I 019/2008 BVE 2. Juli 2008 BVE C
Interpellation
1223 Vaquin, Moutier (CVP) Aellen, Tavannes (PSA) Hirschi, Moutier (PSA) Zuber, Moutier (PSA)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 22.01.2008
Betrieb und Unterhalt der Transjurane:
Was wird aus dem geplanten Autobahnwerkhof im Tal von Tavannes?
Seit dem 1. Januar 2008 gehören die Nationalstrassen dem Bund. Das Bundesamt für Strassen hat die Verwaltung (Betrieb und Unterhalt) des Nationalstrassennetzes in Gebietseinheiten unterteilt. Für die Verwaltung der Abschnitte Biel-Yverdon und Biel- Boncourt wurde eine einzige Region gebildet, welche die Kantone Bern, Jura und Neuenburg umfasst.
Gemäss den bestehenden Kriterien genügt ein Werkhof für den Betrieb von 80 Autobahnkilometern. Laut Aussagen des Bundes sind für diese Arbeiten zurzeit die Werkhöfe in Boudry und Delsberg zuständig.
Der Kanton Bern spricht sich für einen Autobahnwerkhof im Tal von Tavannes aus (der Standort Loveresse scheint sich unter mehreren Varianten abzuzeichnen). Das von den drei Kantonen dem Bund vorgelegte Projekt wurde jedoch abgelehnt, weil es zu teuer ist (gegenüber dem geplanten Werkhof im Tal von Tavannes).
Die Kantone Bern, Neuenburg und Jura müssen somit noch einmal über die Bücher und haben bis zum 1. Januar 2010 Zeit, um eine neue Lösung vorzulegen. Es scheint, als liege das Dossier zurzeit auf Eis.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1) Welche Haltung vertritt der Kanton bei diesem Projekt?
2) Ist der Bau eines Werkhofs im Südjura angesichts der Forderungen des Bundes nach wie vor aktuell?
3) Wäre die Sicherheit (vor allem im Winter angesichts der besonderen klimatischen Verhältnisse in der Region) auch ohne einen solchen Werkhof im Tal von Tavannes garantiert?
4) Welche interkantonalen Varianten würde es allenfalls geben?
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Antwort des Regierungsrates Allgemeines
Die hier interessierende Gebietseinheit IX umfasst die Nationalstrassen A5 von Yverdon- les-Bains bis Lengnau sowie die A16 von Biel bis Boncourt. Der Bund hat Betriebsstand- orte in Boudry (NE), Cressier (NE), Delémont (JU) sowie im Tal von Tavannes festgelegt.
Die von den involvierten Kantonen Bern, Neuenburg und Jura für diese Gebietseinheit vorgeschlagene gemeinsame Trägerschaft und das Angebot für den betrieblichen Unter- halt der entsprechenden Nationalstrassen wurden vom ASTRA im März 2007 abgelehnt.
Begründet wurde dies mit Unklarheiten bei der Ansprechperson und zu hohen Kosten.
Stattdessen hat der Bund für eine Übergangszeit von maximal zwei Jahren mit jedem der drei Kantone separat eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Bis Mitte 2009 muss die Gebietseinheit IX eine neue Lösung präsentieren.
Zu den einzelnen Fragen Zur Frage 1:
Der Regierungsrat will sich gemeinsam mit den Kantonen Neuenburg und Jura für eine Lösung einsetzen, die den kostengünstigen und sicheren Betrieb der Nationalstrassen A5 und A16 in der Gebietseinheit IX, insbesondere im Berner Jura, ebenso ermöglicht wie den Erhalt der Arbeitsplätze. Zu diesem Zweck ist eine minimale Werkhofinfrastruktur für den Betrieb der Nationalstrassen im Berner Jura unabdingbar.
Zur Frage 2:
Der Neubau eines Werkhofes im Tal von Tavannes ist dringend. Die heutige Werkhofinfra- struktur im Berner Jura ist veraltet, verstreut und genügt den Sicherheitsvorschriften nicht mehr. Der Kanton benötigt einen solchen Werkhof vor allem für den Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen. Die Infrastruktur soll gleichzeitig als Stützpunkt für den Betrieb der Nationalstrassen dienen. Die Grösse dieses Stützpunkts ist abhängig vom Entscheid über die künftige Lösung in der Gebietseinheit IX.
Zur Frage 3:
Nein. Vor allem während der Wintermonate wäre die Verkehrssicherheit der A16 ohne ei- nen Stützpunkt im Tal von Tavannes nicht gewährleistet. Auch für den Betrieb der Kan- tonsstrassen ist eine Werkhofinfrastruktur im Tal von Tavannes in jedem Fall unabdingbar.
Zur Frage 4:
Über die Frage, wie die Gebietseinheit IX zukünftig zu organisieren ist, wird zurzeit zwi- schen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg verhandelt.
An den Grossen Rat