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Mittwoch (Vormittag), 11. September 2013 Polizei- und Militärdirektion 103 2013.0393 Interpellation 101-2013 Sancar (Bern, Grüne) Ausschaffung von Asylsuchenden über Bern-Belp?

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Sitzungstitel7 2013.0393 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 11. September 2013

Polizei- und Militärdirektion

103 2013.0393 Interpellation 101-2013 Sancar (Bern, Grüne) Ausschaffung von Asylsuchenden über Bern-Belp?

Vorstoss-Nr: 101-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 25.03.2013

Eingereicht von: Sancar (Bern, Grüne) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 03.07.2013

RRB-Nr: 931/2013

Direktion: POM

Ausschaffung von Asylsuchenden über Bern-Belp?

Mit Erstaunen erfahren wir aus den Medienberichten im Januar 2013, dass Ausschaffun- gen von Asylsuchenden auch vom Flughafen Bern-Belp geplant werden. Gemäss dem Generalsekretär der KKJPD werden die «Details in den kommenden Monaten ausgearbei- tet» (SonntagsZeitung, 20. Januar 2013). Ausschaffungen von Asylsuchenden haben be- reits zu mehreren Todesfällen geführt, sie sind höchst problematische Angelegenheiten und aus einer Menschenrechtsperspektive mehr als umstritten. Daher stellt sich die Frage, ob der Regierungsrat die Komplikationen, möglicherweise sogar Todesfälle in Kauf neh- men möchte, aus welchem Grund immer solche schwerwiegenden Ereignisse erfolgen mögen. Da schwerwiegende Zwischenfälle bei Ausschaffungen keine Seltenheit sind und die Ziele längst nicht immer erreicht werden, stellt sich auch die Frage, ob der Flughafen Bern-Belp entsprechende Infrastruktur, wie medizinische Versorgung, Gefängniszellen usw., zur Verfügung hat. Und wenn Ausschaffungen rechtmässig sein sollen: Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel! Weiter stellt sich die Frage, ob die Anlage von ihrer bescheidenen Grösse her den steigenden Flugverkehr bewältigen kann und ob die Bevölkerung den zu- sätzlichen Lärm und die Umweltbelastung in Kauf nehmen würde. Schliesslich stellt sich auch die Frage, ob Militärfahrzeuge, wie der Militärhelikopter Super-Puma, eingesetzt würden, die nicht für zivile Zwecke gebraucht werden dürfen (auch wenn das in der Ver- gangenheit schon vorgekommen ist).

Bezüglich Ausschaffungen vom Flughafen Bern-Belp aus machen wir uns grosse Sorgen und denken, dass dies dem Kanton grosse Probleme bringen würde.

Der Regierungsrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Was sind die Pläne und wie konkret sind Ausschaffungen von Asylsuchenden vom Flughafen Bern-Belp aus?

2. Mit wie vielen Ausschaffungen und Flügen pro Jahr und mit welchen Destinationen ge- denkt der Regierungsrat diese Pläne umzusetzen?

3. Verfügt der Flughafen Bern-Belp über die entsprechende Infrastruktur für Ausschaffun- gen und ist er für Not- und Zwischenfälle ausgerüstet?

4. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn während der Ausschaffungen Fehler vor- kommen, die Menschenleben gefährden?

5. Sind für die Ausschaffungen auch Einsätze von Militärflugobjekten, wie z. B. Super- Puma, vorgesehen?

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Geschäfts-Nr.: 2013.0393 Seite 2/3

6. Ist der Regierungsrat bereit, trotz der grossen Unsicherheiten und Gefahren, die solche Ausschaffungen mit sich bringen, dieses Risiko einzugehen? Wenn ja, was erhofft er sich davon?

Antwort des Regierungsrats

Gemäss Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR 142.31) haben Personen, deren Asyl- gesuch abgelehnt wurde und welche sich illegal in der Schweiz aufhalten, das Land zu verlassen. Geschieht dies freiwillig, werden sie auf einen regulären Linienflug gebucht, bis zum Flugzeug begleitet und fliegen dann selbständig in ihr Heimatland zurück.

Wenn diese Möglichkeit zur freiwilligen Rückkehr verweigert bzw. nicht genutzt wird, wird für die ausreisepflichtige Person ein Platz auf einem Linienflug gebucht und sie wird von zwei Polizistinnen oder Polizisten in Zivil auf dem Flug bis in das Heimatland begleitet.

Erst wenn eine Person bei einer solchen Begleitung körperlichen Widerstand leistet und aufgrund der Sicherheitsbestimmungen der Airlines eine Rückführung auf normalen Li- nienflügen nicht möglich ist, kommt es zu einer Ausschaffung mittels eines Sonderfluges.

Der Anteil Sonderflüge an den gesamten Ausschaffungsflügen beträgt ca. 3 Prozent.

Zurzeit werden ca. 80 Prozent der unfreiwilligen Ausreisen ab dem Flughafen Zürich- Kloten abgewickelt. Der Kanton Zürich ist nicht länger bereit, die ständig steigenden politi- schen und finanziellen Folgen für die unfreiwilligen Ausreisen alleine zu tragen. Aus die- sem Grund haben sich am 11. Januar 2013 Vertreter der Flughafenkantone Zürich, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Genf darauf geeinigt, durch eine Verlagerung der Voll- züge auf die anderen Flughafenkantone den Kanton Zürich zu entlasten. Der Kanton Bern hat Hilfe angeboten. Somit sind neu ab dem Flughafen Bern-Belp auch unfreiwillige Aus- reisen auf Linienflügen geplant. Bisher wurden ab Bern-Belp nur Sonderflüge abgewickelt.

Zu Frage 1

Ausschaffungen ab Bern-Belp finden bereits statt. Zu den bisherigen Sonderflügen (ca. 10 pro Jahr) sollen neu auch begleitete Ausreisen auf Linienflügen stattfinden. Dies ist nur möglich, wenn die ab Bern-Belp angeflogenen Destinationen auch tatsächlich für unfreiwil- lige Ausreisen von Interesse und zudem die Fluggesellschaften damit einverstanden sind.

Für die Verhandlungen mit den Fluggesellschaften ist das Bundesamt für Migration zu- ständig.

Zu Frage 2

Die Anzahl Flüge hängt eng mit dem Flugplan zusammen, auf welchen die kantonalen Behörden keinen Einfluss haben. Bei gleich bleibendem Flugplan wären voraussichtlich maximal 200 unfreiwillige Ausreisen auf Linienflügen pro Jahr möglich. Es handelt sich insbesondere um europäische Destinationen, in erster Linie Italien und Deutschland.

Zu Frage 3

Die Abklärungen über einen allfälligen Infrastrukturausbau sind derzeit im Gange. Für Not- und Zwischenfälle liegt – wie bei jedem anderen Flughafen auch – ein Sicherheitskonzept vor. Was die medizinische Sicherheit angeht, sind ein Sanitätszimmer sowie Defibrillatoren vorhanden. Zudem verfügt das nicht-polizeiliche Flughafenpersonal über eine entspre- chende Ausbildung für medizinische Notfälle. Schliesslich kann via REGA Basis, die in unmittelbarer Nähe gelegen ist, innert kürzester Zeit medizinisches Personal zugezogen werden.

Zu Frage 4

Für den Vollzug einer Wegweisung von Asylsuchenden, deren Asylgesuch abgelehnt wur- de und welche sich illegal in der Schweiz aufhalten, sind gemäss Auftrag des Bundesam- tes für Migration die Kantone zuständig. Die Kantonspolizei Bern vollzieht die Durchfüh- rung der unfreiwilligen Ausreisen auf Linienflügen und trägt dafür die Verantwortung.

Zu Frage 5 Nein.

Zu Frage 6

Die unfreiwilligen Ausreisen auf Linienflügen bergen kein zusätzliches Risiko. Bereits heu- te werden unfreiwillig Ausreisende durch Berner Kantonspolizisten begleitet, auch wenn diese Flüge ab Zürich-Kloten oder Genf-Cointrin erfolgen. Bei der Übernahme dieser zu-

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Geschäfts-Nr.: 2013.0393 Seite 3/3

sätzlichen Ausreisen geht es darum, den Flughafen Zürich-Kloten, welcher die Kapazitäts- grenzen für diese Ausreiseart erreicht hat, im Sinne eines solidarischen Föderalismus zu entlasten.

Gemeinsame Beratung

Präsident. Wir kommen zu den zwei Interpellationen von Herrn Sancar, Traktanden 102 und 103.

Der Interpellant ist mit beiden Antworten nicht zufrieden und gibt zu beiden eine Erklärung ab. Herr Sancar hat zweimal zwei Minuten Sprechzeit.

Hasim Sancar, Bern (Grüne). Gemäss der Antwort des Regierungsrats auf meine Interpellation wurde die Notunterkunft Hochfeld im Winter 2012 provisorisch eröffnet. Ich finde es gut und richtig, dass in der Stadt Bern eine Flüchtlingsunterkunft besteht. Ich bin der Meinung, dass auch Zivil- schutzanlagen für kurze Zeit als Unterkunft eröffnet werden können. Es ist aber nicht akzeptabel, wenn ein Provisorium mehr als zwei Jahre dauert, wie der Regierungsrat selber bestätigt. Unterirdi- sche Unterkünfte wirken auf die Dauer sowohl auf die psychische als auch auf die somatische Be- findlichkeit negativ. Es ist nicht glaubhaft, wenn der Regierungsrat sagt, dass er mit der Stadt Bern betreffend oberirdischer Unterkünfte im Gespräch sei. Schon 2008 verlangte ich im Berner Stadt- parlament eine oberirdische Unterbringung von Asylsuchenden. Leider ist bis heute diesbezüglich nichts geschehen. Da die Politik nicht willig ist, hier Lösungen zu suchen, protestieren Basisorgani- sationen gegen diese Unterbringungsform. Schöne Worte des Regierungsrats machen die unterirdi- sche Unterbringung nicht gesünder.

Zudem wird von verschiedenen Seiten kritisiert, dass die mit der Betreuung beauftragte, gewinnori- entierte Betreuungsorganisation ORS ihre Aufgabe in der Unterkunft Hochfeld nicht erfülle. Ich überreiche Herr Regierungsrat Käser nach meiner Rede eine lange Mängelliste betreffend der Zivil- schutzanlage Hochfeld, die mit entsprechenden Verbesserungsvorschlägen von MUF (Menschlicher Umgang mit Flüchtlingen) erarbeitet wurde. Zu den Gründungsmitgliedern des MUF gehören auch pensionierte Menschen, die im Asylbereich über viele Jahre Erfahrungen gesammelt haben. Ich hoffe, dass der Regierungsrat zur Einsicht gelangt, dass die Notunterkunft (NUK) Hochfeld den dort untergebrachten Asylsuchenden und uns allen Probleme schafft. Es ist überfällig, dass er geeignete Lösungen sucht. Mit der Antwort des Regierungsrats bin ich nicht zufrieden.

Präsident. Herr Sancar, Sie haben jetzt noch eine Minute Zeit für die zweite Interpellation. Sie ha- ben schon drei Minuten lang gesprochen. Nun haben Sie noch eine Minute zugut für die zweite.

Hasim Sancar, Bern (Grüne). Ich danke dem Regierungsrat für seine Antwort zu meiner zweiten Interpellation. Mit dieser bin ich auch nicht zufrieden, und ich hoffe, dass der Regierungsrat in Zu- kunft auf solche Zusammenarbeit mit Polizisten aus Nigeria verzichtet.

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