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Mittwoch (Abend), 4. September 2013 Juradelegation 64 2013.0362 Interpellation 084-2013 Hirschi (Moutier, PSA) Bern und die Zukunft der Freiberger Pferderasse?

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Sitzungstitel7 2013.0362 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Abend), 4. September 2013

Juradelegation

64 2013.0362 Interpellation 084-2013 Hirschi (Moutier, PSA) Bern und die Zukunft der Freiberger Pferderasse?

Vorstoss-Nr: 084-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 18.03.2013

Eingereicht von: Hirschi (Moutier, PSA) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 7

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 03.07.2013

RRB-Nr: 910/2013

Direktion: STA

Bern und die Zukunft der Freiberger Pferderasse?

Freiberger Pferde, die einzige einheimische Pferderasse, sind heute vom Aussterben be- droht. Mit nur gerade 2200 Geburten pro Jahr ist die kritische Schwelle erreicht.

In den vergangenen fünfzehn Jahren hat die Zahl der Pferde (alle Rassen) in der Schweiz um 36 Prozent zugenommen. Gleichzeitig nahm aber die Zahl der Geburten bei den Frei- berger Pferden um 40 Prozent ab. Bei der schweizerischen Warmblutzucht war der Rück- gang noch ausgeprägter: Die Zahl der Geburten hat sich halbiert. Die gesamtheitliche Zu- nahme des Schweizer Pferdebestands hängt somit allein mit den Importen zusammen.

Fazit: Es braucht zwingend Massnahmen zur Erhaltung der Freiberger Pferde und der einheimischen Pferdezucht. Ein Aussterben der Freiberger Pferde hätte Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Schweiz hat sich im Rahmen der Rio-Konventionen verpflichtet, die- se Pferderasse zu schützen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist der Mehrwert für unser Land ausserdem grösser, wenn ein Pferd in der Schweiz gezüchtet und ausgebildet wird.

Der Nationalrat hat sich kürzlich mit einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes befasst.

Es ging dabei insbesondere um einen neuen Artikel 53 LwG, mit dem die jurassische Pferderasse langfristig hätte erhalten werden können.

Der Antrag, die Hälfte der Importkontingente an Händler zu vergeben, die auch Schweizer Pferde erwerben, wäre eine konkrete Massnahme ohne direkte Kosten für den Staat ge- wesen. Dies hätte nicht gegen internationale Abkommen verstossen. Ziel war es, dafür zu sorgen, dass sich die Händler vermehrt auch für die einheimische Zucht interessieren.

Das Freiberger Pferd, ein Freizeitpferd par excellence, und das Schweizer Warmblut hät- ten so von der zunehmenden Beliebtheit des Pferdesports in der Schweiz profitieren kön- nen. Die neue Gesetzesbestimmung hätte auch wirksam dazu beigetragen, das Freiberger Pferd langfristig zu erhalten und der Pferdezucht in der Schweiz ganz allgemein mehr Dy- namik zu verleihen.

Der Nationalrat hat diese Bestimmung in der Schlussabstimmung vom 6. März 2013 aber abgelehnt. Der Ständerat, der dem neuen Artikel zunächst zugestimmt hatte, verzichtete im Zuge der nationalrätlichen Ablehnung aber schliesslich auch darauf.

Im Berner Jura gibt es viele Züchter dieser für die jurassische Landwirtschaft, Wirtschaft, für den Freizeitbereich und die Kultur symbolträchtigen Pferderasse. Das Freiberger Pferd verdient somit eine markante politische Unterstützung seitens der kantonalen Behörden

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Geschäfts-Nr.: 2013.0362 Seite 2/3

und seitens der bernischen National- und Ständeratsmitglieder.

Nach den Beschlüssen auf Bundesebene stellen sich folgende Fragen:

1. Der im Bundeshaus nicht vertretene Berner Jura konnte sich nicht äussern und musste stumm bleiben. Doch welche Haltung hatten die 26 bernischen Nationalratsmitglieder bei diesem Geschäft? Wie viele haben den Änderungsantrag angenommen, wie viele haben ihn abgelehnt?

2. Hat der Regierungsrat, der ständige Kontakte zur bernischen Bundeshausabordnung unterhält, die bernischen Nationalrätinnen und Nationalräte eingeladen, dem Antrag, der den Interessen des Berner Juras dient, zuzustimmen?

3. Hat der Bernjurassische Rat daran gedacht, bei den bernischen Nationalrätinnen und Nationalräten Sprachrohr des Berner Juras zu sein?

4. In seinen öffentlichen Erklärungen versichert der Regierungsrat den Berner Jura stets seiner moralischen Unterstützung und versucht ihn davon zu überzeugen, dass sein nicht nennenswertes (und im Nationalrat überhaupt nicht mehr vorhandenes) politi- sches Gewicht durch die Zugehörigkeit zu einem grossen und auf Bundesebene ge- wichtigen Kanton kompensiert wird. Wie würdigt der Regierungsrat die im Nationalrat verpasste Chance?

Antwort des Regierungsrats

Mit der Nichtwiederwahl von Jean-Pierre Graber an den letzten Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 ist der Berner Jura erstmals nicht mehr im Nationalrat vertreten. Alle 26 bernischen Nationalratsmitglieder stammen nunmehr aus dem deutschsprachigen Kan- tonsteil, was im Berner Jura zahlreiche Reaktionen ausgelöst hat.

Die politischen Parteien des Berner Juras und der Bernjurassische Rat (BJR) haben sich mit dieser Problematik befasst. Der BJR hat am 9. Januar 2013 einen Bericht veröffent- licht, in dem die verschiedenen Lösungsansätze bezüglich Machbarkeit und Realisie- rungschancen analysiert werden.

Mit dem Bericht sollten den politischen Parteien des Berner Juras die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt und eine Grundlage für die Diskussionen mit ihren jeweiligen Kanto- nalparteien gegeben werden.

Der BJR weist in seinem Bericht zusammenfassend darauf hin, dass der Minderheitensta- tus aufgrund von Sprache und Kultur nicht der Hauptgrund für die Schwierigkeit des Ber- ner Juras, im Nationalrat vertreten zu sein, ist. Dies ist nur einer von mehreren Gründen, der sicher erschwerend hinzukommt und der Massnahmen erfordert, wenn der Berner Jura ab 2015 wieder im Nationalrat vertreten sein soll.

Am 20. Dezember 2011 hat Grossrat Maxime Zuber (Moutier, PSA) folgende Motion ein- gereicht (M-001-2012), mit der er eine Standesinitiative zur Zusammensetzung von Bun- desrat und Nationalrat verlangte:

«Die Berner Kantonsbehörden reichen bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative ein, mit der folgende Änderungen der Bundesverfassung beantragt werden:

1. Der Bundesrat besteht aus 9 Mitgliedern und ist so zusammengesetzt, dass die sprach- liche Vielfalt der Schweiz respektiert wird.

2. Das Wahlverfahren für den Nationalrat sichert den sprachlichen Minderheiten der mehrsprachigen Kantone (gemäss Amtssprachen) eine bestimmte Anzahl Sitze zu, die mindestens der Bevölkerungsstärke der betreffenden Minderheit entspricht. Die Sitze gehen an Kandidatinnen und Kandidaten, die in den Regionen, denen die Sitze zu- kommen, wohnhaft sind.»

In seiner Antwort vom 9. Mai 2012 zeigte der Regierungsrat aus einer grundsätzlichen staatspolitischen Sicht heraus Verständnis für das Anliegen des Motionärs und präzisierte, es sei eine direkte Vertretung des Berner Juras im Bundesparlament anzustreben. Der Regierungsrat beantragte deshalb dem Grossen Rat, Ziffer 2 des Vorstosses als Motion zu überweisen.

Der Grosse Rat hat dem Antrag des Regierungsrates am 7. Juni 2012 mit 88 Ja- bei 34 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen zugestimmt.

Die eidgenössische Parlamentskommission, die dieses Dossier zu behandeln hat, hat am

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Geschäfts-Nr.: 2013.0362 Seite 3/3

2. Mai 2013 getagt. Der Regierungsrat hat das Geschäft an dieser Sitzung vertreten. Der Ball liegt nun bei den eidgenössischen Räten.

Zu den Fragen der Interpellantin:

1. Die 26 bernischen Nationalratsmitglieder haben wie folgt abgestimmt: 17 sind dem An- trag der Mehrheit gefolgt, 7 haben den Minderheitsantrag, d. h. den Antrag Seydoux vom 5. Dezember 2012 (Art. 53 des eidg. Landwirtschaftsgesetzes) unterstützt.

2. Der Regierungsrat hat dieses Thema im Rahmen seiner regelmässigen Treffen und Kontakte mit den bernischen Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentariern nicht angesprochen.

3. Der Bernjurassische Rat ist nicht befugt, bei den bernischen Bundesparlamentarierin- nen und Bundesparlamentariern vorstellig zu werden und Anliegen einzubringen.

4. Trotz des Abstimmungsergebnisses im Nationalrat bleibt der Regierungsrat überzeugt, dass die Zugehörigkeit zu einem grossen Kanton mit 26 Abgeordneten für alle Regio- nen des Kantons Bern, auch für den Berner Jura, von Vorteil ist. Diese haben gegen- über Kantonen mit weniger Nationalratssitzen ein stärkeres politisches Gewicht. Letzt- lich sind bei Abstimmungen aber immer Absprachen zwischen den politischen Parteien und die Interessen der betroffenen Regionen ausschlaggebend. Im vorliegenden Fall hätte die Anwesenheit eines bernjurassischen Nationalratsmitglieds in der Berner Nati- onalratsdelegation auf den ersten Blick aber das Abstimmungsergebnis nicht massgeb- lich verändert.

Präsident. Wir kommen zur Interpellation Hirschi «Berne et l'avenir de la race de chevaux Fran- ches-Montagnes». Mme Hirschi est partiellement satisfaite. Elle fait une déclaration.

Irma Hirschi, Moutier (PSA). Inutile de rappeler ici le rôle emblématique que joue la race de che- vaux Franches-Montagnes dans la culture et l’économie de la région jurassienne. Alors qu’il était question de soutenir cette race lors d’un récent débat du Conseil national relatif à une proposition formulée par une élue du canton du Jura, seuls 7 députés bernois sur 26 ont apporté leur soutien.

On est donc bien loin des envolées lyriques soulignant l’attachement des autorités bernoises à l’égard du Jura Sud, de sa population et de son économie. Ce manque de soutien et de solidarité tranche avec les déclarations de campagne tenues par les partis bernois avant la votation institu- tionnelle du 24 novembre prochain. On apprend aussi, en lisant la réponse à cette interpellation, que le Conseil-exécutif n’a même pas pris la peine de sensibiliser la députation bernoise à un sujet crucial pour la région francophone qui, rappelons-le, ne compte plus aucun élu au Conseil national.

Alors que le gouvernement s’apprête à dévoiler la semaine prochaine le contenu prétendument mi- robolant du statu quo +, ce dernier remet l’église au milieu du village en rappelant la limite des compétences du Conseil du Jura bernois lequel «n’a pas la compétence de donner un avis ni de faire entendre sa voix auprès des parlementaires bernois». Voilà qui est dit, tout le reste pour moi n’est que poésie.

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