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Begründung Die Oberaufsicht über die HEP-BEJUNE obliegt heute den Parlamenten der Kantone Bern, Jura und Neuenburg

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M 347/2009 ERZ 10. Februar 2010 ERZ C Motion

0213 Rérat, Sonvilier (FDP)

Küng-Marmet, Saanen (SVP)

Vaucher-Sulzmann, Cormoret (BDP) Moeschler, Biel (SP)

Vaquin, Moutier (CVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 18.11.2009

Einsetzung einer interparlamentarischen Kontrollstelle für die HEP-BEJUNE

Der Regierungsrat wird beauftragt, mit den Kantonen Jura und Neuenburg (Unterzeichnerkantone der HEP-BEJUNE-Vereinbarung) Verhandlungen im Hinblick auf die Einsetzung einer interparlamentarischen Kontrollstelle für die Pädagogische Hochschule HEP BEJUNE aufzunehmen.

Diese Verhandlungen sollen zur Änderung des Interkantonalen Konkordats zur Schaffung einer gemeinsamen Pädagogischen Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (Haute Ecole Pédagogique, HEP-BEJUNE) führen.

Die heutige interparlamentarische Aufsichtskommission der Hochschule Arc (CIC-HE-Arc) könnte mit dieser Aufgabe beauftragt werden.

Begründung

Die Oberaufsicht über die HEP-BEJUNE obliegt heute den Parlamenten der Kantone Bern, Jura und Neuenburg. Mit dieser Motion soll ihnen ermöglicht werden, mittels einer interparlamentarischen Kontrollkommission über eine Koordinationsplattform zu verfügen.

Bei ihrer Gründung wurde die HEP-BEJUNE unter die direkte Aufsicht der Kantonsparlamente der Unterzeichnerkantone gestellt, was aus folgenden Gründen nicht zu befriedigen vermag:

− Die Kommunikation ist einseitig und verläuft nur von der HEP-BEJUNE über die jeweiligen Regierungen zu den Parlamenten.

− Es gibt keine Koordination zwischen den Parlamenten der drei Unterzeichnerkantone.

− Es besteht praktisch kein Dialog zwischen der HEP-BEJUNE und den drei Kantonsparlamenten.

Mit dieser Motion wird der Regierungsrat des Kantons Bern somit eingeladen, Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss einer interkantonalen Vereinbarung einzuleiten. Der Wortlaut dieser Vereinbarung sollte sich von der interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule Arc vom 14. Oktober 2003 leiten lassen, die in Artikel 74 Absatz 1 Folgendes besagt:

«Die drei Unterzeichnerkantone vereinbaren, eine interparlamentarische Kommission zu bilden, die sich aus fünf Parlamentsmitgliedern pro Kanton zusammensetzt, die von den

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jeweiligen Kantonsparlamenten nach dem in ihrem Kanton üblichen Verfahren zur Bestellung von Kommissionen bezeichnet werden.»

Aus Einfachheits- und Wirtschaftlichkeitsgründen empfehlen die Motionärinnen und Motionäre, nicht eine weitere Kommission zu schaffen, sondern die bestehende interparlamentarische Aufsichtskommission der Hochschule Arc mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Es geht darum, die Führung der Kontrollstellen zu optimieren und die Koordination zwischen den Parlamenten zu verbessern. Und schliesslich wäre ein ähnliches Modell zwischen allen höheren Bildungsinstitutionen wünschenswert (HS-ARC, FH-WCH und HEP-BEJUNE).

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat die vorliegende Motion mit Interesse zur Kenntnis genommen. Dies nicht zuletzt, weil sie die Vorgespräche widerspiegelt, die einerseits im Rahmen der jährlichen Treffen zwischen dem Rektorat der HEP-BEJUNE und einer Parlamentarierdelegation der Partnerkantone und andererseits sogar innerhalb der strategischen Leitung der HEP-BEJUNE stattgefunden haben.

Der Regierungsrat des Kantons Bern ist der Auffassung, dass das Ersuchen der Motionärinnen und Motionäre, d.h. die Schaffung einer Koordinationsplattform mittels einer interparlamentarischen Kontrollkommission, berechtigt und vernünftig ist. Sowohl die FH- WCH als auch die HS-Arc verfügen nämlich über eine solche Plattform, die es den Parlamentariern der interkantonalen Kommissionen erlaubt, untereinander und mit den Leitungen der betreffenden Institutionen in Dialog zu treten. Nach allgemeiner Meinung haben sich die damit gemachten Erfahrungen als positiv erwiesen: Eine gewisse Konstanz in der Zusammensetzung der Kommission begünstigt ein besseres Verständnis und eine kohärentere Betreuung der Geschäfte durch die Mitglieder. Die Motion verlangt auch eine stärkere Gleichbehandlung zwischen den beiden gemeinsamen Hochschulen der Tertiärstufe im BEJUNE-Raum (HS-Arc und HEP-BEJUNE), eine Forderung, welcher der Regierungsrat zustimmt.

Aus Respekt für unser demokratisches System ist es im Übrigen wünschenswert, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Legislativen regelmässig über die Entwicklungen der Institution informieren und sie kontrollieren können. Die Einsetzung einer interparlamentarischen Kontrollkommission HEP-BEJUNE würde es den betroffenen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zweifellos auch erlauben, den Betrieb der Institution eingehender kennen und besser verstehen zu lernen. Gerade deshalb bietet das Rektorat der HEP-BEJUNE den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die dies wünschen, seit zwei Jahren eine jährliche Begegnung mit den Verantwortlichen der Institution an.

Die Motionärinnen und Motionäre schlagen aus Gründen der Einfachheit und der Wirtschaftlichkeit vor, für die HEP-BEJUNE nicht eine weitere Kommission zu schaffen, sondern die bestehende interparlamentarische Aufsichtskommission der Hochschule Arc mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Der Regierungsrat unterstützt diesen Vorschlag, da er ebenfalls der Auffassung ist, dass eine einzige interparlamentarische Kontrollkommission IPK für die HS-Arc und die HEP-BEJUNE den doppelten Vorteil hätte, eine vollständigere Sicht der Problematik der Tertiärbildung im BEJUNE-Raum zu schaffen und diesbezüglich eine bessere Koordination zwischen den Kantonsparlamenten zu ermöglichen.

Wie von den Motionärinnen und Motionären betont, hat die Einsetzung einer interparlamentarischen Kontrollkommission im Rahmen einer Änderung des Interkantonalen Konkordats zur Schaffung einer gemeinsamen Pädagogischen Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (HEP-BEJUNE) zu erfolgen. Gemäss Artikel 3

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Absatz 1 des Gesetzes betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum interkantonalen Konkordat zur Schaffung einer gemeinsamen Pädagogischen Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (Haute Ecole Pédagogique, HEP-BEJUNE) (BSG 439.28), wird der Regierungsrat ermächtigt, Änderungen des interkantonalen Konkordats zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Die Schaffung eines solchen Organs gilt nicht als geringfügige Anpassung. Das Verfahren zur Konkordatsänderung bedingt für den Kanton Bern somit, dass das Geschäft vor den Grossen Rat gebracht und durch diesen genehmigt wird. Dasselbe gilt auch für die beiden anderen Partnerkantone.

Angesichts der Verfahrensdauer haben die Mitglieder der strategischen Leitung eine entsprechende Änderung des Konkordats bereits in Betracht gezogen, wobei die Änderung erst nach Vorliegen eines Beschlusses im Zusammenhang mit einer erneuten Umstrukturierung der HEP-BEJUNE erfolgen soll. Die strategische Leitung hat übrigens mit einer Studie begonnen, mit der u.a. analysiert werden soll, inwieweit eine bessere Standortorganisation zu einer stärkeren Effizienz der verfügbaren Mittel führen könnte. Die Ergebnisse der Studie sollten im Laufe des ersten Quartals 2011 vorliegen. Es ist denkbar, dass der Schlussentscheid, der in der Zuständigkeit der strategischen Leitung liegt, einige strukturelle Änderungen mit sich ziehen wird, die unweigerlich eine Konkordatsänderung auslösen werden. Um nicht zwei Revisionen vorzunehmen, die sich zeitlich überschneiden, haben die Mitglieder der strategischen Leitung beschlossen, am Horizont 2011-2012 eine einzige Überprüfung des Konkordats vorzunehmen. Dabei wird es auch um die Einsetzung einer interparlamentarischen Kontrollkommission gehen, die sich, wie von den Motionärinnen und Motionären richtigerweise empfohlen, auf Artikel 74 im Anhang 2 des Gesetzes über den Beitritt des Kantons Bern zur Vereinbarung über die Hochschulen ARC Bern-Jura-Neuenburg (BSG 439.32) stützt.

Die Staatsräte der Kantone Jura und Neuenburg, die mit ähnlichen parlamentarischen Vorstössen beauftragt wurden, haben sich ebenfalls für eine Annahme des Anliegens ausgesprochen.

Antrag: Annahme der Motion.

An den Grossen Rat

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