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Donnerstag (Nachmittag), 20. März 2014 Finanzdirektion 75 2013.1190 Interpellation 246-2013 Graber (La Neuveville, SVP) Fördern der Telearbeit in der Kantonsverwaltung

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Sitzungstitel7 2013.1190 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 20. März 2014

Finanzdirektion

75 2013.1190 Interpellation 246-2013 Graber (La Neuveville, SVP) Fördern der Telearbeit in der Kantonsverwaltung

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 246-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1190 Eingereicht am: 04.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Graber (La Neuveville, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 98/2014 vom 17. März 20142014 Direktion: Finanzdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Fördern der Telearbeit in der Kantonsverwaltung

Am Donnerstag, 4. Juli 2013, teilten die Swisscom und die SBB die Resultate der Studie «Wor- kAnywhere» mit. Diese befasste sich mit den Auswirkungen der Telearbeit auf den Berufsverkehr sowie mit der Produktivität der Arbeit und der Motivation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer. Die Studie wurde bei der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in Auftrag gegeben.

Sie zeigt klar auf, dass Telearbeit einen sehr interessanten Ansatz darstellt, um die Pendlerfahr- ten während der Stosszeiten zu reduzieren. Darüber hinaus beweist die äusserst seriöse Studie, dass die flexible Arbeit die Produktivität der Arbeitskräfte nicht einschränkt. Ganz im Gegenteil:

53 Prozent der an der Studie beteiligten Personen gaben an, motivierter zu sein. Die höhere Mo- tivation führt zu einem objektiven und messbaren Anstieg der Produktivität.

Um diese positiven Resultate bezüglich Motivation und Produktivität der Angestellten zu erzielen, müssen gewisse Bedingungen vorhanden sein. Laut Hartmut Schulze, dem für die Studie ver- antwortlichen Professor an der FHNW, setzt eine Win-win-Situation für die Unternehmen und Mitarbeitenden eine gewisse Betriebskultur voraus. Die im Laufe der Studie kontaktierten Kader nannten das Vertrauen in die Mitarbeitenden und das individuelle Verantwortungsbewusstsein als massgebliche Parameter, die zu einer erfolgreichen Flexibilisierung bei der Arbeit beitragen.

Nebst diesen Faktoren ist auch eine moderne Computerausrüstung zu erwähnen.

Als Schlussfolgerung aus der Studie weist Bernhard Meier, Delegierter Public Affairs bei den SBB, auf einen wichtigen Punkt hin: Wenn sich zahlreiche Unternehmen zur Telearbeit ent- schliessen, wird sich dies deutlich auf die Pendlerfahrten während der Stosszeiten auswirken.

Diese stellen derzeit ein eindringliches Problem dar. Die positiven Auswirkungen sind für die Un- ternehmen mit keinerlei negativen Kollateraleffekten verbunden. Die Studie beweist vielmehr, dass die Telearbeit die Zufriedenheit der Angestellten (eine erfreuliche Entwicklung in einer Zeit,

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 02.12.2013 / Version: 8 / Dok.-Nr.: 78306 / Geschäftsnummer: 2013.1190??Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

da arbeitsbedingte Burnouts immer häufiger werden) und die Arbeitsproduktivität beträchtlich steigert.

Aufgrund dieser Studie wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Was hält er von den Schlussfolgerungen dieser Studie?

2. Der Bund kennt die Praxis der Telearbeit. Gilt dies auch für die Verwaltung des Kantons Bern?

3. Bei einer positiven Antwort auf Frage 2: Welchen Anteil macht die Telearbeit derzeit bei der Kantonsverwaltung aus?

4. Wenn die Telearbeit einen beträchtlichen Anteil der kantonalen Verwaltungstätigkeit aus- macht, zieht der Regierungsrat dann bezüglich Motivation und Produktivität die gleichen Schlüsse aus der Studie «WorkAnywhere»?

5. Nehmen wir an, die Telearbeit mache einen beträchtlichen Anteil der kantonalen Verwaltungs- tätigkeit aus. Sind dann nach Ansicht des Regierungsrates in der Kantonsverwaltung noch Fortschritte bezüglich der Bedingungen zu erzielen, die zum Erfolg dieser in der Studie

«WorkAnywhere» erwähnten Arbeitsform beitragen?

6. Um die Pendlerflüsse besser verteilen zu können, möchten die SBB, dass private Unterneh- men vermehrt Telearbeit einführen. Hat der Regierungsrat vor, sich diesem Vorgehen anzu- schliessen?

7. Die Auftraggeber der Studie «WorkAnywhere» erhoffen sich positive Auswirkungen auf den Berufsverkehr. Hat der Regierungsrat darüber hinaus die Absicht, die Telearbeit aus Gründen, die mit der Arbeitszufriedenheit und der Produktivität zusammenhängen, in der Kantonsver- waltung auszubauen?

Antwort des Regierungsrats

Die Interpellantin verweist gestützt auf die von der Fachhochschule Nordwestschweiz durchge- führte Studie «WorkAnywhere» auf die positiven Auswirkungen der Telearbeit (sog. Home- Office). Gleichzeitig erkundigt sie sich nach der Haltung des Regierungsrates zu diesem Instru- ment. Der Regierungsrat hat bereits im Rahmen der Beantwortung der Interpellation 170-2013 Grimm (Burgdorf, glp) «Home-Office auch in der Kantonsverwaltung: Geht der Kanton mit gutem Beispiel voran?» ausführlich zu Fragen der Telearbeit Stellung genommen. Nachfolgend wird bei Fragen, die in die gleiche Richtung gehen, auf diese Interpellation verwiesen.

Zu Frage 1

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass fortschrittliche Arbeitszeitformen, worunter auch die Mög- lichkeit der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit fällt, von den Mitarbeitenden positiv wahrgenom- men werden. Die Mitarbeitenden profitieren bei Home-Office vom teilweisen Wegfall des Ar- beitsweges und den flexiblen Arbeitszeiten bei der Arbeitsleistung von zu Hause aus. Damit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. In der Tendenz dürften die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden höher, die Absenzen geringer und die Produktivität bes- ser sein. Davon profitiert auch der Arbeitgeber.

Als eine der nötigen Voraussetzungen für Home-Office wird in der von der Interpellantin genann- ten Studie unter anderem eine «geeignete Aufgabe» identifiziert. Mindestens ein Teil der Ar- beitsaufgabe muss unabhängig vom Arbeitsplatz in der Unternehmung erfüllt werden können.

Dies ist auch nach Ansicht des Regierungsrates eine wichtige Voraussetzung für Home-Office. In der Praxis zeigt sich, dass dies oftmals einen limitierenden Faktor für Home-Office darstellt.

Flexible Arbeitszeiten und Home-Office führen gemäss der Studie zudem zu einer «spürbaren Entlastung» des öffentlichen Verkehrs. Die Fachhochschule Nordwestschweiz schätzt auf Basis der Ergebnisse der Studie, dass Bahn-Pendler mit flexiblen Arbeitszeitformen jedoch nur 20 Pro- zent ihrer Fahrten auf Zeiten ausserhalb der Stosszeiten verlagern würden, und die Züge wäh- rend dieses Zeitraums um sieben Prozent entlastet würden. Solche Verhaltensänderungen tra- gen nach Ansicht des Regierungsrates ergänzend und in bescheidenem Rahmen zur Bewälti- gung der prognostizierten Zunahme der Verkehrsnachfrage bei. Kapazitätserweiterungen wer- den, wie dies die SBB festhalten, in Zukunft nach wie vor nötig sein.

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen teilt der Regierungsrat die Schlussfolgerungen der Studie.

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Zu Frage 2

Der Kanton Bern bietet seinen Mitarbeitenden bereits seit Jahren die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Nebst den flexiblen Arbeitszeitmodellen besteht auch die Möglichkeit für Home-Office. Gestützt auf Artikel 8 Absatz 3 der Personalverordnung vom 18. Mai 2005 (PV;

BSG 153.011.1) wurden per 1. Januar 2013 Richtlinien für Home-Office erlassen (vgl.

www.fin.be.ch / Personalamt / Personal / Anstellungsbedingungen / Arbeitszeit / Telearbeit). Ho- me-Office wird bewilligt, wenn und soweit sich die Tätigkeit und der Telearbeitsort dafür eignen.

Überall dort, wo die Arbeit ein physisches Arbeitsprodukt oder eine physische Dienstleistung er- zeugt und die Anwesenheit der Mitarbeitenden somit erforderlich ist, sowie wenn Mitarbeitende auf bestimmte technische, standortgebundene Infrastrukturen angewiesen sind oder die Tätigkeit an einen bestimmten Ort gebunden ist, bleibt für Home-Office kaum Raum. Detailliertere Ausfüh- rungen hierzu können der Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation 170-2013 entnom- men werden (vgl. dort die Antworten auf die Fragen 3, 4 und 10 sowie 5).

Zu Frage 3

Der Anteil der Mitarbeitenden mit Telearbeit ist in der Kantonsverwaltung gering. Rund 0,2 Pro- zent der Arbeit wird als Telearbeit geleistet. Detailliertere Ausführungen hierzu können der Ant- wort des Regierungsrates auf die Frage 2 der Interpellation 170-2013 entnommen werden.

Zu den Fragen 4 bis 7

Der Anteil der Mitarbeitenden mit Telearbeit ist in der Kantonsverwaltung wie erwähnt gering.

Zudem gelten die Richtlinien zur Telearbeit erst seit dem 1. Januar 2013. Die Erfahrungen der nächsten Jahre werden zeigen, ob dieses Arbeitsmodell in der Kantonsverwaltung gefördert und ausgebaut werden soll. Erst wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen, wird es dem Regie- rungsrat möglich sein, weitere Schritte einzuleiten und sich Gedanken darüber zu machen, ob der Kanton mit einer stärkeren Förderung von Home-Office zum Abbau des Pendlerverkehrs einen Beitrag leisten könnte.

Präsident. Nun verbleibt uns noch eine halbe Stunde, weswegen wir mit den Geschäften der Fi- nanzdirektion (FIN) beginnen. Allerdings nicht mit den grossen Geschäften, sondern mit den Trak- tanden 75 bis 78. Ich bevorzuge es, diese Geschäfte zu bereinigen, anstatt die beiden grösseren Geschäfte zu beginnen und dann für das bevorstehenden Wochenende zu unterbrechen. Regie- rungsrat Rickenbacher bleibt im Saal, um während der Beratung dieser Geschäfte die Finanzdirek- torin zu vertreten. Wahrscheinlich wird aber kein grosser Diskussionsbedarf bestehen. Wir beginnen mit Traktandum 75, der Interpellation Graber. Mme Graber est satisfaite et ne fait pas de déclara- tion.

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