen 1 bis 3

Wie einleitend ausgeführt, werden einerseits Stellvertretungen nicht in einer separaten Gehaltsrubrik erfasst, sondern in der gleichen Rubrik wie auch Einzellektionen im Rahmen von kleinen Lehraufträgen, und es werden andererseits teilweise Stellvertretungen nicht ausbezahlt, sondern – insbesondere bei den Berufsfachschulen – in der individuellen Pen- senbuchhaltung erfasst. Die Stellvertretungskosten lassen sich also nicht allein aus dem Personalerfassungssystem direkt herausziehen, sondern müssten von den Schulen ma- nuell erhoben werden. Die Beantwortung der Fragen wäre somit nur über eine unverhält- nismässig aufwändige Datenerhebung durch die einzelnen Schulen möglich, auf welche der Regierungsrat aus Kostengründen verzichtet. Für die Mittelschulen, an welchen etwas weniger kleine Lehraufträge vergeben werden, werden über die erwähnte Gehaltsrubrik für die zwölf kantonalen Gymnasien pro Jahr für kurze und lange Stellvertretungen sowie für kleine Lehraufträge zusammen rund 650 000 Franken inkl. Sozialversicherungsbeiträge ausbezahlt. Dies entspricht ca. 50 000 Franken pro Schule oder rund 0.5 Prozent der ge- samten Lohnsumme für gymnasiale Lehrkräfte im Kanton Bern. Bei den Berufsfachschu- len dürften sich die Stellvertretungskosten im gleichen Rahmen bewegen.

Frage 4

Bezüglich der bei Abwesenheiten von Lehrkräften durch die Schulen angewendeten Praxis zeigt sich, dass im Regelfall keine kurzfristige Stellvertretungen extern organisiert, sondern in aller Regel interne Lösungen gesucht werden. Für die Lösungen bei Absenzen müssen aber an Vollzeitschulen und in der dualen Berufsbildung unterschiedliche Lösungen ge- wählt werden.

An Vollzeitschulen werden die Schülerinnen und Schüler häufig mittels Aufgabenstellun- gen beschäftigt oder der Stundenplan wird umgestellt. Solche interne Lösungen sind aus pädagogischer Sicht oftmals besser als externe Stellvertretungen. Zudem sind innert ein bis drei Tagen auch kaum qualifizierte Stellvertretungen zu finden. In Einzelfällen werden Absenzen sogar während mehrerer Wochen durch solche Massnahmen ohne externe Stellvertretung aufgefangen.

In den dualen Berufsfachschulen wird der Unterricht mit vorgesehenem Inhalt wenn immer möglich durch eine interne Lehrperson mit der entsprechenden Qualifikation stellvertretend gehalten. Ist dies nicht möglich, werden die Lernenden mit einer Aufgabenstellung be- schäftigt. Nur bei frühzeitig bekanntem Ausfall und der Unmöglichkeit einer adäquaten

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Geschäfts-Nr.: 2012.1457 Seite 3/4

Stellvertretung werden Lehrbetriebe und Lernende benachrichtigt, dass der Unterricht aus- fällt und die Lernenden im Lehrbetrieb zu erwarten sind.

Frage 5

In der dualen Berufsbildung sind die zu haltenden Lektionen durch den Bund in den Bil- dungsverordnungen vorgegeben. Sie sind zum Erreichen der Lernziele knapp bemessen.

Lehrmeister und Lernende erwarten zu Recht eine lückenlose schulische Ausbildung. Bei Unterrichtsausfall müssen Lernende ihre Arbeit im Lehrbetrieb aufnehmen. Unerwartete Rückkehr aus der Schule ist aus organisatorischen Gründen von den Ausbildungsbetrie- ben nicht erwünscht. Aus diesen Überlegungen erachtet der Regierungsrat die oben be- schriebene Usanz im Umgang mit Stellvertretungen in der dualen Berufsbildung als richtig.

Die von den Vollzeitschulen gelebte Praxis ist aus Sicht des Regierungsrates ebenfalls vernünftig und auch im Sinne der Interpellantin, da kurzfristige Abwesenheiten im Regelfall nicht sofort durch Stellvertretungen sondern durch Aufträge und Stundenplanänderungen aufgefangen werden.

Der Regierungsrat betrachtet es aber sowohl für Vollzeitschulen wie auch für die duale Berufsbildung als wichtig und sinnvoll, den Schulen bezüglich der Stellvertretungen einen Gestaltungsspielraum zu lassen und keine starren Regeln einzuführen. Die Schulen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, die Fälle einzeln zu beurteilen und die für die Schüler und Schülerinnen bzw. die Lernenden zum betreffenden Zeitpunkt besten Lösungen zu finden.

So können sie auch besondere Begebenheiten (z. B. bevorstehende Prüfungstermine etc.) berücksichtigen.

Präsident. Madame Graber est partiellement contente. Elle fait une déclaration.

Anne-Caroline Graber, La Neuveville (SVP). Je remercie le Conseil-exécutif pour sa réponse, mais je ne peux m’en déclarer que partiellement satisfaite, dans la mesure où il n’existe pas de sta- tistiques claires sur les remplacements de courte durée au secondaire II. De telles statistiques ainsi qu’un benchmarking entre établissements pourraient mettre en évidence un potentiel d’économie.

Les leçons dispensées dans le cadre de remplacements de courte durée, fréquents dans certains établissements, se caractérisent souvent par une très faible productivité. Les apprenants ne souffri- raient pas de leur suppression. Les comptes de notre canton présentant un déficit structurel assez important et le contribuable bernois n’aimant pas le gaspillage, même de petites économies doivent être envisagées, surtout si personne n’en pâtit, comme c’est le cas s’agissant des remplacements de courte durée au niveau du secondaire II. Le but de mon interpellation est de susciter la réflexion, à savoir que si l’on demandait aux écoles du secondaire II de ne pas remplacer un enseignant du- rant les trois ou cinq premiers jours de ses absences annuelles, on pourrait économiser des centai- nes de milliers de francs. J’invite vraiment la Direction de l’instruction publique à faire des calculs dans ce domaine et à élaborer des directives à l’attention des directions des écoles.

Präsident. Wir sind somit am Ende der Geschäfte der Erziehungsdirektion angelangt. Ich bedanke mich beim Erziehungsdirektor für seine Präsenz und wünsche ihm noch eine gute Woche. Ich ma- che noch eine Mitteilung in Zusammenhang mit dem Rathaus: Die Umbauarbeiten hier im Rathaus beginnen am 24. Juni und dauern bis am 27. August, sodass wir in der Septembersession voraus- sichtlich über eine neue elektronische Abstimmungsanlage verfügen werden. Auch die Anlage der Dolmetscher und die Audioanlage werden ersetzt und die Qualität des Tons sollte dann besser sein;

aber ihr müsst dann trotzdem ruhig sein. In der Rathaushalle wird die bisherige Garderobe durch eine Cafeteria ersetzt. Für das Catering wird künftig eine professionelle Firma zuständig sein, näm- lich die Firma Eventmakers AG in Wabern. Im Raum neben der Cafeteria Richtung Staatskanzlei

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Junisession 2013 2012.1457 4

CONVERT_ae6efaf61f73414cbdb1fadec968afc8 28.06.2013

werden Sie neu Schliessfächer finden. Die Garderobe wird sich neu im ersten Stock der Staats- kanzlei befinden. Dort werden Sie ihre Mäntel selber aufhängen und wieder abholen müssen – es gibt also unten keine Garderobe mehr. Im UG wird die Heizung durch eine Biogasheizung ersetzt und es wird ein Warenlift eingebaut, mit dem man Stühle und Tische für die Veranstaltungen trans- portieren kann. Ich bedanke mich beim AGG, bei der Staatskanzlei und bei den Architekten, die das Projekt vorangetrieben haben, und ich hoffe, der Umbau lasse sich im vorgesehenen Zeitfenster realisieren, sodass wir hier im September gemeinsam die neue Anlage üben können. Dies also eine Information für die kommende Septembersession. – Jetzt habe ich künstlich überbrückt, aber der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor ist noch nicht da.

Die Sitzung wird kurz unterbrochen bis zum Eintreffen des Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektors)

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