• Keine Ergebnisse gefunden

Datum Beantwortung: 21.11.2012

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Datum Beantwortung: 21.11.2012"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2012.0832 Seite 1/3

Vorstoss-Nr: 152-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 13.06.2012

Eingereicht von: Fischer (Meiringen, SVP) (Sprecher/ -in)

Frutiger (Oberhofen, BDP) Sutter (Grosshöchstetten, FDP) Schneiter (Thierachern, EDU) Weitere Unterschriften: 1

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 21.11.2012

RRB-Nr: 1661/2012

Direktion: BVE

Wassernutzungsstrategie - Wohin gehen wir, und wo stehen wir?

Am 15. Dezember 2010 hat der Regierungsrat die Wassernutzungsstrategie verabschie- det, die der Grosse Rat am 31. März 2011 zur Kenntnis genommen hat. Darin formuliert die Regierung das Ziel, bis 2035 die jährliche Stromproduktion aus Wasserkraft im Kanton Bern um 300 GWh auszubauen. Dazu sollen Grosswasserkraftwerke gebaut, bestehende Grossanlagen ausgebaut und kleinere Wasserkraftwerke erstellt sowie ausgebaut werden.

Eine Aktualisierung der Wassernutzungsstrategie ist für das Jahr 2015 vorgesehen.

Angesichts der laufenden energiepolitischen Debatten auf nationaler und kantonaler Ebe- ne und verschiedenen Studien zum Ausbaupotenzial der Wasserkraft sind ein Ausblick in die Zukunft und eine erste Zwischenbilanz bereits heute angezeigt.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zur Wassernutzungsstrategie zu beant- worten:

1. Das Bundesamt für Energie (BFE) geht laut einer Anfang Juni 2012 publizierten Studie für die Energiestrategie 2050 bezüglich Ausbaupotenzial der Wasserkraft neu von ei- nem Richtwert von 3,2 TWh statt wie bisher 2 TWh aus. Plant die Regierung, bei der Aktualisierung der Wassernutzungsstrategie 2015 das Ausbauziel des Kantons Bern dementsprechend anzuheben? Und ist die Regierung bereit, wie vom BFE gefordert neue Lösungsansätze zu entwickeln, um Hemmnisse in den Bereichen Ökologie, wirt- schaftliche Einflüsse, Raumplanung, gesellschaftliche Hindernisse und Bewilligungs- verfahren zu identifizieren und zu überwinden?

2. Um das für 2035 anvisierte Ausbauziel zu erreichen, müsste die Stromproduktion aus Wasserkraft im Kanton Bern jährlich um rund 10 GWh steigen. Befindet sich der Kan- ton diesbezüglich auf Kurs? Wie viele MW zusätzliche Wasserkraftleistung hat der Kanton Bern seit Verabschiedung der Wassernutzungsstrategie Ende 2010 bewilligt?

3. Der in der Wassernutzungsstrategie anvisierte Zubau lässt sich nur realisieren, wenn die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Erfahrung aus verschiedenen ge- genwärtig laufenden Konzessionierungsverfahren zeigt indessen, dass sich in der Praxis diesbezüglich nur wenig bewegt hat. Als Beispiel seien die Projekte Färmel-

(2)

Geschäfts-Nr.: 2012.0832 Seite 2/3

bach, Schattenhalb 4 und Laubeggfall erwähnt, die 2009 eingereicht wurden und die bis heute entweder keine Konzession erhalten haben oder gegen deren Konzessions- erteilung ein Rekursverfahren läuft. Welche konkreten Massnahmen plant die Regie- rung, um die Verfahren zu beschleunigen?

Antwort des Regierungsrats Zu Frage 1:

Das definierte Ausbauziel der Wassernutzungsstrategie des Kantons Bern beträgt mit 300 GWh/a rund 9 % des nationalen Ausbaupotenzials von 3,2 TWh. Damit übernimmt der Kanton Bern den Anteil am Ausbau, der auch dem jetzigen Anteil an der gesamtschweize- rischen Stromproduktion aus Wasserkraft entspricht. Der Regierungsrat sieht deshalb kei- ne unmittelbare Notwendigkeit, das Ausbauziel zu erhöhen.

Trotzdem hat der Regierungsrat in Zusammenhang mit der Planungserklärung Nr. 12 zur Wasserstrategie überprüfen lassen, ob sich das heute formulierte Zuwachsziel von 300 GWh/a auf 500 GWh/a erhöhen liesse. Die Abklärungen haben jedoch ergeben, dass eine so grosse Steigerung unter nachhaltigen Bedingungen nicht mehr möglich ist. Denn dazu müssten alle Gewässerstrecken durchgehend für die Nutzung freigegeben werden – einzig mit Ausnahme der Strecken in national geschützten Auengebieten und Moorlandschaften.

Sogar Gewässerabschnitte in BLN-Gebieten (Bundesinventar der Landschaften und Na- turdenkmäler von nationaler Bedeutung) und Wasserfälle müssten genutzt werden. Zum Beispiel bei der Lütschine müsste deren Potenzial durchgehend ausgeschöpft werden.

Demgegenüber beinhaltet die heutige Wasserstrategie einen guten und ausgewogenen Lösungsansatz, der Prioritäten setzt und ein effizientes Handeln ermöglicht.

Der Kanton Bern muss sich an die Bundesvorgaben bezüglich Ökologie, Wirtschaftlichkeit, Raumplanung und Bewilligungsverfahren halten, auch wenn sie die kantonale Handlungs- freiheit zum Teil stark einschränken. Dies hat der Kanton Bern mit der Wasserstrategie getan. Um die steigende Anzahl der Gesuche bearbeiten zu können, wurden die Kapazitä- ten der entsprechenden kantonalen Fachstelle zudem in den letzten beiden Jahren aus- gebaut. Auch die Verfahren werden laufend optimiert.

Wichtig ist, dass die Vertretungen der Schutzorganisationen die Wasserstrategie mittragen können. Gesetzeskonforme Projekte an grünen Strecken sollen nicht mit Beschwerdever- fahren verzögert werden, denn auch für die Realisierung der zusätzlichen 300 GWh/a braucht es die Realisierung aller bekannten Vorhaben.

Zu Frage 2:

Als Referenzgrösse gilt der Produktionszubau aufgrund der erteilten Konzessionen, weil der eigentliche Bau und die Inbetriebnahme nicht mehr durch die kantonalen Stellen be- einflusst werden können.

Wie die folgende Tabelle zeigt, ist der Kanton "auf Kurs":

Mehrproduktion gegen- über Stand 01.01.2010

Bemerkungen

Erteilte Konzessionen 2010 47 GWh/a Laubeggfall mit 11 GWh/a vor Gericht pendent

Erteilte Konzessionen 2011 7 GWh/a

Erteilte Konzessionen 2012 49 GWh/a Produktionszubau aus Minderung der Reibungsverluste: 70 GWh

Minderproduktion infolge Restwasser- sanierung: 21 GWh/a

Durchschnittlich konzedier- te Mehrproduktion pro Jahr

34 GWh/a

(3)

Geschäfts-Nr.: 2012.0832 Seite 3/3

Zu Frage 3:

Das Anliegen der Interpellanten ist grundsätzlich verständlich. Es gilt allerdings zu beden- ken, dass die Bewilligungsverfahren wichtige Zwecke verfolgen. Sie sollen garantieren, dass neben den energiepolitischen Anliegen auch jene der Erhaltung der natürlichen Le- bensgrundlagen berücksichtigt werden. Die Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften erfordert auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Stufe den Einbe- zug zahlreicher Behörden. Die Koordination der verschiedenen Anliegen ist komplex und zeitintensiv.

Die Verfahrensdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Regierungsrat hat in der Vergangenheit bereits einige Massnahmen ergriffen, die zu einer Verkürzung der Verfah- rensdauer beitragen. So wurde beispielsweise im Rahmen der letzten Teilrevision des Wassernutzungsgesetzes (WNG) die Zuständigkeit für unwesentliche Konzessionsände- rungen von der Konzessionsbehörde zum Amt für Wasser und Abfall verschoben. Zudem wurden die Schwellenwerte in Artikel 14 Absatz 1 WNG erhöht, was die Kompetenzen verschiebt und sich günstig auf die Verfahrensdauer auswirkt.

Bei den von den Interpellanten erwähnten Projekten Färmelbach und Schattenhalb 4 führt die Koordination der berechtigten Anliegen verschiedener Behörden zu einer Verzögerung im Verfahren. Dabei fällt insbesondere der Koordinationsaufwand mit Bundesstellen ins Gewicht. Die Verzögerung im Fall des geplanten Kleinwasserkraftwerks Laubeggfall ist auf das laufende Beschwerdeverfahren zurückzuführen und liegt damit ausserhalb des Ein- flussbereichs des Regierungsrates.

Insbesondere die Konzessionsprojekte KWOplus haben gezeigt, dass komplexe Bewilli- gungsverfahren durchaus ohne wesentliche Verzögerung durchgeführt werden können.

Die drei Projekte wurden innerhalb von 1 ½ Jahren zur Konzessionsreife geführt. Mit Blick auf die KWOplus-Projekte sieht der Regierungsrat die Erfolgsfaktoren für rasche und schlanke Bewilligungsverfahren primär im durchgeführten Partizipationsprozess mit einer professionellen Erarbeitung der Gesuchsunterlagen und im frühzeitigen Einbezug der ein- spracheberechtigten Organisationen.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Darin formuliert die Regierung das Ziel, bis 2035 die jährliche Stromproduktion aus Wasserkraft im Kanton Bern um 300 GWh auszubauen.. Dazu sollen Grosswasserkraftwerke

Dabei ist es nicht nur im Interesse der Haupteigner Bund, Kanton und Stadt Bern, sondern insbesondere auch der drei TU und deren Personal, Sparpotentiale in ande-

Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Steuerprivilegien, die Verbänden in anderen Kantonen und insbesondere im Kanton Waadt (dessen Finanzkraft nicht besser

Zu den acht Schwerpunkten, welche der Regierungsrat für die nächsten vier Jahre setzt, erlaubt sich die Finanzkommission einen Hinweis zum Punkt „Bildung und Kultur stärken“..

Der Motionär beauftragt den Regierungsrat die Bevölkerung, die Sicherheitskommission sowie den Grossen Rat jährlich über die Anzahl vollzogener Ausschaffungen im Kanton Bern

In materieller Hinsicht: Welche konkreten Wirkungen hatten die innerhalb der letzten 10 Jahre vom bernischen Grossen Rat überwiesenen Standesinitiativen bzw. was wur-

Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), das psychiatrische Universitätsspital des Kantons Bern, weise die effektiven Kosten für Lehre und Forschung nicht

So ist es im Kanton Bern neu, dass die Betreuung von Asylsuchenden durch gewinnorientierte Unternehmen gemacht wird, und es handelt sich um einen