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Donnerstag (Vormittag), 21. November 2013 Finanzdirektion 74 2013.1134 Motion 207-2013 Guggisberg (Kirchlindach, SVP) ASP 2014 bedroht die Existenz pflegebedürftiger Bernerinnen und Berner sowie öffentlicher Spitex-Organisationen!

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Sitzungstitel7 2013.1134 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 21. November 2013

Finanzdirektion

74 2013.1134 Motion 207-2013 Guggisberg (Kirchlindach, SVP)

ASP 2014 bedroht die Existenz pflegebedürftiger Bernerinnen und Berner sowie öffentlicher Spitex-Organisationen!

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 207-2013

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1134 Eingereicht am: 30.08.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Guggisberg (Kirchlindach, SVP) (Sprecher/in) Heuberger (Oberhofen, Grüne)

Weitere Unterschriften: 39 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2013

RRB-Nr.: 1388/2013 vom 18. November 2013 Direktion: Gesundheits- und Fürsorgedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Regierungsrat: Ablehnung

ASP 2014 bedroht die Existenz pflegebedürftiger Bernerinnen und Berner sowie öffentli- cher Spitex-Organisationen!

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

1a. Die Abgeltungen der Versorgungspflicht für pflegerische bzw. hauswirtschaftliche und sozial- betreuerische Leistungen (HWSL) sind nicht zu kürzen.

b. Die dadurch wegfallenden Einsparungen (7,7 Mio. Franken) sind je zur Hälfte in den Aufga- benfeldern Spitalversorgung und Psychiatrie vorzunehmen.1

Spitalversorgung + Fr. 3,85 Mio. → statt 3,26 % bisher, neu 3,72 % der Nettoausgaben;

Psychiatrie + Fr. 3,85 Mio. → statt 1,72 % bisher, neu 3,99 % der Nettoausgaben.

2a. Die ärztlich verordneten hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen HWSL sind weiterhin mit 7,0 Mio. Franken (anstatt Fr. 11,5 Mio.) zu subventionieren.

b. Die Hälfte der dadurch wegfallenden Einsparungen (Fr. 3,5 Mio.) sind mit Topf 2 Patienten- beteiligung zu kompensieren.

1Berechnung Einsparungen Fr. 7,7 Mio. in den Aufgabenfeldern Spitalversorgung und Psychiatrie:

Nettoausgaben (NA) in Mio. Fr.

pro Jahr

Einsparungen Topf 1

In % am NA Verhältnis in % Verteilung Fr. 7,7 Mio.

Total Einsparungen

% an NA

Spitalversorgung 846 27,6 Mio. 3,26 % 83,35 % 3,85 Mio. 31,45 Mio. 3,72 %

Psychiatrie 169 2,9 Mio. 1,72 % 16,65 % 3,85 Mio. 6,75 Mio. 3,99 %

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 03.09.2013 / Version: 7 / Dok.-Nr.: 71891 / Geschäftsnummer: 2013.1134??Seite 2 von 4 Nicht klassifiziert

Begründung:

Die ASP 2014 sieht betreffend Spitex folgende Massnahmen vor (total Fr. 19,9 Mio.):

Streichen der Subventionierung HWSL Fr. 11,5 Mio.

Kürzung Abgeltung Versorgungspflicht für pflegerische Leistungen um 25 %

Fr. 5,2 Mio.

Kürzung Abgeltung Versorgungspflicht für HWSL um 50 % Fr. 2,5 Mio.

Streichen der Subventionierung ergänzender Spitex- Dienstleistungen

Fr. 0,7 Mio.

Total Fr. 19,9 Mio.

Die öffentliche Spitex hat ihren Anteil an die Sparmassnahmen beizutragen – aber im ähnlichen Rahmen der anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Bei keinem Bereich sind die Sparmassnahmen dermassen ausgeprägt wie bei der öffentlichen Spitex. Sie soll im Verhältnis zu den Nettoausgaben 9 Mal (!) mehr sparen als andere Bereiche im Gesundheitswesen. Dem Bereich Ambulante Krankenpflege werden damit 30 Prozent der gesamten öffentlichen Mittel entzogen. Es ist nicht einzusehen, weshalb sich nur die öffentliche Spitex am Sparpaket beteili- gen soll, zumal sie genau jene Dienstleistungen wahrnimmt, die durch private Spitex- Organisationen mangels Rentabilität nicht geleistet werden.

Im Lichte des angestrebten Grundsatzes «ambulant vor stationär» und mit Blick auf die demo- graphische Entwicklung im Kanton Bern (Anteil 65 + heute 20 %, 2040: 30 %) sind die geplanten Massnahmen unhaltbar und nicht tragbar.

«ambulant vor stationär»

Die Regierung setzt offiziell auf den Grundsatz «ambulant vor stationär». Im Geschäftsbericht 2012 (Produktgruppen) steht auf S. 139: «M Um diese Maximalzahl an Pflegeheimplätzen (15 500) trotz des demographischen Wachstums nicht zu überschreiten, muss die Förderung von alternativen Angeboten (z. B. Spitex oder Wohnen mit Dienstleistungen) weiter vorangetrieben werden. [M] Die Spitex ist eine zentrale Stütze der Alterspolitik.»

Die ASP 2014 ist eine Abkehr vom Grundsatz «ambulant vor stationär». Die öffentliche Spitex wird so geschwächt, dass sie in der heutigen Form nicht mehr funktionieren wird. Diese Ein- schnitte sind nicht nachvollziehbar, denn die Spitex liegt deutlich unter dem angestrebten Kostenbenchmark von 92. Sie hat als ambulante Anbieterin massgeblich dazu beigetragen, dass die Heimplätze in der Vergangenheit nicht ausgebaut werden mussten. Bereits 2011 hatte die Spitex ein Sparvolumen von 20 Mio. Franken zu verkraften. Mit den Sparmassnahmen gemäss ASP 2014 ist von einer Unterversorgung im ambulanten Hilfe- und Pflegebereich auszugehen.

Folgen der Sparmassnahmen

– für die Patientinnen und Patienten: Für viele Patientinnen und Patienten im Bereich der Hauswirtschaft und Sozialbetreuung werden die Kosten zu hoch, folglich werden sie auf Leistungen verzichten. Dies hat negative Folgen für den Gesundheitszustand vieler Menschen wie auch für pflegende Angehörige.

– für öffentliche Spitex-Organisationen: Die Sparmassnahmen in der Versorgungspflicht bei den HWSL (50 %) haben zur Konsequenz, dass diese Leistungen nicht mehr kostendeckend wahrgenommen werden können. Die Sparmassnahme bei der Versorgungspflicht im Bereich der Pflege ist ebenfalls massiv (25 %). Viele Spitex-Organisationen werden in die roten Zahlen abrutschen. Wie lange die Versorgungspflicht unter diesen Umständen noch übernommen werden könnte, ist unklar.

Die öffentlichen Spitex-Organisationen stehen im Wettbewerb mit privaten Anbietern, das ist auch gut so. Aber: Kein privater Anbieter kann Leistungen anbieten, die nicht mindestens kostendeckend sind. Abgelegene Gebiete, kurze Einsatzzeiten etc. führen zwangsläufig dazu, dass die Einsätze nicht kostendeckend sind. Ein Teil der Bevölkerung wird von der Versorgung ausgeschlossen. Private Anbieter, die auch öffentliche Gelder erhalten, können und konnten Eigenkapital ansparen. Die öffentlichen Spitex-Organisationen hingegen nicht.

– für andere Leistungserbringer (Spitäler, Heime): Stationäre Institutionen werden vermehrt

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Letzte Bearbeitung: 03.09.2013 / Version: 7 / Dok.-Nr.: 71891 / Geschäftsnummer: 2013.1134??Seite 3 von 4 Nicht klassifiziert

beansprucht werden. Aber auch Ärzte werden davon betroffen sein. Vermehrte Notfälle sind zu erwarten. Spitäler und Heime haben daher ein sehr grosses Interesse daran, dass die öffentliche Spitex die Versorgungspflicht weiterhin wahrnehmen kann.

– für die Steuerzahlenden und die Gemeinden: Volkswirtschaftlich wird der ambulante Bereich massiv geschwächt. Dies wird mittelfristig teurer für die Steuerzahlenden und auch für die Gemeinden. Ergänzungsleistungen (Benchmark heute bereits bei 115!) und Sozialleistungen (Benchmark heute inkl. Asylwesen bereits bei 124!) werden noch mehr belastet.

– für das Personal: Werden die Massnahmen umgesetzt, wird dies auch das Personal zu spüren bekommen. Entlassungen würden unumgänglich. Bis zu 700 Stellen stehen auf dem Spiel.

HWSL

Im interkantonalen Vergleich gehört der Kanton Bern bereits heute zu denjenigen Kantonen, wel- che die geringste Quote an HWSL aufweist. Die Pflegeleistungen wurden in den vergangenen Jahren im Auftrag des Kantons kontinuierlich ausgebaut – ambulant vor stationär. Die öffentliche Spitex hat diesen Auftrag umgesetzt.

Kompensation

Die Verteilung auf andere Aufgabenfelder ist unschön. Im Gesundheitswesen sollten sich aber alle Bereiche – gemessen an den Nettoausgaben und dem interkantonalen Benchmark (Psychi- atrie = 129, Spitalversorgung = 98, ambulante Krankenpflege = 88) – möglichst ausgewogen am Sparumfang der GEF beteiligen müssen.

Der Zugriff auf den Topf 2 ist ebenso unbefriedigend, ist aber das kleinere Übel. Der Wegfall der Versorgungspflicht hätte für Patientinnen und Patienten, für die Versorgung insgesamt und für die öffentlichen Spitex-Organisationen die negativsten Auswirkungen.

Die Spitex und ihre Patientinnen und Patienten müssten auch bei Annahme dieser Motion nach wie vor ein Paket von 8 Mio. Franken (Fr. 4,5 Mio. weniger HWSL-Subventionen, Fr. 3,5 Mio.

höhere Patientenbeteiligung) stemmen. Dies entspricht nach wie vor rund 12 Prozent der gesam- ten Nettoausgaben (Fr. 67 Mio.). Der Sparanteil der Spitex läge damit immer noch mehr als 3 Mal höher als jener der Aufgabenfelder Spitalversorgung und Psychiatrie.

Antwort des Regierungsrats

Der Motionär fordert, dass auf die Kürzung der Abgeltungen der Versorgungspflicht für pflegeri- sche sowie hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen verzichtet wird und die da- durch wegfallenden Einsparungen in den Aufgabenfeldern Spitalversorgung und Psychiatrie vor- zunehmen seien. Zudem verlangt der Motionär, dass die Subventionierung der hauswirtschaftli- chen Leistungen nicht gestrichen, sondern bloss gekürzt werde. Die dadurch wegfallenden Ein- sparungen sollen durch die Erhöhung der Patientenbeteiligung teilweise kompensiert werden.

Im Zuge des ASP-Prozesses wurden Vorschläge für Angebots- und Strukturanpassungen erar- beitet, welche der Regierungsrat politisch auf ihre Realisierbarkeit und Zweckmässigkeit beurteil- te. Ergebnis dieser Beurteilung stellte die Zuteilung der Massnahmen zu Topf 1 oder 2 dar. Wäh- rend der Regierungsrat die Massnahmen in Topf 1 für umsetzbar hält, lehnt er die Umsetzung der Massnahmen aus Topf 2 aus politischen Gründen ab. Der ASP-Bericht mit all diesen Mass- nahmen wurde vom Regierungsrat als Gesamtpaket verabschiedet und dem Grossen Rat vorge- legt.

Im Spitex-Bereich hält der Regierungsrat im Grundsatz an den Sparmassnahmen fest, welche die Kernleistungen in der Pflege schonen und auf eigentliche Nebenleistungen (Hauswirtschaft, ergänzende Dienstleistungen) fokussiert sind. Der Regierungsrat hat folgerichtig bewusst auf eine Kürzung der Restfinanzierung der Pflegeleistungen verzichtet, weil diese die Kernleistung der Spitex direkt betreffen würde. Daher wurde lediglich die Abgeltung der Versorgungspflicht in einem vertretbaren Umfang gekürzt. Der Kanton will seiner Bevölkerung eine flächendeckende Versorgung mit ambulanten Pflegeleistungen bieten und hat dies im Sozialhilfegesetz verankert.

Deshalb finanziert der Kanton Leistungen, welche nicht kostendeckend erbracht werden können.

Bei der Einführung der neuen Pflegefinanzierung waren die Spitex-Organisationen mit diversen

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Umstellungen konfrontiert. Um einen tragbaren Übergang sicher zu stellen, wurden die Beiträge zur Abgeltung der Versorgungspflicht so bemessen, dass die öffentlichen Spitex-Organisationen ausreichend finanzielle Mittel für den Systemübergang zur Verfügung hatten. Aus der Spitex- Statistik 2012 ist ersichtlich, dass die kumulierten Überschüsse der öffentlichen Spitex- Organisationen in etwa dem Umfang der Reduktion der Versorgungspflicht entsprechen. Der Regierungsrat geht deshalb davon aus, dass die Versorgungspflicht nach wie vor übernommen werden kann.

Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass eine allfällige Annahme der Motion durch den Grossen Rat keine direkten Auswirkungen auf den vom Regierungsrat bereits zu Handen des Grossen Rates verabschiedeten Voranschlag 2014 hätte. Hierzu sind entsprechende Anträ- ge anlässlich der Budgetberatung im Rahmen der Novembersession erforderlich.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

(Die Haushaltsdebatte wurde unabhängig der Reihenfolge der Geschäfte im Detailprogramm in Themenblöcken zusammengefasst geführt. Deshalb erscheint der Wortlaut der Haushaltsdebatte – das heisst, die Diskussionen über die Traktanden 60–109 – gesamthaft unter dem Geschäftstitel

«2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)». Die Diskussion dieses Ge- schäfts findet sich unter 2013.0889-Wortlautdokument 2013.11.21-09.00-de und ff.)

Nach Diskussion zurückgezogen.

Referenzen

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