Sitzungstitel7 2013.0697 1
Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Mittwoch (Nachmittag), 27. November 2013
Volkswirtschaftsdirektion
59 2013.0697 Interpellation 141-2013 Herren-Brauen (Rosshäusern, BDP) Wie viel Geld aus dem Agrarkredit des Bundes kommt bei den Landwirten an?
Vorstoss-Nr: 141-2013
Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 02.06.2013
Eingereicht von: Herren-Brauen (Rosshäusern, BDP) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit: Nein 06.06.2013
Datum Beantwortung: 16.10.2013
RRB-Nr: 1347/2013
Direktion: VOL
Wie viel Geld aus dem Agrarkredit des Bundes kommt bei den Landwirten an?
In der Debatte um die aktuelle Agrarpolitik wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, wie viel Geld aus dem Agrarkredit über die Programme der Agrarpolitik effektiv bei den Landwirten ankommt. Diese Frage stellt sich sowohl national wie kantonal. Es ist unklar, wie viele Gelder des Agrarkredits in Verwaltung, Vollzug, Kontrollen usw. fliessen. Diese Diskussion wird mit viel Polemik geführt und basiert auf Mutmassungen und Annahmen. Es ist dringend notwendig, in diesem Bereich Transparenz herzustellen.
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch war der Betrag 2012, der aus dem Agrarbudget des Bundes in den Kanton Bern geflossen ist?
2. Wie viel dieses Betrags 2012 ist effektiv direkt an die Landwirte ausbezahlt worden?
3. Wie sieht die Verteilung der in Verwaltung, Vollzug, Beratung und allenfalls anderen Bereichen eingesetzten Gelder des Agrarbudgets für 2012 im Detail aus?
4. Wie ist der Geldfluss beim Programm Vernetzung (als konkretes Beispiel), d. h. Total- betrag und Aufteilung der Beträge an Landwirte, Verwaltung, Beratungsbüros und allfäl- lige weitere Endbezüger?
Antwort des Regierungsrats
Die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen beziehen sich auf Massnahmen in der Zu- ständigkeit des Bundes, deren Vollzug aber zum grossen Teil an die Kantone delegiert ist.
Der Kanton kann nur für die ihm zugewiesenen Vollzugsbereiche Transparenz schaffen.
Der «Agrarkredit», auf den sich die Interpellation bezieht, entspricht den Zahlungsrahmen gemäss Artikel 6 des eidg. Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1), welches seit dem Jahr 1999 in Kraft ist. Die Zahlungsrahmen umfassen die finanziellen Mittel für die wich- tigsten Aufgabenbereiche der Landwirtschaft für höchstens vier Jahre. Es handelt sich um Höchstbeträge der Ausgaben zugunsten der Landwirtschaft und sie signalisieren die Be- reitschaft des Parlaments, die vorgesehenen Mittel in den jährlichen Voranschlägen zu beschliessen. Im Jahr 2012 hat der Bund im Rahmen der Zahlungsrahmen die Beiträge gemäss folgender Tabelle bis Total 1 ausgerichtet:
Geschäfts-Nr.: 2013.0697 Seite 2/3
Nicht in den Zahlungsrahmen enthalten sind die «übrigen Ausgaben», das heisst die Auf- wendungen des Bundes für die Bereiche Bundesverwaltung, Pflanzenschutz, Agroscope, Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Familienzulagen in der Landwirtschaft.
Diese betrugen 2012 270 Mio. Franken. Sie sind für die Beantwortung der Interpellation nicht relevant, weil es in diesen Bereichen keine Transferzahlungen an die Kantonen gibt.
Der Regierungsrat nimmt zu den Fragen der Interpellation wie folgt Stellung:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Alle Beiträge für Massnahmen, die im Vollzugbereich der Kantone abgewickelt werden, gehen als Transferzahlungen zu hundert Prozent an die Endbezüger. Das heisst, aus den unter den Zahlungsrahmen vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln für die Landwirt- schaft dürfen keine Abzüge für die kantonalen Verwaltungs-, Kontroll- und Beratungsauf- wendungen gemacht werden. Der Vollzug ist Sache der Kantone und der Aufwand muss aus allgemeinen Staatsmitteln finanziert werden. Er beträgt im Kanton Bern für das Jahr 2012 gut 2.5 Mio. Franken.
Somit wurden im Jahr 2012 an die Bezugsberechtigten im Kanton Bern direkt 568 Mio.
Franken ausbezahlt, was 19.2 Prozent der gesamtschweizerischen Zahlungsrahmen ent- spricht.
Keine Aussagen können im Bereich «Produktion und Absatz» (allgemeine Absatzförde- rung, Milch- und Viehwirtschaft und Pflanzenbau) und im Bereich «Grundlagenverbesse- rung» für den Zweig der Pflanzen- und Tierzucht gemacht werden. Hier läuft die Verteilung durch den Bund nicht über die Kantone, sondern über andere Kanäle (z. B. bei der Pro- duktion über die Verkäsungszulage oder bei der Tierzucht an die anerkannten Zuchtorga- nisationen).
Zur Frage 4:
An der Massnahme «Vernetzungsbeiträge» muss sich der Kanton mit 20 Prozent beteili- gen. Für das Rechnungsjahr 2012 wurden 11,34 Mio. Franken Bundesgelder und 2,83 Mio. Franken Kantonsgelder zu hundert Prozent an die berechtigten Bezüger ausbezahlt.
Bei den berechtigten Bezügern handelt es sich um die Bewirtschaftenden der 20 100 Hek- taren Vernetzungsfläche im Kanton Bern. Die Finanzierung der lokalen Trägerschaften und der von ihnen bezogenen Dienstleistungen für die Vernetzungsprojekte läuft ausser- halb des Direktzahlungssystems und daher unabhängig von Bund und Kanton.
Präsident. Die Interpellantin ist von der Antwort nicht befriedigt. Sie gibt eine Erklärung ab.
Anita Herren-Brauen, Rosshäusern (BDP). Was wollte ich mit dieser Interpellation? Ich wollte Ausgaben des Bundes für
die Landwirtschaft und Ernährung
(in CHF Mio.)
Rechnung Bund 2012
davon Vollzug in Zuständigkeit der Kantone
davon Kanton Bern in Prozent
Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen
192 142 15 10.7
Produktion und Absatz 440 0 0 0
Direktzahlungen 2809 2809 553 19.7
Total 1 3441 2951 568 19.2
Übrige Ausgaben 270 0 0 0
Total 2 3711 2951 568 19.2
Novembersession 2013 2013.0697 3
CONVERT_7b5e14228be74326a9f497d356ade8ab 17.12.2013
Transparenz schaffen, ein Bedürfnis, das die Berner Bauern an ihrer kantonalen Delegiertenver- sammlung kundgetan haben. Ich wollte, dass die Geldflüsse offengelegt werden.
In der sehr kurzen Antwort wird der Landwirt einfach als Endbezüger bezeichnet, aber nicht defi- niert, was darin enthalten ist. Vielleicht war meine Interpellation zu wenig klar formuliert. Ich werde nachstossen müssen. Es ist schade, dass man sich ziert, eine echte Antwort zu geben.