Sitzungstitel7 2013.0700 1
Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
19 2013.0700 Interpellation 144-2013 Aeschlimann (Burgdorf, EVP)
Wollen die BKW das Atomkraftwerk Mühleberg bis zum bitteren Ende betreiben?
Vorstoss-Nr: 144-2013
Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 03.06.2013
Eingereicht von: Aeschlimann (Burgdorf, EVP) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung: 20.11.2013
RRB-Nr: 1566/2013
Direktion: BVE
Wollen die BKW das Atomkraftwerk Mühleberg bis zum bitteren Ende betreiben?
Wie gemeinhin bekannt, betreiben die BKW und damit der Kanton Bern als dessen Haupt- aktionär mit dem Atomkraftwerk Mühleberg einen der ältesten und marodesten Reaktoren weltweit überhaupt. Zu den gängigen Erfahrungswerten gehört, dass eine technische An- lage, die ihr normales Lebensalter erreicht oder überschritten hat, so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen wird, insbesondere dann, wenn ihre Pannenanfälligkeit zu ver- heerenden Konsequenzen für Mensch, Wirtschaft und Umwelt führen kann (vgl. Antwort Regierungsrat zu Interpellation 258-2012). Es sei nochmals daran erinnert, dass eine ent- sprechende Wahrscheinlichkeit erheblich ist, weil jeder sechzehnte der bislang weltweit abgeschalteten Reaktoren havariebedingt vom Netz genommen werden musste. Die jüngsten Auseinandersetzungen um den angestrebten Weiterbetrieb des AKW Mühleberg lassen die beunruhigende Eventualität erkennen, dass offenbar auch eine Variante des Weiterbetriebs über 2022 hinaus, also sozusagen Open End, ins Auge gefasst wird, wobei dieses Open End sich als bitteres Ende erweisen könnte.
Der Regierungsrat wird deshalb ersucht, die folgenden Fragen einzeln zu beantworten:
1. Wollen die BKW das AKW Mühleberg über das Jahr 2022 hinaus betreiben? Falls ja, unter welchen Rahmenbedingungen würde dies der Fall sein?
2. Wollen die BKW das AKW Mühleberg nur bis zum Jahr 2022 betreiben und infolge die- ser Fristansetzung auf erforderliche Investitionen verzichten?
3. Welche weiteren Vorgehensvarianten stehen zur Diskussion?
4. Wie nimmt der Regierungsrat als Vertreter des Hauptaktionärs der BKW zu den Varian- ten 1 und 2 Stellung? Wird der Regierungsrat alles daran setzen, um zu verhindern, dass diese beiden Varianten umgesetzt werden?
Antwort des Regierungsrats
Die eingereichte Initiative «Mühleberg vom Netz» zeigt klar, dass die Sorge vieler Kan- tonsbewohnerinnen und -bewohner um Mühleberg gross ist. Auch eine kürzlich in den Medien thematisierte Umfrage der ETH hat – für viele wohl überraschend – ergeben, dass 61 Prozent der Schweizer Bevölkerung Kernkraftanlagen als grösste aktuelle Gefahr ein- stufen, vor dem als zweitgrösste Gefahr genannten Terrorismus. Im Kanton Bern muss die Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) oberste Priorität haben. Dies gilt genauso
Geschäfts-Nr.: 2013.0700 Seite 2/2
uneingeschränkt für die nun bis 2019 geplante Restbetriebsphase, den nachfolgenden Nachbetrieb und den danach vorzunehmenden Abbau.
Zu den Fragen 1 bis 3
Die Fragen 1 bis 3 richten sich direkt an die BKW. Sie sind heute überholt, nachdem die BKW AG am 30. Oktober 2013 entschieden hat, dass die Ausserbetriebnahme per 2019 erfolgen soll.
Zu Frage 4
Der Regierungsrat hat seine atomkraftkritische Haltung bereits wiederholt und zuletzt mit seinem Gegenvorschlag zur Initiative «Mühleberg vom Netz» unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Nach dem Entscheid des Verwaltungsrats der BKW AG zur Ausserbe- triebnahme bis 2019 wird das KKM als erstes Kernkraftwerk der Schweiz abgestellt. Der atomkraftfreie Kanton Bern, als eines der zentralen, mittelfristigen Ziele der kantonalen Energiestrategie 2006, wird Wirklichkeit. Einen Weiterbetrieb des KKM über das Jahr 2022 hinaus, hat der Regierungsrat entschieden abgelehnt.
Präsident. Der Interpellant ist von der Antwort des Regierungsrats befriedigt, gibt aber eine Erklä- rung ab.
Martin Aeschlimann, Burgdorf (EVP). Die Fragen in meiner Interpellation, die ich am 3. Juni 2013 eingereicht habe, sind mittlerweile von den Ereignissen überholt worden. Insbesondere die folgende Antwort nehme ich mit Befriedigung zur Kenntnis: «Nach dem Entscheid des Verwaltungsrats der BKW AG zur Ausserbetriebnahme bis 2019 wird das KKM als erstes Kernkraftwerk der Schweiz abgestellt.» Diese Aussage stammt immerhin von der Mehrheitsaktionärin der Firma. Sie könnte nur noch überholt werden von einem anderen zeitlichen Ereignis, nämlich von der Abstimmung vom 18. Mai über eine Vorverlegung des Stilllegungstermins.