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Mittwoch (Vormittag), 11. September 2013 Polizei- und Militärdirektion 109 2013.0373 Interpellation 092-2013 Hofmann (Bern, SP) Was tut die Polizei in der Stadt Bern?

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Sitzungstitel7 2013.0373 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 11. September 2013

Polizei- und Militärdirektion

109 2013.0373 Interpellation 092-2013 Hofmann (Bern, SP) Was tut die Polizei in der Stadt Bern?

Vorstoss-Nr: 092-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 21.03.2013

Eingereicht von: Hofmann (Bern, SP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 05.06.2013

RRB-Nr: 732/2013

Direktion: POM

Was tut die Polizei in der Stadt Bern?

Seitdem die Stadtpolizei aufgelöst worden und in der Kantonspolizei aufgegangen ist, ist leider (aus Sicht der Stadt) auch viel Transparenz verschwunden. Dazu ein Beispiel: Am 27. 09. 1992 fand in der Stadt Bern eine Volksabstimmung zur Einführung der blauen Zo- nen statt. In der Botschaft standen Angaben über die voraussichtlichen Einnahmen aus dem Parkartenverkauf und über die voraussichtlichen Kosten für die Kontrolle der blauen Felder. Als ich in den letzten Jahren in der Verwaltung der Stadt Bern nach den aktuellen Kosten für die Kontrolle der blauen Zonen fragte, hiess es, dass die Stadt diese Zahlen nicht mehr kenne. Ich müsse den Kanton fragen.

Beim ruhenden Verkehr stellten sich vor allem für die untere Altstadt Fragen: Weshalb hat es dort mehr parkierte Autos im Vergleich zur Zeit, als das Parkieren noch legal war?

Auch zum fahrenden Verkehr drängen sich Fragen auf: Wird in den Tempo-30-Zonen die Überschreitung der Geschwindigkeiten überhaupt kontrolliert? Wie ist die Kontrolldichte in den T30- und T50-Zonen?

Um die erwähnte Transparenz zu verbessern, stelle ich der Regierung folgende Fragen:

1. Wie viel finanzielle Mittel wendet der Kanton pro Jahr für die Kontrolle der blauen Zonen in der Stadt Bern auf

a) nur für die Securitas?

b) nur für die Polizei?

2. Wird mit den Kontrollen der blauen Zone gemäss Frage 1 das in der oben erwähnten Botschaft erwähnte Ziel, jeden Parkplatz mindestens einmal pro Woche zu kontrollie- ren, erfüllt? Ist diese Kontrolldichte nach Auffassung der Regierung genügend?

3. Wie oft wird ein Parkfeld in der unteren Altstadt pro Woche kontrolliert (Jahre 2011 und 2012)?

4. Gleiche Frage in einer anderen Form: Ein Autofahrer parkiert widerrechtlich eine Stun- de lang in der unteren Altstadt. Wenn er die zu erwartende Bussenhöhe mit der Wahr- scheinlichkeit, erwischt zu werden, multipliziert, auf welchen Betrag kommt er? Bemer- kung zu dieser Frage: M. E. wäre es wohl ideal, wenn man dabei auf den doppelten Parkhaustarif für eine Stunde käme, also etwa auf 8 Franken.

5. Wie viele Bussen wurden im Jahr 2012 in der Stadt Bern in den Tempo-30-Zonen ge- gen zu schnell fahrende Autofahrer/-innen ausgesprochen?

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Geschäfts-Nr.: 2013.0373 Seite 2/3

6. Gibt es bei der Kontrolle in Tempo-30-Zonen örtliche Schwerpunkte? Wenn ja, welche Strassen werden besonders stark kontrolliert?

7. Die Antwort auf Frage 5 auch für die Vorjahre 2011, 2010 und 2009.

8. Gibt es Anstösse von aussen (Bevölkerung, Ressourcenvertrag mit der Stadt), damit in Tempo-30-Zonen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden? Wie gross ist der Anteil solcher «angeregten» Kontrollen in Prozent?

9. Gleiche Frage wie Frage 5 auch für die Tempo-50-Strassen.

10. Wurde in der Stadt Bern seit dem Jahr 2010 überhaupt jemals innerhalb einer Tempo- 30-Zone eine automatische Kamera aufgestellt, um zu schnell fahrende Autos zu erfas- sen und zu büssen? Wenn ja, wie viele, wo und wann?

11. Hat die Polizei den Eindruck, die Kontrolldichte in Tempo-30-Zonen der Stadt Bern sei genügend? Die Antwort ist zu begründen.

Antwort des Regierungsrats Zu Fragen 1 und 2

a) Für den Grundauftrag steht jährlich ein Kostendach von 672 249.80 Franken zur Verfü- gung. Dieser Betrag ermöglicht, dass die Securitas einmal wöchentlich jeder Parkplatz in den Parkscheibenzonen in der Stadt Bern kontrolliert. Darüber hinaus können zusätzliche Kontrollen mit dem Betrag von 182 259.05 Franken abgedeckt werden.

b) Mittels Auto- und Fusspatrouillen wendet die Kantonspolizei jährlich ca. 6500 Stunden für Kontrollen in den Parkscheibenzonen auf. Mit dem Ansatz von 90 Franken errechnet, ergibt das einen Kostenaufwand von 561 000 Franken.

Der Grundauftrag an die Securitas gewährleistet, dass mindestens einmal pro Woche je- der Parkplatz kontrolliert wird. Die Regierung ist der Auffassung, dass die Kontrolldichte durch den Grundauftrag und die Zusatzaufträge an die Securitas sowie die Kontrollen der Kantonspolizei ausreichend ist.

Zu Frage 3

Die Untere Altstadt wird seit Jahren als Schwerpunkt kontrolliert. Von Montag bis Samstag erfolgen täglich drei bis vier Kontrollgänge bis in die Nachtstunden. An Sonntagen erfolgen sporadisch Kontrollen. Folglich werden sämtliche Parkfelder und Halte- sowie Parkverbote mindestens 12 Mal wöchentlich einer Kontrolle unterzogen.

Zu Frage 4

Die Ordnungsbussen im Parkverbot betragen mindestens 40 Franken und im Halteverbot mindestens 120 Franken.

Zu Fragen 5 bis 7

Für die Jahre 2009 und 2010 können die gewünschten Angaben nicht gemacht werden, da die Zahlen für die Stadt Bern erst ab dem Jahr 2011 entsprechend den signalisierten Höchstgeschwindigkeiten registriert werden.

Im Jahr 2011 wurden in Tempo 30-Zonen resp. auf Tempo 30-Strassen 55 Geschwindig- keitskontrollen durchgeführt. Dabei wurden 420 Ordnungsbussen ausgesprochen. 36 Len- kerinnen und Lenker mussten an die Staatsanwaltschaft rapportiert werden.

Im Jahr 2012 wurden anlässlich von 65 Geschwindigkeitskontrollen 583 Ordnungsbussen ausgesprochen, in 28 Fällen wurden die Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft rapportiert.

Bei den Kontrollen wurden keine Schwerpunkte definiert.

Zu Frage 8

Vereinzelt wurden und werden Wünsche nach Geschwindigkeitskontrollen auch aus der Stadt Bern an die Kantonspolizei herangetragen. Darunter sind auch solche für Strassen- züge mit einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h. Gesuche von Privaten werden zur Beurteilung immer an die Verkehrsplanung der Stadt Bern weitergeleitet.

Kommt die Verkehrsplanung zum Schluss, dass der Wunsch nach zusätzlichen Ge- schwindigkeitskontrollen berechtigt ist, stellt sie ein entsprechendes Begehren an die Kan- tonspolizei, welche dieses im Rahmen der personellen Möglichkeiten umsetzt. Der Anteil der daraus hervorgegangenen Geschwindigkeitskontrollen am Gesamtkontrollvolumen kann nicht quantifiziert werden, da die entsprechenden Zahlen statistisch nicht erhoben

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Geschäfts-Nr.: 2013.0373 Seite 3/3

werden.

Zu Frage 9

Auf Strassen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h wurden im Jahr 2012 in der Stadt Bern 287 beaufsichtigte Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei mussten 6464 Ordnungsbussen ausgestellt werden und 221 Personen wurden an die zu- ständige Staatsanwaltschaft rapportiert. Mit den unbeaufsichtigten resp. automatisierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungssystemen wurden 27 421 Geschwindigkeits- überschreitungen im Ordnungsbussenbereich und 358 im Anzeigenbereich festgestellt.

Zu Frage 10

In der Stadt Bern wurde bisher auf Strassen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ausschliesslich mit beaufsichtigten Messsystemen und in der Regel mit soge- nannten Anhalteposten gearbeitet. Letztere haben eine sehr hohe präventive Wirkung auf die Fahrzeuglenkerinnen und -lenker und die Verkehrssicherheit, da sie gut wahrnehmbar sind und örtlich flexibel eingesetzt werden können.

Zu Frage 11

Ja. Besagte Zonen haben die Auflagen der Verordnung vom 28. September 2001 über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen (SR 741.213.3) zu erfüllen. Eines der ge- nannten Ziele ist das Erreichen eines tieferen Geschwindigkeitsniveaus in einer selbstre- gulierenden und funktionierenden Geschwindigkeitszone. Gemäss der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern ist dieses Ziel erreicht, wenn alleine durch die Ausgestaltung einer solchen Zone 85 Prozent aller Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenker nicht schneller als 38 km/h fahren.

Wird dieser Wert nicht erreicht, sind, um das Geschwindigkeitsniveau zu senken, zusätzli- che bauliche und/ oder gestalterische Massnahmen zu ergreifen. Geschwindigkeitskontrol- len sind in Tempo 30-Zonen somit nur als flankierende Massnahmen notwendig.

Präsident. Der Interpellant ist von der Antwort befriedigt und gibt keine Erklärung ab.

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