Sitzungstitel7 2013.0297 1
Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Mittwoch (Nachmittag), 4. September 2013
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
52 2013.0297 Interpellation 060-2013 Hofmann (Bern, SP) Offenlegung des Bewilligungsgesuchs der BKW
Vorstoss-Nr: 060-2013
Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 11.03.2013
Eingereicht von: Hofmann (Bern, SP) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit: Nein 21.03.2013
Datum Beantwortung: 19.06.2013
RRB-Nr: 809/2013
Direktion: BVE
Offenlegung des Bewilligungsgesuchs der BKW
Das Bundesverwaltungsgericht befristete in seinem Entscheid vom 1. März 2012 die Be- triebsbewilligung des AKW Mühleberg auf den 28. Juni 2013. Weiter forderte es die BKW auf, ein Betriebsbewilligungsgesuch für den Betrieb nach dem 28. Juni 2013 zuhanden des UVEK unter Auflagen einzureichen.1 An der Medienkonferenz2 der BKW vom 14. August 2012 wurde erklärt, dass die BKW das verlangte Betriebsbewilligungsgesuch eingereicht hat. Dieses eingereichte Betriebsbewilligungsgesuch wurde jedoch nicht öf- fentlich aufgelegt. Das Gesuch beinhaltet einen Endtermin für die beantragte Bewilligung.
Der von der BKW gewünschte Stilllegungstermin ist auch für die kantonalen Finanzen, die momentan stark unter Druck stehen, von Wichtigkeit. Das Verlängerungsgesuch, das von öffentlichem Interesse ist, wurde der Berner Bevölkerung vorenthalten. Der Kanton Bern hat ein Recht, in die Ausserbetriebssetzungsplanung des AKW Mühleberg Einsicht zu er- halten. Die BKW gedenkt, ihre Nachrüstungsplanung erst Ende 2013 zu veröffentlichen.
Sie hat in ihrem 2012 eingereichten Gesuch jedoch bereits einen Termin festlegen müs- sen, der verbindlich ist.
Deshalb bitte ich die Regierung, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Ist der Kanton Bern als Mehrheitsaktionär der BKW bereit, das Datum, das die BKW für die Stilllegung des AKW Mühleberg vorsieht, zu veröffentlichen?
2. Ist der Kanton Bern als Mehrheitsaktionär der BKW bereit, das von der BKW für den Weiterbetrieb des AKW Mühleberg um den 14. August 2012 herum eingereichte Be- triebsbewilligungsgesuch zu veröffentlichen?
Antwort des Regierungsrats
Am 28. März 2013 hat das Bundesgericht die Beschwerde der BKW gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vollumfänglich gutgeheissen. Damit verfügt das Kernkraftwerk Mühleberg definitiv über eine unbefristete Betriebsbewilligung und das am 9. August 2012 beim UVEK vorsorglich eingereichte Verlängerungsgesuch ist gegenstandslos geworden.
1 http://www.bvger.ch/publiws/download?decisionId=b0745605-5f9b-49c5-8596-443fa16d826d
2 http://www.bkw-fmb.ch/etc/ml/repository/3_0_Ueber_uns/medien/downloads/de/2012/August/120814- mediengespraech.Download.pdf Seite 10
Geschäfts-Nr.: 2013.0297 Seite 2/2
1. Im Verlängerungsgesuch, das mittlerweile gegenstandslos ist, beantragte die BKW die Aufhebung der Befristung und eventualiter eine Befristung bis 2022.
2. Weil das Verlängerungsgesuch gegenstandslos ist, sieht der Regierungsrat auch keinen Anlass, bei der BKW eine Veröffentlichung zu beantragen.
Präsident. Herr Hofmann ist von der Antwort nicht befriedigt und gibt eine Erklärung ab.
Andreas Hofmann, Bern (SP). Eine Stilllegung im Jahr 2022 würde heissen, das bedeutende Summen in Nachrüstungen investiert werden müssten. Angesichts dieser Tatsache wäre es inte- ressant zu erfahren, ob die BKW heute auch noch am Termin 2011 festhält. Wenn man von heuti- gen und in Zukunft geltenden Strompreisen in Europa ausgeht, können die Investitionen ja gar nicht amortisiert werden.
Eine Bemerkung zu Frage 2: Im Gesuch sind die Nachrüstungsmassnahmen enthalten, welche die BKW geplant und terminiert hat. Es gibt eine grosse Gemeinde von Leuten, die das AKW sehr ge- nau beobachten, praktisch jedes Schräubchen von aussen kontrollieren und sehr interessiert daran wären, die Massnahmen zu kennen. Die Öffentlichkeit, die im Prinzip die Sicherheit ertragen bzw.
die fehlenden Sicherheitsmassnahmen zur Kenntnis nehmen muss, hätte das Recht, solche Details zu wissen.