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Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 20 2013.1305 Interpellation 285-2013 Gsteiger (Eschert, EVP) Viel zu lange Wartefristen bei Beitragsgesuchen ans AUE

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Sitzungstitel7 2013.1305 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

20 2013.1305 Interpellation 285-2013 Gsteiger (Eschert, EVP) Viel zu lange Wartefristen bei Beitragsgesuchen ans AUE

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 285-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1305 Eingereicht am: 03.10.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Gsteiger (Eschert, EVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 21.11.2013

RRB-Nr.: 1701/2013 vom 20. Januar 2014 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Viel zu lange Wartefristen bei Beitragsgesuchen ans AUE

Der Kanton Bern hat am 1. Januar 2012 sein neues Programm zur Förderung der Energieeffi- zienz und der erneuerbaren Energien bei Bauten lanciert. Namentlich bei Neu- und Umbauten, die gewissen Anforderungen entsprechen, können die Eigentümerinnen und Eigentümer um kan- tonale Beiträge ersuchen.

Derzeit ist es so, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, die ihre Beitragsgesuche form- gerecht beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) einreichen, erst zehn Wochen bis sogar vier Monate nach Einreichung eine Antwort oder eine Beitragszusage erhalten! Diese Situ- ation stellt sie vor eine finanzielle Unsicherheit, die zu grossen Unannehmlichkeiten führt und oft den Beginn der Bauarbeiten verzögert.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Sind dem Regierungsrat die grossen Verzögerungen bei der Behandlung der ans AUE gerich- teten Beitragsgesuche bekannt?

2. Wenn ja: Ist er der Meinung, dass diese Situation eines kantonalen Amts, das Energieeffi- zienz und erneuerbare Energien fördern will, würdig ist?

3. Gedenkt die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE), unverzüglich Massnahmen zu tref- fen, um dieses Problem zu beheben?

4. Ist das Förderprogramm 2013 Opfer seines eigenen Erfolgs? Wie viele Gesuche wurden seit der Lancierung des Programms für die verschiedenen Beitrags- und Baumassnahmen (GEAK Plus: energieeffiziente Gebäude, Gebäudeanpassungen, Ersatz von Elektroheizungen, ther- mische Solaranlagen, Wärmeerzeugung mit Holz, Wärmenetze mit erneuerbarer Energie usw.) eingereicht?

5. Laufen die Eigentümerinnen und Eigentümer Gefahr, dass ihnen im Falle eines vorgezogenen

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 10.12.2013 / Version: 7 / Dok.-Nr.: 75811 / Geschäftsnummer: 2013.1305??Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Arbeitsbeginns (vor Erhalt der Beitragszusage) kantonale Leistungen verweigert werden, die ihnen eigentlich zustehen würden?

Antwort des Regierungsrats

1. Ja, der RR kennt die Situation bei der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energie und bedauert die eingetretenen Verzögerungen. Der Grund dafür war ein unvor- hersehbarer Personalengpass beim zuständigen Amt. Die knappen Personalressourcen er- laubten es nicht, den Engpass kurzfristig amtsintern aufzufangen.

2. Die Verzögerungen sind zwar unangenehm, haben aber auf die Wirkung der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien kaum einen negativen Einfluss.

3. Es wurden bereits Sofortmassnahmen umgesetzt, indem neue Mitarbeitende befristet einge- stellt wurden. Damit sollte sichergestellt sein, dass die aufgestauten Gesuchsdossiers bis An- fang 2014 wieder abgebaut werden können.

4. Nein, das Programm ist nicht Opfer seines Erfolgs; die eingereichten Gesuche entsprechen den Erwartungen. Seit Programmbeginn im Januar 2012 wurden bis September 2013 insge- samt rund 1800 Fördergesuche für Anlagen und rund 740 Gesuche für Bauten sowie rund 890 Gesuche für Beratung eingereicht.

5. Wenn die Gesuchseingabe korrekt eingegeben wird, das heisst vor Baubeginn, besteht kein Risiko, dass die Zusicherung verfällt, weil mit den Bauarbeiten bereits vor Eintreffen der Zusi- cherung resp. Absage begonnen wurde.

Präsident. Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt. Er gibt keine Erklärung ab.

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