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Sitzungstitel7 2013.0387 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 27. November 2013

Volkswirtschaftsdirektion

53 2013.0387 Interpellation 096-2013 Blanchard (Malleray, SVP) Hilfe bei Wühlmausschäden

Vorstoss-Nr: 096-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 25.03.2013

Eingereicht von: Blanchard (Malleray, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Nein 06.06.2013

Datum Beantwortung: 18.09.2013

RRB-Nr: 1283/2013

Direktion: VOL

Hilfe bei Wühlmausschäden

Die regionalen Medien und die landwirtschaftlichen Gremien haben schon mehrmals be- tont, dass die im Berner Jura durch Wühlmäuse verursachten Schäden einer regelrechten Naturkatastrophe gleichkommen.

Schon 2012 war in dieser Hinsicht eine Katastrophe, nun stellt man mit der einsetzenden Schneeschmelze aber fest, dass die Schäden 2013 wahrscheinlich noch gravierender sein werden.

Die Landwirtschaftskammer des Berner Juras (CAJB) hat bei den betroffenen Betrieben eine Untersuchung für das Jahr 2012 durchgeführt. Es wurden 46 Fälle gemeldet, bei de- nen der Schaden durch die zuständige Instanze, d. h. durch die interjurassische Landwirt- schaftsstiftung «Fondation Rurale Interjurassienne (FRI)» genau berechnet werden konn- te.

Die Bilanz ist erschütternd, denn die Schäden für diese Betriebe belaufen sich auf rund eine Million Franken, berücksichtigt man verschiedene Faktoren, wie Saatgut, Instandset- zungsarbeiten, Kauf von Futtermitteln, Rückgang der Grossvieheinheiten (GVE) usw. Es ist davon auszugehen, dass dieser Betrag noch wesentlich höher ist, wenn man bedenkt, dass gewiss nicht alle betroffenen Betriebe an der Umfrage mitgemacht haben.

Schäden in einem solchen Ausmass sind nicht normal und können nicht ausschliesslich von den betroffenen Landwirten getragen werden.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Ist ihm das Ausmass der Schäden bekannt?

2. Ist ihm bekannt, dass die Situation 2013 noch schlimmer und die Einbussen noch grös- ser ausfallen werden?

3. Ist er bereit, eine Sonderhilfe für eine ausserordentliche Lage in Betracht zu ziehen?

4. Ist ihm bekannt, dass der Bund bekräftigt hat, er sei für die Wühlmausschäden im Jura- bogen sensibilisiert und die geschädigten Betriebe könnten in den Genuss einer Unter- stützung kommen?

5. Wenn ja: In welcher Form wird diese Unterstützung geleistet?

6. Könnte der Kanton seine Hilfe gegebenenfalls an der Bundeshilfe ausrichten?

7. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass das Jahr 2013 bei der Berechnung der Referenz für die Agrarpolitik 2014–2017 nicht berücksichtigt wird?

8. Ist er in Bezug auf die Nährstoffbilanzen bereit, mehr Toleranz zu zeigen und die Betrof- fenen nicht durch tiefere Beiträge zu benachteiligen?

(2)

Geschäfts-Nr.: 2013.0387 Seite 2/4

9. Könnte er bei der Bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK) intervenieren, um es den betroffenen Betrieben zu ermöglichen, die Rückerstattung der Darlehen um ein bis zwei Jahre aufzuschieben?

Vorstoss-Nr: 139-2013

Vorstossart: Postulat

Eingereicht am: 31.05.2013

Eingereicht von: Berger (Aeschi , SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Nein 06.06.2013

Datum Beantwortung: 18.09.2013

RRB-Nr: 1283/2013

Direktion: VOL

Unterstützung zur Lösung der Wühlmausproblematik in der Landwirtschaft

Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit den sich verschärfenden Problemen mit Wühlmausschäden folgende Massnahmen zu prüfen:

1. Systematische Evaluierung und Erfassung der Schäden im gesamten Kanton in Zu- sammenarbeit mit dem Inforama.

2. Regionale Bekämpfungsstrategien zur nachhaltigen Problemlösung. Damit verbunden deren mögliche Umsetzung und Finanzierung.

3. Aussetzung der IK-Rückzahlungen bei existenziell betroffenen Betrieben.

Begründung:

Die Schäden, die durch Wühlmäuse verursacht werden, nehmen seit Jahren zu. Dies ins- besondere im Berner Jura, im Berner Oberland und im Emmental. Da in diesen Regionen vor allem Flächen mit Dauergrünland betroffen sind, ist die Behebung der Schäden mit erheblichem Aufwand verbunden, und die Resultate sind oft unbefriedigend. Weiter ist der damit verbundene Ertragsausfall für viele Betriebe problematisch und zwingt diese, zusätz- liches Futter zu kaufen. Die Schäden können für Einzelbetreibe existenzielle Bedrohungen darstellen, die nicht selbst gemeistert werden können. Erhebungen im Berner Jura zeigen, dass sich die Kosten 2012 (Behebung der Schäden und Ersatz des Futterverlustes) auf eine Million Franken belaufen. Auf Einzelbetriebe bezogen, kann dies zu Kosten von meh- reren 10 000 Franken führen.

Da die Wühlmaus äusserst agil ist, sind lokale einzelbetriebliche Bekämpfungsmassnah- men nicht erfolgreich, und es muss zwingend nach regionalen Bekämpfungslösungen ge- sucht werden, um das Problem nachhaltig zu lösen. Es scheint, dass die natürlichen Re- gulierungsmechanismen in den Populationen nicht mehr greifen.

Gemeinsame Antwort des Regierungsrats

Die beiden Vorstösse befassen sich mit den Schäden und der Bekämpfung von Wühlmäu- sen. Sie werden deshalb gemeinsam beantwortet.

Wühlmäuse können sich ausserordentlich schnell vermehren. Ein milder Winter mit ge- schlossener Schneedecke vermindert die ansonsten in dieser Jahreszeit hohe Sterblich- keit der Wühlmäuse. Da der Boden unter der Schneedecke nicht gefriert, können die Wühlmäuse ungestört Gänge graben und so in der Landwirtschaft, insbesondere im Grün- land, grosse Schäden anrichten. Durch die Wühltätigkeit wird die Grasnarbe einer Wiese oder Weide zerstört, was oftmals eine Neuansaat bedingt. Das fehlende Futter muss zu- gekauft oder der Tierbestand entsprechend reduziert werden.

Die Bekämpfung einer übermässigen Wühlmauspopulation muss auf verschiedenen Ebe- nen und mit einer langfristigen Perspektive erfolgen.

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Geschäfts-Nr.: 2013.0387 Seite 3/4

Wichtig ist das Vorhandensein von genügend natürlichen Feinden. Eine vielfältige Land- schaft ist eine wichtige Voraussetzung dafür. So bieten beispielsweise Stein- oder Asthau- fen geeignete Unterschlupfmöglichkeiten für Hermelin und Wiesel. Schleiereulen schätzen Nistkästen in Scheunen, Waldkäuze diejenigen an Gebäuden oder Bäumen. Schliesslich helfen Sitzstangen den Greifvögeln bei einer effizienten Mäusejagd. In diesem Bereich ist der Kanton aktiv: Mit dem Aktionsprogramm der Volkswirtschaftsdirektion «Stärkung der Biodiversität im Kanton Bern» werden gute Lebensräume für diese natürlichen Feinde ge- schaffen. Dies hilft mit, dass die Mäusepopulationen auf tiefem Niveau gehalten werden und der Mäusezyklus keine grossen Schwankungen aufweist.

Wirksam sind auch aktive Bekämpfungsmassnahmen wie der Einsatz von Fallen. Vor al- lem in Schadensjahren unterstützt die Beratung des Inforama die Interessierten anlässlich von Flurbegehungen in der Wahl von geeigneten Mäusebekämpfungsmassnahmen.

Wie der Regierungsrat in der Beantwortung der einzelnen Punkte der beiden Vorstösse aufzeigt, bestehen zudem verschiedene Möglichkeiten, wie von der Wühlmausproblematik in der Landwirtschaft stark betroffenen Betrieben finanzielle Erleichterung verschafft wer- den kann.

Interpellation 096-2013 Zu Fragen 1 und 2

Der Regierungsrat ist über das Ausmass der Schäden informiert. In den letzten zwei Jah- ren ist insbesondere die Schermaus in grosser Anzahl aufgetreten. Die Population der Feldmaus befindet sich dagegen eher auf tiefem Niveau. Erfahrungsgemäss bewegen sich die Mäusepopulationen immer in Zyklen: Nach Jahren mit einem sehr hohen Auftreten folgt ein Rückgang der Population bis zu einem Tiefpunkt, um anschliessend wieder zuzu- nehmen. Aus diesem Grund kann heute das Schadensbild im Jahr 2013 noch nicht ab- schliessend beurteilt werden.

Zu Frage 3

Die Landwirtschaft ist ein Wirtschaftssektor, der in einem offenen System agiert und des- halb immer wieder ausserordentlichen und regional auftretenden Naturereignissen ausge- setzt ist. Ein adäquater Umgang mit solchen Ereignissen gehört zum unternehmerischen Risiko der Landwirtschaft. Das staatliche Instrumentarium nimmt diesbezüglich nur eine subsidiäre Rolle ein. Im Kanton Bern besteht die Möglichkeit der Gewährung von zinslosen Darlehen auf der Basis der eidg. Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in Ausnahmefällen eine Mitfinanzierung der Wühlmausschäden durch die Schweizer Berghilfe möglich ist.

Zu Fragen 4 bis 6

Die entsprechende Korrespondenz des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist be- kannt. Danach wird die Betriebshilfe gemäss der SBMV als adäquates Instrument einge- stuft, um von Wühlmausschäden stark betroffene Betriebe zu unterstützen. Dieses Instru- ment setzt unter anderem eine Kofinanzierung des Kantons voraus. Im Kanton Bern liegt die Zuständigkeit für die Behandlung entsprechender Gesuche bei der Bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK).

Zu Frage 7

Nach Angaben der zuständigen Stelle des BLW ist für die Berechnung der tierbezogenen Beiträge 2013 der Bestand vom 1. Mai 2012 bis 30. April 2013 massgebend. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014 2017 wird vom Bund vorgeschlagen, für die Berechnung des Über- gangsbeitrags von den Jahren 2011 bis 2013 nur das Jahr mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen zu berücksichtigen. Somit hätte eine allfällige Reduktion des Tierbestan- des infolge der Mäuseschäden 2013 keine Auswirkungen auf die Beitragsjahre 2013 und 2014.

Zu Frage 8

Nach Art. 70a der eidg. Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV) kann der Kanton auf die Kürzung oder Verweigerung der Beiträge verzichten, wenn auf Grund höherer Gewalt Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) nicht erfüllt werden. Auch durch Schädlinge verursachte schwerwiegende Kulturschäden kön- nen unter diesen Tatbestand fallen. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, welche die Bedingungen und Auflagen gemäss den Düngungsrichtlinien im ÖLN infolge der Mäuse-

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Geschäfts-Nr.: 2013.0387 Seite 4/4

schäden nicht einhalten können, melden diesen Sachverhalt der zuständigen Kontrollor- ganisation (Berner Jura: CAREA). Die Kontrollorganisationen, die bereits informiert wur- den, führen eine Liste der Betroffenen und übermitteln diese der kantonalen Abteilung Di- rektzahlungen.

Zu Frage 9

Nach der kantonalen Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) kann die BAK unverschuldet in finanzielle Bedrängnis geratenen Betrieben für die Rückzahlung gewährter Investitionskredite einen Aufschub gewähren. Der Regierungsrat begrüsst eine wohlwollende Prüfung von Gesuchen, denen grosse Wühlmausschäden zugrunde liegen.

Postulat 139-2013 Zu Punkt 1

Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Futterbaues (AGFF), ein Zusammenschluss zur Selbsthilfe aller am Futterbau interessierten Landwirtinnen und Landwirte und Instituti- onen, betreibt seit 2010 einen Mäuseradar und erfasst in einem schweizweiten Netz die Tätigkeit der Mäuse. In landwirtschaftlichen Fachzeitschriften erscheinen regelmässig Publikationen zu Mäuseschäden und deren Bekämpfungsmöglichkeiten.

Eine darüber hinausgehende flächendeckende, systematische Erfassung und Beurteilung der Schäden im Kanton Bern wäre sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht sehr aufwändig und deshalb angesichts der schwierigen finanziellen Situation des Kantons unverhältnismässig

Zu Punkt 2

Die aktuellen Mäuseschäden sind von Region zu Region, aber auch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Insgesamt hat die Problematik der Mäuseschäden in den letzten Jahren zugenommen. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Mäusepopulation ist in der Regel mög- lich, wenn vorbeugende (z. B. günstige Lebensräume für die natürlichen Feinde) und di- rekte Massnahmen (z. B. Fallen) unter Inkaufnahme eines entsprechenden Arbeitsauf- wandes dauerhaft miteinander kombiniert werden (vgl. die einleitenden Ausführungen).

Die Beratungsstellen unterstützen dabei die Betroffenen in den einzelbetrieblichen Mass- nahmen. Eine darüber hinausgehende regionale Bekämpfungsstrategie erscheint nicht notwendig. Sie wäre zudem sehr aufwändig und könnte durch den Kanton nicht finanziert werden.

Zu Punkt 3

Wie in der Antwort auf Frage 9 der Interpellation 096-2013 dargelegt wird, besteht diese Möglichkeit.

Zusammenfassend steht für den Regierungsrat fest, dass bereits heute verschiedene Massnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung der aktuellen Wühlmausproblematik zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Beantwortung der beiden Vorstösse wird aufgezeigt, welche Unterstützung seitens des Kantons geleistet werden kann und was die Prüfung weiterer Massnahmen ergeben hat. Das Postulat 139-2013 kann deshalb angenommen und abgeschrieben werden.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung

Gemeinsame Beratung siehe Geschäft 2013.0695. Der Interpellant ist von der Antwort teilweise befriedigt.

Referenzen

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