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Donnerstag (Nachmittag), 20. November 2013 Finanzdirektion 109 2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)

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Sitzungstitel7 2013.0889 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 20. November 2013

Finanzdirektion

109 2013.0889 Bericht

Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)

Haushaltsdebatte – VA 2014, AFP 2015–2017, Bericht ASP 2014, Abtragung Defizit 2012

(Die Haushaltsdebatte wurde unabhängig der Reihenfolge der Geschäfte im Detailprogramm in Themenblöcken zusammengefasst geführt. Deshalb erscheint der Wortlaut der Haushaltsdebatte – das heisst, die Diskussionen über die Traktanden 60–109 – gesamthaft unter dem Geschäftstitel

«2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)».

Themenblock 3

Anträge und parlamentarische Vorstösse zu Querschnittsthemen 3.a Erhöhung Steueranlage

Geschäft 2013.1175

237-2013 Motion SP-JUSO-PSA (Näf-Piera, Muri) – Ein ausgeglichener Voranschlag – der Grosse Rat in der Pflicht

3.b ASP-Massnahmen im Steuerbereich

Fortsetzung

Präsident. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung der Haushaltsdebatte. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen.

Wir sind bei Kapitel 3.a und b verblieben, die wir gemeinsam beraten. Wir haben noch einen letzten Fraktionssprecher. Ich bitte Herrn Haas und anschliessend die Einzelsprechenden Herrn Schlup, Herrn Martinelli, Herrn Wüthrich, Herrn Muntwyler, Herrn Grimm und Frau Küng sich elektronisch anzumelden. Dann schliesse ich die Rednerliste. Jetzt hat Herr Haas das Wort für die FDP, als letz- te Fraktionserklärung.

Adrian Haas, Bern (FDP). Vielleicht zuerst zu Franziska Schöni. Ich sollte noch meine Interessen- bindungen bekanntgeben. Ich bin Steuerzahler im Kanton Bern. Meine anderen Interessenbindun- gen findest du auf dem öffentlichen Register des Grossen Rats, ebenso wie du sie von allen ande- ren hier im Grossen Rat dort findest. Zur Sache: Wir sind natürlich klar gegen Steuererhöhungen, weil sie den Standort Bern erneut schwächen würden. Ich glaube, es ist dieser Standortnachteil, bei dem der Kanton Bern in allen Ratings immer zuoberst steht. Schon aus diesem Grund dürfen wir daran nicht schrauben. Wir sollten eher besser, als noch schlechter werden, denn heute nehmen wir bei den natürlichen Personen Rang 23 ein.

Wie bereits gesagt, unterstützen wir beim Pendlerabzug die Planungserklärung der Bürgerlichen.

Sie lässt den konkreten Betrag offen, sagt aber, dass Rücksicht auf Randgebiete genommen und geschaut werden soll, was andere Kantone tun. Wir stehen dort auch in einem gewissen Wettbe- werb. Wir möchten Bern auch nicht als Wohnsitzkanton schwächen, indem Leute, die bisher hier gewohnt haben und aus dem Kanton hinaus gependelt sind, nachher sagen: ja, wenn ich den Ab- zug nicht mehr vornehmen kann, dann verlege ich meinen Wohnsitz an einen andern Ort. Zum Wohnsitzkanton gehört natürlich auch die Frage der Neubewertung der Grundstücke. Auch diese

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würde den Wohnkanton Bern schwächen, weil die Wohnkosten für Mieter und Hauseigentümer er- höht würden. Zudem ist es auch nicht zwingend, die amtlichen Werte jetzt unter Beschuss zu neh- men, weil das Steuergesetz erst bei einer Steigung von ungefähr zehn Prozent eine Anpassung verlangt, also erst bei einer erheblichen Veränderung der Werte. Die Regierung sagt selber in ihrem ASP-Bericht, dass die Steigung seit Januar 1999 erst 6,5 Prozent beträgt, also diesen Wert von zehn Prozent ohnehin noch nicht erreicht hat. Ergo, rechtfertigt sich dort eine Anpassung nicht und ich bitte, auch dieser Planungserklärung zuzustimmen.

Martin Schlup, Schüpfen (SVP). Geld verteilen ist immer etwas Schönes, umso mehr wenn es nicht das eigene ist. Auf der andern Seite kommt auch wieder das Sparen. Sparen ist immer eine mühsame Sache, weil es immer jemanden trifft. Die Motion Näf möchte lieber Steuern heraufsetzen als sparen. Dazu möchte ich doch noch einige Dinge sagen und vielleicht ein paar Sparmöglichkei- ten aufzeigen. Im Kanton Bern planen wir doch einen neuen Gefängnisbau für sage und schreibe etwa 1,3 Mio. Franken pro Insassen. Daneben haben wir Kita-Plätze, die den Steuerzahler pro Jahr 15 000 Franken kosten. Wir bauen Altersheime für 250–300 000 Franken pro Platz. Dann bauen wir sehr oft teils komplett übertriebene Hochwasserbauten und Renaturierungen. Wir haben in dieser Session auch wieder darüber abgestimmt. Da spielt das Geld überhaupt keine Rolle. Das alles we- gen teils unsinnigen Gesetzen und Vorschriften, aber ich muss hier auch sagen: teilweise wegen uns selber, denn teilweise kommen diese Vorschriften auch von uns. Dort wäre noch sehr viel Sparpotenzial, bei dem niemand direkt getroffen werden müsste. Dort bin ich sogar mit meinem Kollegen Näf ausnahmsweise einmal einig. Es ist nicht gut, die untersten in einer Stufe mit Sparen zu treffen. Aber es gibt noch viele Möglichkeiten, wie bereits gesagt habe.

In Zuchwil – es ist zwar nicht Kanton Bern, sondern Solothurn – will «Scintilla» 330 von rund 600 Arbeitsplätzen nach Ungarn auslagern. Das können wir heute in den Medien lesen. Wahrscheinlich tun sie das nicht, weil dort die Arbeiten besser ausgeführt werden, sondern nur aus einem Grund:

Der Standort ist billiger. Und genau mit solchen Vorschriften und teuren Projekten, wie wir sie hier im Grossen Rat planen und jeweils durchwinken, benachteiligen wir unseren Produktionsstandort massiv und gefährden damit auch Arbeitsplätze. Wir wollen einen attraktiven Kanton, der Kanton muss fit sein. Wenn auch Firmen hier sind, dann läuft etwas und es hat auch Geld zum verteilen.

Ein Kanton, der immer am Limit ist, weil man einfach die Ausgaben nicht im Griff hat, hat keine Möglichkeiten mehr und dann geht auch nichts mehr. In diesem Sinn bitte ich Sie, auch dies zu be- rücksichtigen.

Enea Martinelli (BDP). Ich möchte mich nur zur Motion SP-JUSO-PSA Näf äussern. Wir haben hier ein Blatt vor uns. In diesem sind ungefähr drei Mio. Franken Sparvorschläge der SP-Seite aufge- führt, und bei den meisten Massnahmen steht «Verzicht auf die Massnahme». Wenn nun diese Mo- tion – temporärer Verzicht oder temporäre Steuererhöhung – wirklich ernst gemeint wäre und wenn man weiss, dass das strukturelle Defizit 2015, 2016 usw. trotz dieser Steuererhöhung ohne jegliche Massnahme, oder mit den Massnahmen, die Sie vorschlagen, trotzdem noch als Defizit bestehen bleibt, dann fragt man sich, was das soll. Ich gehe davon aus, dass die SP eigentlich eine staatstra- gende Partei sein will, aber ohne eigene Vorschläge geht es nun einfach wirklich nicht. Und dies stört mich an Ihrer Motion.

Christoph Grimm, Burgdorf (glp). Ich möchte kurz zu den Abzügen der Fahrkosten Stellung neh- men. Seit Jahren nimmt der Verkehr stetig zu: an einigen Orten mehr, an andern weniger. Man är- gert sich über die anfallenden Kosten und über den Stau. Bei der Steuererklärung freut man sich dann über die Abzüge, die vorgenommen werden können. Zum Teil können die Kosten hundertpro- zentig abgezogen werden. In einer grossen Zeitung des Kantons Bern war letzte Woche zu lesen:

«Nun werden die Pendler geschröpft». Züge wurden gezeigt, Pendler in Bahnhöfen, und man wollte eigentlich sagen: «Die Armen, die mit dem ÖV fahren, die können bald nicht einmal mehr etwas abziehen.» Doch eigentlich ist dies gar nicht so.

Der Ansatz der Regierung bei diesem Ziel geht absolut in die richtige Richtung. Die Mobilität kostet uns heute Milliarden, und daher müssen wir dort, neben dem ökologischen Aspekt, unbedingt ent- gegenwirken. Wie können wir dies anders machen als über das Portemonnaie? Nun haben wir ei- nen ganz cleveren Antrag, der sagt: Wir wollen zwar sparen, selbstverständlich wollen wir sparen, aber wir geben gar keinen Betrag an. Wir sagen einfach, wir plafonieren gegen oben und lassen den Betrag offen. Damit entziehen wir dem Kanton mittelfristig 54 Mio. Franken und den Gemeinden 28 Mio. Franken. So können wir es der Vorlage entnehmen. Sind es dann nicht genau dieselben,

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welche die Gemeinden vertreten und sagen, liebe Kantonspolitikerinnen und Kantonspolitiker, ver- schonen Sie doch bitte die Gemeinden? Genau diejenigen entziehen nun den Gemeinden wieder Gelder, nämlich Einnahmen. Hier erscheint also absolut ein Wolf im Schafspelz. Es macht absolut keinen Sinn. Wir können nicht auf die anderen Kantone warten. Wir können nicht sagen, wir wollen keinen Betrag, und wir können auch nicht sagen, wir wollen die peripheren Regionen schonen, wenn wir keinen Betrag nennen. Sie müssen einen klaren Betrag nennen. Was die Regierung hier vorschlägt, ist absolut richtig, wir sagen 3 000 Franken. Kollegin Schöni hat es zuvor schon gesagt, die glp-CVP-Fraktion stellt sich klar hinter diesen Vorschlag. Ich habe kurz ein Rechnungsbeispiel gemacht. Wir können im Durchschnitt 240 Tage arbeiten gehen, bei 100 Prozent mit vier Wochen Ferien. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche können pro Tag 20 km gefahren werden, wenn ein km mit 60 Rappen berechnet wird. Das heisst, mit dem Abzug von 3 000 Franken können in diesem Fall, die gesamten Kosten bei den Steuern abgezogen werden. Das müsste an und für sich für Park-und- Ride-Situationen absolut ausreichen. Also überlegen Sie sich gut, was sie hier machen. (Der Präsi- dent bittet den Redner, zum Schluss zu kommen). Merci vielmal, wenn Sie dies ablehnen.

Adrian Wüthrich, Huttwil (SP). Heute hat jemand bezüglich der Steuersenkungen gesagt, wir müssten uns jetzt damit arrangieren. Ja, man kann sich schon damit arrangieren, aber man kann es eben auch ändern, man kann auch darüber diskutieren. Das tun wir hier. Wenn wir hier sagen – was auch schon gesagt wurde – wir hätten die Staatsausgaben nicht im Griff, dann muss ich Ihnen auch sagen: Wir haben auch die Staatseinnahmen nicht im Griff, wenn wir Steuern senken, die nicht finanziert sind. Dann gibt es natürlich weniger Einnahmen. Dann müssen wir uns hier nicht Dinge vorwerfen. Fakt ist, dass der Kanton Bern 460 Mio. Franken mehr ausgegeben hat, aufgrund von höheren, nationalen Gesetzgebungen. Da können wir uns nicht hier im Kanton Bern noch sel- ber Mittel entziehen, sonst kommen wir dahin, wo wir jetzt sind. Wer gleichzeitig zu diesen vorgege- benen Mehrausgaben nicht finanzierte Steuersenkungen beschliesst, muss entsprechend dann eben auch Sparmassnahmen gewärtigen. Hier sind wir, und dies ist das Ergebnis der Arbeit der bürgerlichen Parteien.

Weshalb komme ich nun nach vorne um zu sprechen? Mich erstaunt es schon, wenn der Präsident des Hauseigentümerverbands des Kantons Bern, Herr Adrian Haas, hier nach vorne kommt und eine Planungserklärung wegen der Neubewertung der Grundstücke vorstellt. Ich habe das, als ich in den Grossen Rat gewählt wurde, abklären lassen. Damals wurde mir genau gesagt, was hier in der Regierungsantwort steht, nämlich dass die Steigung eben 6,5 Prozent beträgt. Ich fand schon damals, dass die Neubewertung sogleich durchgeführt werden könnte. Die amtlichen Werte basie- ren auf Erhebungen von 1993–1996. Wenn die Arbeiten jetzt aufgenommen würden, wären sie frü- hestens 2019 beendet. Damit lägen also 20 Jahre zwischen dem Inkrafttreten im 1999 und dem neuen Inkrafttreten. Ich denke, 20 Jahre sind eine ausreichend lange Zeit. Zudem meine ich, wenn wir diese Neubewertung nicht jetzt durchführen, dann behandeln wir die Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer sehr ungleich. Die Neubauten werden neu bewertet und alle andern Bau- ten, die vor den letzten Erhebungen 1993–1996 erstellt wurden, werden nicht neu bewertet. Hier schaffen wir eine laufende Ungleichbehandlung der Liegenschaftsbesitzenden.

Soviel zur Steuergerechtigkeit. Diese Massnahme würde in Zukunft kleine Mehreinnahmen bringen.

Es wäre somit eine gute Sache, wenn wir sie durchführen würden, und sie würde nicht sehr wehtun.

Wir haben gesehen, dass sie 10–30 Mio. Franken beim Kanton und 20–60 Mio. Franken bei den Gemeinden bringen sollte. Im Verhältnis dazu sind die 5 Mio. Franken, die erforderlich sind um die Neubewertung richtig durchzuführen, über 20 Jahre gesehen sicher wenig Aufwand. Und zum Schluss noch einen Punkt: Baumassnahmen an einem Haus müssen nicht alle gemeldet werden.

Es wurde gesagt, eine Neubewertung werde ja sowieso gemacht, wenn in das Haus investiert wird.

Aber nicht alle baulichen Massnahmen müssen gemeldet werden, was automatisch zu einer Erhö- hung des amtlichen Wertes führen würde. Also führen wir diese Neubewertung jetzt durch. Deshalb bitte ich Sie, die Planungserklärung des Präsidenten des Hauseigentümerverbandes und der bür- gerlichen Parteien abzulehnen.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Kollege Blank sagte, die Steuern seien zu hoch. Kollege Blank, die Steuern und die Preise sind immer zu hoch. Aber mittlerweile gibt es hier eine Lösung. Es gibt näm- lich für alles Billigangebote. Man kann alles billig machen. Wir könnten auch einen Discountkanton machen im Kanton Bern mit Infrastrukturen wie beispielsweise in den USA. Ich bin häufig auswärts und ich sehe, dass man das noch viel billiger machen kann als bei uns. Aber dann muss man sich überlegen, ob dies noch der Kanton Bern ist. Zudem müssen wir auch sehen, was wir für das Geld

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bekommen. Das ist meines Erachtens wichtiger als nur auf den Preis zu schauen. Denn der Ge- genwert, den wir im Kanton Bern für unsere Steuern bekommen, der ist sehr gut. Ich denke, der Kanton Bern ist sein Geld wert, und man kann sich durchaus überlegen, ob er nicht vorübergehend vielleicht sogar etwas mehr Wert wäre. Jetzt starten wir diese ASP-Diskussion und als Erstes ver- suchen wir, zwei Einnahmen wieder zu senken und dies, wie ich schon am Anfang gesagt habe, zugunsten von denjenigen, die es gar nicht nötig haben. Wenn diese zwei Planungserklärungen durchkämen, würde ich wieder zweimal profitieren. Aber das finde ich unanständig. Wir brauchen das auch gar nicht. Solche Geschenke sollten wir ablehnen. Das ist der falsche Start in die ASP- Diskussion. Ich denke, für Leute, welche die Fahrkosten verbilligen oder noch höhere Abzüge ge- währen wollen, ist das genau der richtige Ansatz. Wir müssen aber jetzt schauen, dass wir nicht zu weit «umechärrele», denn das zieht Infrastrukturkosten nach sich. Kollege Grimm hat das erklärt.

Wenn man billiger herumfahren will, dann kann man entweder an einen näheren Ort ziehen, oder man kann günstiger herumfahren. Ich selber habe ein Elektrofahrzeug gekauft und damit werde ich pro 10 000 km 1000 Franken günstiger unterwegs sein. Heute gibt es viele Möglichkeiten zu spa- ren. Den Fahrkostenabzug sollte man meines Erachtens nun dort belassen, wo ihn die Regierung vorschlägt. Ich bitte Sie, diese zwei Planungserklärung abzulehnen. Das wäre der falsche Start in die ASP-Diskussion.

Präsident. Als letzte Einzelsprecherin kommt Frau Küng nach vorne, anschliessend die Antragstel- ler, wenn Sie dies noch wünschen. Ich öffne dann wieder die Anmeldung. Dann folgt die FIKO, wenn es ihr Wunsch ist, und danach Frau Finanzdirektorin.

Bethli Küng-Marmet, Saanen (SVP). Wir von der bürgerlichen Seite haben jetzt hier im Grossen Rat wegen unseren Steuersenkungen Duschen «a gogo» über uns ergehen lassen müssen. Ich möchte hier festhalten, dass die Steuersenkungen im Kanton Bern Ihrer Klientel ebenso wie unserer und allen, die auf der Empore sitzen, zugutegekommen sind. Es ist also nicht eine einseitige Steu- ersenkung. Zudem möchte ich noch auf etwas hinweisen: Wer wollte nämlich im Kanton Bern «ums verrecke» die Pauschalsteuer abschaffen? Wer war das? Diese Pauschalsteuer generiert unserer Klientel, unseren Bürgerinnen und Bürgern im Jahr über 20 Mio. Franken Steuereinnahmen, die allen zugutekommen. Zum Glück, meine Lieben auf der linken Seite, ist es Ihnen nicht gelungen, sie abzuschaffen; und zum Glück ist eine erhöhte Pauschalsteuer noch möglich. Aber mit der Erhöhung haben Sie gerade fünf Parteien, die auf diesen Abstimmungssonntag gewartet haben, davon ab- gehalten, ihre Schriften im Kanton Bern zu deponieren. Sie hätten uns vielleicht auch wieder fünf Mio. Franken in unsere Steuerkasse gebracht. Das ist euer Verdienst.

Von wegen Hintertürchen finden, um Klassen in den Seitentälern noch offenhalten zu können, möchte ich Michael Aebersold fragen: Hast Du die Interpellation Guggisberg studiert? Es hat mich fast «gstrusset!» In der Stadt und in den Agglomerationen werden verschiedene Jahrgangsklassen mit nur 13 SchülerInnen geführt. Dutzende von Klassen werden so geführt. Ich war bei Herrn Pulver und er sagte mir, da sei es nicht zumutbar, zwei Klassen zusammenzulegen. Aber in den Tälern werden ganze Schulhäuser geschlossen und man sagt, nach dem unteren Überprüfungsbereich können Sie hier keine Schule mehr führen. Damit zerstört man das ganze Kulturleben in diesen Tälern. Michael Aebersold, geht in den Städten und in den Agglomerationen über die Bücher und macht einmal euren Schulen dieselben Vorschriften, wie ihr sie auf dem Land macht. Und haltet euch auch daran. Dann möchte ich noch sagen, dass der Präsident der SP, Herr Näf, wohl noch nichts gelernt hat, dass er noch heute wieder persönliche Angriffe gegen Leute hier im Saal führen muss. (Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen.) Los, es wäre jetzt an der Zeit!

(Heiterkeit).

Präsident. Gut, ich habe den Eindruck, Frau Küng, diese Duscherei geht noch etwas weiter. (Hei- terkeit). Dann hat jetzt der Motionär das Wort, anschliessend die Herren Haas und Brandund da- nach die FIKO. Herr Näf, Sie haben das Wort.

Roland Näf-Piera, Muri (SP). Nein, es gibt keine Dusche. Ich glaube, das ist nicht nötig. Ich möch- te ganz schlicht und einfach noch auf ein Votum von Ihnen eingehen; ein Votum von Herrn Etter in Bezug auf den Mittelstand. Wichtig ist, dass dieser Mittelstand sehr breit ist und man hier klar von einem oberen und von einem unteren Mittelstand sprechen muss. Der obere Mittelstand – ich zähle mich auch dazu – hat von diesen Steuersenkungen profitiert. Beim unteren Mittelstand sieht das ganz anders aus. Das sind diejenigen, die jetzt aufgrund der Sparmassnahmen an die Kasse kom-

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men, diejenigen die beispielsweise die Spitex nicht mehr bezahlen können. Das ist der grosse Un- terschied.

Dann habe ich ein Votum der EDU in Sachen Weichenstellung gehört. Das ist eine Weichenstel- lung, das ist richtig. Wir haben die Weichen gestellt, oder Sie haben die Weichen gestellt, weg von einer vernünftigen Finanzpolitik, hin zu einer konsequenten Abbaupolitik. Das sind die Weichen, die Sie hier in der Bildung und im Sozialbereich gestellt haben. Dann möchte ich Herrn Martinelli noch eine Antwort geben. Er sagte vorhin, die SP zeige sich nicht kompromissbereit. Ich kann es Ihnen konkret sagen: Diese Sparmassnahmen, diese Kürzungen, die wir hier bekämpfen, das sind 86 Mio.

Franken. Sie merken, das ist ein kleiner Teil von dem, was wir hier auf dem Tisch haben. Den gros- sen Teil tragen wir mit. Die 86 Mio. Franken die wir bestreiten, ist das, was wirklich die Leute betrifft:

Spitex, psychisch Kranke, Heimbereich. Diese Dinge bekämpfen wir hier. Bei den andern Dingen helfen wir mit.

Damit komme ich zur nächsten Frage; nämlich was diese Steuererhöhung überhaupt heisst. Sie macht etwa 30 Franken pro Monat für ein durchschnittliches Einkommen aus. Wenn Sie das jetzt hier drin nicht akzeptieren, dann seien Sie zumindest ab heute ehrlich. Gehen Sie doch zu diesen Leuten, gehen Sie bitte ins Psychiatriezentrum Münsingen (PZM), gehen Sie in die Waldau und erklären Sie den Leuten dort, dass Ihnen die 30 Franken weniger Steuern heute wichtiger waren, als der Umgang ihnen. Gehen Sie ihnen dies sagen, seien Sie zumindest ehrlich, darum bitte ich Sie. Andernfalls betrachten Sie sich heute Abend nicht im Spiegel.

Ich möchte noch eine Bemerkung machen zu dem, was wir am Schluss auf dem Tisch haben wer- den. Es wird da um den RESKO-Schlüssel gehen. Das ist der Eventualantrag der Bürgerlichen. Der RESKO-Schlüssel bedeutet zirka 37 Prozent Bildungswesen, ein ebenso grosser Betrag geht in das Gesundheitssystem. Es ist dort, wo nachher massiv abgebaut wird. Und ich kann Ihnen sagen, das ist massiv, was mit diesem RESKO-Schlüssel nachher auf uns zukommen wird. Nehmen wir an, es seien nur 10 Mio. Franken. Denken Sie daran, in der Bildung noch einmal 3–4 Mio. Franken drauf- zugeben oder bei den älteren Leuten. Das ist dann wirklich schlimm. Mir ist bewusst, diese Motion wird abgelehnt, aber wenn es um den RESKO-Schlüssel gehen wird, dann müssen Sie sich viel- leicht doch noch einmal ein paar Gedanken dazu machen. Wir werden auf jeden Fall noch einmal einen Antrag stellen, wenn es soweit kommt, dass man hier auf einen RESKO-Schlüssel zurück- greifen müsste.

Präsident. Wir sind am Schluss der Rednerinnen und Redner. Die Herren Haas und Brand verzich- ten. Der FIKO-Sprecher verzichtet. Dann hat Frau Regierungsrätin das Wort. Anschliessend stim- men wir über diese drei Punkte ab.

Beatrice Simon, Finanzdirektorin. Die vorliegende Motion 237 schlägt eine auf zwei Jahre befris- tete Erhöhung der Steueranlage vor. Sie begründet diesen Vorstoss mit der Tatsache oder der Wahrscheinlichkeit, dass verschiedene ASP-Entlastungsmassnahmen abgelehnt werden und dar- aus ein Defizit im Voranschlag 2014 entstehen wird. Gleichzeitig sollen während der zweijährigen Befristung dieser Erhöhung der Steueranlage auch andere Massnahmen zur Überwindung des strukturellen Defizits überprüft werden. Der Regierungsrat lehnt die vorliegende Motion ab, weil eine Erhöhung der Steueranlage politisch nicht mehrheitsfähig sein wird.

Der Regierungsrat ist allerdings überzeugt, dass man angesichts der Höhe des strukturellen Defizits – nämlich eben 400−450 Mio. Franken – auch auf der Einnahmenseite Massnahmen definieren muss. Daher hat der Regierungsrat, im Rahmen der Arbeiten für die ASP, im Steuerrecht Anpas- sungen erarbeiten lassen, die zu Zusatzeinnahmen bei Kanton und Gemeinden führen werden. Es handelt sich um die Aufhebung der Gesamtpauschale für Berufskosten und um die Plafonierung des Fahrkostenabzugs. Was die zusätzliche Zeit zur Erarbeitung von andern Massnahmen betrifft, bin ich sehr skeptisch. Es gibt in diesem Kanton keine «tiefhängenden Früchte» mehr, bei denen man einfach so sparen kann, ohne dass irgendjemand etwas davon merkt. Jede Massnahme, die wir umsetzen oder in Erwägung ziehen, ist für irgendjemanden spürbar, schmerzhaft und wird weh- tun. 60 Prozent der Ausgaben des Kantonshaushalts werden für die Bereiche Gesundheit, Soziale Wohlfahrt und Bildung ausgegeben. Wenn man von diesen 60 Prozent ausgehend alternative Massnahmen suchen soll, dann ist es wahrscheinlich, dass auch da ein Teil der Massnahmen ge- nau diejenigen Bereiche tangieren würde, die der Motionär scheinbar nicht tangieren will. Daher lehnt der Regierungsrat diese Motion ab.

Ich komme noch zu den Planungserklärungen; zuerst zur Plafonierung des Fahrkostenabzugs. Wie Sie aus dem ASP-Bericht und dem Voranschlag entnehmen können, handelt es sich hier um eine

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Massnahme aus Topf 1, die eben einschenkt. Sie ist von grosser Bedeutung und würde zu einem jährlichen Entlastungseffekt von 54 Mio. Franken beitragen. Zugegebenermassen ist diese Mass- nahme nur umsetzbar, wenn das Schweizer Volk im Februar 2014 der entsprechenden Verfas- sungsänderung auf Bundesebene zustimmt. Nur dann wird der Bund die Plafonierung dieses Ab- zugs bei den Bundessteuern aufnehmen und nur dann sind die Kantone berechtigt, dasselbe auch einzuführen. Diese Massnahme wird daher frühestens 2016 Realität. Zudem hat sich der Regie- rungsrat bei der Höhe der Plafonierung naheliegenderweise an der Limite orientiert, welche für die Bundessteuer massgeblich ist. Diese 3 000 Franken liegen etwas unter den Kosten eines General- abonnements für die 2. Klasse. Der Regierungsrat empfiehlt die Ablehnung dieser Planungserklä- rung, weil sie eben eine wichtige Massnahme im Topf 1 betrifft.

Ich komme nun zur Planungserklärung «Allgemeine Neubewertung der Grundstücke». Dazu muss man festhalten, dass die Grundstücke im Kanton Bern letztmals auf den 1. Januar 1999 einer all- gemeinen Neubewertung unterzogen wurden. Ihnen allen ist bekannt, dass sich die Grundstück- preise in den letzten 15 Jahren deutlich nach oben entwickelt haben. Doch dabei gibt es grosse regionale Unterschiede. Falls diese Entwicklung in den nächsten Jahren weitergeht, können diese zunehmend zu Steuerungerechtigkeiten führen, weil in einigen Regionen die amtlichen Werte viel zu weit unter dem effektiven Verkehrswert liegen werden. Der Regierungsrat beabsichtigt daher, mittelfristig eine allgemeine Neubewertung durchzuführen. Allerdings – und da muss man auch rea- listisch sein – könnten solche Neubewertungen, aufgrund der langen Vorbereitungszeit, frühestens auf das Jahr 2019 umgesetzt werden. So gesehen sind die finanziellen Effekte aus dieser Mass- nahme gar nicht für die gegenwärtig diskutierte Finanzplanperiode relevant. Der Regierungsrat be- antragt daher, auch diese Planungserklärung abzulehnen.

Präsident. Nun können wir die Motion 237 SP-JUSO-PSA bereinigen. Wer diese Motion annehmen will stimmt Ja. Wer sie ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (M 237-2013 SP-JUSO-PSA (Näf-Piera) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 58

Nein 98

Enthalten 4

Präsident. Der Rat lehnt die Motion ab. Wir kommen zur Planungserklärung Haas. Wer sie anneh- men will, stimmt Ja. Wer sie ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Planungserklärung SVP, BDP, FDP, EDU (Haas) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 85

Nein 63

Enthalten 2

Präsident. Der Rat nimmt diese Planungserklärung an. Nun haben wir noch die dritte Abstimmung, die Planungserklärung Brand. Wer sie annehmen will, stimmt Ja. Wer sie ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Planungserklärung SVP, BDP, FDP, EDU (Brand) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 81

Nein 65

Enthalten 4

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Präsident. Der Rat stimmt auch dieser Planungserklärung zu. Damit haben wir das Kapitel 3.a und 3.b abgeschlossen.

3.c Nettoinvestitionen

Abänderungsantrag VA 2014 Finanzkommission

Der Saldo der Investitionsrechnung ist um CHF 30 Mio. auf insgesamt CHF 610 Mio. zu kürzen. Die Kürzung ist vollständig in den ordentlichen Investitionen vorzunehmen und nicht über zusätzliche Entnahmen aus dem Fonds für Investitionsspitzen.

Präsident. Wir kommen zur Diskussion über die Nettoinvestitionen. Ich begrüsse Frau Baudirekto- rin Egger. Wir haben einen Antrag der FIKO. Der FIKO-Sprecher hat das Wort, anschliessend kommen die Fraktionserklärungen. Ich bitte die Fraktionssprecher auch, sich anzumelden, damit wir umgehend weiterfahren können.

Mathias Tromp, Bern (BDP), Sprecher der Finanzkommission. Die Mehrheit der Finanzkommissi- on beantragt Ihnen, die Investitionen um 30 Mio. Franken zu kürzen, das heisst von 640 auf 610 Mio. Franken. Sie finden die entsprechenden Erklärungen im Bericht der Finanzkommission auf den Seiten 7 und 15. Ich fasse hier die Gründe für den Kürzungsantrag noch kurz zusammen. Einen der wichtigsten Gründe habe ich heute morgen schon in der Eintretensdebatte angeführt, nämlich dass die Schuldenbremse in der Investitionsrechnung 2012 um 198 Mio. Franken verletzt wurde.

Auf Seite 6 des FIKO-Berichts sehen Sie, dass der Selbstfinanzierungsgrad im Jahr 2014 zwar noch 105 Prozent wäre, aber dass er danach sinkt. Es ist ein Anliegen der Mehrheit der Finanz- kommission, dass wir diesbezüglich rechtzeitig Massnahmen ergreifen. Es liegt kein anderer Antrag vor, der dieses Defizit behandelt. Wie ich auch schon sagte, muss der Finanzfehlbetrag der Investi- tionsrechnung ja gemäss Verfassung auf 4 Jahre verteilt werden. Der zweite Grund ist folgender:

Wir wissen, dass wir immer wieder neue Investitionen machen müssten, aber insgesamt ist das Volumen von 610 Mio. Franken nicht klein und es lässt sich durchaus mit ähnlichen Kantonen ver- gleichen. Der dritte Punkt ist der, dass die Finanzkommission ausdrücklich die Priorisierung der Investitionen der Regierung überlässt. Die FIKO sagt nicht, wo gespart werden soll. Ich rufe in Erin- nerung, dass die Gesamtinvestitionen etwa 4 Pfeiler sind. Ein Pfeiler beinhaltet Strassen und Hochwasser, der zweite die Gebäude, der dritte den öffentlichen Verkehr und der vierte alles Übrige inklusive der Informatik. Die Regierung soll selber sagen, wo sie Prioritäten setzten will.

Der vierte Grund ist der, dass wir gerne die eine oder andere Investition mehr priorisieren würden, was wir in der FIKO schon mehrfach besprochen haben. Ich habe heute morgen beispielsweise noch einen Brief bekommen, der gestern aufgegeben wurde. Darin steht, dass der Campus Biel für die Ausbildung gefährdet sei. Der Campus Biel kann überhaupt nicht gefährdet sein, wenn man die Prioritäten richtig setzt und bei etwas investiert, das eine Weiterentwicklung beinhaltet. Wir müssen also diesbezüglich mit uns ehrlich sein.

Und der letzte Grund ist folgender: Im Zusammenhang mit den Rahmenkrediten für den öffentlichen Verkehr, die wir im Frühling beschlossen haben und im Zusammenhang mit dem Investitionsrah- menkredit für den Strassenbau, den wir im Sommer beschlossen haben, hat die FIKO mehrfach Fragen gestellt, ob man irgendwo kürzen kann, wenn wir es uns nicht mehr leisten können. Darauf sagte man, eigentlich müsse man heute im Rahmenkredit Kürzungen vornehmen und nicht bei den einzelnen Krediten. Beim ÖV hat man keine Kürzung gemacht im Rahmenkredit, das ist richtig.

Beim Strassenbaurahmenkredit hat man eine Kürzung von zehn Prozent vorgenommen, nämlich 50 Mio. Franken. Es ist nur logisch, dass man jetzt auch hier die Kürzung vornimmt, nachdem man bei den Strassen diese 50 Mio. Franken im Investitionsrahmenkredit gekürzt hat. Noch einmal: Wenn wir in Finanznot sind oder in Finanznot kommen können, dann ist jetzt der Moment, wo wir über die Höhe dieser Investitionskredite sprechen müssen. Und ich wiederhole noch einmal: Der Antrag der Finanzkommission verlangt die Reduktion des Investitionsvolumens um 30 Mio. Franken auf neu 610 Mio. Franken.

Nathalie Imboden, Bern (Grüne). Der Vorredner hat es gesagt: Die Finanzkommission will 30 Mio.

Franken Investitionen reduzieren; das heisst, das Investitionsvolumen des Kantons Bern um fünf Prozent kürzen. Ich nehme es vorweg: Meine Fraktion lehnt den Antrag deutlich ab. Wir sind ers- tens der Meinung, dass diese Massnahme die Schwierigkeiten nur verschiebt, zweitens ist sie volkswirtschaftlich brandgefährlich und drittens gefährden wir damit Investitionen in die Stärkung

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unseres Kantons, die für uns Grüne zentral sind. Diese Kürzung ist meines Erachtens finanzpoli- tisch nicht notwendig, denn der Voranschlag weist für das Jahr 2014 eine Saldoüberschreitung von 34 Mio. Franken aus. Der Kanton Bern ist also durchaus in der Lage, die geplanten Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren. Zudem ist der Antrag volkswirtschaftlich schädlich, denn er ge- fährdet weitere Investitionen, die mit diesen Investitionen zusammenhängen. Und nicht zuletzt wer- den damit auch Arbeitsplätze gefährdet. Wir wissen genau, dass wir in einer schwierigen wirtschaft- lichen Lage nicht zyklisch funktionieren sollen, sondern eben antizyklisch. Das heisst, es ist wichtig, dass man Investitionen in Werterhalt und in zukunftsgerichtete Infrastruktur tätigt. Mit der Kürzung der Investitionsmittel wird der Ball einfach der Regierung zugeschoben, aber es wird nicht auf ge- wisse Sachen verzichtet. Damit schiebt man es einfach vor sich hin. Es sind ganz unterschiedliche Projekte. Wir als Grüne sind hier durchaus der Meinung, dass wir im Baubereich, im Strassenbau nicht immer alles mittragen wollen. Aber erinnern wir uns daran: Es geht auch um Verkehrssicher- heit, um Radstreifen und um Agglomerationsprojekte. Es geht um baureife Projekte im öffentlichen Verkehr und es geht um Zukunftsprojekte wie eben den Campus Technik der Fachhochschule. Sol- che liegen uns besonders am Herzen. Wenn wir dort bauen wollen, braucht es Investitionsmittel.

Wir wollen den Kanton Bern nicht blockieren. Wir wollen in Bildung investieren. Wir würden sonst dem Kanton Bern einen Bärendienst erweisen. Dasselbe gilt für das Tram. Nach unserer Meinung sind dies Zukunftsinvestitionen, und wir Grüne sind nicht bereit, uns in diesem Investitionsbereich selber ein Bein zu stellen. Daher beantragen wir Ihnen, den Antrag der Finanzkommission abzuleh- nen.

Hans Kipfer, Thun (EVP). Nun sind wir bei den Investitionen angelangt und mir scheint, dass wir uns wohl nicht alle ganz bewusst sind, wie hier die Realität aussieht. Wir haben in der Vergangen- heit – vor allem im letzten Jahr – mehr ausgegeben, als wir verfügbar hatten. Nun sind wir gezwun- gen, dies zu kompensieren. Die Finanzplanung bis 2015 weist heute eine Neuverschuldung von 81 Mio. Franken aus, und zusätzlich sollten wir die Finanzierungslücke von 198 Mio. Franken aus dem Jahr 2012 kompensieren. Das heisst, die plafonierten 500 Mio. Franken Investitionen sind deutlich zu hoch und müssen in den Planjahren noch um gesamthaft mehr als 250 Mio. Franken gesenkt werden. Das ist die Realität. Das heisst, wir haben das Geld gar nicht, um alle diese Inves- titionen zu tätigen, die wir in den nächsten Jahren machen müssten, könnten, sollten. Wenn wir das Geld nicht haben, müssen wir auf diese verzichten und damit müssen wir in diesem Jahr beginnen.

Wir müssen sagen: Es geht nicht; wir haben es nicht; wir müssen auf gewisse Dinge verzichten.

Denn sonst laufen wir genau in das hinein, was wir schon hatten, nämlich in eine Neuverschuldung, die wir eben nicht wollen. Daher stimmt die EVP dem Antrag der Finanzkommission ganz klar zu.

Nun vielleicht noch ein Wort zur Tendenz von Seiten der Grünen: Die Schuld für die Schulden ist nicht bei der Schuldenbremse zu suchen, sondern die Schuldenbremse bewahrt uns eben davor.

Wenn wir jetzt der Schuldenbremse Schuld für unsere Schulden geben wollen, dann sind wir auf dem Holzweg. Aber wenn wir ganz klar sagen, wir haben Projekte, die Sinn machen, die wirkungs- voll sind, wenn wir sie realisieren, dann haben wir Möglichkeiten, diese Schuldenbremse zu umge- hen. Wir können bewusst auf Kompensation dieser Defizite in der Finanzierung verzichten, aber wir müssen dies bewusst tun. Und daher sind wir ganz klar dafür, dass wir im jetzigen Moment begin- nen zu verzichten und nicht Geld ausgeben, das wir nicht haben.

Jakob Etter, Treiten (BDP). Uns ist bewusst, dass Investitionen für die wirtschaftliche Entwicklung eines Kantons wichtig sind und dass der Kanton ein guter und ein zuverlässiger Arbeitgeber ist.

Trotzdem sind wir der Meinung, dass die Kürzung um 30 Mio. Franken, welche die Finanzkommis- sion vorschlägt, zumutbar ist. Wir sind auf hohem Niveau. Wie Sie von meinen Vorrednern gehört haben, wollen wir von 640 Mio. Franken auf 610 Mio. Franken zurückfahren oder anders gesagt, um weniger als fünf Prozent kürzen. Mit 610 Mio. Franken haben wir noch ein beachtliches Investitions- volumen. Die Kürzung ist für die Rechnung 2014 nicht direkt erfolgswirksam. Aber längerfristig wirkt sie sich mit Abschreibungen und mit Unterhalt, den man immer in der Laufenden Rechnung einset- zen muss, eben doch auf die Rechnung aus. Wir sind auch der Meinung, dass wir Prioritäten setzen und gewisse Projekte zurückstellen müssen. Ich erinnere daran, dass ich den Antrag gestellt habe, das Tram Bern−Köniz zurückzustellen. Ich bin unterlegen und ich akzeptiere das. Nun gibt es ein weiteres Tramprojekt in Biel. Dort soll der Laufmeter im Durchschnitt 100 000 Franken kosten. In einem Kanton der kein Geld hat, kann man sich solche Investitionen nicht leisten. Aber bei der Bil- dung, beispielsweise beim Campus Biel, wie von Mathias Tromp bereits erwähnt, bin ich auch der Meinung, dass sie Priorität hat und dass man entsprechende Projekte vorantreiben soll.

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Wir sehen auch, dass der Finanzierungssaldo bereits ab 2015 wieder negativ ist. Er wird in den darauf folgenden Jahren zwischen 4 und 55 Mio. Franken betragen. Daher kommen wir aus der Schuldenfalle nicht heraus und wir müssen auch noch einen Finanzierungsfehlbetrag von 198 Mio.

Franken aus dem 2012 abtragen, wie bereits erwähnt wurde. Wenn wir nun dort nicht ein wenig zurückfahren, respektive einfach das Wachstum ein wenig reduzieren, kommen wir wieder in diese Schuldenfalle, wie ich im ersten Votum gesagt habe. Das wollen wir nicht. Die BDP unterstützt die- sen Antrag der Finanzkommission über die Kürzung der Investitionen um 30 Mio. Franken.

Adrian Wüthrich, Huttwil (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion lehnt diesen Antrag klar ab. Wir finden die Investitionen notwendig für die Gestaltung und Stärkung unseres Kantons und für dessen wirt- schaftliche Entwicklung. Wie auch Jakob Etter vorhin eingestanden hat, sind dazu Investitionen wichtig und notwendig. Wenn Sie jetzt auch noch überlegen, dass Sie selber investieren müssten und der Grosse Rat nun, einen Monat vor Jahresende, die Investitionen für das nächste Jahr um 30. Mio. Franken kürzt, finden wir dies nicht richtig, weil es so kurzfristig ist. Mathias Tromp versucht im Namen der Finanzkommission, die finanzielle Situation des Kantons Bern als grosse Schwierig- keit darzustellen. Ich stelle einfach fest, dass der Finanzierungssaldo für 2014 positiv ist. Wir müs- sen also hier nicht in vorauseilendem Gehorsam auf die Schnelle etwas kürzen. Vielmehr kann die Finanzkommission hier als Rufer in der Wüste aufmerksam machen, dass man zukünftig zurückfah- ren soll, damit man später auch keinen negativen Finanzierungssaldo hat und damit ein Signal für 2015 setzen.

Ich finde, man soll diese Investitionen 2014 auch nicht damit in einen Zusammenhang bringen, was bisher passiert ist. Wir sprechen hier gegenwärtig vom nächsten Jahr und nicht von den Fehlbeträ- gen in der Vergangenheit. Finanzpolitisch ist es für meine Fraktion nicht notwendig, hier zu kürzen.

Normalerweise gibt es ja ohnehin Projektverzögerungen. Dann werden auch automatisch weniger Investitionen getätigt. Hier liegt sicher ein Delta drin, das dazu führen kann, dass man weniger in- vestiert als geplant ist. Jeder, der volkswirtschaftliche Formeln auswendig lernen musste, weiss genau, dass die Investitionen des Staates ein wesentlicher Faktor für das Wirtschaftswachstum sind. Wenn wir also beginnen, diese Investitionen zu kürzen, dann kürzen wir auch das Wachstum.

Diess ist nicht in unserem Sinn. Das hat mit Arbeitsplätzen zu tun. Sie alle haben auch ein Schrei- ben des Baumeisterverbandes erhalten, das diese Haltung unterstützt. Sagen wir es daher folgen- dermassen: Im Kanton Bern haben wir Investitionsbedarf. Denken Sie daran, das Bevölkerungs- wachstum ist eine Tatsache. Ich möchte das Bevölkerungswachstum nicht nur in Fribourg oder im Kanton Zürich haben. Ich möchte auch, dass der Kanton Bern von diesem Bevölkerungswachstum profitieren kann. Dementsprechend müssen wir eben auch unsere Investitionen vorbereiten und beispielsweise die Tramanlagen bauen. Nur so können wir diese Leute auch aufnehmen und sind hier im Kanton Bern fit, um der Überalterung in unserem Kanton entgegenzuwirken. Darum braucht es die grossen Investitionen; darum braucht es die Millionen, über die wir hier sprechen.

Zum Schluss möchte ich noch etwas korrigieren: Wir sprechen hier nicht unbedingt vom Tram Re- gion Biel. Das Tram Region Biel ist nicht im Investitionsrahmenkredit. Wir haben es herausgenom- men und für den nächsten Investitionsrahmenkredit zurückgestellt. Es würde also frühestens für 2018 zur Sprache kommen und ich glaube, der Finanzplan geht nur bis ins Jahr 2017.

Vielleicht kann die Finanzdirektorin noch etwas zu den Auswirkungen des Harmonisierten Rech- nungslegungsmodells 2 (HRM2) auf die Finanzplanung sagen. Wie wirken sich das neue Rech- nungslegungsmodell und die neuen Abschreibungsregeln auf die Laufende Rechnung aus? Vorher wurde auch gesagt, es gebe aus den Investitionen Unterhaltskosten. Ja, man kann aber auch bau- en, und dann gibt es nachher weniger Unterhaltskosten. Ob Ähnliches eben auch dank HRM2 gilt, weil die Abschreibungen ändern, frage ich die Finanzdirektorin. Wenn wir dann allenfalls die Nut- zungsdauer dieser Investitionen verlängern und genauer als heute regeln können, dann können wir entsprechend vielleicht auch die Abschreibungen neu überdenken. Dann haben die Investitionen vielleicht auch weniger Auswirkungen auf die Laufende Rechnung, was offenbar die Sorge einiger Ratsmitglieder ist. Also kurzum: Die SP-JUSO-PSA-Fraktion schlägt Ihnen vor, hier nicht Wirt- schaftswachstum im Kanton Bern im nächsten Jahr unnötig zu gefährden, sondern die Investitionen auf dem Niveau zu belassen, das die Regierung vorschlägt. Darum bitte ich Sie, den Antrag der Finanzkommission abzulehnen.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Der Kanton Bern hat ein beträchtliches Investitions- volumen von 640 Mio. Franken. Wie bereits gehört, hat er für das Jahr 2014 noch einen Selbstfi- nanzierungsgrad von über 100 Prozent. Das ist okay. Aber wir müssen auch noch etwas weiter über

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den Tellerrand schauen, nämlich in die nächsten Planjahre 2015–2017. Mathias Tromp hat darauf hingewiesen, dass dann der Selbstfinanzierungsgrad unter 100 Prozent fällt. Also können wir unse- re Investitionen dann nicht mehr mit eigenen Mitteln finanzieren. Daher droht eine Ausweitung der Bilanzsumme und wir müssen Geld aufnehmen. Dies führt zu einer schleichenden, weiteren Ver- schuldung des Kantons.

Die FIKO fordert nun, dass man in vorausschauender Weise Vorkehrungen trifft, damit man diesen Selbstfinanzierungsgrad auch in den folgenden Jahren über 100 Prozent halten kann und wir uns nur noch die Menge an Investitionen leisten, die wir auch bezahlen können. Deshalb haben wir be- schlossen, dass man diese 30 Mio. Franken Investitionsvolumen reduzieren sollte. Die glp-CVP- Fraktion glaubt auch, dass dies der richtige Hebel ist, und wir erwarten von der Regierung, dass sie im jetzigen Zeitpunkt Projekte, die für den Wirtschaftsstandort Bern ganz wichtig sind, priorisiert. Ich glaube, dies ist die Politik, die wir jetzt machen müssen. Die glp-CVP-Fraktion steht hinter diesem Kürzungsantrag des Investitionsvolumens. Er ist in der jetzigen Situation die richtige Lösung. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir gegenwärtig nicht in einer Rezession stecken. Daher müs- sen wir jetzt nicht besonders viel investieren. Ich glaube, wenn wir wieder einmal in einer Rezession sind, dann müssen wir wieder mehr investieren. Aber im Moment geht es der Wirtschaft nicht schlecht und daher finden wir, es ist der richtige Zeitpunkt, um eine Verzichtsplanung bei den Inves- titionen zu machen. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssen noch viel zielgerichteter eingesetzt werden. Wir erwarten von der Regierung, dass sie den Wirtschaftsstandort Kanton Bern in dieser Hinsicht stärkt. Die glp-CVP-Fraktion unterstützt diesen FIKO-Antrag.

Andreas Blank, Aarberg (SVP). Auch die SVP unterstützt diesen Kürzungsantrag. Wir haben 640 Mio. Franken budgetiert; vorher wurden etwa 500 Mio. Franken genannt, das ist falsch. Zu- sammen mit Spitalfonds und Fonds für Investitionsspitzen sind es eben 640 Millionen. Diese auf 610 Mio. Franken zu kürzen, müsste eigentlich drin liegen. Diese Summe war in den letzten Jahren auch immer ausreichend und vielfach hatte man auch gar nicht genügend ausführungsreife Projek- te, um sie ganz aufzubrauchen. Wir können auch diesen Sektor Investitionen nicht von Massnah- men verschonen. Irgendwann wird es hier im Grossen Rat auch dem Letzten klar, dass wir nicht mehr Geld ausgeben können als wir einnehmen.

Zum SP-Sprecher möchte ich noch Folgendes sagen: Er möchte gerne mehr Investitionen und er möchte mehr Bevölkerung hier im Kanton Bern. Aber mit mehr Bevölkerung hat man noch nicht automatisch mehr Steuererträge. Wenn man mehr Leute hierhernehmen möchte, die auch zusätzli- che Steuererträge generieren, dann müsste man diese ja auch irgendwie anlocken. Doch mit Steu- ererhöhungsanträgen, wie wir vorher einen hatten, locken Sie niemanden an. Die Steuern sind viel zu hoch, und das ist der Grund, warum wir eben im Kanton Bern kaum Zuwachs aus gut bezahlen- den Schichten haben; im Gegensatz zu andern Kantonen. Das ist das grosse Problem. Also mit andern Worten: Wir müssten ein bisschen zu den Steuern schauen, dann hätten wir bessere Steu- erzahler und dann hätten wir auch wieder grössere Investitionen, die wir uns leisten können.

Jakob Schwarz, Adelboden (EDU). Ich mache es relativ kurz. Die EDU-Fraktion wird den Antrag der Finanzkommission unterstützen. Ich verzichte darauf, alle Argumente zu wiederholen und be- schränke mich auf die wichtigsten aus unserer Sicht. Wir nehmen ganz klar keine Neuverschuldung in Kauf. Wir wollen auch in diesem Bereich nicht über unsere Verhältnisse leben. Wir kommen auch nicht darum herum, hier bei den Investitionen etwas zurückzufahren, und dies ist auch verkraftbar.

Wenn wir bei der BVE in der Laufenden Rechnung sparen wollen, heisst es jeweils, das seien vor allem gebundene Ausgaben oder Abschreibungen. Da können wir gar nichts unternehmen. Daher müssen wir es vorne bei den Investitionen tun. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind im Moment nicht so gravierend. Daher ist die Frage des zyklischen oder antizyklischen Verhaltens gegenwärtig unwesentlich. Die aktuelle Bautätigkeit und die Auslastung ist im Moment sehr gut. Auch daher ist diese Kürzung um 30 Mio. Franken im Moment durchaus verkraftbar.

Hans-Jörg Pfister, Zweisimmen (FDP). Um es vorweg zu nehmen: Die FDP unterstützt den An- trag der Finanzkommission. Für uns sind Investitionen wichtig, weil sie eben auch Arbeitsplätze sichern. Wir sind aber heute in einer Situation, wo wir die 30 Mio. Franken Kürzung verkraften müs- sen, weil wir die finanziellen Mittel gar nicht haben. Die belassenen 610 Mio. Franken sind doch immerhin etwas. Die Auflistung der Baudirektion, worauf man verzichten muss, ist hart. Doch wir müssen die Projekte nach ihrer Wichtigkeit priorisieren. Heute vor Beginn der Session haben mich zwei erboste Kundgebungspersonen links und rechts an der Achsel genommen und zu mir gesagt:

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«Herr Pfister, heute haben Sie eine Debatte über das Sparen. Heute haben wir in der Zeitung gele- sen, dass man in Zweisimmen den Bahnhof 58,5 Mio. Franken umbaut, und dass dieser Umbau für die Passagiere eigentlich keine grosse Verbesserung bringt. Einzige Ausnahme ist das Umspurpro- jekt, wodurch zukünftig jemand ohne Umsteigen von Montreux bis nach Zweisimmen oder in Zu- kunft bis nach Interlaken fahren kann. Können wir uns das leisten?» In der letzten Zeit wurde ich mehrmals auf dieses Projekt angesprochen und ich habe heute die Auffassung, dass wir es uns wohl nicht leisten können, auch wenn es für den Tourismus wichtig ist. Und hier sehen wir doch, dass eben Bürgerinnen und Bürger solche Projekte wahrnehmen und sich die Frage stellen, warum die Grossräte solchen Projekten zustimmen. Ich musste den beiden sagen, wir hätten diesem Pro- jekt nicht zugestimmt, sondern lediglich einen Rahmenkredit verabschiedet. Darum möchte ich Sie bitten, hier diesem Antrag der FIKO zuzustimmen, denn es hat sicher noch Luft.

Präsident. Nun kommen wir zu den Einzelsprechenden. Zuerst Herr Bhend, dann Frau Imboden.

Gibt es noch weitere dringende Wortmeldungen? – Sie können sich anmelden, in 10 Sekunden schliesse ich das Anmeldungsportal.

Patric Bhend, Steffisburg (SP). Ich spreche hier, weil ich eine Minderheit aus meiner Fraktion ver- trete. Ich werde dieser Kürzung der Investitionen zustimmen. Ich bin der Meinung, dass die Investi- tionen im Moment auf einem guten Niveau sind, auf einem Niveau wie vor der Krise. Die Kürzung ist vertretbar, weil das Argument des antizyklischen Verhaltens nicht gilt, wenn man die Beschäftigung in der Baubranche betrachtet. Diese läuft mehr oder weniger auf Volllast. Auch die Arbeitslosigkeit ist gegenwärtig sehr tief, wenn man mit angrenzenden Ländern vergleicht. Gegenwärtig mit dem Staat noch anzukurbeln, wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht vielleicht sogar kontraproduktiv. Es ist eigentlich stringent, wenn man die beschlossenen Kürzungen im Strasseninvestitionsrahmenkredit betrachtet. Wenn wir dort kürzen und hier jetzt nicht zurückfahren, hat jenes Kürzen keine Wirkung.

Also müssen wir hier nun zwingend bei den Investitionen dasselbe tun und auch hier eine Kürzung anbringen.

Zudem geht im Zusammenhang mit den Kosten der Langzeitpflege etwas immer wieder vergessen.

Früher erstellte der Kanton Heimbauten, und deren Trägerschaft konnte sie nachher einfach über- nehmen. Heute erhält man einen Infrastrukturbeitrag. Dabei übernimmt man rund 20–30 Mio. Fran- ken aus der Investitionskasse in die Laufende Rechnung. Wenn man nun die Investitionen mit de- nen in den Vorjahren vergleicht, müsste man dies eigentlich auch noch einbeziehen. Es ist auch eine Eigenheit im Kanton Bern, dass sehr vieles, was eigentlich Unterhalt ist, hier aktiviert wird. Es gibt sogar Stimmen, die sagen, dass im Kanton Bern schon fast jeder Pinselstrich aktiviert wird und über die Investitionsrechnung läuft. Das heisst, wenn man dort auch beim Stand herunterfahren möchte, kommt man nicht darum herum, den Hebel wirklich auch bei den Investitionen anzusetzen.

Nun ist es schon so, dass 2014 noch keine Verletzung der Investitionsschuldenbremse geschieht, aber in den Folgejahren haben wir – wie Herr Grossrat Etter sagte – wirklich ein Problem, wenn wir auf demselben Niveau weiterfahren. Dann werden wir die Schuldenbremse verletzen, und ich bin einfach nicht bereit, zu sagen, «aufgeschoben ist aufgehoben». Wir müssen jetzt beginnen. Diese Kürzung ist vertretbar. Sie hat auch positive Auswirkungen auf die Laufende Rechnung in den nächsten zehn Jahren, wenn auch nur in einem minimalen Rahmen. Vielleicht noch zum Schluss ein Beispiel aus dem Privathaushalt: Wenn mir zu Hause das Geld knapp wird, dann schaffe ich mir wahrscheinlich auch nicht noch ein neues Auto an, sondern ich fahre mit dem Auto, das schon ha- be, noch weitere zwei bis drei Jahre. In diesem Sinne werde ich dieser Kürzung zustimmen.

Nathalie Imboden, Bern (Grüne). Eigentlich wollte ich etwas zu Herrn Blank sagen, das mache ich nachher noch. Doch zuerst etwas, das mir noch wichtig ist: Wenn Sie hier als Grossrätinnen und Grossräte Politik machen, ist es sinnvoll, das ABC der öffentlichen Haushalte zu kennen und nicht dasjenige der Privathaushalte. Nach meiner Meinung ist es eben nicht dasselbe, ob der gute Hausmann oder die gute Hausfrau zu Hause die Haushaltskasse im Griff haben oder ob man sich – wie hier – um den öffentlichen Haushalt kümmern muss. Dies an meinen Vorredner. Ich denke, öf- fentliche und private Finanzen sind zwei Paar Schuhe, denn bei den öffentlichen, kollektiven Finan- zen haben wir Werte im Milliardenbereich. Der Kanton Bern hat sehr viele Werte. Daher ist dies eine andere Diskussion.

Aber eigentlich wollte ich noch einmal nach vorne kommen wegen Herrn Blank. Ich finde es schon erstaunlich, dass er sagt, im Kanton Bern hänge es nur mit unseren Steuern zusammen, dass wir eigentlich zu wenig Einwohnerinnen und Einwohner haben. Es gibt x Studien, die sagen, dass nicht

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alleine die Steuerbelastung entscheidend ist. Ich kann Herrn Blank solche geben, aber er kennt sie wohl bereits. Ich weiss, dass es in der Agglomeration Bern Zentren gibt, wo sehr viele Leute woh- nen möchten, und das ist ein Faktum. Heute wohnen sie in Fribourg oder Solothurn, weil es dort Wohnungen gibt. Aber sie würden gerne wieder hierher ziehen, wenn es hier genügend Wohnun- gen geben würde; auch, wenn die Steuerbelastung hier ein wenig höher liegt. Sie wissen genau, dass man hier eine hohe Lebensqualität hat, und sie arbeiten ohnehin hier. Daher stimmt meines Erachtens dieses Argument sicher nicht. Im Gegenteil: Was wir brauchen, sind gute Infrastrukturen und gute Wohnsituationen – darüber diskutieren wir ja später noch einmal –; und der Steuersatz ist nicht matchentscheidend. Ich muss sagen, ich bin froh um jede Einwohnerin und jeden Einwohner der auch von Fribourg oder Solothurn hierher nach Bern kommt. Da sie ohnehin hier arbeiten, spa- ren wir auch noch etwas Infrastrukturkosten in den Verkehr, den diese nicht mehr brauchen, und wir haben dafür bessere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Präsident. Wir sind am Ende der Rednerinnen- und Rednerliste. Das Wort hat nun Frau Baudirek- torin Egger. Der FIKO-Sprecher verzichtet.

Barbara Egger-Jenzer, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin. Der Kanton Bern hat zwei Por- temonnaies. Eines ist für die laufenden Ausgaben. Daraus werden die laufenden Aufwendungen für das tägliche Funktionieren unseres Kantons bezahlt. Dieses Portemonnaie ist die Laufende Rech- nung. Das andere Portemonnaie ist für die Investitionen. Daraus finanzieren wir den Unterhalt und die Erneuerung unserer bestehenden Infrastruktur wie Schulhäuser, Bahnhöfe und Strassen. Zu- dem finanzieren wir darüber neue Infrastruktur für die Zukunft unseres Staates, wie beispielsweise die grossen Projekte im Emmental, im Oberaargau, in Biel und in Thun. Dieses Portemonnaie ist die Investitionsrechnung. Diese beiden Portemonnaies sind grundsätzlich getrennt. Der grösste Teil der diesjährigen Haushaltsdebatte befasst sich mit dem Portemonnaie der Laufenden Rechnung. Dort ist 2012 ein Defizit entstanden und dort hat der Regierungsrat mit der ASP Massnahmen ergriffen.

Beim vorliegenden Antrag der FIKO geht es aber nun um das andere Portemonnaie, nämlich um die Investitionen. In diesem Portemonnaie befinden sich ausreichend Mittel, um die geplanten In- vestitionen während der Kürzungszeit, nämlich im Jahr 2014, finanzieren zu können.

Der Gesetzgeber – nicht Sie, die jetzt hier im Grossen Rat sind, sondern Ihre Vorgängerinnen und Ihre Vorgänger – hat sich bei diesen beiden Portemonnaies schon etwas überlegt. Bei beiden, wie bei jedem Haushalt, darf auch der Kanton nicht das Geld in gleicher Weise konsumieren. Es ist wichtig, dass das Geld für den Unterhalt von bestehenden Werten und auch für neue Vorhaben, für die Zukunft dieses Kantons, reserviert wird. Diese beiden Portemonnaies stellen also sicher, dass der Staat genug in die Zukunft investiert. Und das ist wichtig, liebe Grossrätinnen und Grossräte.

Stellen Sie sich vor, unsere Vorfahren hätten nicht in Eisenbahnen, in Strassen, in Gewässerkorrek- tionen und in vieles mehr investiert. Jeder von Ihnen kann sich selbst vorstellen, wie beispielsweise das Seeland heute aussehen würde, wenn nicht die mutige, weitsichtige und damals ausserordent- lich teure Juragewässerkorrektion gemacht worden wäre. Heute geht es darum, ob wir die für 2014 geplanten − und mit den Partnern abgesprochenen und auch finanzierbaren − Investitionen realisie- ren können. Wir verwirklichen diese nicht alleine. Den Bahnhof Zweisimmen beispielsweise bezahlt der Kanton Bern nicht alleine. Bei jedem dieser Vorhaben gibt es Partner: Private, Gemeinden oder Transportunternehmungen.

Der Regierungsrat bittet Sie, den Antrag der Finanzkommission aus folgenden Gründen abzuleh- nen. Dieser Antrag ist finanzpolitisch nicht notwendig. Das Portemonnaie der Investitionen enthält ausreichend Mittel für das Jahr 2014. Der Kanton kann die geplanten Investitionen im Jahr 2014 aus eigener Kraft realisieren. Der Antrag ist volkswirtschaftlich schädlich. Die Mittel bei den Investi- tionen sind heute schon knapp und werden vom Regierungsrat sehr streng priorisiert. Es gibt Berei- che, wo wir schon heute eindeutig zu wenig investieren. Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) müsste beispielsweise jährlich etwa 80 Mio. Franken in den Unterhalt der bestehenden Kan- tonsgebäude investieren, was übrigens von der FIKO auch nicht bestritten wird. Heute hat dieses Amt jedoch nur etwas mehr als 40 Mio. Franken zur Verfügung. Der Regierungsrat hat Ihnen Fak- tenblätter geschickt, aus denen Sie ersehen können, welche Projekte von der FIKO-Kürzung betrof- fen wären. Ich verzichte heute darauf, diese Liste mediengerecht vorzulesen. Sie ist nicht ab- schliessend und auch nicht sakrosankt; so könnte es noch weitere oder andere Verschiebungen geben. Zu dieser Liste immerhin so viel: Betroffen sind vor allem wieder die Strassen, bei denen in den letzten Jahren bereits mehr als 100 Mio. Franken gespart wurden. Betroffen ist dieses Mal aber auch der ÖV. Betroffen sind vor allem Gemeinden, Regionen und Bevölkerung. Bei Investitionskür-

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zungen geht es gar nicht anders, denn allen Projekten geht eine lange Planung mit verschiedenen Partnern voraus. Beispielsweise ist es bei den Bahnhöfen, die verschoben werden müssen − Zwei- simmen und Huttwil – vor allem die BLS. Bei andern Bahnhöfen sind es SBB, RBS, MOB, BOB oder Jungfraubahn. Bei Schulen sind es Gemeinden, Nutzer, Rektorinnen und Rektoren, Lehrerinnen und Lehrer und nicht zuletzt Schülerinnen und Schüler. Bei den Strassen sind es Gemeinden, Priva- te und Bund.

Kurzfristig beschlossene Kürzungen, wie es der vorliegende Antrag der Finanzkommission will, tref- fen jeweils – ich betone das – zufällig irgendwelche Projekte, nämlich solche, die gerade im betrof- fenen Jahr starten sollen. Wir können ja nicht Planungen stoppen, die bereits laufen, denn dort ha- ben wir Verträge. Wir können auch nicht Projekte stoppen, die bereits im Bau sind, das würde uns nämlich viel teurer zu stehen kommen. Ich muss Ihnen hier mit aller Deutlichkeit sagen, dass es auch bei den Investitionen keine einfachen Einsparungen gibt, wie hier im Grossen Rat dargestellt wurde. Argumente wie: «Wir wollen mit unserem Antrag nicht auf dieses Projekt verzichten, sondern ganz sicher an einem andern Ort sparen» treffen ins Leere. Bereits im letzten Jahr wurden die In- vestitionen um 50 Mio. Franken gekürzt. Dieses Jahr sollen sie um weitere 30 Mio. Franken herun- tergefahren werden. Die negativen Auswirkungen, liebe Grossrätinnen und Grossräte, spüren Sie wahrscheinlich nicht. Die negativen Auswirkungen spüren die heutigen Schülerinnen und Schüler, unsere Jugend, unsere Kinder und unsere Grosskinder.

Zum Schluss erscheint mir noch etwas ganz wichtig: Wenn wir weiter kürzen, jedes Jahr die Investi- tionen herunterfahren, wird die Bugwelle der Projekte, die wegen diesem Verschieben nicht reali- siert werden können, immer grösser. Ich glaube, das können Sie sich selber vorstellen. Den Bahn- hof Huttwil müssen wir irgendwann anpassen. Doch wenn Projekte von Jahr zu Jahr immer weiter verschoben werden, wird die Bugwelle immer höher. Irgendwann ist die Bugwelle der zwingenden Sanierungen bei Strassen, ÖV und Schulhäusern so gross, dass wir uns eben tatsächlich nichts Neues mehr leisten können, wie beispielsweise den Campus in Biel.

Eine Kürzung um 30 Mio. Franken würde aber auch die andern Direktionen betreffen. Die BVE müsste etwa 22–23 Mio. Franken übernehmen, denn wir haben immer etwa 60–70 Prozent am ge- samten Investitionsvolumen. Die andern Direktionen müssten ebenfalls auf ganz wichtige Projekte verzichten. Auch wenn mir bewusst ist, dass ich nur für das Protokoll gesprochen habe, so ist es mir trotzdem wichtig, weil man wissen muss, wer für die Investitionen einsteht. Ich bitte Sie, diesen An- trag abzulehnen.

Präsident. Wir stimmen ab. Wer den Antrag der FIKO, Investitionskürzungen um 30 Mio. Franken im 2014, annehmen will, stimmt Ja. Wer ihn ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (3c. Nettoinvestitionen; Kürzungsantrag FIKO) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 95

Nein 46

Enthalten 7

Präsident. Der Rat stimmt diesem Kürzungsantrag zu. Nun kommen wir zum Punkt 3.d, der Motion Knutti und Mitunterzeichnende, Stellenabbau in der Zentralverwaltung statt auf dem Buckel der Schwächsten. Ich wünsche Frau Baudirektorin einen guten Tag.

3.d Stellenabbau Zentralverwaltung

Geschäft 3.d Stellenabbau «Zentralverwaltung»

62 2013.1148 Motion 215-2013 Knutti (Weissenburg, SVP)

Stellenabbau in der Zentralverwaltung, anstatt auf dem Buckel der Schwächsten

Thomas Knutti, Weissenburg (SVP). Das wohl in dieser Spardebatte am meisten genannte Wort – ich sage es natürlich auch noch einmal – wird vermutlich «ASP» sein. Nach heute morgen bin ich mir zwar nicht mehr ganz sicher, ob es nicht sogar «die Senkung der Motorfahrzeugsteuer» werden

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könnte. Aber man könnte auch andere Zusammenhänge einbringen, so zum Beispiel «Sparen ja, aber nicht auf dem Buckel der Schwächsten» oder «Sparen ja, aber alle zusammen müssen einen Beitrag dazu leisten». Ich denke, auch wir Grossrätinnen und Grossräte sind auf eine starke Zent- ralverwaltung angewiesen und sind alle dankbar, wenn wir gewisse Informationen erhalten. Nun sind wir aber in eine Situation geraten, wo ich mich frage, ob es nicht an der Zeit wäre, dass bei den obersten Kaderstellen ebenfalls ein kleiner Stellenabbau erträglich wäre. Die Zuordnung, ob eine Stelle zur Zentralverwaltung gehört oder nicht, erfolgt durch das Personalamt in Zusammenarbeit mit der Finanzdirektion. Ich habe mir beim Personalamt die Zahlen für die genannte Forderung von zwei Prozent ab Gehaltklasse 20 geben lassen. Wir haben im Kanton Bern ohne die drei Hochschu- len, Universität, Berner Fachhochschule und Pädagogische Hochschule Bern, einen Gesamtper- sonalbestand von 11 400 Personen, die der so genannten Zentralverwaltung zugerechnet werden.

Davon sind rund 1000 Personen oberhalb der Gehaltsklasse 20 eingereiht. Somit müssten bei An- nahme dieser Motion beim obersten Kader 20 Stellen abgebaut werden.

Auf die Direktionen verteilt, würde dies heissen, dass bei der Finanzdirektion, mit 230 Stellen ober- halb der Lohnklasse 20, vier Stellen abgebaut würden und bei den andern Direktion je rund zwei Stellen. Wenn wir diese auf einen Durchschnittslohn von 150 000 Franken umrechnen, so kommen wir, mit dem Abbau dieser geforderten zwei Prozent, auf Einsparungen von rund 3 Mio. Franken.

Der Regierungsrat will verständlicherweise bei seinen direkten Mitarbeitern keine Einsparungen machen und bringt den geforderten Stellenabbau mit seinen Aufgaben in Verbindung. Dazu meine ich, dass sich die Verwaltung mit der zunehmenden Zentralisierung in den letzten Jahren auch ein bisschen selber aufgeblasen hat. Und es kann wohl kaum behauptet werden, dass gewisse Einspa- rungen bei den Behinderten, bei der Spitex, bei den Altersheimen usw. besser aufgefangen werden können, als beim Streichen von zwei Stellen in jeder Direktion. Mir ist noch die Interpellation von Grossratskollege Müller in die Hände gekommen, «Warum investiert der Kanton Bern in Ruinen», in der geschrieben steht, das Amt für Kultur sei in den letzten acht Jahren von 82 auf 134 Vollzeitstel- len aufgestockt worden, also sage und schreibe um 52 Stellen.

Die Massnahmen aus der ASP gehen auch im nächsten Jahr weiter, und wir sollten bestrebt sein, in jedem Bereich, wo es möglich ist, kleine Einsparungen zu machen. Sogar die Medien haben letzte Woche in Zeitungsberichten bemerkt, dass der Stellenabbau nur ausserhalb der Büros stattfindet: in der Psychiatrie, bei den Altersheimen, bei Berufs- und Mittelschulen, beim Strassenunterhalt und bei der Spitex. Ich bitte Sie darum höflichst, diese Motion zu unterstützen, damit man auf der Zent- ralverwaltung mit einem kleinen Stellenabbau einen kleinen Beitrag an die finanzielle Gesundung des Kantons leistet.

Präsident. Nun hat Herr Berger als Mitmotionär das Wort verlangt.

Christoph Berger, Aeschi (SVP). Wie Sie bereits gehört haben, wollen wir mit unserer Motion kei- ne Tabula Rasa beim Personalbestand machen. Wir sprechen hier von rund 20 Stellen, die abge- baut werden sollen. Es geht uns darum, ein Zeichen zu setzen. Ein Zeichen dafür, dass bei diesem Sparpaket mehr oder weniger alle Bereiche ihren Anteil beitragen sollen. Das verstehe ich unter Opfersymmetrie. Wenn an der Front zum Teil sehr schmerzhafte Einsparungen vorgenommen wer- den müssen, so muss auch die Verwaltung einen Beitrag dazu leisten. Immerhin entfallen rund 40 Prozent der Kantonsangestellten auf die Verwaltung. Beim vorliegenden Sparpaket wird die Verwaltung aber praktisch ganz verschont. Wir sagen keineswegs, dass die Leute in unserer Ver- waltung keinen guten Job machen. Ich bin überzeugt, dass unsere Kantonsangestellten Tag für Tag seriös arbeiten. Aber wir können uns nicht mehr alles leisten. Wir können auch gut mit weniger Stu- dien, mit weniger Projekten und mit weniger Papierkram leben. Für uns Grossratsmitglieder ist es aber sehr schwierig, konkret zu sagen, welche einzelnen Aufgaben nicht mehr gebraucht werden und wo weniger Aufwand betrieben werden soll. Darum versuchen wir es eben mit diesem Vor- stoss. Wir haben darin auch keinen Termin festgelegt. Wir schreiben nicht, am 1. 1. 2014 müsse er umgesetzt sein. Wenn Sie unserer Motion zustimmen, muss keinem Kantonsangestellten gekündigt werden. Die rund 20 Stellen können durch normale Weggänge und Pensionierungen abgebaut wer- den. Zeigten Sie, dass es Ihnen jetzt, über alle Grenzen hinweg, ernst ist mit Ihren Sparbemühun- gen und unterstützen Sie unser Ansinnen.

Präsident. Wir kommen zu den Fraktionserklärungen.

Luc Mentha, Liebefeld (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion lehnt diesen Vorstoss ab. Er richtet sich

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