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In diesem Zusammenhang wurde die IPT von mehreren französisch- oder zweisprachigen Sozialdiensten, Ärzten, Behindertenorganisationen und Arbeitgeberkreisen aus dem Kanton Bern angegangen

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I 004/2007 VOL 20. Juni 2007 VOL C

Interpellation

1101 Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.12.2006

Wiedereingliederung von Arbeitslosen mit Gesundheitsproblemen

Die Fondation Intégration pour tous (IPT) [Eingliederung für alle] — eine vom SECO anerkannte gemeinnützige Organisation von öffentlichem Interesse, die arbeitsmarktliche Massnahmen (AAM) durchführt und vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Dachverband anerkannt ist — befasst sich mit der sozioprofessionellen Wiedereingliederung von Personen mit körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsproblemen. Diese Stiftung ist in mehreren Kantonen tätig und tritt subsidiär zu den zuständigen kantonalen Instanzen auf. In diesem Zusammenhang wurde die IPT von mehreren französisch- oder zweisprachigen Sozialdiensten, Ärzten, Behindertenorganisationen und Arbeitgeberkreisen aus dem Kanton Bern angegangen.

Eine erste, anscheinend sehr positive Zusammenarbeit konnte mit der Sozialdirektion der Stadt Biel aufgegleist werden.

Die vor 35 Jahren auf Initiative von Arbeitgebern hervorgegangene Stiftung ist in mehreren Westschweizer Kantonen (GE, VD, VS, FR), im Tessin und bald auch in der Deutschschweiz tätig. Die IPT arbeitet in diesen Kantonen vor allem im Auftrag der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). 2006 betreute sie rund 2000 Fälle; für mehr als 33 Prozent der Betreuten konnte schliesslich eine Arbeitsstelle gefunden werden.

Der für Biel und den Berner Jura zuständige RAV-Verantwortliche, der von der IPT kontaktierte worden ist, hat angeblich verlauten lassen, dass «es in diesen beiden Regionen keinen entsprechenden Bedarf gibt». Zu behaupten, dass es im französischsprachigen Kantonsteil keine in ihrer Gesundheit beeinträchtigten Stellensuchenden gibt, zeugt von Ignoranz und Unehrlichkeit.

Im Rahmen der vermehrt aufkommenden interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ, IIZ- MAMAC) und aufgrund der strategischen Entwicklung der IV-Stellen könnte zwar davon ausgegangen werden, dass Stellensuchende, die in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind, von diesen Stellen betreut werden. Sehr viele Einzelpersonen sind jedoch von den bestehenden Massnahmen ausgeschlossen. Es handelt sich dabei z.B. um Stellensuchende,

• die in ihrer Gesundheit zwar beeinträchtigt, aber nicht als Invalide anerkannt sind

• mit einem Invaliditätsgrad, der nicht zu IV-Leistungen berechtigt

• die keine IV-Leistungen möchten

• die ein IV-Gesuch eingereicht, aber noch keine Antwort erhalten haben

• deren Gesuch von der IV abgelehnt worden ist

Eine kürzliche Studie des BSV (Delphi-Studie zu Gründen für das verlangsamte Wachstum der IV-Neurenten, Forschungsbericht Nr. 2/06) lässt vermuten, dass durch die restriktivere Praxis der IV-Stellen vermehrt Menschen an die Sozialhilfe gelangen, die nicht durch den Bund, sondern durch die Kantone und Gemeinden finanziert wird.

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Gleichzeitig kann festgestellt werden, dass einige Gemeinden (wie z.B. Biel) eine im nationalen Vergleich sehr tiefe Arbeitslosenquote aufweisen, während der Anteil der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger überdurchschnittlich hoch ist.

Die Haltung des RAV-Verantwortlichen für die Region Berner Jura/Biel-Seeland wirft, sofern sie denn bestätigt und vom Regierungsrat gestützt wird, folgende Fragen auf:

1. Widerspiegelt die Tatsache, dass ein Bedarf verneint wird, eine politische Option, die Einsparungen und/oder eine Konzentration der Bundesmittel auf die am leichtesten vermittelbaren Personen bezweckt, wobei die Schwächsten ihrem Schicksal überlassen werden?

2. Wenn ja: Welches ist die Haltung des Regierungsrates in Bezug auf die menschlichen Konsequenzen einer solchen politischen Option? Befürchtet die Regierung nicht, dass eine Politik, welche die Wiedereingliederungsversuche der schwächsten Arbeitslosen vernachlässigt, eine Verschiebung der Kosten auf die Sozialbudgets, die gemeinsam durch den Kanton und die Gemeinden getragen werden, bewirkt?

3. Wenn nein: Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu ergreifen, um die heutige Situation zu korrigieren? Möchte der Regierungsrat das bestehende Angebot erweitern, indem er die Zusammenarbeit mit subsidiären und komplementären Fachstellen fördert? Wenn ja, auf welche Weise?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 25.01.2007

Antwort des Regierungsrates

Die Wiedereingliederung aller erwerbslosen Personen in den Arbeitsmarkt ist im Kanton Bern ein wichtiges Anliegen. Weder der Regierungsrat noch der verantwortliche Leiter der RAV-Region Berner Jura / Biel Seeland vertreten die Auffassung, es gäbe in dieser Region keine arbeitslosen Personen mit gesundheitlichen Problemen. Für Gruppen, die überdurchschnittlich von der Erwerbslosigkeit betroffen sind, sieht der Kanton Bern geeignete Massnahmen vor. Zu diesen Gruppen gehören Personen mit Gesundheitsproblemen. Zentral für ihre rasche Wiedereingliederung ist die Zusammenarbeit zwischen der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV), Sozialhilfe und Invalidenversicherung (Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ; vgl. www.IIZ.ch).

Der Kanton Bern ist in der IIZ seit längerem aktiv. Bereits im Jahr 2002 startete er mit einem Pilotbetrieb (IIZ Assessment), der nach und nach auf den ganzen Kanton ausgedehnt wurde. Seit 2006 steht das Angebot auch für den französischsprachigen Kantonsteil zur Verfügung. Die Erfolgsquoten sind mit denjenigen der Fondation Intégration pour tous (IPT, [Eingliederung für alle]) vergleichbar.

Eine Weiterentwicklung der IIZ findet mit dem nationalen Projekt der IIZ-MAMAC (medizinisch - arbeitsmarktliche Abklärung mit Assessment Center) statt. Ausgerichtet ist das Projekt auf Personen, bei welchen unklar ist, ob sie krank sind, weil sie keine Arbeit haben, oder ob sie keine Arbeit haben, weil sie krank sind. Das Kürzel MAMAC betont die Kernelemente medizinische Abklärung und arbeitsmarktliche Beurteilung (Assessment).

Das Projekt verfolgt folgende Ziele:

Für die gesamtschweizerische Einführung von MAMAC sollen praxistaugliche Prozesse und Strukturvarianten sowie Zusammenarbeitsmodelle zwischen den bundesrechtlich organisierten Versicherungen und den kantonal geregelten Sozialhilfen erarbeitet werden.

Es sollen Entscheidungsgrundlagen für die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen entwickelt werden.

Es soll darauf hingewirkt werden, dass bis in vier Jahren schweizweit kantonale Vollzugsstrukturen für MAMAC in Betrieb sind.

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Dank MAMAC sollen Personen mit komplexen, mehrfachen Problemen künftig rascher wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, indem die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe optimiert wird.

Diese Strategie, die die Wiedereingliederung der schwächsten Arbeitslosen fördert, verhindert eine Verschiebung der Kosten auf die Sozialbudgets.

Auch hier machte der Kanton Bern von allem Anfang an mit und hat sich im Jahr 2006 als Pilotkanton zur Verfügung gestellt. Er geht davon aus, dass viele Elemente seines IIZ- Assessements gesamtschweizerisch für MAMAC übernommen werden können.

Eine weitere Massnahme ist die Neukonzeption der Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS, vgl. www.gef.be.ch => Soziales =>

Beschäftigungsangebote). Diese sieht unter anderem auch Angebote zur Förderung der sozialen Integration für Personen vor, für die eine berufliche Eingliederung nicht realistisch ist.

Die IPT ist ein zusätzlicher Leistungserbringer in diesem Bereich. Aufgrund der kleinen Zahl der Fälle, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben und für eine Betreuung durch IPT in Frage kommen, hat die RAV bis heute darauf verzichtet, eine Leistungsvereinbarung mit IPT abzuschliessen. Dies schliesst nicht aus, einzelne Fälle durch IPT betreuen zu lassen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion prüft zudem zurzeit, ob für die Betreuung von Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, eine Zusammenarbeit mit IPT möglich ist.

Die konkreten Fragen der Interpellation beantwortet der Regierungsrat wie folgt:

1. Entgegen der in der Interpellation geäusserten Befürchtungen wird der Bedarf keinesfalls verneint. Vielmehr zeigen die vorstehenden Ausführungen, dass der Kanton Bern bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen mit Gesundheitsproblemen seit längerem aktiv ist. In diesem Bereich sind keine Einsparungen geplant. Der Regierungsrat lehnt eine Politik, welche die Schwächsten ihrem Schicksal überlässt, entschieden ab.

2. Entfällt: Wie in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, stellt die Vernachlässigung der Wiedereingliederung der schwächsten Arbeitslosen für den Regierungsrat keine Option dar.

3. Der Kanton Bern verfügt über ein fortschrittliches Angebot an Integrationsmassnahmen. Grundsätzliche Korrekturen im Sinne der Interpellation sind deshalb nicht nötig. Dagegen ist das Angebot immer wieder der Situation anzupassen.

Dazu sind insbesondere das Projekt IIZ-MAMAC und BIAS geeignet. Da der Bedarf an Leistungen von BIAS (z.B. Abklärungen, Vermittlung) ausgewiesen ist, soll das Steuerungskonzept unter Bereitstellung zusätzlicher Mittel erweitert werden. Zudem kann einzelnen Stellensuchenden, die bei der RAV gemeldet sind, eine individuelle arbeitsmarktliche Massnahme bewilligt werden, auch wenn sie nicht im Grundangebot der RAV enthalten ist.

An den Grossen Rat

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