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Mittwoch (Vormittag), 20. November 2013 Finanzdirektion 61 2013.1175 Motion 237-2013 SP-JUSO-PSA (Näf-Piera, Muri) Ein ausgeglichener Voranschlag - der Grosse Rat in der Pflicht

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Sitzungstitel7 2013.1175 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 20. November 2013

Finanzdirektion

61 2013.1175 Motion 237-2013 SP-JUSO-PSA (Näf-Piera, Muri) Ein ausgeglichener Voranschlag - der Grosse Rat in der Pflicht

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 237-2013

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1175 Eingereicht am: 02.09.2013 Fraktionsvorstoss: Ja

Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: SP-JUSO-PSA (Näf-Piera, Muri) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 25 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2013

RRB-Nr.: 1353/2013 vom 16. Oktober 2013 Direktion: Finanzdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Ein ausgeglichener Voranschlag – der Grosse Rat in der Pflicht

Mit einer auf zwei Jahre befristeten Erhöhung der Steueranlage wird ein ausgeglichener Voranschlag 2014 sichergestellt. Auf den Abbau auf Kosten älterer, kranker und Menschen mit einer Behinderung sowie den Einbezug von Kürzungen gemäss Topf 2 kann mit dieser Massnahme verzichtet werden.

Begründung:

Ein defizitärer Voranschlag widerspricht dem Gebot der Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik und wird auch aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse im Grossen Rat keine Zustimmung finden. Ein abgelehnter Voranschlag würde anderseits zu einer sehr schwierigen Situation führen, strategische Überlegungen könnten aus Zeitmangel kaum mehr in die Budgetdiskussion einfliessen.

Einige der im Rahmen der ASP 2014 vorgesehenen Kürzungen treffen ältere, kranke und Menschen mit einer Behinderung stark. Sie könnten auf den Widerstand der Mehrheit des Grossen Rates stossen, wie auch einige weitere fragwürdige Kürzungsmassnahmen, zum Beispiel in der Berufsbildung. Um einen defizitären Voranschlag beziehungsweise den Einbezug der inakzeptablen Massnahmen gemäss Topf 2 zu verhindern, muss eine Alternative geplant werden. Als Lösung bietet sich eine auf zwei Jahre befristete Erhöhung der Steueranlage an.

Damit erhält der Kanton Bern genügend Zeit, um andere Massnahmen zur Überwindung des strukturellen Defizits zu prüfen.

Eine befristete Erhöhung der Steueranlage um zwei Steuerzehntel ist für den einzelnen gut tragbar. Es würden nur die in den letzten Jahren vorgenommenen nicht finanzierten Steuersenkungen kompensiert. Bei einem durchschnittlichen Einkommen müssten monatlich

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 21.10.2013 / Version: 8 / Dok.-Nr.: 71485 / Geschäftsnummer: 2013.1175??Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

ungefähr 10 Franken mehr bezahlt werden, damit pflegebedürftige Grosseltern oder Menschen mit einer Behinderung weiterhin gut betreut werden.

Antwort des Regierungsrats

Mit einem Überschuss in der Laufenden Rechnung von 6 Mio. Franken sowie einem Finanzierungsüberschuss von 24 Mio. Franken ist es dem Regierungsrat gelungen, in einem schwierigen finanzpolitischen Umfeld dem Grossen Rat einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag 2014 vorzulegen.

Der ausgeglichene Voranschlag ist allerdings nur dank den schmerzhaften Entlastungen aus der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) zustande gekommen. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Entlastungsmassnahmen aus der ASP 2014 teilweise hart und für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit Einschnitten verbunden sind. Trotzdem erachtet er die Massnahmen in Anbetracht der finanzpolitischen Situation insgesamt als politisch vertretbar.

Dem Regierungsrat liegen seit der Verabschiedung seines Berichtes zur ASP 2014 an den Grossen Rat vom 26. Juni 2013 keine neuen Erkenntnisse vor, welche ihn in Bezug auf die Massnahmen der ASP 2014 eine andere politische Haltung einnehmen liessen. Vor diesem Hintergrund hält er weiterhin an den von ihm erarbeiteten Massnahmen der ASP 2014 fest und lehnt die vorliegende Motion ab. Eine Erhöhung der Steueranlage ist aus politischer Sicht kaum mehrheitsfähig. Der Regierungsrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäss KV Art. 101c jede Erhöhung der Steueranlage durch den Grossen Rat, die gesamthaft zu mehr Steuereinnahmen des Kantons führt, der Zustimmung der Mehrheit seiner Mitglieder bedarf (sog.

«Steuererhöhungsbremse»).

Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass eine allfällige Annahme der Motion durch den Grossen Rat keine direkten Auswirkungen auf den vom Regierungsrat bereits zu Handen des Grossen Rates verabschiedeten Voranschlag 2014 hätte. Hierzu sind entsprechende Anträge anlässlich der Budgetberatung im Rahmen der Novembersession erforderlich.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

(Die Haushaltsdebatte wurde unabhängig der Reihenfolge der Geschäfte im Detailprogramm in Themenblöcken zusammengefasst geführt. Deshalb erscheint der Wortlaut der Haushaltsdebatte – das heisst, die Diskussionen über die Traktanden 60–109 – alle unter dem Geschäftstitel

«2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)»). Die Diskussion dieses Geschäfts findet sich unter 2013.0889-Wortlautdokument 2013.11.20-09.00-de und ff.)

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 58

Nein 89

Enthalten 4

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