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Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 25 2013.0701 Interpellation 145-2013 Imboden (Bern, Grüne) Kantonale Grundstücke für den gemeinnützigen Wohnungsbau nutzen

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Sitzungstitel7 2013.0701 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

25 2013.0701 Interpellation 145-2013 Imboden (Bern, Grüne) Kantonale Grundstücke für den gemeinnützigen Wohnungsbau nutzen

Vorstoss-Nr: 145-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 02.06.2013

Eingereicht von: Imboden (Bern, Grüne) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 27.11.2013

RRB-Nr: 1608/2013

Direktion: BVE

Kantonale Grundstücke für den gemeinnützigen Wohnungsbau nutzen

In verschiedenen Gemeinden im Kanton Bern ist der Leerwohnungsbestand unter 1 Pro- zent, und es herrscht Wohnungsnot (Bern, Thun, aber auch kleinere Gemeinden wie z. B.

Worb). Der Kanton als wichtiger öffentlicher Grundeigentümer ist daher gefragt, seinen Beitrag zu leisten, indem er den Bau von preisgünstigem Wohnraum von gemeinnützigen Wohnbauträgern aktiv unterstützt. Von Interesse sind dabei grössere Areale, wo auch grössere Siedlungen entstehen können. Beispiele sind das Projekt «mehr-als-wohnen» (in Zürich Nord soll bis 2014 ein neues Stadtquartier für rund 1100 Menschen entstehen; das Projekt beschreitet neue Wege für den gemeinnützigen Wohnungsbau;

www.mehralswohnen.ch) oder das Projekt Neustart Schweiz (www.neustartschweiz.ch). In beiden Projekten werden auch die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft geplant.

Weitere Beispiele sind Umnutzungen von bisher anders genutzten Arealen, z. B. durch die Armee. «Armee räumt Genfer Kaserne für den Wohnungsbau» war jüngst in einer Zeitung zu lesen (BUND, 7.5.2013). Auch in Bern gibt es Grundstücke in Kantonsbesitz, die von der Armee genutzt werden und sich für den zivilen, gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau eignen würden.

Das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG) ist seit Anfang 2011 in Kraft. Damit können gemeinnützige Wohnbauträger Beiträge für die Schaf- fung und den Erhalt von Mietwohnungen erhalten. Die Vernehmlassung für die Fortführung des PMG zeigt den Nutzen und den weiteren Handlungsbedarf auf. Häufig ist aber der (zu) teure Bodenpreis ein gewichtiger Hinderungsgrund für den gemeinnützigen und preisgüns- tigen Wohnungsbau.

1. Ist der Kanton bereit, kantonseigene Grundstücke insbesondere in Gemeinden mit Wohnungsnot (unter 1 % Leerwohnungsziffer) an gemeinnützige Wohnbauträger ab- zugeben (Baurecht oder Verkauf)?

2. Welche kantonalen Grundstücke eignen sich für grössere gemeinnützige Wohnbausied- lungen (Grösse und Lage der Liegenschaften, genügend Nachfrage usw.)?

3. Nach welchen Kalkulationen werden die Preise für den Verkauf oder für Baurechte bei kantonalen Grundstücken an andere Gemeinwesen (Gemeinden) oder gemeinnützige Wohnbauträger festgelegt (z. B. Viererfeld Bern)?

4. Welche heute noch vom Militär genutzten Areale können für den gemeinnützigen Woh- nungsbau umgenutzt werden (z. B: Militärkaserne Breitenrain Bern)?

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5. Wie hoch ist der Mietzins des Militärs für die (kantonseigene) Militärkaserne Bern, und wann können die Verträge frühestens gekündigt werden?

Antwort des Regierungsrats

1. Der Kanton Bern ist durchaus bereit, kantonseigene Grundstücke an gemeinnützige Wohnbauträger im Baurecht oder Verkauf abzugeben. Dabei sind allerdings die übli- chen Kriterien zu berücksichtigen (insbesondere marktgerechter Preis und Gleichbe- handlung der Interessenten).

2. Der Kanton Bern besitzt noch zwei Areale, die sich für Wohnbauten eignen und auch in einer Wohnbauzone liegen. Neben einem Grundstück in Ittigen/Worblaufen (Gbbl.- Nr. 971; Fläche 23 341m2) gehören zwei kleine Grundstücke (Gbbl.-Nr. 526 und 527;

Flächen 1841m2 und 1506m2) eines Areals in Burgdorf dem Kanton.

Von dem kantonalen Landbesitz im Viererfeld in Bern, das für den Wohnungsbau sehr gut geeignet ist, soll die Hälfte an die Stadt Bern verkauft werden, für eine verdichtete Wohnüberbauung. Die andere Hälfte bleibt im Eigentum des Kantons und soll dem Quartier in den nächsten vierzig Jahren für öffentliche Sport- und Freizeitnutzungen zur Verfügung stehen.

Die übrigen grösseren Parzellen im Besitz des Kantons sind der Standortförderung Bern für die Ansiedlung von Unternehmen zugewiesen und liegen nicht in einer Wohn- bauzone.

Weitere Kantonsgrundstücke sind weder in Wohnbauzonen noch als Bauerwartungs- land einzustufen.

3. Die Preise werden jeweils aufgrund der von Fachpersonen ermittelten Marktwerte fest- gelegt.

4. Die heute vom Militär genutzten Anlagen der Kaserne Bern sind per Waffenplatzvertrag bis 2028 an den Bund abgegeben. Sie können in absehbarer Zeit nicht für den Woh- nungsbau umgenutzt werden. Einerseits wegen der Zonenplaneinteilung, andererseits wegen des weiterhin vorhandenen Bedarfs der Armee für das Areal und die Gebäude.

5. Der Bund vergütet dem Kanton heute für die Nutzung der Liegenschaften einen Betrag von rund 2,3 Mio. Franken pro Jahr. Es handelt sich dabei nicht um einen reinen Miet- vertrag sondern um ein Vertragswerk mit Unterhaltsbeiträgen, Verzinsung des Restka- pitals und Vergütung von Betreiberleistungen.

Der Waffenplatzvertrag vom 21. Januar 2000 läuft bis zum 31. Dezember 2028 und enthält die Option, dass der Bund auf einseitige Erklärung die Vertragsdauer um weite- re 20 Jahre verlängern kann.

Wegen des neuen Stationierungskonzepts der Armee beabsichtigen Bund und Kanton den Waffenplatzvertrag neu auszuhandeln.

Präsident. Die Interpellantin ist von der Antwort teilweise befriedigt. Sie verlangt Diskussion. Wir ermitteln das Quorum. Damit Diskussion gewährt wird, braucht es 40 Stimmen.

Abstimmung

Für Gewährung der Diskussion 42 Stimmen

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Ich danke für die Gewährung der Diskussion, insbesondere Adri- an Haas. Wohnbaupolitik ist ein Thema, das nicht nur auf der Traktandenliste im Kanton Bern steht, sondern im ganzen Land, und zwar weiter oben als auch schon. Darum ist vielleicht auch Adrian Haas der Meinung, die Diskussion sei wichtig. Bundesrat Schneider-Ammann hat kürzlich zusam- men mit den kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren und Vertretern der Gemeinden über Massnah- men diskutiert, wie man im Bereich Wohnen in diesem Land das herstellen kann, was eigentlich

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notwendig ist, damit alle eine zahlbare Wohnung finden.

Die vorliegende Interpellation verlangt, dass kantonale Grundstücke für den gemeinnützigen Woh- nungsbau genutzt werden können. Der gemeinnützige Wohnungsbau hat nichts mit dem sozialen Wohnungsbau zu tun – dies zu betonen ist mir wichtig. Der gemeinnützige Wohnungsbau ist der dritte Weg zwischen Privateigentum und dem städtischen oder kommunalen sozialen Wohnungs- bau. So können zum Beispiel Pensionskassen oder Genossenschaften so bauen. Gemeinsam ist, dass sie gemeinnützig sind und nicht renditeorientiert funktionieren. Die Interpellation – und darum sind wir nur bedingt mit der Antwort zufrieden – möchte genau das, was jetzt im Viererfeld ermög- licht wird, nämlich Bauland zu verkaufen, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu unterstützen.

Wenn die Leerwohnungsziffer unter einem Prozent liegt, spricht man von Wohnungsnot. Aus der neuen Statistik des Kantons Bern vom 9. Januar über die Leerwohnungsziffern in den Regionen ist ersichtlich, dass dies in verschiedenen Regionen des Kantons Bern ein Thema ist. Nicht nur das Berner Mittelland ist betroffen, im Gegenteil, sehr tiefe Leerwohnungsziffern haben zum Beispiel Thun, Interlaken, gewisse Teile des Saanenlandes, Frutigen, aber auch die Region Bern Mittelland.

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung im Kanton hat also Mühe, eine Wohnung zu finden. Das heisst, der Kanton ist gefordert, seine Grundstücke möglichst so zur Verfügung zu stellen, dass gebaut werden kann. Sie werden jetzt sagen, dies sei nicht Aufgabe des Kantons. Artikel 40 der Kantons- verfassung erteilt aber dem Kanton den Auftrag, in diesem Bereich tätig zu werden.

Gemäss Antwort der Regierung befinden sich neben dem Viererfeld nur zwei Areale im Eigentum des Kantons, die sich für den Bau grösserer Siedlungen eignen. Erwähnt werden ein grösseres Areal in Ittigen-Worblaufen mit einer Fläche von 23 000 m2 und zwei kleine Areale in der Stadt Burgdorf. Ich bin erstaunt, dass die Regierung anscheinend keine weiteren Grundstücke sieht. Sie schreibt in ihrer Antwort, weitere Grundstücke seien der Standortförderung Bern für die Ansiedlung von Unternehmen zugewiesen und lägen nicht in einer Wohnbauzone. Hier wäre ein Umdenken gefragt. In den letzten vier Jahren betrug der Arbeitsplatzzuwachs 15 Prozent, die Wohnbevölke- rung hat aber nur um 2 Prozent zugenommen. Wir haben nicht eine ökonomische Wachstums- schwäche, sondern eine Wohnbevölkerungsschwäche. Da können wir nur reagieren, wenn die öf- fentlichen Hände, und da sind alle angesprochen, auch bereit sind, ihren Beitrag zu leisten und Areale für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen.

Für die Debatte vom kommenden Mittwoch habe ich eine kleine Anfrage nachgereicht, nämlich, ob es möglich sei, für die Ansiedlung von Industrie oder Firmen vorgesehene Areale für den Woh- nungsbau zu nutzen. Ich warte gespannt auf die Antwort. Im Kanton Bern gibt es viele Areale, die bisher vom Militär genutzt wurden und mit einem Waffenplatzvertrag gültig bis 2028 dem Bund übergeben wurden. Auch hier wird es ein Umdenken brauchen. Wir werden in den nächsten Jahren Areale, die vom Militär genutzt werden, für Wohnraum nutzen müssen. Das geht nicht überall, aber es gibt durchaus Areale an allerbester Lage, beispielsweise auch mitten in der Stadt Bern, die im- mer noch von der Armee genutzt werden. Hier muss der Kanton mit dem Bund über die Bücher und den Waffenplatzvertrag neu verhandeln. Denn heute liegt die Priorität beim Wohnen in den Kern- zentren und Agglomerationen und sicher nicht mehr in der militärischen Nutzung.

Fazit: Wir sind mit der Antwort nur bedingt zufrieden. Wir sind froh, wenn die Regierung dort, wo es möglich ist, Areale für das gemeinnützige Wohnen zur Verfügung stellt. Das Wohnen wird uns in den nächsten Jahren weiter beschäftigen. Es braucht mehr Wohnungen, damit die Steuerzahlerin- nen und Steuerzahler nicht nach Solothurn oder Freiburg gehen; das ist für uns sicher keine förder- liche Perspektive.

Vizepräsidentin Béatrice Struchen übernimmt den Vorsitz.

Michael Aebersold, Bern (SP). Ich komme nach vorne, um meinem Unverständnis Ausdruck zu verleihen, dass Wohnen kein Thema sein soll. Das haben Sie vorhin demonstriert, indem Sie die Debatte nicht wollten. Hier werden Vorstösse, die aus meiner Sicht moderat sind, zum Beispiel wenn es um Instrumente für die Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau oder um die Formu- larspflicht geht, wenn der Wohnungsleerbestand unter einem Prozent liegt, ignoriert, wenn nicht gar abgeschossen.

Die vorliegende Interpellation wurde vor den Diskussionen um die Verlängerung des Gesetzes zur Förderung preisgünstigen Mietwohnungsbaus eingereicht. Ich stelle fest, dass wir eine Diskrepanz zwischen Arbeitsplätzen und Wohnen haben. Wer in diesem Kanton wohnt, zahlt auch Steuern und bringt dem Kanton etwas. Folglich ist das Interesse an der Wohnbaupolitik nicht einfach eine Frage von SVP, Grün, Schwarz, Rot oder Blau. Alle sind betroffen und alle müssen die Förderung günsti-

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gen Wohnens gross auf die Fahne schreiben. Wohnbaupolitik hat einen wirtschaftlichen Aspekt, den man nicht einfach ignorieren kann. Deshalb verstehe ich schlicht nicht, wenn von Ihrer Seite abgeblockt wird, wenn niemand von bürgerlicher Seite sich in Zürich informieren liess, was dort in Sachen Wohnbaugenossenschaften gemacht wird. Früher hatte man in der Stadt grenzüberschrei- tende Gruppen – vielleicht sagt Adrian Haas noch etwas dazu –, die sich mindestens in diesem Be- reich einigen und in die gleiche Richtung ziehen konnten. Ich appelliere an Sie, sich zu öffnen, nicht von Anfang an zu sagen, das Anliegen komme von der falschen Seite. Ich appelliere auch an Sie mitzuhelfen, wenn es um das Gesetz für die Förderung von preisgünstigem Mietwohnungsraum geht. Auf nationaler Ebene hat das ein Teil Ihrer Exponenten nicht nur eingesehen, sondern zieht auch am Karren. Auch dafür wollte ich Diskussion: um an Sie zu appellieren, dass Wohnen uns alle angeht, wir gemeinsam etwas für den Kanton tun und mindestens hier die Schranken abbauen kön- nen.

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp). Ich gebe einen persönlichen Diskussionsbeitrag ab, rede also nicht im Namen der Fraktion. – Mir ist bewusst, dass wir in der nächsten Session vertieft über das Thema reden werden. Ich bin enttäuscht, der Antwort der Regierung entnehmen zu müs- sen – so jedenfalls habe ich es verstanden –, dass keine regierungsrätliche Strategie besteht im Bereich Wohnbaupolitik. Theoretisch befinden wir uns ja im Wahlkampf, aus meiner Wahrnehmung findet allerdings kaum einer statt. Eigentlich wäre es für den Wähler, die Wählerin wichtig zu wissen, wo die Parteien im Zusammenhang mit der Wohnbaupolitik stehen. Für mich ist Wohnbaupolitik auch Steuerpolitik. Andere Kantone haben dies «tschegget». Der Kanton Freiburg macht eine ganz gezielte Wohnbaupolitik mit dem Resultat, dass viele in Bern arbeitende Leute in Freiburg wohnen und Steuern zahlen. Auch andere Kantone haben es «tschegget», etwa der Kanton Genf. Dort hat die bürgerliche Regierung kein Problem damit, Arbeitsplätze zu besteuern; denn sie weiss um die engen Verhältnisse in ihrem Kanton. Wenn man im Kanton keinen Wohnraum schaffen kann, gehen die Leute ins Waadtland wohnen oder sogar nach Frankreich. Die Steuern werden sie dort bezah- len, ausser man macht Arbeitsplatzbesteuerung. Im Kanton Bern ist dies sicher kein Thema, aber wir sollten aus steuerpolitischen Gründen dafür sorgen, dass das Steuersubstrat im Kanton bleibt.

Hier machen wir eindeutig zu wenig.

Gemeinnütziger Wohnungsbau und sozialer Wohnungsbau werden häufig verwechselt. Letzterer zieht keine guten Steuerzahler an. Aber junge Familien suchen nicht eine Etagenwohnung bei- spielsweise im Schönberg Ost für 800 000 Franken plus Baurechtszinsen, sondern eine Wohnung mit einem Mietzins von etwa 2000 Franken. Zehn oder fünfzehn Jahre später, wenn die Kinder gross sind, werden diese Leute auch gute Steuerzahler sein; sie sollten dann aber nicht in Ue- berstorf oder Flamatt wohnen, sondern im Kanton Bern. Ich bin enttäuscht, dass die Wohnbaustra- tegie im Sinn einer Steuerstrategie für die Regierung so wenig Gewicht hat. Zum Glück werden wir in der nächsten Session noch einmal darauf zurückkommen; dann hoffe ich auf eine animierte Dis- kussion.

Adrian Haas, Bern (FDP). Offenbar bin ich schuld, dass wir hier jetzt diskutieren; als Strafe dafür muss ich jetzt etwas sagen. – Das Wohnen im Kanton Bern hat natürlich etwas mit den Steuern zu tun. Aber ich will jetzt keine Steuerdiskussion anreissen. Ich bin mit der Antwort der Regierung so weit zufrieden. Es ist nicht eine Aufgabe des Kantons; er hat ja auch nur wenige Grundstücke, und es hätte keinen Sinn, wenn der Kanton eine grosse Wohnbaupolitik anreissen und auf dem Liegen- schaftsmarkt Grundstücke kaufen würde. Damit würde er wahrscheinlich nur die Preise in die Höhe treiben. Ich bin auch mit der Antwort in Ziffer 1 zufrieden, wo die Regierung sagt, im Baurecht seien marktübliche Preise und die Gleichberechtigung der Interessenten zu berücksichtigen. Genau da liegt das Problem, wenn man den Wohnbau subventioniert, entweder an gemeinnützige Wohnbau- träger oder indem man vergünstigte Baurechte abgibt. Für diese indirekte Subvention müsste es eine besondere Begründung geben, weshalb der Staat dies tut. Sonst kann, wer immer das Glück hat, Mitglied einer Genossenschaft zu sein, auf Kosten des Steuerzahlers von solchen Subventio- nen profitieren, während andere, die dieses Glück nicht haben, leer ausgehen. Aus diesem Grund können wir das PMG nicht begrüssen; es beinhaltet letztlich ein unzulässiges Giesskannenprinzip und eine horizontale Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Gelder an Familien, die zufällig in den Besitz einer solchen Wohnung kommen, andere aber nicht. Das kann es grundsätzlich nicht sein.

Es wurde auf den Unterschied zum sozialen Wohnungsbau hingewiesen. Selbstverständlich sind wir einverstanden, aber nicht in dem Sinn, dass man sich bei den Investitionen in den Wohnungs- bau engagiert, sondern indem Gemeinden Bedürftigen Mietzinszuschüsse geben, für die jährlich

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oder alle zwei Jahre der Nachweis erbracht werden muss, dass sie nötig sind. Das ist sinnvolle Subjekthilfe. Dort unterscheiden wir uns, Natalie Imboden, du bist für die Giesskanne und ich für eine Subjekthilfe. In diesem Sinn finde ich die Antwort der Regierung korrekt.

Thomas Fuchs, Bern (SVP). Wir von der SVP sind erstaunt über diese Diskussion. Sinn und Zweck einer Interpellation ist eigentlich der Auftrag an die Regierung, über eine Angelegenheit des Kantons, wichtige Ereignisse oder Probleme schriftlich Auskunft zu geben und Fragen zu beantwor- ten. Frau Imboden hat dies getan, sie hat Fragen gestellt und wollte nicht eine generelle Diskussion über die Wohnbaupolitik führen.

Die Antworten der Regierung sind erstaunlich gut, was sonst nicht immer der Fall ist. In dieser Dis- kussion hätte man eigentlich die einzelnen Fragen durchgehen, allenfalls Unwahrheiten aufzeigen oder weitere Informationen verlangen sollen, nicht aber, wie Herr Brönnimann sagte, im Hinblick auf die Wahlen generell diskutieren. Wir sind auch keine Selbsthilfegruppe, in der man solche Sachen aufgreifen kann. Letztendlich war es wohl ein Angriff auf die Kaserne Bern. Diese ist zum Glück bis 2028 an den Bund abgegeben worden. Wir erleben es in der Stadt Bern immer wieder, dass man aus der Kaserne Bern einzelne Räume herausnehmen und fremd vermieten möchte, um so die Ar- mee irgendwann einmal hinauszuwerfen. Man versucht es auch immer wieder mit der Rasenfläche, indem man eine Zeltstadt aufstellen oder etwas für die Kinder machen will. Man hat schon fast alles versucht, und jetzt versucht man es offenbar auch noch über den Weg des Kantons.

Man sollte vielleicht auch einmal nachlesen, was in den 80er-Jahren im Bundesamt für Wohnungs- wesen mit der ganzen Finanzierung per Wohneigentumsförderungsgesetz (WEG) passiert ist. Es wurden Bürgschaften abgegeben, die in einem Desaster endeten; viele Liegenschaften sind noch heute dem WEG unterstellt, es werden immer noch Mietzinszuschüsse gegeben, damit man zu ei- ner Wohnung für 2000 Franken kommt. Es wurden Milliarden draufgelegt, es führte zu einer Miss- wirtschaft, weil Leute plötzlich fanden, man könne sich daran beteiligen und einen Gewinn machen.

Einige stiegen rechtzeitig aus, andere funktionieren heute noch nicht. Man hat von den Wertsteige- rungen der Liegenschaften profitiert, sodass sich mancher retten konnte und jetzt ein Mehrfamilien- haus in einer guten Lage besitzt.

Wenn man sich das Klagelied von Natalie Imboden angehört hat, kommt man halt doch auf die Idee, dass gemeinnützig und sozial relativ nahe beieinander liegen. Die Frage ist, was ist gemein- nützig? Die linken Organisationen in der Stadt Bern, die für jedes Landstück Ideen haben, sei dies in der Lorraine oder anderswo, sind die gemeinnützig? Ist eine Hüttendorfzone gemeinnützig, oder als was würde man es sonst bezeichnen? Wenn es irgendwo Leerwohnungen gibt, werden sie so- fort besetzt: ist das nachher gemeinnützig? Darüber kann man tatsächlich diskutieren. Man könnte auch diskutieren, ob es richtig sei, wenn man alle Jahre 80 000 Leute ins Land hereinlässt, die Wohnungen brauchen. In drei Jahren sind dies 240 000, also zweimal die Stadt Bern. Frau Imbo- den, wohin wollen Sie diese Leute tun? Wir haben nicht unbeschränkt Land. Von daher müsste man am 9. Februar die Konsequenzen ziehen. Die linken Grünen im Tessin haben es inzwischen ge- merkt; vielleicht müssten Sie einmal ins Tessin in die Ferien, ich würde Ihnen sogar den Zug bezah- len.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Nach der Tour d’horizon von Thomas Fuchs möchte ich wieder zum eigentlichen Problem zurückkommen, und dieses hängt eng mit dem zusammen, was wir an der heutigen Mittagsveranstaltung gehört haben. Professor Messerli sagte, zu den drei schwächsten vom Bevölkerungswachstum betroffenen Regionen gehörten Bern, La Chaux-de-Fonds und Gren- chen. Es geht um Wohnbauförderung; das ist, Adrian Haas, auch Wirtschaftsförderung. Es wäre gut, wenn die Initiative, die nun von Natalie Imboden gekommen ist, von Ihrer Seite her aufgenom- men würde, ohne dabei aber, wie Thomas Fuchs es eben gemacht hat, Richtung Hüttendorf zu len- ken, sondern so, dass Steuerzahler angezogen werden können. Die Steuerzahler fahren heute zwi- schen Bern und Fribourg und Bern und Solothurn hin und her; von ihnen haben wir ausser Lärm und Abgasen nicht sehr viel. Man sollte also ernsthaft auf dieses Thema eingehen. Da könnten wir etwas herausholen, und das brächte uns wesentlich mehr als ein weiteres ASP.

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). Kollegin Imboden hat fünf Fragen gestellt; die Regie- rung hat sie unseres Erachtens korrekt und umfassend beantwortet. Deshalb verwundert mich diese Diskussion etwas. In der Kommissionsberatung zum Gesetz über preisgünstigen Wohnungsbau von letzter Woche haben wir intensiv diskutiert, die Meinungen waren klar. Selbstverständlich können wir jetzt noch lange weiter diskutieren. Die Session ist ja kurz, und anscheinend will man die Zeit

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kurz vor den Wahlen nutzen und sich in Szene setzen. Auch das ist legitim und normal.

Die BDP hat sich in der erwähnten Kommissionssitzung klar geäussert. Wir lehnten Eintreten ab, weil wir der Meinung sind, dass man nicht mit staatlichen Subventionen in diesen Markt eingreifen sollte. Thomas Brönnimann, du hast dich mit Inbrunst für die Förderung des Wohnungsbaus einge- setzt. Vor nicht langer Zeit hat deine Fraktion uns sehr umworben, wir sollten doch die Boden- verbrauchssteuer unterstützen. Damit könne man den Wohnungsbau kontrollieren, der viel Land, auch Kulturland, brauche, wurde argumentiert. Ich orte da einen Widerspruch, und das wollte ich hier loswerden.

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