• Keine Ergebnisse gefunden

Wortlautdokument Mittwoch (Nachmittag), 30. Januar 2013

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wortlautdokument Mittwoch (Nachmittag), 30. Januar 2013"

Copied!
19
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Januarsession 2013 2012.0670 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil

du canton de Berne

Wortlautdokument

Mittwoch (Nachmittag), 30. Januar 2013 Grosser Rat

4 2012.0670 Gesetz

Geschäftsordnung für den Grossen Rat (GO) (Änderung) Beilage Nr. 02

1. Lesung Detailberatung Fortsetzung

Präsidentin. Geschätzte Grossrätinnen und Grossräte. Ich bitte Sie Platz zu nehmen und begrüsse Sie zum Endspurt. Das Präsidium hat entschieden, morgen nicht mehr vor Ort zu sein. Das absolute Ziel ist, heute mit der Geschäftsordnung fertig zu werden. Ich hoffe, dass alle ihren Beitrag dazu leisten. Ich bemühe mich meinerseits auch, meinen Beitrag leisten zu können. Wir sind bei den Anträgen zu Art. 85 Absatz 4 bis Art. 90 Absatz 3 verblieben. Die Antragsteller Kropf und Aebersold haben bereits gesprochen, ebenso die Fraktion SP-JUSO-PSA. Jetzt hat der Kommissionspräsident das Wort. Anschliessend können sich die Fraktionen zu Wort melden.

Peter Bernasconi, Worb (SP), Kommissionspräsident. Ich möchte auch etwas zur Effizienz beitragen und halte mich – aus folgendem Grund – kurz: Die zur Beratung stehenden Artikel bilden ein Paket, und die Kommission hat eine klare Haltung dazu gehabt. Dieses Paket hat zum Ziel, mehr Effizienz in diesen Ratsbetrieb zu bringen. Es greift etwas kurz zu sagen, «heute haben wir so viel gehabt, in Zukunft wird es entsprechend kürzer». Ich bitte Sie auch zu berücksichtigen, dass wir ein neues System der Beratungen via Sachbereichskommissionen haben. Wir werden eine intensivere Vorbereitung der Geschäfte haben. Auch in den Fraktionen werden sie wahrscheinlich auf einer anderen Ebene diskutiert werden können, weil eine längere Begleitung durch die Sachbereichskommissionen erfolgt. Aus diesem Grund ist klar, dass die Redezeiten und Debatten im Rat etwas gestrafft und vereinfacht werden können. Zur reduzierten Debatte, welche auch gestrichen werden soll, möchte ich einen Punkt erwähnen: Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass diese mit Artikel 79a Absatz 3 der alten Geschäftsordnung bereits heute existiert.

Dies nur nebenbei bemerkt. Ansonsten hat die Kommission die Redezeit sehr eingehend diskutiert.

Ein Kollege hat mir vorhin gesagt, dass für das, was man in drei Minuten nicht zu sagen vermag, auch fünf oder zehn Minuten nichts bringen. (Die Präsidentin läutet die Glocke.) Da ist sehr wahrscheinlich etwas Wahres dran.

Ich möchte eine Bemerkung zum Antrag SP-JUSO-PSA, Aebersold, machen, nämlich zu Artikel 86 Absatz 2, welcher den letzten Satz streichen möchte. Dieser letzte Satz gibt dem Büro des Grossen Rats die Möglichkeit, die Redezeiten zu verlängern und zu verkürzen. Dieses Mittel würde ich nicht ohne weiteres aus der Hand geben wollen. Wir wissen nicht genau, wie sich die Redezeiten bewähren werden. Mit dieser Möglichkeit könnten allenfalls Korrekturen herbeigeführt werden, wenn zwei oder drei Minuten nicht ausreichend sind. Damit muss nicht die ganze Geschäftsordnung wieder revidiert werden. Ich gehe davon aus, dass es nicht nur um eine Kürzung geht, sondern auch Verlängerungen möglich sind. Diese Flexibilität dürfte trotzdem wichtig sein. Zu den Interpellationen ist Folgendes zu sagen: Der Antrag der Grünen will weitgehend die bisherige Praxis festlegen. Diesbezüglich wäre die Kommission für Vereinfachungen, weil fast zu viel über Interpellationen diskutiert wird, welche eigentlich Anfragen sind. Deshalb haben wir eine neue Regelung vorgeschlagen. Ich bitte Sie, der Kommission diesbezüglich sowie bezüglich der anderen Anträge betreffend die gegenüber dem heutigen Recht vorgeschlagenen Kürzungen zu folgen. Der

(2)

Januarsession 2013 2012.0670 2

Antrag Kommission bleibt bestehen, ebenso der Antrag, alle Änderungsanträge abzulehnen.

Präsidentin. Wir kommen jetzt zu den Fraktionserklärungen. Ich bitte die Fraktionssprechenden zu den Artikeln 85–90 Stellung zu nehmen.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Der Kommissionspräsident hat den Sachverhalt richtig geschildert. Die Kommission hat sich eingehend mit der Thematik der Redezeiten befasst und damit, wie die Geschäfte mit der Möglichkeit, verschiedene Kategorien von Debatten einzuführen, behandelt werden sollen. Die BDP-Fraktion steht zu hundert Prozent hinter der grauen Fassung.

Deshalb bitte ich Sie sämtliche Abänderungs- und Streichungsanträge inklusive Eventualanträge abzulehnen. Es geht um ein ganzes System, weshalb es falsch wäre, einzelne Elemente herauszubrechen.

Walter Messerli, Interlaken (SVP). Jetzt machen wir Nägel mit Köpfen. Es geht einerseits um die Effizienz, nach welcher wir uns immer sehnen, und anderseits um die Vereinfachung der Ratsdebatte. Es geht aber – wie es seitens der Antragsteller durchgedrungen ist – in keiner Art und Weise um eine Beschneidung der Rechte der Parlamentarier. Die SVP weiss, dass «Parlament»

von «parler» kommt und nicht von «mentir». Deshalb beschneiden wir das Recht zu reden nicht, zwingen den Rat jedoch, sich kurz zu fassen. Kurzfassen heisst auch, dass man sich richtig vorbereitet. Sich richtig vorzubereiten, um sich kurz zu fassen, braucht manchmal etwas Zeit. Es ist aber auch eine Frage der Strapazierung der Geduld dieses Rats, welcher klare Dinge nicht siebenmal hören will. Zusammenfassend gesagt geht es durchaus um eine Selbstbeschränkung von uns allen. Diese Selbstbeschränkung sollten wir uns auferlegen, in dem wir zum einen die Redezeit beschränken und zum anderen diese Debattenart einführen. Sagen wir konsequent Ja zu dieser Stossrichtung und zu diesem neuen System, dann lehnen wir alle zuwiderlaufenden Anträge ab.

Eva Desarzens-Wunderlin, Boll (FDP). Die FDP lehnt alle Anträge in Zusammenhang mit der Art und Weise, wie die Debatten geführt werden sollen, ab. Auch wir betrachten dies als Gesamtsystem. Es ist nicht die Idee, dass wir, wenn möglich mit der freien Debatte, miteinander debattieren. Durch die Einführung des neuen Systems soll diese Möglichkeit gegeben werden.

Schliesslich entscheidet das Büro des Grossen Rats. Wie Sie sehen, sind dort alle Fraktionen sowie die Kommissionspräsidenten vertreten. Dadurch kommt es zu einer richtigen Entscheidung, dahingehend, wann welche Debatte geführt werden soll.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Ich kann es kurz machen. Wir haben vor allem Artikel 85 – und hier höre ich Blaise immer genau zu – länger diskutiert. Obwohl Blaise an eine gewisse Lebendigkeit des Rats appelliert, sind wir der Meinung, dass es zur Effizienzsteigerung beiträgt, wenn jeder nur einmal sprechen kann. Zu den anderen Artikeln: Wir möchten auch nicht die Minuten zählen. Was man in fünf Minuten nicht sagen kann, kann man auch nicht in zehn Minuten sagen. Wir lehnen alle Anträge von Blaise Kropf zu den Artikeln 85 Absatz 4 und 86 ab. Wir möchten die verschiedenen Debatten beibehalten, weil diese unseres Erachtens zu einer Effizienzsteigerung führen. Allerdings stimmen wir Blaise zu, dass bei Eintretensdebatten zu Gesetzen in den Fraktionsvoten etwas länger ausgeholt werden sollte. Bei Artikel 87 Absatz 3 Bst. a würden wir sechs Minuten begrüssen. Die anderen Anträge Kropf und Aebersold lehnen wir wiederum ab, weil diese die verschiedenen Debattenstile ablehnen. Dem Eventualantrag Kropf können wir zustimmen.

Präsidentin. Es haben sich keine weiteren Fraktionssprechenden gemeldet. Bleibt das so? – Das ist der Fall. Nun gebe ich das weitere Vorgehen bekannt: Wir werden gleich zu einem längeren Abstimmungsmarathon kommen. Wenn dieser vorbei ist, möchte ich die Verabschiedungen der austretenden Grossratsmitglieder vornehmen. – Wir fahren weiter. Wir sind am Schluss der Fraktionssprechenden angelangt. Wünschen Einzelsprechende das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Somit haben die Antragsteller das Wort, zuerst Grossrat Kropf, danach Grossrat Aebersold.

Blaise Kropf, Bern (Grüne). Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte ein paar Worte zum Eventualantrag sagen. In diesem geht es um die reduzierte Debatte. Wie Sie vorhin gehört haben, beantragen wir die Streichung der reduzierten Debatte. Falls der Antrag nicht durchkommen sollte,

(3)

Januarsession 2013 2012.0670 3

müssen wir wirklich sicherstellten, dass nicht passiert, was Walter Messerli angesprochen hat. Was nicht passieren soll, aber bei der reduzierten Debatte sehr wohl passiert, ist gemäss Kommission Folgendes: Die Lage ist so, dass nicht alle Ratsmitglieder sprechen können, sondern definiert wird, wer überhaupt zu Wort kommt. Das ist eine unzulässige Einschränkung des Rechts der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sich hier zu äussern. Deshalb sollte diesbezüglich explizit festgehalten werden, dass bei reduzierten Debatten allen Ratsmitgliedern das Recht auf Wortmeldung zusteht. Dies allerdings strikt nur einmal. Gleichzeitig soll die Einschränkung gelten, dass die reduzierte Debatte, welche doch eine massive Einschränkung des Wortäusserungsrechts der Parlamentarierinnen und Parlamentarier darstellt, nur ausnahmsweise stattfinden und auf die Behandlung von Vorstössen beschränkt bleiben soll. Bei einem Vorstoss kann es unter Umständen einen Grund für eine reduzierte Debatte geben. Sobald es um Kreditgeschäfte, um Gesetzesberatungen usw. geht, ist die reduzierte Debatte ein Unding und – allenfalls bei Vorstössen – auf ganz wenige Ausnahmen zu beschränken.

Michael Adrian Aebersold, Bern (SP). Ein paar Worte zu den Ausführungen des Kommissionspräsidenten zu meinem Streichungsantrag: Das heisst natürlich nicht, dass der Grosse Rat in Zukunft nicht auch befinden kann, irgendwann sieben oder zweieinhalb Minuten Redezeit zu gewähren. Mit meinem Antrag möchte ich verhindern, dass das Ratsbüro die Redezeit festlegt. Wir haben nun sehr ausgiebig diskutiert. Wenn jemand über eine Änderung der Redezeit befindet, soll es hier geschehen. Das ist der Grund für meinen Streichungsantrag. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen.

Präsidentin. Wünscht der Kommissionspräsident nochmals das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Somit kommen wir zu den Abstimmungen. Wir stimmen über die Anträge beginnend ab Artikel 85 Absatz 4 ab.

Abstimmung

Präsidentin. Artikel 85 Absatz 4: Sie haben den Antrag Grüne mit 95 gegen 48 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.

Art. 85 Abs. 5–8, Art. 86 Abs. 1 Bst. a Angenommen

Abstimmung

Präsidentin. Artikel 86 Absatz 1 Bst. b: Sie haben den Antrag Grüne mit 106 gegen 37 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.

Abstimmung

Präsidentin. Artikel 86 Absatz 1 Bst. c: Sie haben den Antrag Grüne mit 109 gegen 33 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.

86 Abs. 1 Bst. d Angenommen Abstimmung

Präsidentin. Artikel 86 Absatz 2: Sie haben den Antrag SP-JUSO-PSA mit 100 gegen 42 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

86 Abs. 3, Art. 87 Abs. 1 und 2 Angenommen

Abstimmung

Präsidentin. Art. 87 Absatz 3 Bst. a: Sie haben den Antrag Grüne mit 99 gegen 46 Stimmen ohne

(4)

Januarsession 2013 2012.0670 4

Enthaltungen abgelehnt.

Art. 87 Abs. 3. Bst. b, Art. 87 Abs. 4 Angenommen.

Präsidentin. Der Antrag Grüne, Kropf, auf Streichung von Artikel 88 ist hinfällig geworden.

Art. 88 Angenommen

Abstimmung

Präsidentin. Artikel 89 Absatz 4: Sie haben den Antrag SP-JUSO-PSA mit 85 gegen 54 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.

Abstimmung

Präsidentin. Artikel 89 Absatz 1: Sie haben den Eventualantrag Grüne mit 97 gegen 46 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Abstimmung

Präsidentin. Artikel 89 Absatz 2: Sie haben den Eventualantrag Grüne mit 94 gegen 48 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Eventualantrag Grüne, Kropf, zu Artikel 89 Absatz 4 ist hinfällig geworden.

Abstimmung

Präsidentin. Artikel 90 Absatz 1: Sie haben den Eventualantrag Grüne mit 105 gegen 37 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Abstimmung

Präsidentin. Artikel 90 Absatz 2: Sie haben den Antrag Grüne, Kropf, auf Streichung mit 42 zu 102 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

Abstimmung

Präsidentin. Artikel 90 Absatz 3: Sie haben den Antrag Grüne mit 106 gegen 38 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Damit sind die Anträge Grüne, Kropf, zu Artikel 89bis (neu) Randtitel sowie Artikel 89bis Absatz 1 und 2 hinfällig geworden. Artikel 90 ist damit bereinigt.

Art. 91–116 Abs. 1 und 2 Angenommen

Verabschiedung von Mitgliedern des Grossen Rats

Präsidentin. Nun kommen wir zu den Verabschiedungen, und Sie können sich etwas erholen. Wir haben zwei Verabschiedungen vorzunehmen. Die erste Verabschiedung betrifft Grossrat Markus Grossen, EVP. Markus Grossen ist seit knapp 13 Jahren im Grossen Rat. Während dieser Zeit hat er sich in verschiedensten Kommissionen engagiert. Seine Haupttätigkeiten betreffen den Bereich Bau, Verkehr und Energie. Auch interessiert er sich allgemein für die Themen der Volkswirtschaftsdirektion. Grossrat Grossen hat in folgenden besonderen Kommissionen Einsitz genommen, wobei dies ein Ausschnitt ist: Baugesetz, Wassernutzungsgesetz, Angebotsbeschluss, Notariatsgesetz, Gesetz über Jagd und Wildtierschutz und Fischereigesetz. Dein Hauptengagement galt als Mitglied der OAK sicher dieser ständigen Kommission. Markus Grossen hat auch zu den

(5)

Januarsession 2013 2012.0670 5

Themen Volkswirtschaft, Bau, Verkehr und Energie verschiedene Vorstösse eingereicht. Ich zitiere ein paar Passagen aus seinem Rücktrittsschreiben: «Ich durfte in dieser Amtszeit viel politische Erfahrung sammeln und diese in den Ratsgeschäften umsetzen. Die Arbeit in einer eher kleinen Fraktion fordert einen grossen Aufwand jedes einzelnen Mitgliedes und gute Dossierkenntnisse der zugeteilten Direktion. Meine bürgerlich-politische Haltung in einer mehrheitlich sozial ausgerichteten Fraktion hat viele interessante und spannende Diskussionen ausgelöst. Es war für mich eine intensive, unglaublich schöne und bereichernde Zeit. Ich durfte viele wertvolle Kontakte knüpfen und nachhaltige Begegnungen erleben, die ich sicher in Zukunft vermissen werde. Ich spüre eine gewisse Wehmut, aber auch Zufriedenheit und Dankbarkeit. Für die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit danke ich bestens und wünsche allen Mitgliedern weiterhin viel Freude, Ausdauer bei ihren politischen Aufgaben.»

Auch ich danke dir namens des Grossen Rats herzlich für deine Tätigkeit im Rat. Ich behalte dich als offenen und ehrlichen Kollegen in bester Erinnerung. Du hast dich stets für konstruktive und gute Lösungen eingesetzt. Ich wünsche dir für deine berufliche und private Zukunft alles erdenklich Gute. Danke für die Zeit hier im Rat. Auch wir werden ab und zu etwas wehmütig an dich denken.

(Applaus)

Die zweite Verabschiedung betrifft Grossrätin Masshardt. Nadine ist seit knapp sieben Jahren Mitglied des Grossen Rats. Sie hat sich in folgenden Kommissionen besonders für die Energie eingesetzt: Energiegesetz, Initiative Bern erneuerbar, Volkswirtschaftliche Bedeutung der neuen erneuerbaren Energien für den Kanton Bern und Rahmenbewilligung KKW Mühleberg. Wie wir alle bestens wissen, hat sie sich auch für das Stimmrechtsalter 16 und für das E-Voting eingesetzt.

Nadine hat zu den gleichen Themenbereichen unter anderem auch verschiedene Vorstösse eingereicht. Nadine ist wohl eine der wenigen Grossrätinnen, welche ohne weinendes Auge aus dem Grossen Rat zurücktreten. Ich zitiere aus ihrem Rücktrittsschreiben: «Ich freue mich sehr auf die künftige politische Arbeit auf Bundesebene. In den fast sieben Jahren im Grossen Rat konnte ich viele wichtige Erfahrungen sammeln, die mir als künftiges Mitglied des Bundesparlaments hoffentlich sehr nützlich sein werden. Dazu zählen nicht nur die vielen Themen und Dossiers, in die ich mich als Grossrätin mit Interesse einarbeiten durfte, sondern ebenso das Erleben der parlamentarischen und politischen Prozesse und insbesondere auch die Erfahrungen menschlicher und zwischenmenschlicher Natur. Begegnungen und die Zusammenarbeit mit Grossratskolleginnen und -kollegen aus allen Fraktionen werden mir in guter Erinnerung bleiben. Dafür danke ich herzlich. Dieser Dank gilt auch den Regierungsmitgliedern, der Verwaltung, der Staatskanzlei und dem Weibeldienst. Ich wünsche dem bernischen Kantonsparlament weiterhin spannende und konstruktive Debatten, weitsichtige und auch mal mutige Entscheide.» Wir werden uns diesen Wunsch zu Herzen nehmen. Auch ich danke dir namens des Grossen Rats herzlich für deine Tätigkeit. Ich behalte dich als junge, strebsame und dynamische Grossrätin in bester Erinnerung.

Auf deinem zukünftigen Lebensweg und vor allem auch in deinem politischen Werdegang auf Bundesebene wünsche ich dir alles Gute. (Applaus)

Jetzt verabschiede ich mich spontan von einer dritten Person. Sie ist zwar im Moment nicht mehr auf der Pressetribüne. Es geht um Urs Egli, langjähriger Berichterstatter, der in der «Berner Zeitung» über den Grossen Rat geschrieben hat. Er hat heute seinen letzten Arbeitstag in der Session und hat sich vorhin von mir verabschiedet. Ich bitte seine Kollegen, die besten Grüsse an ihn weiterzuleiten. Urs Egli wird künftig in Burgdorf tätig sein und weiterhin in der «Berner Zeitung»

berichten. Ich danke ihm für seine wertvolle und objektive Berichterstattung und wünsche ihm alles Gute. (Applaus) Wir fahren nun mit der Beratung der Geschäftsordnung fort.

Art. 116 Abs. 3

Antrag SP-JUSO-PSA (Hufschmid, Biel/Bienne)

Letzten Satz streichen: Sie ist ein der Form eines Vorentwurfs eines Erlasses einzureichen.

Präsidentin. Zu Artikel 116 Absatz 3 liegt seitens der SP-JUSO-PSA ein Antrag vor. Das Wort hat die Antragstellerin.

Elisabeth Hufschmid, Biel/Bienne (SP). Ich bin froh, meinen Antrag stellen zu können. Dieser bietet die Möglichkeit, zwischendurch Ja zu sagen. Nach dem mehrfachen Drücken der Nein-Taste haben Sie die Möglichkeit, einen Wechsel vorzunehmen. Ansonsten wird es langweilig. Es geht um den letzten Satz des Artikels 116 Absatz 3 zum Thema Standesinitiative. Ich bitte Sie, den letzten

(6)

Januarsession 2013 2012.0670 6

Satz von Absatz 3 zu streichen. Die Antwort des Regierungsrats auf die letzte Woche überwiesene und abgeschriebene Motion Haas «Wirkungsanalyse betreffend Standesinitiative» enthält eigentlich die Begründung unseres Antrags. Der Ständerat hat im September 2011 folgender Beschränkung betreffend Einreichung der Standesinitiative zugestimmt: «Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen dürfen künftig nicht mehr als einfache Anregung, sondern nur noch in der Form des Vorentwurfs eines Erlasses eingereicht werden.» Im Gegensatz dazu haben sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats und anschliessend in der Wintersession 2012 der Nationalrat für die Beibehaltung des geltenden Rechts ausgesprochen. Ich zitiere aus der Antwort des Regierungsrats auf die Motion Haas: «Der Kanton Bern hat sich im Rahmen der Vernehmlassung gestützt auf eine Stellungnahme des Büros des Grossen Rates gegen die vorgeschlagenen Einschränkungen des Einsatzes von Standesinitiativen ausgesprochen.» Die Konferenz der Kantonsregierungen hat sich ebenfalls negativ geäussert. Ratsmitglieder haben meistens nicht die nötigen Ressourcen und das nötige Wissen, um eine Standesinitiative in der Form eines Vorentwurfs eines Erlasses einzureichen. Nicht alle behandelten Standesinitiativen führen zu Gesetzesvorlagen. Sie können auch auf andere Weise Bewegung in den Ratsbetrieb bringen, zum Beispiel können laufende Verfahren beschleunigt, Anliegen vom Bundesrat in eigene Vorlagen aufgenommen und aktuelle Probleme eines Kantons auf die politische Agenda des Bundesrats gesetzt werden. Aufgrund dieser Ausführungen bittet Sie die Fraktion SP-JUSO-PSA, das Verfassen von Standesinitiativen nicht zu erschweren und auf den erschwerenden dritten Satz in Absatz 3 des Artikels 116 zu verzichten.

Peter Bernasconi, Worb (SP), Kommissionspräsident. Ich gebe sehr wohl zu, dass uns die angedachte Bundesregelung beeinflusst hat. Diese hat uns auch dazu bewogen, eine solche Formulierung aufzunehmen. Wenn die Standesinitiativen nicht konkret, sondern nur vage formuliert sind, haben sie meistens im eidgenössischen Parlament keine Chance. In Anbetracht der Tatsache, dass der Bund die Vorbereitung gehabt hat und man das Ganze konkret in Form eines ausformulierten Erlasses einbringen muss, haben wir uns überzeugen lassen, dass dies auch für uns das Richtige wäre. Bringt man die Standesinitiative als Erlass, hat man mehr Chancen, sie durchzubringen. Wird sie jedoch in einer sehr interpretierungsbedürftigen Form eingereicht, muss damit gerechnet werden, dass die ohnehin nicht grossen Chancen von Standesinitiativen noch geringer werden. Soweit die Überlegung der Kommission, wobei es sich sicher nicht um einen wichtigen Punkt im Rahmen der Änderung der Geschäftsordnung handelt. Dass das eidgenössische Parlament nach der Ausarbeitung unseres Entwurfs nicht unbedingt das stützt, was wir vorgeschlagen haben, ist logisch. Nichtsdestotrotz ist die Kommission der Meinung, dass ihrem Antrag zugestimmt werden sollte.

Walter Messerli, Interlaken (SVP). Für die Begründung dieser Bestimmung kann auf die Seite 57 des Kommissionsantrags verwiesen werden. Dort steht in der ersten Spalte Folgendes: «Satz 2 von Absatz 3 von Artikel 116 GO bezweckt, dass eine Standesinitiative derart klar und präzise ist, dass nicht später in Auslegungsfragen Probleme auftauchen und sich die Initiative letztlich als unwirksam bzw. nicht umsetzbar erweist. Das Formerfordernis (ausgearbeitete Form) passt sich neu demjenigen der parlamentarischen Initiative an (vgl. Art. 62 GRG) und entspricht im Übrigen der vorgesehenen Änderung beim Bund.» Dass dem so ist, habe ich nicht gewusst. Wir wollen unseren kantonalen Gremien nicht mehr Aufgaben und Arbeit aufbürden, als für die Klarheit und Einfachheit einer Standesinitiative nötig ist. Ich bin grundsätzlich dafür, den Artikel so zu belassen. Allerdings danke ich Lisa Hufschmid für ihre Recherche, mit welcher sie aufgedeckt hat, dass der Bund offenbar eine andere Form will. Ohne mit der Kommission gesprochen zu haben, bin ich spontan dafür, dass wir diese Fragestellung in die Kommission zurücknehmen und gründlich anschauen.

Präsidentin. Der Kommissionspräsident ist mit einer Rücknahme in die Kommission einverstanden.

Gibt es Einwände? – Das ist nicht der Fall. Artikel 116 Absatz 3 wird in die Kommission zurückgenommen.

Art. 117–123 Angenommen

Art. 124–131

(7)

Januarsession 2013 2012.0670 7

Antrag SVP (Messerli, Interlaken) / EVP (Grossen, Reichenbach) 11.3 Entschädigung der Ratsmitglieder:

Rückweisung der Entschädigungsregelungen in die Kommission mit der Auflage, die Sitzungsgelder und die Entschädigungen für Sonderfunktionen angemessen zu erhöhen.

Antrag Guggisberg, Kirchlindach (SVP) / Berger, Aeschi (SVP) 11.3 Entschädigung der Ratsmitglieder:

Rückweisung in die Kommission mit der Auflage, die Höhe der Entschädigung der Ratsmitglieder auf heutigem Niveau zu belassen.

Art. 124, 126, 127 und 129

Antrag SP (Näf-Piera, Muri)

Rückweisung in die Kommission mit der Auflage, die Entschädigungen gemäss Art. 11 bis 14 der aktuell gültigen Geschäftsordnung vorläufig beizubehalten. Das Büro des Grossen Rates bestimmt den Zeitpunkt der Beratung der oben erwähnten Artikel.

Art. 129 Abs. 2

Antrag Grüne (Keller, Hinterkappelen)

Rückweisung in die Kommission mit der Auflage, eine Lösung auszuarbeiten, bei der die ÖV- Nutzung prioritär berücksichtigt wird.

Antrag SP (Burkhalter, Rümligen)

Die Reiseentschädigung pro Strassenkilometer Distanz zwischen Wohn- und Sitzungsort und zurück richtet sich nach dem Ansatz, der vom Regierungsrat für das Kantonspersonal festgelegt wird.

Art. 129 Abs. 3

Antrag SP (Burkhalter, Rümligen)

Eine Mahlzeitenentschädigung wird entrichtet, wenn an einem Tag eine Sitzung vor und eine nach dem Mittag stattfindet. Die Mahlzeitenentschädigung richtet sich nach dem Ansatz, der vom Regierungsrat für das Kantonspersonal festgelegt wird.

Antrag Grüne (Keller, Hinterkappelen) Streichen

Art. 129 Abs. 5

Antrag Grüne (Keller, Hinterkappelen) Streichen

Präsidentin. Mit Kapitel 11.3 Entschädigung Beratung der Ratsmitglieder, Artikel 124–131, beraten wir den nächsten grossen Block. Hier geht es um die in der Rückweisung beinhalteten verschiedenen Auflagen. Zuerst haben die Antragsteller Messerli, Grossen, Guggisberg und Berger das Wort.

Walter Messerli, Interlaken (SVP). Hier geht es um ein höchst delikates Thema dieses Blocks, und zwar aus folgenden zwei Gründen: Das Thema ist aus sachlicher Hinsicht vor dem Hintergrund der finanziellen Lage unseres Kantons delikat. Unter dem Gesichtspunkt der Tatsache, dass es darum geht, bei uns, d. h. unter den Mitgliedern des Grossen Rats, einen Beschluss zu fassen, der sich direkt auf uns auswirkt oder salopp gesagt, direkt in unser Portemonnaie fliesst. Weil wir hier nicht alle in den Ausstand treten können, obwohl wir dies tun sollten, kommt uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine besondere, gesteigerte Verantwortung gegenüber den Bürgern zu. Die Kommission stellt fest, dass die Entschädigungen für die Parlamentsmitglieder angesichts der Grösse des

(8)

Januarsession 2013 2012.0670 8

Kantons im Quervergleich zur Grösse anderer Kantone, tief sind, nicht zu sprechen vom Bund. Hier stelle ich lieber keinen Vergleich an. Hin und wieder vergleicht uns der Bürger trotzdem mit dem Bund, in der Annahme, wir seien dermassen mit Privilegien gesegnet, bzw. fast gleich wie die Bundesparlamentarier. Wer Bahn fährt und erstaunt gefragt wird, ob er kein Generalabonnement hat, muss sagen: «Nein, eben nicht, und noch viel weniger». Deshalb und weil die Parlamentsarbeit immer zeitaufwändiger, komplizierter und intensiver wird, schlägt die Kommission eine Anpassung der Entschädigung der Parlamentsmitglieder vor. Die angestrebte Stärkung – nicht zuletzt der Sachbereichskommissionen des Parlaments – ziehen zudem ein vermehrtes Engagement der Grossrätinnen und Grossräte nach sich. Dies soll sich – natürlich auch nach Auffassung der Kommission – in der Entschädigung niederschlagen. Die SVP unterstützt eine moderate Anpassung, bzw. eine, die nicht in der von der Kommission vorgesehenen Grössenordnung liegt.

Die Anpassung soll deshalb moderat sein, weil es nach der Auffassung der SVP-Fraktion nicht angeht, immer von Sparmassnahmen zu sprechen, ohne selber einen Beitrag zum Sparen zu leisten. Es läge heute quer in der Landschaft, wenn sich das Parlament erhöhte Entschädigungen zuspricht, während bei den Staatsangestellten und bei staatlichen Leistungen die Sparschraube angesetzt wird. Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass die Kandidatenauswahl, vor allem was die Selbstständigerwerbenden betrifft, stark und vermehrt von dieser Entschädigungsfrage abhängt. Damit haben wir, mit den Bemühungen, Listenplätze zu füllen, persönliche Erfahrungen gemacht.

Der Kommissionsvorschlag, Vorbereitungsarbeiten vermehrt zu honorieren, sollte vor allem nicht zur Erhöhung der Jahrespauschale führen, sondern zur Erhöhung der Sitzungsgelder und zur Erhöhung der Entschädigung für Sonderfunktionen. Dies entspricht dem Antrag, welcher in der Auflage so lautet, dass die Rückweisung in die Kommission verlangt wird, um die Sitzungsgelder und die Sonderfunktionen höher abzugelten. Wer an einer Sitzung teilnimmt und sich in einer Kommission einbringt, bereitet sich – wie ich freilich hoffe – entsprechend vor. Ich gebe es zu und sage es klar: Es geht in Richtung eines Leistungslohns. Diejenigen, welche sich im Rat einsetzen und bereit sind, sich einzubringen, für diesen Rat und den Kanton zu arbeiten, sollen bei den Sitzungsgeldern und Sonderfunktionen besser entschädigt werden. Dieses Paket bildet natürlich eine Einheit. Ich stelle den Antrag zu diesen Artikeln namens der Fraktion, weil es einer ganzheitlichen Betrachtung bedarf. Deshalb bedarf es einer Rücknahme in die Kommission, im Sinn einer ganzheitlichen Betrachtung, hinsichtlich einer moderaten Erhöhung der erwähnten Sitzungsgelder und Sonderfunktionen; allerdings ohne eine Erhöhung in allen anderen vorgesehenen Bereichen vorzunehmen.

Markus Grossen, Reichenbach (EVP). Ich bin bezüglich dieser Artikel Antragsteller und zugleich Fraktionssprecher. Der Antragsteller der SVP, Grossrat Messerli, hat Ihnen das Anliegen eingehend vorgestellt. Auch die EVP will keine unverantwortliche Erhöhung der Ratsentschädigung. Die Vorlage sieht eine Lohnerhöhung von rund 50 Prozent vor. In meinem Votum von letzter Woche zu Artikel 116 des Grossratsgesetzes habe ich im Zusammenhang mit der ordentlichen Besteuerung eingehend aufgezeigt, dass eine solche Lohnerhöhung unverantwortlich wäre. Ich komme auf meine in der Junisession 2012 vom Rat abgelehnte Motion zurück. Sie wurde mit der Begründung abgelehnt, dass «keine unverantwortlichen Erhöhungen der Entschädigungen, welche von den Bürgern nicht verstanden werden» vorzunehmen seien und dass das Anliegen in der laufenden Kommission ParlRev zu regeln ist. Inzwischen habe ich das Anliegen der Besteuerung mit der Steuerverwaltung besprochen. Aufgrund dieser Besprechung sind wir zum Schluss gekommen, dass definitiv ab Inkrafttreten des Grossratsgesetzes die Entschädigung gemäss meiner Motion ordentlich zu besteuern ist. Der Regierungsentscheid aus den Jahren 1974 und 1984, in welchem Weisungen über die Besteuerung geregelt sind, ist aufgrund von heute gültigem Bundesrecht über die Besteuerung aufgehoben. Ein neuer Regierungsentscheid ist nicht nötig. Somit ist die Steuerverwaltung für die Veranlagung zuständig. Sie bestätigt mir klar, dass die Entschädigung in Zukunft besteuert werden muss. Unser Anliegen als Antragsteller zielt grundsätzlich auf meine Motion hin. Wir verlangen von der Kommission eine vertretbare Entschädigungserhöhung, zumal diese in Zukunft ordentlich besteuert werden muss. In diesem Sinn bitten wir Sie, die Rückweisung zu unterstützen.

Wenn ich schon als Fraktionssprecher am Rednerpult stehe, äussere ich mich ebenfalls zu den Anträgen der SP zu den Artikeln 124–129. Wir möchten die Entschädigung mindestens so anpassen, dass mit der ordentlichen Besteuerung die Entschädigung beim Durchschnittseinkommen kostenneutral bleibt. Es kann nicht sein, dass Ratsmitglieder in Zukunft

(9)

Januarsession 2013 2012.0670 9

unter dem Strich netto schlechter entschädigt werden, als es bis anhin der Fall ist. In diesem Sinn lehnen wir diese Anträge ab. Bei Artikel 129 unterstützen wir die Anträge Burkhalter einstimmig. In unserer Fraktion ist klar, dass wir kein Sonderstatut gegenüber den Kantonsangestellten wollen.

Durch die in Zukunft ordentliche Besteuerung der Sitzungsgelder und Pauschalen erachten wir die Mahlzeitenentschädigung für angemessen.

Christoph Berger, Aeschi (SVP). Damit, dass sich unser Kanton in einer finanziellen Schieflage befindet, sage ich Ihnen sicher nichts Neues. Es kommt mir vor, als würde der Verwaltungsrat einer Firma mit finanziellen Problemen seine Entschädigung anpassen. Dies würde auch niemand verstehen. Ich bin gegen jegliche Erhöhung der Entschädigungen. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Selbstverständlich sind wir nicht hoch entschädigt. Zum jetzigen Zeitpunkt eine Erhöhung vorzunehmen, ohne zu wissen, wie es mit unseren Pensionskassen, mit der ASP usw.

weitergehen wird, ist meines Erachtens unverantwortlich. Vorhin wurde gesagt, dass gewisse Berufsgruppen nicht mehr für eine Grossratskandidatur gewonnen werden können. Wenn ich mich umschaue, sind hier sämtliche Berufsgruppen vertreten, vom Unternehmer über den Stadtpräsidenten, über den Bauern bis zum Angestellten. Das ist eine wunderbare, gute Durchmischung. Die letzte Anpassung hat, wie gesagt, im Jahr 2005 stattgefunden. Ich erinnere Sie daran, dass wir zwischen 2006 und 2012 eine Teuerung von gerademal 3,9 Prozent gehabt haben, was für mich als weiterer Grund gegen eine Erhöhung spricht. Dass die Entschädigungen nicht hoch sind, ist eine Tatsache. Für mich geht es um die Glaubwürdigkeit, weshalb ich Sie bitte, unseren Antrag auf Rückweisung und Beibehaltung zu unterstützen.

Präsidentin. Das Wort haben der Antragsteller Guggisberg und anschliessend der Antragsteller Näf.

Lars Guggisberg, Kirchlindach (SVP). Die Entschädigung von uns Grossrätinnen und Grossräten ist unter Berücksichtigung des Zeitaufwands, welcher mit dem Amt verbunden ist, heute nicht überrissen. Darin sind wir uns sicher einig. Bei der Frage der Entschädigung geht es nicht nur um Franken und Rappen. Es geht nicht um weniger, als um die Glaubwürdigkeit von uns Politikerinnen und Politikern. In den letzten zwei Budgetdebatten haben wir – gerade auch in der Bildung – zum Teil einschneidende Sparmassnahmen beschlossen. Mit der Sanierung unserer Pensionskassen kommt eine grosse finanzpolitische Herausforderung auf uns zu. Der Aufgaben- und Finanzplan ist tiefrot. Weitere Sparmassnahmen werden folgen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Aus meiner Sicht ist es vor diesem Hintergrund zum heutigen Zeitpunkt weder angebracht noch opportun, eine Erhöhung der eigenen Entschädigungen vorzunehmen. Das passt einfach nicht in den Rahmen. Man kann argumentieren, die 2,5 bis 2,75 Mio. Franken Kosten, welche die vorgeschlagene Entschädigungshöhe zur Folge hätte, fielen nicht ins Gewicht. Mir geht es, wie gesagt, um das Prinzip und um die Signale, welche wir aussenden. Wir sollten mit gutem Beispiel vorangehen und unseren Beitrag leisten. Die graue Fassung sieht eine Erhöhung der Entschädigung der Ratsmitglieder auf rund 30 000 Franken vor. Zum heutigen Zeitpunkt finde ich nicht nur eine Erhöhung von Jahrespauschalen falsch, sondern auch jene des Sitzungsgeldes.

Deshalb stellen wir – Christoph Berger und ich – seitens der SVP-Fraktion einen Minderheitsantrag.

Die Befürchtung, ohne Entschädigungserhöhung sei es nicht mehr allen Bevölkerungsschichten möglich, sich in den Grossen Rat wählen zu lassen, ist meines Erachtens unbegründet. Schliesslich haben bei den letzten Wahlen im Jahr 2010 sage und schreibe fast 2000 Personen für die 160 Sitze kandidiert. Wenn die Entschädigung dermassen schlecht wäre, wäre das Interesse an einer Kandidatur kaum so gross. Für die meisten ist nicht die Höhe der Entschädigung entscheidend, sondern vielmehr die Frage, ob man den zeitlichen Aufwand auf sich nehmen will und kann.

Schliesslich fallen wir im interkantonalen Vergleich der Entschädigungen nicht ausser Rang und Traktanden. Gemäss Vortrag stehen wir bei der gegenwärtigen Durchschnittsentschädigung auf dem fünften Platz. Bezüglich des Verhältnisses von Einkommen und Zeitaufwand erreicht der Kanton Bern immerhin noch Platz 13. Im Steuerwettbewerb wäre ich jedenfalls sehr glücklich mit dieser Platzierung. Bildlich gesprochen entscheiden wir heute, ob wir uns wie der Elefant im Porzellanladen verhalten oder ob wir in der Lage sind, mit Fingerspitzengefühl zu agieren. Ich bitte Sie deshalb, unserem Rückweisungsantrag mit der Auflage, die Höhe der Entschädigungen vorläufig auf dem heutigen Niveau zu belassen, anzunehmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung.

(10)

Januarsession 2013 2012.0670 10

Roland Näf-Piera, Muri (SP). Den Herren Guggisberg und Berger kann ich am Anfang ein Kompliment aussprechen. Mindestens sind diese beiden konsequent. Sie haben gemeinsam seitens der SVP, der FDP, der BDP und der glp in diesem Rat Kürzungen beschlossen, welche Menschen mit psychischen Schwierigkeiten betreffen. Und jetzt wollen Sie eine Erhöhung der Entschädigungen. Sie haben Kürzungen im Strassenunterhalt beschlossen. Das heisst indirekt Kürzungen bei Schneeräumungen im ländlichen Raum. Jetzt wollen Sie effektiv die eigenen Entschädigungen erhöhen. Sie haben bei den Musikschulen, bei den Quartierzentren und beim Mahlzeitendienst für ältere und chronisch kranke Menschen gekürzt. Sie haben mitgekürzt bei Bus-, Tram- und Zuglinien. Jetzt wollen Sie höhere Entschädigungen für uns alle. Wir gehen absolut mit den Herren Messerli und Grossen einig darin, dass die Entschädigungen tief sind. Wenn wir an unsere eigene Initiative, die Mindestlohninitiative, denken, dann würden die Gehälter, welche wir hier erhalten, nicht abgedeckt. Es ist effektiv so, dass gewisse Berufsleute ihr Pensum entsprechend reduzieren müssten, sodass sie sich das Grossratsamt gar nicht leisten könnten.

Allerdings ist es selbstverständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Entschädigungen fair und korrekt sein müssen. Es liegt aber nicht drin, bei Schulen und bei Menschen mit psychischen Problemen zu kürzen und gleichzeitig den eigenen Lohn heraufsetzen zu wollen. Das geht nicht zusammen, das kann man nicht machen! Das versteht niemand, auch wenn die Entschädigungen relativ tief sind. Wir haben volles Verständnis für diejenigen Grossratsmitglieder, welche im Herbst oder schon vorher klar gegen die Kürzungen gestimmt haben. Ihnen steht es zu, jetzt zu sagen:

«So selbstverständlich anständige Beiträge an psychisch kranke Menschen sind, so selbstverständlich sind auch faire und korrekte Löhne für Grossratsmitglieder». Diejenigen, die sich an den Kürzungen beteiligt haben bei jenen Menschen, die – mehr als die meisten von uns – darauf angewiesen sind, sind für die SP im Moment schlicht auf der falschen Schiene. Wir verlangen die Rückweisung in die Kommission. Wir sind bereit über Erhöhungen zu sprechen, allerdings erst dann – und ich spreche diesbezüglich die bürgerliche Mehrheit an – wenn man bereit ist, dafür zu sorgen, dass Menschen, die es im Kanton Bern wirklich nötig haben, zu ihren Beiträgen und Leistungen kommen. Im Moment, wo wir wirklich in allen Gemeinden des Kantons Bern garantieren, dass auch kleine Schulen erhalten bleiben, dass die Strassenräumung funktioniert und dass eine Buslinie weiterhin funktioniert, dann sprechen wir seitens der SP – vielleicht schon in der 2. Lesung – wieder mit Ihnen über die Erhöhung der Gehälter bzw. der Entschädigungen. Vorher, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagt die SP Nein zu mehr Geld für den Grossen Rat.

Präsidentin. Zur Begründung ihrer verschiedenen Anträge hat die Antragstellerin der Grünen, Grossrätin Keller, das Wort. Anschliessend hat der Antragsteller der SP, Grossrat Burkhalter, das Wort.

Bettina Keller, Hinterkappelen (Grüne). Frau Grossratspräsidentin, liebe Grossrätinnen und Grossräte. Ich versuche mich klar und effizient auszudrücken und äussere mich sowohl zu den Anträgen der Grünen als auch zum ganzen Themenkomplex. Es erstaunt Sie sicher nicht, dass auch die grüne Fraktion eine derartige Erhöhung der Entschädigungen, wie sie vorgesehen ist, zum heutigen Zeitpunkt ablehnt. Die Argumente muss ich nicht wiederholen; sie haben diese sowohl seitens der SVP als auch seitens der SP gehört. Ich schliesse mich diesen Argumenten an. Wenn die Artikel in die Kommission zurückgewiesen werden, möchten wir unsere Grundsätze und Begründungen mitschicken. Wir finden es sehr wichtig, dass unsere Arbeit hier in den Kommissionen, aber auch bei der Vorbereitung zuhause auch in Form einer finanziellen Entschädigung wertgeschätzt wird. Ich mache die gleiche Beobachtung wie Grossrat Messerli.

Wenn ich im Bekanntenkreis erzähle, wie meine Arbeit im Grossen Rat entschädigt wird und vor allem, was ich davon, um meine Stellvertretung zu bezahlen, wieder ausgeben muss, dann bleibt gar nichts übrig. Für mich ist es ein Nullsummenspiel, wobei der Grosse Rat viel zu tun gibt. Auch wir erachten den heutigen Zeitpunkt für eine Erhöhung der Entschädigungen als äusserst ungünstig. Die Leute haben die Sparaufträge im November mitbekommen. Sie lesen auch Zeitung.

Sie haben sicher letzte Woche die ersten giftigen Kommentare und Leserbriefe gesehen, welche zeigen, wie man darüber denkt, dass wir uns zwischen dem letzten und dem nächsten November unsere Entschädigungen dermassen zu erhöhen beabsichtigen. Das käme im Moment äusserst schlecht an.

Wir sind – im Unterschied zur SVP – grundsätzlich dafür, dass die Sitzungsgelder im Moment gleichbleiben und diese nicht erhöht werden sollen. Wir könnten uns allenfalls eine Erhöhung der Pauschale vorstellen. Diese entschädigt uns den zu Hause anfallenden Aufwand, um uns seriös auf

(11)

Januarsession 2013 2012.0670 11

die Sessionen vorzubereiten. Ob wir Voten halten oder nicht – schliesslich sitzen wir alle hier.

Soweit unser Unterschied gegenüber der SVP. Wie Sie in unserem Streichungsantrag ersehen, erachten wir den Infrastrukturbeitrag von 5000 Franken als zu hoch und noch nicht begründbar.

Wenn unser Parlament eines fernen oder näheren Tages vom Papier- auf den elektronischen Versand umstellt und wir alle unsere Sitzungsunterlagen zu Hause herunterladen, ausdrucken oder auf dem Computer mitnehmen müssen, wie es Grossrat Hannes Zaugg bereits heute tut, dann kann man sich nochmals über die Kosten und über die Entschädigung Gedanken machen. Eine jährliche Abgeltung im Voraus von 5000 Franken ist für uns nicht begründbar. Auch die Mahlzeitenentschädigungen – dies ist mein weiterer Antrag – finden wir im Moment, wo der Kanton dermassen besorgniserregend aufgestellt ist – nicht opportun. Abgesehen davon, dass wir fast jeden Mittag eingeladen sind und irgendwo gratis ein feines Essen erhalten. Insofern erachten wir 40 Franken als viel zu hoch. Ich möchte anfügen, dass wir Grünen heute und in der Vorbereitung der letzten anderthalb Wochen erstaunt sind, wie jetzt gewisse Bürgerliche, welche in der Kommission die Mehrheit hatten, plötzlich gemerkt haben, dass das Ganze wohl nicht so gut ankommt und nun plötzlich umschwenken. Persönlich bin ich erfreut. Allerdings hätte man bereits in der Kommission etwas mehr Gespür an den Tag legen und sich überlegen sollen, ob man sich wirklich für die richtige Lösung einsetzt.

Zu unserem Antrag betreffend die Reiseentschädigungen: Dass im Gesetzestext ausschliesslich die Formulierung «Strassenkilometer» auftaucht, stört uns. Die Höhe von 70 Rappen bestreiten wir nicht grundsätzlich. Wir sind uns bewusst, dass mit diesem relativ hohen Kilometeransatz auch die Zeit derjenigen Grossratsmitglieder entschädigt wird, die aus Burglauenen, Saanen, Meiringen oder Corgémont anreisen. Wir könnten uns – mit Blick auf den Rückweisungsantrag in die Kommission – vorstellen, dass diejenigen Grossratsmitglieder, welche im Geltungsbereich des Libero- Tarifverbundes wohnen, pro Session ein Libero-Monatsabonnement bzw. den Betrag dafür erhalten. Sie können sich immer noch entscheiden, ob sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto anreisen wollen. Bei mir persönlich – ich wohne in Hinterkappelen – würde der Kanton immerhin 300 Franken sparen, wenn er mir fünfmal ein Libero-Abonnement bezahlen würde anstatt jeden Tag Kilometer, die ich ohnehin mit dem Fahrrad zurücklege. Auch bei Leuten aus weitentfernten Gegenden übersteigt die Kilometerentschädigung rasch den Betrag eines 2. Klasse- Jahres-Generalabonnements. Wir wissen, dass einige Grossrätinnen und Grossräte wirklich nicht mit dem Zug anreisen können, wobei es einige nicht wollen. Wir haben Mühe damit, dass mit dem heutigen System, welches weitergeführt werden soll, die Reise mit dem Auto ungeprüft unterstützt wird, zumal diese häufig den Betrag eines Jahres-Generalabonnements übersteigt. Wir bitten die Kommission eine Lösung zu finden, welche die Anreize, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, fördert. Im Weiteren bitten wir sie, in ihren nächsten Sitzungen die Frage der Entschädigung mit Gespür und Fingerspitzengefühl nochmals anzugehen, indem sie die bisher gehörten Voten einzuflechten versuchen.

Matthias Burkhalter, Rümligen (SP). Das macht richtig Spass hier, weil es wie ein Sozialpartnergespräch tönt. Nur ist es so, dass der Grosse Rat beide Seiten vertritt. Wenn wir jeweils sagen: «Wir wollen mehr Lohn», dann sagt die andere Seite: «Das ist schon gerechtfertigt, aber nicht jetzt». Genau das geschieht jetzt. Dabei muss ich auf den Stockzähnen lachen. Wir wissen alle, dass wir nicht allzu gut entschädigt werden. Ich hätte auch gerne etwas mehr. Aber der richtige Zeitpunkt – und diesbezüglich müssen Sie nicht träumen – wird nie kommen. Er wird weder im nächsten, noch im übernächsten Jahr kommen. Wenn wir die 600 Millionen Franken weg haben, wird er vielleicht kommen. Wenn Sie eine Verbesserung wollen, gibt es wohl nur eine Lösung: Sie muss wohl sehr moderat ausfallen. Ich wäre natürlich erfreut, wenn die Entschädigung des Grossen Rats an die Lohnentwicklung des Kantonspersonals gekoppelt wäre. Das lässt sich vermutlich nicht einrichten. Ich würde gerne mit Ihnen allen ein Mitarbeitergespräch durchführen und gestützt darauf einen Leistungslohn ausbezahlen. Letzteren würde ich allerdings nicht an der Redezeit messen.

Ich mache es kurz: Ich habe nur zwei Anträge zu Detailpunkten gestellt, erstens zur Entschädigung der Strassenkilometer und zweitens zu den Mahlzeiten. Ich habe sehr positive Rückmeldungen erhalten und kann auch sagen, wie es im Kanton abläuft. Der Regierungsrat erlässt alljährlich im Dezember einen so genannten Entschädigungs-RRB, welcher die Ansätze, meistens unverändert, enthält. Für eine Mahlzeit für einen Kantonsangestellten werden 24 Franken ausbezahlt. Ist der Rektor einer Fachhochschule an einer Tagung in Berlin, so erhält er 24 Franken für sein Mittagessen. Für ein Nachtessen erhält er noch 16 Franken. Wenn er übernachtet, erhält er – wenn ich richtig informiert bin – noch 9 Franken. Bei den Kilometern gibt es 70 Rappen pro Kilometer.

(12)

Januarsession 2013 2012.0670 12

Wer mehr als 9000 Kilometer pro Jahr fährt, erhält etwas weniger, weil der Aufwand entsprechend geringer ist. Ich bin sehr froh, wenn Sie die Mahlzeitenentschädigung gleich festlegen wie jene des Kantonspersonals und wenn Sie die Reisespesen ebenfalls analog zu jenen des Kantonspersonals festlegen. Was die Mahlzeitenentschädigungen anbelangt – diese sind für den Grossen Rat mit 40 Franken vorgeschlagen – bin ich froh, wenn Sie diese gleich wie beim Kantonspersonal festlegen, ebenso die Reisespesen. Bei den Mahlzeitenentschädigungen habe ich natürlich nichts dagegen, wenn Sie jene des Personals auf 40 Franken erhöhen. So wäre man beiderseits gleich hoch.

Peter Bernasconi, Worb (SP), Kommissionspräsident. Diese Diskussion ist sehr interessant.

Schon in der Kommission hatte ich den Vorteil, dieses Thema sehr gelassen nehmen zu können.

Ich bin unabhängig, weil mich die neue Regelung nicht mehr betreffen wird, zumal ich meine 16 Jahre im Grossen Rat nächstes Jahr erreicht haben und nicht mehr kandidieren werde. Dies gibt mir vielleicht die Möglichkeit, dieses Thema ungezwungen und mit einer gewissen Übersicht anzugehen. Ich habe zu diesem Thema eine einzige E-Mail erhalten. Ein mir nicht bekannter Herr hat mir letzte Woche eine E-Mail geschickt und geschrieben, dass er die geplanten Erhöhungen wahnsinnig finde. Er finde, man solle sich mit den über 100 000 Franken, welche ein Grossrat verdiene, bescheiden. Zusätzlich hätten wir gratis ein Generalabonnement. Ich habe, wie Sie auch, festgestellt, dass das breite Volk keinen Unterschied zwischen dem National- und dem Grossen Rat macht. Ich habe zurückgemailt und geantwortet, dass es sich in Tat und Wahrheit in etwa um einen 30-Prozent-Job handle, welcher im Durchschnitt mit 18 000 Franken entschädigt werde. Es ist logisch, dass ich danach keine Antwort erhalten habe, was ich auch nicht erwartet habe. Der betreffende Herr war vermutlich perplex. Wir waren der Überzeugung, dass das Ganze auf ein reales Niveau gebracht werden sollte. Das hat nichts damit zu tun, dass wir, entsprechend der Aussage seitens der Grünen, kein Gespür gehabt hätten. Die Kommission war sich sehr wohl bewusst, dass dieses Thema Publizität haben wird.

Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass das heutige System ganze Bevölkerungsgruppen von einer Tätigkeit im Grossen Rat ausschliesst. Die Aussage von Kollege Berger, wonach hier alle vertreten sind, stimmt überhaupt nicht. Es sind kaum Leute mit unteren oder untersten Einkommen vertreten.

Das ist logisch. Wenn jemand seinen Job um 30 Prozent reduzieren und vielleicht noch etwas in den Wahlkampf investieren muss, bleibt von den 18 000 Franken Entschädigung fast nichts mehr übrig. Insofern gibt es Leute, die sich das Grossratsamt nicht leisten können. Wenn ich in die Runde blicke, sehe ich Berufspolitiker, Rentner und Frauen, die sehr wahrscheinlich in einer Doppelverdienersituation leben. Ich sehe wenige oder gar niemanden, der aus der untersten Einkommensschicht kommt und sich dieses Amt leisten kann. Mit dem heutigen System schliessen wir eine ganze Bevölkerungsgruppe aus. Ich hatte selber eine Kollegin, die, wie sie mir gesagt hat, ungern aus dem Grossen Rat ausgetreten ist, weil ihre Buchhaltung als Selbstständigerwerbende nicht gestimmt hat. Das ist auch keine Lösung. Wir können uns gegen eine Erhöhung oder nur für eine moderate Erhöhung aussprechen. Es ist dennoch so, dass durch die heutige Regelung nicht alle gleich behandelt werden und es Leute gibt, die sich eine Kandidatur sehr gut überlegen müssen. Diese kommen zum Schluss: «Das teure Hobby Grosser Rat kann ich mir nicht leisten.»

Ich war, wie viele andere auch, hauptamtlich als Gemeindepräsident tätig. Vielleicht gibt es Selbstständigerwerbende, deren Situation es zulässt, dass sie es sich leisten können. Es gibt aber eine grosse Bevölkerungsgruppe, die dies nicht vermag.

In der Kommission war dies der Beweggrund, um die Anpassung vorzunehmen. Es ging weniger darum zu sagen, dass wir mehr haben wollen. Es ging darum, dass das heutige System als nicht gerecht erachtet wurde. Wir haben gewusst, dass die Kritik kommen wird. Diese wird übrigens auch bei einer moderaten Erhöhung kommen. Ob diese 50, 30 oder 25 ausmacht – es wird ohnehin Kritik geübt werden, weil es eine Erhöhung ist. Wir waren überzeugt, dass es einer Erhöhung bedarf.

Wenn man eine reelle Abgeltung machen will, gibt es zwei Modelle, einerseits die Erhöhung via Pauschale, wie sie die Kommission vorgeschlagen hat, oder die Erhöhung über die Tag- und Sitzungsgelder. Die Kommission hat sich mehrheitlich für das Modell Pauschale entschieden. Es gab auch andere Haltungen. Beide Systeme haben ihre Vorteile. Bei einer Erhöhung der Pauschale bleibt wenigstens das Taggeld gleich. Ich nehme an, dass es in der Presse und bei der Bevölkerung keine Rolle spielen wird, wo die Erhöhung vorgenommen wird. Ich bin persönlich nach wie vor ehrlich davon überzeugt, dass eine rechte Erhöhung vorgenommen werden muss. Damit wäre es der gesamten Bevölkerung möglich, ein solches Amt anzutreten, und dass sich Leute mit einem tiefen Einkommen nicht überlegen müssten, ob sie es finanziell verkraften.

Zu einigen Bemerkungen: Ich habe Kollege Berger bereits gesagt, das Parlament sei nicht gut

(13)

Januarsession 2013 2012.0670 13

durchmischt. Wir sind insgesamt eine sehr elitäre Gruppe, die es sich insgesamt leisten kann. Zu den Grünen ist betreffend der verschiedenen Entschädigungsmodelle Folgendes zu sagen: Über diese alle kann sicher diskutiert werden. Zu beachten wäre allerdings, dass man bei den Parlamentsdiensten oder beim Ratssekretariat keine Verwaltungsbürokratie aufbauen muss, um die verschiedenen Abonnemente abzurechnen. Das System muss einfach sein. Die Entschädigung von 70 Rappen pro Kilometer analog zum Staatspersonal kann geprüft werden. Ich nehme an, dass die Kommission dies tun wird. Ich schlage Ihnen in Absprache mit der Grossratspräsidentin vor, dass die Kommission die Entschädigungen zurücknimmt. Ich hätte gerne, wenn sich die Fraktionen dazu äussern würden, damit die Kommission Anhaltspunkte für ihre Arbeit erhält. Einzelsprechende dürften uns nicht sehr weit bringen, obwohl ich sie nicht ausschliessen möchte. Diese können in der zweiten Lesung angehört werden.

Präsidentin. Ich kann den Kommissionspräsidenten dahingehend ergänzen, dass wir im Grossratsgesetz und in der Geschäftsordnung nachgeschlagen haben, dass Einzelsprechende nicht ausgeschlossen werden können. Wer den Eindruck hat, es gehe nicht, ohne dass er seine Meinung kundgetan hat, darf selbstverständlich sprechen. Der Wunsch seitens der verschiedenen Präsidien ist die Anhörung der Fraktionen, damit die Meinungen im Hinblick auf die Kommissionssitzungen abgebildet werden können. Bevor die Fraktionssprechenden an die Reihe kommen, weise ich darauf hin, dass beim Grossratsvizepräsidenten ein vergessenes Handy abgeholt werden kann.

Mathias Tromp, Bern (BDP). Ich darf vorweg erklären, dass die BDP mit der Rückweisung im Sinn der SVP, wie von Grossrat Messerli dargelegt, einverstanden ist. Ich möchte hier Folgendes klar festhalten: In diesem Rat stellt die Entschädigung für viele eine Zusatzentschädigung dar. Dies ist für mich als Rentner der Fall. Ebenso für Bundesbeamte, Bankdirektoren und Gewerkschaftssekretäre. Für viele hier bildet die Entschädigung einen Lohnbestandteil. Wir müssen ans Wesentliche denken, nämlich daran, dass die Entschädigung ein Lohnbestandteil ist. (Die Präsidentin läutet die Glocke.) Für eine dritte Kategorie handelt es sich dann um einen Lohnbestandteil, wenn sie beispielsweise eine Arbeitszeitreduktion haben, oder wenn man plötzlich Kosten hat, um die Kinder in der Kita unterzubringen oder – wie von Frau Keller erwähnt – für die Entschädigung von Stellvertretungen. Für diverse Leute hier im Saal und vor allem für diejenigen, die nicht hier sitzen, ist es ein Problem und ein fehlender Lohnbestandteil oder Kostenersatz.

Bedenken Sie dies bitte. Die BDP hat mich als Sprecher gewählt, weil ich nicht auf die Entschädigung angewiesen bin. Denken Sie an all jene, die darauf angewiesen sind, nämlich an jene, die ein KMU betreiben, an Mütter, die ihre Kinder in die Kita schicken müssen, an jene, die Stellvertretungslösungen benötigen oder Arbeitszeitreduktionen vornehmen müssen. Für all diese handelt es sich um eine Lohnentschädigung. Die Schweiz baut stark auf «Volunteer»-Arbeit auf. Ich bin an einem Ort tätig, wo ich weder Mensch noch Tier bin; ich bin ein reines «Volunteer».

(Heiterkeit.) Ich leiste viel Gratisarbeit, und das macht nichts. Die Schweiz baut darauf auf.

Irgendwo stellt sich die Frage, was die politische Arbeit wert ist. Genau diese Frage müssen wir uns stellen. Sie haben es vorhin gehört: Ein Nationalrat erhält über 100 000 Franken plus ein Generalabonnement. Ein vollamtlicher Gemeindepräsident erhält zwischen 150 000 und 200 000 Franken. Ein Beamter verdient im Durchschnitt 120 000 Franken. Dies sind Grössenordnungen.

Korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege. Vielleicht lässt sich über den Daumen gepeilt sagen, wenn jemand hier Vollprofi wäre, so müsste er zwischen 80 000 und 100 000 Franken erhalten. Die Basis müssten 100 000 Franken sein. Beträgt die politische Arbeit inklusive Vorbereitung 30 Prozent, müsste die entsprechende Entschädigung bei 30 000 Franken liegen, wobei immer noch etwas an «Volunteer»-Arbeit dabei wäre. Wenn ich und die BDP von einer moderaten Erhöhung sprechen, denken wir an ein solches System.

Nun stellt sich die Frage der Ausgestaltung. Bis jetzt sind wir, gestützt auf die graue Fassung, davon ausgegangen, dass eher fixe Entschädigungen und weniger Sitzungsgelder zum Zug kommen, wobei beide Varianten ihre Vorteile haben. Bei einer fixen Entschädigung bevorzugen Sie jene, welche die Sitzungen schwänzen. Macht man hingegen ein Sitzungsgeld, gibt es solche, die an zusätzlichen Sitzungen teilnehmen wollen, um mehr Taggelder zu erhalten. Es gilt abzuwägen, was sinnvoll ist. Einen reinen Leistungslohn gibt es nicht. Weil es abzuwägen gilt, was sinnvoll ist, bin ich für eine Rückweisung im Sinn von Walter Messerli. So kann nochmals bewusst beurteilt werden, was bewusst mit fixen Entschädigungen und was bewusst mit Sitzungsgeldern abgegolten werden soll.

(14)

Januarsession 2013 2012.0670 14

Ich komme zum zweitletzten Punkt, zur Frage der Entschädigungsansätze: Der Grosse Rat bestimmt seine Entschädigungsansätze selber und lässt diese nicht von der Regierung bestimmen.

Sie können gleich hoch sein wie die Beamtenentschädigungen. Wir beschliessen sie jedoch selber und lassen sie uns nicht vom Regierungsrat vorgeben. Zum letzten Punkt: Wenn man sagt, es sei der falsche Zeitpunkt, werte Frauen und Männer, dann muss ich Ihnen sagen, dass es immer der falsche Zeitpunkt ist, wie es Matthias Burkhalter auch gesagt hat. Vielleicht stellt sich auch die Frage, etwas zu staffeln oder etwas in einer anderen Phase in Kraft zu setzen. Hören Sie auf, den Entscheid wieder hinauszuschieben. Vielleicht können wir etwas staffeln oder den Zeitpunkt diskutieren. Es wird sowieso der falsche sein. Wir sind für die Diskussion in der Kommission offen, jedoch nicht, wenn es um eine Null-Lösung, sondern um eine moderate Erhöhung geht.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Jawohl, hier ist die Pièce de résistance, wo sich die Gemüter nochmals richtig erhitzen. Es braucht viel Idealismus, aber trotzdem machen es alle gerne.

Die Entschädigung ist moderat. Was mich heute am meisten erstaunt und erfreut hat, ist die neue Nachricht von Markus Grossen. Diese geht in die richtige Richtung. Ich habe schon im Rahmen des Grossratsgesetzes gesagt, dass wir unsere Entschädigung korrekt besteuern müssen. Offenbar hat uns die Steuerbehörde erhört und wird die nötigen Schritte einleiten. Das freut mich, das ist die richtige Richtung. Zu unserer Besoldung: Wir sind uns in der Fraktion einig, dass ein hoher Grundstock nicht das richtige Mittel ist. Man sollte über ein Anreizsystem gehen, damit Leute, die sich aktiv am Ratsbetrieb beteiligen oder Sonderfunktionen übernehmen, sicher besser entschädigt werden sollen. Insofern möchten wir einen tiefen Sockelbetrag. Deshalb kann man über eine Erhöhung der Sitzungstaggelder sprechen. Um wie viel sollen wir diese erhöhen? Die Fraktion ist sich auch einig, dass wir uns mit einer Rückweisung, wie sie Grossrat Messerli vorschlägt, sehr wohl einverstanden erklären können. Dies aber mit der Auflage, dass wir den Nettobetrag unseres Verdienstes weiterhin verdienen. Ich kann auch Grossrat Guggisberg im Klub begrüssen. Wir sind der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine enorme Erhöhung unserer Sitzungsgelder angestrebt werden sollte. Angesichts der heutigen Finanzlage ist dies nicht der Moment. Wenn wir voll besteuert werden sollen, fänden wir es adäquat, dass unser Sitzungsgeld um so viel erhöht wird, dass wir unter dem Strich gleich viel verdienen wie jetzt. Das ist die Lösung, die wir in der jetzigen Situation anstreben sollten.

Zum Antrag Keller: Wir würden es sehr begrüssen, wenn auch für die Grossräte ein Anreiz geschaffen würde, die öffentlichen Verkehrsmittel vermehrt zu benutzen. Uns ist, wie gesagt, klar, dass man nicht aus dem hintersten Krachen innert nützlicher Frist mit dem ÖV vor Ort sein kann.

Immerhin wohnt das Gros von uns allen nicht im hintersten Krachen. Wir können alle mit ÖV anreisen. Dass man alleine mit den Kilometern weit mehr als den Betrag eines Generalabonnements verdienen kann, erachten wir in der heutigen Situation und mit Blick auf die Zukunft nicht als den richtigen Ansatz. Damit diese Frage nochmals in der Kommission angeschaut wird, unterstützen wir die Rückweisung von Bettina Keller, das Taggeld für die Sitzungen erhöhen.

Was die von Matthias Burkhalter vorgeschlagenen Ansätze anbelangt, so würden wir uns sehr dafür einsetzen, nicht 40 Franken Entschädigung pro Mittagessen zu erhalten, sondern eine moderate Entschädigung. Dies gerade weil wir alle wissen, dass wir hier und dort eingeladen werden und die Entschädigung in diesen Fällen in die eigene Tasche geht. Was den Antrag Burkhalter betreffend die Mahlzeitenentschädigungen anbelangt, setzen wir uns ein, dass eine Änderung in diese Richtung geschieht.

Eva Desarzens-Wunderlin, Boll (FDP). Grossrat Näf, du hast so gesprochen, als ob du bereits alle Fraktionsvorträge gehört hättest. Im Grunde genommen hast du über Leute hergezogen, deren Meinung du noch nicht gekannt hast. Auch wenn du jetzt nicht im Saal bist, nehme ich an, dass du dich mit eingeschaltenem Mikrophon im Schreibzimmer befindest. Die Regierung hat einen Massnahmenkatalog vorgestellt, wie das Budget mit welchen Massnahmen ins Lot gebracht werden kann. Damit haben wir in der FDP-Fraktion «gchnorzet». Wir haben klar gesagt, dass wir nicht öffnen möchten, weil so Begehrlichkeiten entstehen. Auch in unserer Fraktion bestehen verschiedene Interessen; die einen möchten, dass am einen Ort nicht gespart wird, die anderen am anderen. Wir haben das Massnahmenpaket des Regierungsrats zähneknirschend beschlossen. Die Fraktionsmeinung ist aber nicht so, wie von Grossrat Näf angenommen, wonach die Kommission unsere Entschädigung gestalten soll. Auch bei uns stösst es auf Widerstand, dass es eine Mahlzeitendienstentschädigung in dieser Höhe geben soll. Auch unsere Fraktion würde eine Leistungskomponente, wie von Grossrat Messerli oder von Franziska Schöni erwähnt, bevorzugen.

(15)

Januarsession 2013 2012.0670 15

Selbstverständlich unterstützt die FDP die Rückweisung. Auch wir sind der Auffassung, dass es im Moment nicht opportun ist, uns in dieser Höhe zu entschädigen. Dies im Wissen darum, dass wir viele schmerzen, bei welchen die Entschädigung ein Lohnbestandteil ist. Für diese wird es nochmals schwieriger, weil immer noch nichts übrig bleibt. Im Moment erachtet es auch die FDP als falsch, Entschädigungen in der von der Kommission vorgeschlagenen Höhe auszubezahlen.

Alfred Schneiter, Thierachern (EDU). Es besteht die Gefahr, dass diese Diskussion polemisch wird. Es macht sich natürlich sehr gut, jetzt – auch im Namen des Volkes – gegen jegliche Anpassung der Grossratsentschädigungen zu votieren. Die EDU-Fraktion stimmt einer Rückweisung in die Kommission zu. Der Kommissionspräsident hat es gut dargestellt. Auch wurden die Vorstellungen der Bevölkerung erwähnt. Hier ist zu bedenken, dass wir aufgrund von falschen Vorstellungen seitens der Bevölkerung nicht über etwas nicht sprechen oder etwas nicht machen sollten. Es ist mir auch schon so ergangen, dass Nachbarn und andere Leute angenommen haben, dass ich als Grossrat 100 000 Franken erhalte. Stellt man dies den entsprechenden Leuten gegenüber richtig, mit dem Hinweis, dass die Entschädigung ohne Spezialfunktionen einen Betrag zwischen 16 000 und 20 000 Franken ausmacht, möchten sie – was die Entschädigungen anbelangt – nicht Grossrat sein. Mathias Tromp, ich möchte dir danken. Du hast die Problematik bezüglich der verschiedenen Kategorien gut dargestellt. Das gilt zum Teil auch für Walter Messerli.

Ich gehöre zu jenen, bei welchen die Entschädigung ein Lohnbestandteil ist. Wenn meine Frau nicht arbeiten würde, könnte ich das Grossratsamt nicht in diesem Rahmen ausüben. Natürlich gibt es andere, welche die Entschädigung zusätzlich zu ihrem Lohn erhalten. Es wurde gewünscht, die Fraktionsmeinung zuhanden der Kommission abzugeben. Diese deckt sich, wie gesagt, ziemlich genau mit dem Votum des BDP-Sprechers. Die EDU-Fraktion ist auch der Meinung, dass die Anpassung moderater ausfallen muss. Hingegen sind wir nicht für eine Null-Lösung. Vielleicht ist es, wie von Franziska Schöni-Affolter und Walter Messerli erwähnt, tatsächlich besser, die Entschädigung mehr an die Leistung und an die Sitzungsgelder als an die Sockelbeiträge zu koppeln. Insofern stimmen wir einer Rückweisung zu, sprechen uns aber gegen eine Null-Runde aus.

Präsidentin. Wünschen weitere Fraktionssprechende das Wort? – Das ist nicht der Fall. Nun werden trotzdem dringende Einzelvoten angemeldet. Zuerst hat Grossrat Müller und anschliessend Grossrat Brönnimann das Wort. Wünscht Grossrat Hadorn das Wort ebenfalls noch? – Das ist nicht mehr der Fall.

Philippe Müller, Bern (FDP). Selbstverständlich spreche ich als FDP-Mitglied und als Vertreter der Fraktionsminderheit, welche sämtliche Erhöhungen ablehnt. Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht immer mehr vom Milizparlament entfernen. Je höher die Entschädigung ist, umso mehr wird das Grossratsamt als bezahlter Job betrachtet und nähert sich zunehmend einem Berufsparlament an. Dass es für Selbstständige schwierig ist, stimmt. Es ist aber nicht primär aufgrund der tiefen Entschädigung schwierig, sondern weil das Amt immer mehr Zeit in Anspruch nimmt. Wir haben zunehmend mehr Kommissionssitzungen, mehr Sitzungstage usw. Dort liegt das Hauptproblem derjenigen Leute, die in einem Vollzeitjob tätig sind. Mit der aktuell vorgesehen Erhöhungen werden Sie keinen zusätzlichen Selbstständigerwerbenden hinter dem Ofen hervorlocken.

Zum Hauptpunkt: Es wurde argumentiert, dass es sich um den falschen Zeitpunkt handle und ein falsches Signal gesetzt würde. Meine Damen und Herren, die Kasse dieses Kantons ist leer!

Deshalb geht es nicht. Es ist kein Geld vorhanden. Wenn wir beispielsweise den Polizisten keinen höheren Lohn bezahlen, sehe ich nicht ein, weshalb wir uns selber eine Lohnerhöhung zubilligen sollten. Es ist immer von einer moderaten Erhöhung die Rede. Wie moderat oder nicht diese ausfallen wird, wird sich nach der Behandlung in der Kommission zeigen. Allerdings haben sehr viele Leute ein etwas schlechtes Gewissen, wollen sich aber sich aber trotzdem eine Erhöhung zugestehen. Diese nennt man dann moderat. Wir sind, wie gesagt, gegen jegliche Erhöhung, sei es irgendwelcher Sonderfunktionen oder eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt. Wir lehnen sämtliche Erhöhungen im Sinne des Antrags Guggisberg ab.

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp). Ich habe mich bereits heute Morgen als Einzelsprecher geäussert und darauf hingewiesen, dass die Frage, wie wir organisiert bzw.

entschädigt sind, im Zusammenhang mit dem Sitzungsrhythmus steht. Dieser Aspekt ist sehr wichtig, weil sich die Frage der Repräsentativität des Parlaments stellt. Der Kommissionspräsident

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bei der grossen Zahl Betroffener und bei richtigem Setzen der Prioritäten wäre doch angezeigt, einmal zu prüfen, ob nicht zumindest ein Teil der Infrastruktur der Ausbauten

Die anschliessende Einreichung von unterschiedlichen Gesuchen, die auf die unterschiedlichen Fragestellungen der Förderinstrumente abgestimmt sind, ist den

Das Büro des Grossen Rats hat der Präsidentenkonferenz beantragt, eine besondere Kommission mit dieser Revision zu beauftragen, und hat für diese

In Absatz 2 geht es darum, dass Motionen künftig nicht mehr angenommen werden müssen, wenn man nach Konsultation des Regierungsrats zur Einschätzung gelangt, dass

Fakt ist auch, dass der Staatsschreiber oder die Staatsschreiberin, die Sie als Parlament wählen, in seinen oder ihren wesentlichen Aufgaben nicht mehr fürs Parlament,

Wenn neu der Grosse Rat den Stellenplan beschliessen kann, heisst das für die Regierung, dass sie uns umfassend über die konkrete Aufgabenerfüllung informieren

Aber mir scheint Folgendes noch ganz wichtig: Bei der Berichterstattung zur NEF-Evaluation wird der Regierungsrat sehr genau prüfen, wie der Grosse Rat im Rahmen

Schön wäre, wenn Standesinitiativen zukünftig nur noch für echt bernische Anliegen eingereicht würden und nicht einfach, weil man hier im Grossen Rat gerne noch ein