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Mittwoch (Vormittag), 11. September 2013 Polizei- und Militärdirektion 100 2013.0394 Motion 102-2013 Blaser (Steffisburg, SP) Keine Zweiklassengesellschaft in Berner Sportstadien

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Sitzungstitel7 2013.0394 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 11. September 2013

Polizei- und Militärdirektion

100 2013.0394 Motion 102-2013 Blaser (Steffisburg, SP) Keine Zweiklassengesellschaft in Berner Sportstadien

Vorstoss-Nr: 102-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 25.03.2013

Eingereicht von: Blaser (Steffisburg, SP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 12.06.2013

RRB-Nr: 770/2013

Direktion: POM

Keine Zweiklassengesellschaft in Berner Sportstadien

Der Grosse Rat hat am 20. März 2013 mit grosser Mehrheit dem Konkordat über Mass- nahmen gegen Gewalt an Sportanlässen zugestimmt. Bei Hochrisikospielen kann ein Al- koholverbot ausgesprochen werden. Gemäss den Ausführungen des Polizeidirektors, Re- gierungsrat Hans-Jürg Käser, gilt ein solches für den VIP-Bereich jedoch nicht. Dies ist stossend und widerspricht dem Gebot der Gleichbehandlung.

Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass beim Erlass eines Alkoholver- bots bei Hochrisikospielen dieses für alle Zuschauerinnen und Zuschauer, auch für dieje- nigen des VIP-Sektors, gilt.

Begründung

In einer Demokratie ist die Rechtsgleichheit oberstes Gebot. Gerade bei Einschränkungen von Freiheitsrechten darf keine Zweiklassengesellschaft entstehen. Alle Zuschauerinnen und Zuschauer sind gleich zu behandeln, deshalb muss auch ein Alkoholverbot für alle gelten.

Antwort des Regierungsrats

In Artikel 3a des erweiterten Konkordats über Massnahmen bei Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wird neu eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der jeweils obersten Spielklassen der Männer eingeführt. Spiele der Klubs unterer Ligen oder anderer Sportarten können als bewilligungspflichtig erklärt werden, wenn im Umfeld der Spiele eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist. Zur Verhinderung ge- walttätigen Verhaltens kann die zuständige Behörde eine Bewilligung mit Auflagen verbin- den. Diese können unter anderem auch die Regeln für den Verkauf alkoholischer Geträn- ke umfassen.

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat im Interesse einer möglichst einheitlichen Praxis in der ganzen Schweiz je ein Muster einer Rahmenbewilligung für die Durchführung von Spielen eines Klubs während einer Saison und einer Einzelbewilligung für ein konkretes Spiel erlassen. Diese Muster verste- hen sich erklärtermassen als Empfehlungen im Sinne einer Richtschnur. Den Merkblättern zu den beiden Bewilligungsmustern ist klar zu entnehmen, dass die Bewilligungen im Ein- zelfall auf die lokalen Verhältnisse abzustimmen und dabei bestehende Sicherheits- und

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Präventionskonzepte sowie das Verhalten von Fangruppen zu berücksichtigen sind.

Der Motionär will den Regierungsrat beauftragen dafür zu sorgen, dass beim Erlass eines Alkoholverbots bei Hochrisikospielen dieses für alle Zuschauerinnen und Zuschauer, auch für diejenigen des VIP-Sektors, gilt. Er weist zur Begründung auf das Gebot der Rechts- gleichheit hin. Gerade bei Einschränkungen von Freiheitsrechten dürfe keine Zweiklas- sengesellschaft entstehen.

Wie erwähnt enthält der Konkordatstext die Möglichkeit von Einschränkungen des Alko- holverkaufs. In den beiden Musterbewilligungen sowie den Merkblättern erfolgt eine erste grundlegende Richtungsweisung, wonach Alkoholverbote bzw. -einschränkungen nur bei Hochrisikospielen, mithin bei Rot eingestuften Spielen, erwogen werden sollen, nicht aber bei Orange oder Grün eingestuften Spielen. Ferner wird in beiden Musterbewilligungen vorgeschlagen, die VIP-Sektoren von Alkoholverboten auszunehmen, dies zum Einen deshalb, weil die Tische dort für die ganze Saison gemietet werden und damit Ausweich- bewegungen gar nicht erst möglich sind, und zum Anderen in Berücksichtigung der wirt- schaftlichen Interessen der Klubs.

Es liegt nach Auffassung des Regierungsrates auch im Lichte des von verschiedener Seite geforderten Verursacherprinzips auf der Hand, dass Gästezonen mit davon ausgehendem Gefährdungs- und Gefahrenpotenzial anders zu behandeln sind als VIP-Zonen. So sind in der Vergangenheit beispielsweise von VIP-Sektoren aus noch nie Absperrgitter gegen andere Gäste geworfen oder pyrotechnische Gegenstände abgefeuert worden.

Erklärtes Ziel sämtlicher Auflagen soll es sein, einschränkende Massnahmen auf das ab- solut Nötigste zu beschränken mit der Absicht, je länger je weniger Spiele als Hochrisiko- spiele einstufen zu müssen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat im Lichte der vorstehenden Ausführungen, die Motion abzulehnen.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Andreas Blaser, Steffisburg (SP). Mir ist bewusst, dass die vorliegende Motion nicht höchste staatspolitische Bedeutung hat. Aber auf der andern Seite ist mir auch bewusst, dass solche Ein- schränkungen das Volk, respektive vor allem die Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveran- staltungen bewegt. Ich habe dem Hooligan-Konkordat zugestimmt und bin nach wie vor überzeugt, dass das Konkordat aus meiner Sicht leider nötig ist. Ich bin mit dem Regierungsrat einig, dass Ein- schränkungen im Bewilligungsverfahren nur bei Hochrisikospielen im Bereich rot ausgesprochen werden sollen. Ich gehe auch davon aus, dass dies pro Saison nur wenige, hoffentlich sehr wenige Spiele sein werden. Ich gehe auch davon aus, dass die Mannschaften von Basel, Zürich, eventuell St. Gallen oder Sion kommen werden. Aber – und hier habe ich eine andere Meinung als der Regie- rungsrat – ein verfügtes Alkoholverbot soll für alle ZuschauerInnen gelten.

Mit der Begründung der Regierung habe ich etwas Mühe. Sie ist für mich abenteuerlich, ja zum Teil sogar abstrus. Es wird argumentiert, dass im VIP-Sektor noch nie ein Absperrgitter gegen andere ZuschauerInnen geworfen wurde. Das stimmt, doch es ist auch kein Wunder. Wer schon im VIP- Sektor war – und ich war auch schon ein- oder zweimal anwesend – weiss, dass es dort gar keine Absperrgitter gibt. Das ist der eine Punkt, der meines Erachtens seriöser hätte formuliert werden sollen.

Die zweite Argumentation, nämlich dass die Tische im VIP-Sektor für die ganze Saison gemietet seien, stimmt zwar, ist aber nicht stichhaltig. Entschuldigen Sie; es gibt viel mehr YB-Saisonkarten- Besitzer, die einen Sitzplatz auch für die ganze Saison gemietet haben, und ich bin überzeugt, dass diese Einnahmen für YB wohl wichtiger sind als diejenigen der Tische im VIP-Sektor.

Das Verursacherprinzip wurde in der Antwort des Regierungsrates erwähnt. Es ist meines Erach- tens ein wichtiger rechtlicher Aspekt in dieser Motion, doch es greift hier wirklich zu kurz. Nehmen wir beispielsweise einen YB-Match; hoffentlich mit einem ausverkauften Stadion, also mit 30 000 Zuschauern. Dann ist doch auch klar, dass nur von einem kleinen Sektor, von der Fangruppe der Heimmannschaft und auch von Besuchern ein Gefährdungs- und Gefahrenpotenzial ausgeht. Alle andern Zuschauer, und das sind 29 000 oder mehr, stellen absolut keine Gefahr dar. Es sind Zu- schauerInnen wie Sie, wie ich und du. Ich glaube, wenn wir an einen YB-Match gehen, sind wir meistens nicht in einer VIP-Loge, sondern eben unter diesen ZuschauerInnen. Diese sind alle be-

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troffen und nur ein paar wenige in den VIP-Sektoren nicht. Das kann nicht sein.

Mein Fazit: Alkoholverbote sollen wirklich nur die Ultima Ratio sein. Das Ziel muss sein, dass mög- lichst keine Alkoholverbote ausgesprochen werden müssen. Aber wenn eines ausgesprochen wird, gilt es nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung für alle ZuschauerInnen. Zum Schluss vielleicht noch eine kleine Randbemerkung. Ich kann mir vorstellen, dass gewisse Politikerinnen und Politi- ker, die vielleicht für diese Auflagen verantwortlich sind, auch die VIP-Loge aufsuchen. Wenn sie dort keinen Alkohol bekommen, dann werden sie vielleicht diese Einschränkungen auch weniger aussprechen. Das Ziel der Motion ist erreicht, wenn auch dies vernünftig gehandhabt wird.

Präsident. Wie der Motionär gesagt hat, ist das Geschäft nicht von höchster staatspolitischer Be- deutung, dafür ist die Rednerinnen- und Rednerliste umso länger. Ich gebe Herrn Schürch für die SVP das Wort.

Jürg Schürch, Huttwil (SVP). Bekanntlich haben wir in der Märzsession mit grosser Mehrheit und zu Recht, dem Konkordat für Massnahmen gegen Gewalt an Sportanlässen zugestimmt. Bei soge- nannten Hochrisikospielen im Fussball oder Eishockey kann ein Alkoholverbot in den Fanzonen ausgesprochen werden. Der Motionär stösst sich nun daran, dass dies bei solchen Spielen für den VIP-Bereich nicht gilt. Er sagt, dass dies dem Gebot der Gleichbehandlung widerspreche. Meine Fraktion und ich als grosser Hockey- und Fussballfan finden es völlig übertrieben und deplaziert, die sogenannte VIP-Zone bei Hochrisikospielen ebenso mit einem Alkoholverbot zu belegen.

Gerade diese Zone ist wirtschaftlich für die Klubs von grosser Bedeutung. Andreas Blaser hat vor- hin gesagt, er sei grossmehrheitlich auf der Tribüne zu finden, genau wie ich natürlich auch. Das ist von grosser Bedeutung, weil Sponsoren sehr oft Gäste einladen, seien es Bekannte, Geschäfts- partner oder eben auch Leute aus der Politik. Solches haben sicher auch viele von Ihnen erlebt.

Man geniesst nicht nur das entsprechende Fussball- oder Eishockeyspiel. Man kann vielleicht bei einem Gläschen Wein, einem kleinen Bier, einem Schluck Prosecco oder einem Schluck Wasser auch persönliche oder geschäftliche Kontakte pflegen. Das ist sehr wichtig. Die Konferenz der Kan- tonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der unser engagierte und kompe- tente Polizeidirektor Hans-Jürg Käser vorsteht, hat ein Muster einer Rahmenbewilligung für die Klubs geschaffen, damit die Bedingungen einheitlich angewendet werden. In der Vergangenheit, Res, gab es übrigens noch nie Schlägereien oder Zwischenfälle mit pyrotechnischen Gegenständen in den VIP-Zonen. Jedenfalls habe ich noch von keinem solchen Vorkommnis gehört, oder liege ich falsch? Gerade deshalb darf man das Fass nicht mit einer Massnahme, die wirklich nicht ange- bracht ist, überlaufen lassen. Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.

Christoph Grimm, Burgdorf (glp). Im März dieses Jahres haben wir über das Konkordat abge- stimmt. Mit einem klaren Mehr haben wir Ja gesagt. Man soll die Möglichkeit haben, allfällige Mass- nahmen zu vollziehen und zwar nur dann, wenn ein Spiel rot deklariert ist. Bei einem orangen Spiel wird es vielleicht ganz kleine Einschränkungen geben, aber bei einem roten Spiel wird der Alkohol- konsum eingeschränkt. Die Gegner selber sagten damals, dass sie sich gegen irgendeine General- einschränkung wehren. Und jetzt kommt mit dieser Motion genau die Forderung, dass man den Alkoholkonsum mit einer generellen Einschränkung versehen soll. Es ist erwiesenermassen noch nie vorgekommen, dass in der VIP-Loge wegen Alkoholkonsum eine Schlägerei losgegangen ist.

Die Antwort der Regierung überzeugt die glp-CVP-Fraktion. Wir wollen keine Generaleinschränkun- gen. Wir wollen nur in Ausnahmefällen eine Einschränkung. Das ist uns sehr wichtig und ich glaube, da ist der Polizeidirektor mit uns einig. Res Blaser hat vorher die Antwort eigentlich schon gegeben.

Es ist klar, dass solches geregelt werden muss. Wir brauchen diese Motion nicht. Das Konkordat regelt nur die Ausnahmefälle. Die grossen Verlierer wären die Stadionbesitzer und wir wollen diesen nicht zusätzlich Handschellen anlegen. Die glp-CVP-Fraktion bittet Sie, diese Motion abzulehnen.

Ursula Marti, Bern (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion unterstützt diese Motion grossmehrheitlich.

Da wir bekanntlich auch in allen andern Lebensbereichen eine Zweiklassengesellschaft ablehnen, tun wir dies auch im vorliegenden Fall. Ganz getreu dem SP-Motto «für alle statt für wenige». Wenn schon ein Verbot, dann muss es für alle gelten. Es soll nicht für wenige eine Ausnahme geben, das verstehen wir unter Fairplay. Fussball ist ein Volkssport. Auf dem Rasen sind alle gleichgestellt. Bei den Zuschauern soll es auch so sein. Die Fans sind solidarisch miteinander, egal wie teuer der Platz ist.

Der Regierungsrat ist gegen diese Motion und argumentiert damit, dass im VIP-Bereich noch nie

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Absperrgitter herumgeworfen oder Pyros abgefeuert wurden. Ja, aber auch auf den günstigen Plät- zen haben wohl die wenigsten je einen Pyro angezündet, geschweige denn ein Absperrgitter he- rumgeworfen. Sich schlagen tun auch nur die wenigsten. Und trotzdem unterliegen jetzt alle dieser Kollektivstrafe. Noch ein Wort zu den wirtschaftlichen Interessen. Auch ohne Alkohol kann man ein attraktives Buffet bereitstellen und man soll die VIP-Gäste nicht von den unschönen Realitäten des Lebens, die es eben gibt, abschirmen. Sie sollen sich auch damit auseinander setzten, warum ihr Buffet alkoholfrei ist.

Blaise Kropf, Bern (Grüne). Der Ratspräsident hat es vorhin gesagt. Es ist nicht ein Vorstoss von allzu grosser staatspolitischer Bedeutung, und entsprechend hält sich die Begeisterung der Grünen über diesen Vorstoss in gewissen Grenzen. Es ist vielleicht die Ironie des Schicksals, dass ausge- rechnet ein Konkordatsbefürworter diesen Vorstoss eingereicht hat. Ich denke nämlich, dass dieser Vorstoss sehr deutlich aufzeigt, welche Probleme dieses Konkordat mit sich bringt. Es ist ein Kon- kordat, das eine sehr grosse Menge an Sportfans betrifft, obwohl für die Ausschreitungen an Sport- veranstaltungen nur eine ganz kleine Teilmenge davon verantwortlich ist. Gleichzeitig nimmt dieses Konkordat eine nicht unerhebliche und willkürlich bestimmte Ergänzungsmenge von den mit dem Konkordat verbundenen Einschränkungen aus. Ich glaube, genau diese Problematik wird mit dem vorliegenden Vorstoss eindrücklich vorgeführt.

Ich möchte ein paar Punkte aus der Antwort des Regierungsrats aufnehmen, von denen ich finde, dass sie genau dies unterstreichen. Der Regierungsrat bringt die lokalen Verhältnisse, die in den Empfehlungen der KKJPD aufgeführt sind, in ein Verhältnis mit dem VIP-Sektor. Ich denke, die lo- kalen Verhältnisse haben mit solch sozio-demographischen Zusammensetzungen von bestimmten Fangruppen überhaupt nichts zu tun. Es ist richtig, dass man auf die lokalen Verhältnisse Rücksicht nehmen soll, aber dies erlaubt noch gar keine Aussage darüber, für welchen Bereich in einem Sta- dion solche Massnahmen gelten sollen. Das zweite Element hat der Motionär bereits aufgenom- men. Die Tische im VIP-Sektor seien für die ganze Saison reserviert, Ausweichbewegungen seinen nicht möglich. Ich weiss nicht, was hier unter Ausweichbewegungen verstanden wird: dass man anderswo Alkohol konsumieren kann? Man kann allerdings feststellen, dass für normale Matchbe- sucherinnen und -besucher, solche die sich nicht in einem VIP-Sektor befinden, auch keine Aus- weichmöglichkeit besteht. Man kann nicht anderswo sein Bierchen oder seinen Prosecco trinken gehen. Also wird hier ein Argument vorgebracht, das für die Gesamtheit der Sportveranstaltung gilt und sicher nicht als Argument für die dargestellte Situation vorgebracht werden kann.

Das dritte Element ist das Verursacherprinzip, auf das haben bereits meine Vorrednerinnen und Vorredner mit Recht hingewiesen. Ich finde, das Verursacherprinzip gut. Insofern könnte man sa- gen, dann müsste man den VIP-Sektor vom Alkoholverbot ausnehmen. Aber dann müsste man konsequenterweise auch einen riesigen Teil ausserhalb des VIP-Sektors von diesen Massnahmen ausnehmen. Denn diejenigen, die für die Gewalt an solchen Veranstaltungen verantwortlich sind, machen auch nur einen ganz kleinen Teil der Matchbesucherinnen und Matchbesucher ausserhalb der VIP-Sektoren aus.

Vor diesem Hintergrund denke ich, dass genau das, was Res Blaser mit seinem Vorstoss hier auf- wirft, ideal aufzeigt, welche Probleme und Ungleichheiten mit diesem Konkordat verbunden sind. Ich hoffe, dass die Stimmbevölkerung solche Überlegungen bei der Abstimmung zu dieser Vorlage auch berücksichtigen wird. Zu dieser Motion an sich: Ein Teil unserer Fraktion wird diesen Vorstoss im Sinne der Überlegungen von Res Blaser unterstützen, um Gleichbehandlung und Rechtsgleich- heit sicherzustellen. Ein Teil wird dieser Motion nicht zustimmen oder sich enthalten.

Hans Baumberger, Langenthal (FDP). Der Motionär verlangt, dass ein Alkoholverbot bei Hochrisi- kospielen für alle Zuschauer gilt, auch für diejenigen in der VIP-Zone. Begründet wird das mit einer angeblichen Zweiklassengesellschaft, die andernfalls hier entstehen könnte. Unseres Erachtens schiesst der Motionär über das Ziel hinaus. Erstens würden solche Auflagen der Bewilligungsin- stanz die Möglichkeit nehmen, abgestufte Verbote auszusprechen, zum Beispiel nur für bestimmte Fanbereiche und für das übrige Stadion nicht. Und anderseits würde ein solches allgemeines Ver- bot in die Vertragsfreiheit zwischen Stadionbetreiber und Sponsoren eingreifen und damit zu neuen rechtlichen Problemen führen. Zu diskutieren wäre noch, wie schwer ein solches abgestuftes Alko- holverbot tatsächlich als Eingriff in die Freiheitsrechte wiegt. Die FDP-Fraktion lehnt diese Motion einstimmig ab.

Patrick Gsteiger, Eschert (EVP). Notre collègue Andreas l'a dit lui-même, cette motion n'est pas

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capitale au niveau politique. Mais, n'est-ce pas aussi le rôle de la politique de fixer des règles de vie en société ? Cette situation, donc ce déficit au niveau de l'égalité de traitement crée un certain ma- laise dans le groupe évangélique, et nous sommes très partagés au niveau de nos opinions. Est-il nécessaire de mettre en opposition la préservation d'éventuels intérêts économiques avec une so- ciété à deux vitesses, même si c'est momentané lors de certains matchs à risque, nous ne le pen- sons pas. Une faible majorité de notre groupe veut régler les dysfonctionnements du concordat et soutiendra cette motion, et nous pensons que c'est bien de le faire ainsi.

Ueli Spring, Lyss (BDP). Das oberste Ziel muss sein, dass wir praktisch keine roten Spiele, keine so genannten Hochrisikospiele haben werden. Das haben wir nun mehrmals gehört. Damit würde sich auch das Anliegen der Motion hier erübrigen. Aber das Anliegen ist an und für sich ein Verhält- nisblödsinn. Es ist tatsächlich so, dass in den VIP-Logen keine Pyros gezündet werden. Es werden auch keine Materialien herumgeworfen, und ich rede hier nicht von Absperrgittern. Es ist aber auch eine Tatsache, dass direkt nach einem Spiel, ausserhalb der Stadien, unter Alkoholeinfluss eben sehr viel geschieht. Hier widerspreche ich der Sprecherin der SP-JUSO-PSA-Fraktion.

Ein gewisses Verständnis habe ich für diese Motion, wenn man etwa Reaktionen aus der Bevölke- rung hört. Das ist es, was etwa am ehesten angesprochen wird. Sie profitieren davon, aber die Leu- te haben alle das Gefühl, wir hätten als Grossräte VIP-Dauerkarten. Doch dies ist einfach nicht der Fall. Und dies muss man immer wieder sagen. Ja, gut, Herr Fuchs, es ist wohl schon möglich, dass Sie eine haben, aber die meisten hier im Grossen Rat haben sicher keine, jedenfalls nicht vom Kan- ton, und ich hoffe, auch Sie nicht. Wenn man die Leute aufklärt, merkt man sofort, dass sie zum Teil etwas falsch informiert sind. Unsere Fraktion wird diesen Vorstoss ablehnen.

Präsident. Nun als Einzelsprecher Herr Etter.

Jakob Etter, Treiten (BDP). Zuerst eine Vorbemerkung: Ich gratuliere Herrn Grossratspräsident Antener zu seiner Silbernen Hochzeit, die er gestern feiern konnte.

Nun zur Motion. Betrachten wir die ganze Angelegenheit einmal sachlich, objektiv und ganz nüch- tern. Res Blaser, du bist Schulleiter. Stell dir einmal vor, ihr habt ein Schulfest mit Alkohol, und eine Klasse randaliert, schlägt die Scheiben ein und verschmiert das Schulhaus. Du weisst genau, wel- che Klasse es ist. Wen bestrafst du nun? Bestrafst du diese Klasse, ihren Klassenlehrer oder be- strafst du den ganzen Lehrkörper? Das ist die Frage und der Vergleich bei dieser Situation. Ich ha- be noch nie erlebt, wie andere schon gesagt haben, dass in der VIP-Loge randaliert wurde, mit oder ohne Alkohol. Wo sind wir eigentlich? Wer am Montag in der Ausstellung Qin war, hat dort von der ungeteilten Strafe erfahren. Wenn in einem Dorf etwas geschehen ist oder jemand straffällig gewor- den ist, dann wurde das ganze Dorf bestraft, inklusive dessen Verwaltung und Regierung, und nicht nur der Betreffende. Doch dies geschah 221 Jahre vor Christus. Nun leben wir gut zweitausend Jahre später. Es kann doch nicht sein, dass der ganze VIP-Bereich beim Essen kein Glas Wein trinken darf, nur weil im Stadion ein paar Chaoten randalieren. Behalten wir doch die Realität im Auge, Kollektivstrafen sind nicht mehr angebracht. Vor allem müssen wir verhindern, dass die Gäs- te im VIP-Bereich mit gewalttätigen Chaoten verglichen und in denselben Topf geworfen werden.

Diese Motion ist entschieden abzulehnen, und ich möchte Ihnen beantragen, dies auch mit Über- zeugung zu tun.

Carlo Kilchherr, Thun (SVP). Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. Es ist «verruckt», dass wir darüber sprechen müssen. Am 19. September spielt der FC Thun gegen SK Rapid Wien. Internati- onal. Ich lade Res Blaser in die VIP-Lounge ein, dann kann er sich überzeugen, dass es dort ganz friedlich zu und her geht.

Adrian Wüthrich, Huttwil (SP). Ich war sehr kritisch gegenüber dem Vorschlag von Res Blaser.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die UEFA kann einfach mit einem Federstrich sagen, liebe Klubs, wenn ihr ein Europaspiel habt, dann gilt auch Alkoholverbot im ganzen Stadion und offenbar auch bei der VIP-Loge. Seit ich dies weiss, unterstützte ich diesen Vorstoss.

Andreas Blaser, Steffisburg (SP). Ja, hier habe ich etwas provoziert. Aber so rumort es im Volk eben auch. Man beginnt sachlich, und dann merkt man, dass es Ungerechtigkeiten gibt. Jakob Et- ter, das Problem von meiner Schule gibt es nicht. Mein Schulareal ist eine alkohol- und drogenfreie Zone, daher ist es ein hypothetisches Beispiel. Es ist schon lange her, dass du in der Schule warst.

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Ich weiss nicht, was ihr jeweils gemacht habt. Man kann wirklich glauben, dass diese VIP-Lounge nur existiert – ich sage es jetzt etwas provokativ – wenn man Cüpli trinken kann, Rotwein oder Bier.

«Hüenervogu», diese Leute können doch auch in eine VIP-Lounge gehen, wo es Traubensaft gibt, das halte ich auch einen Match lang aus. (Heiterkeit). Stilisieren Sie doch nicht ein Problem hinauf!

Als wäre es ein Schaden für die Wirtschaft, wenn man zweimal 45 Minuten lang nichts trinken kann.

Oder gibt es dort nur «Alkis»? Nein das stimmt nicht, ich war nämlich auch schon dort. (Heiterkeit) Blaise Kropf, ja, wir kommen zum gleichen Schluss. Ich bin der Meinung, dass es ein Konkordat braucht, und ich glaube, wir sind uns einig, dass wir eine Gleichbehandlung haben möchten. Ver- tragsfreiheit, das verstehe ich nicht ganz. Man kann auch Verträge einschränken, Nutzung ein- schränken. Was das mit Vertragsfreiheit zu tun haben soll, leuchtet mir nicht ein.

Ich weiss nun etwa, wie die Abstimmung herauskommt. Aber ich wäre doch froh, wenn diejenigen die Motion annehmen, die nach dieser Diskussion finden, es sei doch nicht richtig, wenn man die VIP-Lounge anders behandelt.

Hans-Jürg Käser, Polizei- und Militärdirektor. Die Diskussion über das Hooligan-Konkordat möchte ich nicht wieder aufleben lassen. Nicht der Kanton Bern wird über ein solches Alkoholverbot befinden oder nicht befinden. Wenn das Konkordat beim Referendum angenommen wird, wie in Zürich, dann werden solche Spiele nach den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) behandelt. Dann wird jedes Spiel an seinem Sta- dionstandort vorbereitet, wie dies schon heute in Bern der Fall ist. Am Vorbereitungstisch sind der Stadionbetreiber, der Club, die Kantonspolizei, die Fanclubs und vor allem die Stadt oder Gemeinde vertreten. Letztere sind ja massgebend, denn die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit liegt bei der Gemeinde. Das haben wir gestern Abend zwei Stunden in epischer Länge diskutiert. Die Verantwortung liegt bei den Gemeinden!

Ich habe mit Gemeinderat Reto Nause über die Frage des Alkoholkonsums gesprochen. Er sagt, dass er sicher in einer ersten Phase bei Hochrisiko-Spielen die Alkoholausgabe auf Light-Bier be- schränken werde. Und hier geht es ja nur um solche Spiele. Nun kann doch an jedem Standort nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip, nach Augenmass eine Lösung gefunden werden, die Sinn macht. Sie wissen ja haargenau – auch die Gegner des Konkordats – dass es gar nicht um die Be- strafung der Zuschauer geht. Es geht nur darum, gewaltbereite Stadionbesucher fern zu halten, damit die Polizei-Einsatzkräfte und dadurch die Kosten markant reduziert werden können. Ich habe vom Grundsatz her Verständnis für das Anliegen von Herrn Grossrat Blaser. Ihnen geht es um Ge- rechtigkeit. Man kann sich einfach fragen, ob die grosse Menge der Zuschauer wegen einigen Cha- oten bestraft werden soll. Aber einige wenige Chaoten sind eben diejenigen, welche durch ihr Ver- halten die gewaltigen Kosten generieren. Deswegen soll ja das Konkordat verschärft werden. Ich habe den Eindruck, dass die Haltung der Regierung in dieser Frage, vor dem Hintergrund der Ge- schichte rund um das Konkordat, nachvollziehbar ist.

Präsident. Nun stimmen wir ab. Wer die Motion Blaser überweisen will, stimmt Ja. Wer sie ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 39

Nein 99

Enthalten 8

Präsident. Sie haben diese Motion abgelehnt.

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