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Dienstag (Vormittag), 19. November 2013 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 14 2011.1699 Verfassung Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative "Mühleberg vom Netz"

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Sitzungstitel7 2011.1699 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 19. November 2013

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

14 2011.1699 Verfassung

Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative "Mühleberg vom Netz"

Beilage Nr. 31 Fortsetzung

Präsident. Ich begrüsse Sie zu diesem zweiten Sessionsmorgen. Ich begrüsse auch die Frau Bau- direktorin. Wir sind bei der Beratung des Grossratsbeschlusses betreffend die Verfassungsinitiative

«Mühleberg vom Netz» bei den Fraktionsvoten verblieben. Vier Sprecherinnen und Sprecher sind noch angemeldet. Ich bitte Sie, sich etwas ruhiger zu verhalten. Für die EVP-Fraktion hat Grossrat Aeschlimann das Wort.

Martin Aeschliman, Burgdorf (EVP). Ich finde, das vorliegende Geschäft hat es verdient, dass die gestrige Debatte gründlich fortgesetzt wird – gestern ging es, bedingt durch den Vorsprung im Zeit- plan, auf einmal etwas gar schnell. Das Thema scheint mir zu bedeutend zu sein, um es in der Ru- he vor dem «ASP-Sturm» noch schnell erledigen zu können. Oder führt gar die Debatte um die Landeshymne im Musikunterricht zu grösseren rhetorischen Ausschlägen am Rednerpult als die Frage einer derart bedeutenden energiepolitischen Weichenstellung? In 30 Jahren, wenn Sie das KKW als Mahnmal, vielleicht als Museum für technologische Verirrungen, mit Ihren Enkeln und Ur- enkeln besuchen werden, können Sie ihnen sagen, dass Sie bei einem historischen Entscheid da- bei gewesen sind. Sie brauchen ihnen dann nicht zu sagen, dass Sie damals am Rednerpult von

«obsolet» und «quer in der Landschaft» gesprochen und insgeheim gehofft haben, diese strahlende Technologie möge noch lange für Strom sorgen. Andernfalls würden Ihre Enkelinnen und Enkel den Kopf schütteln und vielleicht nicht mehr so schnell wieder einen Ausflug mit Oma oder Opa unter- nehmen.

Die Abschaltung des KKW Mühleberg – der Niedergang einer technologischen Epoche – hat histo- rischen Charakter. Erlauben Sie mir den Vergleich zwischen dem Politischen und dem Technologi- schen. Die Abschaltung des KKW Mühleberg ist fast vergleichbar mit dem Fall der Berliner Mauer, als ein ganzes Gesellschaftsmodell von den politischen und ökonomischen Realitäten überholt wur- de. In der Debatte um das KKW Mühleberg geht es um mehr als um ein Abschalten. Es handelt sich um einen erstmaligen Entscheid in der Schweiz, einen Entscheid mit Signalwirkung, um ein Ereig- nis, das in der Kernenergiebranche zu einer Kettenreaktion führen kann. Das ist fast schon eine Ironie des Schicksals.

Zunächst ein paar Worte zur Gültigkeit der Initiative: Die EVP-Fraktion hält sich an den Grundsatz, wonach im Zweifelsfall zugunsten der Volksrechte zu entscheiden sei. Das Rechtsgutachten von Andreas Auer, welches auf einen Präzedenzfall einer früheren Verfassungsinitiative aus dem Jahr 1998 verweist, hat unseres Erachtens die Frage der Gültigkeit genügend beantwortet.

Für die EVP-Fraktion ist es grundsätzlich wichtig, die Gunst der Stunde zu nutzen. Damit verbunden sind einerseits die tiefen Strompreise auf dem europäischen Markt, anderseits hohe Investitionskos- ten in Nachrüstungen, um endlich von dieser Risiko-Technologie loszukommen. Die Betroffenheit nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima, in deren Klima die Initiative zustande kam, ist längst verblasst und der Gleichgültigkeit des Alltags gewichen. Der Ausstieg aus der Kernenergie wird nicht zum Selbstläufer. Es sind ökonomische Realitäten, die der Kerntechnologie momentan zuset- zen und uns die Chance bieten, endgültig den Stecker zu ziehen. Dies auch im Bewusstsein, dass dieser Schritt noch ein jahrzehntelanges Nachspiel haben wird.

In der inhaltlichen Diskussion um die Initiative ging es der EVP-Fraktion ähnlich wie der Energiedi- rektorin Barbara Egger. Herz und Bauch hätten der Initiative aus den bereits erwähnten Gründen

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Abklärungen, wonach das Risiko nach Schadenersatzforderungen bei einem sofortigen Ausstieg gegeben sei, überzeugen. So wird die Hälfte der Fraktion der Initiative zustimmen, die andere Hälfte wird sie ablehnen. Ich persönlich werde der Initiative zustimmen.

Dem gestern behandelten Gegenvorschlag haben wir jedoch klar zugestimmt. Zudem hätten wir einen Abänderungsantrag vorbereitet gehabt, um das Abschaltdatum, nachdem jetzt der Unterneh- mensentscheid der BKW bekannt ist, auf das Jahr 2019 vorzuverlegen. Der Gegenvorschlag ist nun leider vom Tisch. Wir haben uns in der Fraktionssitzung gefragt, ob dieser überhaupt notwendig gewesen wäre, nachdem die unternehmerische Position der BKW nun vorliegt. Um ein realistisches Abschaltdatum politisch verbindlich festsetzen, hätten wir den Gegenvorschlag gerne zur Abstim- mung gebracht. Wir wissen alle, dass eine Unternehmung jederzeit auf Unternehmensentscheide zurückkommen kann. In diesem Saal haben wir bereits mehrmals gehört, dass es nicht Sache der Politik sei, ein Abschaltdatum festzulegen. Gerade von bürgerlicher Seite hörten wir, dass eine poli- tisch motivierte Laufzeitbeschränkung nicht sinnvoll sei. Die Unternehmen sollen die Laufzeiten un- ter Berücksichtigung der behördlichen Auflagen selber definieren können. Ich habe Frau Suzanne Thoma, CEO der BKW Gruppe, an der Kommissionssitzung dahingehend verstanden, dass es dar- um gehe, das KKW Mühleberg für den Langzeitbetrieb zu ertüchtigen, falls die BKW für einen Be- trieb über das Jahr 2017 hinaus nachrüsten würde. Es liegt in der Natur der Ökonomie, die Investiti- onen über möglichst lange Zeiträume zu amortisieren. Die Frage, wann endlich von dieser risikorei- chen Technologie Abstand genommen werden soll, wird uns von den Energieunternehmen nicht abschliessend beantwortet. Ein deutlicher Beleg dafür ist die Tatsache, dass bei Bundesrätin Doris Leuthard nach wie vor drei Gesuche, unter anderem mit Beteiligung der BKW, für den Bau neuer Kernkraftwerke hängig sind. Aber auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird, solange ein adäquater ingenieurtechnischer Aufwand betrieben wird, diese Frage nicht beant- worten.

Die Frage nach dem Schlusstermin dieser Technologie muss alleine von der Politik bzw. letztlich von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beantwortet werden. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen der Energiepolitik zu definieren. Für die EVP-Fraktion ist es unabdingbar, dass das ENSI die Sicherheitsauflagen unabhängig vom gefällten Unternehmensentscheid der BKW festlegt. (Der Präsident bittet den Redner zum Schluss zu kommen.) Bei den Sicherheitsmar- gen dürfen, gerade bei einer Überschreitung der theoretischen Lebensdauer, bei einer veralteten Bauweise und im Wissen um die nahende Desinvestition, keine Kompromisse gemacht werden. Die Sicherheit ist für die EVP kein Verhandlungsgut. (Der Präsident ermahnt den Redner nochmals, sein Votum zu beenden). Der Ausstieg ist das eine, die Frage, wie schmutzig dieser geschehen wird, das andere. Wir sind alle gefordert, damit wir den Umstieg auf erneuerbare Energien schaffen können.

Gerhard Fischer, Meiringen (SVP). Die SVP lehnt die Initiative klar ab und empfiehlt eine ableh- nende Haltung des Grossen Rats zu dieser. Die Argumente habe ich bereits gestern anlässlich der Begründung des Gegenvorschlags erwähnt. Entscheidend sind die Sicherheit und die Wirtschaft- lichkeit. Für die Sicherheit ist das ENSI verantwortlich, für die Wirtschaftlichkeit die Betreiberin BKW. Wie gestern bereits erwähnt, müssen die jährlich 3000 Gigawatt im Interesse der Versor- gungssicherheit irgendwie ersetzt werden. Die Lösung wird im Stromimport bestehend aus Kern- kraft-, Kohle und Gas bestehen. Meine Damen und Herren, der Klimawandel lässt grüssen! Ich er- innere Sie gerne daran: Auch wenn die BKW das Kernkraftwerk Mühleberg in sechs Jahren, im Jahr 2019, vom Netz nehmen wird, werden in der Schweiz immer noch vier Kernkraftwerke weiterlaufen.

In Europa werden weiterhin 164 Kernkraftwerke in Betrieb sein, darunter 58 in Frankreich. Weltweit werden immer noch über 450 Kernkraftwerke in Betrieb sein. Ob man es glaubt oder nicht: Es be- finden sich immerhin noch über 50 Kernkraftwerke im Bau, wovon 26 in China. Grossrat Christoph Grimm hat gestern gesagt, dass das Projekt «Grimsel 1E» die Lösung sei. Diesbezüglich muss ich immer wieder erwähnen, dass vielfach verkannt wird, dass beim Strom gewisse Rahmenbedingun- gen in Betracht zu ziehen sind. Strom beinhaltet die Produktion, den Transport und den Speicher.

Auch in Betracht gezogen werden müssen insbesondere die Leistung und die Menge. Das Kern- kraftwerk Mühleberg weist eine Leistung von 373 Megawatt und eine jährliche Produktion von rund 3000 GWh aus. Übrigens hat das Kernkraftwerk Mühleberg bis heute rund 100 000 GWh erzeugt.

Die Gesamtleistung der KWO beträgt rund 1200 MWh, was fast dreimal mehr ist als jene des KKW Mühleberg. Aber das ist die Leistung. Die Menge beträgt etwa 2300 GWh. Dies sind 75 Prozent der vom KKW Mühleberg produzierten Menge. Das Kraftwerk «Grimsel 1E» weist eine Leistung von 150 MWh auf, also 40 Prozent der Leistung des KKW Mühleberg. Der Produktionsgewinn beträgt

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15 bis 30 GWh, also 0,5 Prozent des im KKW Mühleberg produzierten Stroms. Das sind Tatsachen.

Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) gibt für 1 Prozent 155 Mio. Franken aus. Wenn wir dies auf 3000 GWh hochrechnen wie sie Mühleberg erzielt, belaufen sich die Kosten auf 23 Mrd. Franken.

Das müssen wir in Rechnung halten, anstatt zu behaupten, man könne das Kernkraftwerk Mühle- berg mit dem Projekt «Grimsel E1» ersetzen. In diesem Sinne lehnt die SVP die Initiative ab.

Präsident. Für die SP-JUSO-PSA-Fraktion hat Grossrat Hofmann das Wort. Ich bitte Sie, in den Ecken des Ratssaals etwas leiser zu sein oder Ihre Gespräche draussen zu führen.

Andreas Hofmann, Bern (SP). Zur Gültigkeit der Initiative sage ich nicht mehr viel. Zwar wurde sie in der Kommission bestritten, aber von einer deutlichen Mehrheit für gültig erklärt. Bisher habe ich keine Zweifel an der Gültigkeit gehört, weshalb wir diesen Punkt abhaken können. Die Auslegungs- dauer eines AKWs beträgt aus Sicht eines Herstellers 40 Jahre. Dies wurde in der Literatur eigent- lich immer so beschrieben. Es besteht eine Risikokurve in einer so genannten Badewannen-Form.

Das Risiko ist zum Einschaltzeitpunkt sehr hoch, sinkt aber danach und stagniert auf einem langen Feld, während dem das AKW relativ sicher ist. Am Schluss nimmt das Risiko wieder zu. Nach 41 Jahren ist klar, wo sich das AKW Mühleberg in der badewannenförmigen Risikokurve befindet, nämlich auf dem steilen Aufstieg des Risikos einer Katastrophe. Das muss man sehen. Hinzu kommt, dass Mühleberg im Gegensatz zu anderen AKW spezielle Risiken aufweist. Das ENSI hat bezeichnenderweise erst nach Fukushima bemerkt, wie unsicher Mühleberg ist. Dass dies vorher nicht bemerkt wurde, wirft nicht unbedingt ein gutes Licht auf das ENSI. Das AKW Mühleberg ver- fügt über kein zweites, von der Aare unabhängiges Kühlsystem. Zudem sind die Brennelemente in den Abklingbecken ungenügend geschützt. In einem der Fukushima-Werke – dieses war zum Zeit- punkt der Katastrophe ausgeschaltet – waren noch Kühlelemente vorhanden. Damit kam es zu ei- ner ähnlich grossen Katastrophe wie in den beiden in Betrieb befindlichen Werken. Die Kühlelemen- te wurden also sträflich vernachlässigt. (Der Präsident läutet die Glocke.) Insbesondere ist die Was- sersicherheit unterhalb einer Staumauer ungenügend. Diese zusätzlichen Risiken des AKW Mühle- berg allesamt zu eliminieren, würde eine Nachinvestition von rund 1 Mrd. Franken bedeuten. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass ein sofortiges Abschalten ökonomisch am besten wäre. Es sei denn, das ENSI würde sagen – und dies werden wir morgen wissen – das Werk könne ohne Nach- rüstung bis ins Jahr 2019 betrieben werden. Das würde bedeuten, dass wir im Kanton Bern eine grosse Risiko- und Versicherungsgesellschaft wären, ohne dergleichen überhaupt beschlossen zu haben. Mit den bisherigen Ausführungen habe ich begründet, weshalb die Initiative die momentan beste Lösung ist.

Der schweizerische Weg zum Atomausstieg ist einer der seltsamsten. In Deutschland ist der Ablauf viel klarer, indem etliche Werke abgeschaltet und für die verbleibenden begrenzte, definierte Lauf- zeiten beschlossen wurden. In der Schweiz weiss man überhaupt nicht, wie lange die AKW laufen.

Das AKW Mühleberg ist die Ausnahme – und hier haben wir einen Durchbruch erzielt. Es gibt Spe- kulationen, wonach die AKW in der Schweiz bis über 60 Jahre laufen könnten, wie es in den USA zur Mode geworden ist. Die USA zeigen auch mit ihrem Fracking-Verhalten, dass sie in Bezug auf die Energie eine Drogengesellschaft sind. Die Beschaffung erfolgt unabhängig von der Sicherheit.

Der Atomausstieg der Schweiz sollte schon lange von einem markanten Umstieg der Investitionstä- tigkeit begleitet sein. Das ist allerdings nicht der Fall und zeigt sich am besten anhand einer von der Schweizerischen Energiestiftung kürzlich veröffentlichten Rangliste von neun europäischen Län- dern. Darin geht es um die Produktion von Wind- und Sonnenenergie als Summe. Ich möchte Ihnen die entsprechende Rangliste der neun Länder anhand der vier Nachbarländer der Schweiz aufzei- gen. Den ersten Rang belegt Deutschland. Dort werden mit 950 kWh pro Person fünfzehnmal mehr Sonnen- und Windenergie produziert als in der Schweiz pro Kopf. Auf dem zweiten Rang befindet sich Italien mit 528 kWh pro Person. Österreich weist fünfmal mehr kWh – 322 kWh pro Person – auf als die Schweiz. Frankreich, ein Atomstaat par excellence, produziert mit 290 kWh pro Person, immer noch fünfmal mehr Sonnen- und Windenergie als die Schweiz. Die Schweiz belegt mit knapp 60 kWh pro Jahr hoffnungslos den letzten Rang. Es gibt keine andere Lösung, als die AKW abzu- schalten. Dann würde die Schweiz endlich aus dem Tiefschlaf der erneuerbaren Energien aufwa- chen.

Blaise Kropf, Bern (Grüne). Diese Debatte zur Initiative «Mühleberg vom Netz» hätte eigentlich denkbar einfach sein können. Wenn die BKW am 30. Oktober die Abschaltung des AKW Mühleberg per 2017 bekannt gegeben hätte, wäre uns die Abstimmung über die vorliegende Initiative wohl

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erspart geblieben. Die Energiedirektorin hat gestern zu recht gesagt, dass der Bevölkerung bei der Eröffnung der Atomkraftwerke eine Lebensdauer von 40 Jahren in Aussicht gestellt wurde. Genau dieses Lebensalter hat das AKW Mühleberg im letzten Jahr erreicht. Im Jahr 2017 würde es dieses Lebensalter sogar um 10 Prozent überschreiten. Eine Annahme der Initiative «Mühleberg vom Netz» hätte in diesem Szenario die Lebensdauer des AKW Mühleberg bestenfalls um zwei Jahre verkürzt – wenn überhaupt. Für die Grünen wäre mit dem Szenario Abschaltung 2017 jedenfalls klar gewesen, dass sich ein Engagement zugunsten der Initiative «Mühleberg vom Netz» wahrscheinlich nicht mehr aufgedrängt hätte. Die Grünen sind überzeugt, dass das Stilllegungsjahr 2017 die mit Abstand beste Lösung gewesen wäre. Erstens wären der BKW Nachrüstungsinvestitionen erspart geblieben und sie hätte sich per sofort zu 100 Prozent auf die Zukunft der erneuerbaren Energien konzentrieren können. Die 200 Mio. Franken, die gemäss Angaben der BKW für den Weiterbetrieb bis ins Jahr 2019 notwendig sind, wären jedenfalls besser in erneuerbare Energien investiert. Es wäre auch nicht falsch, wenn ein Teil der 200 Mio. Franken in zusätzliche Sicherheitsmassnahmen für die besonders gefährliche Stilllegungsphase des AKW investiert würde. Zweitens hätte der Ent- scheid für die Bevölkerung des Kantons Bern die schnellst möglichste Befreiung vom verantwor- tungslosen Risiko bedeutet. Mit dem Entscheid, das AKW Mühleberg bis ins Jahr 2019 weiter zu betreiben, bleiben die bekannten, eklatanten Sicherheitslücken vollumfänglich bestehen. Im Wissen darum, dass die letzten Jahre eines Atomkraftwerks immer auch die gefährlichsten sind, ist der Ent- scheid des Weiterbetriebs ohne eine substantielle Nachrüstung umso problematischer.

Noch ein drittes Argument: Mit dem Ausstiegsjahr 2017 wäre den Konsumentinnen und Konsumen- ten erspart geblieben, während zwei zusätzlichen Jahren Strom zu kaufen, der zu weit über den Marktpreisen liegende Kosten produziert wird. Die für die Instandhaltung und für den Betrieb bis ins Jahr 2019 benötigten 200 Mio. Franken werden die Kosten des Mühleberg-Stroms noch mehr in die Höhe treiben. Die Dummen sind und bleiben in diesem Szenario die privaten Haushaltungen und die kleinen KMU, welche die von der BKW diktierten Preise übernehmen müssen. Leider – und dies muss nochmals unterstrichen werden – hat die BKW anders entschieden, nämlich nicht für eine Abschaltung im Jahr 2017, sondern im Jahr 2019. Was ist von diesem Ausstiegsentscheid 2019 zu halten? Vorerst dies: Ein positiver Aspekt dieses Entscheids besteht darin, dass erst einmal ein konkretes, verbindliches Abschaltungsdatum auf dem Tisch liegt. Allerdings wirft dieser Entscheid zugleich Fragen auf. Die eidgenössische Nuklearaufsichtsbehörde ENSI hat vor einem Jahr, im Dezember 2012, gegenüber dem AKW Mühleberg klare Vorgaben hinsichtlich des Betriebs über das Jahr 2017 hinaus gemacht. Diese Vorgaben fordern unter anderem eine von der Aare unab- hängige Kühlwasserversorgung, ein erdbebenfestes Brennelementebecken-Kühlsystem und den Ersatz der Zugankerkonstruktionen für den Kernmantel. Die vom ENSI geforderten Nachrüstungsin- vestitionen hätten ein Investitionsvolumen von mehreren 100 Mio. Franken ausgelöst. Die BKW will sich allerdings – trotz Weiterbetrieb über das Jahr 2017 hinaus – auf Nachrüstungen im Betrag von 15 Mio. Franken beschränken. Alleine diese Grössenordnungen – 15 Mio. auf der einen und mehre- re 100 Mio. Franken auf der anderen Seite – zeigen auf, dass trotz des Weiterbetriebs des uralten Reaktors des AKW Mühleberg über sein 45. Altersjahr hinaus mit den erforderlichen Nachrüstungen massiv geknausert werden soll.

Gefordert ist nun das ENSI, welches dem AKW Mühleberg vor einem Jahr die erwähnten Auflagen gemacht hat. Für die Grünen ist klar, dass ein Weiterbetrieb des AKW Mühleberg über das Jahr 2019 hinaus die Umsetzung aller Sicherheitsanforderungen voraussetzt, so wie sie das ENSI für den Langzeitbetrieb über das Jahr 2017 hinaus vorgesehen hat. Leider muss ich allerdings konsta- tieren, dass wir offenbar nicht das gleiche Vertrauen in das ENSI haben wie die Grünliberale Partei.

Aufgrund einer rein deklamatorischen Aussage des ENSI muss die Sicherheit bis zum letzten Tag des Betriebs gewährleistet sein. Offenbar schliesst die GLP aus dieser Aussage, dass es automa- tisch so sein wird. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen uns aber auf, dass die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde gegenüber den Energiekonzernen und den AKW-Betreibern leider nicht so gross ist, wie dies für eine funktionierende Aufsicht notwendig wäre. Mit der gestern beantragten Verschiebung der Debatte hätten wir uns die Chance gegeben, diesen wichtigen Entscheid anläss- lich unseres Entscheids über die Initiative «Mühleberg vom Netz» zu berücksichtigen. Leider müs- sen wir nun etwas im Nebel befinden.

Gestützt auf diese Erwägungen ziehen wir Grünen das folgende Fazit: Das Jahr 2019 wäre für die Ausschaltung des AKW Mühleberg an und für sich diskutierbar, allerdings unter der Voraussetzung, dass sämtliche geforderten Nachrüstungen umgesetzt werden. Genau dies unterlässt die BKW.

Stattdessen will sie mit einem Schmalspurprogramm zwei möglichst günstige Zusatzproduktionsjah- re gewinnen. Dazu sagen die Grünen klar «Nein». Solange nicht sichergestellt ist, dass die Nach-

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rüstungsinvestitionen effektiv umgesetzt werden, besteht für uns kein Grund, der Initiative «Mühle- berg vom Netz» nicht zuzustimmen. Aufgrund dieser Erwägungen bitten wir Sie, den Stimmberech- tigten die Initiative «Mühleberg vom Netz» zur Annahme zu empfehlen.

Jakob Schwarz, Adelboden (EDU). Die Begeisterung, mit welcher der Entscheid, Mühleberg ab- zuschalten gestern auch von unserer Energiedirektorin sowie von gewissen Kreisen kommentiert wurde, können wir nicht teilen. Die Botschaft trägt das Motto: «Liebe Bernerinnen und Berner, so- bald das AKW Mühleberg abgeschaltet ist, können Sie ruhig schlafen. Denn der Strom kommt ja aus der Steckdose». Diesem Motto können wir uns nicht anschliessen. Darüber, dass der Strom aus Dreckschleudern – aus deutschen Kohlekraftwerken und französischen AKW – importiert wer- den muss, hören wir nichts. Wir alle in diesem Saal wissen genau, dass ein AKW-Unfall weder vor Kantons- noch Landesgrenzen Halt macht. Die Auswirkungen sind überall spürbar. Das Risiko schätzen wir nicht sehr anders ein, als wenn ein von uns kontrolliertes Kernkraftwerk abgeschaltet wird und in Frankreich in der Nähe der Grenze AKW betrieben werden, die sich unserer Kontrolle entziehen. Ebenfalls kein Wort hören wir über den Verlust von Arbeitsplätzen im Kanton Bern, ebenso wenig über den Rückgang der Wirtschafts- und der Steuerkraft in unserem Kanton Bern.

Nun hat die BKW aus unternehmerischer Sicht entschieden – und das ist richtig und so zu akzeptie- ren. Deshalb ist die Initiative mittlerweile unnötig und überholt. Wir sind aber auch der Meinung, dass sie dem Volk vorgelegt werden soll, auch wenn sie von den Initianten nicht zurückgezogen wird. Wir gehen aber davon aus, dass der Stimmbürger das Risiko massiver Schadenersatzzahlun- gen für etwas, das ohnehin beschlossen ist, nicht eingehen wird. Die EDU-Fraktion lehnt die Initiati- ve einstimmig ab.

Präsident. Gibt es weitere Fraktionserklärungen? – Das ist nicht der Fall. Als Einzelsprecher hat Grossrat Muntwyler seitens der Grünen das Wort.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Man kann sich fragen, ob die Initiative jetzt noch Sinn macht. Ja, sie macht noch Sinn und zwar, Adrian Haas, weil Mühleberg nicht sicher, sondern nur relativ sicher ist.

Was «relativ sicher» heisst, ist mir klar geworden, als ich am 20. März 2011 in Monaco an einer technischen Konferenz den Jahresbericht des Word Energy Council (WEC) mit einem Artikel des Präsidenten von Fukushima gelesen habe. Dieser hat im November 2010 in seinem Artikel ge- schrieben, dass Fukushima ein Triumph an sicherer Nutzung von Kernenergie sei. Dies Ende März 2011 zu lesen, war bedrückend. So gilt es die Sicherheit von Kernkraftwerken auch einzuschätzen:

Diese sind nur relativ sicher. Dies gilt umso mehr, wenn ein Kernkraftwerk 40 jährig ist. Kollege Schwarz, es ist vermessen zu glauben, dass es viel besser laufe, wenn ein Kernkraftwerk von Schweizern betrieben werde. Dieser Meinung war man auch lange Zeit in der Aviatik bis es zu Un- fällen kam, bei welchen man sich wunderte, dass sie in der Schweiz passieren konnten. Kann ein Kernkraftwerk nun rasch ausgeschaltet werden? Ja, das ist möglich. Frau Merkel in Deutschland hat mit der Abschaltung von Kernkraftwerken innert Tagen gezeigt, dass dies sehr rasch möglich ist. Natürlich gibt es eine Nachbetriebsphase. Trotzdem können die Kernkraftwerke sehr rasch vom Netz genommen und in Richtung Sicherheit gefahren werden, indem spaltbares Material wegkommt und umgestellt werden kann.

Wie relativ die Sicherheitsbeurteilungen in Bezug auf Kernkraftwerke sind, sehen wir anhand der divergierenden Berichte des ENSI und von OSART (Operational Safety Review Team der Internati- onalen Atomenergie-Agentur IAEA). Man bekommt den Eindruck, es handle sich um zwei unter- schiedliche Werke; es handelt sich aber immer und dasselbe. Am Donnerstag, nach der ENSI- Pressekonferenz, wird vielleicht wieder alles anders sein. Woher kommt nun der Strom? Dieser kommt aus der Steckdose, Kollege Schwarz. Aber dahinter steht eine Stromschwemme aus neuen erneuerbaren Energien aus Europa. Diese haben den Strompreis unter den Gestehungspreis von Mühleberg gedrückt. Folglich kann man heute sehr billig Strom importieren. Mittelfristig – also vor dem Jahr 2020 – können wir solchen Strom in der Schweiz produzieren. Somit haben wir die Ar- beitsplätze und die Wertschöpfung in der Schweiz und müssen keine Gelder mehr für Kernmaterial- Experten usw. ins Ausland schicken. Zudem werden wir weniger fossile Energien kaufen. Das wer- den wir alles inhouse tun können, damit wir die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze in der Schweiz haben und auch die Sicherheit gewährleistet ist. Ich stelle fest, dass wir heute bereits die Freiheit haben, das Kernkraftwerk Mühleberg sofort abzuschalten. Die Technik und die Lösungen sind vor- handen. Alles was es noch braucht, ist ein entsprechender Entscheid.

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Präsident. Es ist folgende Situation eingetreten: Die Abstimmungsanlage ist ausgefallen, sodass sie sich auch nicht mehr damit als Rednerinnen und Redner anmelden können. Die anschliessende Abstimmung führen wir – wie früher – mit Aufstehen durch. Im Moment werden die Stimmenzähle- rinnen und Stimmenzähler instruiert, welche Blöcke sie zu übernehmen haben. Ich bitte weitere Einzelsprechende, sich per Handzeichen anzumelden. Als Einzelsprecherin hat sich Grossrätin Brunner gemeldet. Das Freischalten funktioniert. Ich bitte Sie, etwas leiser zu sprechen.

Ursula E. Brunner, Hinterkappelen (SP). Nicht der Strom ist ausgefallen, sondern die Anlage.

Guten Morgen miteinander. Stromlücken – dieses Wort hat mich manchmal an der Machbarkeit des Ausstiegs aus der Atomenergie zweifeln lassen. – Was ist los? Haben Sie etwas zu mir gesagt?

Präsident. Lassen Sie sich nicht beirren. Sie können ruhig weitersprechen. (Heiterkeit).

Ursula E. Brunner, Hinterkappelen (SP). Ich versuche, weiterzufahren. Der Begriff Stromlücken hat mich lange am Thema Ausstieg aus der Atomenergie zweifeln lassen. Economiesuisse- Präsident Heinz Karrer und Konsorten haben uns während Jahrzehnten mit Stromlücken gedroht.

Und wie steht es jetzt? Ich habe letzte Woche am Radio gehört – und dies ist eine Ergänzung zum Votum Muntwyler – dass Deutschland an Österreich pro MWh tagsüber 60 Euro bezahlt. Dies, da- mit Österreich den Strom abnimmt. So sieht es im Moment aus. Von Stromlücken also keine Spur, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit der Ausstieg auch in der Schweiz geschafft werden kann, ist es notwendig, dass wir den Druck auf Mühleberg aufrechterhalten. Ich bitte Sie, der Initiative zuzu- stimmen.

Präsident. Inzwischen funktioniert die Anlage offenbar wieder soweit, dass sich Rednerinnen und Redner anmelden können. Wünschen weitere Einzelsprechende das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Das Wort hat der Kommissionspräsident. Die Energiedirektorin hat mitgeteilt, dass sie an der gest- rigen Sitzung alles zu diesem Thema gesagt hat und heute auf ein Votum verzichtet. Sobald die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler zurück sind, können wir nach dem Votum des Kommissi- onspräsidenten abstimmen.

Mathias Kohler, Steffisburg (BDP), Kommissionspräsident. Wir haben die beiden Gutachten auch in der Kommission diskutiert. Nach dem Grundsatz «im Zweifelsfall für die Initianten», die ich unter uns begrüssen möchte, haben wir uns seitens der Kommission für die Gültigkeit der Initiative ent- schieden. Hingegen lehnt die Kommission die Initiative ab; sie wird unsererseits also mit einer Emp- fehlung auf Ablehnung der Volksabstimmung unterbreitet.

Präsident. Somit sind wir am Ende der Rednerinnen- und Rednerliste angelangt. Im Moment fehlen die Stimmenzähler. Sobald sie eintreffen, führen wir die Abstimmung mit Aufstehen durch. Deshalb bitte ich Sie alle, Platz zu nehmen. Ansonsten wird es schwierig. (Heiterkeit). Verlangt jemand, dass wir die Abstimmung per Namensaufruf durchführen? – Das ist nicht der Fall. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen, damit wir zum Abstimmungsprozedere mit Aufstehen schreiten können.

Ziff. 1 und 2 Angenommen

Präsident. Wir haben den Grossratsbeschluss mit dem gemeinsamen Antrag von Regierungsrat und Kommission vor uns. Über die Ziffern 1 und 2 lasse ich nicht abstimmen, weil es sich nur um Feststellungen handelt. Hingegen müssen wir über Ziffer 3, die Gültigkeitserklärung, und über Ziffer 4, die Ablehnung der Initiative, sowie über den grau markierten Antrag der Kommission befinden.

Der erste Punkt des Regierungsrats entfällt, weil wir keinen Gegenvorschlag mehr haben. Wir müs- sen aber trotzdem darüber abstimmen. Sind Sie bereit? – (Das Abstimmungsprozedere wird durch- geführt, indem die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler jeweils die Anzahl der stehenden Grossratsmitglieder ermitteln). Ich hoffe, dass das Total aller gezählten Stimmen nicht mehr als 160 ergeben wird. (Heiterkeit).

Abstimmung (Ziff.3, Gültigkeit der Initiative) Der Grosse Rat beschliesst:

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Gültigkeit der Initiative

Ja 137

Nein 11

Enthalten 3

Präsident. Ich kann das erste Abstimmungsergebnis bekannt geben: Sie haben die Initiative mit 137 Ja- gegen 11 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen für gültig erklärt. Damit kommen wir zur zwei- ten Abstimmung über Ziffer 4. Bitte beachten Sie die Fragestellung. Die vorherige Frage hat sich auf die Gültigkeitserklärung bezogen. Jetzt geht es um die Frage der Annahme bzw. der Ablehnung der Initiative. (Das Abstimmungsprozedere wird durchgeführt, indem die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler jeweils die Anzahl der stehenden Grossratsmitglieder ermitteln)

Abstimmung (Ziff. 4, Annahme / Ablehnung der Initiative)

Präsident. Sie lehnen die Initiative mit 56 Nein-, 50 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. – (Die Vi- zepräsidentin signalisiert dem Präsidenten, dass das Abstimmungsergebnis nicht stimmen kann).

Wir wiederholen die Abstimmung. – (Der Ratssekretär teilt dem Präsidenten mit, dass es sich um einen Übertragungsfehler gehandelt hat; die Abstimmung wird demnach nicht wiederholt). Das Er- gebnis sieht nun etwas anders aus: Sie haben die Initiative mit 96 Nein-, zu 50 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Das vorgenannte Resultat war die Folge eines Übertragungsfehlers.

Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung der Initiative

Ja 50

Nein 96

Enthalten 4

Präsident. Nun wird mir mitgeteilt, dass wir einen Versuch mit der Abstimmungsanlage machen können. Wir stimmen über Ziffer 5 ab. Wer die Initiative mit der Empfehlung – bitte passen Sie auf – auf Annahme der Volksabstimmung unterbreiten möchte, stimmt Ja; wer die Initiative mit der Emp- fehlung auf Ablehnung unterbreiten möchte, stimmt Nein. – Offenbar hat die Abstimmungsanlage nicht bei allen funktioniert. Wahrscheinlich müssen wir die Abstimmung mit Aufstehen wiederholen.

– Wir versuchen es nochmals mit der Abstimmungsanlage. Ich bitte Sie, die jeweilige Taste nur einmal und nicht fünfmal nacheinander zu drücken. Danach kontrollieren Sie, ob Ihre Stimmabgabe angenommen wurde.

Nochmals zur Fragestellung: Wer die Initiative mit der Empfehlung auf Annahme der Volksabstim- mung unterbreiten möchte, stimmt Ja; wer sie dem Volk mit der Empfehlung auf Ablehnung unter- breiten will, stimmt Nein.

Abstimmung (Ziff. 5)

Der Grosse Rat beschliesst:

Empfehlung auf Ablehnung der Initiative

Ja 47

Nein 94

Enthalten 2

Präsident. Sie wollen die Initiative mit 47 Ja-, 94 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen mit einer Emp- fehlung auf Ablehnung unterbreiten. Dieses Resultat sollte grob stimmen. (Heiterkeit). Wir werden im Anschluss noch das ausgedruckte Abstimmungsblatt kontrollieren. Somit haben wir den Gross- ratsbeschluss bereinigt. Eine Schlussabstimmung findet nicht statt.

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