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Grossratsbeschluss betreffend die Verfassungsinitiative «Mühleberg vom Netz»

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Grossratsbeschluss

betreffend die Verfassungsinitiative

«Mühleberg vom Netz»

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 58 ff. der Kantonsverfassung, auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die vom Initiativkomitee «Müh- leberg vom Netz» eingereichte Verfassungsinitiative mit 15 548 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist (Regierungsratsbeschluss Nr. 236 vom 22. Februar 2012).

2. Die Verfassungsinitiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs und lautet wie folgt:

«Die Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 wird wie folgt ergänzt:

Art. 35 Versorgung mit Wasser und Energie

1 bis 3

Unverändert.

4 Der Kanton, als Mehrheitsaktionär der BKW FMB Energie AG, sorgt für die sofortige Ausserbetriebnahme des AKW Mühleberg.»

3. Die Initiative wird gültig erklärt.

4. Der Grosse Rat lehnt die Initiative ab.

5. Die Initiative wird mit der Empfehlung auf Ablehnung der Volksabstim- mung unterbreitet.

Bern, 19. November 2013 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Antener Der Staatsschreiber: Auer

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