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Wortlautdokument Mittwoch (Abend), 23. Januar 2013

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Januarsession 2013 2012.0827 1

CONVERT_93f67104a52c4748ba615189cb1b75fb 04.02.2013

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil

du canton de Berne

Wortlautdokument

Mittwoch (Abend), 23. Januar 2013

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

Vorstoss-Nr: 150-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 12.06.2012

Eingereicht von: Schnegg-Affolter (Lyss, EVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 9

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 21.11.2012

RRB-Nr: 1660/2012

Direktion: BVE

Littering in Stadt und Land - Welche Massnahmen drängen sich auf?

Bei der umweltgerechten Verwertung bzw. Beseitigung der separat gesammelten Haushaltabfälle nimmt die Schweiz eine führende Stellung eine – in erster Linie dank der Einführung des Verursacherprinzips. Etwas anders sieht es aber bei den Abfällen aus, die ausserhalb der eigenen Wohnung anfallen und die vielfach an Ort und Stelle, d. h. irgendwo in der Umwelt, zurückgelassen werden.

In städtischen Gebieten ist dies insbesondere nach grösseren Veranstaltungen der Fall; ausserorts sind vor allem Strassenränder, Wiesen und Waldränder, immer mehr aber auch empfindliche Landschaften wie Fluss- und Seeufer und Moore betroffen. Von Mähmaschinen zerhackte Alu- Dosen haben bereits mehreren Kühen das Leben gekostet. Die Tendenz, Wälder vermehrt für alle möglichen Formen von Freizeitaktivitäten zu nutzen, führt auch dort zu einem vermehrten Zurücklassen von Abfällen (Alu-Dosen, PET-Flaschen etc.).

Diesem Phänomen der flächigen Streuung von Abfällen, auch als Littering bezeichnet, sollte mit geeigneten Massnahmen begegnet werden. Für verschiedene Abfallarten wäre die Finanzierung der Sammlung und Aufbereitung über vorgezogene Recyclinggebühren, z. T. auf freiwilliger Basis, an sich vorhanden – falls das einzelne Abfallobjekt tatsächlich dem entsprechenden Verwertungsprozess zugeführt werden kann. Im Sinne des Verursacherprinzips wäre zu prüfen, welche verhaltenslenkenden Massnahmen (z. B. mit einem Depot auf Alu-Dosen, Stahlblech- Dosen, PET-Flaschen, Getränkebecher etc.) geeignet wären, dem zunehmend als störend empfundenen Littering entgegenzuwirken.

Veranstalter von mittleren und grösseren Anlässen könnten bei verpflichtender Einhaltung von definierten Standards des Abfallmanagements ein Zertifikat erhalten, das ihre Umweltfreundlichkeit ausweist. Mit diesen und anderen Massnahmen könnte erreicht werden,

- dass der Umfang der gelitterten Abfälle abnimmt

- dass die separierte Sammlung von Abfällen weiter gefördert wird - dass mehr Stoffe der Wiederverwertung zugeführt werden

- dass der Aufwand der öffentlichen Hand für das Beseitigen gelitterter Abfälle reduziert werden kann

Der Regierungsrat wird ersucht, die folgenden Fragen einzeln zu beantworten:

(2)

Geschäfts-Nr.: 2012.0827 Seite 2/4

1. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass in Bezug auf die Vermeidung von gelitteten Abfällen zusätzliche Anstrengungen und Massnahmen gefordert sind?

2. Sind diesbezüglich bereits Massnahmen des Kantons in Planung?

3. In welcher Hinsicht verfügt der Kanton selber über Möglichkeiten, um entsprechende Massnahmen zu beschliessen?

4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Machbarkeit und Wirkungen einer Depotpflicht (auf Alu- Dosen, PET-Flaschen, Getränkebechern, Kunststoffgeschirr etc.)?

5. In welchen Fällen erachtet der Regierungsrat eine Bundeslösung als die geeignete Massnahme, und wäre er bereit, entsprechende Massnahmen zu unterstützen?

Antwort des Regierungsrates

Veränderte Konsum-, Ernährungs- und Verhaltensgewohnheiten führen dazu, dass im öffentlichen Raum immer mehr Abfälle gedankenlos weggeworfen werden. In den vergangenen Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass dem Littering nur mit einem Mix aus verschiedenen, den lokalen Verhältnissen angepassten Massnahmen erfolgreich begegnet werden kann.

Trotz grosser gemeinsamer Anstrengungen auf allen Stufen (Bund – Kantone – Gemeinden) ist noch keine klare Besserung feststellbar. Der Kanton Bern wird sich daher auch weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an den nach wie vor notwendigen Massnahmen gegen das Littering beteiligen.

Zu Frage 1:

Im Kampf gegen das Littering wurden in den letzen Jahren auf nationaler wie internationaler Ebene eine Vielzahl effizienter Massnahmen gegen die Abfallberge im öffentlichen Raum entwickelt und erprobt. Erfahrungen zeigen, dass Littering lokal sehr unterschiedlich auftritt und dass es deshalb keine allgemein gültigen Patentrezepte gibt. Der differenzierte Weg ist daher der richtige und er soll auch weiter verfolgt werden. Konkret kommen insbesondere die folgenden Massnahmen in Frage:

Bereich Beispiele

Soziales Netzwerk Litteringbotschafter, Gemeinwesenarbeit, Jugendarbeit Kommunikation Sensibilisierungskampagnen, Medienmitteilungen Anreizsystem Pfandsystem, Littering-Gebühr, Bussen

Überwachung, Intervention Polizei und Sicherheitsdienste, Jugendpolizei

Infrastrukturen Rückgabestellen, Aufenthaltsinfrastruktur vor Verkaufsstellen

Raumgestaltung Übersichtlichkeit, Kunst, Reinigung Bildung / Jugendarbeit Abfallaktionen, Abfalltage, Abfallunterricht Konsumangebot Verpackungsminimierung

Die bernischen Gemeinden und Städte wenden ganz unterschiedliche Massnahmen an und der Kanton unterstützt sie im Rahmen seiner Möglichkeiten. Dies zum Beispiel mit den folgenden Aktionen:

§ 2011: Clean Award (Wettbewerb für Berner Gemeinden zum Thema innovative Abfallentsorgung, Umsetzung Motion Hadorn/Grimm)

§ 2012: LitterKing (Wettbewerb für Berner Schulen zum Thema: Best practice im Umgang mit Abfällen an Schulen)

(3)

Geschäfts-Nr.: 2012.0827 Seite 3/4

Zahlreiche Studien aus dem In- und Ausland zeigen, dass Littering nicht mit kurzlebigen Einzelaktionen erfolgreich bekämpft werden kann. Es geht um eine gesellschaftliche (Zeit-) Erscheinung, die stark vom Verhalten jedes Einzelnen anhängt. Deshalb sind längerfristige und nachhaltige Massnahmen nötig, die über eine längere Zeit kontinuierlich umgesetzt werden. Dafür müssen die Städte und Gemeinden örtlich geeignete Konzepte erstellen, die sie konsequent umsetzen.

Den bernischen Gemeinden stehen heute genügend Hilfsmittel, Massnahmen, Erkenntnisse und die nötigen gesetzlichen Grundlagen für eine effiziente Bekämpfung von Littering zur Verfügung.

Zusätzliche Anstrengungen und Massnahmen sind in dem Sinn nötig, als der eingeschlagene Weg beharrlich und mit der nötigen Geduld weiter verfolgt werden muss.

Zu Frage 2:

Es sind keine neuen Massnahmen im Sinne neuer Ansätze in Planung. Der Kanton wird aber auch in Zukunft die Städte und Gemeinden in dieser Aufgabe aktiv unterstützen.

Zu Frage 3:

Gemäss Artikel 3 Buchstabe b des kantonalen Abfallgesetzes (BSG 822.1) ist der Kanton unter anderem zuständig für die Beschaffung von Grundlagen für die Planung, Steuerung und den Vollzug der Abfallwirtschaft. Dabei können Untersuchungen, Planungen und Informationsmassnahmen des Kantons auch mit Mitteln aus dem Abfallfonds finanziert werden, soweit sie der umweltgerechten Entsorgung und Reduktion der Abfallmenge dienen.

Im Weiteren stellt der Kanton den Gemeinden mit dem Muster-Abfallreglement ein Werkzeug zur Verfügung, das die Gemeinden mit eigenen Massnahmeregelungen zum Littering ergänzen können.

Künftig könnten auch ausformulierte Vorschläge mit Textbausteinen zum Bereich Littering im Muster-Abfallreglement zur Verfügung gestellt werden.

Weil die Intensität der Littering-Problematik stark abhängig ist von den jeweiligen Örtlichkeiten und auch den Jahreszeiten, sind flächendeckende Regelungen auf kantonaler und gar nationaler Ebene grundsätzlich weniger Erfolg versprechend.

Zu Frage 4:

Die Verordnung vom 5. Juli 2000 über die Getränkeverpackungen (VGV, SR 814.621) sieht bereits heute ein Pfand auf Mehrwegverpackungen von Getränken und auf Einwegverpackungen aus PVC vor. Ein Pfand für andere Einwegverpackungen für Getränke kann gemäss VGV dann eingeführt werden, wenn die Mindestsammelquote von 75 % bei Getränkeverpackungen aus Glas, PET oder Aluminium unterschritten wird.

2011 wurden 94 % der Glasverpackungen, 91 % der Aludosen und 81 % der PET-Flaschen in der Schweiz an Sammelstellen abgegeben. Getränkeverpackungen machen denn auch mengenmässig nur einen kleinen Teil der "gelitterten" Abfälle aus, insgesamt etwa 17 %. Den wesentlich höheren Anteil von 83 % der achtlos weggeworfenen Abfälle sind Take-Away-Verpackungen, Zigarettenstummel und -schachteln, Papiersäcke, Tragtaschen, Papier-Servietten etc. Würde auf Aluminiumdosen, Einweg-Glasflaschen und PET-Flaschen ein Pfand erhoben, würde somit das Littering-Problem nur geringfügig reduziert, nicht aber gelöst. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass trotz Pfand auf diversen Getränkeverpackungen weiterhin Littering-Probleme bestehen.

An räumlich klar abgegrenzten Grossveranstaltungen hat sich ein Depot im Zusammenhang mit rezyklierbaren Verpackungen (z.B. PET-Flaschen) oder Mehrweg-Konzepten sehr bewährt. Die Einführung einer generellen Depotpflicht für PET-Flaschen, Aluminiumdosen, Getränkebecher etc.

wäre jedoch nicht zweckmässig, weil sie nur einen geringen Effekt auf die Sammelquoten hätte und die Sammlungen dadurch um ein Mehrfaches verteuert würden. Die Absicht, in Deutschland höhere Mehrweganteile im Getränkebereich mit einem Zwangspfand auf Einwegverpackungen zu erreichen, ist denn auch gescheitert. Der Regierungsrat lehnt daher ein generelles Pfand auf Flaschen, Dosen und anderen Einwegbehältnissen ab.

(4)

Geschäfts-Nr.: 2012.0827 Seite 4/4

Zu Frage 5:

Zurzeit befassen sich auf nationaler Ebene verschiedene Arbeitsgruppen, an denen Bundesämter, kantonale Fachstellen, Städte, Gemeinden, Verbände, Gewerbebetriebe und Recycling- und Entsorgungsbetriebe beteiligt sind, mit viel versprechenden Ansätzen, wie zum Beispiel Litteringgebühren, vorgezogene Entsorgungsgebühr für Zigaretten etc. Der Regierungsrat kann sich Bundeslösungen in diesen Fällen durchaus vorstellen und wäre bereit, solche Lösungen zu unterstützen. Die Einführung einer Depotpflicht auf Einwegbehältnissen lehnt er jedoch aus den genannten Gründen ab.

32 2012.0827 Interpellation 150-2012 Schnegg-Affolter (Lyss, EVP) Littering in Stadt und Land Welche Massnahmen drängen sich auf?

Präsidentin. Die Interpellantin ist von der Antwort teilweise befriedigt. Sie gibt eine Erklärung ab.

Christine Schnegg-Affolter, Lyss (EVP). Bei der Antwort auf meine Interpellation attestiere ich der BVE, dass sie sich ernsthaft mit den Fragen, die ich gestellt hatte, auseinandergesetzt hat. Sie hat detaillierte Antworten geliefert. Bei diesem Teil bin ich von der Antwort sehr befriedigt. Ich danke den Verfassern. Weniger oder nur teilweise befriedigt bin ich vom Fazit der Antwort. Rein theoretisch klingt es gut, wenn in der Antwort steht, ein hoher Prozentanteil von Glas, Alu und PET- Verpackungen werde fachgerecht dem Recycling zugeführt. Beim PET heisst es aber ganz konkret, dass von mehr als einer Milliarde PET-Flaschen, die pro Jahr in der Schweiz über den Ladentisch gehen, zirka 200 Millionen nicht dem Recycling zugeführt werden. Wenn wir unsere Strassenränder und Wälder sowie allgemein den öffentlichen Raum aufmerksam beobachten, sehen wir, wo Glas, Alu und PET-Verpackungen in einem grossen Mass landen. Dies mit zum Teil fatalen Auswirkungen bis zu verletzungsbedingten Todesfällen bei grasendem Vieh. Die Einführung einer Depotpflicht hätte gemäss der Interpellationsantwort nur einen geringen Einfluss auf die Sammelquoten und würde die Sammlungen um ein Mehrfaches verteuern. Das mag sein. Bei den PET-Flaschen würde aber bereits eine geringe Steigerung der Sammelquote Hunderttausende von einzelnen Flaschen bedeuten. Zudem würden dadurch unter Umständen Drittpersonen zum Sammeln von «gelitterten»

Flaschen animiert. Auf politischer Ebene haben wir eigentlich nur drei Möglichkeiten, um der Litteringproblematik zu begegnen: mit Sensibilisierung, mit Lenkungsmassnahmen und mit Repression. Die erste Möglichkeit reicht, wie wir merken, nicht aus. Die letzte sollte nur als Ultima Ratio eingesetzt werden. Deshalb könnten weitere Lenkungsmassnahmen im Sinn einer Depotpflicht von PET und ALU einen diskutierbaren Weg bei der Bekämpfung von Littering darstellen. Ich hätte mir in dieser Angelegenheit deshalb eine Unterstützung durch den Regierungsrat gewünscht.

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