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Mittwoch (Nachmittag), 4. September 2013 Finanzdirektion 55 2012.1448 Interpellation 239-2012 Guggisberg (Kirchlindach, SVP) Sparen am richtigen Ort: Wie ist das nun mit den Weihnachtsessen?

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Sitzungstitel7 2012.1448 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 4. September 2013

Finanzdirektion

55 2012.1448 Interpellation 239-2012 Guggisberg (Kirchlindach, SVP) Sparen am richtigen Ort: Wie ist das nun mit den Weihnachtsessen?

Vorstoss-Nr: 239-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 16.11.2012

Eingereicht von: Guggisberg (Kirchlindach, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 08.05.2013

RRB-Nr: 586/2013

Direktion: FIN

Sparen am richtigen Ort: Wie ist das nun mit den Weihnachtsessen?

Im Vorfeld der Abstimmung um die Motorfahrzeugsteuer liess die Regierung verlauten, aus Spargründen müssten die Weihnachtsessen gestrichen werden. Die Massnahme wur- de von der SVP heftig kritisiert, und zum Erstaunen aller liess der Bernische Staatsperso- nalverband verlauten, Weihnachtsessen auf Kosten des Staates gebe es eh kaum mehr.

Nun hört man in diesen Tagen von Personalanlässen, die sogar über ein Weihnachtses- sen hinausgehen und halbe geschenkte Tage umfassen. Dies wirft Fragen nach der Per- sonalpolitik auf und ruft nach Transparenz.

Die Regierung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. In welchen Direktionen bzw. Ämtern werden Weihnachtsessen auf Kosten der Allge- meinheit durchgeführt?

2. Wieso gibt es keine allgemein gültige Richtlinie, ob und auf wessen Kosten Weih- nachtsessen ausgerichtet werden?

3. Welche anderen Personalanlässe werden durchgeführt?

4. Welche Regeln gelten in Bezug auf das Verbuchen als Arbeitszeit bei solchen Anläs- sen? Werden die Regeln in allen Direktionen und Ämtern gleich gehandhabt?

5. Wie werden die Anlässe verbucht? Handelt es sich dabei um Beträge, die in den Per- sonalgemeinkosten verbucht werden?

Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat stützt sich bei der Beantwortung des Vorstosses auf eine Umfrage bei den Direktionen und der Staatskanzlei bzw. deren Ämtern und Betrieben, die aufzeigt, unter welchen Rahmenbedingungen Personalanlässe durchgeführt werden. Um Auswir- kungen des vom Regierungsrat im August 2012 beschlossenen Ausgabenmoratoriums auf die Durchführung von Weihnachts- und Personalanlässen aufzeigen zu können, wurde die Umfrage für die Jahre 2011 und 2012 durchgeführt.

Zu Frage 1:

Weihnachts- oder Neujahrsanlässe zugunsten des Personals, welche durch den Arbeitge- ber finanziert werden, sind als Zeichen der Wertschätzung in der heutigen Arbeitswelt üb- lich. Die schwierige finanzpolitische Situation des Kantons Bern erforderte in den vergan-

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Geschäfts-Nr.: 2012.1448 Seite 2/3

genen Jahren einen weitgehenden Verzicht auf solche anerkennenden Massnahmen. Die eingangs erwähnte Umfrage ergab, dass in den Jahren 2011 und 2012 zwar jeweils in rund 80 Prozent der Organisationseinheiten Weihnachts-, Jahresschluss- oder Neujahrs- essen oder auch Apéros durchgeführt wurden, diese Anlässe jedoch häufig an einen offi- ziellen Informations- oder Weiterbildungsteil geknüpft waren und im Jahr 2012 mehrheitlich von den Mitarbeitenden selbst finanziert wurden: Während 2011 rund 45 Prozent dieser Anlässe vom Arbeitgeber finanziert wurden, waren es 2012 aufgrund des Ausgabenmora- toriums, welches ab Mitte August in Kraft trat, noch rund 15 Prozent. Zudem wurden in beiden Jahren rund 20 Prozent der Anlässe je hälftig vom Arbeitgeber und den Mitarbei- tenden finanziert. Der Anteil der Anlässe, welcher ausschliesslich durch die Mitarbeitenden finanziert wurde, stieg dementsprechend von rund 40 Prozent (2011) auf 65 Prozent (2012). In diesen Fällen haben insofern die Mitarbeitenden dieses in der Privatwirtschaft und öffentlichen Verwaltung übliche Zeichen der Wertschätzung des Arbeitgebers finan- ziert. Es kam auch vor, dass das Kader das Weihnachtsessen eines Amtes finanzierte.

Zu Frage 2:

Für Personalanlässe existiert seit 2009 eine einheitliche Regelung: Gestützt auf Art. 93a Personalgesetz (PG; BSG 153.01) kann der Regierungsrat dem Personal (Kantonsperso- nal und Lehrkräfte) sogenannte Vergünstigungen im Umfang von maximal 5 Promille der Gehaltssumme gewähren. Der Verwendungszweck dieser Vergünstigungen sieht als eine von verschiedenen Möglichkeiten auch die Finanzierung von Personalanlässen vor. Von der Möglichkeit zur Gewährung von Vergünstigungen machte der Regierungsrat seit der Einführung bisher zweimal Gebrauch: In den Jahren 2009 und 2010 wurden dem Personal Vergünstigungen im Umfang von 1,5 Promille der Lohnsumme gewährt, was rund 100 Franken pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter entspricht. Im Vergleich zu anderen Arbeitge- bern darf diese Summe als bescheiden bezeichnet werden. Seit 2011 sah sich der Regie- rungsrat aufgrund der finanzpolitischen Rahmenbedingungen jedoch gezwungen, auf das Bereitstellen von Mitteln für Vergünstigungen zu verzichten. Auch im Voranschlag 2013 sind weiterhin keine Mittel für Vergünstigungen an das Personal eingestellt. Folglich war es den Direktionen und der Staatskanzlei bzw. deren Ämtern und Betrieben seither nicht mehr möglich, Personalanlässe, welche sich auf die Durchführung eines Nachtessens beschränken, zu finanzieren. Weiterhin möglich ist hingegen die Durchführung von Infor- mations- oder Weiterbildungsanlässen (z. B. Informationsveranstaltungen für die Mitarbei- tenden durch die Amtsleitung) mit anschliessendem Apéro oder Nachtessen, welches den Mitarbeitenden offeriert wird. Bei solchen Anlässen liegt der Schwerpunkt jedoch klar auf dem besagten Arbeitsteil. Der Entscheid über die Durchführung solcher Anlässe fällt in den Ermessensspielraum der jeweiligen Geschäftsleitungen der Ämter und Betriebe.

Zu Frage 3:

In den Direktionen und der Staatskanzlei werden nebst Weihnachtsanlässen auch die be- reits erwähnten Weiterbildungs- und Informationsanlässe organisiert. Zudem werden Ka- der- oder weitere Anlässe für die gesamte Belegschaft von Ämtern durchgeführt. So ist es beispielsweise bei Reorganisationsprojekten üblich, die betroffenen Mitarbeitenden im Rahmen eines Anlasses zu informieren.

Zu Frage 4:

Es liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Direktionen bzw. der Staatskanzlei zu ent- scheiden, für welche Personalanlässe die Mitarbeitenden berechtigt sind, Arbeitszeit zu erfassen. Für obligatorische Anlässe mit Informations- oder Weiterbildungscharakter wird gemäss Umfrage in der Regel Arbeitszeit im Umfang der Dauer dieses offiziellen Teils erfasst, wobei nur in wenigen Fällen Personalanlässe (z. B. Arbeitsklausuren) durchgeführt werden, bei welchen mehr als ein halber Arbeitstag erfasst wird. Hingegen darf für ein all- fällig im Anschluss offeriertes Nachtessen keine Arbeitszeit erfasst werden. Für Anlässe ohne offiziellen Charakter wurde ebenfalls keine Arbeitszeit erfasst. Es lässt sich deshalb festhalten, dass die Erfassung von Arbeitszeit bei Personalanlässen nach nachvollziehba- ren und einheitlichen Grundsätzen erfolgt.

Zu Frage 5:

Die für Personalanlässe mit Informations- oder Weiterbildungscharakter verbuchte Ar- beitszeit stellt Personalaufwand dar und wird unter den Personalgemeinkosten verbucht.

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Geschäfts-Nr.: 2012.1448 Seite 3/3

Allfällige Kosten für Verpflegung und Transport, welche in Zusammenhang mit diesen An- lässen anfallen, werden entweder als Personalgemeinkosten oder als Sachkosten erfasst.

Präsident. Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt. Er gibt keine Erklärung ab.

Referenzen

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