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Donnerstag (Nachmittag), 20. März 2014 Finanzdirektion 78 2013.1247 Interpellation 277-2013 Hirschi (Moutier, PSA) Kommen alle Ratsmitglieder ihren Steuerpflichten nach?

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Sitzungstitel7 2013.1247 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 20. März 2014

Finanzdirektion

78 2013.1247 Interpellation 277-2013 Hirschi (Moutier, PSA) Kommen alle Ratsmitglieder ihren Steuerpflichten nach?

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 277-2013

Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1247 Eingereicht am: 09.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Hirschi (Moutier, PSA) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 133/2014 vom 17. März 2014

Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kommen alle Ratsmitglieder ihren Steuerpflichten nach?

Innerhalb weniger Wochen hat der Grosse Rat beschlossen, die Sozialhilfeleistungen um 10 Prozent zu kürzen und die Grossratsentschädigungen um 50 Prozent zu erhöhen.

In der kommenden Novembersession wird er den kantonalen Voranschlag verabschieden und die Angebots- und Strukturüberprüfung 2014 (ASP 2014) beraten. Diese doppelte Übung wird das Parlament zwingen, drastische Sparmassnahmen zu Lasten der Schwächsten (Behinderte, Betagte usw.) und sehr empfindlicher Sektoren des staatlichen Handelns (Bildung, Gesundheit usw.) zu beschliessen.

Bevor die Ausgaben gesenkt werden, muss dafür gesorgt werden, dass die Einnahmen erhöht werden. Zumindest muss man sicherstellen, dass dem Staat die Einnahmen und namentlich die Steuereinnahmen nicht entgehen. Die Volksvertreterinnen und Volksvertreter, die Massnahmen treffen müssen, die ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger betreffen, müssen sich mustergültig und vorbildlich verhalten. Ähnliche Situationen, wie sie heute im Berner Jura vorkommen, sind un- haltbar, besonders vor dem Hintergrund der laufenden Sparpolitik. Die Steuern zahlenden Bürge- rinnen und Bürger verstehen nicht, dass es in den sparwilligen Parteien1 Mitglieder gibt, die dem Kanton mehrere Hunderttausend Franken Steuern schulden. Solche Fälle führen in der Bevölke- rung zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit und erwecken den Anschein, gewählte Volksvertrete- rinnen und Volksvertreter würden bevorzugt behandelt.

Der Regierungsrat wird gebeten, die Situation der Steuerpflichtigen, die seit 2010 Mitglied einer Behörde sind, zu überprüfen, ohne dabei das Steuergeheimnis zu verletzen, und folgende Fra- gen zu beantworten:

1Fall eines SVP-Kampagnenleiters, der mit einem Regierungskandidaten eine Pressekonferenz abgehal- ten hat.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 09.01.2014 / Version: 9 / Dok.-Nr.: 78303 / Geschäftsnummer: 2013.1247??Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Steuerausstände von Grossrats- und Regierungsratsmit- gliedern?

2. Welche Massnahmen können die Steuerbehörden ins Auge fassen, um die geschuldeten Steuern einzuziehen?

Antwort des Regierungsrats Zu Frage 1

Wenn man als Steuerausstände die für rechtskräftige Steuerveranlagungen noch nicht bezahlten Steuern betrachtet, beträgt der durchschnittliche Steuerausstand im Kanton Bern pro Person 500 Franken. Eine nicht bezahlte, provisorische Ratenrechnung gilt somit nicht als Steueraus- stand, sondern erst die Nichtbezahlung der definitiven Schlussabrechnung nach abgelaufener Zahlungsfrist. Bei den 500 Franken handelt es sich um einen Durchschnittswert pro Person. In der Realität weist circa jede 20. Person einen Steuerausstand von durchschnittlich 10 000 Fran- ken auf.

Auch unter den 160 Grossratsmitgliedern – nicht aber unter den Regierungsmitgliedern – gibt es Personen, welche Steuerausstände aufweisen. Der Durchschnittswert berechnet auf alle Mitglie- der des Grossen Rates liegt unter dem oben erwähnten kantonalen Durchschnittswert von 500 Franken. Nähere Angaben können aufgrund des Steuergeheimnisses nicht gemacht wer- den.

Es ist zu beachten, dass ein Steuerausstand nicht mit einem Steuerausfall gleichzusetzen ist. In den meisten Fällen werden die geschuldeten Steuern – dank den Inkassomassnahmen der Steuerverwaltung – zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt, und zwar zuzüglich Verzugszinsen.

Wie in der Durchschnittsbevölkerung kann es auch bei den Behördenmitgliedern Steuerpflichtige geben, welche aus einem vorübergehenden privaten oder geschäftlichen Liquiditätsengpass ihre Steuerschuld erst mit Verspätung begleichen können. Solche verspäteten Zahlungen stellen für den Kanton grundsätzlich keinen finanziellen Nachteil dar, sind auf diesen Beträgen doch Ver- zugszinsen von aktuell 3 Prozent geschuldet. Für den säumigen Steuerpflichtigen kann es je- doch vorteilhafter sein, auf dem fälligen Steuerbetrag während einigen Wochen oder Monaten diesen Verzugszins zu bezahlen, als die Steuern zum Beispiel über einen Kontokorrentkredit (Unternehmer) oder einen Privatkredit (Privatpersonen) zu finanzieren.

Zu Frage 2

Da die durchschnittlichen Steuerausstände tiefer liegen als bei den übrigen steuerpflichtigen Personen, sind keine besonderen Massnahmen angezeigt. Wie in der Antwort zur Interpellation 173-2013 Muntwyler (Bern, Grüne) «Staatliche Zechpreller im Kanton Bern?» festgehalten, be- steht ein funktionierendes Instrumentarium, um geschuldete Steuern einzuziehen. Säumige Steuerzahler werden von der Steuerverwaltung gemahnt und wenn nötig betrieben. Wenn in ei- ner Betreibung auf Pfändung keine pfändbaren Werte vorhanden sind, resultiert für die Steuer- verwaltung ein Verlustschein. Die Steuerverwaltung bewirtschaftet diese Verlustscheine. Sobald ein Steuerschuldner zu neuem Vermögen kommt, wird die Forderung erneut geltend gemacht.

Präsident. Wir kommen zu Traktandum 78, der Interpellation Hirschi. Mme Hirschi est satisfaite de la réponse. Elle ne fait pas de déclaration.

Die Erledigung dieser Vorstösse hat uns nicht sehr viel weitergebracht (Heiterkeit) – ich meine in Bezug auf das Zeitbudget. Wir müssen uns überlegen, wie wir nächste Woche weiterfahren wollen.

Als einzige Sitzung steht die Legislaturschlussfeier am Mittwochnachmittag fest. Jetzt stehen uns noch zwei Debatten bevor, zum einen diejenige über die Änderung des Gesetzes über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitionsfondsgesetz, InvFG), zum anderen die Debatte über die vier Vorstösse betreffend die Nebeneinkünfte von Regierungs- und Verwaltungsmitglie- dern. An der Sitzung vom Dienstagvormittag dürfte es wahrscheinlich nach der Fragestunde und

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Märzsession 2014 2013.1247 3

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den Wahlen zu knapp werden, um damit zu beginnen. Die Fraktionssitzungen sollten am Montag belassen werden. Am Dienstag sollten wir unser Programm durchziehen und nach Möglichkeit am Mittag beendet haben. Der Dienstagnachmittag und der Mittwochmorgen wären frei. Am Mittwoch- nachmittag findet dann die Schlussfeier statt. Am Dienstag müssten wir die Debatte am Nachmittag weiterführen, falls sie länger dauern sollte. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir am Montag beginnen oder doch das Risiko eingehen sollen, diese Geschäfte am Dienstagmorgen zu beraten. – Nun gut, ich treffe die folgende Entscheidung: Die Fraktionssitzungen finden am Montag und die erste Ple- numssitzung am Dienstagmorgen statt. Dies in der Hoffnung, die Geschäfte am Mittwoch zu Ende beraten zu haben. Vielleicht werden wir die Sitzung von Dienstagvormittag auf 12.00 Uhr verlängern müssen, um die Geschäfte beenden zu können. Ich bitte Sie, sich die erste Hälfte des Dienstag- nachmittags reserviert zu halten. Was das Blutspenden am Mittwochmorgen anbelangt, ist es etwas dumm. Das kann ich auch nicht ändern. Oder bevorzugen Sie, doch jetzt noch mit der Debatte des InvFG zu beginnen? – Wenn wir gleich den Kommissionspräsidenten anhören, haben wir wiederum eine Viertelstunde an Zeit gewonnen.

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