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Sitzungstitel7 2013.0601 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Abend), 5. Juni 2013

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

44 2013.0601 Gesetz

Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» Gesetz betreffend die Handänderungssteuer (HG) (Änderung)

Beilage Nr. 17

Gemeinsame Beratung mit Geschäft 2010.9522.

Präsident. Ich danke Regierungsrätin Egger und wünsche ihr einen schönen Abend. Damit gehen wir zu den Geschäften der JGK über: Ich begrüsse den Justizdirektor. Zunächst werden wir den Ordnungsantrag der glp-CVP-Fraktion behandeln. Anschliessend folgt eine gemeinsame Eintretensdebatte zu den Traktanden 43, Geschäft 2010.9522, und 44, Geschäft 2013.0601.

Anschliessend werden wir gemäss unserer Gesetzgebung mit dem Gegenvorschlag weiterfahren.

Bei «Bern erneuerbar» wurde das ebenfalls so gemacht. Vor der Detailberatung wird der Kommissionsantrag, auf eine zweite Lesung zu verzichten, diskutiert werden. Danach folgt die Detailberatung. Vor der Schlussabstimmung besteht immer noch die Möglichkeit, eine zweite Lesung zu verlangen. Wird das Quorum nicht erreicht, folgt die Schlussabstimmung, und anschliessend gehen wir zur Initiative über. Andernfalls wäre damit die Debatte über die Handänderungsteuer für den Juni beendet und würde im September weitergeführt.

Ordnungsantrag glp-CVP (Schöni-Affolter, Bremgarten)

Die Behandlung der Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten» und des Gegenvorschlags ist in die Septembersession zu verschieben.

Das Geschäft ist mit der dringlich eingereichten Motion «Bodenverbrauchs- statt Handänderungssteuer» zu behandeln.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Der Zielkonflikt zwischen der anstehenden Sanierung unseres Staatshaushalts und einer weiteren Steuerreduktion durch die Ausfälle der Handänderungssteuer ist offensichtlich. Das ist auch der Grund, weshalb wir nun diesen Antrag stellen. Zu den finanzpolitischen Überlegungen: Mit der Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten», kurz: Abschaffung der Handänderungssteuer – das kommt etwas besser über die Lippen –, verlieren wir Steuersubstrat von 115 bis 120 Mio. Franken. Der Gegenvorschlag aus der Grossratskommission ist für die glp aber nicht wahnsinnig viel besser: Er ist ebenfalls ein untaugliches Mittel, weil auch damit eine Steuersubstrateinbusse von etwa 20 Mio. Franken erfolgen würde. Es gibt also beidseits Mindereinnahmen, und es werden die Partikularinteressen der Hauseigentümer bedient. Dem grossen Teil der Mieter, die in den grossen Liegenschaften wohnen, nützt das nichts. Sie werden höchstens durch fehlende Staatseinnahmen belastet. In Anbetracht der bevorstehenden ASP- und Budgetdebatte ist es deshalb nur redlich, wenn wir auch die Gefahr von derart massiven Einbussen beim Steuersubstrat möglichst nahe an eine ASP- und Budgetdebatte heranführen. Sie wissen: Bis im Juni werden wir mehr Einblicke die in ASP haben. Deshalb fänden wir es sinnvoll, die Behandlung der Initiative in den Herbst zu verschieben.

Es gibt aber auch eine raumplanerische Überlegung: Für die glp ist die Handänderungssteuer aus raumplanerischer Sicht eine sehr ungeschickte Steuer. Man kann natürlich behaupten, jede Steuer sei ungeschickt und mache wenig Sinn. Die Handänderungssteuer hat immerhin einen nahen Bezug zu Bodennutzung und Bodenversiegelung. Sie hat aber überhaupt keinen ökologischen

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Anreiz für einen sorgfältigen Umgang mit unserer wertvollsten Ressource, dem Boden, aufweist.

Das Thema ist brisant: Bodenverbrauch, Schutz von Kulturland sind hochaktuell. Der Grosse Rat hat im vergangenen Herbst die Motion als Postulat überwiesen, die finanzielle Anreize zu verdichtetem Bauen prüfen soll. Daran möchten wir anknüpfen. Deshalb haben wir den Ordnungsantrag mit der dringlich eingereichten Motion «Bodenverbrauchs- statt Handänderungssteuer» gestellt. Damit möchten wir den Anstoss zu einer ökologischen Gesetzesreform geben. Wir möchten einer sinnlosen Steuer etwas Sinn geben und ökologisch vorwärtsmachen. Wir möchten aber auch umgehen, dass noch mehr Steuersubstrat verloren geht.

Das wäre die Zielrichtung, der man folgen sollte. Mit diesem Ordnungsantrag möchten wir, wie gesagt, etwas Zeit schinden. Diese Zeit möchten wir der Verwaltung geben, damit sie einen sinnvollen Vorschlag ausarbeiten kann. Man könnte sagen: «Dann kommen sie mit irgendetwas Neuem.» Das ist überhaupt nicht der Fall. Es gibt ähnliche Systeme, die in Frankreich bereits bestehen. Der Regierungsrat hat 1996 eine vergleichbare Abgabe geprüft, hat sie jedoch nie umgesetzt. Ich bitte dem Rat deshalb, dem Ordnungsantrag aus finanzpolitischer und raumplanerischer Sicht zuzustimmen, einer Verschiebung der Abschaffung der Handänderungssteuer mit dem Gegenvorschlag plus unserer Motion, die wir damit eingereicht haben.

Ruedi Löffel, Münchenbuchsee (EVP). Die EVP ist immer für eine Gesamtschau zu haben. Ich finde das sinnvoll, wenn Fragen zu so grossen Beträgen, wie sie vor uns liegen, anstehen. Es ist deshalb sinnvoll, auch diese Frage, bei der es ebenfalls um ziemlich viel Geld geht, im Zusammenhang mit den übrigen Finanzfragen zu beraten. Im Ordnungsantrag gibt es jedoch noch verschiedene Unsicherheiten. Einerseits wird Budget erst im November beraten und nicht im September. Wir sind also nicht ganz sicher, weshalb im September und nicht im November, wenn das Budget kommt. Es gibt aber auch noch die ASP-Motion, die wir morgen beraten werden. Sie fordert, die ASP-Massnahmen früher vorzulegen, und läuft vielleicht doch darauf hinaus, dass bereits im September eine erste Finanzdiskussion geführt werden wird und im November, wenn man auf das Budget einwirken kann, noch einmal die genau gleiche. Beim zweiten Punkt des Ordnungsantrags wissen wir noch gar nicht, ob die Motion dringlich erklärt wird oder wurde. Wir würden der Dringlicherklärung quasi vorgreifen. Der Ordnungsantrag ist etwas speziell.

Grundsätzlich ist die EVP jedoch für eine Gesamtbetrachtung und dafür, die Beratung hinauszuschieben, damit bezüglich der ASP und der Zahlen, die auf uns zukommen, etwas mehr Klarheit herrscht.

Adrian Haas, Bern (FDP). Die FDP wird den Ordnungsantrag einstimmig ablehnen und bittet den Rat, das ebenfalls zu tun. Die Präsidentenkonferenz hat entschieden, das Geschäft heute vorzulegen. Der Ordnungsantrag wird etwas seltsam begründet, nämlich mit einer Motion, die gleichzeitig eingereicht wurde, offenbar aber nicht als dringlich betrachtet wird. Das Büro muss allerdings darüber noch entscheiden. Die Motion, mit der die Verschiebung begründet wird, ist nicht geeignet, eine solche Verschiebung tatsächlich zu begründen, denn sie hat mit der Handänderungsabgabe nichts zu tun. Die Handänderungsabgabe ist bekanntlich die Besteuerung eines Verkaufsvorgangs, von Geschäften. Die Motion will jedoch irgendwie das Grundeigentum besteuern. Eigentlich wird gar nicht gesagt, was denn besteuert werden soll. Es wird von einem

«Flächen- oder Bodenverbrauch» gesprochen. Ich habe gar nicht gewusst, dass der Boden verbraucht wird. Er wird nur genutzt, intensiver oder weniger intensiv. Schon beim Begriff ist alles unklar. So etwas gibt es auch nirgends in der Schweiz. Ich weiss nicht, was Frau Schöni darunter genau versteht. Ich wäre froh, wenn derartige Motionen etwas klarer formuliert wären. Der Zweck ist offenbar aber nur der, Zeit zu schinden, wie Frau Schöni selbst gesagt hat. Wir wollen aber keine Zeit schinden. Deshalb bitten wir den Rat, den Ordnungsantrag abzulehnen.

Peter Bernasconi, Worb (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion unterstützt den Ordnungsantrag. Wir möchten das Geschäft im September behandeln. Wir haben es nicht so verstanden wie der Vorredner: Dass es nur darum gehe, gleichzeitig eine Motion zu behandeln. Vielmehr haben wir es so verstanden, dass der Antrag an und für sich Sinn macht, um eine Gesamtschau der finanziellen Auswirkungen zu erhalten. Ich darf daran erinnern: Die Initiative würde bei einer Annahme etwa 120 Mio. Franken Ausfall pro Jahr verursachen und der Gegenvorschlag etwa 25 Mio. Franken. Es stehen also recht erhebliche Summen zur Diskussion. Wir wollen das in einer Gesamtschau betrachten: Zunächst wollen wir sehen, wie die ASP-Massnahmen aussehen, damit wir überhaupt

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entscheiden können, wie weit ein Ausfall vertretbar ist. Wir hoffen, dass die Massnahmen des Regierungsrats in der Zwischenzeit bekannt sind, damit wir das insgesamt betrachten können. Für uns ist klar, dass wir den Ordnungsantrag auf eine Verschiebung in die Septembersession unterstützen.

Andreas Blank, Aarberg (SVP). Die SVP lehnt den Ordnungsantrag ab. Die Initiative wurde im August 2010 mit 26 000 Unterschriften eingereicht. Diese Leute haben das Recht, dass wir nun endlich über das Thema abstimmen. Ich glaube, die Meinungen sind mehr oder weniger gemacht.

Ein Vorredner hat es bereits gesagt: Wir wissen gar nicht genau, was mit der Motion bezweckt wird.

Es wird auf Frankreich hingewiesen, wo das offenbar erst kürzlich eingeführt wurde. Dieses Beispiel finde ich etwas unbeholfen, denn der dortige Präsident, der noch nicht allzu lange im Amt ist, hat schon verschiedenste abenteuerliche Übungen unternommen, um zu Einkommen zu gelangen.

Wenn wir das als Vorbild nehmen wollen – na ja. Zudem wurde erst kürzlich das Raumplanungsgesetz angenommen: Dort haben wir die Mehrwertabschöpfung für neu eingezontes Land, die so angenommen wurde. Das wird der Weg sein, um diesem Anliegen gerecht zu werden, und keine zusätzliche Steuer, von der kein Mensch eine Ahnung hat, wie sie aussehen soll. Aus all diesen Gründen bitte ich den Rat, den Ordnungsantrag abzulehnen.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Ich glaube, hinter diesem Antrag stecken mehrere Probleme. Die Mehrwertabschöpfung des Raumplanungsgesetzes wurde soeben erwähnt. Wir wissen, dass die Handänderungssteuer eigentlich eine dumme, ungerechte Steuer ist, weil wir doch das Wohneigentum fördern. Auf der anderen Seite steht der Betrag von mehr als 120 Mio. Franken, der eine spezielle Problemkonstellation ergibt. Spielen wir gedanklich rasch durch, die Motion im September zu behandeln und den Auftrag zu erteilen, ein Gesetz für die Einführung einer Bodenverbrauchssteuer zu erarbeiten: Wenn man mit den Partnern und den interessierten Organisationen anständig umgeht, erfordert ein Gesetz ein Vernehmlassungsverfahren von sechs Monaten. Es würde also zweieinhalb bis drei Jahre dauern, bis das Gesetz stehen würde. Und, wie Res Blank vorhin sagte, die Initiative wurde vor knapp drei Jahren eingereicht. Es wäre also der Moment, um darüber abzustimmen. Dabei spielt noch ein Überlegungsfehler mit: Den Hauptertrag der Handänderungssteuer erhält man durch den Verkauf von Liegenschaften, das ist bereits überbautes Land. Ich nehme an, dass eine Bodenverbrauchssteuer vor allem das nicht überbaute Land betrifft. Das trägt relativ wenig zu den 130 Mio. Franken bei. Die BDP lehnt den Ordnungsantrag ab.

Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor. Es wird Sie kaum überraschen, dass der Regierungsrat grosse Sympathie für den Verschiebungsantrag hat. Wie Sie gehört haben, wartet man seit fast drei Jahren darauf, dass diese Vorlage behandelt wird. Deshalb kommt es auf einige zusätzliche Wochen nicht an: In einigen Wochen wird der Bericht zur Aufgaben- und Strukturüberprüfung 2014 veröffentlicht. Dann werden Sie die Auswirkungen sehen. Sie werden erkennen, dass sich der Kanton Bern nicht leisten kann, auf einen Betrag in dieser Höhe zu verzichten. Stimmen Sie deshalb dem Verschiebungsantrag zu.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 52

Nein 75

Enthalten 2

Präsident. Der Rat lehnt den Ordnungsantrag ab.

Eintretensdebatte

Jürg Iseli, Zwieselberg (SVP), Kommissionspräsident. Die Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer», kurz: «Abschaffung der Handänderungssteuer, wurde, wie bereits erwähnt wurde, am 27. August 2010 vom Initiativkomitee eingereicht. Der Inhalt der Initiative ist die Abschaffung der Handänderungssteuer. 26 449

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Unterzeichnende unterstützten dieses Anliegen. Der Regierungsrat hatte zwölf Monate Zeit, das Geschäft dem Grossen Rat vorzulegen. In der ersten Kommissionssitzung wurde beschlossen, Gegenvorschläge zu erarbeiten und zu prüfen, welche Auswirkungen diese Massnahmen haben könnten. Denn die vollständige Abschaffung der Handänderungssteuer würde Ausfälle von 120 bis 125 Mio. Franken für den Kanton umfassen. Es wurde ebenfalls beschlossen, zuerst die weitere Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer geschehen zu lassen, bevor definitiv darüber befunden wird, wie man mit dieser Initiative vorgehen will. Dieses Vorgehen wurde vom Initiativkomitee gutgeheissen. Die weiteren Sitzungen fanden am 30. Oktober und am 17. Dezember 2012 statt. An den ersten beiden Sitzungen liess sich die Kommission von der Finanzdirektorin über die finanzpolitischen Aussichten des Kantons Bern informieren. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Ausfall von 120 Mio. Franken wahrscheinlich nicht verkraftet werden könnte, weil es zu grösseren Ausfällen kommt und auch ein strukturelles Defizit von 450 Mio. Franken vorhanden ist.

Von der ersten zur zweiten Lesung liess man verschiedene Anträge von der Verwaltung berechnen.

In der zweiten Kommissionssitzung wurden neue Anträge gestellt, die man von der Verwaltung ebenfalls ausarbeiten liess. In der dritten Sitzung wurde der nun vorliegende Gegenvorschlag der Kommission beraten: Es ist ein Verzicht auf die Handänderungssteuer bei selbst bewohntem Eigentum bis zu einer Höhe von 800 000 Franken. Die Verwaltung hat auch diese Zahlen und Forderungen berechnet. Bei einer minimalen Variante hätte das rund 17 bis 19 Mio. Franken, bei einer maximalen 27 bis 35 Mio. Franken an Steuerausfällen zur Folge. Somit kann man sagen, dass im Schnitt der Gegenvorschlag einen Verzicht auf 25 Mio. Franken beinhaltet. Es wurde abgestimmt. Die Initiative wurde in der Kommission grossmehrheitlich abgelehnt, dem Gegenvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt. Eines dürfen wir aber nicht vergessen: Nach der Beratung im Rat wird das Volk das letzte Wort haben. Wir werden im Grossen Rat nicht abschliessend über die Initiative befinden, sondern werden höchstens einen Gegenvorschlag zur Initiative vorlegen können. Aus meiner Sicht würde das die Gefahr von höheren Steuerausfällen minimieren, denn das Berner Volk hat uns im letzten Jahr ein Signal gegeben, dass Steuerausfälle für den Kanton Bern und seine Bevölkerung eigentlich nicht problematisch sind. Wenn wir es schaffen, im Rat mit dem Gegenvorschlag einen Kompromiss zu finden, sind die Ausfälle massiv weniger hoch, als sie es bei der Annahme der Initiative wären.

Maria Esther Iannino Gerber, Hinterkappelen (Grüne). Ich bin etwas überrascht, dass ich die Erste bin. Die Initiative wurde im August 2010 eingereicht, wie der Kommissionspräsident, Herr Iseli, sagte. Heisst das nun: «Was lange währt, wird endlich gut?» – Aus meiner Sicht bestimmt nicht, denn auch mit dem Gegenvorschlag werden dem Kanton Bern in Zukunft 25 Mio. Franken fehlen.

Nachdem die Kommission von der Verwaltung diverse Modellberechnungen hatte erarbeiten lassen, entschied sie sich für die nun unterbreitete Variante. Die Handänderungssteuer soll für selbst bewohntes Wohneigentum erlassen werden. Im ersten Moment scheint das vernünftig zu sein. 1,8 Prozent des Kaufwerts ist jedoch beim Entscheid für oder gegen den Kauf einer Immobilie keine massgebende Grösse. Das fällt absolut nicht ins Gewicht. Für den Kanton Bern würde es jedoch massiv ins Gewicht fallen, wenn im kantonalen Finanzhaushalt 25 Mio. Franken fehlen würden. Das würden alle Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Bern spüren. Ich nehme an, liebe Grossrätinnen und Grossräte, ich muss Ihnen das nicht näher erläutern: Das wissen sie selbst.

Ich verstehe jedoch nicht, dass genau diejenigen, die immer weder Steuersenkungen einfordern – vor allem da vor mir –, meistens zögern, wenn es darum geht, den Rotstift zu zücken, und sich trotz allem immer unheimlich ins Zeug legen, damit die kantonalen Leistungen nicht gestrichen werden.

Das haben wir heute und in den letzten Tagen, aber auch schon in den vorherigen Sessionen ein paar Mal gehört: Man darf beim Strassenunterhalt nicht sparen, auch die Schneeräumungen dürfen nicht heruntergefahren werden, schon gar nicht dort, wo man selbst wohnt. Wenn man denn so etwas forderte, meinte man natürlich nie den eigenen Strassenabschnitt, sondern irgendwo, wo es offenbar besser rentiert. Solange man selbst nicht betroffen ist, ist es richtig, Einsparungen zu fordern. Wenn es aber gemacht wird, ist es plötzlich einschneidend. Ich habe nun Strassenabschnitte und Schneeräumung genannt. Es gibt natürlich auch andere Sparmassnahmen, über die wir in letzter Zeit gesprochen haben: Man hat sie wieder rückgängig gemacht, beispielsweise in der Spitex. Wenn wir den Gegenvorschlag oder auch die Initiative empfehlen und die Bevölkerung zustimmt, wird man diesen Bereich ganz sicher nicht mehr so unterstützen können, wie man es bisher tat.

Der Zeitpunkt ist einfach ungünstig. Der Regierungsrat wird schon bald die Massnahmen, die aus der Angebots- und Strukturüberprüfung resultieren, vorstellen. Das haben wir heute schon gehört.

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In einigen Wochen wissen wir Bescheid. Man geht aber schon heute davon aus, dass etwa 450 bis 500 Mio. Franken eingespart werden müssen. Da sind die zusätzlichen 25 Mio. Franken, die wir einsparen müssen, kein Honigschlecken. Die grüne Fraktion wird dezidiert gegen den Gegenvorschlag stimmen und wird auch die Initiative sicher nicht unterstützen. Falls Sie wirklich Verantwortung übernehmen und Aufgaben und Leistungen, die der Kanton für seine Bürgerinnen und Bürger erbringt, ernst nehmen wollen, falls Sie weiterhin einen starken Kanton mit Arbeitsplätzen sowie einer hochstehenden Bildung auf allen Ebenen – von der Volksschule bis zur Universität und zu den Fachhochschulen – haben wollen, falls Sie auch ein funktionierendes Gesundheitswesen wollen, müssen Sie heute sowohl den Gegenvorschlag als auch die Initiative ablehnen. Vielleicht wird es auch erst morgen sein. Ich bitte den Rat, im Sinn der grünen Fraktion abzustimmen und den Gegenvorschlag wie auch die Initiative abzulehnen.

Peter Bernasconi, Worb (SP). Es handelt sich zwar um eine Initiative, die bedauerlicherweise seit drei Jahren hängig ist, man muss aber sehen, welche Konsequenzen eine Annahme der Initiative oder des Gegenvorschlags hätte. Wir sprechen bei der Initiative von Einnahmenausfällen von 115 bis 120 Mio. Franken pro Jahr, beim Gegenvorschlag von 25 Mio. Franken pro Jahr. Es geht also um erkleckliche Summen. Die Regierung beantragt aus unserer Sicht zu Recht die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.

Zum Materiellen: Die mögliche Abschaffung der Handänderungssteuer würde dem Kanton Bern nach Meinung der SP-JUSO-PSA-Fraktion keinen Standortvorteil verschaffen. Es wird kaum eine Person in den Kanton Bern ziehen, weil sie keine Handänderungssteuer zahlen muss. Umgekehrt zieht sicher auch niemand aus dem Kanton Bern weg, weil es bei Grundstückskäufen eine Handänderungssteuer gibt. Abgesehen davon zahlt man in Nachbarkantonen etwa in derselben Grössenordnung ebenfalls Handänderungssteuern, wie im Vortrag ersichtlich ist. Für den Kanton Bern wären, wie gesagt, die finanziellen Ausfälle jedoch tatsächlich beträchtlich. Wir behaupten, dass sich der Kanton Bern weder die Initiative noch den Gegenvorschlag leisten kann. Ich möchte zudem daran erinnern, dass der Kanton Bern aus dem interkantonalen Finanzausgleich NFA pro Jahr zirka 1,2 Mrd. Franken erhält. Was meinen Sie, welchen Eindruck es auf die Geberkantone in unmittelbarer Nähe macht, die nun sehen müssten, dass es sich der Kanton Bern offenbar leisten kann, einfach auf eine Steuer zu verzichten, die für den Einzelnen nicht allzu tragisch ist, wohl aber für den Kanton! Das sähe sehr seltsam aus. Ich nehme an, dass sich verschiedene Kantone überlegen müssten, ob der NFA noch richtig ist, wenn sich der Kanton Bern ein solches Geschenk an seine Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oder eben an diejenigen, die Grundstücke kaufen und verkaufen, leisten kann. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kommission einen Gegenvorschlag macht, der immer noch 25 Mio. Franken Verlust pro Jahr bringt. In Anbetracht der finanziellen Situation des Kantons ist das etwas absurd. In der Kommission haben wir selbst auch einen Gegenvorschlag vorgelegt und zur Diskussion gestellt, wonach man ohne Weiteres gewisse Entlastungen bei der Handänderungssteuer vornehmen kann, indem man in den unteren Bereichen entlastet und in den oberen belastet. Für den Kanton muss es einfach kostenneutral sein. Dieser Vorschlag wurde leider gänzlich abgelehnt. Das ist bedauerlich, denn damit wäre möglich gewesen, zumindest in den unteren Bereichen den einfachen Leuten etwas zu bieten, damit sie etwas weniger hätten zahlen müssen.

Ich möchte noch auf folgenden Punkt aufmerksam machen: Im Vortrag zum Gesetz wird für den Gegenvorschlag ein zusätzlicher Personalbedarf von mindestens 400 Stellenprozent ausgewiesen.

Fast in jeder Session behandeln wir Vorstösse von bürgerlicher Seite, die eine Reduktion des Personalbestands verlangen, und es wird gefragt, weshalb der Kanton immer mehr Personal beschäftigt. Ich sage es hier vorn immer wieder: Es ist stets der Grosse Rat, der diese Personalaufstockungen verursacht. Und hier haben wir erneut ein typisches Beispiel dafür. Bei der LAG-Vorlage nächste Woche wird schon wieder ein Antrag auf eine Reduktion des Personalbestands bei der Kantonsverwaltung gestellt. Und zur Realisierung dieser Vorlage, über die wir heute oder morgen abstimmen, müssten wir mehr Personal haben, während nächste Woche ein «Generalantrag» zu dessen Reduktion folgt. Wenn der Rat der Initiative oder dem Gegenvorschlag zustimmt, zeigt sich auch, dass das Erinnerungsvermögen der Parlamentarier nicht ganz eine Woche umfasst. Wir lehnen die Initiative und den Gegenvorschlag ab. Zudem sind wir auf jeden Fall für eine zweite Lesung. Wir halten es für unverantwortlich, bei Summen in dieser Grössenordnung ein Geschäft in einer Lesung abzuhandeln. Wir möchten es, wie ich bereits in meinem Votum zum Ordnungsantrag ausführte, in einem grösseren finanziellen Zusammenhang beurteilen können. Das wäre im September sicher eher der Fall.

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Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Nun stehe ich schon wieder hier vorn. Die glp-CVP- Fraktion lehnt den Gegenvorschlag der Grossratskommission und die Abschaffung der Handänderungssteuer entschieden ab. Der Gegenvorschlag ist für uns wässrig, farblos, mutlos. Er ist ein untaugliches Mittel, das zu massiven Mindereinnahmen führt. Auch 20 Mio. Franken sind nicht nichts, natürlich auch die Handänderungssteuer nicht, die dem Kanton 120 Mio. Franken Mindereinnahmen beschert. Wir ich schon einmal sagte, werden damit nur Partikularinteressen bedient. Auch das ist ein untaugliches Mittel. Die Zeche zahlen wir alle, indem in anderen Bereichen Aufgaben abgebaut werden, oder – und dieses Wort nehme ich nun ganz bewusst in den Mund – wir müssen auch über Steuererhöhungen reden, wenn Sie auf der Einnahmenseite solche Vorstösse machen oder solche Kuhhandel wie diesen Gegenvorschlag machen wollen. Wir haben es von Grossrat Bernasconi gehört: Wenn man über die Grenzen hinausschaut – und das ist heute modern mit diesen Benchmarks –, sind wir im Mittelfeld. Wir sind kein Kanton mit überaus hohen Handänderungssteuern. Auch da besteht kein Handlungsbedarf. Der fade Kommissionsvorschlag ist, wie gesagt, auch nichts Gutes für unseren Kanton. Wenn man etwas weiter hinausschauen will, kommt man in den Bereich des Kaffeesatzlesens. Ich wage jedoch zu behaupten, dass der Stimmbürger und die Stimmbürgerin nicht wahnsinnig viel Sympathie für die Abschaffung der Handänderungssteuer hat. Die glp hält es deshalb eigentlich für mutlos, dass nun noch ein derart wässriger Gegenvorschlag eingebracht wird. Stehen wir doch dazu: Die Initiative liegt auf dem Tisch, bringen wir sie vors Volk und schauen, ob das Volk nicht vernünftig genug ist, sich gegen einen weiteren Abbau der Einnahmen auszusprechen. Diese Übung mit den 100 bis 120 Mio. Franken haben wir letzten Herbst schon einmal gemacht, mit der Motorfahrzeugsteuer. Ich glaube, das fuhr den Leuten etwas in die Knochen. Ich wage zu behaupten, dass der Stimmbürger und die Stimmbürgerin dieses Mal vernünftig sind. Wir lehnen die Abschaffung der Handänderungssteuer und ebenfalls den Gegenvorschlag entschieden ab. Ich kann mich dem Votum von Grossrat Bernasconi anschliessen: Auch wir sind für eine zweite Lesung. Das ist bei diesem finanzpolitisch schwergewichtigen Geschäft wichtig. Es in einem Aufwischen vom Tisch zu wischen, finden wir nicht redlich.

Andreas Blank, Aarberg (SVP). Das Thema Handänderungssteuer wurde im Rat schon verschiedentlich diskutiert. Es gab Motionen dazu. Wenigsten die Pfandrechtssteuer konnte damals abgeschafft werden sowie die Handänderungssteuer für die direkten Nachkommen. Weitergehende Anträge wurden abgelehnt. Deshalb kam eine Initiative zustande, und nun liegt das Thema wieder auf dem Tisch. Ich will nicht allzu ausführlich werden, denn das alles kann man in den damaligen Tagblättern nachlesen. Ich möchte aber an den Verfassungsauftrag zur Förderung von Wohneigentum erinnern und daran, dass er von der Verwaltung, den Behörden und vom Gesetzgeber etwas seltsam wahrgenommen wird: Grundstückgewinnsteuer, also Handänderungssteuer, Liegenschaftssteuer, Eigenmietwert, Mehrwertabschöpfung und so weiter.

Früher war es wohl tatsächlich so, dass man im Leben nur einmal ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat. Heute zeigt die Praxis aber etwas ganz anderes: Die Mobilität hat stark zugenommen, das Bedürfnis nach Wohneigentum hat jedoch nicht abgenommen. Das bedeutet, dass heute Leute bei uns in den Büros arbeiten, die innerhalb von dreissig Jahren drei- oder viermal etwas verkaufen und wieder etwas erwerben. Dann geht es langsam, aber sicher ins Geld. Es wurde vermutet, was das Volk dazu sagen würde: Vor einigen Jahren wurde in Zürich die Handänderungssteuer erstaunlicherweise abgeschafft, obwohl alle meinten, das werde sowieso abgelehnt, da es um Partikularinteressen gehe. Die Variante, die wir nun im Gegenvorschlag vorlegen, wurde vor Kurzem im Kanton Solothurn sehr deutlich angenommen. Rückfragen haben ergeben, dass es überhaupt kein Problem ist. Was an einer solchen Lösung wässrig, verschwommen oder was weiss ich was sein soll, weiss vielleicht die Sprecherin. Ich weiss es nicht.

All jene, die nun mit finanzpolitischen Argumenten kommen, bitte ich zu bedenken, dass wir am Montag das Pensionskassengesetz beraten. Dort geht es nicht um 25 Mio. Franken, sondern um mehrere Milliarden. Dort macht das dann alles nichts. Dieselben Worte, die Sie heute bringen, sollten Sie auch dann äussern. Der Unterschied ist natürlich, dass man das sehr schön als Schuld buchen kann. Das werden wir noch hören. Damit belastet es den Kanton auf der Aufwandseite nur wenig und spielt auch keine so grosse Rolle. Peter Bernasconi: Was sagen diejenigen, die bei der Handänderungssteuer mit dem NFA argumentieren, wenn wir dort jene Milliardenbeträge sprechen?

Hast du nicht das Gefühl, das stosse auf mehr Interesse als die 25 Mio. Franken, die der Kanton bei der Handänderungssteuer weniger einnimmt? Die SVP ist deshalb auf der einen Seite nach wie vor

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für die Initiative, sie hilft aber dem Kompromiss Gegenvorschlag. Wenn beides vor das Volk kommt, wird es eine Stichfrage geben. Dort würden wir uns für eine Bevorzugung des Gegenvorschlags einsetzen. Die SVP ist im Übrigen für nur eine Lesung dieser Vorlage.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Die BDP hat eigentlich grosse Sympathie für das Grundeigentum.

Anderseits tun wir uns mit der Initiative schwer. Wir kamen ein Stück weit in ein Dilemma. Wir haben uns recht viel Zeit genommen und Mühe gemacht, um abzuwägen zwischen einer sinnvollen Grundeigentumsförderung und einer Lösung, die den Steuerertrag aus der Handänderungssteuer möglichst wenig schmälert. Mit diesen Eckwerten stiegen wir in die Kommissionssitzungen ein. Es wurde vorhin geschildert, dass wir relativ häufig tagten und abwogen, ob man einen Gegenvorschlag will oder nicht. Die BDP lehnt die Initiative ganz klar und entschieden ab. Wir können es uns nicht leisten, auf die 120 Mio. Franken Einnahmen zu verzichten, auch wenn man immer wieder bekannt gibt, dass man vor allem selbst bewohntes Wohneigentum fördern will. Die finanzielle Situation lässt den kompletten Ausfall von 120 bis 125 Mio. Franken schlicht nicht zu. Es ging also um das Abwägen, ob man einen Gegenvorschlag will oder nicht. Verschiedene Versionen wurden geprüft. Wie Peter Bernasconi darlegte, wurde progressive und degressive Tarifgestaltung verworfen. Man kam nachher darauf, einen Teil des ersten Verkaufspreises von einer Handänderungsbesteuerung auszunehmen, wenn das selbst bewohnte Wohneigentum in einer minimalen Form gefördert werden soll. Nach Abwägen zwischen mehreren hunderttausend Franken und einer Million fanden wir uns letztlich bei 800 000 Franken. Dies, weil bei 800 000 Franken die Ausfälle je nach den Aktivitäten auf dem Liegenschaftsmarkt zwischen 22 und 25 Mio. Franken liegen. Die 500 000-Franken-Grenze wäre ebenfalls eine Möglichkeit. Das ergäbe nur 3 bis 4 Mio. Franken weniger Ausfälle. Das wäre aber nicht der Rede wert. Die BDP signalisierte deshalb, dass sie Hand bieten werde für einen Gegenvorschlag, wonach im Umfang von 800 000 Franken selbst bewohntes Wohneigentum handänderungssteuerfrei sein soll. Ich kann Ihnen versichern, dass die BDP aktiv dazu beitragen will, dass die Initiative abgelehnt wird. Ich bin noch nicht sicher, wie sich die Mitgliederversammlung der BDP des Kantons Bern gegenüber dem Gegenvorschlag verhalten wird. Der Grosse Rat wird bekanntlich jetzt nicht definitiv entscheiden, ob die Freigrenze von 800 000 Franken kommt oder nicht. Wir wollen jedoch Hand bieten für einen Gegenvorschlag.

In dem Sinn hat der Beschluss hier die Funktion eines Durchlauferhitzers. Die Stimmberechtigen werden letztlich entscheiden, ob sie die Initiative annehmen wollen oder nicht oder den Gegenvorschlag annehmen wollen oder nicht oder ob sie beides verwerfen wollen. Deshalb sagt die BDP Nein zu Initiative und Ja zum Gegenvorschlag.

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung 19.00 Uhr.

Die Redaktorinnen:

Priska Vogt (d)

Catherine Graf Lutz (f)

Referenzen

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