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Mittwoch (Nachmittag), 4. September 2013 Finanzdirektion 54 2013.0671 Motion 133-2013 SP-JUSO-PSA (Battagliero, Bern) Stopp dem Gehaltsabbau – faire Löhne für das Kantonspersonal

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Sitzungstitel7 2013.0671 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 4. September 2013

Finanzdirektion

54 2013.0671 Motion 133-2013 SP-JUSO-PSA (Battagliero, Bern) Stopp dem Gehaltsabbau – faire Löhne für das Kantonspersonal

Vorstoss-Nr: 133-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 28.05.2013

Eingereicht von: SP-JUSO-PSA (Battagliero, Bern) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 06.06.2013

Datum Beantwortung: 14.08.2013

RRB-Nr: 1040/2013

Direktion: FIN

Stopp dem Gehaltsabbau – faire Löhne für das Kantonspersonal

Der Regierungsrat ergreift geeignete Massnahmen, damit die Auswirkungen der anste- henden Gesetzesrevisionen (Pensionskassengesetz, Lehreranstellungsgesetz, Personal- gesetz) zu keinen Nettolohnsenkungen führen.

Begründung

Die Löhne der Berner Staatsangestellten und Lehrpersonen sind bereits heute nicht mehr konkurrenzfähig. Die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von gutem Personal sind offen- sichtlich und führen zu erheblichem finanziellem Aufwand. In einigen Bereichen kann der Service public bereits nicht mehr im gewünschten Rahmen aufrechterhalten werden.

Damit die Berner Löhne gegenüber anderen Kantonen und Arbeitgebern nicht noch weiter ins Hintertreffen gelangen, sind Massnahmen zu treffen, die das bestehende Lohnniveau mindestens sicherstellen.

Das neue Pensionskassengesetz wird teilweise zu erheblichen Mehrbelastungen durch höhere Lohnabzüge führen. Diese sind durch Gehaltsmassnahmen aufzufangen und aus- zugleichen.

Sofern das neue Pensionskassengesetz durch ein Referendum der Volksabstimmung un- terbreitet wird und scheitert, drohen noch höhere Belastungen. Auch diese sind durch Ge- haltsmassnahmen aufzufangen.

Antwort des Regierungsrats

Die Motionärin fordert den Regierungsrat auf, geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte mit der Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Bernischen Lehrerversiche- rungskasse (BLVK) keine Nettolohnrückgänge per 1. Januar 2015 resultieren.

Zunächst gilt es festzuhalten, dass die Höhe der Mehrbelastung durch das Personal zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Motion noch nicht feststeht. Erst nach der zweiten Le- sung des Pensionskassengesetzes (PKG) in der Septembersession 2013 des Grossen Rates werden die neu resultierenden Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber be- kannt sein. Es steht aber bereits seit längerem fest, dass für das Personal eine Mehrbelas- tung resultieren wird. Diese Mehrbelastung ist jedoch nicht in erster Linie auf den Primat-

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wechsel zurückzuführen, sondern die notwendige Sanierung der beiden Pensionskassen (PK) verursacht höhere Beiträge an die BPK und die BLVK. Die Senkung des technischen Zinssatzes führt zudem zur Erhöhung des ordentlichen Rentenalters von 63 auf 65 Jahre beim Kantonspersonal und von 60 auf 62 Jahre bei den Polizistinnen und Polizisten.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass ungenügende Lohnmassnahmen – verbunden mit einer Mehrbelastung bei den PK-Beiträgen – zu einem Nettolohnrückgang führen kön- nen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat aber aufgrund der sich auch auf Arbeitgeberseite abzeichnenden Mehrbelastung nie eine Zusicherung abgeben, dass es per 1. Januar 2015 nicht zu Lohneinbussen für die Mitarbeitenden kommen kann.

Der Regierungsrat wird jedoch alles daran setzen, dass in den nächsten Jahren anspre- chende Gehaltsaufstiege gewährt werden können, dies nicht nur wegen Mehrbelastungen bei den Pensionskassen, sondern auch um auf dem Arbeitsmarkt gegenüber der Konkur- renz nicht weiter an Terrain zu verlieren. Um entsprechende Lohnrunden zu ermöglichen, hat der Regierungsrat im Rahmen der Aufgaben- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) neuen Handlungsspielraum geschaffen. Eine verlässliche Lohnentwicklung ist jedoch auch von den Ergebnissen der Revision des Lehreranstellungsgesetzes und des Personalge- setzes abhängig, zu welcher ebenfalls in der Septembersession 2013 des Grossen Rates die zweite Lesung stattfinden wird.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat, die vorliegende Motion als Postulat anzunehmen.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat

Präsident. Der Regierungsrat beantragt Annahme als Postulat. Die Motionärin hat das Wort zur Begründung.

Giovanna Battagliero, Bern (SP). Die Lohnsituation unserer Staatsangestellten und Lehrerinnen und Lehrer ist eines der zentralsten Themen der letzten Monate; es wird uns auch noch in dieser Session und in Zukunft beschäftigen. Mit unseren Beschlüssen werden wir ihnen letztendlich zei- gen, was sie uns wert sind. Eine Mehrbelastung scheint für sie unabhängig vom definitiven Ausgang der Beratung des Pensionskassengesetzes unausweichlich zu sein.

Unsere Motion wirft die Frage auf, ob wir wollen, dass die Angestellten aufgrund der Gesetzesände- rungen, die wir noch in dieser Session beschliessen werden, kombiniert mit unseren Entscheiden zur ASP im November, Ende Monat weniger im Portemonnaie haben als heute. Können wir tatsäch- lich verantworten, dass sie weniger verdienen im Vergleich zu anderen Kantonen oder zu anderen Arbeitgebern? Wollen wir, dass die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung noch zunehmen; wollen wir, dass die Angestellten demotiviert sind und das Gefühl haben, wir würden ihnen nicht die not- wendige Wertschätzung zukommen lassen? Wir von der SP-JUSO-PSA-Fraktion anerkennen zwar, dass ein Schritt in Richtung auf das Personal zu gemacht werden soll. Das haben wir in den letzten Monaten gespürt. Aber beschlossen ist die Sache hier und heute noch nicht.

Die Motion kommt jetzt vor den endgültigen Gesetzesberatungen und vor der ASP-Diskussion. Sie soll ein Bekenntnis für unsere Angestellten und die Lehrerinnen und Lehrer sein, dass der Grosse Rat Handlungsspielraum für Gehaltsaufstiege schaffen will. Das ist nicht viel verlangt; es ist auch das, was Sie unseres Erachtens wollen. Deshalb bitten wir Sie, die Motion zu unterstützen, zumin- dest in Form eines Postulats, und selbstverständlich dann auch bei der Beratung der zweiten Le- sung von LAG, PKG und der ASP Lei zu halten für unser Personal.

Präsident. Wird auch das Postulat bestritten? – Das ist der Fall.

Daniel Hügli, Biel/Bienne (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion unterstützt die Motion. Der Grosse Rat hat sich vor Kurzem eine Lohnerhöhung gegönnt; wir haben es alle noch im Gedächtnis und konnten auch darüber lesen. Während der Diskussion des Geschäfts war sich eine Mehrheit in die- sem Saal einig, dass eine Erhöhung der Löhne fair sei. Aber nicht nur die Arbeit des Grossen Rats wird künftig zunehmen, auch die Arbeit des Kantonspersonals wird sicher nicht weniger und auch

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nicht einfacher, denken wir nur an die ASP-Abbaumassnahmen. Dies in einer Situation, in der im Vergleich keineswegs überrissene Löhne gezahlt werden und sogar noch diese Löhne bedroht sind.

Siehe Pensionskassengesetz, Lehreranstellungsgesetz und Personalgesetz. Wegen der sich ab- zeichnenden Lohnkürzungsentscheide würde ich ganz gerne ein Rückkommen auf die Lohnerhö- hung machen. Dafür ist es aber wohl zu spät. Deshalb fordere ich Sie auf, zumindest die Motion zu unterstützen, und sei es auch nur, um Ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen.

Fritz Wyss, Wengi (SVP). Die Forderung der Motionärin liest sich fast wie eine Seite aus einem Hochzeitswunschbüchlein oder wie die Weihnachtswunschliste meiner drei Kinder. Die Forderung, dass die anstehenden Revisionen des Pensionskassengesetzes, des Lehreranstellungsgesetzes und des Personalgesetzes zu keiner Nettolohnsenkung führen soll, erachtet die SVP geschlossen als sehr realitätsfremd. Es ist eine Forderung, die alle Selbstständigerwerbenden und alle Angestell- ten in der Privatwirtschaft als Spott und Hohn empfinden müssen.

Die SVP bestreitet nicht, dass bei den jüngeren Kantonsangestellten und Lehrern ein gewisser Handlungsbedarf bei den Löhnen besteht. Aber die jetzt vorgesehenen Anpassungen vor allem im Pensionskassengesetz wie Primatwechsel und die Senkung des technischen Zinssatzes, die zur Erhöhung des ordentlichen Rentenalters führen, sind Anpassungen, die alle Selbstständigerwer- benden in ihrer privaten Vorsorgelösung und auch alle Arbeitnehmer im Kanton, die nicht beim Kan- ton angestellt sind, schon lange hinter sich und über sich haben ergehen lassen. Wer etwas ande- res behauptet, soll einmal einen Blick in private Zweite-Säule-Dokumente werfen. Die Forderungen der Motionärin sind unter Einbezug der finanziellen Situation unseres Kantons völlig realitätsfremd.

Die SVP lehnt den Vorstoss auch als Postulat ab.

Jakob Schwarz, Adelboden (EDU). Ich habe ebenfalls Mühe mit dieser Motion, und zwar grund- sätzlich. Man will bei dieser Gelegenheit die Ausgangslage zur Pensionskassenvorlage und zum Lehreranstellungsgesetz beeinflussen und verändern. Das finde ich nicht richtig. Man will die Folgen eines allfälligen Referendums abfedern. Dass die Sanierung der Pensionskasse zu mehr Belastun- gen führen wird, ist klar. Das heisst, der Nettolohn könnte dadurch sinken, was für das Personal in der Tat unerfreulich wäre. Aber auch auf den Kanton als Arbeitgeber kommen riesige Mehrbelas- tungen zu. Auch in der Privatwirtschaft kommt es für die Angestellten zu Nettolohnsenkungen, ins- besondere dann, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in eine höhere Alterskategorie kommt und damit Arbeitnehmer wie Arbeitgeber höhere Beiträge leisten müssen. Das ist auch eine Nettolohnsenkung. Ich empfehle Kollegin Battagliero, sich voll und ganz dafür einzusetzen, dass das Referendum gegen das Pensionskassengesetz nicht ergriffen wird. Dann wären ihre Befürch- tungen zumindest teilweise hinfällig. Wir werden die Motion auch in Form eines Postulats ablehnen.

Mathias Tromp, Bern (BDP). Wir haben im Kanton Bern zwei offene Fragen, die eine betrifft das Personal, die andere die Pensionskasse. Beide Fragen werden noch in dieser Session behandelt.

Deshalb kann man den Vorstoss unserer Meinung nach nicht einfach ablehnen. Die Motion lehnen wir in dieser Form selbstverständlich ab, weil sie zu weit geht, aber ein Postulat unterstützen wir.

Die Diskussion findet wahrscheinlich nächste Woche statt. Vielleicht kann man den Vorstoss nach- her sogar abschreiben; das werden wir sehen. Aber wir wollen einen Beitrag dazu leisten, wir haben auch in den Kommissionen mitgeholfen, beim Pensionskassengesetz und dem Lehrer- bzw. das Staatspersonalgesetz ein Paket zu machen. Wir stehen zu diesem Paket, und weil wir es nächste Woche behandeln, stehen wir heute auch für ein Postulat ein – in der Meinung, dass es dann viel- leicht abgeschrieben werden kann.

Adrian Haas, Bern (FDP). Die FDP lehnt den Vorstoss auch als Postulat ab mit folgender Begrün- dung. Der Vorstoss wurde noch vor der ersten Lesung des LAG eingereicht, ist also eigentlich alter Kaffee, weshalb ich erwartet hätte, dass man ihn zurückzieht. Mit der aufgegleisten Revision des LAG wird ein gewisser Lohnaufstieg ermöglicht, sofern der Regierungsrat den Handlungsspielraum schafft, indem er die Anzahl öffentlich-rechtlicher Angestellter in der Verwaltung ein bisschen redu- ziert. Wir haben im Rahmen der Revision des Pensionskassengesetzes zu einer Kompromisslösung Hand geboten, bei der ich von Seiten des Personals Signale erhalten habe, das sei durchaus trag- bar. Die FDP wird auch in der zweiten Lesung dabei bleiben.

Unsere Finanzdirektorin hat kürzlich in der Personalzeitung zu dieser Frage folgendes geschrieben:

«Auch im besten Fall, also bei der politisch vorteilhaftesten Lösung für das Personal, gehe ich da- von aus, dass als Folge der Anpassungen im Vorsorgebereich» – gemeint ist die Pensions- und

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Lehrerversicherungskasse – «das Kantonspersonal und die Lehrkräfte ab dem Jahr 2015 netto we- niger Lohn zur Verfügung haben.» So wird es sein, und es ist wie in der Privatwirtschaft, dass man als Personal einen Teil an die Sanierung der eigenen Pensionskasse beitragen muss. Das ist so, aber ich weise darauf hin, dass der Kanton bzw. der Steuerzahler Milliarden in die Lösung des Pen- sionskassenproblems investieren wird. Das müsste auch die Linke hier im Rat einmal anerkennen.

Ich finde es schade, dass man nicht bereit ist, den Vorstoss zurückzuziehen, nachdem man bereits Kompromisse gefunden hat, die aus meiner Sicht für den Steuerzahler, aber auch für das Kantons- personal einigermassen tragbar sind. Die FDP ist nicht bereit, erneut Prüfungsaufträge zu erteilen.

Wir werden hier im Rat Tatsachen schaffen, hoffentlich im Sinne des Kompromisses, den wir bereits in der ersten Lesung beschlossen haben.

Blaise Kropf, Bern (Grüne). Ich kann mich über weite Strecken Mathias Tromp anschliessen. Wir führen hier eine Art Prolog zur LAG-, Personalgesetz- und Pensionskassendebatte von nächster Woche. Die Forderung der Motion ist natürlich absolut berechtigt. Wir wissen alle, das Pensions- kassengesetz wird erhebliche Auswirkungen auf das Kantonspersonal haben. In einer Situation, da der Arbeitgeber, der Kanton, einen Lohnrückstand von bis zu 16, 17 Prozent gegenüber dem Kon- kurrenzumfeld aufweist, ist es mehr als berechtigt und mehr als richtig zu sagen, der Lohnrückstand dürfe nicht noch weiter anwachsen. Würde der Kanton dem Personal sogar noch einen Rückgang des Nettolohns zumuten, so wäre dies das Dümmste, was man machen kann. Ich bin aber aufgrund der Anträge der vorberatenden Kommissionen sowohl zum Pensionskassengesetz wie auch zum LAG/PG überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In diesem Sinn kann ich mich der Hoff- nung von Mathias Tromp anschliessen, dass der Vorstoss möglicherweise abgeschrieben werden kann.

Aber wir wissen alle, nächste Woche steht noch einiges auf dem Spiel. Es sollen offenbar noch ver- schiedene Anträge eingereicht werden, und es gilt die Referendumsfrist abzuwarten. Mit anderen Worten, wir werden nächste Woche gefordert sein, eine Lösung zu finden, die standhält und sicher- stellt, dass es für das Kantonspersonal nicht zu unzumutbaren Mehrbelastungen kommt. Von daher ist es richtig, den Vorstoss zu überweisen. Wir wären bereit, ihn auch als Motion zu unterstützen;

ein Postulat unterstützen wir selbstverständlich auch. Ich fordere Sie auf, hier mitzumachen.

Ruedi Löffel-Wenger, Münchenbuchsee (EVP). Die EVP unterstützt den Vorstoss als Postulat, und zwar im Sinn der Antwort der Regierung, wonach sie alles daran setzen werde, in den nächsten Jahren einen Gehaltsaufstieg, den man dem Personal immer wieder versprochen hat, zu gewähren.

Ich möchte noch zwei Bemerkungen zur Begründung der Motion machen, die wir etwas speziell fanden. Die erste Bemerkung betrifft die allgemeine Aussage, die Löhne des Berner Staatsperso- nals inklusive Lehrpersonen seien generell nicht mehr konkurrenzfähig. Das beurteilen wir nicht so;

unserer Meinung nach gibt es durchaus Berufs- und Anstellungskategorien und auch altersmässige Gruppen, auf die diese Aussage sicher nicht zutrifft. Die EVP könnte also diese Aussage nicht un- terstützen und knüpft die Unterstützung des Postulats auch nicht an diese Aussage. Die zweite Be- merkung betrifft den vierten Teil der Begründung. Wir haben gerätselt, wie es wohl gemeint sei, wenn die Motionärin ein Referendum gegen das Pensionskassengesetz ins Spiel bringt. Davor wür- den wir sehr warnen und uns distanzieren, sollte die Unterstützung des Postulats interpretiert wer- den als Freipass, Unterschriften für ein Referendum beim Pensionskassengesetz zu sammeln. Das wäre ein riesiges Eigengoal, und dabei helfen wir nicht mit.

Daniel Kast, Bern (CVP). Das Anliegen der Motionärin ist aus der Sicht der glp-CVP-Fraktion durchaus berechtigt. Der Nettolohnverlust ist unschön und ärgerlich. Aber dafür gibt es, wie schon mein Vorredner sagte, eine einigermassen befriedigende Lohnperspektive für das Personal. Das

«Päckli» LAG/PKG ist zwar nicht super, aber es bringt insgesamt doch auch Verbesserungen.

Wenn das, was die Kommission beim LAG plant, durchkommt, bringt dies eine Verbesserung, beim PKG allerdings eine Verschlechterung. Im Sinn meiner Vorredner Blaise Kropf und Mathias Tromp unterstützen wir den Vorstoss als Postulat.

Giovanna Battagliero, Bern (SP). Ich danke für die Diskussion. Die Sache ist, ich wiederhole es, noch nicht beschlossen und noch nicht erledigt. Ich schliesse an das Votum von Mathias Tromp an:

Es geht mit der Überweisung des Vorstosses um ein Bekenntnis, und zwar um ein Bekenntnis, dass sich, wie der Regierungsrat in seiner Antwort, auch der Grosse Rat bereit erklärt, in den nächsten Jahren alles daran zu setzen, dass die Gehaltsanstiege, die nötig sind – darüber haben wir bereits

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diverse Male diskutiert –, gewährt werden können. Wir anerkennen, was in den letzten Monaten in der Beratung des PKG und des LAG gegangen ist. Wenn das «Gesamtpäckli» so durchkommt und es nicht noch Anträge gibt, wie man jetzt läuten gehört hat, ist das vertretbar, aber eben nur im Hin- blick darauf, dass die Gehaltsanstiege gewährt werden können. In diesem Sinn bitte ich Sie, min- destens ein Postulat zu unterstützen. Ich wandle den Vorstoss in ein Postulat.

Präsident. Das Wort hat die Finanzdirektorin. Anschliessend stimmen wir über ein Postulat ab.

Beatrice Simon-Jungi, Finanzdirektorin. Bekanntlich liegen zum jetzigen Zeitpunkt die Ergebnis- se der Beratung PKG- und LAG/PG-Revision noch nicht auf dem Tisch. Wird aber gemäss dem Antrag der Kommission, was das PKG betrifft, der Deckungsgrad von 100 Prozent in 20 Jahren angestrebt, würde dies dem Kantonspersonal Finanzierungsbeiträge von 1,3 Prozent verursachen.

Die Lehrkräfte müssten 2 Prozent zahlen, dafür müssten sie keine Sanierungsbeiträge mehr leisten.

Beim Antrag der Regierung, die Kasse innert 30 Jahren zu sanieren, gäbe es eine tiefere Belas- tung, sodass die Lehrkräfte im Vergleich zur heutigen Situation keine Sanierungsbeiträge mehr zah- len müssten.

Beim Kantonspersonal ist es etwas anders. Dort würden sowohl bei der Kommissions- wie auch bei der Regierungsratsvariante zusätzliche Beiträge zu leisten sein. Wir haben also auf der einen Seite Mehrbelastungen betreffend der Sanierung der Kassen, auf der anderen Seite bringt der Primat- wechsel eine Systemumstellung bei den Pensionskassenbeiträgen mit sich. Während beim Leis- tungsprimat bei Lohnerhöhungen Verdiensterhöhungsbeiträge gezahlt werden müssten, gibt es dies beim Beitragsprimat nicht mehr. Dafür fallen beim Beitragsprimat höhere ordentliche Pensionskas- senbeiträge an. Wenn man das Ganze über ein paar Jahre hinweg betrachtet, gleichen sich die höheren Beiträge und die wegfallenden Verdiensterhöhungsbeiträge in etwa aus. Es darf deshalb nicht einfach nur eine Momentaufnahme gemacht werden. Es ist umfassender.

Dazu kommt, dass beim Beitragsprimat nach Alter abgestufte Beiträge erhoben werden, was dazu führt, dass nicht alle Mitarbeitenden gleich stark belastet werden. Jüngere Mitarbeitende würden zukünftig tiefere Beiträge zahlen, als dies heute der Fall ist. Der Regierungsrat kann die individuelle Mehrbelastung deshalb nicht mit einer einzigen Massnahme, die für alle Mitarbeitenden gilt, auffan- gen.

Lieber Grossrat Haas, ja, ich stehe zu meiner Aussage in der Personalzeitung, wonach ich heute befürchte, dass am Schluss gewisse Leute weniger Lohn haben werden. Wichtig ist noch Folgen- des, und das möchte ich speziell erwähnen: Der Regierungsrat hat mit oder vielleicht trotz der ASP gezeigt, dass er bereit ist, dem Personal auch in finanzpolitisch sehr schwierigen Zeiten eine Lohn- entwicklung zu gewähren, weil die bekannten Probleme vorhanden sind und wir etwas unternehmen müssen. Zudem ist der Regierungsrat auch bestrebt, die Mehrbelastungen, die es beim Übertritt zum Beitragsprimat geben wird, in einem tragbaren Rahmen zu halten. Es ist also ein Entscheid zugunsten des Personals. Aber letztendlich können wir nicht alle negativen Entwicklungen aufhal- ten. Wir empfehlen das Postulat zu Annahme, und ich bitte Sie, es zu unterstützen.

Präsident. Herr Siegenthaler hat sich noch gemeldet.

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). Ich muss noch etwas klarstellen. Unser Sprecher sagte, wir würden ein Postulat unterstützen im Hinblick auf die kommende Gesetzesarbeit, bei der wir Lei halten werden. Was wir dort versprochen haben, werden wir machen. Liebe Giovanna, du hast uns irgendwie das Wort im Mund umgedreht, indem du in deinem zweiten Votum sagtest, ihr würdet erwarten, dass das Versprechen eingelöst wird, dass die Lohnanstiege dann auch erfolgen. Das wollen wir nicht. Wir wollen und können kein solches Versprechen für einen automatischen Lohnan- stieg abgeben. Der Motionstext sagt: «Der Regierungsrat ergreift Massnahmen ...». Mit der Um- wandlung in ein Postulat heisst dies, «er prüft geeignete Massnahmen», und das kann auch ein Lohnabbau sein, um finanzielle Mittel freizuschaufeln, die einen anständigen Lohnanstieg ermögli- chen. Das verstehen wir darunter. Ich möchte einfach klarstellen: Wenn wir ein Postulat unterstüt- zen, heisst dies, wir helfen mit, die Gesetzesarbeit, die wir bis jetzt mitgetragen haben, weiterhin zu unterstützen. Weitere Versprechen von gesichertem Lohnanstieg geben wir damit nicht ab.

Präsident. Wir stimmen über das Postulat ab. Wer das Postulat annehmen will, stimmt Ja, wer es ablehnt, stimmt Nein.

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Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst Annahme als Postulat

Ja 77

Nein 53

Enthalten 2

Präsident. Der Rat hat das Postulat überwiesen.

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