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Sitzungstitel7 2012.0831 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 26. März 2013

Finanzdirektion

60 2012.0831 Motion 151-2012 FDP (Müller, Bern)

Bern verliert bei Unternehmen den Anschluss – Jetzt handeln!

Vorstoss-Nr: 151-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 13.06.2012

Eingereicht von: FDP (Müller, Bern) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 14

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 17.10.2012

RRB-Nr: 1465/2012

Direktion: FIN

Bern verliert bei Unternehmen den Anschluss - Jetzt handeln!

Im Kanton Bern sind die Unternehmenssteuern (Gewinn- und Kapitalsteuern) bis 2020 schrittweise auf eine Belastung zu senken, die zu einer Rangierung in der ersten Hälfte der Kantone führt.

Als Zwischenziel ist für das Steuerjahr 2014 der Wechsel auf den proportionalen Tarif so vorzunehmen, dass für kein Unternehmen eine steuerliche Verschlechterung resultiert.

Begründung:

Der Kanton Bern bezieht 1 Milliarde Franken pro Jahr aus dem nationalen Finanzausgleich, das ist landesweiter Spitzenwert. Im letzten Jahrzehnt wurden trotz positiver Abschlüsse diverse Probleme (z. B. der staatlichen Pensionskassen) nicht gelöst.

Dafür wurden die Staatsausgaben um einen Drittel auf 10 Milliarden erhöht. Die Steuereinnahmen des Kantons sind kontinuierlich gestiegen.

Bei den Steuern für natürliche Personen belegt der Kanton Bern einen der letzten Plätze.

Vor wenigen Jahren lag der Kanton Bern zumindest bezüglich Unternehmenssteuern in der vorderen Hälfte der Kantone. Doch auch hier gerät er nun immer mehr ins Hintertreffen und liegt mittlerweile auf Rang 17 der Kantone. Ausgerechnet die Nachbarkantone Neuenburg, Jura und Luzern (sowie weitere) senken ihre Unternehmenssteuerbelastung, teilweise massiv. Der Kanton Bern wird dadurch von bisher schlechter positionierten Kantonen überholt, statt selber Boden gutzumachen. In Neuenburg erfolgte die 50- prozentige Unternehmenssteuersenkung vor ein paar Monaten durch die Stimmberechtigten an der Urne. Wenn Unternehmen in direkt angrenzenden Kantonen noch halb so viel Steuern bezahlen, so ist das ein massgeblicher Standortfaktor, und unser Kanton droht den Anschluss zu verlieren. Es gibt selbstverständlich noch weitere Standortfaktoren wie gute Infrastruktur, Anbindung an den ÖV etc. – die haben andere Kantone aber auch. Im Kanton Basel-Stadt wurde vor drei Monaten eine Unternehmenssteuersenkung vom Parlament verabschiedet, die sogar die SP- Finanzdirektorin mitträgt. Diese Entwicklung kann uns nicht egal sein.

(2)

Geschäfts-Nr.: 2012.0831 Seite 2/3

Um für Unternehmen mittelfristig attraktiv zu bleiben, müssen die Unternehmenssteuern so gesenkt werden, dass sich der Kanton Bern wieder im Schweizer Mittelfeld bewegt. Ziel ist es, das Steuersubstrat im Kanton Bern zu halten, und somit die Steuereinnahmen in diesem Bereich (und die Steuereinnahmen von den betroffenen natürlichen Personen, z. B. Mitarbeitenden, Zulieferern etc.!) auch mittelfristig zu sichern. Unser Kanton darf nun nicht den Anschluss verlieren. Im Jahr 2016 würde er (ohne Anpassung) mit einer Steuerbelastung von18,9 Prozent voraussichtlich auf Rang 19 der Kantone liegen, Schaffhausen mit einem Wert von 11,6 Prozent auf Platz 12. Die Steuereinnahmen von den Unternehmen machen rund 15 Prozent des gesamten Steueraufkommens des Kantons Bern aus.

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär verlangt, dass im Kanton Bern die Unternehmenssteuern (Gewinn- und Kapitalsteuern) bis 2020 schrittweise auf eine Belastung gesenkt werden, die zu einer Rangierung in der ersten Hälfte der Kantone führt. Als Zwischenziel sei für das Steuerjahr 2014 der Wechsel auf den proportionalen Tarif so vorzunehmen, dass für keine Unternehmung eine steuerliche Verschlechterung resultiere.

Der heutige Dreistufentarif (Teilmengentarif, der einem proportionalen Tarif nahekommt) wurde 2001 als Ersatz für den bis dahin gültigen renditeabhängigen Gewinnsteuertarif eingeführt. Von der Einführung eines einstufigen Proportionaltarifes wurde damals abgesehen, weil eine Komponente zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung eingebaut werden sollte, was durch einen tieferen Steuersatz für die zwei ersten Gewinnstufen bewerkstelligt wurde. Mit der in der Steuergesetzrevision 2008 beschlossenen Teilbesteuerung der Dividenden wurde die wirtschaftliche Doppelbelastung auf Stufe Beteiligungsinhaber entscheidend gemildert, so dass dem Dreistufentarif seither nicht mehr dieselbe Bedeutung bzw. Berechtigung zukommt.

In der Finanzwissenschaft wird die proportionale Gewinnsteuer als zeitgemässe Besteuerungsform für Unternehmen betrachtet. Unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteht bei den Unternehmen an sich keine Veranlassung, Gewinne einer Steuerprogression zu unterwerfen. Ein proportionaler Steuersatz entspricht internationalem Standard und vereinfacht die Berechnung der Steuer, vor allem auch im Zusammenhang mit interkantonalen Ausscheidungen und unterjährigen Geschäftsjahren.

Ein Wechsel zum proportionalen Gewinnsteuertarif ist mit Mindereinnahmen verbunden.

Würde der Wechsel ertragsneutral ausgestaltet (Proportionaltarif von 3.9 Prozent), würden bei Unternehmungen mit niedrigen Gewinnen deutliche Mehrbelastungen resultieren.

Diese Mehrbelastungen lassen sich mit tieferen Sätzen vermeiden, wobei die Mindereinnahmen umso höher ausfallen, je tiefer der Steuersatz festgelegt wird. Die Mehrbelastung beträgt zum Beispiel bei einem Proportionaltarif von 3.5 Prozent zwar bis zu 100 Prozent. Betragsmässig liegt die Mehrbelastung aber bei maximal CHF 2'000.

Die folgende Darstellung zeigt die interkantonale Positionierung, die Mindereinnahmen und die Auswirkungen auf die juristischen Personen je nach Höhe des Steuersatzes.

Übersicht Steuerjahr 2014 (bekannte Revisionen anderer Kantone sind berücksichtigt):

Tarif Rang Mindereinnahmen Kanton (in CHF)

Mindereinnahmen Gemeinden (in CHF)

Anzahl Fälle mit Steuerreduktion

Anzahl Fälle mit Steuererhöhung Heutiger

Dreistufenta rif

20 --- --- --- ---

3.90% 17 0 Mio. 0 Mio. 947 11‘433

3.50% 17 40 Mio. 21 Mio. 2'571 9'920

(3)

Geschäfts-Nr.: 2012.0831 Seite 3/3

3.00% 17 94 Mio. 49 Mio. 3'735 8'792

2.50% 14 148 Mio. 78 Mio. 6'096 6'373

2.00% 9 202 Mio. 106 Mio. 7'497 5'071

1.55% 5 250 Mio. 132 Mio. 8'665 0

Der Regierungsrat hat sich bereits im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011/12 grundsätzlich positiv gegenüber einem Wechsel zum Proportionaltarif geäussert. Wegen der drohenden Defizite hat er sich dazumal aber gegen eine Umsetzung dieser steuerpolitischen Massnahme ausgesprochen. Der Handlungsbedarf ist seither zwar eher grösser geworden. Die finanzpolitische Lage hat sich mittlerweile aber deutlich verschärft, weshalb der Regierungsrat in der Vorlage für die Teilrevision des Steuergesetzes per 1.

Januar 2014 keine Entlastungsmassnahmen vorgesehen hat.

Das Berner Stimmvolk hat bei der Initiative «Faire Steuern – Für Familien» am 23. September 2012 dem vom Grossen Rat erarbeiteten Gegenvorschlag zugestimmt.

Insgesamt sinken die Steuereinnahmen des Kantons dadurch voraussichtlich um rund CHF 13 Mio. und für die Gemeinden um rund CHF 7 Mio. Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben ausserdem dem Volksvorschlag zur Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge zugestimmt. Die Annahme des Volksvorschlags führt für den Kanton zu weiteren Mindereinnahmen von gut CHF 100 Mio. Diese Mindereinnahmen akzentuieren den fehlenden Handlungsspielraum im Bereich der Steuern der natürlichen und juristischen Personen noch zusätzlich.

Der Regierungsrat muss sich bei dieser Ausgangslage weiterhin gegen zusätzliche steuerliche Entlastungsmassnahmen aussprechen. Sobald sich die finanzpolitischen Aussichten verbessern, kann der zunehmende Handlungsbedarf bei der Steuerbelastung juristischer Personen thematisiert werden. Eine solche Prüfung hat im Rahmen der geplanten steuerstrategischen Positionierung des Kantons Bern zu erfolgen (vgl. die Antwort des Regierungsrates zur Motion 126-2012 FDP Haas, Bern «Steuerstrategie für den Kanton Bern»). Der Regierungsrat beantragt deshalb Annahme als Postulat.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat

Gemeinsame Beratung der Geschäfte 2011.1751, Traktandum 59, Steuergesetz (StG) (Änderung, zweite Lesung / 2012.0831, Motion 151-2012 FDP (Müller, Bern), Traktandum 60 / 2012.1292, Motion STGRev14 (Brand, Münchenbuchsee), Traktandum 61. Die Abstimmungsresultate sind unter den jeweiligen Geschäftstiteln aufgeführt.

Beginn der Debatte siehe Geschäft 2011.1751, Traktandum 59, Steuergesetz (StG) (Änderung, zweite Lesung hiervor.

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