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Wortlautdokument Mittwoch (Abend), 23. Januar 2013

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Januarsession 2013 2012.0832 1

CONVERT_b7de056568054fe8bc1fb3d312523d4b 04.02.2013

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil

du canton de Berne

Wortlautdokument

Mittwoch (Abend), 23. Januar 2013

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

Vorstoss-Nr: 152-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 13.06.2012

Eingereicht von: Fischer (Meiringen, SVP) (Sprecher/ -in)

Frutiger (Oberhofen, BDP) Sutter (Grosshöchstetten, FDP) Schneiter (Thierachern, EDU) Weitere Unterschriften: 1

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 21.11.2012

RRB-Nr: 1661/2012

Direktion: BVE

Wassernutzungsstrategie - Wohin gehen wir, und wo stehen wir?

Am 15. Dezember 2010 hat der Regierungsrat die Wassernutzungsstrategie verabschiedet, die der Grosse Rat am 31. März 2011 zur Kenntnis genommen hat. Darin formuliert die Regierung das Ziel, bis 2035 die jährliche Stromproduktion aus Wasserkraft im Kanton Bern um 300 GWh auszubauen. Dazu sollen Grosswasserkraftwerke gebaut, bestehende Grossanlagen ausgebaut und kleinere Wasserkraftwerke erstellt sowie ausgebaut werden. Eine Aktualisierung der Wassernutzungsstrategie ist für das Jahr 2015 vorgesehen.

Angesichts der laufenden energiepolitischen Debatten auf nationaler und kantonaler Ebene und verschiedenen Studien zum Ausbaupotenzial der Wasserkraft sind ein Ausblick in die Zukunft und eine erste Zwischenbilanz bereits heute angezeigt.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zur Wassernutzungsstrategie zu beantworten:

1. Das Bundesamt für Energie (BFE) geht laut einer Anfang Juni 2012 publizierten Studie für die Energiestrategie 2050 bezüglich Ausbaupotenzial der Wasserkraft neu von einem Richtwert von 3,2 TWh statt wie bisher 2 TWh aus. Plant die Regierung, bei der Aktualisierung der Wassernutzungsstrategie 2015 das Ausbauziel des Kantons Bern dementsprechend anzuheben? Und ist die Regierung bereit, wie vom BFE gefordert neue Lösungsansätze zu entwickeln, um Hemmnisse in den Bereichen Ökologie, wirtschaftliche Einflüsse, Raumplanung, gesellschaftliche Hindernisse und Bewilligungsverfahren zu identifizieren und zu überwinden?

2. Um das für 2035 anvisierte Ausbauziel zu erreichen, müsste die Stromproduktion aus Wasserkraft im Kanton Bern jährlich um rund 10 GWh steigen. Befindet sich der Kanton diesbezüglich auf Kurs? Wie viele MW zusätzliche Wasserkraftleistung hat der Kanton Bern seit Verabschiedung der Wassernutzungsstrategie Ende 2010 bewilligt?

3. Der in der Wassernutzungsstrategie anvisierte Zubau lässt sich nur realisieren, wenn die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Erfahrung aus verschiedenen gegenwärtig laufenden Konzessionierungsverfahren zeigt indessen, dass sich in der Praxis diesbezüglich nur wenig bewegt hat. Als Beispiel seien die Projekte

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Geschäfts-Nr.: 2012.0832 Seite 2/4

Färmelbach, Schattenhalb 4 und Laubeggfall erwähnt, die 2009 eingereicht wurden und die bis heute entweder keine Konzession erhalten haben oder gegen deren Konzessionserteilung ein Rekursverfahren läuft. Welche konkreten Massnahmen plant die Regierung, um die Verfahren zu beschleunigen?

Antwort des Regierungsrats Zu Frage 1:

Das definierte Ausbauziel der Wassernutzungsstrategie des Kantons Bern beträgt mit 300 GWh/a rund 9 % des nationalen Ausbaupotenzials von 3,2 TWh. Damit übernimmt der Kanton Bern den Anteil am Ausbau, der auch dem jetzigen Anteil an der gesamtschweizerischen Stromproduktion aus Wasserkraft entspricht. Der Regierungsrat sieht deshalb keine unmittelbare Notwendigkeit, das Ausbauziel zu erhöhen.

Trotzdem hat der Regierungsrat in Zusammenhang mit der Planungserklärung Nr. 12 zur Wasserstrategie überprüfen lassen, ob sich das heute formulierte Zuwachsziel von 300 GWh/a auf 500 GWh/a erhöhen liesse. Die Abklärungen haben jedoch ergeben, dass eine so grosse Steigerung unter nachhaltigen Bedingungen nicht mehr möglich ist. Denn dazu müssten alle Gewässerstrecken durchgehend für die Nutzung freigegeben werden – einzig mit Ausnahme der Strecken in national geschützten Auengebieten und Moorlandschaften.

Sogar Gewässerabschnitte in BLN-Gebieten (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) und Wasserfälle müssten genutzt werden.

Zum Beispiel bei der Lütschine müsste deren Potenzial durchgehend ausgeschöpft werden. Demgegenüber beinhaltet die heutige Wasserstrategie einen guten und ausgewogenen Lösungsansatz, der Prioritäten setzt und ein effizientes Handeln ermöglicht.

Der Kanton Bern muss sich an die Bundesvorgaben bezüglich Ökologie, Wirtschaftlichkeit, Raumplanung und Bewilligungsverfahren halten, auch wenn sie die kantonale Handlungsfreiheit zum Teil stark einschränken. Dies hat der Kanton Bern mit der Wasserstrategie getan. Um die steigende Anzahl der Gesuche bearbeiten zu können, wurden die Kapazitäten der entsprechenden kantonalen Fachstelle zudem in den letzten beiden Jahren ausgebaut. Auch die Verfahren werden laufend optimiert.

Wichtig ist, dass die Vertretungen der Schutzorganisationen die Wasserstrategie mittragen können. Gesetzeskonforme Projekte an grünen Strecken sollen nicht mit Beschwerdeverfahren verzögert werden, denn auch für die Realisierung der zusätzlichen 300 GWh/a braucht es die Realisierung aller bekannten Vorhaben.

Zu Frage 2:

Als Referenzgrösse gilt der Produktionszubau aufgrund der erteilten Konzessionen, weil der eigentliche Bau und die Inbetriebnahme nicht mehr durch die kantonalen Stellen beeinflusst werden können.

Wie die folgende Tabelle zeigt, ist der Kanton "auf Kurs":

Mehrproduktion gegenüber Stand 01.01.2010

Bemerkungen

Erteilte Konzessionen 2010 47 GWh/a Laubeggfall mit 11 GWh/a vor Gericht pendent

Erteilte Konzessionen 2011 7 GWh/a

Erteilte Konzessionen 2012 49 GWh/a Produktionszubau aus Minderung der Reibungsverluste: 70 GWh

Minderproduktion infolge

Restwassersanierung: 21 GWh/a

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Geschäfts-Nr.: 2012.0832 Seite 3/4 Durchschnittlich

konzedierte Mehrproduktion pro Jahr

34 GWh/a

Zu Frage 3:

Das Anliegen der Interpellanten ist grundsätzlich verständlich. Es gilt allerdings zu bedenken, dass die Bewilligungsverfahren wichtige Zwecke verfolgen. Sie sollen garantieren, dass neben den energiepolitischen Anliegen auch jene der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen berücksichtigt werden. Die Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften erfordert auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Stufe den Einbezug zahlreicher Behörden. Die Koordination der verschiedenen Anliegen ist komplex und zeitintensiv.

Die Verfahrensdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Regierungsrat hat in der Vergangenheit bereits einige Massnahmen ergriffen, die zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer beitragen. So wurde beispielsweise im Rahmen der letzten Teilrevision des Wassernutzungsgesetzes (WNG) die Zuständigkeit für unwesentliche Konzessionsänderungen von der Konzessionsbehörde zum Amt für Wasser und Abfall verschoben. Zudem wurden die Schwellenwerte in Artikel 14 Absatz 1 WNG erhöht, was die Kompetenzen verschiebt und sich günstig auf die Verfahrensdauer auswirkt.

Bei den von den Interpellanten erwähnten Projekten Färmelbach und Schattenhalb 4 führt die Koordination der berechtigten Anliegen verschiedener Behörden zu einer Verzögerung im Verfahren. Dabei fällt insbesondere der Koordinationsaufwand mit Bundesstellen ins Gewicht. Die Verzögerung im Fall des geplanten Kleinwasserkraftwerks Laubeggfall ist auf das laufende Beschwerdeverfahren zurückzuführen und liegt damit ausserhalb des Einflussbereichs des Regierungsrates.

Insbesondere die Konzessionsprojekte KWOplus haben gezeigt, dass komplexe Bewilligungsverfahren durchaus ohne wesentliche Verzögerung durchgeführt werden können. Die drei Projekte wurden innerhalb von 1 ½ Jahren zur Konzessionsreife geführt.

Mit Blick auf die KWOplus-Projekte sieht der Regierungsrat die Erfolgsfaktoren für rasche und schlanke Bewilligungsverfahren primär im durchgeführten Partizipationsprozess mit einer professionellen Erarbeitung der Gesuchsunterlagen und im frühzeitigen Einbezug der einspracheberechtigten Organisationen.

33 2012.0832 Interpellation 152-2012 Fischer (Meiringen, SVP) Wassernutzungsstrategie Wohin gehen wir, und wo stehen wir?

Präsidentin. Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt. Er gibt eine Erklärung ab.

Gerhard Fischer, Meiringen (SVP). Ich danke dem Regierungsrat für die Antwort. Meine Fragen betreffen die Wasserstrategie: ob sie den Ausbauzielen des Bundes angepasst werden müsste, ob der Kanton auf Kurs sei und ob die Bewilligungsverfahren vereinfacht oder beschleunigt werden könnten. Zu Frage 1: Der Regierungsrat stellt richtig fest, dass der Kanton Bern mit seinem Ziel von rund 9 Prozent in etwa dem heutigen Anteil des Ausbauziels des Bundes entspricht. Gemäss Aussage des Regierungsrats ist ein Ausbau in den BLN-Gebieten nicht möglich. Das ist nicht ganz korrekt, sonst könnte die KWO ihre Projekte nicht realisieren. Es ist unter gewissen Bedingungen auch im BLN-Gebiet möglich, zum Beispiel Deponien zu machen. Mit grosser Genugtuung stellen wir fest, dass beim AWA zusätzliche Stellen geschaffen wurden. Ich möchte die Feststellung des Regierungsrats unterstreichen, wonach vor allem Schutzorganisationen für Verzögerungen und Verhinderungen vieler Projekte verantwortlich sind.

Zu Frage 2: Die konzedierte Mehrproduktion in den Jahren 2010–2012 entfällt vor allem auf zwei

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Geschäfts-Nr.: 2012.0832 Seite 4/4

Grossprojekte, nämlich auf die Kraftwerke Hagneck (BKW) und Handeck (KWO), die sich zurzeit im Bau befinden. Vergleichbare Grossprojekte sind derzeit keine in Sicht. Den Kleinwasserkraftwerken weht ein starker Gegenwind entgegen. Zum Teil sind sie durch Beschwerden behindert und blockiert. Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung von unter 300 Kilowatt sind gemäss der Wasserstrategie im Kanton Bern nicht bewilligungspflichtig – notabene als einzigem Kanton der Schweiz.

Ich komme zum Fazit. Der geplante Zubau von 300 Gigawattstunden pro Jahr bis ins Jahr 2035 kann auf diese Weise wahrscheinlich nur sehr schwer erreicht werden. Vor allem, wenn man noch den Verlust aufgrund des verschärften Gewässerschutzgesetzes in Betracht zieht, allein für die KWO 30 Gigawattstunden pro Jahr. Zu den Bewilligungsverfahren: Es ist mir persönlich ein grosses Anliegen, feststellen zu dürfen, dass die KWOplus-Projekte seitens des AWA sehr rasch, seriös, prioritär und mit grossem Sachverstand begleitet wurden: ein grosses Lob an dieser Stelle an das AWA und seine Mitarbeiter. Das trifft allerdings nicht auf das Bewilligungsverfahren zum Kraftwerk Hagneck zu, das über Jahre durch den Denkmalschutz massiv verzögert wurde. Es bleibt folgendes Schlussfazit: Schutzorganisationen verzögern und verhindern nach wie vor sinnvolle Projekte.

Hier werden die Beratungen unterbrochen.

Schluss der Sitzung 18.30 Uhr.

Die Redaktorinnen Priska Vogt (d)

Catherine Graf Lutz (f)

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