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Wortlautdokument Mittwoch (Vormittag), 30. Januar 2013

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Januarsession 2013 2012.1475 1

CONVERT_167ecbe418d043eca866e77a94b469fe 12.02.2013

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil

du canton de Berne

Wortlautdokument

Mittwoch (Vormittag), 30. Januar 2013 Finanzdirektion

64 2012.1475 Motion 247-2012 FDP (Haas, Bern)

Bewilligung des Stellenplans der kantonalen Verwaltung durch den Grossen Rat Fortsetzung

Präsidentin. Ich begrüsse Sie ganz herzlich zum heutigen Sessionstag. Ich gehe davon aus, dass es sich um den letzten Sessionstag der Januarsession handelt. Ganz speziell begrüsse ich heute Morgen die widergenesene Finanzdirektorin. Sie zeigt ein gewisses Durchhaltevermögen, weil sie trotz Fieber – oder heute wieder ohne Fieber – bereits wieder unter uns ist, um an den Beratungen der Geschäfte der Finanzdirektion teilzunehmen. Wir sind gestern bei Traktandum 64 verblieben, bei der Motion FDP, Haas und Kneubühler, «Bewilligung des Stellenplans der kantonalen Verwaltung durch den Grossen Rat». Gestern haben sich die Fraktionen geäussert und jetzt ist die Finanzdirektorin an der Reihe. Anschliessend hat sich Motionär Haas gemeldet.

Beatrice Simon, Finanzdirektorin. Die Motionäre fordern die direkte Einflussnahme des Grossen Rats auf die Bewilligung neuer Stellen. Deshalb soll der Grosse Rat neu über den Stellenplan beschliessen können. Dieser dient bekanntlich der Steuerung und Überwachung des Personalaufwands und des Personalbestands und umfasst insbesondere die Funktion, die Gehaltsklasse sowie den Beschäftigungsgrad sämtlicher Stellen. Die finanzielle Steuerung ist für den Kanton natürlich sehr zentral und dem Grossen Rat kommt dementsprechend die Kompetenz zu, den Voranschlag zu beschliessen. Damit beschliesst der Grosse Rat auch über den Personalaufwand. Hingegen können Sie seit 2005 nicht mehr unmittelbar auf den Stellenbestand Einfluss nehmen. Die Forderung der Motion, wonach der Grosse Rat wieder über den Stellenplan entscheiden soll, bezieht sich auf eine frühere Kompetenz des Grossen Rats. Wenn hingegen, wie in der Motion gefordert wird, der Grosse Rat zukünftig den Stellenplan und damit für jede Stelle die Funktion, die Gehaltsklassen sowie den Beschäftigungsgrad bewilligen soll, geht das definit über die frühere Kompetenz hinaus. Das heutige Verfahren der Stellenbewirtschaftung stellt bereits jetzt sicher, dass Stellen nur im Rahmen der durch den Grossen Rat mit dem Voranschlag bewilligten Mittel geschaffen werden können. Es ist selbstverständlich auch eine klare Aufgabe des Regierungsrats, die finanziellen Mittel in Einklang mit den Stellenbedürfnissen der einzelnen Direktionen zu bringen. Der Regierungsrat verfügt über die nötige Sachnähe, um beurteilen zu können, ob die von den Direktionen verlangten Stellen auch wirklich notwendig sind. Der Stellenetat kann dabei aber nicht als rein rechnerische Grösse behandelt werden. Es sind konkret diejenigen Stellen zu bewilligen, die für die Aufgabenerfüllung nötig sind. Werden Stellen nicht bewilligt oder sogar abgebaut, muss das immer im entsprechenden Umfang mit einem Verzicht auf Aufgaben verbunden sein. Die Regierung wird im Rahmen von ASP eine entsprechende Gesamtbeurteilung vornehmen.

Aber mir ist auch ganz wichtig festzuhalten, dass der Regierungsrat bereits heute nicht einfach so telquel sämtliche Stellenanträge der Direktionen gutheisst. So verfügte der Regierungsrat insbesondere Im August 2012 ein Stellenbesetzungsmoratorium. Bereits 2010 und 2011 gab er für das Planungsverfahren vor, dass grundsätzlich auf die Schaffung von neuen unbefristeten Stellen mit Kostenfolge zu verzichten sei. Aus Sicht des Regierungsrats hat sich das heutige System gut bewährt. Es steht im Einklang mit der verfassungsmässigen Aufgabenteilung. Der Regierungsrat steuert auf der operativ-betrieblichen Ebene, bestimmt also über das Wie, während der Grosse Rat den politisch-strategischen Rahmen setzt, also über das Was bestimmt. Für den Regierungsrat stellt sich die Frage, ob der Grosse Rat in einem Kanton mit der Grösse des Kantons Bern mit mehr als 20 000 Mitarbeitenden überhaupt über die erforderliche Sachnähe verfügt, um auf operativer Ebene den erforderlichen Stellenbestand im Detail beurteilen zu können. Und es wäre wohl auch zu befürchten, dass der Grosse Rat die notwendige, vertiefte Auseinandersetzung mit Stellenbegehren

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Geschäfts-Nr.: 2012.1475 Seite 2/2

im Rahmen des heutigen Ratsbetriebes gar nicht stufengerecht leisten könnte. Aus diesen Gründen wäre es aus Sicht des Regierungsrats nicht zielführend, wenn der Grosse Rat über den Stellenplan beschliessen würde, und deshalb lehnt der Regierungsrat diese Motion ab.

Aber mir scheint Folgendes noch ganz wichtig: Bei der Berichterstattung zur NEF-Evaluation wird der Regierungsrat sehr genau prüfen, wie der Grosse Rat im Rahmen des Voranschlags und Aufgaben- und Finanzplan noch transparenter über den Personaleinsatz informiert werden kann, damit Sie ganz gut darüber informiert sind, wie viele Stellen der Kanton hat und warum er sie belegt.

Adrian Haas, Bern (FDP). Es ist schon so, wie viele Redner und auch die Finanzdirektorin gesagt haben: Theoretisch sollte der Grosse Rat sagen, was, und die Regierung dann wie. Nur ist eben Theorie das eine und Praxis das andere. Ich habe bisweilen den Eindruck, wir hier im Saal könnten gar nicht recht steuern. Ich erinnere mich an meine Kindheit, als ich in Bern auf dem Luna Park bei der Schützenmatte auf dem Karussell in einem Auto sass und ein Steuerrad in den Händen hatte.

Damit kann man auch steuern, aber es geht trotzdem immer nur im Kreis herum. Es passiert nichts und die Räder bewegen sich auch nicht. Ich habe immer das Gefühl, wir befinden uns in einer solchen Situation. Bisher befand sich der Stellenplan auf Stufe Regierung. Allerdings liess die Regierung verlauten, sie wolle ihn abschaffen und auf der andern Seite liest man auf der Homepage der Finanzdirektion, es handle sich hier um ein ganz wichtiges Instrument. Ich gebe es zu: Wenn er in die Kompetenz des Grossen Rats gelegt wird, so wie ich das in der Motion verlange, besteht eine gewisse Gefahr der Übersteuerung, das stimmt. Deshalb bin ich bereit, den Vorstoss zu wandeln.

Und wenn ich wandle, könnten wir diese Frage im Rahmen der Revision des FLG nochmals prüfen.

Es könnte ja auch in die Richtung gehen, dass der Regierungsrat verpflichtet wird, einen Stellenplan zu erstellen und der Grosse Rat ihn nicht beschliesst, sondern ihn im Rahmen der Budgetberatungen zur Kenntnis nimmt. Wichtig ist, dass Transparenz besteht, dass wir den Bestand kennen und wissen, wer was in welcher Gehaltsklasse mit welchem Beschäftigungsrad macht. Es ist nicht ganz so, wie die Finanzdirektorin angetönt hat: Sie sagte, es bestehe eine Aufgabe x und die nötige Anzahl Stellen sei dann gottgegeben, um diese Aufgabe zu erfüllen. Ich erinnere an die Verhältnisse in der Privatwirtschaft: Bei der Herstellung eines Produkts ist es nicht immer ganz klar, wie viele Stellen für die Produktion benötigt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, im Verlauf der Jahre Kostenersparnisse zu machen, indem Doppelspurigkeiten abgebaut und Prozesse effizienter organisiert werden. Auch das ist möglich. Es bedeutet also nicht immer Aufgabenabbau; manchmal kann man auch mit weniger Stellen das Gleiche erreichen.

Präsidentin. Haben Sie den Vorstoss in ein Postulat gewandelt?

Adrian Haas, Bern (FDP). Ja.

Präsidentin. Somit stimmen wir jetzt über ein Postulat ab.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 85

Nein 44

Enthalten 5

Präsidentin. Der Rat hat das Postulat mit 85 gegen 44 Stimmen bei 5 Enthaltungen überwiesen.

Referenzen

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