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Mittwoch (Vormittag), 22. Januar 2014 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 16 2013.1508 Motion 312-2013 Kohler (Steffisburg, BDP) Kein Verkauf des Viererfelds

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Sitzungstitel7 2013.1508 1 Der Grosse Rat

des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 22. Januar 2014

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

16 2013.1508 Motion 312-2013 Kohler (Steffisburg, BDP) Kein Verkauf des Viererfelds

Vorstoss-Nr.: 312-2013

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1508 Eingereicht am: 18.11.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Kohler (Steffisburg, BDP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 12 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 21.11.2013

RRB-Nr.: 1749/2013 vom 20. Januar 2014 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Kein Verkauf des Viererfelds

Das Viererfeld soll lediglich im Baurecht an die Stadt Bern abgegeben werden.

Begründung:

Die Regierung des Kantons Bern will ca. 80 000 m2 Land des Viererfelds an die Stadt Bern verkau- fen. Diese Fläche soll in Zukunft verdichtet bebaut werden, um die Stadt Bern weiterzuentwickeln.

Solange kein triftiger Grund besteht, verkauft heute niemand mehr solch wertvolle Landflächen.

Burgergemeinden stellen ihr Land seit langem grösstenteils nur noch im Baurecht zur Verfügung.

Einmal verkaufte Grundstücke und Liegenschaften werden dem Kanton in Zukunft keinen Mehrwert mehr bringen, und es können keine Einnahmen mehr generiert werden. Weiter ist nicht abzuschät- zen, wie sich der Kanton in den nächsten paar hundert Jahren entwickelt. Der Verkauf greift zu kurz und ist strategisch falsch. Das Tafelsilber darf nicht verscherbelt werden, damit auch noch künftige Generationen eine Zukunft in diesem wunderschönen Kanton haben. Daher ist eine Abgabe des Viererfelds an die Stadt Bern im Baurecht anzustreben.

Antwort des Regierungsrats

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbe- reich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim

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Der Regierungsrat teilt die Meinung der Motionäre, dass der Kanton nicht benötigten Grundbesitz an guter Lage primär nicht verkaufen, sondern nur im Baurecht abgeben soll. Dies entspricht denn auch der kantonalen Praxis. Beim Viererfeld stellt sich die Situation jedoch anders dar und zwar aus den folgenden Gründen:

– Der Kanton hat langfristig keinen Bedarf, das ganze Viererfeld für einen kantonalen Zweck zu nutzen oder integral als strategische Reserve für kantonale Nutzungen freizuhalten. Das Areal ist sehr geeignet für eine Wohnnutzung. Der Kanton hat ebenso wie die Stadt ein grosses Interesse daran, dass das Terrain nun möglichst rasch für eine Wohnnutzung zur Verfügung steht, denn neuer urbaner Wohnraum ist dringend notwendig. Der Stadt fehlt heute Wohnraum für Zuzüger, auch aus anderen Kantonen. Allein mit dem neuen Dienstleistungsquartier WankdorfCity werden 90 000 m2 Büro und damit bis 5 000 Arbeitsplätze für Menschen geschaffen, die nicht alle aus der Stadt rekrutiert werden können. Es besteht also die Chance, künftige Steuerzahler für die Stadt und somit auch für den Kanton zu gewinnen und der Zunahme des Pendlerverkehrs ent- gegen zu wirken.

– Die Stadt beabsichtigt, das Viererfeld zur Hälfte nachhaltig und in hoher Dichte zu überbauen.

Die andere Hälfte soll in eine Freifläche umgezont werden und verbleibt im Eigentum des Kan- tons. Insofern wird dem Anliegen der Motionäre bezüglich der Hälfte des Areals bereits Rech- nung getragen.

– Für die Wohnnutzung ist eine Umzonung nötig. Die Stadt Bern, bei der die Planungshoheit für das Viererfeld liegt, lehnt deshalb eine Übernahme im Baurecht ab, denn als Grundeigentümerin wird sie die Umzonung viel effizienter vornehmen können. Aufwändige und erfahrungsgemäss langwierige Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen der Planungsbehörde und dem Kan- ton als Grundeigentümer, namentlich zum Planungsmehrwert, zu den Erschliessungsgrundsät- zen und zum Kostenteiler für die Planungskosten, werden so unnötig. Das ist auch im Interesse des Kantons. Im Weiteren ist es auch richtig, wenn die Stadt als künftige Grundeigentümerin das Entwicklungsrisiko allein tragen wird.

– Wenn Wohnnutzungen geplant sind, ist die Abgabe von Grundstücken im Baurecht für den Kan- ton grundsätzlich nicht geeignet. Bei Baurechtverhältnissen kommt nach Ablauf des Baurechts von Gesetzes wegen der so genannte Heimfall zum Tragen, wenn in den Baurechtsverträgen nichts anderes vereinbart werden kann. Dabei hätte der Kanton als Baurechtsgeber dem Bau- rechtsnehmer die jeweiligen Wohngebäude zu einem angemessenen Preis abzukaufen. Wohn- gebäude würden also nach Ablauf des Baurechts gegen hohe Kaufkosten in das Eigentum des Kantons übergehen. Daran hat der Kanton kein Interesse. Dies im Gegensatz zu Einwohner- und Burgergemeinden, die aufgrund ihrer Aufgaben durchaus auch ein Interesse an Wohneigentum haben. Der Regierungsrat beantragt: Ablehnung

Präsident. Damit kommen wir zum nächsten Geschäft, zur Motion Kohler «Kein Verkauf des Vierer- felds». Das Wort hat der Motionär.

Mathias Kohler, Steffisburg (BDP). (Der Präsident läutet die Glocke.) «Statt Bauland im Besitz des Kantons Bern zu verkaufen, wird dieses bei mangelndem Eigenbedarf in der Regel im Baurecht abgegeben. Die Desinvestitionsstrategie des Regierungsrats ist entsprechend anzupassen.» Dies steht in einer Motion, die am 18. November 2013 – das heisst, drei Tage vor meiner Motion – einge- reicht wurde. Sie wurde als Fraktionsmotion der SP-JUSO-PSA eingereicht und mitunterzeichnet von verschiedenen Ratsmitgliedern aus den Reihen der Grünen, der SVP, der glp-CVP, der EVP und der BDP.

Bei meiner Motion handelt es sich um eine Richtlinienmotion, bei der die Regierung abschliessend entscheidet, wie sie gehandhabt wird. Die Antwort der Regierung überzeugt mich nicht. Wenn die die Ergebnisse von Verhandlungen so aussehen, dann wurde schlecht verhandelt. Als Besitzer bin ich nämlich immer am längeren Hebel. Verträge bestimmt der Besitzer, und wenn es dem Interes- senten nicht passt, dann soll er es sein lassen. So handelt auch die Burgergemeinde. Der Regie- rungsrat teilt im Übrigen meine Meinung, dass der Kanton nicht benötigten Grundbesitz an guter Lage primär nicht verkaufen, sondern nur im Baurecht abgeben soll. Beim Viererfeld will er jedoch eine Ausnahme machen, was für mich ein ziemlicher Widerspruch ist. Die Stadt Bern lehnt eine Übernahme im Baurecht ab. Doch das ist noch lange kein Grund, die 80 000 Quadratmeter zu ver- kaufen. Ob der Preis von 48 Mio. Franken für Land an dieser Lage angemessen ist, ist eine andere Frage. Die Regierung tröstet mich damit, dass die andere Hälfte des Viererfelds im Eigentum des Kantons bleibt und damit meine Motion erfüllt ist. Verschwiegen wird dabei, dass die zweite Hälfte

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während 40 Jahren zinslos im Baurecht abgegeben wird.

Im Gegenzug verzichtet die Stadt auf die Abschöpfung des Planungsmehrwerts und macht noch etwas Unterhalt und Pflege. Ich höre manchmal auch, das Viererfeld sei das falsche Objekt für mei- ne Motion. Da muss ich Ihnen aber sagen, dass es immer das falsche Objekt sein wird! Das ganze Geschäft scheint mir sehr undurchsichtig und mit vielen Unklarheiten behaftet. Als Stadt würde ich sicher auch so argumentieren und auf einen Kauf drängen. Wahrscheinlich wird die Stadt dann das Land im Baurecht abgeben und über Jahrzehnte Baurechtszinsen einkassieren. Leider sind wir hier aber als Grossräte gewählt und müssen für den Kanton das Beste herausholen, nicht für die Stadt Bern, sonst müssten wir nämlich in einem andern Parlament sitzen.

Es geht mir hier nicht darum, die Wohnnutzung im Viererfeld zu verhindern. Nein, im Gegenteil, ich befürworte das verdichtete Bauen in Zentrumsnähe; aber mit andern Vorzeichen. Auch den Ein- wand, es würde zu Verzögerungen führen, lasse ich nicht gelten. Wenn die verschiedenen Partner sich im Grundsatz einig sind, kann das Projekt auch im Baurecht zügig realisiert werden. Es ist heuchlerisch, immer vom Schonen der Ressourcen zu sprechen und doch bei der ersten Gelegen- heit schönste Grundstücke zu verkaufen. Auch wenn heute kein Bedarf besteht, das Viererfeld selbst zu nutzen, wissen wir nicht, was morgen oder übermorgen ist. Sollte die Planung mit einem Ja zu dieser Motion wirklich komplizierter werden, könnte ich auch damit leben, dass es einige Mo- nate länger dauert. Damit hätte ich kein Problem. (Der Präsident läutet die Glocke.)

Der Kanton hat das Land vor knapp 50 Jahren von der Burgergemeinde Bern für einen bescheide- nen Beitrag gekauft, um es für Universitätsbauten zu nutzen. Heute will es der Kanton verkaufen.

Ich kann mir vorstellen, dass die Burgergemeinde den Kanton in Zukunft als schlechten Partner betrachtet und auf solche Geschäfte mit ihm verzichten wird. Ich würde es jedenfalls so machen. Ich möchte mit meiner Motion nur einen kleine Beitrag leisten, um auch zukünftigen Generationen ein vernünftiges Leben in diesem Kanton zu ermöglichen.

Ueli Frutiger, Oberhofen (BDP). Der Motionär will, dass der Kanton 80 000 m2 Land im Viererfeld der Stadt Bern nicht verkauft, sondern im Baurecht abgibt. Die Stadt braucht dieses Land um sich weiterzuentwickeln und vor allem Wohnnutzung zu realisieren. Der Motionär argumentiert, dass ohne gute Gründe niemand mehr solche Parzellen von gutem Bauland verkaufen sollte. Es soll stattdessen im Baurecht abgegeben werden, weil ein Verkauf zu kurz greife und strategisch falsch sei. Das «Tafelsilber» dürfe nicht verscherbelt werden und solche Landreserven sollten auch einer späteren Generation zur Verfügung stehen. In der BDP-Fraktion haben wir diese Motion eingehend und durchaus auch kontrovers diskutiert. Im Grundsatz sind wir auf jeden Fall der Meinung, dass Landstücke mit einer gewissen Bedeutung für die Zukunft nur noch im Baurecht abgegeben werden sollten. Damit können wir sicherstellen, dass sich auch spätere Generationen noch entwickeln kön- nen und ihnen solches Land zur Verfügung steht. Wer weiss schon, welche Bedürfnisse der Kanton Bern in diesem Gebiet in 100 Jahren hat. Wenn es verkauft ist, ist es dann eben vom Tisch.

Weiter sind wir der Meinung, dass die Abgabe im Baurecht eine nachhaltigere Finanzpolitik wäre.

Der Erlös eines Verkaufs versickert sofort und unwiederbringlich im Finanzdschungel. Ein Bau- rechtszins würde aber jedes Jahr irgendeinen Ertrag im Budget bedeuten. Die BDP-Fraktion ist sich bewusst, dass dieses Geschäft abschliessend in der Kompetenz des Regierungsrats liegt. In der Regierungsantwort wird gesagt, man sei im Grundsatz für das Baurecht. Es sei der richtige Weg.

Aber gerade für das Viererfeld komme es nicht in Frage und zwar aus folgenden Gründen: Der Kan- ton brauche langfristig kein Land in diesem Gebiet. Die Wohnnutzung sei für die Stadt Bern sehr dringend und wichtig. Zudem bleibe eine Hälfte des Viererfelds ja im Besitz des Kantons Bern, wie der Motionär bereits dargelegt hat. Weiter sei das Baurecht für die Umnutzung ein Hindernis.

Während unserer Diskussion in der Fraktion haben die Leute mit ablehnender Haltung folgende Argumente ins Spiel gebracht: Das Projekt dürfe nicht weiter verzögert werden und die Spielregeln könnten während dem laufenden Verfahren nicht geändert werden. Die Planungs- und Eigentümer- sicherheit beim Verkauf sei grösser als beim Baurecht. Die Situation und die Auswirkungen beim Ablauf eines Baurechts seien aus heutiger Sicht nicht überblickbar.

Die Mehrheit der Fraktion argumentierte wie folgt: Der Kanton dürfe ohne Not nicht mehr Land an bester Lage verkaufen. Der Verkauf sei auch finanzpolitisch keine nachhaltige Lösung. Es ist auch möglich, dass ein Baurechtsvertrag bei seinem Ablauf verlängert werden kann, wenn der Kanton keinen Bedarf an Land hat. Ein weiteres Argument ist, dass die Spielregeln bei einem solchen Ge- schäft nicht durch den Käufer bestimmt werden, sondern durch den Verkäufer. Der Verzicht auf das Land durch die Stadt, wenn es im Baurecht abgegeben werden sollte, kommt einer Nötigung gleich.

Die Fraktion stimmt mit ganz knapper Mehrheit für die Motion bei einigen Enthaltungen.

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Bettina Keller, Hinterkappelen (Grüne). Dieser Vorstoss von Mathias Kohler erhält von der grü- nen Fraktion keine Stimmen. Es gibt einige ganz einfache und logische Argumente gegen diese Idee. Das überzeugendste ist für uns etwas Grundsätzliches. Es ist nämlich nicht üblich, dass eine öffentliche Hand einer andern öffentlichen Hand Land im Baurecht abgibt. Genau aus diesem Grund hat ja auch die Burgergemeinde dieses Land vor 40 Jahren dem Kanton verkauft, obwohl die Bur- gergemeinde Land üblicherweise nur im Baurecht abgibt. Hier in diesem konkreten Fall würde die Annahme der Motion die fortgeschrittene Planung und Entwicklung im Viererfeld weit zurückwerfen.

Es wurden offenbar bereits sechsstellige Beträge in die bisherigen Phasen investiert. Zudem würde es viel komplizierter, wenn der Kanton als Grundeigentümer und die Stadt als Planungsbehörde das Land gemeinsam einzonen müssten. Es wird kompliziert, weil die Stadt gar nicht selber in diesen Wohnungsbau investieren will. Darum müsste der Kanton Verhandlungspartner für die Investoren werden und er müsste die Verhandlungen führen. Die grüne Fraktion findet, dass dem Kanton die Ressourcen dafür wirklich fehlen. Wenn der Kanton das Land aber der Stadt verkauft, dann kann die Stadt als Baurechtgeberin auch die Struktur dieses Wohnungsbaus, die soziale Durchmischung und das Verhältnis von Eigentums- und Mietwohnungen über den Baurechtsvertrag steuern.

Noch etwas möchte ich zur zweiten Hälfte des Viererfelds sagen, die der Kanton der Stadt ja im Baurecht abgeben will, aber gratis: Mathias sagte, es koste die Stadt dann einfach ein bisschen Unterhalt und Pflege. Doch das wird eine Parkfläche mit Fussballfeldern, und das gibt eben auch zu tun. Darum wird sich die Stadt in den nächsten Jahrzehnten finanziell kümmern. Wir finden es aber gut, dass der Kanton die zweite Hälfte im Besitz behält, weil wir nicht wissen, welche Situation in 40 oder 70 Jahren herrschen wird und was man dann mit diesem Land anfangen möchte. Daher lehnt die grüne Fraktion diese Motion ab.

Willy Marti, Kallnach (SVP). Wir von der SVP sind nicht einstimmiger, aber doch ziemlich ge- schlossener Meinung. Es ist doch schön, wenn man Besitzer einer zweifellos attraktiven Parzelle Land ist. Jeder Private in ähnlicher finanzieller Situation wie unser Kanton würde sicher zu einem Verkauf gedrängt. Er hätte keine Wahl, er müsste das Land versilbern. Er würde sicher externe Hilfe beiziehen, sorgfältig den erzielbaren Verkaufspreis eruieren, zusätzlich begünstigende Argumente für nahestehende Interessenten einfliessen lassen und dann noch den Notar aufsuchen. Hier ist nun der Kanton Landbesitzer von rund 16 000 m2 Kulturland, das umgezont werden soll. Eine Hälfte zu Wohnzwecken mit sehr intensiver Nutzung, und die andere Hälfte als Freifläche, für Familiengär- ten, Rasenflächen, Park und wenn noch Geld vorhanden ist vermutlich auch für eine Schwimmhalle.

Soweit ist dies eigentlich in Ordnung. Wir von der SVP sind mit fast grösstmöglicher Mehrheit auch der Meinung, dass diese Umnutzung richtig ist. Wir hängen nicht an diesem Kulturland. Aber wenn der Kanton Landbesitzer ist, betrachten wir von der SVP das Geschäft natürlich etwas genauer;

auch wenn es im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats liegt. Aber natürlich haben wir uns die Antwort des Regierungsrats zu Herzen genommen. Er teilt eigentlich die Meinung des Motionärs, wonach « O der Kanton nicht benötigten Grundbesitz an guter Lage primär nicht verkaufen, son- dern im Baurecht abgeben soll». Da wäre er eigentlich auf derselben Linie: Baurecht. Er führt dann aber andere Gründe an, weshalb dies hier anders sein soll. «Der Kanton hat langfristig keinen Be- darf.» Ja, aber seien wir doch ehrlich: Das ist doch die Grundvoraussetzung, dass man überhaupt darüber nachdenkt, ob man es verkauft oder im Baurecht abgibt. Wenn man dann Bedarf hat, dann ist das hinfällig.

«Der Kanton will, dass möglichst schnell gebaut wird.» Das ist richtig, aber das wird durch Baurecht oder Verkauf auch nicht wesentlich beeinflusst. Wenn man zurückschaut, wie lange dieses Ge- schäft schon «bblöderlet», dann sieht es nicht nach wahnsinnigem Druck aus. Weiter schreibt der Regierungsrat: «Es soll nachhaltig in hoher Dichte überbaut werden.» Wird diese Idee von Baurecht oder Verkauf beeinflusst? Ich bin der Meinung, dem sei nicht so. «Eine Hälfte soll als Freifläche umgezont und im Baurecht abgegeben werden.» Damit meint der Regierungsrat, er habe die Anlie- gen der Motionäre zur Hälfte erfüllt – mitnichten! Diese Freifläche braucht es natürlich, wenn man stark verdichtet. Bei der vorgesehenen Ausnützung müsste man eigentlich auch Land mitkaufen oder bezahlen, auch wenn man es der Allgemeinheit zukommen lässt.

Und noch etwas zum Baurecht: Hier geht es um ein unentgeltliches Baurecht. Es ist zwar mit Aufla- gen zum Erstellen eines Parks verbunden, aber der Motionär sieht dies wohl anders. «Es ist eine Umnutzung nötig», wird weiter als Begründung angegeben. Dort heisst es tatsächlich, dass

« O erfahrungsgemäss langwierige Verhandlungen zwischen Partner und Kanton O » über Kosten- teiler und anderes alles verzögern. Gerade hier soll der Kanton hilfsbereit sein, eigene Ideen haben

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und einfach dazu beitragen, dass es eben speditiv geht. Dann steht noch: «Die Stadt soll das Ent- wicklungsrisiko allein tragen», ob Baurecht oder Verkauf. Und dann noch etwas: Ich denke, die Stadt will ja nicht als Bauherr auftreten. Da kommen dann wahrscheinlich Generalunternehmer und irgendwann eine Pensionskasse. Der ausgehandelte Preis von rund 600 Franken scheint mir, bei der zu erwartenden Ausnützung, nur auf die 80 000 m2, noch einiges Fleisch zu haben. Dies auf der einen Seite vielleicht für die bösen, generell in etwas schiefem Licht stehenden Generalunterneh- mer, oder eben vielleicht auch für eine Pensionskasse; wobei ich schon wüsste, dass es die eine oder andere Pensionskasse gibt, die gerne zu günstigem Bauland kommen würde oder zu günsti- gen Siedlungen.

Dann wird als Begründung noch der Heimfall geltend gemacht. «Wenn in den Baurechtsverträgen nichts anderes vereinbart werden kann O », geht das Land zurück. Aber das könnte man dann wahrscheinlich auch noch anders lösen. Grundsätzlich bin ich der Meinung, man könne geteilter Meinung sein, ob hier der Verkauf oder das Baurecht richtig wäre. Aber wir von der SVP sind ähnli- cher Meinung wie der Motionär. Ob Tafelsilber oder nicht: Hier handelt es sich um eine Praline, die nicht mit der Zeit verdirbt. Wir sehen hier eine Praline, die vermutlich immer besser wird. Die Stadt kann mit diesem Kauf dem Kanton kaum aus der finanziellen Not helfen. Der Erlös wird verdampfen und in zwei, drei Jahren wird kaum mehr darüber gesprochen. Wäre dieses Land im Jahr 2004 wie vorgesehen umgezont worden, dann wäre dies heute Geschichte. Heute soll zum Glück eine besse- re Ausnützung erreicht werden als damals. Und wenn es mit dem Baurecht noch etwas länger dau- ern sollte, dann verbessert und entwickelt sich dies vielleicht noch etwas mehr. Wir unterstützen die Motion sehr grossmehrheitlich und hoffen auf ein gutes Gelingen des Bauvorhabens.

Präsident. Ich hatte das Gefühl, es sei ein langes Votum gewesen, aber es waren 7 Minuten 50 Sekunden. Nun hat Frau Mühlheim für die glp-CVP-Fraktion das Wort.

Barbara Mühlheim, Bern (glp). Wir haben hier im Parlament primär eine Aufgabe, nämlich anste- hende Probleme zu lösen. Und wir haben insbesondere die Aufgabe, die Kompetenzen des Parla- ments und des Regierungsrats zu respektieren und Lösungen zu entsprechende Zeiten zu finden.

Wenn wir diese Motion unterstützen, dann weichen wir in zwei wesentlichen Punkten von diesen für mich klaren Pflichten ab.

Erstens gehen wir hier in ein Geschäft hinein, das in der Kompetenz der Regierung liegt. Für unsere Fraktion ist dies nur dann gerechtfertigt, wenn eine Regierung bei Verträgen wesentliche Kriterien nicht einhält. Wenn man weitergeht und Details von Verträgen zu diskutieren beginnt, was unser Vorredner gemacht hat, dann haben wir in diesem Parlament viel zu tun. Das vorliegende Geschäft ist wesentlich anders als ein normales Geschäft, bei dem es um den Verkauf einer Liegenschaft oder von Boden geht. Hier geht es eben um einen Tauschhandel, um einen politischen Tauschhan- del zwischen Gemeinde und Kanton. Dabei hilft man sich gegenseitig und findet gemeinsam eine Form. Meistens wird verkauft. Doch genaues Aushandeln von Baurechten ist nicht die Praxis. Auch die Bernburger haben das immer ganz klar gesagt, darum kann man das Beispiel der Bernburger hier nicht anführen.

Der Kanton und die Stadt Bern haben mehrheitlich darauf hingewiesen, dass sie eigentlich klar für ein Baurecht sind, wo es um Private geht. Aber hier geht es um eine politische, sinnvolle Aufgabe auch für den Kanton. Dabei ist jede Verzögerung und jedes Errichten eines Baurechts eine unsinni- ge Variante. Warum ist es eine kantonalpolitische Aufgabe? Weil es darum geht, an einem sinnvol- len Ort verdichtet zu bauen. Und es ist wichtig, dass der Kanton Bern in den Städten verdichtet baut und es keine Zersiedlung gibt. Man kann sagen, auch mit der Motion werde diese Anforderung ein- gehalten. Aber es gäbe eine Verzögerung und würde nicht zu zielführenden, schnellen Entscheiden führen. Für die glp-CVP-Fraktion ist klar, dass wir dieser Motion nicht zustimmen. Man kann uns auch nicht vorwerfen, wir würden nur einseitig die Interessen der Berner vertreten. Vor einem Jahr, als es hier um den Campus in Biel ging, hatte ich keine Mühe, als Vertreterin Berns klar für den Campus und gegen die Stadt Bern zu stimmen. Ich hoffe, dass man die Nuance sieht und bemerkt, dass zwischen einem Baurecht von Privaten und dem hier vorliegenden Abtauschgeschäft zwi- schen Kanton und Stadt Bern ein grosser Unterschied besteht. Ich bitte Sie, die Kompetenz der Politik einzuhalten, diese Richtlinienmotion nicht zu unterstützen und dem sinnvollen Bauvorhaben jetzt mit einem klaren Signal Vorschub zu leisten. Die glp-CVP-Fraktion wird diese Motion nicht an- nehmen.

Peter Sommer, Wynigen (FDP). Ich kann nahtlos an meine Vorrednerin anschliessen. Auch die

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FDP wird diese Motion ablehnen. Stadt und Kanton wollen mit diesem Vorgehen siedlungspolitisch weiterkommen. Es wurde gesagt, es gehe um verdichtetes Bauen und es gehe um die Schaffung von Freiraum in den entsprechenden Flächen. Die Stadt richtet sich hier auch nach dem politisch Machbaren, selbstverständlich ebenso der Kanton. Barbara Mühlheim hat es richtig gesagt: Es geht um einen politischen Tauschhandel. Nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen würde man anders vorgehen: Man würde das Grundstück einzonen, eine Nutzung festlegen und es dann dem Meist- bietenden verkaufen. Aber hier sind die Voraussetzungen komplett anders. Mit Blick auch auf die verschiedenen Verfahren, die schon mehrfach genannt wurden, lehnt die FDP diesen Vorstoss ab.

Wir können die Begründung der Regierung nachvollziehen. Das Entwicklungsrisiko des ganzen Projekts liegt in den Händen der Stadt. Und schlussendlich würde das Grundstück mit allen Wohn- bauten nach Ablauf eines Baurechts beim sogenannten Heimfall zurück zum Kanton kommen. Das ist wohl auch nicht, was wir hier möchten. Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich sie nochmals, diese Motion abzulehnen.

Ursula Marti, Bern (SP). Auch für die SP-JUSO-PSA-Fraktion ist es ein wichtiger Grundsatz, dass der Kanton sein Land nicht verkauft, sondern höchstens im Baurecht abgibt. Es kann aber gut be- gründete Ausnahmen geben, und eine solche Ausnahme liegt hier mit dem Viererfeld vor. Erstens wird das Viererfeld nicht an Private verkauft, sondern es verbleibt in der öffentlichen Hand, nämlich bei der Stadt Bern. Sie hat klar deklariert, dass sie dieses Land nicht weiterverkaufen, sondern sel- ber im Baurecht an Investoren abgeben wird. Aus unserer Sicht wäre es sogar möglich, im Kaufver- trag eine Klausel einzubauen, welche die Stadt verpflichtet, das Land nicht weiterzuverkaufen, be- ziehungsweise dem Kanton ein Vorkaufsrecht gewährt. Wenn das zur Klärung der Situation bei- trägt, wäre es sicher ein sinnvoller Kompromiss.

Zweitens gibt es auch aus der Geschichte heraus eine gewisse Logik, dass das Land wieder an die Stadt Bern zurückgeht. Es gehörte nämlich früher der Burgergemeinde. Sie hat es dann aber in den sechziger Jahren dem Kanton verkauft, weil er dort einen Uni-Campus bauen wollte. Das Projekt wurde jedoch wieder verworfen, und es ist nur logisch, dass der Kanton dieses Land nun wieder zurückgibt, sodass dort etwas Sinnvolles entstehen kann. Heute ist es einfach eine Brache an höchst attraktiver Lage.

Drittens liegt es auch im Interesse des Kantons, dass auf dem Viererfeld möglichst schnell gebaut wird. Eine Wohnsiedlung mit Wohnraum für dreitausend Personen soll entstehen; an einer sehr attraktiven Lage, bestens erschlossen und verdichtet gebaut. Mindestens seit der Kampagne «Bo- den gutmachen» der Regionalkonferenz Bern Mittelland wissen wir alle, wie dringend notwendig dieser Wohnraum ist. Dem Kanton Bern entgehen heute viele Steuereinnahmen, weil viele Men- schen zwar in Bern arbeiten, sich aber mangels genügendem und attraktivem Wohnraum in andern Kantonen wie Freiburg oder Solothurn niederlassen. Unser Kanton hat ein Einnahmenproblem. Un- sere knallharten Sparprogramme zeugen davon. Eine der Massnahmen ist eben auch der verdich- tete und zentrumsnahe Wohnungsbau. Ich bitte sie daher, diesem Wohnbauprojekt nicht im Weg zu stehen. Die Stadt Bern hat es sorgfältig und mit einem partizipativen Ansatz entwickelt, und es hat gute Chancen, die Abstimmung für die Umzonung zu passieren. Wir würden uns sonst selber im Weg stehen und unsere eigene Entwicklung torpedieren; leider wäre das in diesem Kanton nicht das erste Mal. Das können wir uns einfach nicht leisten. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion sagt daher klar Ja zum Verkauf und klar Nein zu dieser Motion.

Präsident. Es wäre schön, wenn wir dieses Geschäft noch vor dem Mittag abschliessen könnten.

Martin Aeschlimann, Burgdorf (EVP). Die EVP-Fraktion hat Verständnis für die Fragestellung des Motionärs. Allerdings hat diese Motion Richtliniencharakter, wie wir schon gehört haben, und die Kompetenz liegt bei der Regierung. Der Verkauf von 80 000 m2 Land hat strategischen Charakter und muss auch gründlich geprüft werden. Es muss nämlich die Frage beantwortet werden, ob sich das Grundstück an einer strategisch wichtigen Lage befindet, beispielsweise neben dem Areal der Universität, neben Spitalanlagen oder neben wichtigen Verkehrsanlagen. Weiter muss abgeschätzt werden, welches Interesse spätere Generationen an diesem Land haben könnten. Die EVP- Fraktion kann diese strategischen Aspekte nicht seriös beurteilen und vertraut auf die Arbeit der Regierung, die ja aufzeigt, dass sie diese Fragen sauber geklärt hat. Insofern wird sich die EVP- Fraktion der Haltung der Regierung anschliessen und diese Motion ablehnen.

Ein Baurechtsmodell hat natürlich einen gewissen Reiz und bietet sicher auch Vorteile. Es entzieht nämlich den Boden möglichen Spekulationen, und dies kann zu erschwinglichem Wohnraum füh-

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ren. Anderseits beinhaltet ein Baurechtsmodell aber auch Risiken; beispielsweise die Insolvenz der Baurechtsnehmer. Was ist, wenn sie nicht mehr bezahlen können? Der Gebäudeunterhalt und die drohende Verkaufsunmöglichkeit, wenn die Baurechtsdauer langsam abläuft, fordern Neuverhand- lungen, und dies würde das Handling durch den Kanton wohl ziemlich belasten. Ein weiteres Stich- wort ist die Heimfallentschädigung, welche dann eben Kapital erfordert. Insgesamt ist es also kein geeignetes Modell für dieses Geschäft.

Ein ganz anderes Thema hat uns jedoch viel zu denken und diskutieren gegeben, nämlich die Fra- ge nach dem Landverbrauch. Der Verlust von Grün- und von Landwirtschaftsfläche hat uns in die- sen Tagen ja schon mehrmals beschäftigt. Das Areal liegt am Siedlungsrand und ist von Verkehrs- infrastruktur umrahmt. Eine Arrondierung des Baubereichs in diesem Gebiet scheint der EVP- Fraktion machbar und der Landverbrauch an diesem Ort vertretbar, insbesondere wenn man sieht, dass das Projekt nur die Hälfte des Landes beansprucht. Das Ganze geschieht auch nicht fernab des Siedlungsgebiets, sondern an gut erschlossener Lage mit ÖV. Allerdings sollten der Kanton und die Stadt Bern alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Bebauung in einer hohen Dichte geschieht und auch Modellcharakter bei der Erschliessung und der Mobilität hat. Das ist ein ganz wichtiger Punkt und diesbezüglich würde es mich interessieren, von Frau Regierungsrätin Egger zu hören ob in dieser Hinsicht in den Kaufverträgen irgendwelche Vorgaben gemacht werden könnten.

Präsident. Wir kommen zu den Einzelsprechenden. Herr Haas zuerst, dann Herr Näf und ich hoffe, wir werden das Geschäft noch vor dem Mittagessen abschliessen können.

Adrian Haas, Bern (FDP). Ich hatte etwas Mühe mit der Diskussion Baurecht versus Eigentum.

Man kann ja grundsätzlich davon ausgehen, wenn man etwas als Eigentum erwirbt, dann ist auch die Erwartung einer Wertsteigerung irgendwie «eingepreist». Volkswirtschaftlich ist es letztlich nicht so von Bedeutung. Die Frage ist beim Gemeinwesen eher, ob es ein bestimmtes Grundstück zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe braucht oder nicht. Bisher war es nicht direkt Aufgabe des Kan- tons, Wohnungen zu erstellen, sondern allenfalls Aufgabe der Gemeinden. Der Kanton hat aber ein grosses Interesse, dass im Kanton Bern nach wie vor Wohnraum erstellt wird. Einerseits leiden wir, wie Sie wissen, unter einer unterdurchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung, die auch negative Auswirkungen auf unser kantonales Volkseinkommen hat. Zudem dürfen Sie auch nicht vergessen, dass beim Schaffen von Wohnraum in einer Gemeinde Leute dort hinziehen, und dann gehen zwei Drittel der Steuereinnahmen der natürlichen Personen an den Kanton. Also hat der Kanton, haben wir hier im Grossen Rat, auch ein Interesse an dieser Wohnüberbauung. Wir haben ein grosses Interesse, dass nicht nur von Wohnraum gesprochen, sondern dass er auch einmal realisiert wird.

Hier beim Viererfeld, diesem ausdrücklich geeigneten Standort, besteht nun die Möglichkeit, dass es vorwärts geht. Geplant ist im November dieses Jahres eine Volksabstimmung, die einerseits über die Zonenplanung stattfinden müsste und anderseits aber auch über den Verkauf. Wichtig ist, dass man bei allfälligen Zonenplanungen auch den möglichen Gegnern etwas entgegenkommen kann, weil dieses Gebiet vor rund neun Jahren schon einmal beplant und damals vom Volk abge- lehnt wurde. Es handelt sich also um eine etwas heikle Angelegenheit. Daher ist es auch wichtig, dass es aus einer Hand beplant werden kann, dass also die Stadt Bern Grundeigentümerin ist und auch Planerin. Dann gibt es keine Reibungsverluste und viele Rückfragen an den Eigentümer ent- fallen. Ich bitte Sie, diese Motion im Interesse des Wohnraums und des Steuersubstrats im Kanton Bern klar abzulehnen. Es wäre ein wichtiges Zeichen auch an die Bevölkerung der Stadt Bern, dass man hier nicht vom Kanton aus Zwietracht sät.

Roland Näf-Piera, Muri (SP). Es ist natürlich wunderschön, wenn ich hier nach vorne komme und einmal mit Adrian Haas einig bin. Aber ich komme nach vorne wegen des Votums von Mathias Koh- ler. Er zitierte am Anfang einen Text aus einer Motion, die ich selber geschrieben habe. Die SP setzt sich seit vielen Jahren für das Baurecht ein. Hier, in diesem Zusammenhang, ist aber ent- scheidend, dass der Boden in öffentlicher Hand ist, wie bereits Ursula Marti und Bettina Keller ganz klar sagten. Das ist unser Ziel. Im Sinne der Subsidiarität, die Adrian Haas vorhin in Bezug auf das Viererfeld sehr gut beschrieben hat, sind mir die Gemeinden genau so wichtig, wie der Kanton. Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist das Baurecht. Und ich glaube, in diesem Zusammenhang ist entscheidend, dass die Stadt Bern näher dran ist und dass prinzipiell die Gemeinden das Land im Baurecht abgeben sollten. Das ist ganz klar auch in anderen Geschäften wohl der beste Weg um das Baurecht sinnvoll umzusetzen. Daher bitte ich Sie, lehnen Sie die Motion ab.

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Präsident. Wünscht der Motionär noch einmal das Wort? – Nach Frau Regierungsrätin Egger.

Reicht Ihnen die Zeit noch? – Gut, dann können wir dieses Geschäft noch vor dem Mittagessen abschliessen.

Barbara Egger-Jenzer, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin. Mit diesem Vorstoss warnt der Motionär vor einem Verscherbeln des «Tafelsilbers» und verlangt, das Viererfeld sei «nur» im Baurecht abzugeben. Ich kann die Überlegungen des Motionärs grundsätzlich verstehen, und ich kann Ihnen versichern, dass der Regierungsrat keine Grundstücke verkauft, die der Kanton besser behalten oder im Baurecht abgeben sollte. Der grosse Wert strategischer Landreserve ist der Re- gierung sehr wohl bewusst, und der Regierungsrat nimmt seine Verfassungsaufgabe als Hüter über den kantonalen Grundbesitz sehr sorgfältig wahr. Doch es wäre völlig falsch, bei allen Grundstü- cken immer dasselbe Vorgehen zu fordern, nämlich Land grundsätzlich nur im Baurecht ab- zugeben. Das Beispiel Viererfeld zeigt klar, dass es eben Fälle gibt, bei denen überzeugendere Gründe für einen Verkauf sprechen, als für eine Abgabe im Baurecht. Sehr viele Gründe wurden bereits genannt. Ich möchte darauf nur noch ganz kurz eingehen.

Sie müssen sich bewusst sein, dass die Stadt selber eine Übernahme im Baurecht nicht möchte.

Dafür hat sie gute Gründe, denn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Bern sollen über die notwendige Umzonung für ein stadteigenes Grundstück entscheiden können, wie wir bereits von der SP-Sprecherin gehört haben. Das ist ganz wichtig! Weiter hat Grossrat Haas darauf hingewie- sen, dass die Stadt selber sagen können soll, was auf diesem Grundstück entstehen wird. Herrn Grossrat Aeschlimann kann ich mitteilen, dass mittels Verträgen eine Geschossfläche von 100 000 m2 geregelt ist.

Ich bitte Sie, auch zu bedenken, dass der Kanton durchaus ein Interesse hat, dass ein Teil des Vie- rerfelds für Wohnnutzungen zur Verfügung steht. Mit diesem Projekt wird nämlich bereits bestehen- der Siedlungsraum verdichtet. Ich weiss nicht, ob das Viererfeld allen hier im Grossen Rat bekannt ist. Der Name klingt ja, als wäre es irgendein riesiges Feld am Rand der Stadt. Aber das ist eben nicht so. Ich fahre jeden Tag mit dem Bus daran vorbei. Zuerst kommen Wohnblöcke, dann kommt ein Stück Land, nämlich das Viererfeld und dann kommt wieder dicht bebautes Gebiet. Es ist also wirklich ideal für Wohnnutzungen, weil dieses Stück unbebautes Land zwischen bereits genutzten Gebieten mit Wohnungen liegt. Auch auf das Interesse des Kantons an neuen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auf diesem Land wurde bereits hingewiesen. Solche zahlen nicht nur der Stadt Bern Steuern, sondern auch dem Kanton.

Schliesslich bitte ich Sie, auch zu bedenken, dass der Kanton nicht einfach dieselben Interessen hat wie eine Einwohner- oder Burgergemeinde. Der Kanton betreibt keine eigene Wohnpolitik. Und wir wollen als Kanton auch nicht Wohngebäude kaufen. Wir erweisen unseren Nachfahren einen Bä- rendienst, wenn wir Baurechtsverhältnisse für Wohnüberbauungen eingehen und künftige Generati- onen mit möglichen Heimfallforderungen belasten. Darum sind für den Kanton Grundstückabtretun- gen im Baurecht bei geplanter Wohnnutzung generell eher ungeeignet. Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen und dafür zu sorgen, dass die Stadt auf dem Viererfeld eine Wohnüberbauung planen kann.

Präsident. Nun hat noch der Motionär das Wort und danach stimmen wir ab.

Mathias Kohler, Steffisburg (BDP). Besten Dank für die angeregte Diskussion. Ich möchte kurz auf zwei oder drei Voten eingehen. Es wird nicht lange dauern. Die Meinungen sind gemacht. Zu Bettina Keller: Ich gehe davon aus, dass die Burgergemeinde angenommen hat, der Kanton werde das Land nicht verkaufen. Merci, Willy Marti, für deine Voten: Es sind die einzigen, die mich eini- germassen überzeugt haben. Zu den Gegnern: Sie haben natürlich Recht mit Ihren Voten, da stim- me ich Ihnen zu. Aber ob wir das Land im Baurecht abgeben oder verkaufen, ändert am Schluss nicht viel. Es gibt auch noch die Möglichkeit, es im Unterbaurecht abzugeben. Davon wurde gar nicht gesprochen. Ich danke allen, die meine Motion unterstützen und wünsche Ihnen einen guten Appetit.

Präsident. Dann stimmen wir über die Motion ab.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

(9)

Januarsession 2014 2013.1508 9

Ablehnung

Ja 40

Nein 90

Enthalten 8

Präsident. Sie haben die Motion abgelehnt. Damit wäre dieses Geschäft bereinigt. Wir haben heute Morgen zweieinhalb Geschäfte behandelt. In dieser Zeit gewinnt Roger Federer zwei Sätze und ist im Tie-Break vom dritten Satz. «E Guete». (Heiterkeit)

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung um 11.48 Uhr.

Die Redaktorin:

Sonja Riser (d)

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