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Mittwoch (Nachmittag), 4. September 2013 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 40 2013.0375 Interpellation 094-2013 Ruchti (Seewil, SVP) Zusatzfragen zum Frauengefängnis Hindelbank

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Sitzungstitel7 2013.0375 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 4. September 2013

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

40 2013.0375 Interpellation 094-2013 Ruchti (Seewil, SVP) Zusatzfragen zum Frauengefängnis Hindelbank

Vorstoss-Nr: 094-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 21.03.2013

Eingereicht von: Ruchti (Seewil, SVP) (Sprecher/ -in)

Aebi (Hellsau, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 06.06.2013

Datum Beantwortung: 26.06.2013

RRB-Nr: 858/2013

Direktion: BVE

Zusatzfragen zum Frauengefängnis Hindelbank

In der Märzsession hat der Grosse Rat im Bericht «Vollzugszentrum Frauen Witzwil» ei- nem noch zu bestimmenden Standort im Raum Witzwil, aus heutiger Sicht, mehrheitlich zugestimmt. Der Regierungsrat unterstrich in seinem Votum zu diesem Geschäft, dass sämtliche Fragen vorgängig abgeklärt wurden.

Bei eingehender Betrachtung ergeben sich gleichwohl noch folgende Fragen:

1. Seit wann wurden eine Teilsanierung, Vollsanierung oder ein Neubau des Frauenge- fängnisses am jetzigen Standort Hindelbank vom Regierungsrat in Betracht gezogen?

2. Welchen Standard haben die heutigen Grundlagen zur Entscheidungsfindung des Re- gierungsrates in Bezug: «Wie weiter mit Hindelbank»?

3. Wer wurde mit den Vorabklärungen beauftragt? (Studien, Gutachten, Berichte und Pla- nung)

4. Was ist der heutige Kostenstand aller dieser Abklärungs- und Planungsaufträge seit Beginn der Evaluation Frauengefängnis mit Standort Hindelbank?

5. Wie viel Fläche in m2 umfasst die ZÖN- Frauengefängnis Hindelbank?

6. Wie viel landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in ha befindet sich in der Gemeinde Hindel- bank im Besitz des Kantons Bern?

7 .Wurde ein allfällig nötiger Abtausch von Landwirtschaftsland für eine sinnvolle Erweite- rung der Anstalten Hindelbank angegangen und diskutiert?

8. Wie viel Fläche Land in ha gehören zum Landwirtschaftsbetrieb Thorberg in Krauchthal, der ebenfalls dem Kanton Bern gehört?

9. Seit wann ist der Landwirtschaftsbetrieb Thorberg verpachtet?

10. Sind in den Pachtverträgen der Betriebe Hindelbank und Thorberg Auflagen einer Landabgabe bei einer eventuellen Erweiterung der Anstalten Hindelbank und Thorberg enthalten?

11. Wurde der Gemeinderat von Hindelbank über den Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat (Neubau Vollzugszentrum Frauen Witzwil) vor der Beratung in der Kom- mission schriftlich informiert?

Antwort des Regierungsrats

In Ergänzung zum Bericht vom 12. Dezember 2012 «Neubau Vollzugszentrum Frauen

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Geschäfts-Nr.: 2013.0375 Seite 2/3

Witzwil» können die Interpellationsfragen wie folgt beantwortet werden:

1. Die Thematik wurde dem Regierungsrat erstmals an einer Klausur im Dezember 2008 unterbreitet.

2. Für die Nachfolgenutzung in Hindelbank wurden erste Überlegungen und Grobabklä- rungen für künftige Nutzungen vorgenommen. Die drei im Bericht grob umschriebenen Szenarien werden nun im weiteren Projektverlauf vertieft und quantifiziert.

3. Seit 2008 wurden im Rahmen der Projektabklärungen folgende Planer beigezogen:

– Bauart Architekten und Planer AG, 3008 Bern; (Architektur, Planung) – Bianchi Beratungen GmbH, 3400 Burgdorf; (Brandschutz)

– Gartenmann Engineering AG, 3013 Bern; (Gebäudeanalysen) – Lüscher & Aeschlimann AG, 3232 Ins; (Terrainaufnahmen) – Markwalder & Partner AG, 3401 Burgdorf; (Zustandsaufnahmen) – Probst + Weiland AG, 3401 Burgdorf; (Gebäudetechnik)

– Züllig, Riederer & Partner GmbH, 3047 Bremgarten; (Gebäudetechnik) Alle übrigen Abklärungen erfolgten verwaltungsintern.

4. Die Abklärungen kosteten seit 2008 rund 350 000 Franken. Dies entspricht 0,22 Prozent der voraussichtlichen Investitionen von 152 Mio. Franken.

5. Die ZöN für die Anstalten Hindelbank umfasst ca. 50 000 m2, also 5 ha.

6. Der Kanton Bern besitzt in Hindelbank vier Parzellen mit einer Fläche von insgesamt 314 435 m2. Davon sind 250 203 m2 bis 31. Dezember 2052 in Pacht oder im Baurecht abgegeben.

Insgesamt beträgt die landwirtschaftliche Nutzfläche rund 26 ha.

7. Im Laufe der Planung wurde eine Erweiterung der Anstalten Hindelbank in Erwägung gezogen und dazu wurden erste Gespräche mit dem direkt angrenzenden Landwirt ge- führt. Wegen der ungünstigen Rahmenbedingungen (Hanglage, Hochspannungslei- tung, angrenzendes Wohnquartier, wenig eigenes Land, lange Pachtvertragsdauer) wurden keine weiterführenden Verhandlungen für einen Landabtausch geführt.

8. Der Landwirtschaftsbetrieb Thorberg umfasst rund 43 ha.

9. Der Landwirtschaftsbetrieb Thorberg ist seit dem 1. März. 2013 verpachtet.

10. In den Pacht- und Baurechtsverträgen für den an die Anstalten Hindelbank angren- zenden Landwirtschaftsbetrieb sind keine Auflagen für eine eventuelle Erweiterung der Anstalten enthalten. Die Verträge wurden 2002 abgeschlossen und laufen bis Ende 2052.

In Pachtvertrag für den Landwirtschaftsbetrieb Thorberg (41 ha) wurde ein Anteil von 5 Prozent in Gebrauchsleihe ausgeschieden (rund 2 ha, nicht örtlich festgelegt). Diese Flächen können für die Erweiterung der Anstalten verwendet werden. Zudem wurde ein zweiter Pachtvertrag mit kürzerer Dauer (sechs Jahre) abgeschlossen, der mittelfristig weitere 2 ha für einen allfälligen Landabtausch abdecken kann.

Der Standort Thorberg ist wegen der zur Verfügung stehenden Flächen (4 ha) und der dispersen Lage der zahlreichen, zum Teil kleinen Parzellen rund um den Thorberg für einen Neubau des Vollzugszentrums Frauen nicht geeignet.

11. Der Gemeinderat von Hindelbank wurde vor der Beratung in der Kommission nicht separat über den Bericht informiert. Zuvor, im Zusammenhang mit dem Grundsatzent- scheid des Regierungsrates, wurde der Gemeindepräsident von Hindelbank im März 2012 durch Herrn Regierungsrat Hans-Jürg Käser persönlich informiert.

Präsident. Der Interpellant ist von der Antwort befriedigt. Er gibt eine kurze Erklärung ab.

Fritz Ruchti, Seewil (SVP). Ich nehme an, alle, die sich für das Frauengefängnis Hindelbank und

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Septembersession 2013 2013.0375 3

CONVERT_0032302db46b4caf95e74f951383eb69 17.09.2013

den Standort Witzwil interessieren, haben die Interpellation gelesen. Ich bin nun etwas erstaunt, wenn ich mir den Bericht noch einmal vor Augen führe. In diesem Bericht sagt der Kanton nicht, wie viel Landreserven er in Hindelbank flächenmässig besitzt. Es sind 27,8 Hektaren Land oder fast 280 000 Quadratmeter. Betrachtet man die Investitionskosten, besteht eine kleinere oder grössere Differenz: Die Sanierung und der Neubau in Hindelbank kommen gleichwohl um 30 bis 35 Mio.

Franken billiger zu stehen. In der heutigen finanziellen Situation des Kantons ist eine Investition für 100 Frauen in der Höhe von 152 Mio. Franken ein sehr grosser Betrag. Angesichts der angesagten Sparübung im November nimmt es mich wunder, wo wir das Geld für den Rest, sprich Altersheime oder soziale Anliegen, hernehmen sollen. Die 152 Mio. Franken müssen auch einmal amortisiert werden, und dies wird auf Kosten der Staatskasse erfolgen. Ich bin mir aber bewusst, dass auch Subventionen des Bundes fliessen werden, und ich weiss auch vom Konkordatsvertrag aus dem Jahr 2008, den ich nicht infrage stelle. Ich stelle auch den Vollzug im Frauengefängnis nicht infrage, auch nicht die Neuerungen aufgrund neuer Erkenntnisse. Mir geht es einzig um den Standort. Ich möchte das Naturschutzgebiet von Witzwil erhalten, und ich möchte, dass noch einmal überprüft wird, ob am alten Standort nicht ein sinnvoller Zweckbau für weniger als 100 Mio. Franken möglich wäre.

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