Sitzungstitel7 2013.1013 1
Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Donnerstag (Vormittag), 21. November 2013
Finanzdirektion
72 2013.1013 Interpellation 194-2013 Guggisberg (Kirchlindach, SVP) ASP 2014 - Fragen zu den Gesundheitskosten
Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 194-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐
Geschäftsnummer: 2013.1013 Eingereicht am: 09.08.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein
Eingereicht von: Guggisberg (Kirchlindach, SVP) (Sprecher/in) Heuberger (Oberhofen, Grüne)
Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja
Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2013
RRB-Nr.: 1386/2013 vom 18. November 2013 Direktion: Gesundheits- und Fürsorgedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
ASP 2014 – Fragen zu den Gesundheitskosten
Gemäss ASP-Bericht (S. 45) liegt der Benchmark «Übriges Gesundheitswesen» bei 100. Das Sparpotenzial liegt somit bei 8 Mio. Franken. Die Ambulante Krankenpflege liegt bereits jetzt deutlich unterhalb des angestrebten Benchmarks von 92. Trotzdem soll sie nicht nur das gesam- te Sparpotenzial des Aufgabenfelds «Übriges Gesundheitswesen» bestreiten, sondern sogar mehr als das 9-fache (!) davon, nämlich rund 20 Mio. Franken.
Dieses Vorgehen wirft Fragen auf:
1. Welche Institutionen, Einrichtungen und Organisationen subsummieren sich genau unter dem Titel «Ambulante Krankenpflege»? Fallen bspw. Mütter- und Väterberatung, Postakutpflege, Heimex, Rehabilitation, Kuraufenthalte, Pflege durch Angehörige usw. auch darunter?
2. Im Review des Finanzhaushalts des Kantons Bern (BAK Basel) wird der Begriff «Ambulante Krankenpflege» wie folgt definiert (S.271):
Code
42 Ambulante Krankenpflege 84'731 Mio.
421 Ambulante Krankenpflege Spitalexterne Krankenpflege, Heim- pflege, Samaritervereine etc.
66'977 Mio.
422 Rettungsdienste 17'754 Mio.
Die Posten Code 42 bzw. 421 betreffen offensichtlich nicht nur die Spitex. Wie lauten die
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Frankenbeträge unter Angabe des grösstmöglichen Detaillierungsschlüssels (d. h. unter An- gabe sämtlicher Unterkonti)?
3. Welcher Anteil der vorgesehenen Sparvorgaben betrifft je die einzelnen Institutionen unter Ziffer 421?
4. Welche Teile (in % und Beträgen der unter Frage 1 bei 421 aufgeführten Summen) sind auf erweiterte Aufträge zurückzuführen (z. B. Mütter- und Väterberatung infolge der Kantonalisie- rung, Neueinteilungen der Pflegestufen in Heimen, Unterstützung von Freiwilligenarbeit)?
5. Nach Aussagen der GEF sind die Kosten der ambulanten Pflege von 2011 auf 2012 um 16 Prozent angestiegen. Welcher Prozentsatz davon (16 % Kostensteigerung = 100 %) ist auf die 2012 neu eingeführte Subvention von privaten Leistungserbringern zurückzuführen?
Antwort des Regierungsrats
Der Regierungsrat äussert sich zu den Fragen folgendermassen:
Zu den Fragen 1 und 2
Die Zahlen im Bericht des BAKBASEL zum Benchmark beziehen sich auf die Eidgenössische Finanzstatistik. In diese fliessen sowohl die Angaben der Kantone als auch der Gemeinden ein.
Bei der Position «ambulante Krankenpflege» (Code 421) handelt es sich im Jahr 2010 aufgrund der damals gültigen Zuständigkeiten ausschliesslich um Gemeindeausgaben. Die Position «Ret- tungsdienste» (Code 422) beinhaltet die Kantonsausgaben für das Rettungswesen, welches or- ganisatorisch dem Spitalamt (SPA) zugewiesen ist.
Eine weitere Differenzierung der Daten ist leider nicht möglich. Auch verfügt der Regierungsrat nicht über einen interkantonalen Vergleich nur bezogen auf die ambulante Krankenpflege (Code 421), d. h. ohne die Rettungsdienste.
Zur Frage 3
In der ambulanten Pflege werden unter Code 421 Kürzungen bei den Beiträgen zur Versor- gungspflicht vorgenommen sowie die Subvention der hauswirtschaftlichen und sozialbetreueri- schen Leistungen abgebaut Weitere Massnahmen sind nicht vorgesehen.
Zur Frage 4
Es ist unklar, was die Interpellanten mit dieser Frage meinen. Seitens der Gesundheits- und Für- sorgedirektion haben die Spitex-Organisationen neben der Pflege und den hauswirtschaftlichen Leistungen keine erweiterten Aufträge. Einzelne Organisationen erbringen ergänzende Dienst- leistungen, welche jedoch bei der Umsetzung der ASP-Massnahme 6.6 vom Kanton nicht mehr finanziert werden1 Keine der aufgeführten Leistungen sind ergänzende Dienstleistungen der Spitex-Organisationen und somit nicht unter Code 421 einzuordnen.
Zur Frage 5
Das revidierte Krankenversicherungsgesetz (KVG), welches auf den 1. Januar 2011 in Kraft ge- treten ist, verpflichtet die Kantone, die Finanzierung der restlichen Pflegekosten (nach Abzug der vom Bundesrat festgelegten Beiträge der Krankenversicherer und der Beteiligung der Patientin- nen und Patienten) zu regeln. Der Kanton Bern legte gemäss dem Sozialhilfegesetz (SHG) Normkosten für die ambulanten Pflegekosten fest. Neben den öffentlichen Spitex- Organisationen, deren Leistungen bisher mittels Defizitfinanzierung abgegolten worden waren, war der Kanton Bern mit dieser Revision angehalten, auch die ambulanten Pflegeleistungen pri- vater Anbieter abzugelten. Mit privaten Leistungserbringern sind private Spitex-Organisationen, freiberuflich tätige diplomierte Pflegefachpersonen sowie Heime, die Pflege im Bereich Wohnen mit Dienstleistungen erbringen, gemeint.
Gemäss der Kantonsrechnung 2012 sind die Kosten beim Produkt ambulante Pflege um 16 % angestiegen. Werden nur die Pflegeleistungen (hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leis- tungen sowie ergänzende Dienstleistungen ausgeschlossen) betrachtet und die zum heutigen Zeitpunkt möglichen Abgrenzungen vorgenommen, ist ein Anstieg der Kantonsbeiträge von 9.8 % festzustellen. Wesentlich verantwortlich für diesen Anstieg der Kantonsbeiträge bei den Pflegeleistungen sind eine beträchtliche Zunahme der Pflegestunden der öffentlichen Spitex- Organisationen und der Angebotsausbau im Bereich Wohnen mit Dienstleistungen. Ebenfalls
1Vgl. dazu I 204-2013, Frage 9
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einen Einfluss auf den Anstieg hatte die sinkende Kostenbeteiligung der Krankenkassen. Die Reduktion des Kantonsbeitrags trotz grösserer Anzahl Pflegestunden bei den privaten Spitex- Organisationen ist auf eine Tarifanpassung auf 2012 zurückzuführen. Dabei wurden für alle Leis- tungserbringer die gleichen Tarife festgelegt und den öffentlichen Spitex-Organisationen zusätz- lich die Versorgungspflicht zugesichert. Dies führte für die privaten Spitex-Organisationen insge- samt zu einer tieferen Abgeltung ihrer Leistungseinheiten.
Öffentliche Spitex- Organisationen
Private Spitex- Organisationen
Freiberuflich tätige Pflegefachpersonen
Wohnen mit Dienstleis-
tungen Total Ambulante Pflege
Pflege- stunden
Kantons- beiträge*
Pflege- stunden
Kantons- beiträge
Pflege- stunden
Kantons- beiträge
Pflege- stunden
Kantons- beiträge
Pflege- stunden
Kantons- beiträge 2011 1‘444‘239 75‘893 164‘070 5‘730 82‘367 3‘191 100‘608 2‘375 1‘791‘284 87‘189 2012 1‘525‘737 83‘615 169‘733 5‘533 84‘268 3‘197 587‘894 3‘349 2‘367‘632 95‘694
Diffe- renz
+81‘498 (5.6%)
+7‘722 (10.2%)
+5‘663 (3.5%)
-197 (-3.5%)
+1‘901 (2.3%)
+6 (0.2%)
+487‘286 (484%)
+974 (41%)
+576‘348 (32.2%)
+8‘505 (9.8%)
* CHF in Tausend
(Die Haushaltsdebatte wurde unabhängig der Reihenfolge der Geschäfte im Detailprogramm in Themenblöcken zusammengefasst geführt. Deshalb erscheint der Wortlaut der Haushaltsdebatte – das heisst, die Diskussionen über die Traktanden 60–109 – gesamthaft unter dem Geschäftstitel
«2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)». Die Diskussion dieses Ge- schäfts findet sich unter 2013.0889-Wortlautdokument 2013.11.21-09.00-de.)
Die Interpellanten sind von der Antwort teilweise befriedigt.