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Montag (Nachmittag), 17. März 2014 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 11 2014.0028 Kreditgeschäft Bern / Universität. Bereitstellung Bern, Hochschulstrasse 6. Mehrjähriger Verpflichtungskredit für die Ausführung

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Sitzungstitel7 2014.0028 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 17. März 2014

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

11 2014.0028 Kreditgeschäft

Bern / Universität. Bereitstellung Bern, Hochschulstrasse 6. Mehrjähriger Verpflichtungskredit für die Ausführung

Beilage Nr. 06, RRB 48/2014

Planungserklärung BDP (Leuenberger, Trubschachen)

1. Die Gesamtkosten (inkl. Leistungen Dritter) für die Gesamtsanierung der beiden Liegenschaften an der Hochschulstrasse 6 und an der Mittelstrasse 43 dürfen den Totalbetrag von CHF 54 Mio.

nicht überschreiten.

2. Allfällig doch entstehende Mehrkosten sind in der Produktegruppe «10.3.11 Betrieb der Liegen- schaften» im auf die Kostenüberschreitung folgenden Jahr vollständig zu kompensieren.

Fritz Freiburghaus Rosshäusern (SVP), Sprecher der Finanzkommission. Es geht um einen Kre- dit von 7 450 000 Franken für die Bereitstellung der Liegenschaft an der Hochschulstrasse 6. Beim Kauf hat damals der Grosse Rat die Auflage gemacht, dass die Sanierungskosten der beiden SBB-Gebäude, Hochschulstrasse 6 und Mittelstrasse 43, im Maximum 54 Mio. Franken betragen dürfen. Damals hat man also die voraussichtlichen Sanierungskosten um 19 Mio. Franken gekürzt.

Damals wurde eine Verteilung der Kosten auf rund 6 Mio. Franken für das Gebäude an der Hoch- schulstrasse und 48 Mio. Franken für jenes an der Mittelstrasse vorgesehen. Nun fällt der Kredit für das Gebäude an der Hochschulstrasse mit rund 7,5 Mio. Franken höher aus. Deshalb haben der BVE-Ausschuss und die Finanzkommission Auskunft verlangt, worin die Gründe für die Mehrkosten liegen. Diese liegen im Wesentlichen in den Bereichen Elektrizität, Kommunikation, Brandschutzsi- cherheit und Kanalisation. Wir liessen uns bestätigen und mir ist wichtig, dass dies im Protokoll steht , dass die Gesamtkosten der Sanierung für beide Gebäude die vorgesehenen 54 Mio. Fran- ken inklusive Bundesbeitrag nicht überschreiten. Das ist mir sehr wichtig, deshalb bin ich auch nach vorne gekommen, um dies nochmals zuhanden des Protokolls festzuhalten: Die 54 Mio. Franken für die Sanierung beider Gebäude werden nicht überschritten. Zu den Planungserklärungen der BDP wird sich Kollega Leuenberger gleich noch selber äussern.

Präsident. Wir haben Herrn Leuenberger darauf aufmerksam gemacht, dass eine Planungserklä- rung zu einem Kreditgeschäft nicht zulässig ist. Herr Leuenberger, Sie haben das Wort.

Leuenberger, Trubschachen (BDP). Meine Fraktion wünscht hier nochmals deutlich zum Aus- druck zu bringen, dass wir die 54 Mio. Franken Gesamtsanierungskosten inklusive Drittmittel für die beiden Liegenschaften Hochschulstrasse 6 und Mittelstrasse 43 unter keinen Umständen über- schritten sehen möchten. Das war eigentlich auch die Grundidee, weshalb wir die Planungserklä- rung einreichten. Wir wurden richtigerweise darauf aufmerksam gemacht, dass eine Planungserklä- rung bei einem Kreditgeschäft nicht statthaft ist. Ich entschuldige mich dafür, das ist mir entgangen.

Nichtsdestotrotz erlaube ich mir, hier nochmals deutlich auf den Inhalt und die Absicht dieser Anträ- ge hinzuweisen. Wir wollten klar zum Ausdruck zu bringen, dass die 54 Mio. Franken für beide Lie- genschaften zusammengenommen nicht überschritten werden dürfen. Im Namen meiner Fraktion ziehe ich daher die Planungserklärungen zurück. Spätestens bei der Beratung des Kredits über die Mittelstrasse 43 werden wir darauf achten, dass die 54 Mio. Franken nicht überschritten werden. Ich bitte die BVE, dem auch nachzuleben. Der Regierungsrat hat dies ebenfalls in seinem Vortrag zum heute vorliegenden Kreditgeschäft so festgehalten.

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Märzsession 2014 2014.0028 2

CONVERT_1f638a8bf8964c76b0237ba8868213d4 25.03.2014

Präsident. Damit wäre dem Anliegen Rechnung getragen, denn wir protokollieren ja auch nicht zulässige Anträge. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Geschäft? – Das ist nicht der Fall, wir können direkt darüber abstimmen.

Schlussabstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 123

Nein 2

Enthalten 1

Präsident. Sie haben das Kreditgeschäft genehmigt.

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