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Donnerstag (Nachmittag), 21. November 2013 Finanzdirektion 78 2013.1173 Motion 235-2013 SP-JUSO-PSA (Marti Anliker, Bern) Nicht auf dem Buckel der alten, pflegebedürftigen Menschen

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Sitzungstitel7 2013.1173 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 21. November 2013

Finanzdirektion

78 2013.1173 Motion 235-2013 SP-JUSO-PSA (Marti Anliker, Bern) Nicht auf dem Buckel der alten, pflegebedürftigen Menschen

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 235-2013

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1173 Eingereicht am: 02.09.2013 Fraktionsvorstoss: Ja

Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: SP-JUSO-PSA (Marti Anliker, Bern) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 27 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2013

RRB-Nr.: 1396/2013 vom 18. November 2013 Direktion: Gesundheits- und Fürsorgedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Nicht auf dem Buckel der alten, pflegebedürftigen Menschen

Auf die im ASP-Bericht geplante Kürzung der Kostenbeteiligung des Kantons Bern im Bereich der stationären Langzeitpflege und -betreuung um 5 Prozent, ist zu verzichten.

Begründung:

Alte Menschen, die in Langzeitinstitutionen leben, sind meist schwerkrank und auf kompetente Pflege und Betreuung angewiesen. Sie gehören zu den Allerschwächsten in unserer Gesell- schaft, eine Senkung der Betreuungsqualität hat fatale Folgen auf die Lebensqualität dieser alten Menschen.

Im ASP-Bericht wird eine inakzeptable Massnahme im Altersbereich vorgeschlagen. Die eh schon angespannte Situation im Langzeitbereich, sowohl im finanziellen, wie auch im Personal- bereich, würde durch diese Senkung der kantonalen Kostenbeteiligung auf unerträgliche Art und Weise verschärft.

Pflege und Betreuung von alten Menschen ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Auf- gabe. Diverse Sparmassnahmen haben bereits zu sehr knappen Stellenplänen geführt. Mit ei- nem weiteren Abbau von qualifiziertem Personal kann diese Aufgabe nicht mehr bewältigt wer- den. Das verbleibende Personal würde unter einer noch höheren Belastung leiden, was unwei- gerlich zum Berufsaussteig und damit zu einem Personalnotstand führt.

Alte, pflegebedürftige Menschen haben ein Anrecht auf eine würdige Betreuung, deshalb ist die vorgesehene Senkung der Kostenbeteiligung abzulehnen.

Antwort des Regierungsrats

(2)

Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 25.10.2013 / Version: 5 / Dok.-Nr.: 71961 / Geschäftsnummer: 2013.1173??Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

Die Motionärin verlangt, dass auf die geplante Kürzung der Kostenbeteiligung des Kantons Bern im Bereich der stationären Langzeitpflege und -betreuung um 5 Prozent verzichtet werden soll, weil damit eine Verschlechterung der Pflegequalität einhergehen würde und dies die Lebensqua- lität der alten Menschen sowie die Arbeitsqualität der Pflegenden negativ beeinträchtigen würde.

Um das für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt notwendige Entlastungsvolumen zu realisie- ren, sah sich der Regierungsrat gezwungen harte Massnahmen auch in grossen Kostenblöcken unter 92 Prozent des schweizerischen Durchschnittswerts zu beschliessen, bei welchen er aber über einen Handlungsspielraum verfügt und wo z. B. ein grosses Ausgabenwachstum festzustel- len ist.

Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung wurden die Beiträge der Krankenversicherer sowie der Beitrag der Patientinnen und Patienten einheitlich festgelegt. Die Kantone sind zur Restfi- nanzierung verpflichtet, wobei sie Normkosten festlegen können. Die Normkosten pro Pflegestu- fe werden im Jahr 2014 CHF 20.80 pro Tag betragen (ohne ASP-Massnahmen wären es CHF 21.20). Davon tragen die Krankenversicherer den fixen Betrag von CHF 9.00 pro Pflegestufe. Ab Pflegestufe 3 sollen sich die Bewohnerinnen und Bewohner gemäss Regierungsentscheid und inklusive der ASP-Massnahmen in Abhängigkeit von steuerbarem Einkommen und Vermögen bis zu einem Maximalbeitrag von CHF 21.60 beteiligen. In den tieferen Pflegestufen fällt dieser Bei- trag niedriger aus, da die Normkosten abzüglich der Krankenkassenbeiträge unter dem vorgege- benen Maximalbeitrag von CHF 21.60 liegen.1 Die restlichen Kosten pro Pflegestufe gehen zu Lasten des Kantons. Die Normkosten werden im Zuge der ASP-Massnahmen um 1,8 % gekürzt.

Da die Beiträge der Krankenversicherer und die maximale Patientenbeteiligung vom Bundesrat festgesetzt sind und sich nicht verändern, ergibt sich im Total eine Kürzung von 5 % auf die Kan- tonsbeiträge.

Die Normkosten für die Pflege wurden im Kanton Bern so festgelegt, dass damit die Einhaltung des Richtstellenplans gewährleistet werden kann. Die kantonale Berechnungsgrundlage beruht auf der Annahme, dass alle Mitarbeitende innerhalb ihrer jeweiligen Gehaltsklasse durchschnitt- lich in der Gehaltsstufe 40 eingestuft sind (eine Gehaltsstufe enthält 80 Gehaltsstufen) während in der Praxis effektiv tiefere durchschnittliche Einstufungen die Regel sind. Mit der vorgesehenen Senkung der Normkosten um 1,8 % kann der Richtstellenplan, der die Basis für eine angemes- sene Pflege darstellt, somit immer noch eingehalten werden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass diejenigen Heime, die einen höheren Pflegepersonalanteil ausweisen, sich in Zukunft am Richt- stellenplan orientieren werden und dadurch Pflegepersonal abbauen.

Die Motionärin führt zudem aus, dass verschiedene Sparmassnahmen bereits zu sehr knappen Stellenplänen geführt haben. Dem Regierungsrat ist nicht bekannt, um welche Sparmassnahmen in der stationären Pflege es sich dabei handelt. Seit der Einführung des Stellenplans im Jahre 2004 wurden in der stationären Pflege keine Sparmassnahmen umgesetzt.

Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass eine allfällige Annahme der Motion durch den Grossen Rat keine direkten Auswirkungen auf den vom Regierungsrat bereits zu Handen des Grossen Rates verabschiedeten Voranschlag 2014 hätte. Hierzu sind entsprechende Anträ- ge anlässlich der Budgetberatung im Rahmen der Novembersession erforderlich.

1 Pflegestufe 1: Normkosten Pflege CHF 10.40. - Krankenkassen CHF 9 = Bewohneranteil CHF 1.40, Pflegestufe 2: Normkosten Pflege CHF 31.25 – Krankenkassen CHF 18 = Bewohneranteil CHF 13.25.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

(Die Haushaltsdebatte wurde unabhängig der Reihenfolge der Geschäfte im Detailprogramm in Themenblöcken zusammengefasst geführt. Deshalb erscheint der Wortlaut der Haushaltsdebatte – das heisst, die Diskussionen über die Traktanden 60–109 – gesamthaft unter dem Geschäftstitel

«2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)». Die Diskussion dieses Ge- schäfts findet sich unter 2013.0889-Wortlautdokument 2013.11.21-13.30-de.)

Nach Diskussion zurückgezogen.

(3)

Novembersession 2013 2013.1173 3

CONVERT_6a951f46770d4020b668c9d986d57c3b 09.12.2013

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