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Donnerstag (Vormittag), 21. November 2013 Finanzdirektion 109 2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) Haushaltsdebatte – VA 2014, AFP 2015–2017, Bericht ASP 2014, Abtragung Defizit 2012

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Sitzungstitel7 2013.0889 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 21. November 2013

Finanzdirektion

109 2013.0889 Bericht

Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)

Haushaltsdebatte – VA 2014, AFP 2015–2017, Bericht ASP 2014, Abtragung Defizit 2012

(Die Haushaltsdebatte wurde unabhängig der Reihenfolge der Geschäfte im Detailprogramm in Themenblöcken zusammengefasst geführt. Deshalb erscheint der Wortlaut der Haushaltsdebatte – das heisst, die Diskussionen über die Traktanden 60–109 – gesamthaft unter dem Geschäftstitel

«2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)».

Themenblock 6

«GEF allgemein»

Geschäft 2013.1080

I 204-2013 SVP (Schneider, Diessbach b. Büren) – Konsequentere ASP in der Gesundheits- und Fürsorgedirektion

Geschäft 2013.1013

I 194-2013 Guggisberg (Kirchlindach, SVP) – ASP 2014 – Fragen zu den Gesundheitskosten

Präsident. Wir steigen ein in den Bereich GEF. Ich begrüsse unter uns die Finanzdirektorin und den Gesundheitsdirektor. Wir beginnen mit zwei Interpellationen, anschliessend wird der Gesund- heitsdirektor eine Erklärung zum ganzen GEF-Bereich abgeben.

Ich habe heute Morgen mit Roland Schneeberger kurz die Tests von gestern Abend bezüglich der Abstimmungen analysiert: alles ist fehlerfrei. Es ist nur eine Frage Ihrer Konzentration; wenn Sie nicht nervös auf die Knöpfe drücken, kann nichts schief gehen. Wir haben auch geprüft, ob man sich allenfalls schon vor dem Auslösen anmelden kann und dies als Impuls gespeichert würde. Das geht nicht. Sie können erst drücken, wenn ich den Auslöseimpuls gegeben habe.

Zur Interpellation der SVP: Der Interpellant ist von den Antworten nicht befriedigt. Er gibt keine Er- klärung ab. Zur Interpellation Guggisberg: Herr Guggisberg ist teilweise befriedigt; er gibt keine Er- klärung ab. Herr Heuberger als Mitunterzeichner ist ebenfalls teilweise befriedigt, er übernimmt die Erklärung des Interpellanten.

Thomas Heuberger, Oberhofen (Grüne). Wenn ich in der Antwort zu dieser Interpellation lese, dass bei einem Posten in der Grössenordnung von 85 Mio. Franken für die ambulante Krankenpfle- ge nicht weiter differenziert werden könne, was alles darunter falle, sondern im Prinzip nur Spitex und Pflegeheime aufgeführt werden, ohne auch andere Bereiche, die entscheidend sein könnten, finde ich das etwas mager und zu dünn. Es müsste in Zukunft möglich sein, auch zu erheben, was zum Beispiel ausgegeben wird für die Mütter-/Väter-Beratung, für Samaritervereine, für individuelle Pflege, für Unterstützung der Familienpflege usw. Diese Bereiche müsste man bei einem so gros- sen Posten auseinander nehmen können. Denn man kann nicht seriös sparen und Aufgaben über- prüfen, wenn man nicht weiss, wohin das Geld fliesst. Wenn ich einen kleinen Betrieb habe, muss ich wissen, wohin das Geld geht, falls ich Sparanstrengungen machen muss, und das muss heutzu-

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Novembersession 2013 2013.0889 2

Präsident. Wie angekündigt gebe ich Herrn Perrenoud das Wort zu einer allgemeinen Erklärung zum Bereich GEF.

Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor. Je prie ceux qui veulent écouter ce que je dis en français de prendre l’oreillette, parce que j’ai l’intention de parler en français. Tout d’abord, pour répondre à l’intervention du député Heuberger. Je n’ai pas relu maintenant l’intervention parlementaire, mais j’ai constaté hier en la lisant attentivement qu’on parle par exem- ple de prestations de puéricultrices qui seraient financées par les soins à domicile. On parle donc bien des prestations de complément qui sont extrêmement différentes et hétérogènes dans le can- ton, et là on ne peut pas mesurer l’ensemble. Par contre, concernant les puéricultrices, quand c’est le canton qui paie directement, il est clair qu’on a un contrôle des coûts.

Je passe maintenant à une petite déclaration me concernant et concernant l’ensemble du paquet d’économies. Il y a une vingtaine d’années, j’avais vu un magistrat fédéral pleurer lors d’un débat aux Chambres fédérales et je n’avais pas compris pourquoi un politicien pouvait pleurer. J’ai vu récemment, il y a deux ans, une ministre italienne pleurer pendant les débats. Même si ma mine aujourd’hui ne pleure pas, sachez que mon cœur de directeur des affaires sociales de ce canton pleure. Mon cœur pleure de devoir appliquer de telles mesures, mais il va de ma responsabilité de membre du gouvernement de proposer au parlement un budget équilibré. Je n’ai pas le choix, mê- me si pour beaucoup de choix que j’ai dû faire, c’était choisir entre la peste et le choléra. Quant aux recettes – vous avez discuté hier ce qu’il était possible de faire ou de ne pas faire – je rappelle que le gouvernement a, ces trois dernières années, proposé des mesures d’économies d’environ 300 millions, je ne connais pas le chiffre par cœur. On a donc déjà dû proposer des mesures d’économies dans le social; ces mesures sont effectives, on ne peut pas encore économiser là- dessus, on tond toujours le même gazon! D’un autre côté, j’aimerais rappeler que les décisions des Chambres fédérales ont engendré une facture de 300 millions supplémentaires au canton et à ma Direction. Je parle de la LaMal et du financement des soins, sans oublier la péréquation financière entrée en vigueur aussi en 2010 entre le canton et les communes, où certains postes avec des coûts très dynamiques ont été attribués au canton. Il est pour moi évident que les finances cantona- les doivent être assainies, et je dirais même justement pour sauvegarder nos acquis sociaux, jus- tement, pour éviter une implosion du système. Nous devons donc économiser, et indépendamment d’un benchmark académique. Le benchmark a simplement donné une facture au niveau du gouver- nement de 110 millions, mais toutes les valeurs de benchmark ne sont pas fiables pour moi, étant donné les différentes modifications de législation qui ont eu lieu depuis 2010, en particulier le bloc de coûts des soins hospitaliers, qui sont des dépenses liées d’un milliard de francs. Je n’ai plus les moyens d’économiser pour les prestations de soins, tant au niveau des hôpitaux qu’au niveau de la psychiatrie. Je ne peux économiser que dans les prestations annexes, c’est donc pour ma Direction dans les trois grands blocs de dépenses que sont les personnes âgées, les personnes handicapées et l’intégration sociale que je peux proposer des mesures d’économies. Même les milieux proches des personnes touchées ne contestent pas qu’il faille aussi contribuer à économiser, les signaux que j’ai reçus à cet égard sont clairs. Mais j’ai, et avec moi tout le gouvernement, certainement sous-estimé certains effets potentiellement dévastateurs d’une mise en application trop rapide de ces mesures. C’est pour cette raison que tant le gouvernement que moi-même avons déclaré ces dernières semaines, à plusieurs reprises, soit dans des interventions parlementaires, soit dans des lettres aux institutions, ou encore dans des lettres et des courriers aux personnes concernées – et aussi dans une lettre adressée à tous les députés pas plus tard que la semaine dernière – que les mesures devaient être mises en application avec circonspection, mit Bedacht en allemand. Que veut dire ce terme «circonspection»? Il veut dire deux choses. Tout d’abord, avoir assez de temps pour une mise en application qui tienne autant compte du S, c’est-à-dire des structures, dans le terme EOS, que les intérêts des personnes concernées, des institutions et du personnel. Ensuite, cela implique aussi une collaboration intense avec l’ensemble des institutions – dans le domaine social, il y en a passé 700 – et les organisations faîtières. Inversement, qu’est-ce que le terme «cir- conspection» exclut? Il exclut de se servir arbitrairement dans le deuxième panier, il exclut d’échanger des mesures des deux paniers sans discussion sur le fond, et ainsi je vais défendre durant toutes les discussions sur tout ce paquet d’économies la position du Conseil-exécutif. De toute manière, que les propositions du gouvernement ou de la Commission des finances passent, je vais immédiatement instaurer un processus structuré, et un dialogue, afin de mettre les mesures d’économies en œuvre. Jusqu’où les économies visées dans le budget pourront être déjà réalisées

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Novembersession 2013 2013.0889 3

la première année reste ouvert, c’est-à-dire en 2014.

Themenblock 7

«Psychiatrie», «Spitex», «Spitalversorgung»

7.a Psychiatrie, Spitalversorgung

Antrag SP-JUSO-PSA (Brunner, Hinterkappelen) Abänderungsantrag VA 2014

Auf folgende ASP-Massnahme ist zu verzichten und der Saldo der Produktegruppe «Psychiatrie- versorgung» entsprechend zu erhöhen. Der Antrag gilt zugleich als Planungserklärung zu den fi- nanziellen Auswirkungen im AFP 2015–2017.

– 5.3 Stellenabbau staatlich Psychiatriebetriebe; VA 2014 2.5 Mio.

Antrag Finanzkommission Abänderungsantrag VA 2014

Die folgende ASP-Massnahme ist vom Topf 2 in den Topf 1 zu verschieben und der Saldo der Pro- duktgruppe «Psychiatrieversorgung» entsprechend zu reduzieren:

– 5.4f Streichung der Mitfinanzierung des Aufenthalts nicht mehr spitalbedürftiger Personen;

VA 2014 CHF 6.572 Mio.

Antrag Grüne (Imboden, Bern)

Abänderungsantrag VA 2014 (Ablehnung Antrag 2 FIKO) Auf folgende ASP-Massnahme ist zu verzichten:

– 5.4f Streichung der Mitfinanzierung des Aufenthaltes nicht mehr spitalbedürftiger Personen;

VA 2014 CHF 6.572 Mio.

Der Antrag gilt zugleich als Planungserklärung zu den finanziellen Effekten im AFP 2015–2017.

Antrag Mühlheim, Bern (glp) Abänderungsantrag VA 2014

Die folgende ASP-Massnahme ist vom Topf 2 in den Topf 1 zu verschieben und der Saldo der Pro- duktgruppe «Psychiatrieversorgung» entsprechend zu reduzieren:

– 5.4f Streichung der Mitfinanzierung des Aufenthalts nicht mehr spitalbedürftiger Personen;

VA 2014 CHF 3.3 Mio.

Planungserklärung Mühlheim, Bern (glp) / Blaser, Steffisburg (SP) / Desarzens-Wunderlin, Boll (FDP) / Keller, Hinterkappelen (Grüne)

Die ASP-Massnahme 5.4f GEF, Psychiatrieversorgung, Streichung der Mitfinanzierung des Aufent- halts nicht mehr spitalbedürftiger Personen ist von Mio. Franken 6,572 (Antrag FIKO) auf Mio. Fr.

3,3 zu reduzieren.

Die Massnahme ist mit folgenden Auflagen umzusetzen:

– Reduktion der Pflegetage an «nicht spitalbedürftige Patientinnen» bis Ende 2014 in den psychiat- rischen Kliniken um 25 %.

– Begrenzung des «nicht gebundenen» Chronikertarifs von Fr. 120.- auf 12 Mte.

– Einführung eines Benchmarking zwischen den Kliniken über erfolgreiche Platzierungen von

«nicht spitalbedürftigen PatientInnen»

– Prüfung der Wirksamkeit der Koordinations- und Beratungsstelle für äusserst anspruchsvolle Platzierungen (KBS), anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse und ev. Schliessung der Beratungs- stelle

– Bis Ende 2014: Erstellen eines Konzeptes mit verbindlich vertraglich geregelten Platzierungs- Kooperationen zwischen Kliniken und Heimen, und entsprechenden Coachingaufträgen in Betreuungsfragen an die Kliniken. Das Konzept ist in Zusammenarbeit mit Kliniken, Pflegehei- men und KESB zu erarbeiten und umzusetzen.

– Prüfen der Einführung einer Aufnahmepflicht für Pflegeheime.

Geschäft 2013.1176

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Novembersession 2013 2013.0889 4

M 238-2013 SP-JUSO-PSA (Brunner, Hinterkappelen) – Stopp dem verantwortungslosen Ab- bau bei der Psychiatrie – Lebensqualität für alle

Geschäft 2013.1134

M 207-2013 Guggisberg (Kirchlindach, SVP) – ASP 2014 bedroht die Existenz pflegebedürfti- ger Bernerinnen und Berner sowie öffentlicher Spitex-Organisationen!

Präsident. Wir beginnen mit der Begründung des Antrags der Finanzkommission. Abstimmen wer- den wir wie folgt: Über 5.3 wird separat abgestimmt. Anschliessend wird der Antrag FIKO dem An- trag Mühlheim und darauf der obsiegende Antrag dem Antrag Grüne/Regierungsrat gegenüberge- stellt. Wenn der Antrag Mühlheim unterliegt, ist die Planungserklärung obsolet.

Mathias Tromp, Bern (BDP), Sprecher der Finanzkommission. Zunächst eine kurze persönliche Bemerkung. Sie kennen alle das Stockhorn. Wenn Sie das Stockhorn von Bern oder Münsingen aus betrachten, ist es ein wunderschönes Horn, betrachten Sie es aber von der Beatenbucht her, ist es ein «Spitz». Wer sagt, es sei ein «Spitz» oder ein Horn, hat Recht. In Bezug auf unseren Saldo schreibt die eine Zeitung, wir hätten gestern 950 000 Franken gespart, eine andere Zeitung berich- tet im Titel von Einsparungen von 40 Mio. Franken, und wenn ich den ASP-Katalog durchgehe, komme ich auf 75 Mio. Franken. Man kann es also, wie das Stockhorn, unterschiedlich anschauen, je nach Standpunkt. Matchentscheidend ist der Saldo-Barometer; gestern Abend lag er bei 7 Mio.

Franken im Plus. Gestartet sind wir mit 6, wir haben also eine Million gespart.

Eine zweite persönliche Bemerkung zum Gesundheitswesen. Wenn wir jetzt die einzelnen Bereiche diskutieren werden, geht es nie um Personen. In diesem Sinn möchte ich ausdrücklich all jenen danken, die im Gesundheitswesen tagtäglich für eine gute Sache einstehen.

Zu den Sparmassnahmen. Im Block 7.a geht es um zwei völlig unterschiedliche Ausgangslagen.

Das eine ist die Massnahme 5.3, zu der auch die Motion 238-2013 SP-JUSO-PSA gehört. Regie- rungsrat und Finanzkommission beantragen, die Massnahme 5.3 umzusetzen. Es geht um einen Stellenabbau von 50 bis 60 Vollzeitstellen in den drei staatlichen Psychiatriebetrieben UPD, Mün- singen und Bellelay, was zirka 3 bis 4 Prozent des Personalbestands von rund 1800 Personen ausmacht. Der Abbau soll vorwiegend durch Fluktuationen passieren, vielleicht sogar durch Entlas- sungen. Die Einsparung beträgt im Jahr 2014 2,5 Mio. Franken, ab 2015 werden es 5 Mio. Franken sein. Es geht also um einen gezielten Abbau von Leistungen, unter anderem durch die Schliessung von Aussenstationen. Es geht aber ausdrücklich nicht darum, den ambulanten oder teilstationären Bereich einzuschränken. Der Mehrheit der FIKO scheint die Massnahme verantwortbar zu sein. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag, 5.3 nicht umzusetzen, sowie die Motion, welche dies eben- falls verlangt, ab.

Zu Punkt 5.4f: Hier geht es um eine Verschiebung der ASP-Massnahme vom Topf 2 in den Topf 1.

Ich hörte bereits sagen, hier öffneten wir den Giftschrank. Das mag sein. Es geht um die Streichung der Mitfinanzierung des Aufenthalts nicht mehr spitalbedürftiger Personen. Die FIKO beantragt eine Einsparung von 6,572 Mio. Franken. Der Antrag Mühlheim möchte nur die Hälfte umsetzen, nämlich 3,3 Mio. Franken. Der Antrag der Grünen und der Regierungsrat möchten auf die Massnahme ver- zichten; dann wäre die Einsparung gleich Null.

Zur Begründung des FIKO-Antrags. Gestern sagte ich in meinem Eintretensreferat, die FIKO habe bei den Behinderten, in der Spitex und bei den Heimen die Einsparungsanträge der Regierung als zu hoch empfunden und deshalb Korrekturen vorgenommen. Diese Korrekturen betragen 30 Mio.

Franken. Wenn die FIKO jetzt auf den Topf 2 zurückgreifen will, geht es klar um eine Kompensati- on. Wir können bei den Behinderten, bei der Spitex und den Heimen die beantragten Einsparungen nicht rückgängig machen, ohne andernorts nach Kompensationen zu suchen. Das Drehbuch wollte es, dass wir nun zuerst über eine solche Kompensation reden, nämlich über den Punkt 5.4.

Die FIKO hat die Punkte 5.4a bis 5.4f ausgiebig diskutiert. 5.4a bis 5.4e beinhalten Massnahmen, die den ambulanten oder den teilstationären Bereich betreffen, während der Antrag in 5.4f aus- drücklich Leute betrifft, die nicht mehr spitalbedürftig sind, wo also andere Lösungen gesucht wer- den müssten. Die FIKO verletzt damit den Grundsatz der modernen Psychiatrie ambulant vor stati- onär in keiner Weise, aber wir haben eine Kompensation gesucht. Es geht der FIKO auch darum – wir haben uns entsprechend orientieren lassen –, dass im Psychiatriekonzept verstärkt nach einer dezentralen regionalen Lösung gesucht wird. Es werden also zusätzlich Akutbetten für den stationä-

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Novembersession 2013 2013.0889 5

ren Teil bereitgestellt; entsprechend müssen in den staatlichen Betrieben Betten reduziert werden.

Nach Ansicht der FIKO sollten in diesem Bereich Einsparungen möglich sein, dabei müssen andere Lösungen gesucht werden. Dass dies nicht so schnell geht, ist klar.

Die von der Regierung vorgeschlagene Einsparung im Topf 2 beträgt 6,5 Mio. Franken. Ich weiss nicht, ob dies realistisch ist. Der Gesundheitsdirektor wird sagen, es sei nicht realistisch, vielleicht ist die Zahl von 3,5 Mio. Franken, die Frau Mühlheim vorschlägt, realistischer als die von der FIKO vorgeschlagene. Aber die FIKO hat keine andere Zahl als jene im ASP-Bericht. Wir stehen dazu, und wenn wir damit vielleicht auch einen Beitrag dazu leisten, dass die strukturellen Anpassungen, die der Rat beschlossen hat, verstärkt werden, ist dies nicht falsch. Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei Ziffer 5.4f dem Antrag der FIKO-Mehrheit zuzustimmen und den Antrag Mühlheim, vor allem aber auch den Antrag Grüne und Regierungsrat abzulehnen. Frau Mühlheim hat auch eine Pla- nungserklärung vorgelegt. Im Grundsatz ist sie wahrscheinlich nicht falsch, aber wir würden viel zu stark in den Vollzug eingreifen. Deshalb lehnen wir diese Planungserklärung ab.

Präsident. Wir kommen zu den Anträgen. Frau Brunner wird auch zur Motion 238-2013 SP-JUSO- PSA reden. Anschliessend haben Frau Imboden und Frau Mühlheim sowie die Fraktionssprechen- den das Wort. Am Schluss werden wir die Motion 207-2013 Guggisberg behandeln; hier allerdings nur den Kompensationsteil.

Auf der Tribüne begrüsse ich die Teilnehmenden der Veranstaltung «Überparteiliches Wahltraining für Frauen in fünf Modulen». Diese Veranstaltungsreihe bezweckt, dass sich mehr Frauen für die Politik interessieren und Frauen für die Politik zu gewinnen. Heute geht es um das 5. Modul «Alltag im Parlament». Die Teilnehmerinnen werden die Ratsdebatte verfolgen und anschliessend theoreti- sche und praktische Inputs zur Ratsarbeit erhalten; sie werden die verschiedenen Kommissionen und Instrumente kennen lernen. Begleitet werden sie von der Fachstelle für Gleichstellung und dem Ratssekretariat. Auch Grossrätinnen und Grossräte werden involviert sein. Ich heisse Sie hier im Ratssaal herzlich willkommen. (Applaus)

Ursula E. Brunner, Hinterkappelen (SP). Der Regierungsrat schlägt Kostensenkungen bei den stationären psychiatrischen Leistungen vor. Die FIKO doppelt nach, sie verlangt die Streichung der Mitfinanzierung des Aufenthalts nicht mehr spitalbedürftiger Personen. Damit greift die FIKO in den Topf 2 ein, der Massnahmen beinhaltet, die der Regierungsrat als nicht akzeptabel ablehnt. Wir von der SP-JUSO-PSA-Fraktion lehnen beide Massnahmen in aller Deutlichkeit ab. Beide Massnahmen gehen in der heutigen Situation auf Kosten des Personals in staatlichen Kliniken, und beide Mass- nahmen haben unglaubliche und nicht verantwortbare Auswirkungen auf die Betreuung psychisch kranker Menschen.

In den vergangenen Wochen und Tagen haben wir in diesem Kanton aus meiner Sicht einen völlig unerträglichen Verteilkampf erlebt. Die Organisationen haben zwar eingesehen, dass man sparen muss, aber jede sagte, nur nicht bei mir. Wer am lautesten schrie und die besten Kontakte zu ge- wissen bürgerlichen Parlamentariern hatte, kann hoffen, vom Leistungsabbau verschont zu bleiben.

Psychiatriepatientinnen und Psychiatriepatienten haben keine Lobby, sie schreiben keine Briefe, sie stehen nicht vor dem Rathaus, sie verteilen keine Gegenstände. Sie sind die Schwächsten in unse- rer Gesellschaft.

Meine restliche Redezeit will ich einem solchen Menschen widmen. Frau H. wurde zum ersten Mal hospitalisiert, nachdem sie im Alter von 20 Jahren zu Hause auf dem elterlichen Bauernhof mit ei- nem Gewehr aufgefunden worden war. In ihrem Verfolgungswahn glaubte sie, eine Atombombe im Bauch zu haben. Nach dem Spitalaufenthalt nahmen die Eltern ihre Tochter zurück auf den Hof, waren aber völlig überfordert. Die Tochter kam erneut in die Klinik. Unermüdlich versuchten die El- tern zu helfen, bis die Patientin ihre Mutter körperlich verletzte. Seit da ist Frau H. in der Klinik. Bei den Versuchen, die Wohnsituation von Frau H. zu ändern, kam es immer wieder zu wahnbedingten Wutanfällen mit massiver Gewalt gegen das Personal, Mitpatienten und Gegenständen. Frau H. hat jede Umplatzierung boykottiert und kam wie ein Bumerang zurück in die Klinik. Schliesslich wurden die Versuche einer Umplatzierung gestoppt. Im Kanton Bern ist kein Wohnheim mehr bereit oder in der Lage, Frau H., die auch ganz sympathische Züge hat, wenn es ihr einigermassen gut geht, auf- zunehmen. Es gibt keine geeigneten Räumlichkeiten, und die Kompetenz im Umgang mit so ag- gressivem Verhalten ist nur in den psychiatrischen Kliniken vorhanden. Frau H. gilt als Langzeitpati- entin. Für solche gibt es in der Klinik keinen Platz mehr, wenn Sie die Massnahme beschliessen.

Wo soll Frau H. hin?

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Natalie Imboden, Bern (Grüne). Was passiert, wenn wir den Giftschrank öffnen, zeigt sich jetzt in diesem Antrag. Deshalb beantragt Ihnen die grüne Fraktion, nicht in den Giftschrank zu greifen.

Sonst wäre dies ein Kuhhandel übelster Sorte auf dem Buckel jener Leute, die Hilfe am nötigsten haben. Die FIKO schlägt vor, nicht bei den Behinderten zu sparen – das unterstützen wir –, dafür aber bei den psychisch Kranken. Psychisch Kranksein ist auch eine Art Behinderung, auch wenn man es der Person nicht bzw. nur im direkten Kontakt ansieht. Diese Leute brauchen Institutionen, in denen sie behandelt werden. Was die FIKO vorschlägt, bedeutet, dass diese Leute auf der Stras- se stehen werden. Denn diese Menschen können nicht einfach nach Hause entlassen werden: die Angehörigen wären überfordert. Aber auch in Pflegeheimen bräuchten sie eine psychiatrische Be- gleitung. Wir warnen eindringlich davor, den Antrag der FIKO anzunehmen, weil damit nur die Kos- ten verschoben würden. Wenn die Leute in ein Pflegeheim abgeschoben werden, fallen dort Kosten an; wenn die Erwachsenenschutzbehörde intervenieren muss, steigen dort die Kosten. Wir sparen also nicht. Wir finden es richtig, nach alternativen Angeboten zu suchen. Aber das ist nicht einfach, denn auch da wird es Betreuung brauchen. Zudem müssen diese Angebote erst noch geschaffen werden.

Wir beantragen, auf die Massnahme für das Jahr 2014 zu verzichten. Sie ist unverantwortlich ge- genüber psychisch Chronischkranken, und wir appellieren an Sie, Vernunft walten zu lassen. An die Adresse der Bürgerlichen, die in ihren post-it geschrieben haben, sie wollten bei den Behinderten nicht sparen, habe ich folgendes post-it vorbereitet: Bürgerliche sparen bei Psychischkranken. Ich warte jetzt einmal Ihren Entscheid ab, und ich hoffe, dass ich das post-it nicht Herrn Widmer ans Pult kleben muss.

Barbara Mühlheim, Bern (glp). Herr Tromp als Sprecher der Finanzkommission hat mir den Ball zugespielt, als er sagte, es sei wahrscheinlich schon so, dass der FIKO-Antrag etwas hoch sei. Ge- schätzte Kolleginnen und Kollegen, machen wir Sparanträge für das Tierbuch oder machen wir halbwegs realistische Sparanträge? Es ist auch der glp-CVP-Fraktion klar: wir müssen sparen. Der Antrag, 3,5 Mio. Franken in diesem Bereich zu sparen, ist nicht unrealistisch. Er ist ein politisches Signal zu Punkten, die bisher nicht realisiert worden sind.

In der Versorgungsplanung 2006 und 2010 steht ganz klar, Handlungsbedarf bestehe primär bei Patienten, die zu lange in der Psychiatrie liegen und praktisch dort leben. Andere Kantone haben dies längst erkannt. Der Kanton Zürich hat fast keine Leute mehr in der Langzeitpsychiatrie, des- gleichen der Kanton Solothurn. Warum? Weil sie konkrete Projekte geschaffen und mit anderen Heimen Verträge abgeschlossen haben und diese Patienten so viel adäquater untergebracht wer- den können. Der Kanton Bern hat einen anderen Weg gewählt. Er hat eine Beratungsstelle aufge- baut. Sie konnten im Brief der Klinikdirektoren lesen, man frage sich, ob diese Art und Weise effi- zient und sinnvoll sei, man konnte nämlich nur fünf Plätze schaffen. Es ist an der Zeit, die Bera- tungsstelle auf ihre Effizienz hin zu überprüfen, nicht weil dort nicht engagiert gearbeitet würde, sondern weil die Anlage des Konzepts, wie man mit dem Problem umgehen und es lösen will, falsch gewählt ist. Ich muss in diesem Bereich pro Jahr einen bis zwei Patienten platzieren, meistens in dasjenige Heim, dessen neuer Geschäftsleiter hier bei der SP sitzt, nämlich in das Alters- und Pfle- geheim Wimmis.

Ich komme zu den Anträgen in der Planungserklärung. Es stimmt, sie sind relativ operativ; sie grün- den auf der Überzeugung, dass man der GEF ab und zu sagen muss, worüber sie nachdenken soll- te. Natürlich bringe ich keinen einzigen Patienten mit Auffälligkeiten, mit Aggressionen, mit Alkohol- oder illegalem Heroinkonsum unter, wenn ich sie am Tage X zum Pflegeheim bringen und sagen würde, schaut ihr jetzt weiter. Es braucht ein tägliches Coaching von unserer Seite, das den Pflege- heimen bei Fragen oder wenn sie nicht mehr weiter kommen, zur Verfügung steht. Das muss ver- traglich und finanziell geregelt werden. Die Art und Weise der Platzierung dieser Leute ist Chefin- nen- und Chefsache. Das kann nicht auf einer untergeordneten Stelle geklärt werden; es braucht eine gute Zusammenarbeit mit den Geschäftsleitungen der Heime und unseren Institutionen, wenn es Schwierigkeiten gibt.

Alle diese Bereiche sind in der Planungserklärung aufgeführt. Auch wenn sie heute nicht ange- nommen werden sollte, hoffe ich doch, dass die GEF die Zeichen der Zeit erkannt hat. Ich hörte läuten, dem sei so und man wolle dort endlich vertiefter arbeiten. Bitte verzichten Sie auf die 6,6 Mio. Franken! Sie stammen aus dem Zauberbuch der Finanzkommission. Wer meint, in diesem Segment könne man innerhalb eines Jahres alle Plätze räumen: Das hat kein Kanton geschafft, das schafft auch die GEF nicht. Seien wir doch realistisch und bieten wir eine Möglichkeit, dieses Prob- lem anzugehen, aber bitte mit nur 3,3 Mio. Franken Einsparungen in diesem Bereich. Sollte unser

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Antrag nicht durchkommen, wird sich unsere Fraktion bei der Abstimmung über den 6,6-Mio.- Franken-Antrag der Stimme enthalten.

Eva Desarzens-Wunderlin, Boll (FDP). Ich unterstütze alles, was Barbara Mühlheim eben sagte.

Sie hat den Zubringer angeschaut. Nun muss auch noch der Gesichtspunkt der Heime angeschaut werden. Die Heime haben einen Wandel gemacht von Alters- zu Pflegeheimen. Sie haben Perso- nalstrukturen für die somatische Pflege aufgebaut. Vielfach zu wenig für die psychiatrische Pflege.

Die Heime müssen deshalb einen Vorlauf haben, sie müssen Leute anstellen können, damit sie die Personen dann auch adäquat behandeln und betreuen können. Denn es handelt sich ja um Perso- nen, die bis jetzt schon keinen Heimplatz gefunden haben. Je nach dem braucht es auch bauliche Anpassungen in den Heimen, damit wir das Problem der langzeitigen psychiatrischen Unterbrin- gung lösen können. Der Einsparungsbetrag ist zu hoch; das schaffen wir nicht. Ein Budget sollte redlich sein. Deshalb bitte ich Sie, unseren gemeinschaftlichen Antrag, der den Budget-Antrag kürzt, zu unterstützen, ebenfalls die Planungserklärung, die Probleme aufgreift, die man schon lan- ge hätte angehen müssen.

Präsident. Herr Blaser und Frau Keller verzichten auf das Wort. Bei der Motion SP-JUSO-PSA ha- ben wir einen Mitmotionär; er verzichtet. Das Wort zur Motion 207-2013 hat Herr Guggisberg.

Lars Guggisberg, Kirchlindach (SVP). Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Vor- standsmitglied des kantonalen Spitex-Verbands. Ambulant vor stationär: Diesen Grundsatz hat sich der Rat auf die Fahne geschrieben. Auch die Regierung hat sich diesen Grundsatz zu Herzen ge- nommen, aber am falschen Ort, nämlich beim Sparen. Beim Studium der vorgeschlagenen Spar- massnahmen bekam ich den Eindruck, der Regierungsrat wolle diesen Grundsatz begraben. Die Zahlen aus dem Review belegen dies. In der Spitalversorgung – Benchmark 98 – werden von 846 Mio. Franken Nettoausgaben jährlich etwa 27 Mio. Franken gespart. Das entspricht gut 3 Prozent.

In der Psychiatrie – Benchmark 129 – werden von 169 Mio. Franken jährlich knapp 3 Millionen ge- spart, was 1,7 Prozent entspricht. An die ambulante Krankenpflege, zu der nebst der Spitex auch Samaritervereine, Mütterberatung usw. gehören, hat der Kanton 2010 exklusive Rettungsdienste 66 Mio. Franken ausgeschüttet. Von diesen Nettoausgaben will der Regierungsrat jetzt 20 Mio.

Franken bei der Spitex einsparen. Das entspricht satten 30 Prozent. Und dies bei einem Benchmark von 88, der nota bene unter den angepeilten 92 Prozent liegt.

Wir haben in der Motion mit der Kompensation der 7,7 Mio. Franken hälftig bei der Spitalversorgung und bei der Psychiatrie einen Vorschlag gemacht. An dieser Stelle geht es zunächst nur um die Kompensation, also um Ziffer 1b der Motion. Seitens der FIKO liegt jetzt ein anderer mehrheitsfähi- ger Vorschlag auf dem Tisch, der den Betrag annähernd abdeckt; ich meine die Streichung der Mit- finanzierung des Aufenthalts nicht mehr spitalbedürftiger Personen. Auch wenn es weh tut, kann ich mit diesem Vorschlag leben, gerade auch unter der Berücksichtigung des erwähnten Benchmarks 129 der Psychiatrie. Wichtig ist dabei aber die Bemerkung im FIKO-Bericht, die Massnahmen zum Ausbau der ambulanten Pflege in der Psychiatrie würden unangetastet bleiben, ganz im Sinn des Grundsatzes ambulant vor stationär. Thomas Heuberger wird deshalb nach seinem Votum Punkt 1b unserer Motion zugunsten des Abänderungsantrags der FIKO zurückziehen.

Präsident. Der Mitmotionär wird als Einzelsprecher am Schluss der Debatte reden. Jetzt haben die Fraktionssprechenden das Wort.

Hasim Sancar, Bern (Grüne). Die Sparmassnahmen in der ambulanten Psychiatrie zeugen von einer nicht vertretbaren Kurzsichtigkeit, denn sie werden für die Betroffenen und deren Umfeld fata- le Folgen haben. Solche Sparmassnahmen schaden dem Wohl einer Gesellschaft, die sich solida- risch verhalten will. Die Folgen werden noch massiver, wenn die Kürzungen im Topf 2 realisiert werden. Daher warnt die grüne Fraktion vor diesen Kürzungen und bittet den Rat, von diesen Kür- zungen abzusehen.

Die Psychiatrie im Kanton Bern muss von der stationären weg und vermehrt auf die ambulante Be- handlung setzen. Das ist nicht nur kostengünstiger, ambulante Angebote entsprechen auch einer zeitgemässen Psychiatrieversorgung. Darum ist es wichtig, dass die Ressourcen für diesen Bereich nicht zurückgehen. Die psychiatrischen Institutionen sind trotz der schwierigen Situation und der Gefahr, an Qualität einzubüssen, bereit, die Kürzungen in Topf 1 von 2,9 Mio. Franken zu akzeptie- ren. Die Kürzungen in Topf 2 von 6,6 Mio. Franken sind aber zu kurzsichtig. Der Regierungsrat hat

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bereits mehrmals davor gewarnt, den Topf 2 zu berühren, im Wissen, dass die Folgeschäden irre- parabel wären. Leider haben sich die Finanzkommission ganz und Frau Mühlheim teilweise in ihren Abänderungsanträgen aus dem Topf 2 bedient. Das ist schlicht inakzeptabel. Die Grünen lehnen beide Anträge ab. Unsere Fraktion fordert in ihrem eigenen Antrag, den Antrag der Finanzkommis- sion abzulehnen. Auch die Planungserklärung werden wir ablehnen.

Ich erkläre dies kurz. In den Anträgen FIKO und Mühlheim geht es um die Streichung der Mitfinan- zierung des Aufenthalts nicht mehr spitalbedürftiger Personen. Es geht um zusätzliche 6,6 Mio.

Franken bereits ab 2014. Diese Massnahme würde die Betreuung psychisch angeschlagener und kranker Menschen direkt betreffen und hätte Personalentlassungen zur Folge. Es handelt sich hier aber um Menschen, die medizinisch zwar behandelt wurden, nach dem Klinikaufenthalt jedoch kei- nen Anschluss gefunden haben. Zum Teil können sie aufgrund ihrer Krankheit nicht nach Hause geschickt werden, wenn sie ein solches überhaupt haben. Vielleicht haben sie einen Platz in einer Institution, können aber noch nicht hin, weil der Platz noch besetzt oder die Finanzierung nicht gesi- chert ist. Es gibt auch schwierige Fälle, die nicht leicht vermittelbar sind. Plätze für diese Menschen zu finden ist nicht einfach. Das gilt sowohl für die städtischen wie die ländlichen Gebiete des Kan- tons. Weil diese Menschen meist einen unstabilen Krankheitsverlauf und ein problematisches Sozi- alverhalten haben, brauchen sie umso mehr gut ausgebildetes Fachpersonal.

Die vorgeschlagenen Kürzungen würden bedeuten, dass diese Leute schon bald auf die Strasse gestellt werden – eine kurzfristige Handlung, die Menschen trifft, die wenig sozialen Anschluss oder eigene Kraft haben, um ihre Bedürfnisse zu decken. Es darf nicht sein, dass wir Menschen mit schwerer psychischer Behinderung gegen Menschen mit anderer Behinderung ausspielen. Das ist ein gefährliches Vorgehen und kann der Gesellschaft teuren Schaden zufügen. Deshalb bitten wir Sie, die Anträge FIKO und Mühlheim abzulehnen. Die UPD hat 2011 bereits 5 und 2012 noch ein- mal 6,7 Mio. Franken gespart. Weitere 6,6 Mio. Franken zu sparen, liegt nicht mehr drin. Die Zitrone ist ausgepresst (der Redner stellt zur Illustration eine Zitrone auf einer Zitronenpresse auf das Red- nerpult.) Den Abänderungsantrag SP-JUSO-PSA, wonach auf den Stellenabbau in Topf 1 verzichtet werden soll, werden wir, nebst unserem eigenen Antrag, unterstützen. Das gleiche gilt für die Moti- on SP-JUSP-PSA; sie geht in die gleiche Richtung wie unser Antrag. Ablehnen werden wir hinge- gen die Motion 207-2013 Guggisberg.

Donat Schneider, Diessbach b. Büren (SVP). Ich möchte den Vergleich von Kollegin Brunner im Zusammenhang mit den Sparvorschlägen und der Lobby in den einzelnen Bereich ergänzen: Wenn wir die Aufgabenfelder im ASP-Bericht und die Ausgaben pro Kopf in den einzelnen Themengebie- ten anschauen, wäre die Schlussfolgerung, dass die Landwirtschaftslobby etwas mehr als halb so gut ist wie jene der Psychiatrie.

Es ist kein Zufall, dass auch die Regierung im ASP-Bericht in der Psychiatrie Sparpotenzial gefun- den hat, herrscht hier doch ein sehr ungünstiges Preis-Leistungsverhältnis nach Benchmark. Inde- xiert liegen die Ausgaben pro Kopf in unserem Kanton bei 129 Prozent. Wir haben überdurch- schnittlich viele Fälle – Indexpunkt 113 – zu überdurchschnittlichen Preisen – 114. Wenn wir ir- gendwo im Sinn von ASP strukturell etwas machen wollen und die Zahlen heranziehen, wie dies die Regierung in ihrem Bericht getan hat, ist es nicht Zufall, dass es im Bereich der Psychiatrie wahr- scheinlich Sparmöglichkeiten gibt. Die Regierung hat sich in ihrem Bericht ausdrücklich vorbehalten, das Sparvolumen im Topf 1 mit Massnahmen vom Topf 2 umzusetzen. Man hat also bereits in Er- wägung gezogen, auch Massnahmen im Topf 2 brauchen zu müssen, um das Volumen von Topf 1 zu erfüllen. Die FIKO hat in ihrer Gesamtschau die Massnahmen von Topf 2 hervorgenommen und die vorgeschlagenen Massnahmen der Regierung in diesem Sinn beschleunigt und priorisiert.

In der Antwort auf die Interpellation 204-2013 der SVP können Sie nachlesen, dass die Regierung durchaus weiteres Sparpotenzial im Bereich der Psychiatrie sieht, zwar nicht beziffert mit Franken und Rappen, sie führt aber als weiteres Sparpotenzial eine Fusion der UPD mit Münsingen auf.

Für die SVP sind die vorgeschlagenen Massnahmen der Regierung in Topf 1 zumutbar; wir unter- stützen sie. Konsequenterweise werden wir den Antrag SP, Brunner, ablehnen, ebenfalls die Motion 238-2013 SP-JUSO-PSA. Wir unterstützen hingegen den Antrag FIKO und lehnen folglich die An- träge Imboden und Mühlheim ab. Die in der Planungserklärung aufgeführten ergänzenden Mass- nahmen mögen zum Teil gut und recht sein; sie können aber auch umgesetzt werden, wenn der Antrag der Finanzkommission angenommen wird. Zusammengefasst: die SVP-Fraktion wird Hand bieten, die Kürzungen im Spitex-, im Behinderten- und im Heimbereich zu mildern. Im Bereich der Psychiatrie unterstützen wir hingegen den Antrag der Finanzkommission.

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Melanie Beutler-Hohenberger, Gwatt (EVP). Wie unser Fraktionssprecher in der Eintretensdebat- te erwähnte, ist unsere Linie und Messlatte für die ganze Haushaltsdebatte dieselbe: Schwache schützen, die Stärken des Kantons erhalten, keine neuen Schulden dulden. Beim Themenblock 7.a wird augenfällig, dass dies nicht alle so sehen, soll doch ganz explizit bei den Schwachen, bei den psychisch Erkrankten, gespart werden. Und dies, obwohl die Regierung wohlweislich von dieser Massnahme absieht, da sie direkte Auswirkungen auf das Personal hat und notgedrungen auf eine schlechter werdende Pflege- und Betreuungsqualität in den psychiatrischen Institutionen hinaus- läuft. Anders gesagt oder gefragt: Wo sollen die so genannt nicht mehr spitalbedürftigen Menschen hin, deren Aufenthalt nicht mehr mitfinanziert wird, die aber immer noch da sind? Es gibt im Kanton schlicht nicht genügend flankierende Massnahmen, sprich fachlich qualifizierte und mit genügend Heimplätzen ausgestattete Institutionen, die der Vielzahl von meist eben sehr aufwändig zu betreu- enden Personen gerecht werden können. Aus Sicht der EVP muss hier unbedingt zuerst eine Ver- besserung her zugunsten dieser Erkrankten, das kann sich anschliessend effektiv auch zugunsten des kantonalen Budgets auswirken. Dieser Prozess ist im Gang. Lassen Sie uns hier nicht mit einer zerstörerischen Massnahme grossen Schaden anrichten.

Die EVP kann daher dem aus ihrer Sicht fatalen Abänderungsantrag der FIKO nicht zustimmen, sie unterstützt höchstens den Abänderungsantrag Mühlheim für den Voranschlag 2014, gepaart mit der überparteilichen Planungserklärung, welche diese Massnahme mit sechs Auflagen flankiert. Höchs- tens, das sage ich im Zusammenhang mit ASP und mit Blick auf unseren dritten Leitsatz – keine neuen Schulden dulden – wird sich die EVP schweren Herzens auch hier durchringen, einen Bei- trag zum Sparen zu leisten, weil es schlicht nicht anders geht. Dieser Beitrag darf allerdings nicht so hoch und einschneidend sein, wie die FIKO dies will; er darf aber auch nicht so tief sein, wie es der Antrag Grüne fordert, nämlich gar nichts.

Den Antrag SP-JUSO-PSA zum Voranschlag 14 lehnt die EVP-Fraktion grossmehrheitlich ab. Eine Minderheit wird diesem Antrag zustimmen, weil in diesem vulnerablen Gebiet nicht noch zusätzliche Hürden in Form von Stellenabbau in den Genesungsprozess von Menschen eingebaut werden sol- len. Das gleiche Stimmenverhältnis und das gleiche Argumentarium gilt übrigens für die Motion 238- 2013 SP-JUSO-PSA. Den Kompensationsteil der Motion Guggisberg lehnt die EVP-Fraktion ab. Es macht keinen Sinn, den Sparauftrag in andere Gebiete zu verlagern. Wir unterstützen nur echte Sparmassnahmen und auch dies nur gemäss den erwähnten drei Leitsätzen.

Barbara Mühlheim, Bern (glp). Nach 30 Jahren Politik und 30 Jahren Arbeit in Bereichen, in de- nen ich es immer mit schwierigsten Leuten zu tun hatte, sei es im Strafvollzug, sei es bei der so genannten Schadensminderung bei Schwerstabhängigen, habe ich eines in der Politik langsam satt: dass jedes Mal, wenn man fragt, ob die Art und Weise, wie wir hier arbeiten, richtig sei, und bei jedem Sparantrag sofort gesagt wird, damit werde die Qualität in der Psychiatrie, im Drogenbereich, in der Spitex verschlechtert. Keiner aber fragt, ob man den Sparantrag macht, weil es effizientere Strukturen, betriebswirtschaftlich besser geführte Institutionen braucht; ob es neue, pragmatische, an der Nachfrage orientierte Wege braucht; ob allenfalls alte Angebote verändert werden müssten, statt neue Angebote zu schaffen.

Heute liegen gleichlautende Anträge vor zum Thema Patientinnen und Patienten, die lange in der Psychiatrie sind. Haben Sie vergessen, was das heisst? Das heisst Hospitalismus. Das heisst nichts anderes, als dass Leute im Alter zwischen 50 und 80 dreissig Jahre in der Psychiatrie sitzen.

Wollen wir das? Wir haben längst neue Modelle, wir haben längst, wie andere Kantone zeigen, neue Heime, in denen die Autonomie der Patientinnen und Patienten besser gewahrt werden kann.

Darum geht es! Es geht nicht darum, die Leute auf die Strasse zu stellen und sie verelenden zu lassen. Das will niemand; das traue ich nicht einmal den rechtsbürgerlichen Kreisen zu. Es geht darum, mitzuhelfen, falsch geleitete Strukturen umzulegen und das, was der Antrag Brunner und was der Regierungsrat will, nicht länger wirken zu lassen. Wir haben 2010 beschlossen, dass die moderne Psychiatrie in den Regionen stattfinden soll, dass neu in den regionalen Psychiatriestütz- punkten neben dem ambulanten Setting ein stationäres Setting aufzubauen ist. Gemäss Zeitungs- bericht von letzter Woche hat Burgdorf 20 neue Betten aufgebaut. Was ist in den vier Jahren pas- siert? Die Regionen haben ihren Auftrag wahrgenommen; sie bauen Betten aus, während die gros- sen Kliniken, salopp gesagt, nicht abgebaut haben. Darum geht es! Das geht finanzpolitisch auf die Länge nicht, und es ist auch für die Klienten und Patientinnen nicht sinnvoll.

Wenn der Sparantrag der Regierung durchkommt, geht es nicht um eine schlechtere Betreuung und Behandlung von Psychiatriepatienten; diese sollen vielmehr in derjenigen Region betreut und be- handelt werden, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Die grossen Kliniken sind gehalten – des-

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halb die geplante und beschlossene Auslagerung –, sich der neuen Herausforderung endlich zu stellen. UPD und Münsingen sind sehr unterschiedlich unterwegs. Die UPD hat sich bereits auf den Weg gemacht, sie weiss aber, dass sie noch zulegen muss. Wenn dies nicht geschieht, haben wir in zwei, drei Jahren das gleiche Problem. Ab 2017, wenn die Pauschale in der Psychiatrie einge- führt ist, werden die Kliniken nicht konkurrenzfähig sein und grosse strukturelle Probleme haben.

Aus diesen Gründen unterstützen wir den Sparantrag der Regierung, von 6,6 auf 3,3 Mio. Franken zu gehen. Es ist in unserem Sinn, nicht mehr ein so genannt schwarzes Budget zu haben, sondern ein rotes, mit einem kleinen Sparbetrag, den wir längst verkraften können. Seien wir doch ehrlich:

Wenn wir um 6,6 Mio. Franken kürzen, haben wir in einem Jahr einen Nachkredit von mindestens 6,2 Mio. Franken, weil die Leute desavouiert, frustriert und wenig daran interessiert sind, neue Betreuungsoptionen zu planen. So oder so: kommt unser Antrag nicht durch, werde ich mir vorbe- halten, eine Motion zu diesem Thema zu machen. Es ist an uns, in einem Jahr zu schauen, was in der Psychiatrie geschehen ist, wie sich die Kürzungen und neuen Herausforderungen ausgewirkt haben und wo die Kliniken unterwegs sind bezüglich jener Patienten, die eigentlich nicht in die Psy- chiatrie gehören. Wir lehnen die Motion 238-2013 SP-JUSO-PSA ab. Ich bin froh, dass Lars Gug- gisberg den Kompensationsteil seiner Motion zurückzieht, und ich hoffe, dass wir es trotz festgefah- rener Machtblöcke schaffen, einen Entscheid zu treffen, der verantwortungsvoll, pragmatisch und insbesondere viel näher an der Realität ist.

Irène Marti Anliker, Bern (SP). Wir haben es schon mehrmals gehört: Psychisch Kranke in psychi- atrischen Kliniken haben normalerweise keine grosse Lobby. Viele Menschen, vor allem auch Politi- kerinnen und Politiker haben das Thema nicht gern. Psychische Krankheiten sind nach wie vor stigmatisiert. Die SP bekämpft die Sparmassnahmen in der Psychiatrie, weil psychisch Kranke teil- weise schon heute nicht die erforderliche Betreuung erhalten. Die Gesundheitsstatistiken schweiz- und europaweit zeigen: psychische Krankheiten nehmen zu. Diese Leute sind auf gute Pflege und Betreuung angewiesen, damit sie gesund werden können. Deshalb und damit Präventionsmass- nahmen aufgebaut werden können, darf hier nicht gespart werden. Erschwert würde auch der Auf- bau der Psychiatrie in den Regionen, und zwar auch im ambulanten Bereich. Dies ist der Grund für unseren Antrag und unsere Motion, die Ihnen Frau Brunner vorgestellt hat. Wir sehen das nicht so locker vom Hocker, wie es jetzt von Frau Mühlheim skizziert wurde.

Ganz schlimm ist der Antrag der Finanzkommission. Er ist völlig unausgegoren, es ist ein Hüft- schuss und frontaler Angriff gegen Menschen, die seit langer Zeit an psychischen Krankheiten lei- den. Auch die SP ist der Meinung, diese Leute gehörten nicht in die Psychiatrie, aber man muss ein anderes System aufbauen, das ist auch aus unserer Sicht absolut notwendig. Diese Menschen sol- len in Alters- und Pflegeheimen untergebracht werden, sagen Sie. Gleichzeitig sagen Sie, dort brauche es keine qualifizierten Leute, ein paar Freiwillige würden genügen. Das ist doch keine nachhaltige Politik! Man muss sich entscheiden. Menschen mit einer chronifizierten psychischen Krankheit brauchen eine Betreuung, nicht unbedingt in der Psychiatrie, aber in seriös aufgebauten Alternativen. Es wäre merkwürdig, die Planungserklärung Mühlheim und Weitere zu überweisen, in der unter anderem von einer Aufnahmepflicht in Alters- und Pflegeheimen die Rede ist. Was bedeu- tet das? Bedeutet es eine andere Finanzierung? Das kann man nicht im Rahmen einer Spardebatte locker vom Hocker beschliessen. In der Stossrichtung sind wir mit dem Antrag Mühlheim einver- standen. Aber so, wie er jetzt daherkommt, finden wir ihn unseriös, weshalb wir ihn ablehnen. Auch ein halbierter Sparbetrag ist immer noch zu viel.

Ich bin froh, hat Lars Guggisberg den Kompensationsteil seiner Motion zurückgezogen. Diese For- derung war für mich unerträglich. Selbstverständlich sind wir dabei, bei der Spitex eine andere Rich- tung einzuschlagen, aber man kann nicht die einen gegen die anderen ausspielen. Wie gesagt, ich bin froh, wurde dieser Motionsteil zurückgezogen. Allerdings macht es die Sache nicht besser, wenn die SVP jetzt einfach die Finanzkommission unterstützt. Das ist ein grober und unüberlegter Hüftschuss. Die Fraktion SP-JUSO-PSA bittet den Rat, unserem Antrag zuzustimmen und die An- träge der Finanzkommission sowie den Antrag und die Planungserklärung Mühlheim abzulehnen.

Katrin Zumstein, Langenthal, (FDP). Die FDP unterstützt den Antrag der Finanzkommission und lehnt die Abänderungsanträge SP-JUSO-PSA, Grüne, Mühlheim sowie die Planungserklärung Mühlheim und Weitere ab. Die Massnahmen in der Planungserklärung Mühlheim sind uns zwar im Grundsatz sympathisch, aber eine Kürzung von nur 3,3 Mio. Franken lehnen wir ab. Die Motion SP- JUSO-PSA lehnen wir demzufolge ebenfalls ab.

Die Mitfinanzierung des Aufenthalts nicht mehr spitalbedürftiger Personen ist offenbar ein Problem

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in der Berner Psychiatrie, das für die überdurchschnittlich hohen Kosten in der Psychiatrie des Kan- tons mitverantwortlich ist. Es geht um Menschen, die sich zum Teil seit Jahrzehnten in der Psychiat- rie befinden und für die man keinen Pflegeplatz mehr findet, zumindest nicht im Moment. Mit dem Verschieben der Sparmassnahmen vom Topf 2 in den Topf 1 wollen wir, dass sofort nach anderen Lösungen gesucht wird. Wie schon Barbara Mühlheim sagte, ist es sicher nicht unsere Idee, die Leute am 1. Januar auf die Strasse zu stellen. Ich verweise auch auf die Ausführungen von Mathias Tromp. Ich habe Mühe mit dem Hickhack von Natalie Imboden gegenüber den Bürgerlichen. Wir sind angeblich rücksichtslos einer schwachen Gesellschaft gegenüber. Das ist vor dem Hintergrund, dass wir in den letzten Wochen sehr stark bemüht waren, in den Bereichen von Menschen mit Be- hinderung und in der Psychiatrie zu sparen, sehr daneben und verletzend.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Ein Spitalpsychiater hat kürzlich in einer Zeitung geschrieben, es gehöre mittlerweile zum Normalfall, dass jede Bernerin und jeder Berner ein Mal im Leben psychiat- rische Hilfe in Anspruch nehme. Ich kann das nicht werten, habe aber etliche Zweifel, ob diese Aus- sage so stimmt. Vermutlich entspricht sie dem Selbstverständnis dieses Psychiaters über seine Tätigkeit.

Die Psychiatrie als Leistungsbereich zu beurteilen ist sehr anspruchsvoll. Wir müssen versuchen, ihr im Rahmen der Sparmassnahmen gerecht zu werden. Ich bin allerdings erschrocken, als ich in den Benchmarkzahlen sah, dass die Psychiatrie mit 129 Prozent partizipiert. Das sind fast Pfarrer ähnliche Verhältnisse. Die psychiatrischen Leistungen im Kanton Bern befinden sich deutlich über der massgeblichen Grenzmarke von 92 Prozent. Die vom Regierungsrat beantragten Sparmass- nahmen in diesem Bereich werden in diesem Sinn den mathematischen Anforderungen nicht ge- recht, weil der Gesamtbetrag der Massnahmen im Topf 1 für die an sich angestrebte Reduktion nicht ausreicht. Der Regierungsrat hat zwar parallel dazu im Topf 2 eine ganze Reihe von Spar- massnahmen erwogen und aufgelistet, dann aber verworfen. Hier ist er von seiner sonst konse- quent verfolgten Sparlinie abgewichen. Das fehlende Sparsubstrat hat er in anderen Bereichen der GEF hereingeholt.

Die BDP-Fraktion ist wie die Finanzkommission der Meinung, dass die Psychiatrie einen Sparbei- trag leisten muss, der sie näher an die 92-Prozent-Marke bringt. Dass sie damit nicht sofort unter die 100er-Marke kommt, ist auch uns klar. Ich glaube auch nicht, dass die Aussage, die Psychiatrie habe keine Lobby, zutrifft, sonst wäre die Benchmarkzahl von 129 ja nicht möglich. Ganz bewusst wollen wir auf eine Leistungskürzung im ambulanten Bereich verzichten, da wir diesen Bereich ja fördern wollen. Hingegen erachten wir eine Kürzung im stationären Bereich als vertretbar. Wir strei- ten nicht ab, dass die Platzierung von nicht mehr spitalbedürftigen Personen schwierig sein kann.

Wir hätten erwartet, dass die GEF in diesem Bereich endlich Lösungen auf den Tisch legt, nachdem sich meines Wissens seit rund zwei Jahren zwei Personen mit diesem Thema befassen. Leider liegt bis jetzt keine Lösung vor. Wir sind uns bewusst, und da geht es uns ähnlich wie der Finanzkom- mission, dass unsere Annahmen bei der Budgetierung dieses Postens mit einer gewissen Unge- nauigkeit verbunden sind. Uns liegen keine anderen Unterlagen als die von der Regierung im Topf 2 erwähnten vor. Wenn wir die Kosten in der Psychiatrie in einem verantwortbaren Rahmen kürzen und das Schwergewicht der Gelder vermehrt den ambulanten Behandlungen zukommen lassen wollen, müssen wir die Sparmassnahme 5.4f unterstützen. Andere Massnahmen gibt es im Topf 2 nicht. Deshalb unterstützt die BDP-Fraktion den Antrag der Finanzkommission und lehnt alle ande- ren Anträge und die Planungserklärung ab.

Präsident. Die Einzelsprecher haben das Wort.

Sabina Geissbühler-Strupler, Hinterkappelen (SVP). Es ist mir ganz wichtig zu sagen, dass Psy- chiatrie und Drogenpolitik eng zusammenhängen. Gestern habe ich mit einem Leiter eines Jugend- heims mit schwierigen Jugendlichen gesprochen. Er sagte mir, 90 Prozent der Jugendlichen, die Schwierigkeiten psychischer Art haben, hätten Suchtprobleme. Das will der Rat immer noch nicht wahrhaben. Meiner Meinung nach sollte man dort einmal einen Schwerpunkt setzen und schauen, ob die Art und Weise der Beratung Jugendlicher richtig sei, wenn ihnen gesagt wird, ein wenig Kif- fen am Wochenende sei kein Problem, die Eltern würden ja auch ab und zu ein Glas Wein trinken.

Das ist die Art Beratung, wenn ein Jugendlicher Probleme beispielsweise mit Cannabis hat. Da können Sie sich vorstellen, welche Hilfe die Eltern in einer solchen Beratung sehen. Auch in den psychiatrischen Kliniken kenne ich Leute, die dort arbeiten. Sie sagen, diesen Punkt dürfe ich nicht an die Öffentlichkeit bringen; das sei ein Tabu.

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Barbara Mühlheim möchte ich folgendes sagen: Du wärst an der Quelle, diesbezüglich etwas zu verändern. Es gibt auch einen Suchthilfefonds in der Höhe von immerhin 10 Mio. Franken. Davon spricht auch niemand. Ich bitte Sie, diesen Aspekt ebenfalls zu berücksichtigen. Hier genügt die ambulante Behandlung eben nicht. Ambulant vor stationär ist nicht überall besser. Mit einem Ge- spräch wird kein Süchtiger von seiner Sucht wegkommen. Es ist hinausgeworfenes Geld zu mei- nen, Gespräche seien bei süchtigen Jugendlichen eine Therapie. Diesen Gedanken sollten Sie im Hinterkopf behalten.

Bettina Keller, Hinterkappelen (Grüne). Nach all den Gesundheitsfachleuten aus den Fraktionen rede ich jetzt als ganz normales Grossratsmitglied. Wir haben in den letzten Tagen mehrere ein- drückliche Demonstrationen vor dem Rathaus erlebt. Behinderte mit Familie und Betreuenden, Leh- rerinnen, Lehrer, Schülerinnen der Gartenbauschule oder der Lehrwerkstätte. All diese Menschen und ihr Umfeld können sich vor dem Rathaus wehren; sie können uns Briefe, Mails und Petitionen schicken. Bei den psychisch Kranken ist das anders. Ihre Kraft reicht nicht aus, um vors Rathaus zu kommen. Ihre Probleme sind existenziell und häufig auch lebensbedrohlich. Jede hundertste Per- son in der Schweiz erkrankt in ihrem Leben an Schizophrenie. Die Zahlen für schwere Depressio- nen liegen noch höher. Das Mitleiden der Angehörigen, der Eltern, der Kinder, der Partnerinnen und Partner ist sehr gross. Die Kliniken stehen schon heute unter grossem Druck. Das Personal muss die Sparmassnahmen der letzten Jahre aushalten, und es ist schwierig, geeignete Psychiaterinnen und Psychiater zu finden, die gut Deutsch sprechen.

Vielleicht spüren Sie es: ich rede aus grosser persönlicher Betroffenheit, will aber hier am Mikrofon nicht näher darauf eingehen – wer etwas wissen will, kann mich nachher fragen. Die Psychiatrie ist hoffentlich für die meisten von Ihnen ein unbekanntes Gebiet. Ich wünsche Ihnen, dass niemand von Ihnen oder in Ihrem Umfeld an einer psychischen Krankheit erkrankt. Aber deshalb dürfen Sie den Kopf nicht in den Sand stecken und denken, hoffentlich betrifft es mich nicht. Ich bitte Sie, we- nigstens die Planungserklärung Mühlheim und Weitere zu unterstützen, welche die zusätzliche Sparmassnahme für den Moment halbieren möchte. Das wäre ein Kompromiss, und ich hoffe, mit meinem Votum ein paar Stimmen gewonnen zu haben.

Béatrice Stucki, Bern (SP). Auch ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin im Vorstand der Interessengemeinschaft Sozialpsychiatrie (IGS). Katrin Zumstein sagte vorhin, man müsse so- fort nach anderen Lösungen suchen. Das ist schnell gesagt, aber nicht einfach zu machen. Zudem sind andere Plätze auch nicht gratis. Es braucht zum Teil spezielle Einrichtungen und spezielles Personal oder Wohnungen für Begleitetes Wohnen. Das alles ist ebenfalls nicht gratis zu haben.

Die Kosten werden einmal mehr vom einen Kässeli in ein anderes verschoben.

Zum Punkt 4 der Planungserklärung Mühlheim: Die Koordinations- und Beratungsstelle für an- spruchsvolle Platzierungen KBS gibt es erst seit eineinhalb Jahren. Sie ist im Aufbau begriffen, weshalb über den Erfolg noch nicht viel gesagt werden kann. Es gibt in dieser Stelle ein jährliches Controlling. Eine zusätzliche Evaluation nicht daher nicht nötig. Ich lade Sie ein, gelegentlich eine Wohngruppe der IGS zu besuchen und sich zu informieren, um was für Menschen es hier geht, oder im PZM oder in der UPD solche Gruppen aufzusuchen und einen Tag lang das dort arbeitende Personal zu begleiten. Dann werden Sie sehen, wovon wir hier reden. Ich lehne sämtliche Anträge, die Kürzungen verlangen, ab.

Martin Aeschlimann, Burgdorf (EVP). Ich hatte es ursprünglich nicht vor, will aber jetzt doch noch etwas zu dieser Thematik sagen. Die Diskussion ist an einem unschönen Moment angelangt, indem die Hilfsbedürftigen auf der einen Seite gegen die Hilfsbedürftigen auf der anderen Seite ausge- spielt werden. Beim Votum von Dieter Widmer hatte ich den Eindruck, er könne nicht so richtig glauben, dass es in diesem Kanton so viele Menschen mit psychischen Schwierigkeiten geben soll.

Politikerinnen und Politiker sind aufmerksame Zeitungsleser. Ein Artikel in einer Emmentaler Regio- nalzeitung hat mich betroffen gemacht, schreibt der Journalist doch einleitend: «19 Prozent der Be- völkerung sind in psychiatrischer Behandlung.» Und dies notabene im Emmental, wo es saftige Wiesen und viel Sonne gibt, mehr, als vielleicht andernorts. Das ist erstaunlich. Ich möchte es nicht zu einer Glaubensfrage machen. Der Journalist beruft sich auf eine Studie der GEF.

Es ist einfacher, dem Arbeitsplatz fern zu bleiben, wenn wir ein Bein im Gips haben. Ich bin selber Arbeitgeber. Wenn mich jemand anruft und sagt, er könne nicht arbeiten kommen, er habe Burnout- Symptome, wird es schwieriger. Es ist auch schwieriger, Leute mit Burnout vor das Rathaus zu bringen. Denken Sie also noch einmal gut nach. Ich bin nicht so sicher, ob das alles einfach nur von

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Psychiaterinnen und Psychiatern generiert worden ist, die auf Kundschaft aus sind. Ein Benchmark in diesem Bereich bedeutet, dass man effizienter werden kann, ein Burnout beispielsweise etwas schneller behandelt werden oder der Betroffene früher nach Hause geschickt werden kann. Ein Verunfallter mit eingegipstem Bein kann vielleicht tatsächlich früher entlassen werden mit der Emp- fehlung, in der Apotheke ein Schmerzmittel zu holen. Bei psychisch Kranken ist es komplizierter.

Deshalb: überlegen Sie sich ihre Haltung bitte noch einmal.

Reto Müller, Langenthal (SP). Ich habe keine Interessenbindung bekannt zu geben, will aber offen zugeben: ich bin Theoretiker, und darin bin ich in dieser Debatte sicher nicht allein. Deshalb bitte ich Sie, auf die Praktikerinnen und Praktiker unter uns zu hören. Wir haben einerseits die Benchmark- Theorie, auf der anderen Seite die Lebenspraxis. Man kann theoretisch zwar sagen, es gehe um eine Verschiebung vom Topf 2 in den Topf 1. In der Praxis lösen sich die Leute, die es betrifft, aber nicht in Luft aus. In der Theorie ist «nicht spitalbedürftig» ein versicherungstechnischer Begriff, in der Praxis sind es schwerkranke Menschen.

Ich will nicht auf Moralisch machen. Aber wenn kein Geld mehr investiert werden soll, wohin sollen dann die Leute gehen? Wir verschieben sie einfach an einen anderen Ort – zu Hause leben können sie ja nicht, weil sie vielfach kein Zuhause mehr haben; man kann sie nicht in ein Heim platzieren, weil sie extrem schwer integrierbar sind. Im Kanton Bern gibt es im Moment keine Heime, die sol- che Plätze anbieten könnten. Sparen in der Psychiatrie ist vor allem ein Verschieben der Kosten, gespart wird nur auf dem Papier. In der Praxis draussen wird das Geld nicht gespart, sondern ledig- lich von der einen in die andere Kasse verschoben. Einzelne Leute wird man entlassen müssen; sie werden in die Sozialhilfe kommen, die Rückfallquote wird wahrscheinlich höher, weil die Leute nicht austherapiert werden können. Das Problem lösen wir mit dem Antrag der Finanzkommission nicht.

Es wird zu einem Pingpong-Spiel von der einen in die andere Kasse kommen, und dies mit Men- schen! Ich bitte Sie eindringlich, den Sparmassnahmen nicht zuzustimmen.

Thomas Heuberger, Oberhofen (Grüne). Ich rede als Einzelsprecher nur zu Punkt 1b unserer Motion; die Spitex werden wir später im Themenblock 7.b behandeln. Ambulant vor stationär gilt in meinen Augen auch für psychiatrische Patienten. Aber es ist unbedingt nötig, entsprechende Struk- turen zur Verfügung zu stellen, um diese Menschen auffangen zu können. Was geschieht, wenn Leute aus den Kliniken entlassen wurden, ohne vorher die nötigen Strukturen zu schaffen, hat man in Italien vor 15 oder 20 Jahren gesehen. Man kann durchaus ein zweites Mal denken. Wir haben denn auch eingesehen, dass der Punkt 1b nicht richtig ist, und ziehen ihn deshalb zurück. Aber Sparmassnahmen müssen wir diskutieren, was unter 7.b Spitex, der Fall sein wird.

Roland Näf-Piera, Muri (SP). Ich war bereits in der Finanzkommission ziemlich «genagelt», als der Entscheid gefällt worden ist, und zwar deshalb, weil eine Person aus meiner Familie in der Psychi- atrie arbeitet und ich daher um die Probleme mit diesen Patienten weiss. Ich will nicht schimpfen, sondern möchte der Finanzkommission vorschlagen, mit mir die Klinik Münsingen zu besuchen und sich ein Bild von den Patienten zu machen. Anschliessend sollten Sie entscheiden, ob der Ent- scheid, der heute wahrscheinlich gefällt wird, korrekt war.

Präsident. Ausser Frau Brunner verzichten alle übrigen Antragstellenden auf das Wort.

Ursula E. Brunner, Hinterkappelen (SP). Die Richtung, in die es gehen soll, ist längstens klar:

ambulant vor stationär, auch in der Psychiatrie. Die vorgeschlagene Sparmassnahme ist aber ei- gentlich nicht mehr als etwas Budgetkosmetik. Denn die Umsetzung von stationär in ambulant ist ein langfristiges Vorhaben. Es geht in die richtige Richtung, aber die strukturellen Anpassungen sind nur langfristig und mit einer sorgfältigen Planung realisierbar. Denn die betroffenen Menschen kann man nicht einfach hin- und herschieben. Sparmassnahmen, um strukturelle Veränderungen in den psychiatrischen Kliniken in Gang zu bringen: das passt mir überhaupt nicht. Es wird garantiert höhe- re Kosten verursachen, als wir heute meinen. Ich bitte Sie, die Massnahme 5.3 der Regierung abzu- lehnen. Wir halten an unserem Antrag, der zugleich eine Planungserklärung ist, fest. Bei der Mass- nahme 5.4f sind wir bereit, auf die Linie der Planungserklärung Mühlheim einzugehen, obwohl wir es lieber sähen, wenn die Massnahme aus dem Topf 2 gar nicht geöffnet würde.

Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor. La conclusion de tout cela, c’est que je vais certainement, comme je l’ai dit en introduction, soutenir la position du gouvernement de main-

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tenir la proposition 5.3, de refuser le déplacement de 5.4f dans le panier 1 et de refuser la motion.

Je vais en venir maintenant aux argumentaires. M. Guggisberg, vous aviez parlé tout à l’heure du benchmark, qui était très élevé pour la psychiatrie en 2010. Personne n’est surpris de cette valeur.

Nous l’avons dit dès 2006, lors de l’élaboration de la planification 2006–2010, que nous avions dans le canton de Berne, en comparaison intercantonale, beaucoup trop de lits psychiatriques, et qu’il fallait introduire un changement de paradigme. Passer de Ambulant vor stationär en 2006, ce n’était pas le cas. J’aimerais encore vous dire que pour la psychiatrie, dans le début des années 2000, la plupart des autorités communales que je connaissais dans le Jura bernois étaient contentes de s‘être débarrassées de certaines personnes dans leur commune qui dérangeaient en psychiatrie, elles ne voulaient simplement plus les voir. C’était le principe de l’exclusion et le fait que les patients restent très longtemps en psychiatrie ne dérangeait personne. Il a fallu un mouvement dans les an- nées 2000 pour que cela change et on a changé de paradigme.

Comment ce changement de paradigme a-t-il été effectué? On l’a fait ici, le gouvernement avec le parlement, avec cette planification des soins psychiatriques, qui devient effective depuis 2011–

2014, et il s’est passé entre-temps beaucoup de choses concernant les patients long séjour. Je comprends que certains députés aiment bien griffer la SAP en disant que rien ne se fait, que rien ne bouge. Regardez les chiffres, regardez un peu ce qui s’est passé ces dernières années, regardez où l’on en est! En même temps, c’est extrêmement dangereux, les assureurs viennent et définissent tout d’un coup un critère technocratique, et cela personne ne l’a remis en question ici, en disant que ce sont des patients qui n’ont plus besoin d’hospitalisation, point. Il y a 30 ans, c’étaient des patients qui restaient toute leur vie en psychiatrie, personne ne disait qu’ils n’avaient plus besoin de psychia- trie. Vous êtes sûrs que ces patients n'ont pas besoin d’accompagnement? Si, ils ont besoin d’un accompagnement, mais différent. Pour beaucoup d’institutions psychiatriques dans le canton de Berne, je parle en particulier du Jura bernois, jusqu’à présent cela n’a jamais été une question de dire que les patients sont intégrés dans les communes dans des appartements protégés et sont considérés comme des patients long séjour, les caisses maladie disent qu’ils ne paient plus. Est-ce que par rapport à cette mesure, il faut simplement faire des changements de structure juridique?

C’est cela le gadget que l’on nous propose? Sûrement pas! Il y a des cliniques qui ont encore des patients long séjour. Mais la Waldau a aussi changé, on a trouvé des structures juridiques indépen- dantes, mais chaque région a une réalité différente par rapport aux patients long séjour, et cela il ne faut pas l’oublier dans toute la réflexion. Autre chose qui n’est absolument pas mentionnée ici de- dans, et pourtant je l’ai dit dans mon introduction, c’est que la psychiatrie, comme les soins aigus, c’est le nouveau régime de la LaMal à partir du 1er janvier 2012. Je n’ai pas de marge de manœuvre pour économiser, à qui le canton paie pour des soins psychiatriques aigus? Aux trois cliniques psy- chiatriques cantonales, aux cliniques psychiatriques privées et aux centres psychiatriques que l’on a dans les centres hospitaliers régionaux - pour faire court. Et ici, la mesure 5.3 punit, punit les institu- tions cantonales, et c’est une décision du gouvernement qui dit que, vu que le benchmark laisse un signal si négatif, on va aussi proposer une mesure d’économie dans la psychiatrie: cette mesure de la psychiatrie punit les institutions psychiatriques cantonales, parce que là, on peut agir encore di- rectement sur le budget. Meiringen, Münchenbuchsee, Langenthal et les institutions qui sont ratta- chées aux centres régionaux qui ont des lits psychiatriques ne sont pas touchés. Parce que là, on ne peut pas agir, comme l’on ne peut pas agir sur le milliard concernant les soins aigus. C’est donc une mesure supplémentaire que l’on impose aux cliniques psychiatriques ici et je trouve que ce qu’elles doivent contribuer est déjà beaucoup, sans encore aller chercher quelque chose dans le panier numéro 2.

Jusqu’à présent, les cantons qui ont fait quelque chose sont universitaires et avaient, il y a déjà vingt ans, à la fois une université et voulaient un changement de politique. Cela n’a pas été le cas dans le canton de Berne et on en fait les frais actuellement. Je n’ai pas commandé cette lettre, et je vais vous en lire un extrait. Cette lettre vient de la Commission psychiatrie, qui est une commission des soins psychiatriques, et je vais changer en allemand, parce que je l’ai reçue en allemand. Es gibt eine Kommission Psychiatrie, die im Spitalversorgungsgesetz verankert ist. Diese Kommission hat zur Massnahme 5.4f Stellung genommen. Ich lese Ihnen das Fazit am Ende dieser Stellung- nahme vor: «Nach Ansicht der Kommission Psychiatrie ist die Dehospitalisierung von langjährigen Patientinnen und Patienten durchaus ein Ziel, welches aber nur dann erreicht werden kann, wenn entsprechende Institutionen ausserhalb der Psychiatrie zu diesen Menschen Sorge tragen können.

Dieser Prozess lässt sich nicht innerhalb von zwei Monaten durchführen, sondern braucht einen realistischen Zeithorizont. In den letzten drei Jahren konnten durch eine sorgfältige Dehospitalisie- rung die Langzeitpatientinnen und -patienten in den psychiatrischen Kliniken bereits erheblich redu-

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Novembersession 2013 2013.0889 15

ziert werden. Um diesen Prozess weiterzuführen, braucht es entsprechende Finanzierungsmodelle, zum Beispiel im Sinn einer Übergangsfinanzierung, in dem zum einen in den Kliniken Betten redu- ziert werden können und zum anderen im nichtpsychiatrischen Bereich Institutionen aufgebaut wer- den können, mit denen eine Aufnahme verbindlich geregelt wird.» On voit que le processus concer- nant ces patients long séjour est quelque chose d’acquis dans ma Direction, contrairement à ce qui a été dit ici. J’aimerais réagir par rapport aux déclarations de planification de Mme Mühlheim. Il s’agit de déterminer l’effectivité du Service de coordination et de conseil pour les placements diffici- les, SCCP, KBS en allemand: le reporting se fait annuellement, et vous avez raison de dire que ce n’est pas effectif pour les patients atteints de maladies psychiques. On l’a déjà constaté, et on a déjà introduit un changement de stratégie à l’intérieur de ma Direction, mais on est par contre satis- fait concernant les autismes et les handicaps mentaux. J’aimerais encore signaler, et c’est une re- marque qui m’a été confiée par le directeur de la justice, que si la mesure 5.4f est effective, il y aura certainement une augmentation de travail et de coûts pour l’APEA, le KBS. La situation n’est donc pas si facile que cela. Concernant l’obligation des foyers d’admettre certains patients, c’est quelque chose que nous avons aussi déjà envisagé dans une révision de la loi sur l’aide sociale. J’en viens à ma conclusion, je vous prie d’accepter dans le panier 1 la mesure 5.3, et de ne pas transférer la mesure 5.4f, parce que c’est une pseudo-mesure, les coûts, si je dois ouvrir aux institutions rapide- ment, les coûts, on aura économisé zéro franc, j’aurai bousculé beaucoup de monde, mais ce sont des coûts que l’on va retrouver au niveau de l’Office des personnes âgées et handicapées. J’ai créé six places, cela me coûte un million, je ne sais pas combien de millions je dois faire pour les 77 pa- tients qui restent encore en long séjour en clinique psychiatrique.

Präsident. Wir stimmen zuerst über die Massnahme 5.3 ab, anschliessend über 5.4f, wobei ich dort den Antrag FIKO dem Antrag Mühlheim gegenüberstelle. Dann werde ich fragen, ob Sie den obsie- genden Antrag annehmen wollen oder nicht. Wird der Antrag Mühlheim abgelehnt, ist die Pla- nungserklärung obsolet. Wer auf die ASP-Massnahme 5.3 verzichten will, stimmt Ja, wer nicht ver- zichten will, stimmt Nein.

Abstimmung (VA 2014, Antrag SP, Brunner, Verzicht auf ASP-Massnahme 5.3) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 54

Nein 97

Enthalten 0

Präsident. Der Antrag wurde abgelehnt. Wer im Sinn der FIKO die ASP-Massnahme 5.4f mit einem Sparpotenzial von 6,572 Mio. Franken annehmen will, stimmt Ja, wer sie im Sinn des Antrags Mühlheim mit einem Sparpotenzial von 3,3 Mio. Franken annehmen will, stimmt Nein.

Abstimmung (VA 2014, Antrag FIKO gegen Antrag Mühlheim glp-CVP zu Massnahme 5.4f) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme Antrag FIKO

Ja 79

Nein 68

Enthalten 0

Präsident. Mit diesem Abstimmungsresultat ist die Planungserklärung Mühlheim, Blaser, Desar- zens und Keller obsolet. In der nun folgenden Abstimmung stelle ich den Antrag der FIKO zur ASP- Massnahme 5.4f dem Antrag Grüne gegenüber, der verlangt, auf die Massnahme 5.4f sei zu ver- zichten. Wer der Massnahme gemäss FIKO zustimmen will, stimmt Ja, wer sie gemäss Antrag Grü- ne ablehnt, stimmt Nein.

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