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Dienstag (Vormittag), 18. März 2014 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 25 2013.0931 Interpellation 189-2013 Gsteiger (Eschert, EVP) Kiesschotter auf wichtigen Verkehrsachsen

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Sitzungstitel7 2013.0931 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 18. März 2014

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

25 2013.0931 Interpellation 189-2013 Gsteiger (Eschert, EVP) Kiesschotter auf wichtigen Verkehrsachsen

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 189-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.0931 Eingereicht am: 24.07.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Gsteiger (Eschert, EVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Nein 05.09.2013 RRB-Nr.: 1746/2013 vom 17. März 2014 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kiesschotter auf wichtigen Verkehrsachsen

Im Juli 2013 wurden namentlich im Amtsbezirk Moutier mehrere Hauptstrassenabschnitte repa- riert, indem tonnenweise Kiesschotter ausgebracht wurde, dies vor allem im Tal von Tavannes (H6) und im Grand-Val (J30).

Die Kiesschottermethode führt während der Arbeiten sowohl bei den Strassenbenutzern als auch bei den Anwohnern zu zahlreichen Beeinträchtigungen (Verkehrsverlangsamung, Staub, Stein- schlagschäden, Rutschen usw.). Doch auch in den Jahren nach der Einsetzung des Kiesschot- terbelags sind die Beeinträchtigungen gross (Lärm, Abnutzung der Reifen usw.).

Kiesschotter kam vor allem in den 1970er-Jahren zum Einsatz und wird heute normalerweise noch auf wenig frequentierten Nebenstrassen, auf Feldwegen sowie auf öffentlichen oder priva- ten Plätzen verwendet.

Es erstaunt schon etwas, dass der Kanton wieder auf diese veraltete Methode zurückgreift, und dies erst noch auf prioritären Verkehrsachsen wie der H6, die durch grössere Ortschaften führt und täglich von über 12 000 Fahrzeugen benutzt wird.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Es kommt oft vor, dass herumfliegende Kieselsteine Karosserien und Windschutzscheiben beschädigen und dass vor allem Zweiradfahrer auf dem Schotter ausrutschen. Ist dem Regie- rungsrat bekannt, ob es im Kanton Bern in den letzten Jahren bei Strassenerneuerungen mit- tels Kiesschotter zu Schäden oder Unfällen gekommen ist?

2. Lärmschutz am Wegrand von Hauptverkehrsachsen wird durch das Anbringen von schall- dämpfenden Elementen oder bei Wohnhäusern durch den Einbau von Fenstern mit einer 3-fach-Verglasung erreicht. Entspricht ein aus Kiesschotter bestehender Strassenbelag, der

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 17.12.2013 / Version: 7 / Dok.-Nr.: 76412 / Geschäftsnummer: 2013.0931??Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

wesentlich mehr Lärm verursacht als ein Asphaltbelag, den geltenden Lärmschutzvorschrif- ten?

3. Auf den Kiesschotterabschnitten gibt es schwarze Spuren, dies vor allem in Kurven. Werden Fahrzeugreifen auf solch scheuernden Kiesbelägen stärker abgenutzt als auf traditionellen Asphaltbelägen?

4. Ist die Kiesschottermethode mittelfristig gesehen weniger kostspielig als das Einsetzen einer Verschleissschicht aus Asphalt?

5. Wäre es aus Spargründen nicht sinnvoller, bei Kreiseln oder anderen Verkehrsberuhigungsin- seln auf gewisse Standards zu verzichten, anstatt eine für Nebenstrassen und Landwege be- stimmte Schottermethode allgemein einzusetzen?

6. Siliziumstaub ist gesundheitsschädigend (Staublunge). Ist sich die Regierung bewusst, dass die Anwohner unserer Hauptstrassen während mehrerer Tage einer erhöhten Kiesstaubbelas- tung ausgesetzt sind?

7. Liegt die Wahl der Erneuerungsart der oben genannten Strassenbeläge im Zuständigkeitsbe- reich der Strasseninspektorats Berner Jura oder ist sie durch das kantonale Tiefbauamt vor- gegeben?

8. Nirgendwo im Kanton Bern wurde eine andere Strasse mit gleicher Bedeutung wie die H6 mit Kiesschotter erneuert. Hat der Regierungsrat die Absicht, besonders beim Strassenunterhalt im Berner Jura Einsparungen zu machen?

Antwort des Regierungsrats

Die Ausgaben für den grossen Unterhalt der Kantonsstrassen sind seit Jahren und namentlich auf Druck des Grossen Rates auf ein Minimum gesenkt worden. Der Regierungsrat und die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) tragen so beim Strassenunterhalt den strengen Sparvor- gaben Rechnung. Die vom Interpellanten kritisierte Kiesschottermethode ist überhaupt nicht ver- altet, sondern aktueller denn je, da sie sehr kostengünstig ist. Eine gewisse Komforteinbusse ist daher hinzunehmen.

1. Nein. Obwohl hier eine grössere Rutschgefahr besteht als auf einem traditionellen Strassen- belag, besteht kein grösseres Schadenspotential, da die Baustellenabschnitte klar signalisiert sind. Kommt es dennoch zu Schäden oder Unfällen, beruhen diese im Wesentlichen auf überhöhten Geschwindigkeiten sowie auf dem Nichtbeachten der Baustellensignalisation.

2. Ja. Die geltenden Lärmschutznormen legen nicht fest, welche Art von Strassenbelag zu ver- wenden ist, sondern eine Lärmschwelle, die nicht übertroffen werden darf. Schon nach weni- gen Tagen ist der ausgebrachte Schotter durch den Verkehr korrekt verdichtet, überschüssi- ger Kies wird aufgesaugt und weggewischt. Die Lärmbeeinträchtigung eines solchen Belags ist somit nicht höher als bei einem traditionellen Belag.

3. Nein. Die schwarzen Spuren, die man in einigen Sektoren sehen kann, hängen damit zusam- men, dass der Schotter bei starkem Schwerverkehr und sehr hohen Temperaturen leicht he- rausgerissen werden kann, wodurch ein Teil des Bindemittels nach oben gelangen kann. Die- ser rein visuelle Aspekt hat jedoch weder Auswirkungen auf den Pneuverschleiss noch auf die Qualität des Belags.

4. Ja. Diese Art von Belag kostet fünf bis sechs Mal weniger als ein traditioneller Belag. Diese Sanierungsmethode wird in erster Linie verwendet, um weitere Abnützungen zu verhindern und vor allem um die Lebensdauer des Belags zu verlängern, bis genügend Mittel für eine To- talerneuerung des Belags vorhanden sind.

5. Nein. Es steht überhaupt nicht zur Diskussion, die Kiesschottermethode zu verallgemeinern.

Die Gewährleistung der Strassensicherheit auf dem Kantonsstrassennetz erfordert indessen einen regelmässigen Belagsunterhalt. Spezifische Bauten, wie Kreisel oder Verkehrsberuhi- gungsinseln, haben eine andere sehr wichtige Funktion und bezwecken eine Erhöhung der Sicherheit und der Kapazitäten sowie der Verlangsamung des Verkehrs.

6. Dank einer sehr kurzen Arbeitsdauer und einer vernünftigen Kieswahl ist es dem TBA mög- lich, die Kiesstaubkonzentrationen soweit wie möglich zu begrenzen. Das verwendete Kies-

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schotterverfahren hat im Übrigen nichts mit dem für die Gesundheit schädlichen Feinstaub zu tun.

7. Die Wahl der Methode zur Instandstellung des Strassenbelags fällt in den Zuständigkeitsbe- reich des Strasseninspektorats und hängt stark von den verfügbaren finanziellen Mitteln sowie vom Grad der Belagsbeschädigung bzw. von der Belagsabnützung ab.

8. Nein. Die kantonalen Finanzmittel für die kommenden Jahre nehmen jedoch ständig ab, und es müssen Einsparungen gemacht werden. Die Kiesschottermethode ist ein günstiges Verfah- ren, das beim Strassenunterhalt in allen Regionen des Kantons zur Anwendung kommt. Mit dieser Methode ist es möglich, den bestehenden Strassenbelag kostengünstig zu unterhalten, solange die Abnützung nicht zu weit fortgeschritten ist. So kann die Strassensicherheit solan- ge gewährleistet werden, bis die verfügbaren Kredite eine vollständige Belagserneuerung er- lauben.

Präsident. Monsieur Gsteiger n’est pas satisfait; il fait une déclaration.

Patrick Gsteiger, Eschert, (EVP). Encore un peu de français pour vous mettre en appétit. Je re- mercie la TTE pour les réponses à mon interpellation de l’été dernier, mais je ne peux pas, et pro- bablement les riverains concernés non plus, me déclarer satisfait des réponses et des explications.

La situation financière du canton étant ce qu’elle est, je comprends que la méthode du gravillonna- ge redevienne actuelle, mais uniquement pour certains axes routiers de campagne et peu fréquen- tés. J’insiste là dessus, s’il vous plaît, pas de gravillonnage pour des axes comme la H16, qui sont empruntés chaque jour par 12 000 véhicules, que ce soient des voitures ou des poids lourds. Le choix de l’inspectorat des routes du Jura bernois n’était vraiment pas judicieux l’été dernier, quand il a décidé de gravillonner la vallée de Tavannes notamment. Il est peut-être vrai que cette méthode de gravillonnage est utilisée aussi dans le reste du canton, mais je n’ai jamais vu cela sur des axes routiers de cette importance et c’est le point sur lequel je ne suis pas satisfait de la réponse du gou- vernement. Donc double insatisfaction, d’une part l’été dernier en voyant le gravillonnage massif de la vallée de Tavannes notamment et d’autre part venant de cette réponse légère du gouvernement, qui également prétend que les routes gravillonnées ne sont pas plus bruyantes que les routes avec un tapis goudronné, là je me pose vraiment des questions.

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