Sitzungstitel7 2013.1155 1
Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Mittwoch (Vormittag), 19. März 2014
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
28 2013.1155 Interpellation 218-2013 Hofmann (Bern, SP) Wie steht es um die Elektroheizungen im KWO-Einflussgebiet?
Fortsetzung
Präsident. Herr Hofmann ist von der Antwort der Regierung befriedigt und wünscht zu dieser Inter- pellation noch eine Erklärung abzugeben. Bei der gemeinsamen Beratung gestern hatte die Zeit dafür nicht mehr gereicht.
Andreas Hofmann, Bern (SP). Die Antworten scheinen mir im Rahmen der Möglichkeiten korrekt zu sein. Aus der Antwort auf die Frage 4 geht hervor, dass Herr Biasuti sein Versprechen, sich für eine Reduktion der Elektroheizungen im Oberhasli einzusetzen, bis jetzt nicht eingehalten hat. Er hat ja an der Informationsveranstaltung erhalten, was er wollte, nämlich die Konzession zur Erhö- hung der Grimselstaumauer.
Gemäss Antwort auf die Frage 6 würde ein Verbot der Elektroheizungen, auch der bisherigen, un- gefähr 400 Gigawattstunden Stromersparnis bringen. Das heisst, wieder verglichen mit der Grim- selstaumauer, etwa das Doppelte, was man vom Grimselstausee vom Sommer in den Winter ver- frachten kann. Anders gesagt, der Elektroheizungseffekt ist etwa doppelt so gross wie jener der Grimselstaumauer. Anlässlich der Beratung des Energiegesetzes ging es um die Frage, ob die Übergangsfrist für ein Verbot von Elektroheizungen 10 oder 20 Jahre betragen solle. Damals spürte man überhaupt keine Begeisterung, 400 Kilowattstunden in zehn Jahren einsparen zu können. Die bürgerliche Mehrheit setzte eine Übergangsfrist von 20 Jahren durch. Bei der Grimselstaumauer war es ganz anders, da drückte man wahnsinnig darauf, 200 Gigawattstunden vom Sommer in den Winter verschieben zu können. Im Fall der Elektroheizungen wären im Sommer die 200 Gigawatt- stunden noch dazugekommen.