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Dienstag (Vormittag), 18. März 2014 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 17 2014.0012 Interpellation 013-2014 Muntwyler (Bern, Grüne) Luftraum Bern-Belp: Die Schlinge zieht sich zu

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Sitzungstitel7 2014.0012 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 18. März 2014

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

17 2014.0012 Interpellation 013-2014 Muntwyler (Bern, Grüne) Luftraum Bern-Belp: Die Schlinge zieht sich zu

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 013-2014 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2014.0012 Eingereicht am: 05.01.2014 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Muntwyler (Bern, Grüne) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 23.01.2014 RRB-Nr.: 215/2014 vom 17. März 2014 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Luftraum Bern-Belp: Die Schlinge zieht sich zu

Mit diesem Titel beginnt eine Pressemitteilung des Aero Club der Schweiz AECS vom Dezember 2013 zur vorgesehenen Anpassung der TMA (Terminal Control Aera – Nahkontrollbereich) und der CTR (Control Zone – Kontrollzone) Bern per 2015 für den geplanten satellitengestützten GNSS- Anflug (IFR) auf die Piste 32 (Anflug Süd) des Flughafens Bern. «Damit können entsprechend aus- gerüstete Luftfahrzeuge bei Wetterlagen, die eine Landung auf der Piste 32 erfordern, direkt von Südosten her (über Thun/Steffisburg–Münsingen) den Flughafen Bern anfliegen», heisst es im AIC 1/2014B (Aeronautical Information Circular – Luftinformationsblatt) von Skyguide.

Dieser neue Anflug hat einschneidende Folgen für den Flug nach Sicht (VFR), aber auch für die Lärmbelastung der betroffenen Region. So wird nun die TMA lateral bis auf die Höhe des Flugplat- zes Thun ausgedehnt. Das wird dazu führen, dass die Leichtaviatik vermehrt auf der Höhe Thun/Ausgang Thunersee die Ost-West/West-Ost-Traversen machen werden. Der Fluglärm wird also hier kanalisiert. Dazu werden alle Luftsparten, die nach Sicht fliegen, wie Gleitschirme, Ballone, Segelflugzeuge, Motorflug, Helikopter, Deltaflieger usw., in diesen Bereich abgedrängt.

Als geografisch sehr ausgedehnter Kanton mit weitaus mehr Flugplätzen als andere Kantone hat der Kanton Bern ein besonderes Interesse an einer Freihaltung des Luftraums für alle Luftraumbe- nützer. Mit der geplanten Ausweitung der TMA liegt nun ein Luftraum-Riegel von Biel bis Thun quer über dem Mittelland und behindert die allgemeine Luftfahrt, die im Sichtflug unterwegs ist.

Die Regierung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

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1. Wie werden Fragen der Luftfahrt, die die Berner Bevölkerung (u. a. Lärm) und Luftraumnutzer betreffen, von der Berner Kantonsverwaltung behandelt?

2. Wie nimmt der Kanton Bern Stellung zur geplanten TMA- und CTR-Ausdehnung (Frist 28.2.2014) gemäss AIC 1/ 2014B beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion Luftraum, 3003 Bern?

3. Ist der Kanton Bern bereit, sich für eine der allgemeinen Luftfahrt nach Sichtflug angepassteren Regelung einzusetzen?

Antwort des Regierungsrats

1. Grundsätzlich ist die Luftfahrt Bundessache. Der Bund zieht je nach den zu beachtenden Verfah- ren die Kantone und betroffenen Gemeinden bei. Auf kantonaler Ebene sind die Zuständigkeiten wie folgt verteilt: Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion für den Bereich Zivilluftfahrt (inkl. da- mit verbundene Lärmfragen), die Polizei- und Militärdirektion für Genehmigungsverfahren der mi- litärischen Infrastrukturanlagen und die Justiz-, Gemeinden- und Kirchendirektion für Lärmfragen im Zusammenhang mit der Militärluftfahrt.

2. Die geplante Anpassung der Luftraumstruktur (Erweiterung des bestehenden kontrollierten Luft- raums über dem Flughafen Bern-Belp in südöstlicher Richtung bis nach Thun) hat das Bundes- amt für Zivilluftfahrt den Luftraumnutzern, das heisst den Eigentümern von Luftfahrtanlagen und den Luftfahrtorganisationen, bis zum 28. Februar 2014 zur Anhörung unterbreitet. Der Kanton wurde lediglich mit einer Kopie bedient. Er wird sich nicht an der Anhörung beteiligen.

3. Auch nach erfolgter Anpassung der Luftraumstruktur werden die Freizeit- und Privatflieger – es handelt sich dabei vorwiegend um Motorflüge, Segelflüge, Hängegleiter- und Gleitschirmflüge – den bis in den Raum Thun erweiterten kontrollierten Luftraum weiterhin mitbenutzen können. Der Regierungsrat erachtet die mit der Erweiterung des kontrollierten Luftraums verbundenen Ein- schränkungen für die Freizeit- und Privatfliegerei als durchaus zumutbar. Sie bestehen haupt- sächlich darin, dass die Piloten Kontakt mit der Flugsicherung aufnehmen müssen, bevor sie den kontrollierten Luftraum befliegen dürfen. Die Regelung entspricht den internationalen Luftfahrt- vorschriften.

Präsident. Der Interpellant ist nicht befriedigt. Er verlangt Diskussion. Wir stellen zuerst das Quo- rum fest, das 40 Stimmen beträgt.

Abstimmung

Für Diskussion der Interpellation stimmen 32 Ratsmitglieder.

Präsident. Mit 32 Stimmen wurde das Quorum nicht erreicht; die Diskussion wurde nicht gewährt.

Der Interpellant gibt eine Erklärung ab.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Ich bin aktiver Segelflieger; seit 1978 habe ich das Brevet und habe mehr als 2500 Flugstunden absolviert. Zudem betreibe ich ein selbststartendes Flugzeug, und an der Berner Fachhochschule beüben wir diverse Projekte im Bereich Elektroflug. Der Kanton Bern, werte Kolleginnen und Kollegen, ist ein Flugplatzkanton. Wir haben elf Flugplätze und sieben Flug- räume, die sich im Kanton Bern tangieren. Der Kanton Zürich hat sechs, das Wallis fünf, das Tessin sechs. Wir haben also wesentlich mehr Flugräume als alle anderen. Der Südanflug, den man in Bern-Belp nun versucht, berührt einen Flugplatz mit maximal 75 000 Flügen, 23 000 Flügen nach Instrumentenbedingung. (Der Präsident läutet die Glocke.)

Man schätzt, dass etwa 6500 Südanflüge erfolgen werden. Diese werden paketweise kommen. Das wird zu einer erhöhten Lärmbelastung führen, einerseits durch die anfliegenden Flugzeuge, ander- seits aber auch durch die ständigen Lufträume, die vom BAZL vorgesehen sind; die allgemeine Luft- fahrt wird Thun umfliegen und überfliegen. Diese Flugzeuge werden Thun also tiefer überfliegen, unter 1600 Meter, und werden anschliessend wieder aufsteigen. Diejenigen Flugzeuge, die das nicht können – Segelflugzeuge, Delta und Ähnliches –, werden wohl ein wenig «ins Gras beissen».

Sie werden sehen müssen, ob sie überhaupt noch weiterkommen. Nützlich ist der Südanflug nur für sehr grosse Flieger. Man kann etwa an den Airbus A319 denken, an Bombardier- Businessflugzeuge und Ähnliches. Es wurde gesagt, man habe die Verbände vorher angehört: «Die

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Änderungen wurden unter Beteiligung der Luftwaffe, der Flugsicherung Skyguide sowie der Ver- bände der allgemeinen Luftfahrt ausgearbeitet.» Der Aero-Club der Schweiz sagt jedoch, weder er noch ein anderer Verband sei angehört worden. Da wird also von einer kleinen Gruppe über unse- ren Luftraum verfügt. (Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen.) Der Kanton Bern hört gegen oben nicht bei der Bauzone auf. Wir müssen dafür sorgen, dass wir diesen Flugraum weiterhin erhalten und selbst bestimmen können, wer wo durchfliegt.

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