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Donnerstag (Nachmittag), 20. März 2014

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Sitzungstitel7 2013.0420 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 20. März 2014

Volkswirtschaftsdirektion

63 2013.0420 Gesetz

Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG) (Änderung)

Beilage Nr. 14 Eintretensdebatte

Fortsetzung

Präsident. Ich begrüsse Sie zur heute verkürzten Nachmittagssitzung und bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Wir fahren mit der Eintretensdebatte zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG) fort. Nachdem wir die Kommissionspräsidentin und die erste Fraktionssprecherin gehört haben, setzen wir die Debatte mit den weiteren Fraktions- erklärungen fort. Zuerst hat Grossrat Brand für die SVP-Fraktion das Wort. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. (Der Präsident läutet die Glocke).

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP). Ich danke dem Präsidenten für das Läuten der Glocke. Es ist nämlich schwierig, um 13.30 Uhr vor Ihnen zu sprechen. Das habe ich gewusst und mich wäh- rend der ganzen Mittagspause darauf vorbereiten können. Wir haben vor dreieinhalb Jahren ein Gesetz mit Ablaufdatum geschaffen. Dies haben wir bewusst getan. Bei der Beschlussfassung ging es darum, strategische Planungen, Machbarkeitsstudien und Vorprojekte gemeinnütziger Wohnbau- träger finanzieren zu können. Wie Sie wissen, ist bei der Realisierung von Bauprojekten der Bund gefragt. Das beco Berner Wirtschaft sagt selber, dass der Wohnungsmarkt im Kanton Bern eigent- lich funktioniert. Probleme sind in den Städten Thun, Bern und unter Umständen auch in Interlaken vorhanden. Dies haben wir vor der Mittagspause von Natalie Imboden gehört. Sie hat danach noch etliche andere Punkte erwähnt, bei welchen das beco nicht unbedingt gleicher Auffassung ist. Wenn man sieht, welche Projekte mit Hilfe des PMG realisiert wurden, kann man feststellen, dass man überall dort etwas gemacht hat, wo es nicht nötig gewesen wäre, weil tatsächlich keine Wohnungs- not besteht. In Thun, Bern und unter Umständen in Interlaken, wo gemäss den Feststellungen des beco eine Wohnungsnot vorhanden ist, wurden keine Projekte realisiert. In Biel wurde sehr Vieles gemacht, wobei dort alles andere als eine Wohnungsnot besteht. In Biel gibt es nämlich jede Menge an leer stehenden Wohnungen. Man ist zum Beispiel auch in Wynigen sowie an weiteren Orten tätig geworden, wohl ohne dass dies unbedingt dem Zweck dieses Gesetzes entsprochen hätte. Zum Teil wurden Projekte mit Kosten von 20 Mio. Franken oder mehr realisiert. In Anbetracht der Pro- jektkosten waren die 10 000, 40 000, 50 000 bis 60 000 Franken, welche der Kanton bezahlen konnte, wahrscheinlich nicht unbedingt entscheidend, um die Projekte zu realisieren und zu finan- zieren.

Gefördert werden nur Wohnbaugenossenschaften, welche sich an gewisse Marktteilnehmer richten.

So wie es jetzt aussieht, können die Wohnbaugenossenschaften und die Förderungen auch zu Marktverzerrungen führen. Dies wollen wir sicher nicht! Als wir das Gesetz beschlossen, legten wir dessen Begrenzung auf vier Jahre absichtlich fest. Die SVP war von Anfang kritisch, weshalb sie das PMG von Anfang an ablehnte. Man muss nicht den Anschein erwecken, man könne mit diesem Gesetz etwas gegen steigende Mietzinse unternehmen. Natalie Imboden hat heute Morgen referiert und auf die steigenden Mietzinse hingewiesen. Diese kann man wahrscheinlich nicht abstreiten.

Allerdings können wir die ansteigenden Mietzinse mit dem vorliegenden Gesetz ganz sicher nicht verhindern. Zudem hat Natalie Imboden gesagt, dass ein Problem betreffend die Anzahl an Woh-

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gen allerdings nicht damit zusammen. Sie hängen nicht zuletzt damit zusammen, dass gerade sei- tens der Grünen jedes einzelne, etwas grössere Bauprojekt bekämpft wird. Ich hoffe, Natalie Imbo- den wird an ihre Worte zurückdenken, wenn es darum geht, die Überbauung des Viererfelds zu realisieren. Dann wird der Fall vielleicht wieder komplett anders liegen, sodass man in der Stadt Bern wieder ganz anders reden kann. Für die SVP ist der Bedarf für das vorliegende Gesetz klar nicht gegeben. Wir beantragen Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Präsident. Da Grossrätin Imboden im Moment nicht anwesend ist, werden wir ihr Ihre Worte aus- richten. (Heiterkeit). Nun hat Grossrat Haas seitens der FDP-Fraktion das Wort.

Adrian Haas, Bern (FDP). Eigentlich ist die Sache bereits gelaufen, und wir hinken – wie die «alte Fasnacht» – nur noch mit dem Gesetz hinterher. Wir haben in der Novembersession entschieden, die entsprechenden Beiträge, zusammen mit dem Messebonus, aus dem Budget zu streichen. Die- se Beiträge sind gestrichen. Wir haben zudem mit einer überwiesenen Planungserklärung entschie- den, dass wir diese Beiträge nicht mehr in der Finanzplanung haben wollen. Insofern hat sich die Sache erledigt, weil das Geld nicht mehr vorhanden ist. Umso mehr müssen wir das PMG nicht mehr verlängern. Finanzpolitisch ist es im Moment nicht angebracht, zusätzliche Ausgaben zu be- schliessen. Einerseits wird immer über die Behinderten gejammert. Wenn wir andererseits an ande- rer Stelle auf Ausgaben verzichten wollen, ist es auch nicht recht. Die Volkswirtschaftsdirektion (VOL) sagt selber, dass die Wirkungen dieser Vorlage kaum messbar seien. Man kann es wie Nata- lie Imboden ausdrücken und von einer «minimalen Förderung» sprechen. Es bestehen jedoch auch gewisse inhaltliche Vorbehalte, die gegen eine Subventionierung privater Wohnbaugenossenschaf- ten sprechen. Es ist jedem unbenommen, zusammen mit anderen, eine solche Genossenschaft zu gründen und Wohnungsbau zu betreiben. Das ist in Ordnung, dagegen haben wir nichts einzuwen- den. Wenn sich aber der Staat finanziell daran beteiligt, bedarf es einer besonderen Rechtfertigung in der Situation der entsprechenden Leute, die diese doch letztlich subventionierten Wohnungen bewohnen. Ansonsten entsteht eine Verteilungsungerechtigkeit, wobei ich nicht einsehe, weshalb der Meyer eine vergünstigte Wohnung bewohnen darf, hingegen der Müller nicht. Auch hier haben wir gewisse Vorbehalte.

Noch ein paar Worte zum Thema Wohnungsnot oder preisgünstiger Wohnungsbau: Wissen Sie, wie viel in der Stadt Bern eine Vierzimmerwohnung im Durchschnitt kostet? Diese Frage habe ich während des Mittagessens ein paar Kollegen gestellt. Geboten wurden Beträge zwischen 1800 und 2200 Franken. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Stadt Bern kostet eine durchschnittliche Vierzimmerwohnung 1400 Franken. Das ist eine Tatsache! Was die Wohnungsnot anbelangt, ist zu sagen, dass wir in der Stadt Bern natürlich einen geringen Leerwohnungsbestand haben. Dies ist schon seit 50 Jahren so, weil es attraktiv ist, in einem Zentrum zu wohnen. Deshalb ist die Nachfra- ge entsprechend gross. Besagter Leerwohnungsbestand wird sich wahrscheinlich auch während den kommenden 20 Jahren nicht verändern. Natürlich ist es wichtig, dass mehr Wohnungen gebaut werden, dass innerhalb der Zentren eine Verdichtung stattfindet und dass zusätzliches Bauland für den Wohnungsbau ausgeschieden wird. Dies bringt viel mehr als solche Bagatellsubventionen.

Noch etwas zur Gesetzesvorlage: Es wäre schön, für einmal ein befristetes Gesetz nicht dazu zu verwenden, die Frist zu verlängern. Ansonsten werden wir, wenn es um befristete Gesetze geht, langsam unglaubwürdig. Noch eine Bemerkung zum Antrag von Kollega Aebersold: Gesetzt den Fall, der Grosse Rat tritt auf das Gesetz ein, kommt dieser Antrag einer Rückweisung an die Kom- mission gleich. Wir könnten den Antrag Aebersold nicht beraten, zumal in der Kommission keine Detailberatung zum Gesetz durchgeführt wurde. Die FDP-Fraktion spricht sich für Nichteintreten aus.

Hans Kipfer, Thun (EVP). Vor der Entscheidung über das Eintreten erachtet es die EVP-Fraktion für notwendig und richtig, hinzuschauen, worauf wir eigentlich eintreten wollen. Die Thematik der Wohnbauförderung war in letzter Zeit gerade in der Stadt Bern aktuell. Bei einem genauen Blick in die Gesetzesvorlage stellt die EVP folgendes fest – und dies weicht etwas von den Ansichten mei- nes Vorredners ab: Unseres Erachtens handelt es sich nicht um ein Subventionsgesetz. Zudem führt der Kanton keinen eigenen Wohnungsbau. Aus Sicht der EVP enthält das Gesetz auch keine Steuererleichterungen wie wir sie zum Beispiel beim privaten Wohnungsbau finden. Dort bestehen verschiedene Möglichkeiten, um im Bereich des Unterhalts, Steuerabzüge vorzunehmen. Im priva- ten Bereich sind Steuererleichterungen möglich. Die EVP stellt fest, dass es sich um ein reines Be- ratungsgesetz handelt. Es setzt dort an, wo die Organisationen des Wohnungsbaus ihre Konzepte

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aktualisieren müssen. Es setzt bei der Raum- und Stadtentwicklung an und hat sich gerade in Ge- bieten bewährt, wo ein Entwicklungsschub kleinerer oder überalterter Genossenschaften notwendig ist. Das Gesetz leistet in diesem Bereich einen Beitrag an die Siedlungsentwicklung. In diesem Sinn ist der Bedarf eben ausgewiesen. Das bisherige Zeitfenster war schlichtweg zu kurz, damit das Ge- setz seine volle Wirkung entfalten konnte. Aus diesem Grund spricht sich die EVP für Eintreten und für eine Fortführung des PMG aus.

Präsident. Für die SP-JUSO-PSA-Fraktion hat Grossrat Aebersold das Wort.

Michael Adrian Aebersold, Bern (SP). Wohnen geht uns alle an. Für viele Leute macht der Miet- zins ein beträchtlicher Anteil des Einkommens aus. Deshalb verstehe ich die vorangegangenen Voten zum Teil nicht ganz. Peter Brand ist nicht mehr im Saal – er hat von einem Ablaufdatum ge- sprochen. Soviel ich weiss, hat man die Jodtabletten auch über das Ablaufdatum hinaus benutzt.

Wenn etwas nützlich ist, spricht folglich nichts dagegen. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ver- längerung. Adrian Haas hat die Gesetzesvorlage mit der alten Fasnacht verglich. Wenngleich man im November eine falsche Entscheidung getroffen hat, besteht jetzt die Möglichkeit, darauf zurück zu kommen. Dies machen wir Ihnen sehr beliebt. Ein Wort zur Miete bzw. zur Durchschnitts- und Marktmiete: Adrian Haas, ich kenne viele Leute, die an einer Vierzimmerwohnung für 1400 Franken interessiert sind. Ich wäre sehr froh, wenn du solche Wohnungen entsprechend vermitteln könntest!

Bekanntlich werden in den Ausschreibungen von Mietwohnungen ganz andere Beträge verlangt.

Dieser Vergleich hinkt also! Kurz ein paar Fakten: Wie bereits erwähnt, gibt es in den Agglomeratio- nen, aber auch im Raum Interlaken, zu wenige Wohnungen. Dies sind Fakten. Insofern nutzt es nichts, im Trub oder in Trubschachen leer stehende Häuser zu haben. Auf den Wirtschaftsfaktor Wohnen komme ich noch zurück. Die Mieten sind im letzten Jahr im Kanton Bern um 2,6 Prozent angestiegen. Dieser Anstieg liegt – im Vergleich zu den anderen Preiserhöhungen – über dem Durchschnitt.

Ein weiterer Fakt besteht darin, dass man mit dem PMG Erfolge erreicht hat. Klar, es handelt sich um kleine Erfolge in Biel und Bern, aber auch in den Gemeinden Bolligen, Wichtrach, Moosseedorf, Wynigen und Leuzigen. Dabei geht es um Beratungen und einen Know-how-Transfer, wovon vor allem kleinere Gemeinden stark profitiert haben, ganz nach dem Ausspruch «Kleinvieh macht auch Mist». Dies dürfte auch auf diesen Bereich zutreffen. Ich bin zudem klar der Meinung, dass der Re- gionalverband Bern-Solothurn der gemeinnützigen Wohnbauträger einerseits in der Kommission, aber auch mit seinem Schreiben an unseren Rat klar dargelegt hat, dass das PMG mit einem klei- nen Aufwand etwas bringt. In den Unterlagen ist von Investitionen im Betrag von 850 000 Franken die Rede, welche rund 280 Mio. Franken ausgelöst haben. Jeder Unternehmer und jede Unterneh- merin in diesem Saal müsste der Gesetzesänderung allein aus dem Grund zustimmen, dass wir Investitionen auslösen! Hinzu kommt, dass die Wohnbauförderung einer verfassungsrechtlichen Forderung entspricht. Auch der Bund und andere Kantone wie beispielsweise Zürich betreiben Wohnbauförderung. Im Kanton Zürich ist die Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus kein politisches Hickhack. Insbesondere setzen sich dort FDP-Leute an vorderster Front dafür ein. Dass das PMG aus rein ideologischen Gründen abgelehnt wird bzw. dass Sie nicht auf dieses eintreten wollen, ist bedauerlich. Wir sind klar der Meinung, dass dreieinhalb Jahre zu kurz sind, um eine vollständige Evaluation der Auswirkungen zu erhalten. Unseres Erachtens ist ein beachtlicher Leis- tungsausweis vorhanden, zumal wir die Auswirkungen des PMG als klar positiv, mit steigendem Trend, werten. Ich nenne Ihnen die entsprechenden Zahlen. In Wynigen wurden 22 Alters- und Fa- milienwohnungen bezogen und in Leuzigen 11 Wohnungen. In Innertkirchen und in Münsingen wurden Gespräche geführt. Insofern trifft es nicht zu, dass es nur um die zentrumsbezogene Wohn- bauförderung gehe.

Zum Vorwurf von Seiten der SVP, wonach das Gesetz in der Stadt und in den Agglomerationen nichts bringe, muss ich sagen, dass Sie über ein Gesetz froh sein sollten, welches seinen Nutzen auch in den Regionen entfaltet. Ich verstehe Ihre Vorbehalte nicht! Immerhin sprechen wir über 2300 Wohnungen, welche in irgendeiner Form durch das PMG betroffen waren. Ich komme auf den wirtschaftlichen Aspekt zu sprechen: Wir haben im Kanton Bern das Problem, zwar gute Arbeits- plätze zu haben. Diese werden aber zu einem grossen Teil von Pendlerinnen und Pendlern abge- deckt. Sie kommen am Morgen in den Kanton Bern und verlassen diesen am Abend wieder, um ihre Steuern dann in den Kantonen Freiburg oder Solothurn zu bezahlen. Weshalb ist dem so? Der Grund besteht darin, dass es bei uns zu wenige günstige Wohnungen gibt. Als Kanton kann es nur in unserem Interesse liegen, die Wohnbauförderung auch mit gewissen kleinen Massnahmen – ich

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möchte wesentlich mehr von diesen haben – zu unterstützen.

Es geht übrigens nicht darum, irgendjemanden zu subventionieren. Kurzfristig werden die Wohnun- gen nicht günstiger, sondern längerfristig. Dies, weil das Kapital verwendet wird, um es wiederum in die Liegenschaft zu investieren, sodass niemand einen Kapitalgewinn erhält. Jeder und jede hat die Möglichkeit, mitzumachen. Den ganzen Wohnungsmarkt etwas «enthitzen» zu können, bringt allen etwas, vorab dem Kanton selber. Um nochmals auf die «alte Fasnacht» zurückzukommen, Adrian Haas: Wir haben diese Entscheidung im November vor dem Hintergrund eines riesigen Defizits ge- troffen. Inzwischen wissen wir alle, dass es anders herausgekommen ist. Nun liegen andere Zahlen vor. Wir wollen die beschlossenen Massnahmen nicht in allen Bereichen rückgängig machen, aber gehen Sie bitte betreffend den Bereich Wohnen über die Bücher! Überlegen Sie sich, auf die vorlie- gende Gesetzesänderung einzutreten und dieser eine Chance zu geben!

Somit komme ich zu meinem Antrag: Sollten sich auf allen Seiten genügend Leute finden, um nochmals über das Anliegen nachdenken und Eintreten beschliessen zu wollen, geht es mir darum, dass der Antrag zumindest nochmals an die Kommission zur Diskussion zurückgegeben wird. Adri- an Haas, es geht nicht um ein 1000-seitiges Gesetz! Nun nenne ich deinen Namen bereits zum dritten Mal! Ich mache richtiggehend Wahlreklame für dich! Treten Sie auf das Gesetz ein und wi- schen Sie es nicht mit einem Knopfdruck vom Tisch. Geben Sie der Wohnbauförderung in diesem Kanton eine Chance! Ich bitte Sie, darauf einzutreten und es mit dem Punkt der Befristung wieder in die Kommission zu geben. Die entsprechende Sitzung dürfte innert zwei Stunden erledigt sein, zu- mal wir nicht nochmals bei Adam und Eva mit der Argumentation beginnen müssten. Ich danke Ih- nen für die Aufmerksamkeit.

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp). Die Mehrheitsverhältnisse sind klar. Wir werden gleich zur Abstimmung schreiten und das Eintreten ablehnen. Ich habe während den letzten vier Jahren schon ein paar Male mit Peter Brand und Adrian Haas zum Thema geförderter Wohnungsbau die Klingen gekreuzt. Heute bin ich ganz friedlich gestimmt. Dies hängt vielleicht etwas damit zusam- men, dass ich während der Mittagspause die Sonne genossen habe. Ich möchte nur zwei ord- nungspolitische Grundsatzfragen ansprechen. Dies, um aufzuzeigen, dass man der Gesetzesände- rung durchaus zustimmen kann, ohne der links-grünen Seite dieses Parlaments anzugehören. Zur ersten Grundsatzfrage: Funktioniert der Wohnungsmarkt? Diese Frage wurde gestellt. Seitens der glp-CVP-Fraktion erscheint es uns als eindeutig, dass es im Kanton Bern verschiedene Gebiete gibt, wo dies nicht der Fall ist. Das Wichtigste ist der von rund 400 000 Leuten bewohnte Grossraum Bern. Dies entspricht vier Zehnteln der Kantonsbevölkerung. In diesem Bereich haben wir ein gros- ses Problem. Die zweite Grundsatzfrage ist folgende: Hat das vorliegende, doch sehr bescheidene Gesetz funktioniert? Hat es eine gewisse Wirkung entfaltet? Die glp-CVP-Fraktion ist der Meinung, dass dies erwiesen ist, wenngleich die Wirkung auch nicht enorm gross ausgefallen ist. Ökono- misch gesprochen, kann man natürlich immer behaupten, es handle sich nur um Mitnahmeeffekte und dass die entsprechenden Wohnungen auch ohne das Gesetz entstanden wären. Unseres Er- achtens hat das PMG mit den investierten, bescheidenen Mitteln seinen Zweck erfüllt. Insofern be- antworten wir diese beiden Grundsatzfragen mit einem Ja und unterstützen das Eintreten aus den genannten Gründen. Noch ein Wort: Sicher lesen Sie – wie ich auch – oft Zeitung im Rat. Wenn ich über den bernischen Tellerrand hinausblicke und sehe – dies wurde von meinem Vorredner erwähnt – wie in der Stadt Zürich parteiübergreifend mit der FDP und den Grünliberalen zusammen gearbei- tet wird, weil eingesehen wird, dass es sich um ein Interesse der Stadt und des Kantons handelt, wenn als standortpolitischer Faktor erkannt wird, dass die Leute besser im eigenen Kanton wohnen und wenn ich höre, was Adrian Haas uns mit seiner Süffisanz vorrechnet, wünschte ich manchmal, ich wäre ein Zürcher! (Heiterkeit).

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). (Der Präsident läutet die Glocke). Eine Vorbemerkung:

Frau Imboden hat unser Parteimitglied Nationalrat Lorenz Hess zitiert, der sich für Wohnbaugenos- senschaften stark macht. Das ist richtig – die BDP hat nichts gegen Wohnbaugenossenschaften!

Nicht auf die vorliegende Gesetzesänderung eintreten zu wollen, steht in keinerlei Widerspruch da- zu. Ich kann mich in den meisten Aussagen den Fraktionssprechern der FDP und der SVP an- schliessen. Wir haben unsere Sichtweise bereits im Rahmen der Vernehmlassung bekannt gege- ben: Dass wir im Jahr 2010 diesem Gesetz – es wurde hier mit 75 zu 74 Stimmen knapp, als Zu- fallsentscheid, angenommen – zugestimmt haben, beruht auf der Versprechung, dass es befristet ist. Jetzt will man dieses Versprechen anscheinend nicht einhalten, indem man das Gesetz verlän- gert. Wenn bereits zu Beginn klar gewesen wäre, dass das PMG ein bleibendes Gesetz werden

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soll, wäre es bestimmt nicht mit 75 zu 74 Stimmen angenommen worden. Das Resultat wäre wohl so ausgefallen, dass das Gesetz heute nicht mehr zur Diskussion stünde. Wir sind auch der Mei- nung, dass kein Marktversagen besteht, wie von meinen Vorrednern wiederholt wurde. Gesagt wird, dass in der Stadt Bern zu wenige Wohnungen vorhanden seien. Allerdings wurden mit dem vorlie- genden Gesetz vor allem Wohnbauten auf dem Land gefördert. Hier besteht meines Erachtens ein Widerspruch. Zudem wollen wir weiterhin keine neuen Staatsaufgaben. Wir gehen auch davon aus, dass ohne das Gesetz keine einzige der ins Feld geführten Wohnungen nicht gebaut worden wäre.

Dies, weil eben kein Marktversagen besteht. Wir haben – wie gesagt – kein Interesse an einer wei- teren Befristung. Deshalb werden wir ebenfalls den Eventualantrag ablehnen. Die BDP spricht sich einstimmig für Nichteintreten aus.

Präsident. Wir kommen zu den Einzelvoten. Das Wort hat Grossrat Mentha.

Luc Mentha, Liebefeld (SP). Ich gebe mich keiner Illusion hin. Es geht um die Eintretensdebatte zur Frage, ob wir ein Gesetz weiterführen können, welches den gemeinnützigen Wohnungsbau un- terstützt. Ich bin ans Rednerpult getreten, um Sie darauf hinzuweisen, dass die in unserem Kanton vorhandenen Trends in eine bestimmte Richtung weisen. Also dürften wir uns heute vermutlich nicht zum letzten Mal mit dem Thema des gemeinnützigen Wohnungsbaus befassen. Deshalb erlaube ich mir, ein paar Bemerkungen zu machen. Ich beginne bei der Kantonsverfassung (KV). Es trifft nicht zu, dass wir im luftleeren Raum miteinander diskutieren, sondern gestützt auf einen Verfas- sungsartikel. Die KV besagt, dass im Kanton Bern alle zu tragbaren Bedingungen sollen wohnen können. Diesen Aspekt müssen wir im Auge behalten. Der gemeinnützige Wohnungsbau ist ein wichtiges Instrument, um dieses Verfassungsziel zu erreichen. Die Bauträger können zwar nicht günstiger bauen. Im Unterschied zu renditenorientierten Unternehmungen ziehen sie, wenn über- haupt, nur eine sehr bescheidene Rendite aus den Liegenschaften. Das Meiste wird reinvestiert.

Langfristig – und dies ist empirisch bewiesen – entwickelt sich das Mietzinsniveau um 20 Prozent günstiger, als dies auf dem normalen, freien Markt möglich ist. Das Problem besteht nicht nur in der Stadt, sondern bereits ebenso in den Agglomerationen. Die Gemeinde Köniz weist einen sehr klei- nen Leerwohnungsbestand auf, sodass wir eigentlich eine Wohnungsnot haben. Wenn dort ge- meinnützige Wohnbauträger agieren, erzielen sie einen gewissen dämpfenden Effekt auf den Ge- samtmarkt. Dies, weil sich die anderen ebenfalls ein Stück weit in Richtung des von den gemeinnüt- zigen Wohnbauträgern vorgeschlagenen Mietzinsniveaus bewegen müssen. Das PMG selber pos- tuliert und ermöglicht eigentlich nur eine Beratung oder Unterstützung. Es handelt sich dabei um die mildestmögliche staatliche Intervention, wenngleich deutlich schärfere Möglichkeiten bestehen. So können die Gemeinden beispielsweise in ihren Bauvorschriften vorgeben, dass ein gewisser Anteil an Wohnungen gemeinnützig erbaut werden muss. Wir befinden uns also in der mildestmöglichen Form der Intervention. Deshalb müsste es möglich sein, uns auf diese zu einigen.

Die Mieter stehen unter Druck. Persönlich teile ich die Auffassung von Heinz Siegenthaler nicht.

Zurzeit haben wir in gewissen Teilen des Kantons ein Marktversagen, von welchem der Mittelstand betroffen ist. Der Trend geht eindeutig in die Richtung, dass es so weitergehen wird. Es ist müssig, heute über Durchschnittswerte und Momentaufnahmen zu sprechen, ganz abgesehen davon, dass diese auf dem Markt nicht verfügbar sind. (Der Präsident läutet die Glocke). Adrian Haas hat das Gegenteil behauptet. Wir müssen den Trend beachten. Dieser weist in die Richtung, dass wir von dieser Problematik zunehmend erfasst werden. Gouverner heisst nun einmal auch prévoir. Wir soll- ten nicht weiter zuwarten. Dieser Trend wird durch ein zusätzliches Element verstärkt, nämlich un- sere Absicht, im Raumplanungsrecht die Bautätigkeit nicht einfach in die Landschaft ausufern zu lassen, sondern diese im Interesse unserer Grünräume und des Landwirtschaftslands einzudäm- men. Es geht nicht darum, dem Wohnungsmarkt eine freie Wildbahn zu überlassen, sondern eine starke Kanalisierung vorzunehmen. Diese unserer aller politische Absicht wird natürlich Druck auf die Mieten ausüben.

Das Lämpchen meines Mikrofons blinkt, so dass ich zum Schluss kommen muss. Wirtschaftspro- fessor Aymo Brunetti hat anlässlich seines Vortags von heute Mittag eben solche Risiken beschrie- ben. Diesen zufolge werden die Immobilienkrise und das Inflationsrisiko plötzlich zu grossen Prob- lemen auf dem Immobilienmarkt führen. Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um ein Thema von links und rechts. (Der Präsident bittet den Redner, sein Votum abzuschliessen). Zurzeit ist es aber in unserem Rat ein Thema von links und rechts. In den Kantonen Zürich, Basel, Zug und Genf be- steht eine parteiübergreifende Einigkeit, dass gehandelt werden muss. Es geht um ein Grundbe- dürfnis der Bevölkerung. Deshalb hoffe ich, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt konstruktiver mit-

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einander sprechen können.

Reto Müller, Langenthal (SP). Ich möchte nicht dort beginnen und wiederholen, was alle anderen gesagt haben, nämlich dass es sowieso keinen Sinn mache. Aus ökonomischen Gründen möchte ich wirklich dafür plädieren, auf die Gesetzesvorlage einzutreten. «Dichtestress» wird wahrschein- lich das nächste zu kürende Unwort sein. Das ist nicht meine Erfindung, Ihre wohl auch nicht. Wenn in der Schweiz schon von Dichtestress die Rede ist – und auf diese Idee ist nur eine Partei für eine im Februar stattgefundene Abstimmung gekommen – muss man wahrscheinlich zum Schluss kom- men, dass auch im Kanton Bern irgendein Stress im Bereich Wohnen und Zusammenleben exis- tiert. In den Städten und Agglomerationen ist bezahlbarer Wohnraum – wie mehrfach darauf hinge- wiesen wurde – effektiv rar. Man kann zwar etwas anderes behaupten, das ändert die Tatsachen aber nicht. Nach der Einführung des PMG – und dies wurde ebenfalls mehrfach erwähnt – konnte mit einfacher Unterstützung in den vergangenen drei Jahren mit 865 000 Franken ein Bauvolumen von 280 Mio. Franken ausgelöst werden! Dies entspricht einem Faktor 323! Jeder vom Staat inves- tierte Franken hat notabene beim Baugewerbe 323 Franken ausgelöst! Sie wollen nicht mehr auf das Gesetz eintreten. Wenn wir diese durch eine staatliche Unterstützung ausgelöste Hebelwirkung überall im Gewerbe des Kantons Bern hätten, würden wir nicht über das Eintreten auf ein entspre- chendes Gesetz diskutieren. In diesem Fall haben Sie offenbar den Eindruck, dass PMG sei ein

«linkes Gesetz» von irgendwelcher Wohnbauförderung, weshalb man nicht darauf eintreten soll. Ich stelle mir eher die Frage, wer von uns tatsächlich das Baugewerbe unterstützt bzw. dieses während den letzten drei Jahren mit einer grossen Hebelwirkung gefördert hat. Es ist bedenklich, wenn Sie sagen, das hätten wir nicht nötig.

Klar, inzwischen konnten in der Staat Biel sowie in kleineren Gemeinden gewisse Wohnbauprojekte bei kleineren und mittleren Genossenschaften gefördert werden. Diese können die Projektkosten von Anfang an nicht tragen. Trotzdem ist es immer wieder ein für alle ausgelöstes Volumen. Insbe- sondere konnten Bauformen für gemischtes Alterswohnen realisiert werden. Dieses sollte doch für alle Gemeinden von Interesse sein. Mit der Abschaffung dieses Gesetzes steigt der Druck auf die günstigen Wohnungen in Zukunft stetig an. Dass dieser Druck vorhanden ist, sieht auch der Bun- desrat ein. Im nationalen Kontext gibt es flankierende Massnahmen. Zumal Sie das Gesetz wieder versenken wollen, sagen wir im Kanton Bern wahrscheinlich, dass eine Wohnbauförderung nicht nötig ist. Ohne das PMG steht der Kanton Bern aber auch im nationalen Kontext relativ alleine da.

Luc Mentha hat Ihnen vorhin die Kantone aufgezählt, welche ebenfalls eine Wohnbauförderung im Gesetz haben. Nicht nur die gemeinnützigen Bauträger, sondern auch die kleinen, oft im Nebenamt geführten Gemeinden können bei einer Einstellung des PMG nicht mehr auf die Beratungs- und Vernetzungstätigkeit der Förderstelle zählen. Sie werden alleine sein und selber schauen müssen, wie sie – ohne eine Vernetzung und das entsprechende Wissen – die Projekte realisieren können.

Für Leute, die Mitglied einer Exekutive einer kleineren Gemeinden sind – Peter Brand war es leider nur bis ins Jahr 2002 – ist es wirklich wichtig, diese Unterstützung weiterhin anbieten zu können.

Das ist gut, du schreibst es auf deiner Homepage. Die Mehrheit der Ratsmitglieder kommt aus sol- chen kleineren Gemeinden. Deshalb sollten Sie beachten, dass die Seniorinnen und Senioren mit entsprechenden Projekten aus den Häusern kommen, damit diese von jungen Familien mit Kindern bewohnt werden, sodass diese in den Dörfern bleiben können. Genau solche Projekte werden mit dem PMG gefördert. Wie die in Wynigen realisierten Projekte exemplarisch aufzeigen, ist es sehr wirkungsvoll! Machen wir altersgemischte Wohnformen! Deshalb bitte ich Sie zu bedenken, dass Sie den kleineren Gemeinden mit einer Abschaffung des PMG einen Bärendienst erweisen. Für das Baugewerbe gilt dies ohnehin. (Der Präsident bittet den Redner, sein Votum abzuschliessen). Tre- ten Sie auf das Gesetz ein! Nehmen Sie heute zumindest dessen Verlängerung an! Ich möchte noch etwas richtig stellen, was von Adrian gesagt wurde. Er kommt heute oft in den Voten vor. Adri- an Haas hat gesagt, der Meyer wohne in einer günstigen Wohnung und der Müller nicht. Diesbe- züglich möchte ich richtig stellen, dass der Meyer in einem schönen Haus in Roggwil wohnt, der Müller aber in einer verhältnismässig günstigen Wohnung in Langenthal. (Heiterkeit).

Präsident. Es gibt heute auch für Langenthal keine Verlängerung! (Heiterkeit). Wünscht die Kom- missionspräsidentin nochmals das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor. Um es klar zu stellen: Der Rickenbacher be- wohnt eine Fünfeinhalbzimmerwohnung in einem Zweifamilienhaus (Heiterkeit). Herr Grossratsprä- sident, werte Grossratsmitglieder, ich danke Ihnen für die Debatte. Der Regierungsrat ist klar der

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Meinung, dass das vorliegende Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsange- bots (PMG) weiterzuführen ist. Ich erläutere Ihnen gerne die Gründe, welche den Regierungsrat zu dieser Haltung gebracht haben. Kurz gesagt sind Wohnen und Wohnbaupolitik wieder Themen auf der politischen Agenda. (Der Präsident läutet die Glocke.) Aus diesem Grund wäre es falsch, auf ein bewährtes und effizientes Instrument, welches geschaffen wurde, zu verzichten. Der Wohnraum ist sowohl in den Agglomerationen als auch in gewissen ländlichen Gebieten und in den Städten rar und teuer geworden. Weshalb wurde das PMG im Jahr 2006 eingeführt? Diesbezüglich gilt es Rückschau zu halten, zumal in der Debatte nicht alles korrekt wiedergegeben wurde. Das PMG, werte Grossratsmitglieder, war die politische Antwort auf die vom Mieterinnen- und Mieterverband des Kantons Bern (MV) mit gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative «Günstig wohnen».

Der Grosse Rat hat der Volksinitiative in Form des PMG einen indirekten Gegenvorschlag gegen- übergestellt. Im Rahmen der Beratungen hat er sich für eine Befristung auf vier Jahre entschieden.

Weshalb hat sich der Grosse Rat für diese Befristung entschieden? Dass es sich – wie von Gross- rat Siegenthaler erwähnt – um ein Versprechen gehandelt hat, trifft nicht zu. Der Grosse Rat hat sich damals dafür ausgesprochen, den Bedarf und den Nutzen innerhalb von vier Jahren ab Inkraft- setzung des Gesetzes abklären zu lassen. Bevor der Grosse Rat über die Weiterführung des Ge- setzes bzw. darüber, ob dessen Wirkungen gut waren oder nicht, befindet, soll der Regierungsrat zuerst analysieren, ob das Gesetz seine Wirkungen entfaltet hat. Heute stellt der Regierungsrat fest, dass sich das PMG bewährt hat. Aus diesem Grund ist er der Meinung, dass das Gesetz ohne Befristung weitergeführt werden soll.

Welche Bilanz können wir nach bereits drei Jahren – also nicht nach vier Jahren – ziehen? Wir ha- ben bis Ende 2013 insgesamt 34 Projekte im Betrag von 865 000 Franken unterstützt (Der Präsi- dent läutet die Glocke). Die unterstützten Projekte betreffen 2300 Wohnungen und ein Bauvolumen von 280 Mio. Franken. Insofern sehen Sie die Hebelwirkung dieses Gesetzes. Wir haben Projekte im ganzen Kantonsgebiet unterstützt, namentlich in den Gemeinden Bern, Biel und Bolligen, aber – um ein paar weitere Beispiele zu nennen – auch in Leuzigen, Meikrich, Thun, Wynau und Zollikofen.

Wir haben Machbarkeitsstudien und Vorprojekte unterstützt. Dabei ging es sowohl um Sanierungen bestehender Genossenschaftswohnungen als auch um Neubauten. Kleine und mittlere Wohnbau- genossenschaften standen dabei im Fokus unserer Arbeit. Werte Grossratsmitglieder, wichtig zu beachten ist, dass die Förderung des PMG in einer sehr frühen Projektphase greift. Dies ist dann der Fall, wenn die Risikobereitschaft für Neues und die Finanzierungsmöglichkeiten des Marktes noch nicht vorhanden sind, wenn noch keine Bank oder keine Versicherung eine Hypothek für ein Vorprojekt gewährt und wenn eine Wohnbaugenossenschaft auf die Unterstützung Dritter angewie- sen ist. Aus diesem Grund entfalten diese Projekte eine relativ grosse Hebelwirkung.

Der Kanton hat über die Leistungsvereinbarung mit der Fachstelle «Förderung gemeinnütziger Wohnungsbau» einen schlanken und kostengünstigen Vollzug. In der Verwaltung – und dies war mein persönliches Versprechen hier im Ratssaal, Herr Grossrat Siegenthaler – wurden keine Stel- len für die Umsetzung dieses Gesetzes geschaffen. Dies entspricht einem expliziten Wunsch des Grossen Rates, den wir umgesetzt haben. Die Förderstelle hat über die eigentlichen Förderprojekte hinaus insbesondere für die Gemeinden eine gezielte Informationsarbeit geleistet. Die Rückmel- dungen aus Ihren Gemeinden aus dem ganzen Kantonsgebiet an die Förderstelle sind klar so aus- gefallen, dass die durch die Förderstelle geleistete Informationsarbeit sehr geschätzt wird und zu vielen Projekten einen positiven Beitrag geleistet hat.

Weshalb sieht der Regierungsrat weiterhin einen Bedarf für dieses Gesetz? Für Familien, aber auch für Einzelpersonen mit tiefem Einkommen, ist es in vielen Gebieten unseres Kantons schwierig ge- worden, eine angemessene Wohnung zu finden. Im vergangenen Jahr hat die Leerwohnungsziffer in der Stadt Bern zum Beispiel 0,39 Prozent betragen. In Thun waren es sogar nur 0,11 Prozent. In Biel war der Leerwohnungsstand etwas höher. Allerdings ist es dort wegen des sehr hohen Sanie- rungsbedarfs schwierig, eine Wohnung zu finden. Aber: Es werden auch Projekte in ländlichen Re- gionen unterstützt, da oftmals keine bedarfsgerechten Wohnungen bestehen. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich verschärft. Der Bedarf für dieses Gesetz ist nach wie vor klar nachgewie- sen. Die öffentliche Hand – dazu gehören die Gemeinden, der Bund, aber auch der Kanton – hat eine Verantwortung. In der Debatte wurde bereits erwähnt, dass Sie einen Verfassungsauftrag für die Wohnbaupolitik in diesem Kanton haben. Deshalb ist der Regierungsrat klar der Meinung, dass das Gesetz weiter zu führen ist.

Abschliessend zieht der Regierungsrat das folgende Fazit: Das PMG entspricht einem klar ausge- wiesenen Bedarf. Es löst mit einem kleinen finanziellen, sehr effizienten Aufwand eine gute Wirkung aus. Das PMG schliesst inhaltlich eine Lücke zwischen den raumplanerischen Elementen auf Ge-

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meindeebene einerseits und den Finanzierungsinstrumenten des Bundes, der Privatwirtschaft, der Banken und Versicherungen anderseits. Aus diesem Grund ist das PMG aus meiner Sicht das fal- sche Objekt, um eine ideologische Grundsatzdiskussion zu führen. Es handelt sich nämlich um ein effizientes, pragmatisches Instrument, welches gezielt dort ansetzt, wo es notwendig ist. Wie die dreijährigen Erfahrungen zeigen, vermag es eine grosse Hebelwirkung zu entfalten. Das PMG ist wichtig für die Städte, zumal in diesen zum Teil eine Wohnungsnot herrscht. Wie wir gesehen ha- ben – und dies hat mich persönlich überrascht – ist es ebenso für ländliche Regionen wichtig. Denn in den ländlichen Regionen bestehen zum Teil nicht diejenigen Wohnungen, die es wirklich braucht.

Aus diesem Grund lädt Sie der Regierungsrat ein, auf die Gesetzesänderung einzutreten.

Präsident. Wir schreiten zur Abstimmung. Wer auf dieses Gesetz eintreten will, stimmt Ja, wer es ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Eintretensfrage) Der Grosse Rat beschliesst:

Nicht Eintreten

Ja 59

Nein 81

Enthalten 4

Präsident. Sie haben das Eintreten auf das Gesetz abgelehnt. Somit ist dieses Geschäft bereinigt.

Referenzen

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