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Donnerstag (Nachmittag), 21. November 2013 Finanzdirektion 109 2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) Haushaltsdebatte – VA 2014, AFP 2015–2017, Bericht ASP 2014, Abtragung Defizit 2012

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Sitzungstitel7 2013.0889 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Nachmittag), 21. November 2013

Finanzdirektion

109 2013.0889 Bericht

Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)

Haushaltsdebatte – VA 2014, AFP 2015–2017, Bericht ASP 2014, Abtragung Defizit 2012

(Die Haushaltsdebatte wurde unabhängig der Reihenfolge der Geschäfte im Detailprogramm in Themenblöcken zusammengefasst geführt. Deshalb erscheint der Wortlaut der Haushaltsdebatte – das heisst, die Diskussionen über die Traktanden 60–109 – gesamthaft unter dem Geschäftstitel

«2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)».

Themenblock 4

Landwirtschaft, Jagd und Natur

Präsident. Wir möchten gerne weiter machen. Ich begrüsse den Volkswirtschaftsdirektor. Enea Martinelli hat mir gesagt, dass jede Minute hier im Rat 133 Franken kostet. Nun sind wir also bei 655 Franken, für die wir nichts gemacht haben. Ich wäre froh, wenn Sie sich setzen würden, damit wir beginnen können. (Kurzer Unterbruch) Ich habe grenzenlos Zeit, daher können wir auch noch durch den Dezember gehen. Ich wurde schon gefragt, ob man die Weihnachtsbäumchen bestellen oder noch warten soll – das haben Sie in der Hand. Gehen Sie die Leute bitte holen, das geht so also nicht! Ich meine nicht Sie, die anwesend sind; es trifft immer die falschen. (Kurzer Unterbruch) Bevor wir nun anfangen, machen wir noch eine Testabstimmung. Es wurde mir gesagt, dass man teilweise nicht sicher ist, ob seit dem Wiederaufstarten nach dem Ausfall heute Mittag, die Anlage richtig funktioniert. Das Problem ist einfach, dass so wenige anwesend sind und eine Abstimmung so schwierig wird. Bei der ersten Abstimmung werden wir eine Testabstimmung machen. Dann bitte ich die Antragssteller des nächsten Themenblocks 4 sich einzutragen. – Sie haben sich alle tiptop eingetragen, dann können wir starten.

4.a Jagd

Antrag Burkhalter, Rümligen (SP) Abänderungsantrag VA 2014

Die Patentgebühren bei der Jagd sind anzupassen. Der Deckungsbeitrag III der Produktgruppe 4.3.8 «Natur» ist um CHF 0.25 Mio. zu erhöhen. Der Antrag gilt zugleich als Planungserklärung zu den finanziellen Auswirkungen im AFP 2015–2017.

4.b Natur

Antrag Eberhart, Erlenbach i.S. (BDP) Abänderungsantrag VA 2014

Der Saldo der Produktgruppe «4.3.8 Natur» (Deckungsbeitrag III) ist um 0.135 Mio. zu kürzen.

Planungserklärung Eberhart, Erlenbach i.S. (BDP)

Die Stelle des Moorschutzbeauftragten ist zu streichen. Die bundesrechtlichen Vollzugsarbeiten

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Antrag Grüne (Rüfenacht, Biel/Bienne) Abänderungsantrag VA 2014

Auf folgende ASP-Massnahme ist zu verzichten und der Saldo der Produktgruppe «Natur» ent- sprechend zu erhöhen:

– 2.1 Reorganisation und Leistungsabbau Jagdinspektorat; VA 2014 CHF 0.42 Mio.

Der Antrag gilt zugleich als Planungserklärung zu den finanziellen Effekten im AFP 2015-2017.

Abänderungsantrag Grüne (Haudenschild, Spiegel) Abänderungsantrag VA 2014

Auf folgende ASP-Massnahme ist zu verzichten und der Saldo der Produktgruppe «Natur» entspre- chend zu erhöhen:

– 2.3 Struktur- und Leistungsabbau Fischereininspektorat – Teil 2, mit Renaturierungsfonds: VA 2014 CHF 0.2 Mio.

Matthias Burkhalter, Rümligen (SP). Auch ich möchte versuchen, die Finanzen des Kantons Bern zu sanieren. Ich bemühe mich mit einem Detailantrag. Zuerst möchte ich mich aber noch bei Tho- mas Knutti entschuldigen; nicht er ist der Verwaltungsrat einer Raiffeisenbank, sondern Hans Schmid. Wir werden beim Staatspersonalverband schauen, ob es für den Thomas noch ein Verwal- tungsratsmandat gibt. (Heiterkeit) Der Kanton Bern erhebt Jagdgebühren, die weit unter dem Schweizer Schnitt liegen. Das sagen die pensionierten Wildhüter, die mir eine detaillierte und ein- drückliche Liste zusammengestellt haben. Sie sind der Überzeugung, dass der Kanton Bern bei der Jagd eine ganze Mio. Franken einsparen, beziehungsweise mehr generieren könnte. Wahrschein- lich holen wir da nicht alles raus, was man rausholen könnte. Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele:

Wenn im Kanton Bern 20 Steinböcke abgeschossen werden müssen, weil es zu viele hat, dann kassieren wir etwa 200 oder 250 Franken pro Bock. Diese 20 Steinböcke werden den verdienstvol- len Jägern zugeteilt. Wie macht es der Kanton Wallis? – Der schreibt die Steinböcke aus. Dann können sie geschossen werden und pro Zentimeter Hornlänge zahlt man 100 Franken. Ein schöner Bock mit einem Meter Horn im Kanton Wallis bringt 10 000 Franken ein. Der Kanton Bern verlangt 250 Franken. Es gibt Berner Jäger, die im Kanton Wallis einen Bock für 10 000 Franken abschies- sen, obwohl sie dafür im Kanton Bern 250 Franken zahlen müssten. (Der Präsident läutet die Glo- cke.) Aber eben, in Bern bekommen sie keinen Bock zugeteilt. Konkret schlage ich folgende Mass- nahmen vor: Die Patentgebühr für das dritte Reh wird von 160 auf 200 Franken erhöht. Das ergibt 62 000 Mehreinnahmen – das ist ein Büschel Geld. Der Patentabschuss eines Hirsches wird von 50 auf 200 Franken erhöht, das ergibt 225 000 Franken Mehreinnahmen. Der Patentabschuss einer Wildsau wird von 50 auf 200 Franken erhöht, das ergibt 240 000 Franken und der Patentabschuss eines Steinbockes, analog zum Kanton Wallis, ergibt nochmals 100 000 Franken Mehreinnahmen.

Diese Liste, wie man noch mehr Geld hereinholen kann, ist enorm lang. Ich habe nur einige Bei- spiele erläutert. Das, was ich vorschlage, ergibt etwas mehr als 500 000 Franken. Ich fordere vor- erst aber nur 250 000 Franken. Ich möchte im Herbst auch nicht auf meinen Rehrücken verzichten und die Jäger nicht all zu sehr quälen. Vielleicht muss man mit 250 000 Franken beginnen und dann später noch erhöhen.

Die Gebühr von 50 Franken für einen Hirsch im Kanton Bern können Sie mit anderen Kantonen vergleichen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Im Kanton Basel Stadt ist das Erlegen eines Hirsches gra- tis – aber ja! (Heiterkeit) Im Kanton Waadt und im Kanton Freiburg liegt das Grundpatent eines Hirschabschusses bei 300, beziehungsweise 350 Franken. Dann wird noch eine Abschussgebühr von 600 oder 800 Franken erhoben. Also wer im Kanton Waadt oder Freiburg einen Hirschen schiesst, zahlt 1000 Franken; im Kanton Bern nur 50 Franken. Da müsste man auch einmal hin- schauen. Professor Müller von der BAKBASEL hätte sich auch in das Jagdgebiet wagen sollen und einen kantonalen oder interkantonalen Benchmark machen. Man sollte nicht nur dort suchen wo man sparen, sondern auch dort, wo man Geld einbringen kann, und zwar mit relativ einfachen Mit- teln. Das neue Jagdgesetz sieht auch vor, dass man für die Gelichterabschussbewilligung – ent- schuldigen Sie dieses Wort, das könnte etwas schwierig auf Französisch zu übersetzen sein – 50 Franken verlangen könnte; der Kanton Bern verlangt nichts. Im vergangen Jahr wurden 121 Patente bewilligt; 40 000 Franken wurden nicht kassiert. Ich glaube auch hier ist ein Mangel, so auch bei der Fallwildbeseitigung. Diesbezüglich entgeht dem Kanton Bern möglicherweise zusätzlich noch ziem- lich viel Geld. Wenn dann der Volkswirtschaftsdirektor am Schluss sagt, dass die ganze Sache im Budget 2014 nicht umzusetzen sei, dann müssen wir eben eine Motion einreichen. Ich hoffe, dass

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dann möglichst viele aus dem Grossen Rat diese Motion unterstützen werden. Wenn der Kanton Bern Ressourcen hat und das Geld nicht hereinholt, ist das genauso schlimm, wie wenn er an ei- nem Ort spart, der schmerzt. Ich bitte Sie, meinen Antrag zum Budget 2014 zu unterstützen.

Peter Eberhart, Erlenbach i.S. (BDP). Sie haben gesehen, dass ich zwei Anträge gestellt habe.

Generell möchte ich etwas zu beiden Anträgen sagen. Es ist mir klar, dass ich mit diesen Anträgen nicht den Kanton Bern saniere. Aber ich bin überzeugt, wenn jeder hier in seinem Gebiet eine halbe Million Franken beitragen würde – das wäre für jeden möglich – dann müssten keine starken Mass- nahmen ergriffen werden, die auf die Schwächsten unserer Gesellschaft abgewälzt würden. Auch aus diesem Prinzip habe ich die beiden Anträge gestellt. Aufgrund dessen, was ich Ihnen gerade gesagt habe, werde ich den Antrag natürlich auch nicht zurückziehen. Mein Antrag betreffend des Moorschutzbeauftragten war zuerst unbestritten. Merklich hat da das Lobbying funktioniert. Es kam ein Gegenwind auf, und am Ende ähnelten die Äusserungen schon fast einer Drohung. Ich ziele nicht auf eine Person. Ich kenne die Person, die dieses Amt hat, nicht. Es geht auch nicht um eine Strafaktion oder darum, dass jemand seinen Job schlecht macht. Ich wurde ganz nüchtern mit die- sem Thema konfrontiert. Das Thema wurde an mich herangetragen. Sie wissen ja, dass ich vor ungefähr drei Jahren einen Antrag gestellt habe und damit im Grossen Rat durchkam. Inzwischen kommen immer wieder Leute zu mir und erzählen was so los ist, weil ich mich von der Lobby nicht erpressen lasse. So bin ich auf das Thema gekommen. Ich habe das auch ernsthaft angeschaut und nicht aus einer Laune heraus einen Antrag gestellt. Ich habe dann auch bei der Volkswirt- schaftsdirektion Fragen gestellt. Die Antworten im Mailschreiben – das habe ich hier – zielen einzig und alleine auf die Strukturerhaltung. Als ich fragte, welches Konto es nun treffen sollte, habe ich die falschen Kontoangaben erhalten. In diesem Sinne wurden meine Fragen sehr legere beantwor- tet.

Der Antrag umfasst nicht ein Prozent des gesamten Budgets. Damit wird also nicht alles durchein- ander gewirbelt. Bezüglich des Moorschutzes ist mir klar, dass die Moorschutzaufgaben wahrge- nommen werden müssen. Sonderstellungen sehe ich nicht ein, auch in anderen Gebieten nicht. Ich meine nicht nur den Moorschutzbeauftragten, es gibt unzählige Aufgaben des Bundes. Wenn bei jeder Aufgabe des Bundes eine Sonderstellung folgt und eine Sonderaufgabe erteilt wird, dann ist das falsch. Nun hat man meinen Antrag so gelesen, als meinte ich nur diesen Moorschutzbeauftrag- ten. Auch mir ist klar, dass mein Antrag eigentlich eine Richtlinienmotion ist, und das ist nicht zuläs- sig. Wir, der Grosse Rat, sollten nicht operativ tätig sein und aufgrund dessen ziehe ich meine Pla- nungserklärung zurück. Den Kürzungsauftrag lasse ich jedoch bestehen, weil ich überzeugt bin, dass in diesem Amt noch Luft ist. Demnach bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen.

Daphné Rüfenacht, Biel/Bienne (Grüne). Mit der Massnahme zwei Punkt eins möchte der Regie- rungsrat bei den Wildhütern sparen. Die kleinste Einsparung hat zur Folge, dass auf gewisse Auf- gaben im Bereich der Wildhut verzichtet werden muss. Die Wildhüter übernehmen unter anderem folgende Aufgaben: Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt der einheimischen Tierwelt und deren Lebensräumen, ausreichender Schutz bedrohter Wildarten, Jagdpolizei und Jagdaufsicht, Wild- und Vogelschutz und Naturschutzaufsicht. Somit sind die Wildhüter auch für den Naturschutz von gros- ser Bedeutung. Die ASP 2014 hat aufgezeigt, dass der Kanton Bern im Benchmarking deutlich we- niger in den Naturschutz investiert, als die anderen Kantone. Vor einigen Jahren hat der Grosse Rat den Naturschutzaufseher gestrichen, und nun will er noch zusätzlich in der Wildhut sparen, welche die ehemaligen Aufgaben des Naturschutzaufsehers teilweise übernommen hat. Gleichzeitig habe ich schon von verschiedenen Seiten erfahren, dass die vorhandenen Ressourcen bei der Wildhut bereits heute nicht mit den Aufgaben, welche die Wildhüter wahrzunehmen haben, übereinstimmen.

So ist als erste Massnahme in Zusammenarbeit mit der KAPO die Neuregelung des Fallwildes um- gesetzt worden. Ich verstehe, dass aufgrund der überlasteten Wildhüter Massnahmen zur Aufga- benreduktion gesucht werden. Aber als Bürgerin, die grundsätzlich keine brauchbaren Waren weg- werfen will, schon gar nicht, wenn es sich um Fleisch handelt, erachte ich diese Massnahme als sehr unbefriedigend. Es kann doch nicht sein, dass ein überfahrenes Wild, dessen Fleisch noch gegessen werden könnte, nur aufgrund kantonaler Sparmassnahmen vernichtet wird. Ich weiss, dass diese Massnahme auf einem Bundesentscheid basiert, aber andere Kantone setzen diese auch anders um. Ich fasse zusammen: Die grüne Fraktion setzt sich dafür ein, dass der Kanton seine Aufgaben im Naturschutz leistet und entsprechend die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellt. Daher dieser Antrag zum Verzicht auf die Sparmassnahme zwei Punkt eins im Jagdinspekto- rat, was im Budget 2014 eine Verschlechterung von 420 000 Franken zur Folge hat.

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Rita Haudenschild, Spiegel (Grüne). Auch das Fischereiinspektorat muss bluten, genau wie viele andere Verwaltungsstellen auch. Dass dies zwei Massnahmen sind und die zweite den Renaturie- rungsfonds betrifft, ist eher etwas kurzsichtig und dient nicht der Wirtschaft. Über den Renaturie- rungsfonds hat das Volk abgestimmt. Das Fischereiinspektorat des Kantons Bern ist die einzige Fischereibehörde der Schweiz, die solch einen Renaturierungsfonds verwaltet. Dieser macht so- wohl auf der Einnahme- wie auch auf der Ausgabenseite einen wesentlichen Teil der Rechnung des Fischereiinspektorats aus. Ein sachgerechter Benchmark mit anderen Kantonen müsste deshalb exklusiv für den Renaturierungsfonds möglich sein und wäre so aussagekräftiger. Der Renaturie- rungsfonds ist 1997 in einer Volksabstimmung beschlossen worden und ist nun im Wassernut- zungsgesetz verankert. Das Fischereiinspektorat musste die Verwaltung übernehmen und verwaltet dies nun seit 1998, ohne dass je zusätzliche Stellenprozente zur Verfügung gestellt wurden. Des- halb braucht es einerseits eine extrem schlanke Fondsverwaltung und anderseits brauchte es zu- sätzliche Effizienzsteigerungen im angestauten Tätigkeitsgebiet. Dieser Renaturierungsfonds ist ein Fonds. Die Gelder sind demnach zweckgebunden. Wenn sie nicht gebraucht werden, bleiben sie im Topf. Er ist ein Multiplikator und übernimmt die Restfinanzierung von Gewässerschutzprojekten, die hauptsächlich durch den Bund finanziert werden. Wenn nun diese Renaturierungsfondsgelder auf- grund mangelnden Personals nicht mehr gesprochen werden, müssten die Gemeinden wahrschein- lich einspringen und die Restfinanzierung übernehmen. Das könnten ganz viele nicht machen. Das hätte zur Folge, dass ganze Projekte nicht mehr ausgeführt werden könnten, was vor allem Baufir- men, Landschaftsgärtner und Landschaftsbaufirmen treffen würde. Dieses Geld wird der Wirtschaft eigentlich vorenthalten. Deshalb möchte ich beantragen, auf die ASP-Massnahme zwei Punkt drei zu verzichten und den Voranschlag 2014 um 200 000 Franken zu erhöhen. Mein Antrag gilt auch als Planungserklärung zu den finanziellen Effekten im Aufgaben- und Finanzplan 2015–2017. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

Mathias Tromp, Bern (BDP), Sprecher der Finanzkommission. Die vier Anträge sind alle relativ kurzfristig eingegangen, wir konnten sie in der FIKO nicht diskutieren. Der Antrag Burkhalter ist kei- ne ASP-Massnahme, und die FIKO lehnt diesen ab. Darüber wurde keine lange Diskussion geführt.

Hier nun Gebühren anzupassen ist eine Frage der Systemwidrigkeit. Die Gebühren wurden grund- sätzlich im Rahmen des Sparpakets in den letzten Jahren angepasst; zugegebenermassen nicht im Ausmass, wie es der Antragsteller wünscht. Die Frage ist höchstens, ob die Gebühren allesamt einmal angeschaut werden müssen. Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen mit einer grossen Mehrheit, den Antrag abzulehnen. Ich komme zum Antrag Eberhart: Auch dieser war für uns relativ schwierig zu beurteilen. Wir lehnen ihn ab. Ich komme zum Antrag Rüfenacht: ASP-Massnahme zwei Punkt eins. Es lagen von der Regierung diverse solcher Massnahmen im Rahmen der ASP vor. Ich lese Ihnen nun vor, was in der ASP steht: «Es geht um eine strukturelle Anpassung des Jagdinspektorats, Umstellung auf ein Regionenmodell bei der Wildhut mit konsequentem Aufga- benverzicht und entsprechendem Personalabbau.» Bei der Beurteilung heisst es: «Trotz eines Ab- baus kann der Service Public weiterhin erbracht werden.» Es hat keine nachteiligen Auswirkungen.

Solche Posten – das muss ich Ihnen einfach sagen – haben wir in der FIKO nicht näher behandelt und sind der Meinung, dass solche Ersparnisse durchaus gemacht werden müssen. Damit komme ich auch zum letzten Antrag von Frau Haudenschild: Lesen Sie, was im Antrag der Regierung steht;

es geht um den Struktur- und Leistungsabbau im Fischereiinspektorat: «Trotz eines Abbaus des Service Public, erachtet der Regierungsrat die Massnahme als vertretbar, da Kernaufgaben der Fischereistützpunkte weiterhin sichergestellt werden, wenn auch auf tieferem Niveau.» Ich bin der Meinung, das seien einfach Argumente dafür, die Massnahme, wie sie die Regierung vorschlägt, zu akzeptieren. Die beiden Anträge der grünen-Fraktion sind in der FIKO haushoch durchgefallen.

Präsident. Zu Beginn habe ich mit Ihnen gescholten, als nur die Hälfe anwesend war. Wir haben mit acht Minuten Verspätung begonnen. Wir haben jetzt bereits einen Rückstand von ungefähr drei Stunden. Wir beraten die Themenbereiche der VOL heute fertig. Der Volkswirtschaftsdirektor hat morgen früh um 9.00 Uhr ein Referat. Vom Zeitbudget ausgehend, wäre er heute etwa um 15.00 Uhr an die Reihe gekommen. Wir führen also die entsprechenden drei Debatten heute noch zu En- de.

Niklaus Gfeller, Rüfenacht (EVP). Im Themenblock Jagd und Natur wird ein ganzer Strauss von Veränderungen beantragt. Beispielsweise wird beantragt, dass die Patentgebühren der Jagd anzu-

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passen sind. Wir von der EVP-Fraktion halten hier unmissverständlich fest, dass es aus unserer Sicht nicht seriös ist, ohne Kenntnis der Konsequenzen solche Änderungen zu beschliessen. Auch wenn es hier sicherlich nicht um sehr viel geht, können wir doch nicht abschätzen, was diese Mass- nahme alles auslöst. Es ist uns zu unsicher, wenn wir uns hier auf Aussagen oder Abschätzungen von Ratskolleginnen und Ratskollegen stützen. Ein Entscheid stützt sich dann letztlich darauf ab, ob man Sympathie oder Antipathie für den betroffenen Bereich hat. Wer die Jagd nicht kennt oder nicht so gut findet, wird wohl tendenziell der Erhöhung der Patentengebühren zustimmen, und die ande- ren lehnen sie tendenziell ab. Auch das, meine Damen und Herren, ist keine Art, wie ein Parlament funktionieren kann. Deshalb lehnt die EVP-Fraktion alle Abänderungsanträge dieser Art ab. Wir haben uns an das normale Verfahren gewöhnt. Der richtige Weg ist die Einreichung einer Motion, wenn man so etwas will. Aufgrund der Antwort des Regierungsrats kann der Grosse Rat in Kenntnis der Fakten darüber beschliessen. Ebenfalls sind wir nicht bereit, das Alter der Produktgruppe abzu- ändern, ohne dass die Massnahmen, die dieser Saldoänderung zu Grunde liegen, ausgearbeitet wurden und offen darliegen. Das ist für uns ein Blindflug und so kann man einen Kanton nicht füh- ren. Anderseits tragen wir in diesem Bereich die ASP-Massnahmen mit. Wir gehen davon aus, dass die Massnahmen von der Regierung seriös ausgearbeitet wurden. Deshalb unterstützen wir den Entscheid des Regierungsrats und lehnen alle Anträge in diesem Bereich ab. Ausserdem kann ich schon jetzt bekannt geben, dass wir es auch in den Bereichen Landwirtschaft und Wirtschaft genau gleich machen werden.

Matthias Burkhalter, Rümligen (SP). Ich spreche nun als SP-JUSO-PSA-Fraktionssprecher. Der Antrag Burkhalter ist «souguet», den werden wir unterstützen. (Heiterkeit) Nun zum Antrag Eber- hart: Peter Eberhart hat ja ursprünglich die Stelle des Moorschutzbeauftragten von Ruedi Keller aufheben wollen; eine Stelle, die es gar nicht gibt. Der Kanton Bern hat keinen einzigen Moor- schutzbeauftragten. Ruedi Keller ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Naturförderung (ANF), und sein Pflichtenheft beinhaltet weit mehr als nur den Moorschutz. Durch die Streichung seiner Stelle wären auch noch andere Gebiete betroffen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Moorschutz im Kanton Bern eine ganz wichtige Aufgabe ist. Im Übrigen ist es eine Bundesaufgabe, die vollzogen werden muss. Im Kanton Bern liegen 15,2 Prozent aller nationalen Flachmoorobjekte, mit 20 Prozent der Fläche und 19 Prozent aller Hochmoorobjekte. Der Kanton Bern kann auf seine Moorlandschaft stolz sein, und es braucht sicherlich jemanden, der dazu schaut. Wird dieser je- mand abgeschafft, wird die ganze Natur und insbesondere unsere schöne Gegend im Berner Ober- land betroffen sein. Nun sagt Peter Eberhart, dass sein Antrag vielleicht falsch war, aber man soll dann trotzdem bei diesem Amt eine Stelle einsparen, es habe noch Luft im Amt. Ich möchte nur betonen, dass dieses Amt seine Aufgaben erfüllt hat. Ich sage Ihnen, das Amt hat in Folge der ASP schon zehn Stellen gestrichen – ich habe es heute Nachmittag bereits erwähnt; sechs Stellen bei der Wildhut und vier Stellen beim Fischereiinspektorat. Nun behauptet Peter Eberhart, dass es dort noch Luft hat und man sollte noch eine elfte Stelle streichen. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion bittet den Rat, diesen Antrag abzulehnen.

Zum Antrag Rüfenacht: Die Wildhut ist bereits reorganisiert, und zwar gegen den Willen der Mehr- heit der Wildhüter. Der Jagdinspektor hatte früher über 30 Direktunterstellte. Solch ein Laden ist kaum zu führen. Die Wildhut ist neu in drei Regionen gegliedert, die je einen Einsatzchef haben.

Gleichzeitig ist auch dort ein erheblicher Stellenabbau umgesetzt worden, insbesondere auch da- durch, dass das Fallwild in der Nacht von der Polizei erlegt wird. Die neuen Stellen sind bereits be- setzt, meine liebe Kollegin Frau Rüfenacht. Die Jobs sind vergeben, die Massnahme kann man nicht mehr Rückgängig machen. Es hat eben in dieser ASP ganz viele Sachen, die ohnehin schon laufen und zum Teil auch gemacht worden wären, wenn es die ASP nicht gäbe. Ich erinnere an das Projekt GU9. Das wäre sowieso gekommen. Es ist zufälligerweise in die ASP hineingerutscht, weil es eben gerade Mode ist, eine ASP zu machen. Es ist eine Tatsache, dass die Wildhut nach der Reorganisation nicht mehr gleich gute Leistungen für Mensch und Tier erbringen kann, daher ist es eigentlich schade, dass man dort reorganisiert hat.

Zum Antrag Haudenschild: Sie hat sich in ihrem Antrag fast ausschliesslich auf den Fonds bezogen, meint mit diesen 420 000 Franken aber die ganze Reorganisation. Ich möchte auch dort daran erin- nern, dass die Sache schon in Umsetzung ist; es werden vier von vierzehn Stellen abgebaut. In der Fischerei werden insbesondere die Brutanlagen im Emmental und in Saanen, die Aufzuchtanlage in Adelboden, die Sömerlingsanlage in La Heutte, die Netzkäfiganlage im Güetital in der Gemeinde Spiez und die Hechtteiche in Täuffelen geschlossen. Auch dort wird die Sparmassnahme zu einer Ausdünnung der Leistungen und der Arbeitsplätze in den Peripherieregionen führen. Daher wäre es

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vielleicht gut, dem Antrag Haudenschild zuzustimmen. Aber er zielt auf die ganze Reorganisation der Fischereiaufsicht und ist daher falsch. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion wird diesem Antrag mehr- heitlich nicht zustimmen können.

Daphné Rüfenacht, Biel/Bienne (Grüne). Auch ich spreche hier als Fraktionssprecherin zum Themenblock Landwirtschaft, Jagd und Natur. Aus zeitlichen Gründen werde ich nur auf die Anträ- ge und nicht auf das eigentliche Budget dieses Themenblocks eingehen. Auch die grüne- Fraktion erachtet den Antrag der SP-JUSO-PSA-Fraktion als gut und unterstützt die Erhöhung der Patentge- bühren. Wir haben es schon gehört, der Kanton Bern vergibt schweizweit seine Patente für die Rot- hirsch- und Wildsaujagd extrem günstig. Eventuell sogar am günstigsten, nämlich für 50 Franken.

Sowohl das Rothirsch- als auch das Wildsaufleisch sind sehr gesucht, auch von den Restaurants.

Ein erlegter Rothirsch ergibt zwischen 100 und 200 Kg Fleisch, das für rund zwölf Franken gehan- delt wird; ein Hobby, das nach allen Abzügen relativ schnell 10000 Franken einbringen kann. Dazu kommt, dass diese Patente so gesucht sind, dass es für die Nachjagd, die nicht einmal günstiger ist, so viele Anmeldungen gibt, dass ausgelost werden musste, wer zugelassen wird.

Ich komme zum Antrag Eberhart: Die Produktgruppe 4.3.8 Natur soll um 135 000 Franken gekürzt werden. Die Antwort auf meine Interpellation «Umsetzung neuer Aufgaben im Naturschutz», die wir nächste Woche behandeln werden, zeigt klar auf, dass die Abteilung Naturförderung deutlich zu wenige Ressourcen hat, um die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erledigen, und welche Risi- ken der Kanton eingeht, wenn er nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stellt. Ich zitiere zwei Risiken. Erstens: «Keine Trendwende bei der Erosion der Naturwerte: Der Verlust an Naturwerten auf allen Biodiversitätsebenen kann nicht gestoppt werden. Eine Trendwende ist nicht möglich.»

Zweitens: «Bundesbeiträge können nicht optimal ausgeschöpft werden: Naturschutz und ökologi- scher Ausgleich sind Verbundaufgaben von Bund und Kanton und deshalb teilweise ko-finanziert.

Das Bereitstellen des Kantonsanteils ist bereits heute eine Herausforderung. Es ist nicht auszu- schliessen, dass aufgrund fehlender Kantonsmittel die möglichen Bundesbeiträge künftig nicht aus- geschöpft werden können.» Und nun wollen Sie hier noch mehr sparen.

Jetzt wende ich mich den Bauern zu. Wenn Sie diesen Antrag unterstützen, dann schiessen Sie ein Eigentor. In meiner Interpellation schreibt der Regierungsrat die Folgen zur Umsetzung der AP 14:

«Die neue AP14-17 bringt beim ökologischen Ausgleich eine erhebliche Umstellung bei den beste- henden Aufgaben. Zusätzlichen Aufwand generieren voraussichtlich die Einführung der Land- schaftsqualitätsbeiträge und der neuen Ökoelementen. Auf Basis der vorliegenden Verordnungs- entwürfe muss zudem damit gerechnet werden, dass die laufenden Bewirtschaftungsverträge mit den Landwirten angepasst werden muss. Dies würde einen einmaligen, aber erheblichen Mehrauf- wand auslösen.» Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie bei der Produktgruppe Natur Stellen strei- chen, können entsprechend weniger Bewirtschaftungsverträge gemacht werden. Demnach wird es am Ende für die Bauern weniger Geld geben. Ich komme zu den zwei Anträgen der Grünen- Fraktion, die auch wir sehr gut finden. Die Fraktion unterstützt einstimmig beide Anträge. Es geht klar um einen Aufgabenverzicht den wir nicht wollen. Gegen die Umstrukturierung haben wir nichts, aber gegen den Aufgabenverzicht. Beim Renaturierungsfonds darf nicht gespart werden. Beide Be- reiche erfüllen wichtige Aufgaben für den Naturschutz. Im Gegensatz zu den Viehshows, ist der Naturschutz eine gesetzliche Aufgabe. Überlegen Sie sich daher gut, wie sie beim Antrag Eberhart abstimmen wollen.

Werner Moser, Landiswil (SVP). Ich möchte zuerst zum Vorstoss von Herrn Burkhalter Stellung nehmen. Er verlangt eine Gebührenerhöhung für unsere Jäger. Da muss ich sagen, dass dies na- türlich krasse Auswirkungen auf den Wildtierbestand hat. Man muss klar sehen, dass der Jägerbe- stand schon heute total überaltert ist; wir haben Nachwuchsprobleme. Wenn wir nun noch die Pa- tentgebühren erhöhen, dann wird sich das noch verschärfen. Das hat natürlich auch einen Einfluss auf die Schäden, die wir in den Wäldern, auf den Feldern und Ackern haben, sei es durch Wild- schweine, Rehe oder Hasen. Die Hasen sind wahrscheinlich das kleinste Problem. In diesem Zu- sammenhang möchte ich auch erwähnen, dass die Jäger nicht nur für den Abschuss von gesunden und schönen Tieren zuständig sind. Nein, sie übernehmen auch den Abschuss von kranken und verunfallten Tieren. Darauf können wir auch nicht einfach verzichten. Auf die Thematik der Steinbö- cke, die der Kollege Burkhalter erwähnt hat, kann ich nicht eintreten, denn diese bewirtschaften nicht grosse Schäden in den Feldern. Das Problem, das er sieht, kenne ich in meinem Gebiet nicht, deshalb kann ich dazu nicht Stellung nehmen. Weiter möchte ich auch noch erwähnen, dass die Jäger nebst der Wildschutzpflege auch während der Heuernte die jungen Tierchen aus den Feldern

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bergen. Das sind Aufgaben, die viele hier vielleicht gar nicht wahrgenommen haben. Es gäbe noch weitere Gründe, aber ich möchte aus Zeitgründen nicht ins Detail gehen. Aus all diesen Gründen wird die SVP-Fraktion den Vorstoss von Herrn Burkhalter ablehnen.

Nun zum Themenblock Natur. Dazu haben wir einen Vorstoss von Herrn Eberhart. Er verlangt die Streichung des Moorschutzbeauftragten, der in Pension geht. Das wurde nun etwas abgeändert. Er will nun einfach den Betrag einsparen. Die SVP-Fraktion ist, wenn es möglich ist, immer für Einspa- rungen im Verwaltungsbereich. Die SVP-Fraktion hat darüber diskutiert, ich kann aber ihre klare Meinung nicht kundtun, weil dieser Vorstoss kurzfristig noch abgeändert wurde. Daher wird die SVP-Fraktion auch nicht ganz geschlossen abstimmen. Nun noch zu den zwei Anträgen der Frakti- on der Grünen: Beide Anträge wollen bereits geplante Einsparungen Rückgängig machen, in dem sie die Verschiebung in eine andere Produktgruppe verlangen. Solch eine Verschiebung bei fehlen- den Kenntnissen lehnt die SVP-Fraktion grundsätzlich ab und deshalb auch die beiden Anträge.

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). Vorab eine Bemerkung zum Antragsteller und Frakti- onssprecher Burkhalter, der den Antrag Burkhalter «souguet» findet. Ich finde den Grossratskolle- gen Burkhalter «souguet». Etwas enttäuscht bin ich aber, dass er in seinem Votum nicht wortwört- lich die Begründung vorgetragen hat, die er vorher hier im Café abgeben hatte. (Heiterkeit) Inhaltlich kann ich mich dem Votum von Niklaus Gfeller anschliessen, der aufgezeigt hat, dass man mit einem Schnellschuss irgendeinen Bereich ausgewählt und die Gebühren angepasst hat. Das richtige Vor- gehen – das hat er selbst schon gesagt – wäre eine Motion, sodass alle Betroffenen darüber disku- tieren können und sich auch der Konsequenzen bewusst sind. Das hat mein Vorredner Werner Mo- ser bereits aufgezeigt: Die Jagd bedeutet eben nicht nur das Abschiessen von Steinböcken und Hirschen, sondern beinhaltet eben noch andere Aufgaben, die keinen Gewinn abwerfen. Das müss- te eigentlich alles mit einbezogen werden. Deshalb lehnen wir das Vorgehen ab. Zum Antrag Eber- hart: Peter Eberhart hat mitbekommen, dass die Stelle des Moorschutzbeauftragten aufgrund des- sen Pensionierung neu besetzt werden muss. Anschliessend hat er den Antrag gestellt, und das war sehr kurzfristig. In der Zwischenzeit haben wir gelernt, dass es gar keinen Moorschutzbeauf- tragten gibt. Entsprechend hat Herr Eberhart auch seine Planungserklärung zurückgezogen. Es bleibt nun noch sein Antrag bestehen, dass der Saldo der Produktgruppe Natur um 135 000 Fran- ken zu kürzen sei. Persönlich war ich etwas enttäuscht, als ich hörte, dass die Stelle des Moor- schutzbeauftragten vakant ist. Bezüglich meiner Motion habe ich vorhin gesagt, ich sei mit der Re- gierung darin einig, dass die Auflage keine Verletzung der Schuldenbremse im Jahre 2013 darge- stellt hat. Ein Punkt heisst: «Vorläufiger Verzicht auf die Besetzung von vakanten, befristeten und unbefristeten Stellen bis zum 31. Dezember 2013. Nun habe ich durch das Lobbying erfahren, dass die Stelle dieses Herrn, der pensioniert wird, schon wieder neu besetzt wurde. Das ist widersprüch- lich. Deshalb haben auch wir eine gewisse Sympathie für diesen Antrag. Ausserdem ist der Antrag Eberhart nichts Neues – er hat es selbst erwähnt. Schon einmal hatte er Erfolg, als er im Bereich des Lebensmittelinspektors einen Antrag gestellt hat. Und zum Erstaunen aller hier im Rat, kam plötzlich heraus, dass dieser Auftrag problemlos erfüllt werden konnte, da noch genügend Luft im Budget vorhanden war. Ich unterstelle dem Volkswirtschaftsdirektor nicht, dass dies dort auch so ist, aber solch eine Erfahrung weckt natürlich gewisse Vermutungen. Deshalb das Verständnis für den Antrag Eberhart. Die BDP-Fraktion ist diesbezüglich auch geteilter Meinung. Die Abänderungs- anträge der grünen Fraktion lehnt die BDP-Fraktion ab. Sie unterstützt die Regierung in ihren Spar- anträgen zu diesen beiden Produktgruppen.

Hans Rudolf Feller, Steffisburg (FDP). Auch die FDP-Fraktion lehnt alle vier Anträge ab. Es ist praktisch, nach Matthias Burkhalter sprechen zu können, denn dann ist nämlich schon fast alles gesagt. Sein Vorstoss ist gut, aber er ist natürlich einseitig, denn ich habe als Fischer eine Riesen- angst, dass mein Fischereipatent steigen wird. (Heiterkeit) Auch die Rechnung von Frau Rüfenacht ist wahrscheinlich nicht ganz richtig. Werner Moser hat uns anschliessend erklärt, dass dies ein wenig differenzierter anzuschauen ist. Mathias Tromp hat gesagt, es sei eine Suche nach Geld, und das könne man in diesem ganz dicken Buch machen. Es ist systemfremd, es ist keine ASP- Massnahme, also kann man den Antrag Burkhalter ablehnen. Dasselbe gilt für den Antrag von Herrn Eberhart. Wir sehen klar, dass dieser direkt mit den anderen beiden Anträgen konkurriert.

Entweder ist man für die Natur und die Kontrolle oder dagegen. In diesem Sinne kann man ohne grosse Gefahr alle drei Anträge ablehnen. Bei den Anträgen Rüfenacht und Haudenschild halten wir uns an das, was mein Vorredner gesagt hat. Es ist eine ASP-Massnahme, die wir unterstützen.

Schlussendlich könnten wir bei jeder ASP-Massnahme sagen, dass wir sie nicht wollen. Sogar im

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Fischereiinspektorat haben die Fischer gesagt, dass sie helfen; und wenn schon die Fischer helfen, dann sollten wir auch helfen.

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp). Die glp-CVP-Fraktion lehnt alle vier Vorstösse ab. Sie sind gut gemeint, wir halten hier aber an dem FIKO- und Regierungsratsvorschlag fest. Einige Wor- te zur Begründung: Wir glauben, dass der Kollege Burkhalter die Berner Jäger mit englischen Aris- tokraten, welche Grosswildjäger sind, verwechselt hat. Er verkennt, dass Jäger eben Heger und Pfleger sind. Wie gesagt wurde, übernehmen die Jäger teilweise öffentliche Aufgaben, was massiv günstiger ist, als wenn es eben staatlich angestellte Wildhüter machen würden. Zum Vorstoss Eberhart möchten wir sagen, dass wir dazu stehen, dass der Moorschutz ein Verfassungsauftrag ist. Es reicht nicht, wenn er nur in der Verfassung steht, er muss auch vollzogen werden können.

Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Die Anträge der grünen Fraktion hätten bei den Grünliberalen durchaus Sympathie ausgelöst. Das Liberale schlägt aber durch, sodass wir eben hinter der ASP- Logik stehen.

Fritz Ruchti, Seewil (SVP). Ich spreche hier als Vizepräsident des bernischen Waldbesitzerver- bands und habe viel mit Natur, Jagd und Wildschutz zu tun. Erlauben Sie mir deshalb ein ganz kur- zes Statement. Das, was Werner Moser gesagt hat, ist sehr wichtig. Die Waldbesitzer sind darauf angewiesen, dass das Gleichgewicht des Waldes, der Pflanzen und der Tiere durch die Jagd gere- gelt werden kann. Daher sind wir auch auf gutes Fachpersonal angewiesen. Dieses hat das Jag- dinspektorat mit den Jägern oder den Verantwortlichen des Jagdinspektoratsamts für Natur, das auch die ökologische Geschichte des Landes oder auch den Moorschutz betreut und uns in dieser Sache sehr geholfen hat. Von daher noch einmal vielen Dank an diese Stelle. Ich bin froh, dass der Kollege Eberhart seinen Antrag umformuliert hat und die Stelle des Moorschutzes nicht mehr expli- zit kürzen will. Alle, die einmal an das Lauberhornrennen eingeladen wurden und im VIP-Zelt sas- sen, hatten das eigentlich Herrn Keller zu verdanken. Das VIP-Zelt steht genau in einem Moor- schutzgebiet und eine Spezialbewilligung war notwendig. Vielen Dank den Ämtern für diese An- strengungen für die Landwirtschaft und vor allem für den Wald.

Präsident. Herr Burkhalter und Herr Eberhart wünschen nach dem Volkswirtschaftsdirektor noch- mals das Wort. Frau Rüfenacht und Frau Haudenschild verzichten.

Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor. Erst einmal eine Vorbemerkung zur Erarbei- tung dieses ASP-Pakets. Das haben wir nach klaren Regeln erarbeitet. Wir haben einen Benchmark mit anderen Kantonen gemacht und dabei klar gesagt, dass wir kein Sparpaket wollen – das war auch Ihr Auftrag – sondern ein Paket, das Strukturen und Aufgaben überprüft und, wenn nötig, sol- che auch abbaut. Deshalb ist das Ihnen vorgelegte Sparpaket kein klassisches. Es gibt nun Anträ- ge, die nach Einschätzung der Regierung doch eher wieder in die Richtung eines reinen Sparpakets gehen. Auch hier sind solche dabei. Vor diesem Hintergrund, dass wir eben Strukturen vereinfachen und Aufgaben abbauen wollten, muss der Regierungsrat die Anträge, die hier im Bereich der Jagd und der Natur gestellt wurden, ablehnen. Ganz kurz zu den einzelnen Anträgen.

Antrag Burkhalter: Die Patentgebühren bei der Jagd sollen um 250 000 Franken erhöht werden. Die Patentgebühren im Kanton Bern sind gesetzlich geregelt und zwar in Artikel 11 des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz. Der Regierungsrat kann in eigener Kompetenz aus zwei Gründen die Ge- bühren verändern: Einerseits, wenn die Ziele der Jagdplanung verfehlt werden und anderseits, wenn die Gebühren der Teuerung angepasst werden müssen. In punkto Rehjagd, mussten wir in den vergangenen Jahren eine solche Anpassung machen, aber leider nicht nach oben sondern nach unten. Weil die Jagdplanung nicht erreicht wurde und wir untragbare Schäden in den Wäldern hatten, mussten wir an dieser Stelle eine Senkung vornehmen. Daher wäre eine Erhöhung der Pa- tentgebühr beim Reh sicher kontraproduktiv. Mit der Anpassung der Teuerung – also der zweite Grund, warum der Regierungsrat am Gesetz vorbei Gebühren anpassen könnte – werden die 250 000 Franken sicherlich nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund muss ich noch erwähnen, dass die Umsetzung dieses Antrags ohne Gesetzesänderung nicht möglich wäre und dass wir wahr- scheinlich keine Gesetzesänderung für das Budget 2014 schaffen werden.

Zum Antrag Eberhart: In der Produktgruppe Natur sollen 135 000 Franken gestrichen werden. Aus folgenden Gründen bittet der Regierungsrat den Grossen Rat eindringlich, diesen Antrag abzuleh- nen: Erstens – und ganz wichtig – ist der Moorschutz nichts, was der Kanton Bern gewählt hat. Den Moorschutz haben die schweizerischen Stimmberechtigten anlässlich einer eidgenössischen Initia-

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tive in die schweizerische Verfassung geschrieben. Demnach ist der Kanton Bern im Auftrag des Bundes verpflichtet, in seinem Kantonsgebiet den Moorschutz umzusetzen. Den Begriff eines Moorschutzbeauftragten gibt es offiziell im Organigramm nicht. Der hat sich einwenig eingebürgert, weil sich ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Naturförderung (ANF) hauptsächlich um die Belange des Moorschutzes kümmert. Das hat im Übrigen zu relativ guten Resultaten geführt. Der Kanton Bern ist nämlich sehr zurückhaltend bezüglich des Schutzes dieser Moorschutzgebiete. Eigentlich wären wir von Seiten des Bundes verpflichtet, jedes einzelne Moorgebiet in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln. Das tut der Kanton Bern nicht, denn wir machen teilweise nur Bewirtschaftungsver- träge mit Landwirtschaftsbetrieben, sodass wir kein Schutzgebiet festlegen müssen. Das hat sicher- lich Vorteile, denn dadurch sind wir flexibler und haben in der Landwirtschaft auch ein Einkommen, das wir generieren können. Sicherlich ist es auch in Bezug auf die Verwaltungsökonomie besser, wenn wir nicht überall ein Schutzgebiet schaffen, sondern dies eben teilweise mit diesen Bewirt- schaftungsverträgen lösen. Aber – das muss ich Ihnen klar sagen – der bernische, flexible Weg ist eben nur möglich, wenn wir mit diesem wissenschaftlichen Mitarbeiter auf dem Feld präsent sind.

Die Umsetzung des Antrags von Peter Eberhart würde dazu führen, dass wir einfach vom Schreib- tisch aus, anhand des Büchleins entscheiden und nicht mehr zu diesem flexiblen Moorschutz kom- men würden, wie dies heute der Fall ist. Daher denke ich, dass dieser Entscheid nicht sachgerecht ist. Es würde wahrscheinlich komplizierter und sogar auch teurer werden. Zudem ist auch noch zu erwähnen, dass die Produktgruppe Natur in der ASP ohnehin schon einen erheblichen Beitrag leis- ten muss. Deshalb wäre es aus meiner Sicht auch eine Übersteuerung, wenn man in derselben Produktgruppe zusätzlich nochmals einen Betrag verlangen würde.

Zu den Anträgen der Fraktion Grüne von Frau Rüfenacht und Frau Haudenschild: Es soll auf die beiden Massnahmen im Bereich der Jagd und der Fischerei verzichtet werden. Wie einleitend be- reits gesagt, hat Ihnen der Regierungsrat bei der ASP im Topf eins Massnahmen vorgelegt, die er zwar politisch als schwierig und heikel erachtet, die aber umsetzbar sind. So konnte der Regie- rungsrat Ihren Auftrag umsetzen, dem Parlament ein Budget vorzulegen, das kein Defizit zeigt und bei dem man zugleich auch nicht gemäss RESKO-Schlüssel mit dem Rasenmäher spart. Es wird eben dort gespart, wo wir überdurchschnittlich sind. Die Analyse hat gezeigt, dass wir im Bereich der Jagd und der Fischerei leicht überdurchschnittlich sind. Deshalb hat der Regierungsrat diese beiden Massnahmen vorgeschlagen. Inhaltlich ist wichtig zu sagen, dass die Strukturbereinigung im Bereich des Jagdinspektorats wahrscheinlich so oder so gemacht werden müsste, auch ohne ASP.

Grundsätzlich kann ich auch sagen, dass durch die kleine Teilmassnahme, die der Regierungsrat hier vorschlägt, die Umsetzung der Arbeiten des Renaturierungsfonds sicher nicht gefährdet ist.

Demnach bittet Sie der Regierungsrat auch hier, die beiden Anträge abzulehnen.

Matthias Burkhalter, Rümligen (SP). Mein Antrag ist wahrscheinlich nicht «souguet», höchstens

«wildsouguet». Ich ziehe ihn zurück und werde stattdessen eine Motion einreichen.

Präsident. Herr Burkhalter hat seinen Antrag zurückgezogen. Herr Eberhart, wollen sie es auch gleich so machen? (Heiterkeit)

Peter Eberhart, Erlenbach i.S. (BDP). Sie haben bereits gehört, dass diese Moore alle erfasst sind. 200 Moore haben wir hier im Kanton Bern. Einige sind nur ein paar Quadratmeter gross. Sie sind eingezäunt und erfasst; die Arbeit ist gemacht. Daher gibt es nicht mehr viel zu tun, und es gibt auch keine Schreibtischtäter, wie das angedroht wird. Es ist sehr unschön, wenn dann von der grü- nen Fraktion gesagt wird, dass sie uns die Bauernbeiträge streichen oder nicht mithelfen werden, wenn wir hier nicht mithelfen. Diese Drohgebärden sind unschön. Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.

Präsident. Im Zusammenhang mit der Abstimmungsanlage traut man dem Frieden nicht. Die Zeit dafür haben wir zwar nicht, machen nun aber doch noch eine Testabstimmung. Wir haben nun eine aktuelle Präsenzkontrolle. Bitte drücken Sie alle, und machen Sie keine Spiele. Das gibt nur einen unnötigen Aufwand für Roland Schneeberger, der das alles kontrollieren muss. Es drücken jetzt alle hier als Test einmal Ja. Roland wird das nun auswerten, und morgen früh können wir Ihnen dann mitteilen, wie es ist. Ich hoffe, es haben in der Zwischenzeit alle gedrückt. Die Präsenz lag bei 153 und jetzt haben 149 abgestimmt.

Abstimmung (Abänderungsantrag VA 2014 Eberhart, BDP)

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Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 37

Nein 98

Enthalten 17

Präsident. Der Grosse Rat hat den Antrag abgelehnt.

Abstimmung (Abänderungsantrag VA 2014 Grüne, Rüfenacht) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 23

Nein 124

Enthalten 5

Präsident. Der Grosse Rat hat den Antrag abgelehnt.

Abstimmung (Abänderungsantrag VA 2014 Grüne, Haudenschild) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 23

Nein 124

Enthalten 4

Präsident. Der Grosse Rat hat den Antrag abgelehnt.

4.c Landwirtschaft

Antrag SP-JUSO-PSA (Hofmann, Bern) Abänderungsantrag VA 2014

Die kantonalen Beiträge zur Förderung des Viehabsatzes sind zu streichen. Das heisst, der De- ckungsbeitrag III der Produktgruppe 4.3.7 «Landwirtschaft» ist um CHF 2.677 Mio. zu kürzen. Der Antrag gilt zugleich als Planungserklärung zu den finanziellen Auswirkungen im AFP 2015–2017.

Antrag glp-CVP (Perina-Werz, Belp / Brönnimann, Mittelhäusern) Abänderungsantrag VA 2014

Die Grundbeiträge an Produzenten, die Schlachtvieh auf öffentlichen Schlachtviehmärken aufführen und vermarkten, sollen gestrichen werden. Das heisst, dass der Deckungsbeitrag III der Pro- duktgruppe 4.3.7 «Landwirtschaft» zu kürzen ist. Der Antrag gilt zugleich als Planungserklärung zu den finanziellen Auswirkungen im AFP 2015–2017.

Geschäft 2013.1145

I 212-2013 Imboden (Bern, Grüne) – Sind die Ausbildung von Pferden und die Durchführung von Viehschauen eine Staatsaufgabe?

Präsident. Wir wechseln zum Themenblock 4.c. Ich bitte die AntragstellerInnen sich einzutragen.

Ich werde die beiden Anträge einander gegenüberstellen. Die glp-CVP-Fraktion wird noch genau sagen, wie hoch das Sparpotential ihres Antrags ist, weil der Antrag momentan noch keine Zahl enthält.

Andreas Hofmann, Bern (SP). Um ein wenig abzukürzen, spreche ich zugleich als Antragssteller

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und als Fraktionssprecher. Das Motiv des Antrags ist es, die wesentlichen Absender dieses Pro- gramms des Leistungsabbaus des Staates mit den Folgen zu konfrontieren; mit den Folgen dessen, was sie wollen. Das ist insbesondere stets die SVP-Fraktion, die voran geht, wenn es um Steuer- senkungen geht. Die Motorfahrzeugsteuer ist im Prinzip dank der SVP-Fraktion gesenkt worden.

Diese Ausfälle, die sich damals ergaben sind nicht 100 Mio. Franken, sondern 120 Mio. Franken.

Dazu kommt noch ein religiöser Aspekt: Im Bund vom 1.Juli 2013 ist ein Artikel zum Thema staatli- che Finanzierung von Viehschauen erschienen. Die Überschrift war: «Die unberührbaren heiligen Kühe». Bei der Benchmark-Methode ist die Landwirtschaft ungeschoren davongekommen. Das ist an sich nachvollziehbar. Die Ausgaben im Bereich der Landwirtschaft sind tatsächlich unterhalb des schweizerischen Mittels – das kann man nicht bestreiten. Allerdings war das im Behindertenbereich auch so, und dann hat man gesagt, das sei nicht ganz plausibel und man müsse dort trotzdem spa- ren. Dieser Bereich musste dann auch ziemlich bluten. Es stellt sich nun die Frage, ob die Gelder für Viehschauen wichtiger sind als für Behinderte. Diese Frage wurde so auch im Bund gestellt und auch die FIKO hat sie sich gestellt. Die FIKO meinte dann, das könne mit den Behinderten doch nicht gemacht werden. Sie hatte anschliessend aber eine geniale Idee: Die psychisch Kranken ka- men an die Reihe. Das ist natürlich auch nicht sehr schön. Die Behinderten sind recht gut organi- siert, das haben wir letzten Montag gesehen. Ich denke, eine solche Demo mit psychisch Kranken zu machen, wäre wahrscheinlich etwas schwieriger. Deshalb wurden von der FIKO die Al- lerschwächsten ausgewählt. Dass die Landwirtschaft an dieser Stelle nicht ins Blickfeld gerückt wurde, ist klar: Fünf von 17 Mitgliedern der FIKO sind SVP-Fraktionsmitglieder, mit ziemlich vielen Trabanten.

Zur Plausibilisierung der Beiträge zur Förderung des Viehabsatzes: Da hätte man eigentlich schnell fündig werden können, wenn man an dieser Stelle dieselbe Plausibilisierung versucht hätte, wie bei den Behinderten, weil es so ist, dass der Kanton Bern und der Kanton Solothurn die einzigen Kan- tone sind, die eine solche Förderung des Viehabsatzes machen. Wenn man die Systemgrenze an- ders legen würde, nicht die Systemgrenze Landwirtschaft nehmen würde, sondern die Viehschau- en, wären wir im schweizerischen Benchmark ganz stark über 100 Prozent, da Solothurn und wir praktisch die einzigen Kantone sind. Ein Hinweis darauf, dass die staatlichen Beiträge für Vieh- schauen eigentlich überlebt sind, zeigt sich bei der Finanzierung des Bundes. Der Bund hat bis jetzt die Viehschauen auch finanziert. Ende 2014, so habe ich gelesen, werden die Zahlungen des Bun- des eingestellt. Ein Streichen dieser Kantonsbeiträge würde ja nicht bedeuten, dass es keine Vieh- schauen mehr geben würde. Im Emmental, Wiedlisbach und Lauperswil gäbe es weiterhin Vieh- schauen, die alle drei Jahre stattfinden und ohne staatliche Beiträge auskommen. Es wird oft argu- mentiert, dass die Viehschauen die Preise, welche die Landwirte für ihr Vieh erzielen, erhöhen. Das heisst eigentlich, dass die Landwirte die Viehschauen auch selbst finanzieren könnten, es wäre dann so, dass sie immer noch Profit machen würden, einfach etwas weniger, weil sie die Vieh- schauen selber bezahlen müssten.

Präsident. Nun hat Frau Perina-Werz das Wort zur Begründung des glp-CVP-Fraktionsantrages.

Anschliessend hat der FIKO-Sprecher das Wort und dann die Fraktionen. Vielleicht wäre es gut, wenn sich die Vertreter der Bauern auf zwei oder drei einigen würden. (Heiterkeit)

Alexandra Perina-Werz, Bern (CVP). Was bezwecken wir mit unserem Antrag? Wir wollen die Grundbeiträge an Produzenten, die Schlachtvieh auf öffentlichen Märkten verkaufen, abschaffen.

Da geht es um die so genannten Schlachtviehbeiträge, das sind gemäss der Rechnung 2012 1,7 Mio. Franken. Es ist wichtig, dass ich das präzisiere: Es geht uns nicht darum, dass wir die Bei- träge der Viehschauen kürzen; das ist ein wichtiger Unterschied zum Anliegen meines Vorredners.

Wie begründen wir das also? Vor zehn Jahren hat die Bundesbehörde die Schlachtviehbeiträge im Landwirtschaftsgesetz abgeschafft. Eine grosse Mehrheit der Kantone – wir haben es vorhin schon gehört; darunter sind auch Bergkantone – haben diese Beiträge abgeschafft. Im Kanton Bern ist das nicht so. Der Kanton Bern leistet sich die Beiträge, so, wie unser Nachbarkanton Solothurn. Die glp- CVP-Fraktion ist klar der Auffassung, dass diese Marktstützung nicht effizient und marktgerecht ist.

Sie widerspricht auch der Agrarpolitik 2014–2017, die verabschiedet wurde. In diesem Kanton müs- sen wir alle unsere Hausaufgaben machen, und das müssen in diesem Bereich die Produzenten auch. Vous l’avez compris, le groupe vert-libéral-PDC souhaite une politique agricole tournée vers l’avenir et dans ce sens, nous vous prions de soutenir cet amendement.

Präsident. Ich werde zwei Abstimmungen durchführen. Ich habe gemerkt, dass unterschiedliche

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Motivationen zur selben Produktgruppe bestehen. Ich werde die Anträge nicht einander gegenüber- stellen. Zuerst werden wir über den Antrag der SP-JUSO-PSA-Fraktion abstimmen und anschlies- send über den Antrag der glp-CVP-Fraktion.

Mathias Tromp, Bern (BDP), Sprecher der Finanzkommission. Diese Anträge sind sehr jung.

Demnach konnte sie die FIKO nicht behandeln. Wir haben in unserer Retraite und später noch ein- mal darüber gesprochen. Die FIKO hat schon damals gesagt, dass sie die Anträge ablehnen will, wenn in diesem Bereich solche Anträge kommen werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Anträge unterschiedlich sind. Das, was die SP-JUSO-PSA-Fraktion will, die 2,7 Mio. Fran- ken Beiträge zu streichen, betrifft konkret offenbar die gesamte Förderung des Viehabsatzes – so habe ich es verstanden. Das, was nun Frau Perina will, ist nichts anderes, als nur die Beiträge, die an die Produzenten, welche Schlachtvieh an öffentliche Schlachtviehmärkte bringen, auszubezah- len. Hier besteht also eine Differenz. Herr Hoffmann will eine Kürzung von 2,7 Mio. Franken, und so, wie ich Frau Perina verstanden habe, möchte sie eine Kürzung von 1,7 Mio. Franken. Der Antrag, den sie jetzt vorgestellt hat ist anders als der, der auf dem gelben Papier steht. Auf dem gelben Pa- pier steht noch keine Summe. So wäre es eine Planungserklärung. Nun hat sie eine Summe ge- nannt und somit ist es eigentlich ein Abänderungsantrag zum Voranschlag 2014. Ich werde mich nicht weiter dazu äussern. Vorhin habe ich Ihnen bereits gesagt, dass die FIKO früher einmal an einer Reitraite darüber gesprochen hat. Aber natürlich nicht im Einzelnen, so, wie die Anträge nun vorliegen. Sie hat damals mit einer Mehrheit entschieden, dass hier keine Kürzungen vorgenommen werden sollen.

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). Vorab möchte ich meine Interessenbindung bekanntge- ben: Ich führe einen landwirtschaftlichen Betrieb ohne Tiere, habe also keine Kühe. Somit gelte ich bei den richtigen Bauern auch nicht als Bauer. Ich habe die Sorge des Vorsitzenden wahrgenom- men und spreche nun hier eben nicht als richtiger Bauer, sondern als Sprecher der BDP-Fraktion.

Die Motivation von Herrn Hoffmann ist entwaffnend ehrlich – ich finde sein Votum sehr schwach.

Der Antrag, so wie er ihn begründet, wurde nur gestellt, um die Bauern zu strafen, weil diese immer jammern und die Steuern senken. Das finde ich politisch nicht sehr hochstehend. Ich weiss, dass die SP-JUSO-PSA-Fraktion eine gute Partei ist und gute Leute hat, so zum Beispiel den Ständerat Roberto Zanetti, der auf eidgenössischer Ebene für die Erhaltung dieser Beiträge für Viehschauen kämpft. Selbstverständlich kann man sagen, dass es Viehschauen nicht braucht. Ich war auch ein- mal FIKO-Präsident, und rein finanzpolitisch argumentiert, gehören die Viehschauen nicht zur zent- ralen Staatsaufgabe. Man kann auch sagen, dass Tiere weniger wichtig sind als Bildung oder Be- hinderte. Aber auf diesem Niveau möchte ich hier nicht argumentieren. Man kann auch ein anderes Argument ins Feld führen und sagen, dass sie verschont werden. Es wurden jedoch bereits 60 Pro- zent bei diesen Beiträgen gesenkt. Wenn man auf die Landwirtschaft zielt, dann hat diese schon einen grossen Beitrag zum Sparen beigetragen, nämlich 60 Prozent. Eigentlich hätten wir uns weh- ren müssen. Die 60 Prozent, die uns bis jetzt aufgebürdet wurden, hätten wir nicht schlucken müs- sen. Dann hätten wir nun noch den vollen Betrag und könnten grosszügig sagen, dass man bei uns auch 20 Prozent senken kann. Aber das ist eben nicht so, die Beiträge sind bereits gesenkt worden.

Deshalb gilt das Votum nicht, dass wir verschont blieben.

Unser Kanton ist mit den Regionen des Juras, Emmentals, Schwarzenburgerlandes und Oberlan- des sehr vielfältig. Das sind alles Gebiete, in denen die Viehhaltung einen wesentlichen Beitrag leis- tet, damit die Regionen besiedelt sind und eben sachgerecht bewirtschaftet werden; was letztlich eben auch die schönen Alpweiden erhält, damit man sich an den Skirennen an der schönen und intakten Gegend erfreuen kann. Davon profitiert der Tourismus. Das Ganze kann man auch unter dem Thema Kultur abhandeln; so könnte eine Viehschau etwas Kulturelles sein. Das kann ich auch unterstützen. Doch dann spielen wir die Kultur gegeneinander aus. Wir werden hier auch noch ei- nen Kredit für das Stadttheater Bern sprechen müssen. Wollen wir nun sagen, dass das Stadtthea- ter wichtiger ist als eine Viehschau? – Auf diesem Niveau möchte ich die BDP-Fraktionsmeinung nicht vertreten. Unsere Partei steht für die dezentrale Besiedelung ein, und diese Beiträge dienen dazu, den Stadt- und Landgraben zuzuschütten. Wir sind für «Stadt und Land miteinander und nicht gegeneinander». Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Diese Argumentation gilt auch für den Antrag glp-CVP. Ich kann mich soweit zum Fenster hinaus lehnen und sagen, dass es bei uns im Seeland oder vielleicht im Oberaargau, wo wir Schlachthöfe und einen Markt für das Schlachtvieh haben, der gut funktioniert, vielleicht weniger braucht. Aber in den Gebieten, die ich aufgezählt habe, ist es wichtig, dass wir funktionierende Viehmärkte haben,

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dass die Tiere tiergerecht vermarktet werden, dass es kurze Transportwege gibt und dass es dem Tierwohl dient. Aus diesem Grund sind die Gelder sinnvoll und richtig eingesetzt. Wir werden auch diesen Antrag ablehnen.

Präsident. Nun wünscht der FIKO-Sprecher kurz das Wort. Er muss eine Aussage in seinem Vo- tum korrigieren.

Mathias Tromp, Bern (BDP), Sprecher der Finanzkommission. Auf Wunsch von Frau Imboden stelle ich klar, dass wir das nicht an einer Retraite behandelt haben, sondern ganz ordentlich an der Finanzkommissionssitzung vom 7. Oktober 2013. Den Antrag Imboden haben wir mit sechs gegen acht Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Es tut mir leid, dass ich das vorhin so gesagt habe, ich hatte das nicht ganz korrekt in meine Tabelle übertragen.

Werner Moser, Landiswil (SVP). Ich habe mich so vorbereitet, dass ich gleich zu beiden Vorstös- sen sprechen werde, denn ich habe vorgängig nicht gewusst, wie der Vorschlag der glp-CVP- Fraktion aussehen wird. Deshalb kann ich nun sagen, dass der erste Teil, meines Votums, das ich bezüglich dieser Anträge abgeben werde, die glp-CVP-Fraktion auch betreffen wird, und der Rest betrifft dann die SP-JUSO-PSA-Fraktion. Die Beiträge zur Förderung des Viehabsatzes soll gestri- chen werden. Das fordern eigentlich beide Anträge. Die Produktgruppe Landwirtschaft ist – wie Sie alle wissen – im Benchmark mit 74 Prozent bewertet. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion will die Produkt- gruppe um 2,677 Mio. Franken kürzen. Die Produktgruppe liegt total, gemäss der Auskunft des Am- tes für Landwirtschaft und Natur (LANAT), bei 2,995 Mio. Franken. Deshalb kann ich nicht genau wissen, ob der Teil, der stehen bleiben wird, zur Verwaltung gehört. Das ist für mich unklar. Was ist in dieser Produktgruppe enthalten? Das sind organisierte Märkte für Schlachtvieh, für Tiere zur Wei- termast auf öffentlichen Märkten, auf denen diese versteigert werden. Bei der Versteigerung gibt das für die Bauern, welche die Tiere bringen, einen Mehrerlös, und das wirkt sich jeweils auf das Einkommen und schlussendlich auch auf die eingehenden Steuern aus. Wenn Sie hier nun kürzen, dann kürzen Sie eigentlich doppelt. Diese Märkte werden nicht nur für Rindvieh wie Kälber, Rinder oder Kühe, sondern auch für Schafe und Ziegen organisiert. Das als Information für die, welche nicht bäuerlich sind, aber vielleicht einen Schafbestand haben. Damit der Kanton einen Einkom- mensrückgang bei den Tierhaltern aufheben kann, ist dieser Beitrag sehr wichtig. Die Bauern sind auf diese Beiträge angewiesen. In der vorangegangenen Debatte haben wir gehört, wie hoch ge- wisse Löhne sind. Da muss man sich schon fragen, warum man hier darauf verzichten soll; dies nur nebenbei. Das ist für viele Bauern, die bereits am Existenzminimum stehen, schwierig. Diesbezüg- lich müssen wir eben aufpassen, was wir machen, das hat auch soziale Aspekte.

Folgendes kann im Weiteren von diesem Antrag betroffen sein: Die Beiträge an die Ausbildung von jungen Pferden. Damit werden wir den Berner Jura im Kanton Bern, der hauptsächlich Pferdebau- ern hat und schweizweit als Pferdehochburg gilt, auch strafen. Auch die Beiträge der Viehschauen, wie sie bereits angesprochen wurden, sind betroffen. An dieser Stelle möchte ich mich outen: Ich bin Mitglied eines Viehzuchtvereines und damit vorbelastet – nur, damit das auch gleich geklärt ist.

Wie viel Geld gibt der Kanton für die Viehschauen aus? Das sind 340 000 Franken, nach Angaben des LANAT. Die 340 000 Franken gehen zwar direkt in die Landwirtschaft, sind aber gleichwohl ein Beitrag an die Kultur. Der Vorredner Heinz Siegenthaler hat gesagt, dass wir das nicht vermischen wollen, aber es hat doch einen Zusammenhang. Dieses Angebot wird von der Bevölkerung auch genutzt, das sieht man vor allem an den Jubiläumsschauen, die sehr grosse Aufmärsche von Zu- schauern aus allen Bevölkerungskreisen haben. Wenn ich den Beitrag von 340 000 Franken für die Kulturförderung mit den Millionen Franken vergleich, die wir für professionelle Kultur ausgeben, und dann sehe, dass wir für solche Organisationen teilweise noch Nachkredite sprechen müssen, ist das sehr bedenklich. Wie es bereits mein Vorredner gesagt hat, setzt sich der Ständerat Roland Zanetti der SP-JUSO-PSA-Fraktion auf Bundesebene klar für die Beiträge ein. Ebenfalls möchte ich an die grüne Fraktion appellieren, dass sich die Nationalratspräsidentin Maya Graf ganz klar für die Viehschauen einsetzt.

Zum Schluss möchte ich noch einmal an den Benchmark erinnern: Die Landwirtschaft liegt im Benchmark im schweizerischen Vergleich bei 74 Prozent. Für einen Kanton, der im Agrarbereich stark ist und schweizweit als Landwirtschaftskanton gilt – deshalb müssen wir scheinbar auch im- mer etwas aus dem Finanzausgleich zapfen, weil die Bauern eben nicht so gut dran sind – ist eine Streichung an dieser Stelle umso bedenklicher, und das hat nichts mehr mit Rasenmähen zu tun, sondern wird durch einen Kahlschlag gemacht. (Der Präsident bittet den Redner zum Schluss zu

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kommen) Aus all diesen Gründen möchte ich Sie ermuntern, die ganze Angelegenheit dieser Spar- übung geschlossen abzulehnen, so, wie es auch die SVP-Fraktion tut.

Jakob Schwarz, Adelboden (EDU). Zuhanden der glp-Fraktion, die Wert darauf legt, meine Inte- ressenbindung zu wissen: Ich bin ein Bauersohn, habe vier Hühner, vier Kaninchen und zwei Meer- schweinchen und erhalte keine Beiträge. (Heiterkeit) Ich finde es relativ unseriös – ich nehme inhalt- lich nicht Stellung zu dem, was vorliegt –, dass uns hier die sechste Version des Antragspapiers vorliegt und hier immer noch laufend Anträge geändert werden. In der Fraktion hatten wir keine Ge- legenheit, Abklärungen zu treffen oder zu diskutieren. Ausserdem haben wir nichts über allfällige Auswirkungen mitbekommen; solche Schnellschüsse sind einfach unseriös. Wir werden alle solche Anträge ablehnen müssen.

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Nun sind wir schon bei den Pferden, von daher beim richtigen Thema. Lieber Grossratspräsident, sehr geehrter Vieh- und Volkswirtschaftsdirektor. An die Adres- se meines Vorredners muss ich sagen, dass er dank der vorliegenden Interpellation mit dem Titel:

«Sind die Ausbildungen von Pferden und die Durchführung von Viehschauen eine Staatsaufgabe?»

eigentlich alle Informationen gehabt hätte, um diese Frage zu beurteilen. In dieser Antwort legt der Regierungsrat dar, dass es unterschiedliche Elemente gibt: Es gibt Vermarktung, Betriebskosten und Ausbildungsbeiträge für einzelne Tierrassen. Es wird – das ist das Wichtige für die Diskussion – zwischen Schlachtviehmärkten und Tierschauen unterschieden. In der Antwort ist die Rede davon, dass vor allem die Tierschauen einen sehr hohen viehwirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kultu- rellen Stellenwert für den Kanton haben. Ich anerkenne das. Ich weiss, was ein Vereinswesen auf dem Land für eine Bedeutung hat, und es ist mir durchaus klar, dass Viehschauen auch wichtige Anlässe sind. Aber für die Beurteilung, ob wir uns das angesichts dieses Sparpakets leisten können, sollen und wollen, gibt es eigentlich zwei zentrale Punkte: Erstens, der Kanton Bern ist neben dem Kanton Solothurn der einzige Kanton, der diese Finanzierung macht. Liebe Kolleginnen und Kolle- gen, es gibt in diesem Land noch andere Kantone, die auch eine Landwirtschaft haben und das anders regeln, also auch ohne solche Staatsbeiträge. Zweitens, der Bund hat seit beginn diesen Jahres im Rahmen der neuen Agrargesetzgebung endlich die Beiträge gestoppt, weil man der Mei- nung ist, dass diese Ebene der Zuchtfrage anders geregelt wird und man wahrscheinlich weniger auf die sozialen viehwirtschaftskulturellen Elemente eingehen will. Angesichts dieses Sparpakets, das von uns harte Massnahmen in ganz essenziellen Staatsaufgaben verlangt, die wir hier diskutie- ren und die ich nicht gegeneinander ausspielen möchte, müssen wir uns fragen, ob das wirklich richtig investiertes Geld ist. Die Viehschauen mit den Steuergeldern zu unterstützen hat durchaus seine Berechtigung, ist aber vielleicht nicht die primärste Staatsaufgabe. Deshalb beantrage ich Ihnen in meinem Namen, den Vorstoss der SP-JUSO-PSA-Fraktion zu unterstützen und diese Kür- zung vorzunehmen.

Präsident. War das auch gleich das Votum zu Ihrer Interpellation? – Ja, dann ist das auch erledigt.

Die Interpellantin ist von der Antwort nicht Befriedigt und hat soeben ihre Erklärung abgegeben.

Hans-Jörg Pfister, Zweisimmen (FDP). Vorhin wurde von Herrn Schwarz offengelegt, welche Tie- re er hat. Ich habe auch Hühner und zugleich noch drei Pferde. Für mein Fohlen bekomme ich ei- nen Beitrag und zwar zur Förderung der Freibergerzucht. Aber dieser Beitrag ist nicht sehr hoch.

Die Viehschauen sind für die Landwirtschaft ganz klar wichtig. So können die Bauern unter sich die Tiere vergleichen. Eine Viehschau ist auch ein Absatzförderungsanlass. Ich sehe das bei uns in Zweisimmen: Bei einer Viehschau ist auch eine gewisse Folklore dabei. Alles ist schön geschmückt und es kommen immer wieder Bauern aus dem Unterland, um ihren Bestand mit anderen Tieren zu decken. Eine Viehschau ist für mich mit einem Schülerexamen zu vergleichen. Bei einem Examen werden die Leistungen eines Jahres von den Eltern, Paten und Patinnen bewertet. Eine Viehschau ist ungefähr dasselbe. Wenn wir sehen, was eine Viehschau kostet und wie hoch der Beitrag ist, dann steht dessen Streichung in keinem Verhältnis; das ist die Auffassung der FDP-Fraktion. Dies auch, weil es keine ASP-Massnahme ist. Dasselbe gilt für das Schlachtvieh. Der Schlachtviehmarkt hat natürlich noch den grösseren Stellenwert. Dafür gibt es Beiträge für Transporte, weil heute die Ausmerzaktionen zentral geregelt sind. Die Bauern müssen ihre Tiere teilweise sehr weit führen.

Die Versteigerung der Tiere gibt dem Bauern Gewähr, den optimalen Preis für sein Tier zu lösen, da verschiedene Händler bieten. Aus diesen Überlegungen möchten wir Sie bitten, die beiden Anträge abzulehnen.

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Novembersession 2013 2013.0889 15

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp). Damit ich es nicht vergesse – ich weiss nicht, ob es hier zulässig ist –, möchte ich festhalten, dass ich folgenden Ordnungsantrag stellen möchte: Ich möchte, dass zuerst über unseren Antrag abgestimmt wird und dann über denjenigen der SP- JUSO-PSA-Fraktion. Ich kann auch sagen warum: Die glp-CVP-Fraktion könnte sich durchaus vor- stellen, dem SP-JUSO-PSA-Fraktion zuzustimmen. Rein ordnungspolitisch rechtfertigt sich das.

Landwirtschaftspolitik – es wurde gesagt – wird auf eidgenössischer Ebene betrieben. Die Bauern haben einen guten Abschluss gemacht; Sie wissen es. Wir haben hier unsere Planungserklärung gemacht, sozusagen als ausgestreckte Hand. Der Unterschied ist vielleicht etwas verloren gegan- gen. Unser Antrag betrifft nicht die Transportbeiträge, weil wir akzeptieren, dass diejenigen, welche in den Alpen produzieren, beim Transport einen Standortnachteil haben. Auch die Viehschauen betrifft der Antrag nicht. Wir akzeptieren das. Man könnte genauso gut anders abstimmen. Ich ma- che hier auch ein wenig den Link zur Bildungsdebatte. Von Grossrat Pfister wurde gesagt, dass es hier nicht um grosse Beträge geht. Ja, man kann aber auch sagen, dass es beim Russisch und Griechisch auch nicht um grosse Beträge geht. Darüber werden wir zu Recht auch noch sprechen.

Wieso ist der Kanton Bern als Viehsubventionskanton alleine auf weiter Flur? Die Antwort habe ich bereits gegeben: Es liegt auf eidgenössischer Ebene, sonst hätte der Kanton Graubünden, der si- cherlich genau so viel Tierbestand hat wie der Kanton Bern, auch noch Viehsubventionen. Der Kan- ton Graubünden hat keine Beiträge mehr; er hat akzeptiert, dass die Landwirtschaftspolitik auf eid- genössischer Ebene und nicht auf kantonaler Ebene betrieben wird.

Ein Wort zur ASP-Logik, die hier zitiert wurde. Wenn man sie verkürzt anschaut, dann funktioniert sie auf den ersten Blick. Ich möchte einfach sagen, dass ich masslos enttäuscht bin, dass in diesem Bereich nichts von der Regierung kam. Was ist das für eine Regierung, frage ich mich, die mit uns hier den Kanton strategisch neu ausrichten will und dann solche Angst hat, dass sie sich in diesem Punkt hinter der ASP-Logik versteckt? Das ist für mich sehr enttäuschend. Ich habe es bereits ge- sagt: Viehsubventionen kennt kein anderer Kanton, ausser der Kanton Solothurn, und dort wird das nicht relevant sein. Den Schluss verkürze ich nun, zugegeben, einfach um noch etwas Pfeffer hinein zu bringen. Die Bildungsdebatte steht bevor. Ich frage Sie pointiert: «Rinder statt Kinder?» Unser glp-CVP-Fraktionsruf ist: «Kinder statt Rinder!»

Präsident. Herr Brönnimann hat einen Ordnungsantrag gestellt. Wir werden gleich darüber ab- stimmen. Wer diesen Ordnungsantrag, die beiden Anträge in der Abstimmungsreihenfolge zu wechseln, annehmen will stimmt Ja, wer ihn ablehnt stimmt Nein.

Abstimmung (Ordnungsantrag Brönnimann, glp; Reihenfolge der Abstimmungen) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 70

Nein 62

Enthalten 6

Präsident. Der Grosse Rat hat den Ordnungsantrag angenommen. Demnach werden wir zuerst über den Antrag glp-CVP abstimmen.

Jürg Iseli, Zwieselberg (SVP). Ich habe folgende Interessenbindung: Ich bin Viehhalter und ver- markte alles über öffentliche Märkte und bringe zwischendurch etwas in den Schlachthof. All die Antragsteller und Redner, die das Gefühl haben, dass die Landwirtschaft in letzter Zeit ungeschoren davon kam, die täuschen sich. Sonst tausche ich gerne ein Jahr mit Ihnen und Sie dürfen meinen Betrieb führen. Sie dürfen die Arbeit auf sich nehmen und am Ende des Jahres sehen, wie viel übrig bleibt. Dann werden Sie sehr froh sein, dass wir noch öffentliche Schlachtviehmärkte haben, bei der eine Preisbildung stattfindet, und wo nicht Coop oder Migros uns sagen, wie viel sie uns für die Schlachttiere geben wollen. Wir sind dem ausgeliefert, es ist eben kein Markt, sondern eine Preis- bildung der Grossverteiler. Ähnliches geschieht bei der Milch. Ich muss Ihnen nicht erzählen, wel- che harten Verluste wir diesbezüglich hinnehmen mussten, bei ausbezahlten Preisen von 49,8 Rappen, wenn die Produktionskosten ausgewiesen bei 1,10 Franken liegen. Dann würden Sie sich auch überlegen, ob Sie noch Milch produzieren oder lieber zur Sozialhilfe gehen – das ist ein siche- res Einkommen – oder irgendwo einen anderen Job annehmen würden. Ich bitte Sie, die beiden

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