Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil
du canton de Berne
Beschlussdokument
Mittwoch (Vormittag), 20. November 2013
Finanzdirektion
60 2013.1350 Grossratsbeschluss betreffend den Grundsatzentscheid der Abtragung des Defizits in der Laufenden Jahresrechnung 2012
Der Regierungsrat beantragt:
Genehmigung
Verlängerung der Frist für die Abtragung des Defizits auf vier Jahre
Abstimmungsfrage: Die Frist für die Abtragung des Aufwandüberschusses des Geschäftsberichts 2012 wird im Sinne von Art. 101a Abs. 4 KV auf 4 Jahre erstreckt.
Abstimmung
Der Grosse Rat beschliesst:
Annahme
Ja: 146
Nein: 2
Enthalten: 5
Das Quorum von 96 Stimmen ist erreicht. Der Grosse Rat stimmt somit diesem Grundsatz zu und die einzelnen Tranchen werden durch „normalen“ Mehrheitsbeschluss im Rahmen des jeweiligen Voranschlags festgelegt.