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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 06.12.2013 / Version Nicht klassifiziert

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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 251-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1197 Eingereicht am: 05.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Amstutz (Corgémont,

Weitere Unterschriften: 22 Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja

RRB-Nr.: 1642/2013

Direktion: Bau-, Verkehrs Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Was kosten Stilllegung und Entsorgung des K

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011

sen. Bis 2034 sollen bestehende Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betrieb dauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke erse

schiedete der Nationalrat mehrere

Ende 2012 vermeldete das Bundesamt für Energie, die für die Stilllegung der Anlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle

nommen: Für die fünf Schweizer Kernkraftwerke Milliarden Franken.

Am 9. April 2013 reichte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalr tes (UREK-NR) die Motion 13.3285

ein. Mit der Verabschiedung dieser Motion am 12. Juni 2013 bern von Kernanlagen entgegen

berg und Beznau, ohne die Finanzierung des Die Stilllegung einer Kernanlage

werden, wenn die Sicherheit der B Vor kurzem war zu erfahren

gungsfonds nach unten korrigieren w Vernehmlassung geschickt hat

von Kernanlagen vor. Der Bundesrat möchte, dass diese nicht nur mehr

anton de Berne

Version: 10 / Dok.-Nr.: 75485 / Geschäftsnummer: 2013.1197

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

2013 Interpellation 2013.1197 05.09.2013

Amstutz (Corgémont, Grüne) (Sprecher/in)

21.11.2013

1642/2013 vom 4. Dezember 2013 , Verkehrs- und Energiedirektion Nicht klassifiziert

Was kosten Stilllegung und Entsorgung des KKW Mühleberg?

m 25. Mai 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlo estehende Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betrieb dauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Am 8. Juni 2011 vera

der Nationalrat mehrere Motionen mit der gleichen Stossrichtung.

das Bundesamt für Energie, die für die Stilllegung der Anlagen und die radioaktiven Abfälle geschätzten Gesamtkosten seien weitaus höher als ang Für die fünf Schweizer Kernkraftwerke lägen die Gesamtkosten

Am 9. April 2013 reichte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalr on 13.3285 «Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen ein. Mit der Verabschiedung dieser Motion am 12. Juni 2013 kommt der Nationalrat den Betre

entgegen. Der Motionstext ermöglicht eine rasche Stilllegung von Mühl rg und Beznau, ohne die Finanzierung des Rückbaus und der Abfallentsorgung zu gefährden.

ie Stilllegung einer Kernanlage kann künftig nicht mehr aus Kostengründen , wenn die Sicherheit der Bevölkerung auf dem Spiel steht.

ar zu erfahren, dass der Bundesrat die Erträge aus den Stilllegungs

gungsfonds nach unten korrigieren werde. Die geänderte Verordnung, die er im August in die hat, sieht nahezu eine Verdoppelung der Beiträge

. Der Bundesrat möchte, dass diese nicht nur mehr, sondern auch länger in

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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlos- estehende Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebs-

. Am 8. Juni 2011 verab- Motionen mit der gleichen Stossrichtung.

das Bundesamt für Energie, die für die Stilllegung der Anlagen und die weitaus höher als ange- lägen die Gesamtkosten inzwischen bei 20,654

Am 9. April 2013 reichte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalra- Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen»

der Nationalrat den Betrei- ext ermöglicht eine rasche Stilllegung von Mühle-

und der Abfallentsorgung zu gefährden.

aus Kostengründen hinausgezögert

, dass der Bundesrat die Erträge aus den Stilllegungs- und Entsor- rde. Die geänderte Verordnung, die er im August in die nahezu eine Verdoppelung der Beiträge durch die Betreiber

, sondern auch länger in

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Kanton Bern

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den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einzahlen. Auf diese Weise sollen böse Überraschungen vermieden werden, falls eine Kernanlage aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden muss.

Die Betreiber von Kernanlagen werden also mehr Geld für die Stilllegung der Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle zur Verfügung stellen müssen. Ihre Beiträge für die Periode 2013-2016 steigen im Vergleich zur letzten Berechnung im Jahr 2006 um 10 Prozent.

Die Berechnungen wurden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) über- prüft, das «externe Experten» zu Rate gezogen hat. Da die bisherigen Schätzungen dieser Or- ganisation nicht allzu zuverlässig waren, ist damit zu rechnen, dass die Beträge in den kommen- den Jahren weiter ansteigen werden.

Laut Swissnuclear sind für die Stilllegung und den Rückbau von Mühleberg sowie für die Entsor- gung der radioaktiven Abfälle 2 003 Mio. Franken erforderlich. Am 21. August beschloss der Bundesrat, den Betrag für die Sicherheit um 30 Prozent zu erhöhen. Die voraussichtlichen Kos- ten für die Stilllegung dieser Kernanalage liegen inzwischen somit bei 2 604 Mio. Franken. Am 31.12.2012 ist in der Bilanz der BKW ein Betrag von 1 468,4 Millionen Franken für die Reserven verbucht. Davon wurden nur 603 Millionen Franken in die beiden Fonds einbezahlt. Die restli- chen 865,4 Millionen Franken, die mit den zur Veräusserung verfügbaren Vermögenswerten ga- rantiert werden, sind hingegen nicht angegeben.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Warum haben die BKW im Jahr 2007 in die beiden Fonds (für die Stilllegung und Abfallent- sorgung) 0 Franken und von 2008 bis 2011 nur 0,026 Rp./kWh bzw. 800 000 Franken pro Jahr einbezahlt?

2. Warum wurden in 41 Betriebsjahren nur 603 Millionen (das sind 23 %) in den Fonds einbe- zahlt?

3. Warum betragen die Abschreibungen der Kernkraftanlage nach 41 Jahren nur 350 Millionen, wenn ursprünglich doch eine Betriebsdauer von 30 und anschliessend 40 Jahren geplant war? Ist der Wert der Kernkraftanlage angesichts der Tatsache, dass zwei Milliarden Franken für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten fehlen, nicht bereits im Minusbereich?

4. Warum beharren die Verwalter der beiden nationalen Fonds angesichts der Tatsache, dass die Erträge dieser Fonds im Jahr 2011 negativ ausfielen, weiterhin darauf, diese riesigen Lü- cken künftig durch Zinserträge zu decken?

5. Ist der Regierungsrat bereit zu verlangen, dass 319 Millionen für die Kosten, die mit der Pha- se nach dem Betrieb zusammenhängen, in den Stilllegungsfonds einbezahlt werden?

6. In der Bilanz 2012 der BWK erscheinen noch Reserven in einer Höhe von 865,4 Millionen.

Auf S. 61 des BKW-Finanzberichts 2012 beläuft sich der Betrag aller zur Veräusserung ver- fügbaren Finanzanlagen auf 107,5 Millionen Franken. Aus welchen Vermögenswerten stam- men die übrigen Reserven von 757 Mio. Franken?

7. Ist der Regierungsrat bereit zu fordern, dass diese 865,4 Millionen in den Fonds einbezahlt werden?

8. Die 2 604 Mio. Franken, einschliesslich der bundesrätlichen Sicherheitsmarge, für Stilllegung und Rückbau des KKW Mühleberg sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle stam- men von der Swissnuclear. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die für die Stilllegung, den Rückbau und die Entsorgung angekündigten Kosten den Tatsachen entsprechen?

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9. 2 001 Mio. Franken wurden also noch nicht in den Stilllegungsfonds einbezahlt. Die 350 Milli- onen Franken, die die Anlage noch wert ist, sind noch nicht vollständig abgeschrieben. Es gibt nur zur Veräusserung verfügbare Vermögenswerte im Betrag von 107,5 Mio. Franken. In- folgedessen fehlen 2 243,5 Mio. Franken für die Stilllegung und den Rückbau. Wird der Kan- ton diese Kosten übernehmen?

10. Der Regierungsrat schlägt vor, den Betrieb der Kernanlage bis 2022 weiterzuführen. In die- sen neun Jahren könnten 27 TWh Strom produziert werden. Müssen die BWK die für die Still- legung und den Rückbau fehlenden 2 243,5 Mio. Franken durch eine Stromproduktion von 27 TWh kompensieren, würde sich der in Mühleberg produzierte Atomstrom um 8,3 Rp. verteu- ern. Mit den Stilllegungskosten von 300 Millionen Franken würde der Atom-strompreis um weitere 1,1 Rp., also um insgesamt 9,4 Rp. verteuert. Hält der Regierungsrat unter diesen Bedingungen eine wirtschaftlich rentable Weiterführung des Betriebs des Kernkraftwerks Mühleberg bis 2022 für möglich?

11. Wie beurteilt der Regierungsrat die Gefahr eines BKW-Bankrotts, und wie würde sich ein sol- cher Bankrott auf die kantonalen Finanzen auswirken?

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat legt ebenfalls grossen Wert auf die Bereitstellung der nötigen Mittel, die für die Finanzierung aller mit der Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken anfallenden Kosten nö- tig sein werden. Gemäss deren Angaben hat die BKW AG per Ende 2012 Rückstellungen von bisher Fr. 1,468 Mrd. gebildet. Diese entsprechen dem Barwert der aktuell erwarteten künftigen Nachbetriebs, Stilllegungs- und Entsorgungskosten.

1. Bei der Einführung der heute geltenden Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Ent- sorgungsfonds für Kernanlagen, im Jahr 2007, wurde die für die Bemessung der Fondsbei- träge massgebende Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 40 auf 50 Jahre erhöht. Dies führ- te vorübergehend zu einer Überdeckung der Fonds, weshalb die dafür zuständige, eidgenös- sische Verwaltungskommission der Fonds beschloss, bis zu deren Neubemessung keine Fondsbeiträge einzufordern. Entsprechend waren durch die Kernkraftwerkbetreiber im Jahr 2007 keine Beiträge zu entrichten. Auch die Beiträge für die Jahre 2008–2011 und die heute geleisteten Beiträge stützen sich auf die entsprechenden Forderungen des Bundes. Auf der Basis der heute geltenden Kostenschätzung 2011 betragen die aktuellen Fondsbeiträge der BKW jährlich Fr. 30,3 Mio.

2. Gemäss BKW belief sich der Fondsbestand Ende 2012 auf Fr. 702 Mio. Dies entspricht den rechtlichen Vorgaben des Bundes.

3. Nach Angaben der BKW betragen die Abschreibungen des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) per Ende 2012 nicht Fr. 350 Mio., sondern das KKM ist in der Bilanz unter Sachanlagen mit einem Buchwert von Fr. 350 Mio. enthalten. Diesem Buchwert stehen aktuell die Rückstel- lungen für die erwarteten zukünftigen Kosten aus Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung des KKM in der bereits genannten Höhe von Fr. 1,468 Mrd. als Verpflichtung gegenüber.

Damit bestehen für die BKW per Ende 2012 Nettoverpflichtungen für das KKM von rund Fr. 1,118 Mrd., denen wiederum werthaltige Aktiven, einschliesslich des Fondsvermögens von Fr. 702 Mio., gegenüberstehen.

4. Die Verwaltung des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen ist in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes. Das Bundesamt für Energie weist auf Anfrage drauf hin,

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dass die Fondserträge 2012, anders als jene von 2011, wieder deutlich positiv ausfielen. Es sei denn auch nicht sinnvoll, einzelne Jahreszahlen der Fondserträge isoliert zu betrachten.

Die beiden Fonds verfolgten eine langfristige Anlagestrategie und es könne immer wieder zu Schwankungen auf der Ertragsseite kommen, was innerhalb festgelegter Bandbreiten auch weiterhin zulässig sein solle. Im Weiteren sei im Rahmen der zurzeit laufenden Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung beabsichtigt, die Beitragspflichten der Betrei- ber künftig über die Ausserbetriebnahme hinaus bis zur Erfüllung der Stilllegungs- und Ent- sorgungspflichten laufen zu lassen. Allfällige Unterdeckungen würden also künftig nicht mehr nur durch Zinserträge gedeckt werden können.

5. Die Fonds sind wie bereits erwähnt in der ausschliesslichen Zuständigkeit des Bundes. Die Beitragspflicht wird regelmässig aufgrund von Kostenstudien neu berechnet, bei Bedarf auch mittels Zwischenveranlagungen.

6. Wie bereits ausgeführt, hat die BKW AG per Ende 2012 Rückstellungen von Fr. 1,468 Mrd.

gebildet. Diesen Verpflichtungen stehen werthaltige Aktiven der BKW gegenüber, ein- schliesslich des Fondsguthabens von Fr. 702 Mio.

7. Die Fonds sind wie bereits erwähnt in der ausschliesslichen Zuständigkeit des Bundes. Der Regierungsrat kann daher keine Einzahlungen in die Fonds verlangen.

8. Der Regierungsrat kann dies aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Daten nicht beurtei- len. Es ist Aufgabe des Bundes, die nötigen Kostenstudien durchführen zu lassen, um ge- stützt auf deren Ergebnisse realistische Fondsbeiträge festzulegen.

9. Wer die Kosten zu übernehmen hat, richtet sich nach der diesbezüglichen Gesetzgebung des Bundes. Nach geltendem Recht gibt es keine gesetzliche Verpflichtung der Kantone, allfällige ungedeckte Kosten zu übernehmen.

10. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Initiative "Mühleberg vom Netz" sieht vor, dass das KMM in Absprache mit der BKW AG möglichst bald ausser Betrieb genommen wird, spä- testens aber Ende 2022. Der Regierungsrat hat also nicht einen Weiterbetrieb bis 2022 vor- geschlagen, sondern als Ziel die möglichst rasche und geordnete Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Mühleberg definiert. Am 30. Oktober 2013 hat die BKW AG nun kommuni- ziert, dass die Ausserbetriebnahme per 2019 erfolgen soll.

11. Der Regierungsrat sieht keine konkrete Gefahr für einen Bankrott der BKW AG.

An den Grossen Rat

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