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Dienstag (Vormittag), 26. März 2013

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Sitzungstitel7 2011.1751 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 26. März 2013

Finanzdirektion

59 2011.1751 Gesetz Steuergesetz (StG) (Änderung)

Beilage Nr. 11 2. Lesung

Gemeinsame Beratung der Geschäfte 2011.1751, Steuergesetz (StG) (Änderung), zweite Lesung / 2012.0831, Motion 151-2012 FDP (Müller, Bern) / 2012.1292, Motion STGRev14 (Brand,

Münchenbuchsee). Beginn der Debatte siehe Wortlautprotokoll vom 25.03.2013. Die Abstimmungsresultate sind unter den jeweiligen Geschäftstiteln aufgeführt.

Fortsetzung

Präsidentin Therese Rufer-Wüthrich, Zuzwil (BDP) übernimmt wieder den Vorsitz.

Präsidentin. Wir beraten das Steuergesetz zusammen mit der Motion FDP, Müller und der Kommissionsmotion, vertreten durch den Präsidenten, Grossrat Brand. Das Wort haben weiterhin die Fraktionssprecher.

Andreas Blank, Aarberg (SVP). Die BDP hat im Vorfeld zu diesem Geschäft die Disziplin gewechselt, und zwar vom Riesenslalom zum Slalom. Wir waren es uns schon früher gewöhnt, dass es manchmal ein wenig hin und her geht. Die Kadenz der Richtungswechsel wird jedoch kürzer. Ich erinnere daran, dass der Inhalt der Kommissionsmotion eigentlich von der BDP stammt.

Was leider in finanzpolitischen Fragen geblieben ist, ist, dass der letzte Schwenk meist in die linke Richtung geht. Das ist leider auch hier wieder so. Wir sind überzeugt, dass man im Bereich der Unternehmenssteuern im Kanton Bern mindestens dieses Zeichen setzen sollte. Wir bedauern, dass ein Antrag auf eine Gesetzesänderung keine Chance hat. Darum haben weder wir noch die FDP diesen nochmals gestellt. Ein Zeichen dafür, dass wir im Kanton Bern im Bereich der Unternehmenssteuern etwas machen möchten, wäre dringend notwendig. Es wurde bereits mehrfach erwähnt: Die andern Kantone machen etwas. Der Rangvergleich unter den Kantonen hinkt ein wenig, denn es kommt immer auch auf die Gemeinde an. In den steuergünstigen Gemeinden sieht es vielleicht anders aus als in den Hauptstädten. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen ist es so, dass diese dort, wo sie den Sitz haben, auch wohnen möchten.

Bei den natürlichen Personen – und das wissen wir alle – sind wir auch sehr schlecht unterwegs und rutschen auch immer weiter nach hinten. Daher wäre es wenigstens bei den Unternehmenssteuern nötig, etwas zu tun.

Über die Voten gewisser Redner bin ich etwas erstaunt. Das heisst, ich bin nicht über die Voten erstaunt, aber ich bin gespannt auf die Diskussion über die Pensionskasse. Beim Kanton Bern sollen Schulden in Milliardenhöhe neu bilanziert werden. Ich bin gespannt, wie sie sich dazu äussern werden, wenn wir doch im Kanton Bern um das finanzielle Überleben kämpfen, wie immer wieder betont wird. Die SVP unterstützt daher die Kommissionsmotion als Motion. Bei der Motion Müller gehen wir davon aus, dass zumindest die Ziffer 2 zurückgezogen wird. In Ziffer 1 unterscheidet sie sich nicht gross von der Kommissionsmotion. In diesem Sinne könnten wir die Ziffer 1 unterstützen. Wir möchten uns auf die Kommissionsmotion konzentrieren, die damals unter

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wichtige Zeichen setzen. Ich sage es nochmals: Unser grosses Problem im Kanton Bern ist, dass wir, im Gegensatz zu den andern Kantonen, keinen Zuwachs an steuerkräftigen Unternehmen und steuerkräftigen natürlichen Personen haben. Es ist nicht damit getan, zu sagen, wir würden keine verlieren. Im Unterschied zu den andern Kantonen gewinnen wir eben keine dazu. Daher können wir auch die Einnahmen nicht steigern. Und darum haben wir durch das Ausgabenwachstum die heutigen finanziellen Probleme.

Jakob Schwarz, Adelboden (EDU). Ich gebe es zu: Bis vor nicht allzu langer Zeit hätte unsere Fraktion beide Motionen vollumfänglich unterstützt. Handlungsbedarf ist gegeben; er ist unbestritten. Auch der Wechsel zum proportionalen Tarif wäre sachlich richtig. Damit käme man vom heutigen Dreistufentarif weg. Wir haben es gestern gehört – in der Zwischenzeit haben wir ein strukturelles Defizit von über 400 Mio. Franken. Neuerdings wissen wir, dass die Rechnung 2012 im Umfang von 200 Mio. Franken defizitär ist. Wir bezweifeln, dass der Wettbewerb unter den Kantonen so rasant weitergehen kann. Wir haben gehört, dass andere Kantone mittlerweile auch finanzielle Probleme haben. Das ist ein kleiner Trost, das wissen wir.

Als Neuerung haben wir im Steuergesetz die Steuerstrategie verankert. Unsere Fraktion möchte der Regierung die Gelegenheit geben, die Strategie auszuarbeiten, ohne bestimmte Vorgaben in einzelnen Bereichen zu machen. Das gilt auch für die Motion Stucki betreffend die Besteuerung ausländischer Sportlerinnen und Künstler. Wir sind der Meinung, auch dieses Anliegen sollte in die Strategie einfliessen. Wir würden daher die Wandlung der Motionen ins Postulat begrüssen und in dieser Form unterstützen.

Präsidentin. Damit kommen wir nun zu den Einzelsprechenden.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Als ich die zwei Anliegen sah, hatte ich natürlich Freude, denn da werden Geschenke gemacht. So heisst es denn auch: «Schenken macht Freude» – vielleicht sogar Freunde. Aber man sollte es sich leisten können. Am Wochenende habe ich im Finanzbericht und in den Budgetunterlagen nachgeschaut, ob man dort 400 bis 600 Millionen Franken finden könne. Ich selbst habe sie noch nicht gefunden. Wenn wir nun den Unternehmern erklären, dass wir ihnen ein grosszügiges Steuergeschenk geben, müssen wir auch sagen, was auf der Kehrseite ist. Wir können uns das nämlich gar nicht leisten und werden also Leistungen abbauen müssen. Das Geschenk, das wir ihnen machen, ist ein Geschenk, das wir uns gar nicht leisten können.

Manchmal erhält man ja Geschenke von grosszügigen Leuten und stellt später fest, dass man über die Verhältnisse gelebt hat, dass man es sich eigentlich gar nicht hätte leisten können, und dass diejenigen, die das Geld so grosszügig ausgegeben haben, eigentlich Hochstapler sind. Wir sollten aufpassen, dass wir das, was wir nun so grosszügig ausgeben wollen, zuerst auch haben. Darum sollten wir zuerst den Schuldenabbau und die stabilen Finanzen anstreben. Wir sollten schrittweise vorgehen, sodass wir nachhaltige Finanzen haben. Den Stapel der Pendenzen sollten wir von oben nach unten abbauen. Die beiden vorliegenden Anliegen sind meiner Meinung nach ganz unten im Stapel. Würde man diese ins Postulat wandeln, so wären sie zuunterst. Man könnte auch sagen:

Seien wir realistisch, ziehen wir sie zurück, lehnen wir sie ab, und bringen wir sie dann wieder, wenn wir wirklich genug Geld haben. Machen wir das Geschenk dann, wenn wir es uns leisten können. Dann würde ich das vielleicht sogar noch unterstützen.

Was muss man machen, damit man mehr Unternehmen erhält? Bestimmt nicht solche Steuergeschenke. Ich war während 25 Jahren Unternehmer im Kanton Bern und habe auch in der Nähe gewohnt, sogar in der Stadt. Das Geschäft hatte ich in Zollikofen. Es war also nicht gerade die günstigste Lösung. Ich muss Ihnen sagen, es hat mich nie gestört, dass ich mehr Steuern bezahle, dass wir vielleicht hoch eingeschätzt sind. Es gab Faktoren, die wesentlich wichtiger waren, nämlich die Nähe zum Kunden, die Nähe zu den Lieferanten, gute Verkehrsbedingungen, gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, usw. Wenn wir neue Unternehmen wollen, sehen wir, was man machen muss. Gestern stand das im «Bund». Grosszügige Steuergeschenke – dann kommen sie erst einmal. Wir sollten dann auch dafür sorgen, dass sie bleiben, sodass wir ein Steuersubstrat haben. Erst dann, wenn wir genug Geld haben, sollten wir solche Geschenke machen. Darum plädiere ich dafür, das abzulehnen, oder zuunterst im Pendenzenberg einzuordnen und erst dann wieder hervor zu nehmen, wenn wir es uns auch leisten können.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Ich danke dem Kollegen Andreas Blank für seinen kollegialen Direktschuss. Es stimmt, die BDP hat auf Slalom gewechselt, und das aus gutem Grund. Ich erhalte

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den Eindruck, Andreas Blank und seine Kollegen hätten nicht bemerkt, dass der Skizirkus auf einen anderen Hügel gezogen ist. Der Hügel ist so steil, dass man darauf nicht mehr Riesenslalom fahren kann; sondern man muss nun Slalom fahren. Es ist nicht mehr die gleiche Welt wie zu Beginn des Monats Oktober im Jahr 2012, als man die Motion – auch auf Vorschlag der BDP – in der Kommission entwickelt hat. Fünf Monate später hat sich die finanzpolitische Situation verdüstert.

Aus unserer Sicht ist so etwas im Moment nicht mehr zu verantworten. Daher müssen wir zuerst versuchen, die Situation von den Ausgaben her in den Griff zu bekommen, bevor wir auf sieben Jahre hinaus weitere Einnahmenausfälle bei den Steuern provozieren. Wir sind also mit Spass und viel Engagement beim Slalom mit dabei, und wir hoffen, dass die SVP ebenfalls wechselt. Wir würden den Vorstoss gerne als Postulat überweisen. Offenbar ist man nicht bereit, denn man wollte keine Stehkonferenz in der Wandelhalle machen, um den Vorstoss zu wandeln. Nun ist das Schicksal des Vorstosses klar. Wir bedauern das.

Markus Wenger, Spiez (EVP). Der heutige Dreistufentarif, wie wir ihn aus der Unternehmenssteuer kennen, macht aus ethischer Sicht Sinn. Ein kleiner Gewinn wird sehr gering besteuert. Eine zweite Tranche, die dem Werterhalt der Firmen dient, also die Eigenfinanzierung sicherstellt, wird etwas höher versteuert. Der eigentliche Speck erfährt eine höhere Steuer. Für uns KMU ist das ein wichtiges Instrument. So hat beispielsweise unser KMU, das etwas grösser ist, in den letzten 10 Jahren niemals in der obersten Stufe Steuern bezahlt. Von einer Änderung würden die KMU mit Umsätzen von 1, 2 oder 3 Millionen null Franken profitieren. Wenn wir von einem dreistufigen auf einen einstufigen Tarif wandeln, wird das eine Vergünstigung bei den Steuern der grossen, gewinnstarken Firmen zu Ungunsten der KMU zur Folge haben. Diese Verschiebung suchen und brauchen wir in unserer KMU-Wirtschaft nicht. Darum werde ich die Motion Müller auch als Postulat ablehnen. Denn dieses macht selbst in finanziell guten Zeiten keinen Sinn. Anders sieht es beim Vorschlag der Kommission aus. Für alle Beteiligten sind längerfristig günstige Steuern ein Vorteil. In der heutigen Zeit macht es aber keinen Sinn, darüber zu reden. Diese Diskussion müssen wir wahrscheinlich verschieben. Ob ein Postulat oder gar nichts überwiesen wird, ist daher nicht so wichtig. Denn bei diesem Geschäft ist es wie in jeder guten Krimiserie: Fortsetzung folgt – das ist sicher.

Beatrice Simon, Finanzdirektorin. Ich verzichte auf ein langes Votum zum Steuergesetz und äussere mich nur zu denjenigen Artikeln, zu welchen es zwischen Regierung und Kommission Differenzen gibt. Jetzt äussere ich mich zu den beiden Motionen, die zur Diskussion stehen. Der Regierungsrat hat den Handlungsbedarf bei den Unternehmenssteuern bereits seit längerer Zeit erkannt. Dazu genügt nämlich auch ein Blick in den Vortrag zur Steuergesetzrevision 2011/2012. In der grünen Vorlage, die der Regierungsrat im Jahr 2009 erarbeitet hat, wird unter anderem der Übergang zum proportionalen Gewinnsteuertarif vorgeschlagen. Auch in der Wirtschaftsstrategie, die 2011 verabschiedet wurde, hält der Regierungsrat fest, dass im Bereich der juristischen Personen etwas verändert werden sollte, dass man neue Akzente setzen wolle.

Ich verstehe, dass man im Rahmen dieser Steuergesetzrevision ein Zeichen für die Unternehmen setzen will. Ich verstehe es wirklich. Sie haben anlässlich der letzten Diskussion zu diesem Thema bereits ein erstes Zeichen gesetzt. Sie haben nämlich beschlossen, dass im Steuergesetz neu festgehalten wird, eine Steuerstrategie sei zu erarbeiten. Ich habe im Vorfeld mehrmals gesagt, dass ich eigentlich keinen gesetzlichen Auftrag benötige, da ich diese Arbeiten längst in Auftrag gegeben habe. Ich wehre mich auch nicht dagegen, dass das nun im Gesetz steht – damit habe ich kein Problem. Da ich diese Arbeiten längst in Gang gesetzt habe, kann nun festgestellt werden, dass die Erarbeitung einer solchen Strategie sehr umfassend ist. Denn eine Steuerstrategie beinhaltet definitiv nicht nur die Unternehmenssteuer. Wir wollen am Schluss ein kohärentes Steuerpapier verabschieden. Da gilt es noch diverse andere Elemente zu berücksichtigen, die aufeinander abgestimmt werden müssen.

Wir werden heute Morgen noch andere Vorstösse im Bereich der Steuern diskutieren, die der Regierungsrat grossmehrheitlich als Postulate zur Annahme empfiehlt. Denn all diese Themen tangieren die Steuerstrategie in irgendeiner Form. Sie müssen dann diskutiert werden, wenn die entsprechenden Arbeiten erledigt werden. Daher bitte ich den Grossen Rat, die beiden vorliegenden Motionen höchstens als Postulate zu überweisen. Heute ist nicht der Zeitpunkt, Motionen zu überweisen, mit welchen Steuersenkungen beschlossen werden. Alle in diesem Saal wissen, wie es um die Finanzen des Kantons Bern steht. Also kann man doch nicht mit gutem Gewissen eine Motion überweisen, die ganz klar festhält, bis wann die Unternehmenssteuern reduziert werden

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müssen. Das ist doch schlicht nicht zu verantworten. Ich bitte Sie, die Vorstösse als Postulate anzunehmen, falls gewandelt wird, oder diese abzulehnen, wenn nicht gewandelt wird.

Präsidentin. Damit kommen wir zur Detailberatung des Steuergesetzes.

I., Art. 3 Abs. 1 und 2 Angenommen

Art. 3 Abs. 3

Antrag des Regierungsrats

«Tarifstufen, Sozialabzüge und Steuerfreibeträge» wird ersetzt durch «Tarifstufen und Sozialabzüge».

Antrag der Kommission Streichen.

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP), Kommissionspräsident. Über Artikel 3 Absatz 3 haben wir bereits in der ersten Lesung gesprochen. Im Rahmen der Steuergesetzrevision wurde dieser per 3.

März 2010 angepasst. Unter dem Titel «Befugnisse des Grossen Rates» steht in Artikel 3 Absatz 3:

«Er passt die frankenmässig festgelegten Tarifstufen, Sozialabzüge und Steuerfreibeträge durch Dekret ganz- oder teilweise, aber im gleichen Ausmass dem veränderten Geldwert an, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise um mindestens 3 Prozent verändert hat.» Die Kommission beantragt Ihnen, den Wortlaut unverändert zu belassen, wie Sie das auch in der ersten Lesung beschlossen haben. Die Mehrheit der Kommission sieht nicht ein, warum der Teuerungsausgleich nur bei den Tarifstufen und Sozialabzügen, nicht aber bei den Steuerfreibeträgen vorgenommen werden soll. Der Regierungsrat begründet den Antrag wie folgt.

Der Steuerfreibetrag sollte gleich geregelt sein wie im Bundessteuerrecht. Für die Mehrheit der Kommission ist das als Begründung nicht ausreichend. Im Gegenteil. Die Kommission ist der Meinung, auch Steuerfreibeträge sollten der Teuerung angepasst werden. Der administrative Aufwand, der sich aufgrund der unterschiedlichen Regelungen bei der Bundessteuer und den Kantons- und Gemeindesteuern ergibt, sollte vertretbar sein.

Die Abstimmung über Artikel 3 Absatz 3 hat Auswirkungen auf Artikel 44 Absatz 4, Artikel 45 Absatz 2, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 128 Absatz 2, Artikel 143 Absatz 1 und Artikel 145 Absatz 2.

Ich beantrage daher, dass die Abstimmung zu Artikel 3 Absatz 3 gleichzeitig auch als Abstimmung zu den aufgezählten Artikeln gilt. Die Kommission beantragt, dass der Antrag der Regierung gestrichen wird. Die Artikel sollen also unverändert bleiben, so wie sie zurzeit im Steuergesetz enthalten sind. Die Steuerfreibeiträge sollen wie heute unverändert 5200 Franken betragen. Sie sollen nicht auf 5000 Franken gesenkt werden. In der ersten Lesung hat der Grosse Rat den entsprechenden Antrag der Regierung mit 76 zu 56 Stimmen abgelehnt und ist der Kommission gefolgt. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 14. Dezember das Thema nicht nochmals diskutiert. Sie hat jedoch vor der ersten Lesung deutlich Stellung genommen. In der ersten Lesung wurde der Antrag der Kommission angenommen. Ich bitte Sie daher, der Kommission zu folgen.

Präsidentin. Wie Sie gehört haben, wirkt sich die Abstimmung zu Artikel 3 Absatz 3 auf sämtliche Artikel aus, die vom Kommissionspräsidenten aufgezählt wurden. Über diese Artikel wird dann nicht mehr separat abgestimmt. Sie werden mit der Abstimmung zu Artikel 3 Absatz 3 entschieden.

Beatrice Simon, Finanzdirektorin. Ich versuche es trotzdem noch einmal. Zusätzlich zu den Ausführungen im Vortrag kann ich im Sinne einer Klärung Folgendes festhalten. Bei den Freibeträgen wird lediglich Bagatellfällen Rechnung getragen. Aus ökonomischen Gründen wird auf die Erhebung verzichtet, wenn das steuerbare Einkommen oder der steuerbare Gewinn sehr tief sind. Ich nenne Ihnen dazu ein Beispiel. Kapitalleistungen aus Vorsorge werden beispielsweise nur dann besteuert, wenn der Betrag 5200 Franken übersteigt. Für Personen mit Kapitalleistungen über 5200 Franken ist es irrelevant, ob der Freibetrag 5000 oder 5200 Franken beträgt. Die geschuldete Steuer ist in beiden Fällen genau gleich hoch. Der Verzicht auf einen Ausgleich der kalten

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Progression führt daher nicht zu einer höheren Steuerbelastung. Es gibt eine Ausnahme, nämlich der äusserst seltene Fall einer Kapitalleistung von genau 5100 Franken. Wenn dieser Fall eintritt, wäre es von einer gewissen Bedeutung, ob der Freibetrag bei 5000 oder 5200 Franken liegt. Bei diesen Freibeträgen geht es also nicht um Abzüge, deren Höhe grundsätzlich für alle eine Auswirkung auf die Steuerbelastung hat. Die Teuerung führt bei den Freibeträgen nicht zu einer höheren Steuerbelastung. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Regierungsrat zu folgen und diesen Artikel wie auch die damit zusammenhängenden Artikel zu korrigieren. Nicht zuletzt fordern immer alle Vereinfachungen im Steuerrecht. Wenn Sie nun hier Freibeträge anders behandeln, als es die Bundessteuer vorsieht, entsteht eben wieder einer dieser Unterschiede, die für den Steuerzahler kaum nachvollziehbar sind.

Präsidentin. Wir stimmen ab über Artikel 3 Absatz 3. Der Entscheid gilt auch für Artikel 44 Absatz 4, Artikel 45 Absatz 2, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 128 Absatz 2, Artikel 143 Absatz 1 und Artikel 145 Absatz 2.

Abstimmung (Antrag Regierung gegen Antrag Kommission / SVP Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme Antrag Kommission

Ja 56

Nein 81

Enthalten 1

Präsidentin. Sie haben den Antrag der Kommission angenommen.

Art. 3 Abs. 4–6, Art. 6, 16, 20, 20a, 20b, 20c, 20d Angenommen

Art. 25

Antrag des Regierungsrats Streichen.

Antrag der Kommission Abs. 1 und 2: Unverändert.

Abs. 3: Bei Landwirtschaftsbetrieben, die nicht als landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gelten, wird der Eigenmietwert angemessen reduziert, sofern zu deren Bewirtschaftung mindestens eine halbe Standardarbeitskraft notwendig ist.

(Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden zu Absätzen 4 und 5) Art. 56

Antrag des Regierungsrates Streichen.

Antrag der Kommission Abs. 1: Unverändert.

Abs. 2: Bei Landwirtschaftsbetrieben, die nicht als landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gelten, werden der Ertragswert und der Eigenmietwert angemessen reduziert, sofern zu deren Bewirtschaftung mindestens eine halbe Standardarbeitskraft notwendig ist.

(Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden zu Absätzen 3 bis 5)

Fritz Freiburghaus, Rosshäusern (SVP). Es handelt sich nicht um einen Abänderungsantrag, sondern um einen Antrag der Kommission. Ich plädiere dafür, den Beschluss der ersten Lesung zu

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bestätigen. Ich war eigentlich der Meinung, wir müssten nicht noch einmal über die SAK-Grenzen diskutieren. Ich erinnere daran, dass wir mittlerweile viermal über diese Sache gesprochen haben.

Die Entscheide fielen jeweils klar aus. Zuerst haben wir über die Motion Graber diskutiert und diese klar überwiesen. In der Kommission haben wir die Frage diskutiert, und im Plenum fiel in der ersten Lesung ein klarer Entscheid. In der Kommission haben wir anschliessend die Frage erneut diskutiert. Auch dort fiel ein äusserst klarer Entscheid. Ich habe daher erwartet, dass die Entscheide des Grossen Rats seitens des Regierungsrats akzeptiert werden. Für mich hat das auch ein wenig mit der Wertschätzung des Parlaments zu tun.

Die Anträge der Kommission haben einen Zusammenhang mit der Änderung der SAK-Faktoren beim Bund. Die kleineren Betriebe werden zusätzlich belastet. Wir wollen nichts anderes, als dass der Kanton Bern die kleineren Betriebe nicht noch zusätzlich belastet. Der Kommissionsantrag ist nichts Exotisches. Wir tun lediglich das, was die meisten anderen Kantone ebenfalls tun. Sie gehen mit ihren Regelungen tiefer als das Bodenrecht. Dem Kanton Bern mit einer relativ klein strukturierten Landwirtschaft stünde es gut an, auch in diese Richtung zu gehen. Ich bitte Sie, die Anträge der Kommission und der ersten Lesung zu bestätigen.

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP), Kommissionspräsident. Fritz Freiburghaus hat die Entstehungsgeschichte dieser Artikel aufgezeigt. Schlussendlich geht es darum, die Motion Graber in der Gesetzgebung umzusetzen, die vom Rat grossmehrheitlich überwiesen würde. In der ersten Lesung wurde der Kommissionsantrag zu Artikel 25 mit 104 gegen 40 Stimmen überwiesen. Der Antrag zu Artikel 56 wurde mit 93 zu 30 Stimmen angenommen. Anlässlich der Kommissionssitzung vom 14. Dezember haben wir nochmals über diese Artikel gesprochen, da ein Änderungsantrag vorlag. Auch in der Kommission wurde die Haltung des Grossen Rats in der ersten Lesung und zur Motion Graber deutlich bestätigt. Der Änderungsantrag wurde mit 13 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Ich bitte Sie, den Kommissionsantrag wie in der ersten Lesung zu unterstützen. Zum Abstimmungsverfahren. Ich beantrage, über die beiden Anträge zu Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 56 Absatz 2 gemeinsam abzustimmen. Der eine Artikel betrifft die Einkommens- und der andere die Vermögenssteuer. In beiden Artikeln geht es darum, die SAK- Problematik zu behandeln.

Emil von Allmen, Gimmelwald (SP). Das Thema haben wir tatsächlich schon mehrmals besprochen. Ich betrachte es als Wertschätzung für die Landwirtschaft, dass wir ein solches Interesse haben, das Thema hier zu behandeln. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion bleibt ihrer bisherigen Linie treu und unterstützt die Kommission gemäss dem Antrag Freiburghaus – zumindest grossmehrheitlich. Zur Sache möchte ich nicht mehr viel sagen. Wir haben im Rat viel über die Berechnung der SAK-Faktoren, Gewerbe- und andere Grenzen sowie deren Bedeutung und den Zusammenhang zur Agrarpolitik 2014–2017 gesprochen.

Es wird immer wieder argumentiert, es liege eine Ungleichbehandlung von landwirtschaftlichem und nichtlandwirtschaftlichem Gewerbe vor. In allen Industriestaaten weltweit hat die Landwirtschaft eine Sonderstellung und wird finanziell unterstützt. Das ist auch in Regionen der Fall, wo die natürlichen Produktionsbedingungen weitaus besser sind als bei uns in der Schweiz. Wir müssen uns keine Illusionen machen. Hätten wir in der Schweiz keine Fördermassnahmen für die Landwirtschaft, dann gäbe es sie kaum mehr, mit Ausnahme einiger Grossbetriebe in günstigen Lagen. Warum das so ist, wäre ein grosses Thema, das den Rahmen sprengen würde. Darauf gehe ich nicht ein. Das nichtlandwirtschaftliche Gewerbe kennt keine solchen Fördermassnahmen, weil die Grundvoraussetzungen ganz anders sind als in der Landwirtschaft. Die unterschiedliche Behandlung von Landwirtschaftsbetrieben und anderem Gewerbe ist allgemein akzeptiert. Zu den Fördermassnahmen der Landwirtschaft gehört auch die spezielle Behandlung im Steuerbereich. Mit den beiden Artikeln 25 und 56 werden keine neuen Privilegien geschaffen, wie einige meinen. Es wird lediglich die spezielle steuerliche Behandlung, wie sie in der Landwirtschaft allgemein gilt, auch auf die etwas kleineren Betriebe ausgedehnt. Das ist alles, was wir hiermit tun. Wenn man die Fördermassnahmen für die grösseren Betriebe akzeptiert, so verstehe ich nicht, warum man es plötzlich als ungerecht empfindet, wenn kleinere Betriebe die gleiche steuerliche Behandlung erfahren wie die grösseren. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich den Kommissionsantrag.

Präsidentin. Wir kommen jetzt zu den Einzelsprechenden.

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Vreni Kipfer-Guggisberg, Stettlen (BDP). Emil von Allmen hat das gesagt, was mir wichtig ist. Es geht hier nicht darum, das landwirtschaftliche und das übrige Gewerbe gegeneinander auszuspielen. Es geht um Steuergerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft. Warum haben die grossen Landwirtschaftsbetriebe steuerliche Erleichterungen, und die mittleren und kleinen sollen diese in Zukunft nicht mehr haben? Grund ist eine technische Berechnung, nämlich die SAK- Faktoren, und ein politischer Entscheid auf Bundesebene. Betroffen sind auch Betriebe im Bernbiet.

Kleine Betriebe sollen zum Verkehrswert besteuert werden. Nebst anderen finanziellen Auswirkungen führt dies zu einer steuerlichen Mehrbelastung. Im September haben Sie der Motion mit 102 Stimmen zugestimmt. Diese Motion zielte auf die Steuergesetzrevision hin. Im November, bei der Beratung des Steuergesetzes, haben Sie dem von der Kommission vorberatenen Artikel 25 mit 104 Ja-Stimmen zugestimmt. Bei Artikel 56 waren es 93 Ja-Stimmen. Ich hoffe, dass Sie auch diesmal dem Kommissionsantrag folgen.

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP), Kommissionspräsident. Zum Abstimmungsverfahren. Wir müssen zwei Abstimmungen durchführen; eine zu Artikel 25 und eine zu Artikel 56. Dann ist die Meinungsäusserung des Grossen Rats zu jedem Artikel separat gegeben.

Beatrice Simon, Finanzdirektorin. Ich kann nur wiederholen, was ich bereits im Rahmen der ersten Lesung und anlässlich der Kommissionssitzung gesagt habe. Daher kann ich mich verhältnismässig kurz halten. Die beabsichtigte Lösung des Grossen Rats tangiert zwingend das Bundesrecht. Das bedeutet, dass mit dem kantonalen Steuerrecht Agrarpolitik betrieben wird – Agrarpolitik, die nicht Sache der Kantone ist. Das hat eine Ungleichbehandlung gegenüber dem übrigen Gewerbe sowie einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Folge. Darüber haben wir schon einige Male gesprochen. Ich bitte Sie daher, dem Antrag des Regierungsrats zu folgen. Die Lösung für die hier zur Diskussion stehende Problematik ist beim Bundesgesetzgeber einzugeben, nicht beim kantonalbernischen Steuergesetz. Dies die rein sachliche Begründung von meiner Seite.

Erlauben Sie mir nun noch ein emotionales Votum. «Angebots- und Strukturüberprüfung ASP» – dieser Begriff geht verhältnismässig leicht über die Lippen. Wir werden im Herbst, ganz bestimmt im November eine heftige Diskussion rund um die Berner Finanzen und um Sparmassnahmen in diesem Zusammenhang führen; hier, in diesem Saal. Ich gehe davon aus, dass wir nicht nur über Millionenbeträge und die entsprechenden Massnahmen diskutieren werden. Wir werden auch über kleinere, sechsstellige Beträge diskutieren. Bei jeder Massnahme wird irgendjemand in diesem Saal zum Schluss kommen, er wolle diese nicht, weil sie ihn oder seine nähere Umgebung tangiert.

Sagen Sie nun hier ja, so verzichten Sie bewusst auf rund eine Million Franken. Wahrscheinlich sind es sogar eher zwei Millionen Franken. Dieses Geld wird uns im November noch zusätzlich fehlen.

Denn es wären Einnahmen, die wir nächstes Jahr nicht mehr machen könnten. Ich möchte Ihnen wirklich empfehlen, sich sehr gut zu überlegen, ob Sie heute rot oder grün drücken. Ich stamme aus dem ländlichen Gebiet und habe sehr viel Hochachtung gegenüber den landwirtschaftlichen Betrieben. Ich habe nun einige Male zu erklären versucht, warum es hier nicht angesagt ist, Agrarpolitik zu betreiben. Denn das Geld wird uns schmerzlich fehlen, und es wird zusätzliche, schmerzliche Sparmassnahmen auslösen. Auf diese könnte man heute verzichten, indem man sagt, die Agrarpolitik gehöre auf die Bundesebene, währenddem das, was wir hier machen, Kantonspolitik ist. Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der Regierung folgen, und wie gesagt:

Überlegen Sie sich gut, welche Taste Sie drücken.

Präsidentin. Wir stimmen ab über Artikel 25 Absatz 3.

Abstimmung (Art. 25 Abs. 3: Antrag Regierung gegen Antrag Kommission / SVP Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme Antrag Kommission

Ja 53

Nein 81

Enthalten 8

Präsidentin. Sie haben den Antrag der Kommission angenommen. Wir stimmen ab über Artikel 56 Absatz 2.

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Abstimmung (Art. 56 Abs. 2: Antrag Regierung gegen Antrag Kommission / SVP Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme Antrag Kommission

Ja 63

Nein 74

Enthalten 5

Präsidentin. Sie haben den Antrag der Kommission angenommen.

Art. 29, 32, 38, 40, 41, 43, 43a Angenommen

Art. 44, 45

Präsidentin. Diese Artikel wurden mit der Abstimmung zu Artikel 3 Absatz 3 bereinigt.

Art. 49

Angenommen Art. 56

Präsidentin. Dieser Artikel wurde mit der vorangegangenen Abstimmung bereinigt.

Art. 64, 83, 88, 90 Angenommen Art. 100

Präsidentin. Dieser Artikel wurde mit der Abstimmung zu Artikel 3 Absatz 3 bereinigt.

Art. 113, 118, 122a, 123, 127 Angenommen

Art. 128, 143, 145

Präsidentin. Diese Artikel wurden mit der Abstimmung zu Artikel 3 Absatz 3 bereinigt.

Art. 159, 172, 186, 229, 259 Angenommen

II.

Das Gesetz vom 23. November 1999 über die Erbschafts- und Schenkungssteuern (ESchG) wird wie folgt geändert:

Art. 32

Angenommen

III. Übergangsbestimmungen Angenommen

Kein Rückkommen Titel und Ingress Angenommen

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Präsidentin. Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Schlussabstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 107

Nein 16

Enthalten 16

Präsidentin. Sie haben dem Steuergesetz mit 107 Ja-Stimmen zu 16 Nein-Stimmen bei 16 Enthaltungen zugestimmt. Wir kommen nun zu den beiden Motionen. Herr Grossrat Kneubühler vertritt Herrn Grossrat Müller.

Adrian Kneubühler, Nidau (FDP). Am letzten Tag meiner Tätigkeit als FDP-Fraktionschef ziehe ich den Vorstoss im Namen von Philipp Müller zugunsten der Kommissionsmotion zurück. Ich appelliere an den Kommissionspräsidenten, nicht zu wandeln. Denn hier setzen wir entweder ein Zeichen, dass es in dieser Richtung vorwärts gehen soll, oder das Anliegen wird halt beerdigt.

Entweder beerdigen wir es heute, oder dann halt später. Das ewige Hin und Her habe ich in dieser Sache etwas satt.

Präsidentin. Die Motion FDP, Müller, Geschäft 2012.0831, wurde zurückgezogen.

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP), Kommissionspräsident. Die Kommissionsmotion wurde in der Kommission mit 10 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich angenommen. Es ist ein qualitativer Unterschied, ob man eine Motion einreicht oder gleich das Gesetz ändert. Es gab auch Anträge in der Kommission, die Gesetzesänderung nullkommaplötzlich, das heisst mit Wirkung per 2016, vorzunehmen. Diese Anträge wurden in der Kommission abgelehnt, wenn auch knapp. Die Kommissionsmotion ist in diesem Sinne ein Kompromiss. Seitens von Kommissionsmitgliedern wurde gesagt, eine Steuersenkung sei gut vorzubereiten. Dazu wurde die Kommissionsmotion eingereicht. Sie beauftragt den Regierungsrat, im Rahmen der nächsten Steuergesetzrevision eine Reduktion der Unternehmensbesteuerung vorzuschlagen. Der Entscheid darüber liegt dann wiederum beim Grossen Rat. Der Entscheid darüber, ob das Steuergesetz tatsächlich geändert wird, fällt bei der nächsten Revision des Steuergesetzes.

Die Kommissionsmotion ist ein Kompromiss. Ich habe Mühe damit, wenn man nun bereits vor diesem Kompromiss Angst hat. Der Kompromiss sollte, betrachtet man das Abstimmungsresultat in der Kommission, auch im Rat eine Mehrheit finden. Die Motion gibt dem Regierungsrat eine verbindliche Zielsetzung. Sie definiert einen «Langschuss» für die Jahre 2016 bis 2020. Es wurde vorgeschlagen, die Motion ins Postulat zu wandeln. Wie Adrian Kneubühler bin ich nicht der Meinung, dass man den Vorstoss wandeln sollte. Ein Postulat bringt uns wirklich nichts. Frau Regierungsrätin Simon hat gesagt, der Regierungsrat sei bereits an der Arbeit, und die Steuerstrategie werde kommen. Der Regierungsrat habe sich in Sachen Unternehmenssteuer bereits Gedanken gemacht. Es bringt nichts, dem Regierungsrat einen Auftrag zu erteilen, das nochmals zu prüfen, ohne eine klare Zielsetzung zu definieren. Wir sollten nun über die Kompromissmotion abstimmen. Mir persönlich – das sage ich nicht als Kommissionspräsident – hätte eine direkte Änderung des Steuergesetzes besser gepasst. Daher ist die vorliegende Motion ein Kompromiss. Stimmen wir ihr zu. Dann hat der Regierungsrat eine Zielsetzung. Ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun.

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). Wir wären mit Überzeugung für ein Postulat. Das Anliegen soll im Rahmen der Steuerstrategie geprüft werden. Wir haben mitgeholfen, den Artikel zur Steuerstrategie im Gesetz zu verankern. Nun müssen wir darüber abstimmen. Eine Motion können wir nicht unterstützen. Die Meinung der Kommission ist nicht bekannt. Der Kommissionspräsident hat seine persönliche Meinung abgegeben. Die Kommission konnte sich zur Frage der Wandlung

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ins Postulat nicht äussern. Das finde ich schade. Nun ist es so: Es wird nicht gewandelt. Wir können die Motion leider nicht unterstützen.

Präsidentin. Wir stimmen ab über die Kommissionsmotion.

Abstimmung (Motion 227-2012 Kommission, Geschäft 2012.1292)

Präsidentin. Sie haben die Motion abgelehnt. Damit ist das Paket zum Steuergesetz bereinigt.

Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung der Motion

Ja 55

Nein 80

Enthalten 6

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