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Mittwoch (Vormittag), 11. September 2013 Polizei- und Militärdirektion 106 2013.0291 Motion 058-2013 Bhend (Steffisburg, SP) Motorfahrzeugsteuern: Ökologische Anreize bei tieferen Ansätzen

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Sitzungstitel7 2013.0291 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 11. September 2013

Polizei- und Militärdirektion

106 2013.0291 Motion 058-2013 Bhend (Steffisburg, SP) Motorfahrzeugsteuern: Ökologische Anreize bei tieferen Ansätzen

Vorstoss-Nr: 058-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 11.03.2013

Eingereicht von: Bhend (Steffisburg, SP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 1

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 03.07.2013

RRB-Nr: 929/2013

Direktion: POM

Motorfahrzeugsteuern: Ökologische Anreize bei tieferen Ansätzen Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

1. Das Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge soll erneut überarbeitet und dem Grossen Rat vorgelegt werden.

2. Dabei sollen das Resultat der Volksabstimmung vom 23. September 2012 berücksichtig und die beschlossenen Steuersenkungen in der Summe vollumfänglich beibehalten werden.

3. Die überarbeitete Vorlage soll jedoch die ursprünglich vorgesehenen ökologischen An- reize hin zu verbrauchsärmeren Fahrzeugen enthalten.

4. Insbesondere ist von der degressiven Ausgestaltung der Normalsteuer abzusehen.

Begründung:

In der Volksabstimmung vom 23. September 2012 hat sich die Mehrheit des Grossen Rats hinter seine eigene Vorlage gestellt, die die Besteuerung der Motorfahrzeuge nach ökolo- gischen Grundsätzen ausrichtete. Der Ausgang der Abstimmung ist bekannt: Es setzte sich der Volksvorschlag durch, der den Motorfahrzeughalterinnen und –haltern eine Steu- erreduktion von rund einem Drittel gegenüber den damals geltenden Sätzen bescherte.

Die in der Abstimmung von den Gegnern der Grossratsvorlage geführte Kampagne richte- te sich fast ausschliesslich gegen die hohe Steuerlast im Kanton Bern. Dieses Argument war schliesslich der Grund für die Annahme des Volksvorschlags. Die Schaffung von öko- logischen Anreizen, wie sie in der Grossratsvorlage vorgesehen war, war bei weiten Teilen der Bevölkerung unbestritten.

Es ist deshalb angebracht, das Gesetz nun auf denjenigen Stand zu bringen, der den Wil- len der Bevölkerung widerspiegelt.

Antwort des Regierungsrats

Im September 2012 wurde in der Volksabstimmung die Vorlage «Ecotax» des Grossen Rates abgelehnt und der Volksvorschlag «Steuerliche Entlastung der Strassenfahrzeuge im Kanton Bern» angenommen. Die Änderungen sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Volksabstimmung seine Grundstossrichtung be- kannt gegeben, an welcher er nach wie vor festhält. Diese ginge in der Richtung einer öko- logischeren Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer.

(2)

Geschäfts-Nr.: 2013.0291 Seite 2/2

Zu Ziffern 1 bis 3

Bei der Vorlage des Grossen Rates zur Motorfahrzeugsteuer stand die Lenkungswirkung beim Kauf von Neufahrzeugen im Vordergrund. Es war vorgesehen, dass energieeffiziente und verbrauchsarme Personenwagen während dem laufenden Jahr und den drei folgen- den Jahren ab der ersten Inverkehrssetzung steuerlich begünstigt und Fahrzeuge mit ho- hem Verbrauch und Schadstoffausstoss stärker belastet werden.

Der Volksvorschlag hingegen setzte die Senkung der Motorfahrzeugsteuer ins Zentrum.

Der Hinweis des Motionärs, wonach die Schaffung von ökologischen Anreizen, wie sie in der Grossratsvorlage vorgesehen war, bei weiten Teilen der Bevölkerung unbestritten blieb, kann vor diesem Hintergrund nicht ohne Weiteres bestätigt werden. Neben der Sen- kung der Motorfahrzeugsteuern war der Verzicht auf Zuschläge und die reduzierte Einfüh- rung der Vergünstigungen ein ebenso wesentlicher Teil der in der Volksabstimmung ange- nommenen Vorlage und somit des Volkswillens. Dies verdeutlicht u.a. der Wortlaut der Abstimmungsparolen des Referendumskomitees: «Keine ungerechten Strafsteuern im Kanton Bern! Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll bei Fahrzeugen der Energieeffizienz- Kategorie E, F und G ein zeitlich unbefristeter Steuerzuschlag von bis zu 60 Prozent erho- ben werden! Grosse und schwere Allradfahrzeuge, Grossraumfahrzeuge und Fahrzeuge für schweren Anhängerbetrieb werden mit dieser Strafsteuer extrem stark zur Kasse gebe- ten. Das ist ungerecht.».

Zu Ziffer 4

Die Motion verlangt, dass in einer neuen Vorlage von der degressiven Ausgestaltung der Normalsteuer abzusehen sei. Würde die Degression aufgegeben und eine lineare oder gar progressive Besteuerung gewählt, würde dies alle Fahrzeuge betreffen, welche mehr als 1‘000 Kilogramm Gesamtgewicht aufweisen. Die Abweichungen der Steuerbeträge wären für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht im Einzelfall klein, dürften für den einzelnen Steu- erpflichtigen aber als störend empfunden werden.

Die Steuerbelastung für schwerere Fahrzeuge wie Lastwagen, Sattelschlepper und An- hänger ist nach der Steuersenkung im Kanton Bern im Vergleich zu den meisten anderen Kantonen unterdurchschnittlich. Der Verzicht auf die Degression würde vor allem auch diese gewerblichen Fahrzeuge treffen. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3500 kg müsste ein anderes System als Grundlage verwendet werden.

Durch die degressive Besteuerung werden heute zwar auch die grossen und schweren, ökologisch zum Teil fragwürdigen Allradfahrzeuge (Offroader), die Grossraumfahrzeuge und Fahrzeuge für Anhängerbetrieb – welche durch den Volksvorschlag explizit von einem Steuerzuschlag ausgenommen wurden – unterdurchschnittlich belastet. Der Verzicht auf die Degression würde hier von vielen Stimmberechtigten wohl als Einführung eines «Ma- lus» durch die Hintertür und somit als eine Missachtung des Willens des Stimmvolkes ver- standen.

Nachdem die Bevölkerung im letzten Jahr über zwei Vorlagen abstimmen konnte, erachtet es der Regierungsrat als verfrüht, bereits jetzt wieder Arbeiten in einem grossen Umfang für eine erneute Revision der Motorfahrzeugsteuergesetzgebung aufzunehmen. Die Erfah- rungen mit dem neuen Gesetz sind abzuwarten. Der Regierungsrat wird gestützt auf diese Erfahrungen Überlegungen anstellen, ob allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anpassungen zu prüfen sind.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Präsident. Die Motion Bhend, Traktandum 106, wurde zurückgezogen.

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