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Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 17 2013.1197 Interpellation 251-2013 Amstutz (Corgémont, Grüne) Was kosten Stilllegung und Entsorgung des KKW Mühleberg?

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Sitzungstitel7 2013.1197 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

17 2013.1197 Interpellation 251-2013 Amstutz (Corgémont, Grüne) Was kosten Stilllegung und Entsorgung des KKW Mühleberg?

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 251-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1197 Eingereicht am: 05.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Amstutz (Corgémont, Grüne) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 22 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 21.11.2013

RRB-Nr.: 1642/2013 vom 20. Januar 20143 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Was kosten Stilllegung und Entsorgung des KKW Mühleberg?

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlos- sen. Bis 2034 sollen bestehende Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebs- dauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Am 8. Juni 2011 verab- schiedete der Nationalrat mehrere Motionen mit der gleichen Stossrichtung.

Ende 2012 vermeldete das Bundesamt für Energie, die für die Stilllegung der Anlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle geschätzten Gesamtkosten seien weitaus höher als ange- nommen: Für die fünf Schweizer Kernkraftwerke lägen die Gesamtkosten inzwischen bei 20,654 Mrd. Franken.

Am 9. April 2013 reichte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalra- tes (UREK-NR) die Motion 13.3285 «Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen»

ein. Mit der Verabschiedung dieser Motion am 12. Juni 2013 kommt der Nationalrat den Betrei- bern von Kernanlagen entgegen. Der Motionstext ermöglicht eine rasche Stilllegung von Mühle- berg und Beznau, ohne die Finanzierung des Rückbaus und der Abfallentsorgung zu gefährden.

Die Stilllegung einer Kernanlage kann künftig nicht mehr aus Kostengründen hinausgezögert werden, wenn die Sicherheit der Bevölkerung auf dem Spiel steht.

Vor kurzem war zu erfahren, dass der Bundesrat die Erträge aus den Stilllegungs- und Entsor- gungsfonds nach unten korrigieren werde. Die geänderte Verordnung, die er im August in die Vernehmlassung geschickt hat, sieht nahezu eine Verdoppelung der Beiträge durch die Betreiber von Kernanlagen vor. Der Bundesrat möchte, dass diese nicht nur mehr, sondern auch länger in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einzahlen. Auf diese Weise sollen böse Überraschungen vermieden werden, falls eine Kernanlage aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden muss.

Die Betreiber von Kernanlagen werden also mehr Geld für die Stilllegung der Anlagen und die

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 06.12.2013 / Version: 10 / Dok.-Nr.: 75485 / Geschäftsnummer: 2013.1197??Seite 2 von 4 Nicht klassifiziert

Entsorgung radioaktiver Abfälle zur Verfügung stellen müssen. Ihre Beiträge für die Periode 2013–2016 steigen im Vergleich zur letzten Berechnung im Jahr 2006 um 10 Prozent.

Die Berechnungen wurden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) über- prüft, das «externe Experten» zu Rate gezogen hat. Da die bisherigen Schätzungen dieser Or- ganisation nicht allzu zuverlässig waren, ist damit zu rechnen, dass die Beträge in den kommen- den Jahren weiter ansteigen werden.

Laut Swissnuclear sind für die Stilllegung und den Rückbau von Mühleberg sowie für die Entsor- gung der radioaktiven Abfälle 2003 Mio. Franken erforderlich. Am 21. August beschloss der Bun- desrat, den Betrag für die Sicherheit um 30 Prozent zu erhöhen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung dieser Kernanalage liegen inzwischen somit bei 2604 Mio. Franken. Am 31. 12. 2012 ist in der Bilanz der BKW ein Betrag von 1468,4 Mio. Franken für die Reserven ver- bucht. Davon wurden nur 603 Mio. Franken in die beiden Fonds einbezahlt. Die restlichen 865,4 Mio. Franken, die mit den zur Veräusserung verfügbaren Vermögenswerten garantiert werden, sind hingegen nicht angegeben.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Warum haben die BKW im Jahr 2007 in die beiden Fonds (für die Stilllegung und Abfallent- sorgung) 0 Franken und von 2008 bis 2011 nur 0,026 Rp./kWh bzw. 800 000 Franken pro Jahr einbezahlt?

2. Warum wurden in 41 Betriebsjahren nur 603 Millionen (das sind 23 %) in den Fonds einbe- zahlt?

3. Warum betragen die Abschreibungen der Kernkraftanlage nach 41 Jahren nur 350 Millionen, wenn ursprünglich doch eine Betriebsdauer von 30 und anschliessend 40 Jahren geplant war? Ist der Wert der Kernkraftanlage angesichts der Tatsache, dass 2 Milliarden Franken für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten fehlen, nicht bereits im Minusbereich?

4. Warum beharren die Verwalter der beiden nationalen Fonds angesichts der Tatsache, dass die Erträge dieser Fonds im Jahr 2011 negativ ausfielen, weiterhin darauf, diese riesigen Lü- cken künftig durch Zinserträge zu decken?

5. Ist der Regierungsrat bereit zu verlangen, dass 319 Millionen für die Kosten, die mit der Phase nach dem Betrieb zusammenhängen, in den Stilllegungsfonds einbezahlt werden?

6. In der Bilanz 2012 der BWK erscheinen noch Reserven in einer Höhe von 865,4 Millionen. Auf S. 61 des BKW-Finanzberichts 2012 beläuft sich der Betrag aller zur Veräusserung verfügba- ren Finanzanlagen auf 107,5 Mio. Franken. Aus welchen Vermögenswerten stammen die üb- rigen Reserven von 757 Mio. Franken?

7. Ist der Regierungsrat bereit zu fordern, dass diese 865,4 Millionen in den Fonds einbezahlt werden?

8. Die 2604 Mio. Franken, einschliesslich der bundesrätlichen Sicherheitsmarge, für Stilllegung und Rückbau des KKW Mühleberg sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle stammen von der Swissnuclear. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die für die Stilllegung, den Rückbau und die Entsorgung angekündigten Kosten den Tatsachen entsprechen?

9. 2001 Mio. Franken wurden also noch nicht in den Stilllegungsfonds einbezahlt. Die 350 Mio.

Franken, die die Anlage noch wert ist, sind noch nicht vollständig abgeschrieben. Es gibt nur zur Veräusserung verfügbare Vermögenswerte im Betrag von 107,5 Mio. Franken. Infolge- dessen fehlen 2243,5 Mio. Franken für die Stilllegung und den Rückbau. Wird der Kanton die- se Kosten übernehmen?

10. Der Regierungsrat schlägt vor, den Betrieb der Kernanlage bis 2022 weiterzuführen. In die- sen neun Jahren könnten 27 TWh Strom produziert werden. Müssen die BWK die für die Still- legung und den Rückbau fehlenden 2243,5 Mio. Franken durch eine Stromproduktion von 27 TWh kompensieren, würde sich der in Mühleberg produzierte Atomstrom um 8,3 Rp. ver- teuern. Mit den Stilllegungskosten von 300 Mio. Franken würde der Atomstrompreis um weite- re 1,1 Rp., also um insgesamt 9,4 Rp. verteuert. Hält der Regierungsrat unter diesen Bedin- gungen eine wirtschaftlich rentable Weiterführung des Betriebs des Kernkraftwerks Mühleberg bis 2022 für möglich?

11. Wie beurteilt der Regierungsrat die Gefahr eines BKW-Bankrotts, und wie würde sich ein solcher Bankrott auf die kantonalen Finanzen auswirken?

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Letzte Bearbeitung: 06.12.2013 / Version: 10 / Dok.-Nr.: 75485 / Geschäftsnummer: 2013.1197??Seite 3 von 4 Nicht klassifiziert

Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat legt ebenfalls grossen Wert auf die Bereitstellung der nötigen Mittel, die für die Finanzierung aller mit der Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken anfallenden Kosten nö- tig sein werden. Gemäss deren Angaben hat die BKW AG per Ende 2012 Rückstellungen von bisher 1,468 Mrd. Franken gebildet. Diese entsprechen dem Barwert der aktuell erwarteten künf- tigen Nachbetriebs, Stilllegungs- und Entsorgungskosten.

1. Bei der Einführung der heute geltenden Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Ent- sorgungsfonds für Kernanlagen, im Jahr 2007, wurde die für die Bemessung der Fondsbeiträ- ge massgebende Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 40 auf 50 Jahre erhöht. Dies führte vorübergehend zu einer Überdeckung der Fonds, weshalb die dafür zuständige, eidgenössi- sche Verwaltungskommission der Fonds beschloss, bis zu deren Neubemessung keine Fondsbeiträge einzufordern. Entsprechend waren durch die Kernkraftwerkbetreiber im Jahr 2007 keine Beiträge zu entrichten. Auch die Beiträge für die Jahre 2008–2011 und die heute geleisteten Beiträge stützen sich auf die entsprechenden Forderungen des Bundes. Auf der Basis der heute geltenden Kostenschätzung 2011 betragen die aktuellen Fondsbeiträge der BKW jährlich 30,3 Mio. Franken.

2. Gemäss BKW belief sich der Fondsbestand Ende 2012 auf 702 Mio. Franken Dies entspricht den rechtlichen Vorgaben des Bundes.

3. Nach Angaben der BKW betragen die Abschreibungen des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) per Ende 2012 nicht 350 Mio. Franken, sondern das KKM ist in der Bilanz unter Sachanlagen mit einem Buchwert von 350 Mio. Franken enthalten. Diesem Buchwert stehen aktuell die Rückstellungen für die erwarteten zukünftigen Kosten aus Nachbetrieb, Stilllegung und Ent- sorgung des KKM in der bereits genannten Höhe von 1,468 Mrd. Franken als Verpflichtung gegenüber. Damit bestehen für die BKW per Ende 2012 Nettoverpflichtungen für das KKM von rund 1,118 Mrd. Franken, denen wiederum werthaltige Aktiven, einschliesslich des Fondsvermögens von 702 Mio. Franken, gegenüberstehen.

4. Die Verwaltung des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen ist in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes. Das Bundesamt für Energie weist auf Anfrage drauf hin, dass die Fondserträge 2012, anders als jene von 2011, wieder deutlich positiv ausfielen. Es sei denn auch nicht sinnvoll, einzelne Jahreszahlen der Fondserträge isoliert zu betrachten.

Die beiden Fonds verfolgten eine langfristige Anlagestrategie und es könne immer wieder zu Schwankungen auf der Ertragsseite kommen, was innerhalb festgelegter Bandbreiten auch weiterhin zulässig sein solle. Im Weiteren sei im Rahmen der zurzeit laufenden Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung beabsichtigt, die Beitragspflichten der Betrei- ber künftig über die Ausserbetriebnahme hinaus bis zur Erfüllung der Stilllegungs- und Ent- sorgungspflichten laufen zu lassen. Allfällige Unterdeckungen würden also künftig nicht mehr nur durch Zinserträge gedeckt werden können.

5. Die Fonds sind wie bereits erwähnt in der ausschliesslichen Zuständigkeit des Bundes. Die Beitragspflicht wird regelmässig aufgrund von Kostenstudien neu berechnet, bei Bedarf auch mittels Zwischenveranlagungen.

6. Wie bereits ausgeführt, hat die BKW AG per Ende 2012 Rückstellungen von 1,468 Mrd. Fran- ken gebildet. Diesen Verpflichtungen stehen werthaltige Aktiven der BKW gegenüber, ein- schliesslich des Fondsguthabens von 702 Mio. Franken.

7. Die Fonds sind wie bereits erwähnt in der ausschliesslichen Zuständigkeit des Bundes. Der Regierungsrat kann daher keine Einzahlungen in die Fonds verlangen.

8. Der Regierungsrat kann dies aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Daten nicht beurtei- len. Es ist Aufgabe des Bundes, die nötigen Kostenstudien durchführen zu lassen, um ge- stützt auf deren Ergebnisse realistische Fondsbeiträge festzulegen.

9. Wer die Kosten zu übernehmen hat, richtet sich nach der diesbezüglichen Gesetzgebung des Bundes. Nach geltendem Recht gibt es keine gesetzliche Verpflichtung der Kantone, allfällige ungedeckte Kosten zu übernehmen.

10. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Initiative «Mühleberg vom Netz» sieht vor, dass das KMM in Absprache mit der BKW AG möglichst bald ausser Betrieb genommen wird, spätestens aber Ende 2022. Der Regierungsrat hat also nicht einen Weiterbetrieb bis 2022

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vorgeschlagen, sondern als Ziel die möglichst rasche und geordnete Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Mühleberg definiert. Am 30. Oktober 2013 hat die BKW AG nun kommuniziert, dass die Ausserbetriebnahme per 2019 erfolgen soll.

11. Der Regierungsrat sieht keine konkrete Gefahr für einen Bankrott der BKW AG.

Präsident. Herr Amstutz ist von der Antwort des Regierungsrats nicht befriedigt. Er gibt eine Erklä- rung ab.

Pierre Amstutz, Corgémont (Grüne). J’espère que vous avez tous bien mangé. Le rôle est un peu difficile de commencer directement après le dîner, mais cela ira! Je me remercie le Conseil-exécutif pour les réponses données. A part celles que j’ai reçues pour les questions 2 et 10, je ne suis pas satisfait, mais je me contenterai de faire référence à quelques réponses reçues. Voici les raisons pour lesquelles je ne suis pas satisfait.

Question 1: on me dit que les FMB versent annuellement 30 millions dans le fonds. Au regard des rapports annuels concernant les deux fonds, ceci n’est pas exact. En 2007, 0 franc a été versé; par la suite, chaque année 800 000 francs. En 2012, on disposait de 40,3 millions. D’après le projet de loi d’août 2013 du Conseil fédéral, il aurait fallu que ces 40,3 millions soient pratiquement doublés.

Le paiement dans les fonds aurait dû passer de 1,4 centime par kilowatt-heure à 2,8 centimes par kilowatt-heure. Question 4: il est évident que la Confédération est compétente pour la gestion des fonds de désaffectation et de gestion des déchets radioactifs pour les installations nucléaires. Ce- pendant, à mon grand étonnement, je remarque que l’on ne vérifie pas si les contributions sont suf- fisantes. On fait tout simplement confiance à l’OFEN. Question 5: j’ai l’impression que le gouverne- ment n’a pas ou n’a pas voulu comprendre la question. Il ne s’agit ici ni de démantèlement, ni d’enlèvement des déchets, mais de post-exploitation. Question 7: le gouvernement esquive en af- firmant que la Confédération est compétente. On pourrait presque penser qu’il lui est interdit d’émettre un avis. Je termine: pendant des décennies, les exploitants des centrales nucléaires ont affirmé que le prix du courant qu’ils produisaient défiait toute concurrence. Je crains fort qu’ils aient complètement occulté les montants colossaux dont ils devraient encore s’acquitter pour réaliser la mise à l’arrêt, le démantèlement et la post-exploitation de leur outil de production. (Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen.) Je relativise tout cela car finalement tous ces mon- tants sont des «peanuts» à côté du coût environnemental, humain et économique d’un accident majeur, tel que celui de Tchernobyl et de Fukushima.

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