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Sitzungstitel7 2013.0420 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 20. März 2014

Volkswirtschaftsdirektion

63 2013.0420 Gesetz

Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG) (Änderung)

Beilage Nr. 14 1. Lesung

Präsident. Die Kommissionspräsidentin wird uns das Gesetz vorstellen, dann werden wir an- schliessend eine Eintretensdebatte führen, denn die Kommission beantragt, auf das Gesetz nicht einzutreten.

Barbara Mühlheim, Bern (glp), Präsidentin der Kommission. (Der Präsident läutet die Glocke). Wir galoppieren fast von Geschäft zu Geschäft. Ich werde kurz versuchen, Ihnen dieses Gesetz vorzu- stellen und aufzuzeigen, warum die vorberatende Kommission mit 10 zu 7 Stimmen nicht eintreten will. Das Gesetz wurde im Jahr 2010 vom Grossen Rat ganz knapp mit 75 zu 74 Stimmen gutge- heissen. Diese Ausgangslage ist etwas schwierig, um schlussendlich künftig einen sicheren Boden zu haben. Das Gesetz war auf vier Jahre begrenzt und jetzt ginge es darum, so wie es die Regie- rung beantragt, das Gesetz in eine Zukunft zu schicken und damit im Kanton Bern weiterhin Förde- rungsbeiträge für den gemeinnützigen Mietwohnungsbau zur Verfügung zu stellen. (Der Präsident läutet die Glocke) Das Gesetz ist seit 2011 in Kraft. Es ist ganz dünn, es hat nur vier bis fünf we- sentliche Artikel. Es hat zum Ziel, über die Beratung kleiner Genossenschaften im Bereich der Fi- nanzierung von Vorprojekten und von strategischen Planungen sowie über die Finanzierung einer Förderstelle des gemeinnützigen Wohnungsbaus den gemeinnützigen Wohnungsbau voranzutrei- ben und ihn auf eine doch gewünschte Zielsetzung hinzuführen, nämlich dass der Kanton Bern über einen grösseren Anteil von genossenschaftlichem Wohnungsbau verfügt.

Wir haben in den letzten drei Jahren im Kanton Bern konkret 34 Projekte unterstützt, nicht die gros- sen Millionenprojekte wie die FAMBAU-Genossenschaft, sondern insbesondere mittlere und kleine- re Genossenschaften, und zwar mit einem Gesamtbetrag von 865 000 Franken. Es wurden also in diesen Jahren 865 000 Franken gesprochen. Das ist viel weniger als man ursprünglich dachte, denn ursprünglich ging man von rund 2 Mio. Franken aus, die pro Jahr in die Stützung des gemein- nützigen Wohnungsbaus einfliessen werden. Mit diesen 865 000 Franken löste man ein Bauvolu- men in der Höhe von 280 Mio. Franken aus, wobei im Kanton Bern damit rund 2300 Wohnungen zum Beispiel bei Sanierungen unterstützt wurden und so schlussendlich der Wohnungsbau im Ge- nossenschaftsbereich vorangetrieben werden konnte. In den Städten Bern, Thun und in den Regio- nen konnte so der Wohnungsbau gefördert werden. Das ist insbesondere in Thun sehr wichtig, weil gerade dort der Leerwohnungsbestand viel zu tief ist und es sehr sinnvoll sein kann, den Woh- nungsbau im Genossenschaftsbereich zu fördern.

Der Regierungsrat hat zwei Hauptaspekte aufgeführt, warum es sinnvoll wäre, das Gesetz aus der Begrenzung zu entlassen, damit es eine Zukunft hat. Das ist für den Kanton Bern mit einem kleinen finanziellen Aufwand mit grosser Wirkung verbunden. Und nicht zuletzt schliesst das Gesetz Lücken zwischen den raumplanerischen Instrumenten der Gemeinden und den Finanzierungsinstrumenten des Bundes.

Das Gesetz hatte in der vorberatenden Kommission einen schweren Stand. Die Minderheit stand klar für das Gesetz ein und war der Meinung, dass mit der Strategie weitergefahren werden sollte, damit sich die Förderung der Wohnbaugenossenschaften im Kanton Bern noch stärker entfalten kann, und weil es in der Stadt Bern sinnvoll ist, den Wohnungsbau im Genossenschaftsbereich zu

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fördern. Eine Mehrheit sprach sich dagegen aus. Für die Mehrheit waren insbesondere zwei Punkte für das Bestreiten des Eintretens ausschlaggebend: Der erste Grund war die Gleichheit. Die Mehr- heit war der Meinung, dass dann, wenn man nur einen Teil, also nur den genossenschaftlichen Wohnungsbau fördert, nicht alle Teile der Bevölkerung von dem Angebot profitieren können und damit eine wesentliche Voraussetzung für das Erteilen von Subventionen nicht gegeben ist. (Der Präsident läutet die Glocke). Der zweite Grund war folgender: Aufgrund der Begrenzung des Geset- zes kann durch dessen Ausserkraftsetzen ein Sparbeitrag zur Sanierung des Haushalts geleistet werden. Dies sind die wesentlichen Punkte, die dazu geführt haben, dass die Kommission schon das Eintreten mit 10 zu 7 Stimmen bestritten hat und wir bereits nach zwei Stunden mit der Kom- missionsarbeit fertig waren.

Eintretensdebatte

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Nicht eintreten auf das vorliegende Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots: Darum geht es im Moment. Das Thema Wohnungspoli- tik ist dasjenige Thema in diesem Kanton, das in der laufenden Legislatur am wenigsten politisch diskutiert wurde. Aus der Sicht der Grünen hat man dieses Thema bisher klar unterschätzt, und zwar zu Unrecht. Das Thema wohnen ist für alle, die in diesem Kanton auf eine Mietwohnung an- gewiesen sind, von sehr konkreter Bedeutung. (Der Präsident läutet die Glocke.) – Danke.

Hier drei Gründe der Grünen, warum man auf das Nichteintreten nicht eintreten und das vorliegen- de Gesetze verlängern sollte: Erstens, es gibt in diesem Kanton Wohnungsnot. Nicht überall, das ist uns auch klar, aber in fünf Regionen des Kantons Bern liegt die Leerwohnungsziffer, also die Zahl der verfügbaren Mietwohnungen, die man in den Anzeigern findet, unter 1 Prozent. Diese Grenze wird als Wohnungsnot bezeichnet. Und das betrifft eben nicht nur die Stadt Bern, im Gegenteil: Die Region Interlaken ist am meisten betroffen, aber auch Saanen, Obersimmental, die Region Thun und die Region Bern-Mittelland. All diese Regionen, und das ist ein grosser Teil der Berner Bevölke- rung, hat im Moment Mühe, bezahlbare Wohnungen zu finden, weil es auf dem Markt zu wenige Wohnungen gibt und damit die Preise zu hoch sind. Am Extremsten ist es in Worb, dem Hotspot des Kantons: Dort gibt es keine leere Wohnungen. Wenn man dort wohnen will, findet man schlicht nichts, oder die ganz wenigen Wohnungen werden zu extrem hohen Preisen angeboten. Deshalb an die Adresse der Grossrätinnen und Grossräte dieser Gemeinden: Viele Gemeinden haben sich für die Fortführung dieses Gesetzes ausgesprochen, also Burgdorf, Köniz, Worb, Thun, Bern und auch die Regionalkonferenz Oberland-Ost. Ich nehme an, dass alle Grossrätinnen aus dieser Regi- on für die Fortführung dieses Gesetzes sind, weil diese Regionen sagten, dieses Gesetz sei wichtig für sie.

Zweitens, zu den steigenden Mieten: Wenn man auf Immogate – das ist das Internetportal, das An- gebote des Mietmarktes präsentiert – die vor kurzem veröffentlichte Medienmitteilung liest, sieht man, dass im Kanton Bern die Mieten im Vergleich zur übrigen Schweiz im vergangenen Jahr über- durchschnittlich gestiegen sind. Das ist also ein Indiz dafür, dass die Wohnungskrise auch den Kan- ton Bern erreicht hat. Drittens: Wer weiss, wie viele Wohnungen im Moment in Fribourg und in Solo- thurn gebaut werden und wie viele Leute, die in der Stadt Bern arbeiten, aber dort wohnen und auch dort Steuern bezahlen, der merkt, dass wir ein Problem haben. Der Kanton Bern ist im Moment als Wohnkanton zu wenig attraktiv. Nicht weil wir keinen schönen Kanton haben, sondern weil die Leu- te hier einfach keine Wohnungen finden, und das sind vor allem viele junge Familien.

Ich komme zur Beurteilung des vorliegenden Gesetzes und zum Grund, warum wir ein Nichteintre- ten als fatale Entwicklung beurteilen. Das vorliegende Gesetz ist eine minimale Wohnbauförderung.

Das Gesetz ist ein Minimum an Konsens, den man finden konnte, aber es brachte beachtliche Re- sultate, wie die Präsidentin der Kommission gesagt hat. Es handelt sich um eine Hebelwirkung, man konnte mit wenig Geld viel erreichen und es wurde ein grosses Bauvolumen realisiert. Wenn jetzt die Mehrheit der Kommission, und das ist die bürgerliche Mehrheit, das Gesetz versenken will, ein äusserst schlankes Gesetz, ist das Vogel-Strauss-Politik, liebe bürgerliche Kolleginnen und Kolle- gen. Auf Bundesebene besteht im Moment ein breiter Konsens, dass der preisgünstige Wohnungs- bau ein politisches Thema ist. ich erinnere daran: Bundesrat Schneider-Amman, bürgerlicher Pro- venienz, rief mit den Gemeinden und Kantonen einen wohnungspolitischen Dialog ins Leben und sagt ganz klar, es müsse in diesem Bereich etwas geschehen. An die Adresse nicht der FDP, son- dern der BDP, bei der ich hoffe, dass ich sie überzeugen kann, ein Zitat von ihrem Nationalrat Lo- renz Hess, der im «Bund» am 16. Januar 2014 sagte: «Wohnbaugenossenschaften sind ein Modell der Zukunft», und ich zitiere ihn noch aus einer andern Quelle: «Der gemeinnützige Wohnungsbau

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muss sowohl der öffentlichen Hand wie auch den Privaten besser bekannt gemacht werden und von Vorurteilen befreit werden». Das zeigt sehr deutlich, dass selbst bürgerliche Politikerinnen und Poli- tiker erkannt haben, dass die Wohnbauförderung wichtig ist.

Für die grüne Fraktion hat die Wohnbaupolitik für diesen Kanton für die Zukunft eine extrem grosse Priorität. Wir brauchen preisgünstigen Wohnbau, und das Gesetz leistet einen wichtigen, wenn auch kleinen, aber effizienten Beitrag dazu. Es bietet das absolute Minimum und ich erinnere an Artikel 40 der Kantonsverfassung: «Kanton und Gemeinden fördern den preisgünstigen Wohnungsbau».

Wir haben hier also von der Bevölkerung einen klaren Auftrag. Vor diesem Hintergrund wäre es unverständlich, wenn man hier ein bewährtes, sehr präzises und effizientes Instrument mit einem Federstrich, mit einem Nichteintreten vom Tisch wischen würde. Das wäre Vogel-Strauss-Politik, ein grober Bumerang für den Wohnkanton Bern. Ich appelliere an diejenigen Bürgerlichen, die der Mei- nung sind, es brauche eine Stärkung des Wohnkantons Bern, auch in Erinnerung an das, was der BDP-Nationalrat klar gesagt hat: Die Wohnbaupolitik, welche die Genossenschaften machen, der gemeinnützige Wohnungsbau ist wichtig. Die Grünen lehnen deshalb den Nichteintretensantrag ab und sind klar für die Fortführung dieses effizienten, kleinen aber feinen Gesetzes.

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung um 11.45 Uhr.

Die Redaktorinnen:

Dorothea Richner (d) Catherine Graf Lutz (f)

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