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Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 18 2013.0588 Interpellation 125-2013 Muntwyler (Bern, Grüne) Finanzielle Deckung des AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

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Sitzungstitel7 2013.0588 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

18 2013.0588 Interpellation 125-2013 Muntwyler (Bern, Grüne) Finanzielle Deckung des AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Vorstoss-Nr: 125-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 18.05.2013

Eingereicht von: Muntwyler (Bern, Grüne) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 20.11.2013

RRB-Nr: 1565/2013

Direktion: BVE

Finanzielle Deckung des AKW-Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Für die Stilllegung, die Nachbetriebsphase und den Rückbau aller Schweizer AKW wurde ein Fonds gebildet, in den bis Ende 2011 2,828 Mrd. Franken eingezahlt worden sind. Ins- gesamt soll der Fonds 9,2 Mrd. Franken enthalteni. Die Verzinsung des Fonds ist mit 5 Prozent angesetzt. Dies verwundert, da in der heutigen Zeit Verzinsungen von 5 Prozent gemäss Auskunft diverser Fondsverwalter und Banken unwahrscheinlich sind.ii Als Be- rechnungsgrundlage ist eine Laufzeit der AKWs von 50 Jahren angenommen. Zusätzlich nötige Nachbesserungen zur Erreichung dieser Laufzeit müssen ebenfalls finanziert wer- den. Es besteht daher die Vermutung, dass wir es hier mit einer «Schönwetter- Konstruktion» zu tun haben, mit unangenehmen finanziellen Konsequenzen für den Kan- ton Bern im Falle des AKWs Mühleberg.

Mit dieser Interpellation soll abgeklärt werden, ob hier für die kantonalen Finanzen ein fi- nanzielles Risiko besteht und wie hoch dieses allenfalls ist.

Die Regierung wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Ist die die finanzielle Deckung für die Stilllegung, die Nachbetriebsphase und den Rückbau des AKW Mühleberg genügend? Dies in folgenden Varianten:

a. Abschaltung Ende 2013 ohne technische Nachrüstung b. Abschaltung Ende 2018 mit technischen Nachrüstungen c. Abschaltung Ende 2023 mit technischen Nachrüstungen

2. Falls die finanzielle Deckung ungenügend ist, sind die Auswirkungen auf die kantonalen Finanzen aufzuzeigen. Dies durch verminderte Gewinnauszahlungen der BKW oder sogar durch eine Nachschusspflicht des Hauptaktionärs (Kanton Bern).

Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat legt ebenfalls grossen Wert auf die Bereitstellung der nötigen Mittel, die für die Finanzierung aller mit der Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken anfallenden Kosten nötig sein werden. Gemäss deren Angaben hat die BKW AG per Ende 2012 Rück- stellungen von bisher 1,468 Mrd. Franken gebildet. Diese entsprechen dem Barwert der aktuell erwarteten künftigen Nachbetriebs, Stilllegungs- und Entsorgungskosten.

Zu Frage 1

(2)

Sitzungstitel7 2013.0588 2

Geschäfts-Nr.: 2013.0588 Seite 2/2

Die BKW zahlt aufgrund der aktuellen Veranlagung jährlich insgesamt 30 Mio. Franken in die Fonds ein (Fr. 18 Mio. in den Entsorgungsfonds und Fr. 12 Mio. in den Stilllegungs- fonds). Das Fondsguthaben der BKW per Ende 2012 beträgt 0,7 Mrd. Franken und die durch die Fonds sicherzustellenden Kosten belaufen sich gemäss der aktuellen Kosten- schätzung auf 1,4 Mrd. Franken (Preisbasis 2011).

Würde das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) gemäss Szenario a) Ende 2013 ausser Be- trieb genommen, ist mit unmittelbaren Fondseinzahlungen von rund 400 Mio. Franken zu rechnen. Hinzu kommen zusätzlichen Rückstellungsbildungen und Abschreibungen von bis zu 500 Mio. Franken im Zusammenhang mit dem Nachbetrieb, der Stilllegung und der Entsorgung. Für die Szenarien b) und c) mit Abschaltungen Ende 2018 oder Ende 2023 und den entsprechenden technischen Nachrüstungen liegen dem Regierungsrat keine konkreten Zahlen der BKW vor.

Die BKW geht heute davon aus, dass die aus dem Nachbetrieb, der Stilllegung und der Entsorgung entstehenden Verpflichtungen bei der nun für das Jahr 2019 geplanten Aus- serbetriebnahme des KKM gedeckt werden können.

Zu Frage 2

Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Nachschusspflicht des Kantons als Haupt- aktionär. Finanzielle Konsequenzen für den Kanton könnte eine nicht gemäss der Planung der BKW erzwungene Ausserbetriebnahme des KKM primär im Zusammenhang mit einer allenfalls erforderlichen Kapitalerhöhung haben. Zudem wäre je nach Verlauf der Ge- schäftsentwicklung ein Rückgang der Dividendenausschüttung zu erwarten und der Kan- ton wäre als Hauptaktionär auch von einem allfälligen Rückgang des Werts der BKW AG betroffen. Finanzielle Auswirkungen könnten sich für den Kanton schliesslich aus niedrige- ren Steuerleistungen der BKW ergeben.

Präsident. Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt und gibt eine Erklärung ab.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Im Prinzip sage ich Dasselbe wie Herr Amstutz, nur auf Deutsch. Es geht um den Rückbau des Kernkraftwerks Mühleberg. Die Frage ist, ob genügend finanzielle Mittel zurückgestellt worden sind. Wenn ich sehe, wie die Entsorgungs- und Stilllegungsfonds gespiesen werden und mit welchen Zinsen man rechnet, wird es mir leicht «gschmuech». Deshalb beruhigt mich die Antwort des Regierungsrats, er lege grossen Wert auf genügend Mittel. Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen. Es ist einiges gelaufen; wir wissen, dass 2019 ein favorables Datum für die Stilllegung ist. Ob es wirklich 2019 ist oder etwas früher, werden wir noch sehen. Wichtig für uns ist, dass für genügend Geld im Fonds gesorgt wird. Allerdings können wir aus Berner Sicht sagen: Den Letzten beissen die Hunde, und das werden die Aargauer oder die Solothurner mit ihren Kernkraft- werken sein. Für uns wird es wahrscheinlich genug Geld haben.

i AKW-Betreiber müssen mehr bezahlen; Tagesanzeiger 21.11.2012

ii Eigene Recherchen bei Fondsverwaltern bekannter Banken auf dem Platz Bern (März/ April 2013)

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