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Sitzungstitel7 2013.1221 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 20. März 2014

Volkswirtschaftsdirektion

69 2013.1221 Interpellation 260-2013 Feller (Steffisburg, FDP) Fleischkontrolle im Berner Oberland

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 260-2013

Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1221 Eingereicht am: 10.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Feller (Steffisburg, FDP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 153/2014 vom 17. März 2014

Direktion: Volkswirtschaftsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Fleischkontrolle im Berner Oberland

Seit Anfang dieses Jahres soll die Fleischkontrolle im Berner Oberland durch amtliche Tierärzte vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf die neue Organisation sind einige Unsicherheiten aufgetreten, und ich bitte den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu be- antworten:

1. Wie weit ist die Einführung der Amtstierärzte im Berner Oberland gediehen?

2. Wie viele neue Stellen wurden für diese Umstellung bisher geschaffen?

3. Wie werden diese Stellen finanziert, und mit welchen zusätzlichen Kosten gegenüber der bis- herigen Lösung ist zu rechnen?

4. Wie viele Tierärzte haben bis heute den Kurs zum Amtstierarzt absolviert, und wie viele dieser Absolventen sind Kantonsangestellte?

5. Wie hoch sind die Kosten der Kurse und die damit verbundenen Lohnzahlungen?

6. Durch wen wurden die amtlichen Stellen besetzt, und welcher Nationalität sind die Stellenin- haber?

7. Wie viele Stellen sind noch offen und unbesetzt?

8. In welchem Ausmass wurden seit der Umstellung zusätzlich private Tierärzte zur Fleischkon- trolle eingesetzt?

Antwort des Regierungsrats

Um den freien Zugang von Lebensmitteln tierischer Herkunft zum EU-Markt zu ermöglichen, hat der Bund in den letzten Jahren die Lebensmittel- und Tierseuchengesetzgebung an die entspre- chenden Vorgaben der Europäischen Union angeglichen (Äquivalenz). Insbesondere stiegen die

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 05.12.2013 / Version: 1 / Dok.-Nr.: 70020 / Geschäftsnummer: 2013.1221 79476 ??Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

Anforderungen an den Professionalisierungsgrad der öffentlichen Veterinärdienste sowie an die Qualifikation der beschäftigten Personen. Der Bund schreibt den Kantonen beispielsweise neu vor, dass zahlreiche Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst nur noch von amtlichen Tierärztin- nen und Tierärzten wahrgenommen werden dürfen. Diese müssen eine relativ aufwändige theo- retische und praktische Weiterbildung absolvieren und ihre amtlichen Funktionen im Rahmen eines Beschäftigungsgrads von mindestens 30 Prozent erfüllen.1

Diesen Vorgaben kann im Kanton Bern nur mit einer Zusammenfassung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung mit anderen Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens auf Kantonsebene begegnet werden. Der Regierungsrat hat deshalb im Einvernehmen mit dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) eine Anpassung der Fleischkontrollverordnung beschlossen.2 Kernpunkte sind, dass die Aufgaben im öffentlichen Veterinärwesen zukünftig durch vom Veterinärdienst angestellte amtliche Tierärztinnen und Tierärzte erfüllt werden und dass die Fleischkontrolle kan- tonalisiert wird. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen: 2013 im Berner Jura und im Berner Oberland, ein Jahr später im restlichen Kantonsgebiet. Dieses Vorgehen trägt zur professionellen Aufgabenerfüllung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Tierseuchenbekämp- fung bei.

Zu den konkreten Fragen der Interpellation:

1. Die Reorganisation ist im Berner Oberland inzwischen umgesetzt worden.

2. Für die Aufgabenerfüllung nach dem neuen System sind im gesamten Kanton 12,5 amtstier- ärztliche Stellen (davon entfallen auf das Berner Oberland 2,4 Stellen) notwendig. Hinzu kommen 2,5 amtstierärztliche und 4,8 nicht tierärztliche Stellen für die Fleischkontrolle in den Grossbetrieben von Thun und Langnau. Im Gegenzug entfallen die bisher von den Gemein- den wahrgenommenen Aufgaben.

3. Die Kantonalisierung der Fleischkontrolle hat zur Folge, dass der Kanton die bisher den Ge- meinden erwachsenen, nicht durch Gebühren gedeckten Kosten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Mehraufwendungen, die aufgrund der höheren, bundesrecht- lich vorgeschriebenen Qualifikationen der Fleischkontrollpersonen entstehen, übernehmen muss. Die entsprechenden Aufwendungen werden sich nach dem vollständigen Aufbau der kantonalen Kontrollorganisation auf insgesamt rund 820 000 Franken pro Jahr belaufen. Hin- zu kommen einmalige Ausbildungs- und Infrastrukturkosten von insgesamt rund 220 000 Franken. Da mit der Übernahme dieser Aufgaben die Gemeinden entlastet werden, sind ab dem 1. Januar 2014 im Lastenausgleich «neue Aufgabenteilung» 580 000 Franken zulasten der Gemeinden eingestellt worden. Soweit dem Kanton insbesondere durch die neu- en Bundesvorschriften per Saldo Mehrkosten erwachsen sollten, werden diese im Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) intern kompensiert.

4. Die Ausbildung zur amtlichen Tierärztin oder zum amtlichen Tierarzt wird vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV (früheres Bundesamt für Veterinärwesen BVET) durchgeführt. Nach Auskunft des BLV haben bisher gesamtschweizerisch 320 Tierärz- tinnen und Tierärzte die theoretische Ausbildung absolviert und 170 davon die gesamte Aus- bildung mit Prüfung abgeschlossen. Das BLV schätzt, dass rund 2/3 der bisherigen Teilneh- menden bereits vor Ausbildungsantritt eine Aufgabe im amtlichen Veterinärdienst (Bund und Kantone) wahrgenommen haben. Von den im Kanton Bern neu angestellten 29 Tierärztinnen und Tierärzten bringen 10 die Ausbildung mit.

5. Die theoretische Ausbildung umfasst vier Module (insgesamt 30 Tage) mit entsprechenden Lohnzahlungen für Angestellte des Veterinärdienstes, welche diese obligatorische Ausbildung noch nicht absolviert haben. Die Kurskosten betragen 3000 Franken.

6. Die Stellen wurden durch den Veterinärdienst ausgeschrieben und in einem regulären Rekru- tierungsverfahren weitgehend mit lokal ansässigen Tierärztinnen und Tierärzten besetzt. Die- se sind grossmehrheitlich Schweizer Staatsangehörige, einzig vier Tierärzte sind deutscher Nationalität und waren bereits vor dem Stellenantritt hier ansässig.

7. Im Berner Oberland und im Berner Jura ist die Reorganisation planmässig umgesetzt worden,

1 Eidg. Verordnung vom 23. November 2005 über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK; SR 817.190) und eidg. Verordnung vom 16. November 2011 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen (VBVD; SR 916.402)

2 Fleischkontrollverordnung vom 23. Oktober 1996 (FlKV; BSG 817.191)

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Kanton Bern

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die Stellen sind besetzt. Das Rekrutierungsverfahren für das restliche Kantonsgebiet ist im vierten Quartal 2013 abgeschlossen worden. Es sind noch rund 150 Stellenprozente unbe- setzt. Diese werden voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2014 besetzt.

8. Der Bund lässt zu, dass in Kleinbetrieben ausreichend qualifizierte nicht amtliche Tierärztin- nen und Tierärzte die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführen. Der Kanton Bern nutzt diesen Spielraum. Im Berner Oberland werden zurzeit vier nicht amtliche Tierärztinnen und Tierärzte eingesetzt.

Präsident. Der Interpellant ist von der Antwort befriedigt und gibt keine Erklärung ab. Damit haben wir die Geschäfte der VOL zu Ende behandelt. Ich danke dem Volkswirtschaftsdirektor und wün- sche ihm eine gute restliche Woche.

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